DEKRETENTWURF ZUR ENDGÜLTIGEN ABRECHNUNG DES HAUSHALTESPLANS DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2007

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1 DEKRETENTWURF ZUR ENDGÜLTIGEN ABRECHNUNG DES HAUSHALTESPLANS DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2007 DEKRETENTWURF ZUR ZWEITEN ANPASSUNG DES HAUSHALTSPLANS DER EINNAHMEN DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2008 DEKRETENTWURF ZUR ZWEITEN ANPASSUNG DES ALLGEMEINEN AUSGABENHAUSHALTSPLANS DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2008 DEKRETENTWURF ZUR FESTLEGUNG DES HAUSHALTSPLANES DER EINNAHMEN DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2009 DEKRETENTWURF ZUR FESTLEGUNG DES ALLGEMEINEN AUSGABENHAUSHALTSPLANS DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2009 Allgemeine Darstellung und Rechtfertigungserklärung Teil 2: Einnahmen, Simulation und Infrastrukturplan

2 Allgemeine Darstellung Rechtfertigungserklärung Teil 2: Einnahmen, Simulation und Infrastrukturplan Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 ÜBERSICHT DER EINNAHMEN Einführung Erklärungen zu den einzelnen Einnahmen Zuweisung Verschiedenes Zuweisung Rückzahlung von Gehältern Zuweisung Einschreibegebühren und Schülerbeförderung Zuweisung Erträge aus der Verwaltung des Schatzamtes Zuweisung EU-Subventionen Interreg Zuweisung EU-Subventionen ESF Zuweisung EU-Subventionen ESF Zuweisung Beitrag des Großherzogtums Luxemburg zu den Kosten der Sonderschulen Zuweisung Beitrag der Stadt Monschau zu den Kosten des offiziellen subventionierten Unterrichtswesens Zuweisung Einnahmen von Kinderzulagen im Bereich Jugendhilfe Zuweisung Mittel der Provinz Lüttich im Rahmen der Gesundheitsfürsorge Zuweisung Zusätzliche Mittel der Wallonischen Region Zuweisung Sonderfonds für Sozialhilfe Zuweisung Überweisung der Mittel für die Ausübung der Befugnis des Landschafts- und Denkmalschutzes und der Ausgrabungen von der Wallonischen Region Zuweisung Mittel der Wallonischen Region im Rahmen der Schülerbeförderung und der Telekommunikation Zuweisung Mittel der Wallonischen Region für die Ausübung der Befugnis Beschäftigung Zuweisung Mittel der Wallonischen Region zur Ausübung der Befugnis in Bezug auf die lokalen Behörden Zuweisung Globalbetrag Dotation laut Artikel 58 des Gesetzes vom , abgeändert durch die Gesetze vom 18. Juli 1990 und 16. Juli Zuweisung Zusatzdotation Radiogebühren Zuweisung Ergänzende Mittel der Wallonischen Region bzw. des Föderalstaates für die Ausübung der Befugnis Beschäftigung Zuweisung Rückzahlung Innenministerium Wahlen Zuweisung Subventionen im Rahmen von nationalen Begleitplänen Zuweisung Überweisung von Mitteln durch die Nationallotterie Zuweisung Erlös aus dem Verkauf von Immobilien Zuweisung Rückzahlung von Hotelprämien Zuweisung Anleihen Zuweisung Leasing 14 2 MITTEL- UND LANGFRISTIGE FINANZPLANUNG UND DAS INFRASTRUKTURPROGRAMM Die Finanzsimulation Verpflichtungsermächtigungen Alternative Finanzierungen Anleihen Die Ausgaben im Infrastrukturbereich Die Berechnung des Gemeindefonds (wichtige Änderung in 2009) 18

3 Allgemeine Darstellung Rechtfertigungserklärung Teil 2: Einnahmen, Simulation und Infrastrukturplan Seite Die Wirtschaftsparameter Der Infrastrukturplan und Registrierungskatalog 30

4 Allgemeine Darstellung Rechtfertigungserklärung Teil 2: Einnahmen, Simulation und Infrastrukturplan Seite 4 1 Übersicht der Einnahmen ZW Bezeichnung Getätigte Einnahmen nach 2A Eingenommen bis zum * Euro Verschiedenes , , , , Rückzahlung Gehälter , , , , Einschreibegebühren , , , , Erträge Schatzamt , , , , EU-Interreg , , , , ESF ,71 0,00 0, , EU-Subventionen ESF , , , , Luxemburg , ,00 0, , Monschau , ,00 0, , Jugendhilfe , , , , Provinz Lüttich , , , , WR zusätzliche Mittel , , , , WR Denkmalschutz , , , , WR Schülerbeförderung / Telekommunikation , , , , WR Beschäftigung , , , , WR Aufsicht der lokalen Behörden , , , , Dotation , , , , Zusatzdotation , , , ,00 Radiogebühren Mittel Föderal. für , , , ,00 Beschäftigung Nationale Begleitpläne , , , , Nationallotterie , , , , Erlös aus dem Verkauf , ,00 0, ,00 Immobilien Rückzahlung von Hotelprämien ,50 0, ,16 0,00 TOTAL , , , ,00

5 Allgemeine Darstellung Rechtfertigungserklärung Teil 2: Einnahmen, Simulation und Infrastrukturplan Seite Einführung Die jährliche Dotation ist die wichtigste Einnahmequelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Aber auch die Mittel der Wallonischen Region zur Ausübung der übertragenen Befugnisse bilden einen Schwerpunkt des Haushalts, denn sie machen mittlerweile 19 % der Gesamteinnahmen aus. 1.2 Erklärungen zu den einzelnen Einnahmen Zuweisung Verschiedenes Diese Zuweisung betrifft verschiedene Einnahmen, die im Laufe des Jahres eintreffen und die keiner anderen Zuweisung zugewiesen werden können. Normalerweise handelt es sich um geringfügige Einzelbeträge, hauptsächlich für Dienstleistungen sowie gelegentliche Verkäufe der Gemeinschaft. Zu erwähnen sind Schutzgebühren für Lastenhefte, Rückerstattungen der Versicherungsgesellschaften bei Schadensfällen oder etwa Honorarrückerstattungen. Die Schätzungen für das Jahr 2008 erfolgen aufgrund der absehbaren Einnahmen, für das Jahr 2009 auf Basis der Einnahmen der Vorjahre Zuweisung Rückzahlung von Gehältern Hat ein Personalmitglied zuviel Gehalt bezogen zum Beispiel aufgrund von Fehlern bei der Berechnung der Anzahl effektiv geleisteter Stunden oder der Dienstalterberechnung, so fordert das Ministerium den zu Unrecht ausbezahlten Betrag zurück. Rechtsgrundlagen sind: - Artikel 16 des Königlichen Erlasses vom 15. April 1958 über das Besoldungsstatut des Lehr- und wissenschaftlichen, sowie des ihm gleichgestellten Personals des Ministeriums des Unterrichtswesens; - Artikel 106 des Königlichen Erlasses vom 17. Juli 1991 zur Koordinierung der Gesetze über die Buchführung des Staates. Eine per Einschreibebrief seitens der Behörde erhobene, begründete Rückforderung ist während 30 Jahren rechtskräftig. Darüber hinaus erfolgt auf diesem Haushaltsartikel die Rückerstattung der Gehaltskosten freigestellter Personalmitglieder des Unterrichtswesens bei verschiedenen Ministerien und Einrichtungen sowie der Personalmitglieder des Ministeriums, die für externe Einrichtungen tätig sind, wie zum Beispiel der föderale Auswahldienst SELOR oder das Staatsarchiv. Schließlich werden auf diesem Einnahmeartikel die Beteiligungen anderer Behörden an den Gehaltskosten von Personalmitgliedern gebucht, die im Rahmen des beruflichen Übergangsprogramms oder des Maribel social beschäftigt sind.

6 Allgemeine Darstellung Rechtfertigungserklärung Teil 2: Einnahmen, Simulation und Infrastrukturplan Seite 6 Eine detaillierte Schätzung der Einnahmen ist nur begrenzt möglich, da die Höhe der zuviel gezahlten Gehälter naturgemäß nicht vorher bekannt ist. Die Schätzung basiert deshalb auf den Einnahmen der Vorjahre Zuweisung Einschreibegebühren und Schülerbeförderung I. Einschreibegebühren Auf verschiedenen Schulebenen (Kindergarten, Hochschulwesen, schulische Weiterbildung) wird eine Einschreibegebühr erhoben, die alle oder bestimmte Schülerkategorien betreffen. Für die Teilnahme an den Prüfungen der Prüfungsausschüsse der Deutschsprachigen Gemeinschaft muss ebenfalls eine Einschreibegebühr entrichtet werden. A Kindergarten Wenn folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind, sind die Erziehungsberechtigten zur Zahlung einer Einschreibegebühr verpflichtet: - keiner der Erziehungsberechtigten besitzt die belgische Staatsangehörigkeit; - der Wohnsitz des Schülers befindet sich nicht in Belgien oder er ist nicht im Bevölkerungs-, Fremden- oder Warteregister einer belgischen Gemeinde eingetragen; - in dem Staat, in dem der Schüler seinen Wohnsitz hat, wird eine gleichartige Gebühr erhoben. Für Kinder, deren Wohnsitz im Zuständigkeitsgebiet einer ausländischen Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts liegt, braucht keine Einschreibegebühr entrichtet zu werden, falls sich diese Körperschaft anteilmäßig an den Personal- und Funktionskosten beteiligt, die der Deutschsprachigen Gemeinschaft für diesen Kindergarten entstehen und unter der Bedingung, dass diese Beteiligung Gegenstand einer schriftlichen Vereinbarung ist. Derzeit besteht ein derartiges Abkommen mit der Stadt Monschau bzgl. des Kindergartens Küchelscheid. Die Einschreibegebühr beträgt 750 EUR im Regel- und 868 EUR im Sondervorschulwesen. Sie wird jährlich erhoben und in keinem Fall ganz oder teilweise zurückerstattet. Die Erziehungsberechtigten der Kinder, die erst im Laufe des Schuljahres eingeschrieben werden, zahlen eine Einschreibegebühr, deren Höhe sich nach den bis zum Ende des Schuljahres verbleibenden Monaten richtet, wobei für jeden verbleibenden Monat ein Zehntel der Einschreibegebühr berechnet wird. Es zählen nur ganze Monate. Angebrochene Monate werden ganz bezahlt. Die Einschreibegebühren werden an die Deutschsprachige Gemeinschaft überwiesen und nicht mit den Funktionssubventionen und -dotationen verrechnet. Die gesetzliche Grundlage bilden das Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regelschulen, das Dekret vom 26. April 1999 über das Regelgrundschulwesen sowie der Erlass zur Ausführung des Dekretes vom 17. Juli 1995 über Einschreibegebühren und Schulgeld im Unterrichtswesen. B Hochschulwesen Im Hochschulwesen entrichten die Studenten eine jährliche Einschreibegebühr.

7 Allgemeine Darstellung Rechtfertigungserklärung Teil 2: Einnahmen, Simulation und Infrastrukturplan Seite 7 Die Einschreibegebühr beträgt 375 EUR. Die Einschreibegebühr wird jährlich entrichtet und in keinem Fall ganz oder teilweise zurückerstattet. Die Einschreibegebühren werden an die Deutschsprachige Gemeinschaft überwiesen und nicht mit den Funktionssubventionen und -dotationen verrechnet. Die gesetzliche Grundlage bilden das Dekret vom 17. Juli 1995 über Einschreibegebühren und Schulgeld im Unterrichtswesen und der Erlass vom 20. Dezember 1995 zur Ausführung des o.e. Dekretes. C Schulische Weiterbildung Im Bereich der schulischen Weiterbildung entrichten alle Schüler eine Einschreibegebühr. Die Höhe der Einschreibegebühr ist von der Art und dem Umfang der Ausbildung und dem Status des Schülers abhängig. So bezahlen schulpflichtige Minderjährige, bestimmte entschädigte Vollzeitarbeitslose und anerkannte Flüchtlinge eine geringere Einschreibegebühr. Die Einschreibegebühr liegt zwischen 25 EUR (Kurzlehrgang) und 150 EUR (soziokulturelle Ausbildung, die sich über mehr als 200 Stunden jährlich erstreckt). Die Einschreibegebühr wird jährlich entrichtet und in keinem Fall ganz oder teilweise zurückerstattet. Die Einschreibegebühren werden an die Deutschsprachige Gemeinschaft überwiesen und nicht mit den Funktionssubventionen und -dotationen verrechnet. Die gesetzliche Grundlage bilden das Dekret vom 17. Juli 1995 über Einschreibegebühren und Schulgeld im Unterrichtswesen und der Erlass vom 20. Dezember 1995 zur Ausführung des o.e. Dekretes, abgeändert durch den Erlass vom 7. Oktober 1998 zur Abänderung dieses Erlasses. D Schulexterne Prüfungsausschüsse der Deutschsprachigen Gemeinschaft Für die Teilnahme an den Prüfungen der verschiedenen Prüfungssausschüsse muss eine Einschreibegebühr entrichtet werden. Für die Einschreibung zur Prüfung zwecks Erwerbs des Abschlusszeugnisses der Grundschule wird keine Gebühr erhoben. Die Gebühr für die Einschreibung zu den einzelnen Teilen der Prüfungen zwecks Erwerbs des Abschlusszeugnisses der Unterstufe bzw. der Oberstufe des Sekundarunterrichts und des Reifezeugnisses beträgt 12,50 EUR. Die Gebühr für die Einschreibung zu den Prüfungen zwecks Erwerbs des Krankenpflegebrevets beträgt 37,50 EUR. Für die Einschreibung zur Vorbereitungsprüfung (Prüfung zwecks Zulassung zum ersten Jahr der Ausbildung, die mit dem Krankenpflegebrevet abschließt) wird keine Gebühr erhoben. Die gesetzliche Grundlage bilden der Erlass der Regierung vom 20. Juli 1994 über die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Prüfungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft für den Sekundarunterricht sowie die Durchführung der Prüfungen vor diesem Ausschuss und der Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft

8 Allgemeine Darstellung Rechtfertigungserklärung Teil 2: Einnahmen, Simulation und Infrastrukturplan Seite 8 vom 13. Juni 1997 zur Festlegung der Bedingungen für die Verleihung des Brevets in Krankenpflege. II. Schülerbeförderung Die Schülerbeförderung wird ausführlich im Programm 12 "Schülerbeförderung" des Organisationsbereichs 30 erläutert. Nehmen die Schüler eine von der Gemeinschaft organisierte Beförderung in Anspruch, entrichten sie den Betrag der Eigenbeteiligung an die Schule, die ihn ans Ministerium überweist Zuweisung Erträge aus der Verwaltung des Schatzamtes Auf dieser Zuweisung werden alle Zinserträge auf laufende Konten, Terminkonten und auf kurzfristige Anlagen in öffentlichen Wertpapieren gebucht. Besonders die Form der kurzfristigen Anlagen in öffentlichen Wertpapieren wird seit einigen Jahren verstärkt durch das Schatzamt praktiziert, seitdem die Gemeinschaft für solche Verrichtungen vom Mobilienvorabzug befreit wurde Zuweisung EU-Subventionen Interreg INTERREG (Europäische territoriale Zusammenarbeit) ist das Programm der Europäischen Union zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und zur strukturellen und wirtschaftlichen Stärkung der Grenzregionen in Europa. Die Maßnahme wird dezentral durch die verschiedenen Grenzregionen in der Europäischen Union verwaltet. Im Rahmen der INTERREG IV - Programmierungsperiode ist die Deutschsprachige Gemeinschaft am Programm der Euregio Maas-Rhein (insgesamt ca. 72 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung) und am Programm der Großregion beteiligt (insgesamt ca Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung). Allerdings kommen der Deutschsprachigen Gemeinschaft anders als beim Europäischen Sozialfonds - keine namentlichen Ziehungsrechte zu. Die definitive Höhe der INTERREG- Einnahmen ergibt sich vielmehr aus der Qualität und Quantität regelwerkkonformer Projektanträge von Projektträgern aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft. (nähere Informationen zum Interreg-Programm: siehe Ausgaben OB 20 PR 15) Zuweisung EU-Subventionen ESF In 2009 wird die EU-Kommission nach Genehmigung der Abschlussverfahren die verbliebenen 5 Prozent der im Operationellen Programm des Europäischen Sozialfonds für die Programmierungsperiode vorgesehenen Gesamtsumme ausbezahlen. Damit wird diese Programmierungsperiode endgültig abgeschlossen. (nähere Informationen zum ESF: siehe Ausgaben OB 20 PR 15)

9 Allgemeine Darstellung Rechtfertigungserklärung Teil 2: Einnahmen, Simulation und Infrastrukturplan Seite Zuweisung EU-Subventionen ESF Rechtsgrundlagen für den ESF sind im Zeitraum : - die Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999, - die Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1784/1999, und - die Entscheidung des Rates vom 6. Oktober 2006 über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft. Das bei der Europäischen Kommission eingereichte Operationelle Programm der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat ein Gesamtvolumen in Höhe von 12,4 Millionen Euro an europäischen Mitteln und umfasst die nachstehend genannten vier Schwerpunkte: Stärkung der Anpassungsfähigkeit der Arbeiternehmer/innen und der Unternehmen Investition in eine aktive Arbeitsmarktpolitik Förderung der sozialen Integration Strukturelle Maßnahmen Bei der Berechnung der Einnahmen handelt es sich um eine Schätzung, da die tatsächlichen Einnahmen ausschließlich auf Basis von Tätigkeitsberichten und eingereichten Belegen durch die Projektträger erfolgen. (nähere Informationen zum ESF: siehe Ausgaben OB 20 PR 15) Zuweisung Beitrag des Großherzogtums Luxemburg zu den Kosten der Sonderschulen Am 1. Juli 1997 haben das Großherzogtum Luxemburg und die Deutschsprachige Gemeinschaft vereinbart, dass sich das Großherzogtum an den Personal- und Funktionskosten beteiligt, die der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Unterrichten, die Betreuung und die Unterbringung der luxemburgischen Sonderschüler in den hiesigen Sonderschulen und Internaten entstehen. In dieser Vereinbarung wird der Berechnungsmodus für die Kostenbeteiligung festgelegt. Hauptelement ist dabei der prozentuale Anteil der luxemburgischen Sonderschüler an der Gesamtzahl der Sonderschüler. Wichtige Faktoren bei der Rechnungslegung sind: Kosten des Lehrpersonals Kosten des Unterhaltspersonals Kinderzulagen des Lehrpersonals Funktionskosten der Schulen Kosten PMS Personalkosten in den Internaten Funktionskosten der Internate

10 Allgemeine Darstellung Rechtfertigungserklärung Teil 2: Einnahmen, Simulation und Infrastrukturplan Seite 10 Der Prozentsatz luxemburgischer Schüler an der Gesamtzahl der Schüler einer Schule bzw. eines Internates wird genutzt, um den Kostenanteil pro Faktor berechnen zu können. Für das Schuljahr wurde dem Großherzogtum Luxemburg eine Summe von in Rechnung gestellt für 27 Sonderschüler und für 35 Schüler mit besonderen Lernschwierigkeiten. Im Schuljahr wurden dem Großherzogtum Luxemburg in Rechnung gestellt für 27 Sonderschüler und für 43 Schüler mit besonderen Lernschwierigkeiten Zuweisung Beitrag der Stadt Monschau zu den Kosten des offiziellen subventionierten Unterrichtswesens Die Deutschsprachige Gemeinschaft, die Gemeinde, der Kreis Aachen und die Stadt Monschau haben 1998 eine Vereinbarung bzgl. des Kindergartens Küchelscheid getroffen. Diese Vereinbarung sieht vor, dass Kinder aus der Stadt Monschau den Kindergarten Küchelscheid besuchen dürfen, ohne dass die für im Ausland wohnende Kinder geltenden Aufnahmebedingungen auf sie Anwendung finden. Im Gegenzug übernimmt der Kreis Aachen anteilmäßig die Gehalts- und Funktionssubventionen, die die Gemeinde für diesen Kindergarten von der Deutschsprachigen Gemeinschaft erhält Zuweisung Einnahmen von Kinderzulagen im Bereich Jugendhilfe Artikel 70 des Kinderzulagengesetzes sieht vor, dass bei der Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Einrichtung durch Vertrag des Jugendhilfedienstes oder Entscheidung des Jugendrichters Zweidrittel der Kinderzulagen dieses Kindes an die Gemeinschaft gezahlt werden, welche die Kosten der Unterbringung trägt. Diese Einnahmen werden auf der vorliegenden Zuweisung gebucht Zuweisung Mittel der Provinz Lüttich im Rahmen der Gesundheitsfürsorge Im Rahmen des Abkommens mit der Provinz Lüttich ist vorgesehen, dass eine deutschsprachige Krankenpflegerin die Vorsorgeuntersuchungen im Mammobil begleitet um eine sprachliche Kommunikation zu erleichtern. Das Ministerium übernimmt diese Kosten und erhält eine entsprechende Rückvergütung der Provinz. Die Schätzungen 2007 und 2008 entsprechen der im Abkommen vorgesehenen Summe Zuweisung Zusätzliche Mittel der Wallonischen Region In Anlehnung an die finanzielle Solidarität der Wallonischen Region mit der Französischen Gemeinschaft erhält die Deutschsprachige Gemeinschaft einen jährlichen Finanzausgleich in Höhe von Diese Einnahme wird auf dem vorliegenden Artikel gebucht.

11 Allgemeine Darstellung Rechtfertigungserklärung Teil 2: Einnahmen, Simulation und Infrastrukturplan Seite Zuweisung Sonderfonds für Sozialhilfe Die Wallonische Region überwies die Gesamtsumme des Sonderfonds für Sozialhilfe für die Öffentlichen Sozialhilfezentren der neun deutschsprachigen Gemeinden jährlich an die Deutschsprachige Gemeinschaft. Die Regierung verteilte diese Mittel unter die Öffentlichen Sozialhilfezentren. Die entsprechenden Kriterien wurden im Erlass vom 14. Januar 1999 festgelegt. Ziel ist es dabei, wichtige sozial-familiäre Dienstleistungen der neun ÖSHZ der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu unterstützen, Ausgaben für Existenzminimum und Sozialhilfe im Proporz aufzufangen sowie beschäftigungspolitische Maßnahmen zu fördern. Der Sonderfonds für Sozialhilfe ist Teil des Gemeindefonds. Da die Zuständigkeit für diesen Fonds ab 1. Januar 2005 an die Deutschsprachige Gemeinschaft übertragen wurde, werden die Mittel für den Sonderfonds für Sozialhilfe nicht mehr gesondert übertragen. Ab dem Haushaltsjahr 2005 sind sie integraler Bestandteil der Mittel, die auf der Zuweisung gebucht werden. Bei der Verhandlung der Übertragung wurden diese Gesamtmittel entsprechend berechnet Zuweisung Überweisung der Mittel für die Ausübung der Befugnis des Landschafts- und Denkmalschutzes und der Ausgrabungen von der Wallonischen Region In Ausführung des Dekretes vom 17. Januar 1994 zwecks Ausübung der Befugnisse der Wallonischen Region in der Angelegenheit Denkmäler und Landschaften durch die Deutschsprachige Gemeinschaft, abgeändert durch das Dekret vom 10. Mai 1999, insbesondere des Artikels 3 wird der Deutschsprachigen Gemeinschaft seit dem Jahre 1994 jährlich eine Dotation seitens der Wallonischen Region gewährt. Diese Dotation beläuft sich auf einen Festbetrag, der der Entwicklung der in Artikel 33 des Sondergesetzes vom 16. Januar 1989 zur Finanzierung der Gemeinschaften und der Regionen erwähnten Haushaltsmittel der Wallonischen Region angepasst wird Zuweisung Mittel der Wallonischen Region im Rahmen der Schülerbeförderung und der Telekommunikation Gemäß dem Kooperationsabkommen zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Wallonischen Region vom 26. November 1998 beteiligt sich die Wallonische Region an den Kosten, die der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die interne Schülerbeförderung entstehen. Unter interner Schülerbeförderung versteht man die Beförderung von einer Niederlassung zu dem Ort, an dem eine schulische Aktivität stattfindet (z.b. zum Schwimmbad), oder zum Internat und umgekehrt. In diesem Rahmen zahlt die Wallonische Region der Deutschsprachigen Gemeinschaft jährlich In Ausführung des oben erwähnten Abkommens wurde am 11. Juni 1999 ein Protokoll über Zusammenarbeit im Bereich Telekommunikation und Medien unterzeichnet. Es geht dabei um den gegenseitigen Austausch von Informationen und Erfahrungen im Bereich der Informationstechnologien sowie um die Verwirklichung von Pilotprojekten im Bereich der Telekommunikation. Zur Durchführung dieser Pilotprojekte überweist die Wallonische

12 Allgemeine Darstellung Rechtfertigungserklärung Teil 2: Einnahmen, Simulation und Infrastrukturplan Seite 12 Region jährlich einen Betrag von Die Pilotprojekte werden gemeinsam erarbeitet und ausgewertet Zuweisung Mittel der Wallonischen Region für die Ausübung der Befugnis Beschäftigung In Ausführung von Kapitel I, insbesondere Artikel 5, des Dekretes vom 10. Mai 1999 zur Ausübung der Befugnisse der Wallonischen Region in den Angelegenheiten Beschäftigung und Ausgrabungen durch die Deutschsprachige Gemeinschaft erfolgt die Überweisung einer jährlichen Dotation der Wallonischen Region zu Gunsten der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die der Entwicklung der in Artikel 33 des Sondergesetzes vom 16. Januar 1989 zur Finanzierung der Gemeinschaften und der Regionen erwähnten Haushaltsmittel der Wallonischen Region angepasst wird Zuweisung Mittel der Wallonischen Region zur Ausübung der Befugnis in Bezug auf die lokalen Behörden In Anwendung von Artikel 3 des Dekretes vom 27. Mai 2004 über die Ausübung gewisser Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich der untergeordneten Behörden durch die Deutschsprachige Gemeinschaft erhält die Gemeinschaft von der Region eine spezifische Dotation, die sich aus der jährlichen Indexierung eines im Dekret vorgesehen Grundbetrages ergibt. Der Grundbetrag entspricht den Ausgaben der Wallonischen Region für die neun deutschsprachigen Gemeinden im Gemeindefonds und im Rahmen der subsidierten Arbeiten. Er enthält ebenfalls einen Festbetrag für Verwaltungskosten. Der im Dekret festgeschriebene Betrag entspricht den Ausgaben auf der Basis des Referenzjahres 2003, ausgedrückt in Preisen Zuweisung Globalbetrag Dotation laut Artikel 58 des Gesetzes vom , abgeändert durch die Gesetze vom 18. Juli 1990 und 16. Juli 1993 Artikel 58 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft sieht die Zahlung einer jährlichen Dotation an die Gemeinschaft vor, deren Entwicklung an das Wachstum, an den Index und an die Entwicklung der Anzahl der in den deutschsprachigen Gemeinden eingetragenen Jugendlichen unter 18 Jahren gebunden ist. Seit 2002 werden als Dotation folgende Summen verzeichnet Dotation Die Schätzungen für die Haushaltsanpassung 2007 und das Haushaltsjahr 2008 erfolgen aufgrund der Angaben des Föderalstaates. Dabei wurden folgende Parameter zu Grunde gelegt: Inflation 1,82% 4,7% 2,7% PIB 2,7% 1,6% 1,2%

13 Allgemeine Darstellung Rechtfertigungserklärung Teil 2: Einnahmen, Simulation und Infrastrukturplan Seite Zuweisung Zusatzdotation Radiogebühren Der Föderalstaat überweist diese zusätzliche Dotation als Kompensation für die entgangenen Einnahmen aus Radio- und Fernsehgebühren. Grundlage hierfür sind die Nettoeinnahmen der Jahre 1999 bis 2001, angepasst an den Preisindex Da der gleiche Betrag bei der Finanzierung der Wallonischen Region abgehalten wird, erfolgte die Festlegung dieser Dotation im Rahmen des bereits erwähnten Abkommens zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Sachen Radio- und Fernsehsteuern. Die Dotation wird für das Jahr 2008 auf und für das Jahr 2009 auf geschätzt Zuweisung Ergänzende Mittel der Wallonischen Region bzw. des Föderalstaates für die Ausübung der Befugnis Beschäftigung In Ausführung von Kapitel I, insbesondere Artikel 5 und 7, des Dekretes vom 10. Mai 1999 zur Ausübung der Befugnisse der Wallonischen Region in den Angelegenheiten Beschäftigung und Ausgrabungen durch die Deutschsprachige Gemeinschaft erfolgt die Überweisung einer jährlichen Dotation der Wallonischen Region bzw. des Föderalstaates zu Gunsten der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die der Entwicklung der in Artikel 35 des Sondergesetzes vom 16. Januar 1989 zur Finanzierung der Gemeinschaften und der Regionen erwähnten Haushaltsmittel angepasst wird. Quartalsmäßig tätigt das föderale Ministerium für Arbeit und Beschäftigung die Auszahlung der vorerwähnten Mittel auf Vorschussbasis. Im Jahresrhythmus erfolgt eine Regularisierung auf Belegbasis. In Ausführung der Beschlüsse des Ministerrates vom 8. Dezember 1999 und des darauffolgenden Königlichen Erlasses vom 19. Januar 2000 haben die Ziehungsrechte der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die Kompetenz "Beschäftigung" zu Lasten des Föderalstaates seit 2000 stark zugenommen, von in 2000 auf seit Zuweisung Rückzahlung Innenministerium Wahlen Im Jahr 2005 erfolgten Zahlungen in Höhe von für die Wahlen Für 2006, 2007, 2008 und 2009 sind keine Einnahmen zu erwarten Zuweisung Subventionen im Rahmen von nationalen Begleitplänen In Ausführung diverser Vereinbarungen zwischen den föderalen, regionalen und gemeinschaftlichen Entscheidungsinstanzen (Kooperationsabkommen vom 4. Juli 2000 zwischen dem Staat, den Regionen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Sozialwirtschaft nebst Nachtrag vom 12. Februar 2004, Zusammenarbeitsabkommen vom 29. April 2004 zwischen dem föderalen Staat, den Regionen und den Gemeinschaften bezüglich der aktiven Begleitung und Betreuung von Arbeitslosen, Kooperationsabkommen vom 30. Mai 2005 zwischen dem Staat, den Regionen und der

14 Allgemeine Darstellung Rechtfertigungserklärung Teil 2: Einnahmen, Simulation und Infrastrukturplan Seite 14 Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Solidarwirtschaft) werden der Deutschsprachigen Gemeinschaft von Seiten des Föderalen öffentlichen Dienstes für Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung sowie des Föderalen öffentlichen Dienstes für Soziale Integration, Bekämpfung der Armut und Sozialökonomie maßnahmengebundene Mittel zur Betreuung von jugendlichen Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen zur Verfügung gestellt. Zur Perspektive dieser Einnahmen sei gesagt, dass die Nutzung föderaler Mittel für Risikogruppen direkt von der Entwicklung des Arbeitsmarktes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft abhängig ist. Die föderalen Mittel werden zweckgebunden zur Verfügung gestellt, d.h. ausschließlich für effektive Beratungen, Praktika, Ausbildungen und Beschäftigungsmaßnahmen erfolgt eine föderale Kofinanzierung. Dies setzt wiederum voraus, dass ausreichend Teilnehmer aus den Risikogruppen des Arbeitsmarktes an den Fördermaßnahmen teilnehmen Zuweisung Überweisung von Mitteln durch die Nationallotterie Seit dem Haushaltsjahr 2002 werden den Gemeinschaften und Regionen 27,44 % des zu verteilenden Gewinns der Nationallotterie zugesprochen. Artikel 58octies des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft sieht vor, dass der Gemeinschaft jährlich 0,8428 % dieser Summe als nicht zweckgebundene Mittel zugewiesen werden. Die Schätzung für die Haushaltsanpassung 2008 ergibt und für den Haushalt 2009 eine Summe von Zuweisung Erlös aus dem Verkauf von Immobilien Über diese Zuweisung werden die Verkäufe der Immobilien der Deutschsprachigen Gemeinschaft abgewickelt. Die Einnahmen sind punktuell Zuweisung Rückzahlung von Hotelprämien Artikel 37 des Infrastrukturdekretes vom 18. Mai 2002 ermöglicht die Auszahlung von rückzahlbaren Prämien an Hotelbetriebe. Die Schätzungen erfolgen auf Grund der tatsächlichen Aktenlage. Durch die Einrichtung des Finanzierungs- und Beteiligungsfonds wird ab 2008 die Rückzahlung dieser Prämien über den Fonds als zweckbestimmte Einnahme laufen. Es wurden in 2008 lediglich einige Einnahmen aus festgestellten Rechten früherer Jahre unter dieser Zuweisung gebucht Zuweisung Anleihen Für die Jahre 2008 und 2009 sind keine Anleihen vorgesehen Zuweisung Leasing Für die Jahre 2008 und 2009 sind keine Mittel vorgesehen.

15 Allgemeine Darstellung Rechtfertigungserklärung Teil 2: Einnahmen, Simulation und Infrastrukturplan Seite 15 2 Mittel- und langfristige Finanzplanung und das Infrastrukturprogramm In vorliegendem Kapitel werden die wichtigsten Finanzinstrumente der Regierung vorgestellt: die Finanzsimulation der Infrastrukturplan 2.1 Die Finanzsimulation Seit mehreren Jahren bildet die Finanzsimulation die wichtigste Grundlage zur Bestimmung einer zielgerichteten Haushalts- und Finanzpolitik. Im Laufe der Zeit wurden Form und Inhalt der Simulation immer weiter verfeinert, so dass die momentan vorliegende Version ein sehr komplexes und sensibles Rechenmodell darstellt. Innerhalb dieses Modells sind die Verknüpfungen und Rechenrelationen so mannigfaltig, dass mit wenigen Recheneingaben gleichzeitig endogene und exogene Rechenprozesse durchgeführt werden können. Hierbei beinhalten die endogenen Prozesse alle steuerbaren Rechenparameter, die einer gewissen Eigenverantwortung unterworfen sind, wie z.b. Lohnkostenentwicklung, Steigerungsrate von Bezuschussungen, Fixkostenzunahme, usw. Im Gegenzug hierzu werden exogene Prozesse durch alle äußeren und nicht beeinflussbaren Simulationsvariablen definiert. Hierzu gehören in erster Linie die Inflationsrate, die Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes und die Bevölkerungsentwicklung. Diese sind vor allen Dingen für die Simulation der Einnahmeentwicklung von großer Bedeutung Verpflichtungsermächtigungen Aufgrund der Ende September stattgefundenen Gespräche mit den Gemeinden wurde der Infrastrukturplan sowie der Registrierungskatalog von der Regierung neu verabschiedet. Dies hatte logischerweise auch die Anpassung der Verpflichtungsermächtigungen des laufenden Jahres und des Ursprungshaushaltes 2009 zur Folge, so dass sich hier folgende Zahlen ergeben: Infrastrukturarbeiten Ausstattungen Diese Summen beinhalten alle Projekte, die nicht mittels einer alternativen Finanzierung realisiert werden. Daraus ergibt sich alleine für den Zeitraum 2008 bis 2009 ein Investitionsvolumen mittels "klassischer Bezuschussung" von insgesamt

16 2.1.2 Alternative Finanzierungen Allgemeine Darstellung Rechtfertigungserklärung Teil 2: Einnahmen, Simulation und Infrastrukturplan Seite 16 Natürlich werden in der Simulation auch alle Infrastrukturprojekte aufgeführt, die mittels einer alternativen Finanzierung realisiert werden. Tabelle 1 : Alternative Finanzierungen erste Rate Bezeichnung Betrag 2005 Verwaltungsgebäude Ergebnis Marienheim Ergebnis Interkommunale Altenheim Ergebnis ZAWM Ergebnis BS Triangel (inkl. Heizung) Verwaltungsgebäude Ergebnis Fuhrpark Fuhrpark Jünglingshaus Ergebnis Gemeindehaus Gemeindeschule Hergenrath Schwimmbad Ergebnis Bäder Bäder St.Vith ÖSHZ EUPEN Ausbau alter Flügel PDS Psychatrisches Pflegeheim Schule Schule Stadt Kulturzentrum Ergebnis

17 erste Rate Bezeichnung Betrag Gîtes d'etapes Rathaus Seniorenheim Hof Ergebnis Allgemeine Darstellung Rechtfertigungserklärung Teil 2: Einnahmen, Simulation und Infrastrukturplan Seite 17 Gesamtergebnis Hierbei ermöglicht die Simulation wahlweise die Berechnung einer gleich bleibenden Rate oder aber auch einer veränderbaren Ratenzahlung. Alle Kapital- und Zinsrückzahlung der so berechneten Projekte werden durch die Simulation erfasst und bis zum Jahr 2030 berücksichtigt Anleihen Für die kommenden Jahre sieht die Regierung keine Neuaufnahme von Anleihen vor Die Ausgaben im Infrastrukturbereich Die Infrastrukturausgaben (inkl. Ausstattung) steigen von 2008 auf 2009 um insgesamt Zusätzlich stehen ebenfalls noch Kapital- und Zinssubventionen für das Projekt "Alternative Finanzierung Marienheim " in Höhe von , die im Haushalt der nicht-aufgegliederten Mittel unter dem Organisationsbereich 50 Programm 11 aufgeführt sind. Für das Jahr 2009 errechnet die Finanzsimulation im Infrastrukturbereich aufgrund der eingegangenen Verpflichtungen einen Auszahlungsbedarf von Hierbei schlagen vor allen Dingen die bezuschussten Arbeiten der Gemeinden und der Krankenhäuser zu Buche. Da die administrative Bearbeitung dieser Akten sich nicht wesentlich von der Bearbeitung "normaler" Infrastrukturakten unterscheidet, wird in der Berechung der Auszahlungsrhythmen kein Unterschied bei der Anwendung der Verteilerschlüssel gemacht. Tabelle 2 : Übersicht der aufgegliederten Mittel Jahr Infrastrukturausgaben AE 8888,7 9901, ,0 6837,0 Ausstattung AE 1063,2 1337,0 575,0 385,0 Kapitaldotationen 1026,0 791,0 1141,0 1491,0 Straßendotation 0,0 800,0 850,0 900,0 Gebäude PDG und Regierung 0,0 0,0 0,0 457,0 Leasing 1203,2 1098,2 1298,4 1374,9 PPP 0,0 0,0 0,0 0,0 Neue alternative Finanzierungen 0,0 0,0 0,0 0,0 Energie-Contracting 0,0 0,0 50,0 100,0 Rückzahlung Anleihen Kapital 1227,0 1618,4 2086,1 2421,9 Rückzahlung Anleihen Zinsen 1886,1 1812,0 1725,2 1609,2 Gesamtinfrastrukturausgaben

18 Allgemeine Darstellung Rechtfertigungserklärung Teil 2: Einnahmen, Simulation und Infrastrukturplan Seite 18 Des Weiteren wurde die Präsentation der Finanzsimulation im Infrastrukturbereich überarbeitet, um eine noch detailliertere Übersicht der einzelnen Ausgabeposten zu vermitteln. Somit finden sich hier zum ersten Mal neben den klassischen Rubriken wie "Kapitaldotation", "Straßendotation", "Gebäude Regierung/Parlament", "Energie- Contracting", "PPP" auch eine neue Rubrik "Neue alternative Finanzierungen". Hier werden mögliche zukünftige Spielräume für alternative Finanzierungen aufgezeigt. Dies beweist einmal mehr, welche Bedeutung die Regierung der Infrastrukturpolitik beimisst. Ein weiterer interessanter Aspekt spiegelt die automatische Berechnung des Koeffizienten der Infrastrukturausgaben im Verhältnis zu den Gesamteinnahmen wider Die Berechnung des Gemeindefonds (wichtige Änderung in 2009) Eine wichtige Bemerkung sei an dieser Stelle bezüglich der Dotationsberechnung des Gemeindefonds gegeben. Wie im vergangenen Jahr liegt eine präzise Berechnung des Gesamtbetrages der Gemeindedotation der Finanzsimulation bei. Ausgehend von einem Basisbetrag von ,16 im Jahre 2005 und unter Anwendung des momentan bekannten Inflationsindexes für die Jahre 2006 bis 2009 errechnet die Simulation eine Berechnungsbasis von ,48 für das Jahr Diesem Betrag muss jedoch eine Summe von ,86 hinzu gerechnet werden, die den Gemeinden im Jahr 2008 aufgrund eines ursprünglich zu niedrig geschätzten Inflationsindexes zuwenig ausbezahlt wurde. Somit erhöht sich die Gesamtsumme nach Regularisierung dieser Differenz auf insgesamt ,35. Nach dem gleichen Regularisierungsprinzip wird die Summe des ÖSHZ-Fonds berechnet, der dementsprechend eine Summe von ,57 aufweist.

19 Allgemeine Darstellung Rechtfertigungserklärung Teil 2: Einnahmen, Simulation und Infrastrukturplan Seite 19 Tabelle 3 : Berechnung der Gemeindedotation Inflationsrate 1,0278 1,0179 1,0182 1,0470 1,0270 Wachstumsrate RNB / ab 2006 PIB 1,0090 1,0300 1,0270 1,0160 1,0120 GEMEINDE Gemeindefonds (Berechnungsbasis) , , , , ,48 ÖSHZ (Berechnungsbasis) , , , , ,39 Kapitaldotation , ,00 GESAMTDOTATION , , , , ,87 Ausgezahlter Gemeindefonds (bzw. Haushalt MDG) , , , , ,35 Berechnungsbasis - ausgezahlter Gemeindefonds 0, , , , ,86 Kumulierte Summe der Differenzen 0, , , ,86 0,00 Ö.S.H.Z. Ausgezahlte Dotation (bzw. Haushalt MDG) , , , , ,57 Berechnungsbasis - ausgezahlte Dotation 0, , , , ,18 Kumulierte Summe der Differenzen 0, , , ,18 0,00 Wichtige Änderung ab 2009!!!! Aufgrund des neuen Dekretes zum Gemeindefonds und zum Sonderfonds für Sozialhilfe ergibt sich ab 2009 eine Neuverteilung der beiden oben genannten Summen. Das neue Dekret besagt, dass 10% der Gesamtsumme von ,91 (= , ,57 ) dem Sonderfonds für Sozialhilfe zugewiesen wird. Die restlichen 90% werden dann dementsprechend dem Gemeindefonds zugewiesen. Daraus ergibt sich folgende Berechnung: , ,57 Total ,91 Sonderfonds für Sozialhilfe (10%) Gemeindefonds (90%) Im Haushalt 2009 der DG steht somit im OB 20 PR 14 ZW "Dotation an die Gemeinden" ein Betrag von und im OB 50 PR 15 ZW "Ausgaben im Bereich des Sonderfonds für Sozialhilfe" ein Betrag von

20 Allgemeine Darstellung Rechtfertigungserklärung Teil 2: Einnahmen, Simulation und Infrastrukturplan Seite Die Wirtschaftsparameter Der Vollständigkeit wegen sei noch gesagt, dass alle Ausrechnungen innerhalb der Simulation auf folgende Wirtschaftsparameter beruhen Inflation 1,82% 4,7% 2,7% PIB 2,7% 1,6% 1,2%

21 Haushaltssimulation Einnahmen realisiert realisiert realisiert (Haushalt) Gesamteinnahmen Ausgaben Nicht aufgegliederte Mittel: OB 01 Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft 3600,0 3604,0 3685,0 3730,0 3813,0 3898,8 3986,5 4076,2 4167,9 4261,7 4357,6 4455,6 4555,9 4658,4 4763,2 4870,4 4980,0 5092,0 5206,6 5323,7 5443,5 5566,0 5691,2 5819,3 5950,2 OB 10 Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft 2685,3 2852,2 3092,2 3094,0 3208,0 3322,5 3389,8 3458,8 3529,5 3602,0 3676,3 3752,4 3830,5 3910,5 3992,5 4076,6 4162,7 4251,0 4341,6 4434,4 4529,5 4627,0 4726,9 4829,3 4934,3 OB 20 Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft 11275, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,7 OB 20 Lokale Behörden 15298, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,8 OB 20 Europäische Programme 2755,0 1685,0 3165,0 2285,0 2285,0 2385,0 2385,0 2185,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 OB 30 Unterricht und Ausbildung 76393, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,4 OB 30 Mittelstand 14917,8 2611,2 3038,3 3039,0 3135,0 3192,2 3244,4 3303,7 3364,1 3425,7 3488,4 3552,3 3617,4 3683,7 3751,2 3820,0 3890,1 3961,6 4034,3 4108,4 4184,0 4260,9 4339,3 4419,1 4500,4 OB 40 Jugend,V+E Bildung, Kultur, Sport, Tourismus 10467, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,1 OB 50 Familie, Senioren, Gesundheit + Soziales 14656, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,4 OB 50 Beschäftigung + Solidarwirtschaft 0, ,0 8975,7 9216,0 9355,0 9765,2 9887, , , , , , , , , , , , , , , , , , ,0 OB 60 Schatzamt 0,0 0,0 0,0 3,0 1003,0 503,0 503,0 503,0 503,0 503,0 753,0 753,0 753,0 753,0 753,0 3003,0 3003,0 3003,0 3003,0 3003, , , , , ,0 Neue Handlungsspielräume 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 500,0 1009,4 1528,3 2057,0 2595,5 3644,2 4712,5 5800,9 6909,6 8039, , , , , , , , , , ,1 Ausgaben NAM (ohne Kapitaldotation) Infrastrukturausgaben AE 5605,4 8635,1 8888,7 9901, ,0 6837,0 7792,0 9417, ,0 3993,0 4600,0 6200,0 7900,0 9600, , , , , , , , , , , ,0 Ausstattung AE 444,7 431,0 1063,2 1337,0 575,0 385,0 550,0 750,0 750,0 750,0 900,0 1200,0 1000,0 1000,0 1000,0 1500,0 2000,0 2000,0 2000,0 2000,0 2250,0 2500,0 2500,0 2500,0 2500,0 Kapitaldotationen 796,0 1026,0 791,0 1141,0 1491,0 1687,0 1287,0 1287,0 1287,0 1312,0 1312,0 1312,0 1312,0 1312,0 1625,0 1655,0 1655,0 1655,0 1655,0 1755,0 1755,0 1755,0 1755,0 1755,0 Straßendotation 0,0 0,0 0,0 800,0 850,0 900,0 1000,0 1100,0 1250,0 1400,0 1800,0 2200,0 2600,0 3000,0 3054,0 3109,0 3164,9 3221,9 3279,9 3338,9 3399,0 3460,2 3522,5 3585,9 3650,5 Gebäude PDG und Regierung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 457,0 457,0 457,0 457,0 1744,0 1744,0 1744,0 1744,0 1744,0 1744,0 1744,0 1744,0 1744,0 1744,0 1744,0 1744,0 1744,0 1744,0 1744,0 1744,0 Leasing 746,8 743,2 1203,2 1098,2 1298,4 1374,9 2369,3 2648,4 2920,9 5768,4 6655,5 6655,5 6656,2 6592,9 6589,7 6586,2 6583,2 6578,8 6574,9 6570,7 6566,3 6521,5 6176,4 6171,3 5992,1 PPP 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 7252,0 7252,0 7252,0 7252,0 7252,0 7252,0 7252,0 7252,0 7252,0 7252,0 7252,0 7252,0 7252,0 7252,0 7252,0 7252,0 Neue alternative Finanzierungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 767,0 767,0 767,0 767,0 767,0 1918,0 1918,0 1918,0 1918,0 1918,0 4220,0 4220,0 4220,0 4220,0 4220,0 8057,0 8057,0 Energie-Contracting 0,0 0,0 0,0 50,0 100,0 150,0 200,0 250,0 300,0 350,0 400,0 450,0 500,0 550,0 600,0 650,0 700,0 750,0 800,0 850,0 900,0 950,0 1000,0 1050,0 Rückzahlung Anleihen Kapital 818,0 58,0 1227,0 1618,4 2086,1 2421,9 2525,6 2643,7 2778,2 2931,3 3105,6 3304,1 3530,1 3098,7 2365,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Rückzahlung Anleihen Zinsen 2755,0 1675,2 1886,1 1812,0 1725,2 1609,2 1474,4 1338,4 1183,2 1027,7 864,4 689,4 502,0 302,9 128,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Gesamtinfrastrukturausgaben Verhältnis Infrastrukturausgaben/Einnahmen 7,47% 8,93% 9,66% 10,53% 8,01% 8,96% 9,56% 10,19% 12,29% 12,87% 13,44% 13,83% 14,40% 14,06% 13,06% 13,55% 15,00% 16,44% 15,26% 15,02% 14,90% 14,90% 15,91% 15,36% GESAMTAUSGABEN Resultat Haushaltsfonds -205,0-263,0-188,0-387,0-215,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0 Fondsbewegungen, die nicht der Berechnung der NHFR unterliegen 942,0-350,0 0,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0 Ergebnis Haushalt Stand des Amortisierungsfonds (Vorjahr) 1156,0 1854,3 3531,4 3410,2 1865,9 165,1 351,9 792,2 1362,7 2172,9 925,3 1030,3 1310,7 1880,4 2826,5 6631, , , , , , , , , ,8 Regularisierung Amortisierungsfonds 317,0 300,0 243,0 147,0 Stand des Amortisierungsfonds

22 Überblick Resultat Einnahmen ohne Anleihen , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,4 - Ausgaben ohne Rückzahlung Zinsen und Kapital , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,0 - Ergebnis Haushaltsfonds ohne Amortisierungsfond -205,0-263,0 754,0-737,0-215,0-400,0-400,0-400,0-400,0-400,0-400,0-400,0-400,0-400,0-400,0-400,0-400,0-400,0-400,0-400,0-400,0-400,0-400,0-400,0-400,0 Primärsaldo (*) Rückzahlung Anleihen Zinsen 2755,0 1675,2 1886,1 1812,0 1725,2 1609,2 1474,4 1338,4 1183,2 1027,7 864,4 689,4 502,0 302,9 128,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - Rückzahlung Leasing Zinsen 446,4 431,7 420,2 408,3 397,0 383,1 619,5 598,3 576,2 553,2 529,3 504,3 479,0 451,1 422,8 393,3 363,2 330,5 297,1 262,2 225,9 188,0 148,4 107,2 64,3 - Fondsbewegungen, die nicht der Berechnung der NHFR unterliegen 942,0-350,0 0,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0 Netto zu finanzierendes Saldo = Norm HFR (**) ,9% 1,1% 0,1% 0,3% 0,4% 1,6% 1,8% 1,9% 2,0% 1,1% 1,8% 1,9% 2,0% 2,0% 2,7% 2,4% 2,3% 1,4% 0,5% 2,2% 0,5% 0,9% 1,2% 0,5% 1,3% - Rückzahlung Anleihen Kapital 818,0 58,0 1227,0 1618,4 2086,1 2421,9 2525,6 2643,7 2778,2 2931,3 3105,6 3304,1 3530,1 3098,7 2365,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 - Rückzahlung Leasing Kapital 300,4 311,5 323,0 334,9 347,2 360,0 515,5 536,6 558,7 581,7 605,6 630,6 656,6 683,8 712,1 741,6 772,3 804,4 837,8 872,7 909,0 946,9 986,5 1027,7 1070,7 + Fondsbewegungen, die nicht der Berechnung der NHFR unterliegen 0,0 942,0-350,0 0,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0-200,0 Brutto zu finanzierendes Saldo Regularisierung Amortisierungsfonds 317,0 300,0 243,0 147,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Stand Amortisierungsfonds (Vorjahr) 1156,0 1854,3 3531,4 3410,2 1865,9 165,1 351,9 792,2 1362,7 2172,9 925,3 1030,3 1310,7 1880,4 2826,5 6631, , , , , , , , , ,8 + Anleihen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Stand des Amortisierungsfonds (*) Primärsaldo: Das Primärsaldo umfasst alle Einnahmen, außer der aus Anleihen und aus Tresorieoperationen abzüglich der gesamten Ausgaben, außer der für Zins- und Kapitalrückzahlungen. (**) Das netto zu finanzierende Saldo: Das netto zu finanzierende Saldo umfasst alle Einnahmen ohne neue Anleihen und alle Ausgaben, außer der für Kapitalrückzahlungen Das Ergebnis zeigt demnach deutlich, ob Fehlbeträge mittels finanzieller Transaktionen ausgeglichen werden müssen. Wenn das Resultat 0 ergibt, spricht man von einem ausgeglichenem Budget. Dies ist auch die vom Hohen Finanzrat berücksichtigte Norm

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