Organe eines Landkreises sind der Kreistag und der Landrat. Sie verwalten den Landkreis nach den Bestimmungen der
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- Erika Möller
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1 4. Kommunale Infrastruktur 4.1 Gremien Sozialausschuss Organe eines Landkreises sind der Kreistag und der Landrat. Sie verwalten den Landkreis nach den Bestimmungen der Landkreisordnung (LKO). Der Kreistag, als von den Bürgern/-innen gewähltes politisches Gremium, kann für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung Ausschüsse bilden. Diese Ausschüsse setzen sich entweder nur aus Kreistagsmitgliedern oder aus Kreistagsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgern des Landkreises zusammen. Im Landkreis Bad Kreuznach wurde ein Sozialausschuss gebildet. Quelle: Landkreisordnung (LKO) in der Fassung vom (GVBl. S. 188), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (GVBl. S. 139) Aufgabe des Sozialausschusses ist es, soziale Themen, soweit es sich nicht um Themen des Jugendhilfebereichs handelt, für den Kreisausschuss und den Kreistag fachlich vorzubereiten. In diesem Zusammenhang beschäftigt sich der Sozialausschuss auch mit Themen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung oder mit Themen zur Pflegestrukturplanung. Die aktuell bestellten Mitglieder des Sozialausschusses des Landkreises Bad Kreuznach sind der Homepage der Kreisverwaltung Bad Kreuznach mit dem Link: zu entnehmen Behindertenbeiräte / Kommunaler Behindertenbeauftragter Die Behindertenbeiräte sind beratende Gremien der Verwaltung. Die Behindertenbeiräte sind ehrenamtlich besetzt und sehen ihre Aufgaben in erster Linie im Einsatz für ein selbstbestimmtes und barrierefreies Leben Betroffener innerhalb der Stadt und des Landkreises Bad Kreuznach. Sie verstehen sich als Bindeglied zwischen Verwaltung und Menschen mit Behinderung.
2 Der Behindertenbeirat der Stadt Bad Kreuznach ist zu erreichen über die Stadtverwaltung Bad Kreuznach Sozialamt Hochstr Bad Kreuznach Tel.: / : Stadtbehindertenbeirat Zur Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und zur Wahrnehmung der Interessen der behinderten Einwohnerinnen und Einwohner soll ein Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) im Landkreis Bad Kreuznach gebildet werden. Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am im Rahmen des Beschlusses der Hauptsatzung des Landkreises die Einrichtung eines Behindertenbeirates beschlossen und angeregt, zunächst einen Satzungsentwurf vorzubereiten. Der Satzungsentwurf ist zurzeit in Arbeit. Der Behindertenbeauftragte des Landkreises Bad Kreuznach ist wie folgt zu erreichen: Rainer Ryschawy Salinenstraße 47 Tel.: : Kommunaler Behindertenbeauftragter Gremien nach dem Landesgesetz für psychisch kranke Personen (PsychKG) Im Bereich der Psychiatrie gibt es besondere Gremien, die sich ausschließlich mit dem Thema der psychiatrischen Versorgung beschäftigen. Sozialpsychiatrischer Dienst Gemäß 5 PsychKG werden bei den Gesundheitsämtern Sozialpsychiatrische Dienste eingerichtet. Der Sozialpsychiatrische Dienst hat dafür Sorge zu tragen, dass psychisch kranke Personen sowie Personen, bei denen Anzeichen einer psychischen Erkrankung vorliegen, rechtzeitig ärztlich und psychosozial beraten und betreut werden. Zur Erfüllung dieser
3 Aufgabe hat er insbesondere darauf hinzuwirken, dass vorrangige Hilfen durch niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, den Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und allen sonstigen geeigneten öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Organisationen, Einrichtungen und Stellen in Anspruch genommen werden. Soweit und solange eine Inanspruchnahme der vorrangig genannten Hilfsangebote nicht möglich ist, soll der Sozialpsychiatrische Dienst die erforderliche ambulante ärztliche und psychosoziale Beratung und Betreuung selbst durchführen. Der Sozialpsychiatrische Dienst arbeitet im Bereich der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit seelischer Behinderung eng mit dem Kreissozialamt zusammen. Er ist Ansprechpartner für: Akut und chronisch psychisch erkrankte Menschen (Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis, Depressionen, neurotische Störungen, Suizidgefährdung) Menschen mit psychischen Störungen im höheren Lebensalter Suchtkranke Menschen in schwieriger sozialer Lage Menschen mit durch Lebenskrisen ausgelösten psychischen Störungen Angehörige und Bezugspersonen im sozialen Umfeld der Betroffenen Der Sozialpsychiatrische Dienst im amtsärztlichen Dienst integriert und ist wie folgt zu erreichen: Kreisverwaltung Bad Kreuznach Ringstr. 4 Tel.: Sozialpsychiatrischer Dienst Psychiatriekoordination Gemäß 7 PsychKG können die Landkreise oder kreisfreien Städte zur Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben Koordinierungsstellen für Psychiatrie einrichten. Der Landkreis Bad Kreuznach hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und eine entsprechende Stelle eingerichtet, die derzeit beim angesiedelt ist.
4 Der Psychiatriekoordinator ist wie folgt zu erreichen: Dr. Manfred Lüttgens, Facharzt für Psychiatrie, Kreisverwaltung Bad Kreuznach Ringstr.4 Tel.: : Psychiatriekoordinator Überdies steht eine Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie zur Verfügung, die wie folgt zu erreichen ist: Dr. Renate Struck Kreisverwaltung Bad Kreuznach Ringstr.4 Tel.: : Fachärztin für Kinder- und Jugendpsyhiatrie Psychiatriebeirat Der Psychiatriebeirat berät den Landkreis in grundsätzlichen Fragen der psychiatrischen Versorgung. Dem Beirat gehören Vertreter der an der psychiatrischen Versorgung beteiligten Organisationen, der Leistungsträger, der Angehörigen und Betroffenen und der im Kreistag vertretenen Parteien und Gruppierungen an. Der Psychiatriebeirat ist über den o.g. Psychiatriekoordinator zu erreichen. : Psychiatriebeirat Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) Gemäß 7 Landesgesetz für psychisch kranke Personen (PsychKG) können für das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt sogenannte Psychosoziale Arbeitsgemeinschaften gebildet werden. Aufgabe der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft ist die Zusammenarbeit aller an der Versorgung psychisch kranker und seelisch behinderter Menschen innerhalb einer Region beteiligten Personen, Behörden, Institutionen und Verbände. Im Landkreis Bad Kreuznach hat sich eine solche Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft kurz PSAG gebildet.
5 Die PSAG ist Mitglied im Psychiatriebeirat des Landkreises Bad Kreuznach und arbeitet ihm fachlich zu. Ziele der PSAG Bad Kreuznach sind: Ziele Verbesserung der Lebenssituation psychisch kranker Menschen Bedürfnisse und Bedarfsfelder erkennen, neue Formen der Hilfe entwickeln und umsetzen bedarfsorientierte Hilfen in die Gemeinden vor Ort bringen Aufhebung der Benachteiligung der Menschen mit psychischen Erkrankungen Information der Bürgerinnen und Bürger über Entwicklungen auf dem Gebiet der psychosozialen psychiatrischen Versorgung des Landkreises Bad Kreuznach und Verbesserung der Verständigung von psychiatrieerfahrenen Angehörigen und Fachleuten Mitglieder in dieser Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft sind die an der Versorgung psychisch kranker und seelisch behinderter Menschen Beteiligten. Alle an der Versorgung dieses Personenkreises Mitwirkenden haben ein Anrecht auf Mitgliedschaft in der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft. Mitglieder der PSAG Bad Kreuznach sind: AWO-Betreuungsverein Kirn Betreuungsverein der Lebenshilfe e. V. Bad Kreuznach Bewährungshilfe Bad Kreuznach Berufsbetreuerin, Judith Wagner-Bressem, Caritas Verband - Suchtberatung Bad Kreuznach Diakonisches Werk - Ehe, Familie und Lebensberatung Bad Kreuznach - Betreuungsverein im Diakonischen Werk DRK Tagesklinik und Betreutes Wohnen Bad Kreuznach Fortbildungsakademie der Wirtschaft ggmbh Bad Kreuznach Internationaler Bund e. V. Integrationsfachdienst Rheinhessen-Nahe Integrationsfachdienst Stiftung Bethesda St. Martin Individualpsychologisches Bildungsinstitut Bad Kreuznach-IPBI, Jobcenter Kirn und Bad Kreuznach Jobcenter Bad Kreuznach und Informationsstelle Selbsthilfe (KISS) Region Bad Kreuznach PSAG Mitglieder
6 Kreisverwaltung Bad Kreuznach - - Jugendamt - Koordinierungsstelle Psychiatrie - Sozialamt Stiftung kreuznacher diakonie mit den Geschäftsbereichen - Diakonie-Werkstätten - Integrationsbetriebe ggmbh - Heilpädagogische Einrichtungen, Betreutes Wohnen Kirn - Wohnungslosenhilfe Landesverband Angehörige psychisch Kranker Region Bad Kreuznach Psychosomatische Fachklinik St. Franziska-Stift Bad Kreuznach Rheinhessen-Fachklinik Alzey mit - den Tagesstätten Bad Sobernheim und Bad Kreuznach - der stelle - Außenwohngruppe Bad Kreuznach Stadtverwaltung Bad Kreuznach Sozialamt Telefonseelsorge Nahe-Hunsrück Zu einzelnen Themen wurden Unterarbeitsgruppen gebildet, die ständig arbeiten (Doppeldiagnose, Psychoseseminar (vgl. Teil II Angebotsstruktur Nr. 1, Tag der seelischen Gesundheit). Fortsetzung: PSAG Mitglieder
7 4.2 Verwaltung Sozialamt Die Sozialämter sind zentrale Anlauf- und Auskunftsstellen in allen sozialen Rechtskreisen. Die Aufgaben sind vielfältig und differenziert, genau wie die Interessen und Bedarfslagen der Menschen im Landkreis. Teils werden erforderliche Hilfen unmittelbar durch das Kreissozialamt, teilweise durch die Sozialämter bei den Verbandsgemeindeverwaltungen und Stadtverwaltungen gewährt. Im Verhältnis zu den Sozialämtern in den Städten und Verbandsgemeinden nimmt das Kreissozialamt in Sozialhilfefragen eine Aufsichtsfunktion war. Umgekehrt werden im des Landes Rheinland-Pfalz teilweise Hilfen für pflegebedürftige oder behinderte Menschen erbracht, wenn diese den Landkreisen durch das Land übertragen wurden. Im Kreissozialamt werden u. a. folgende Aufgaben wahrgenommen: Aufgaben Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Hier stehen die Teams individuelle Teilhabeplanung und Sachbearbeitung als Ansprechpartner zur Verfügung. Servicestelle SGB IX Hilfen für Blinde Hilfen zur Pflege Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Wohngeld (ohne Stadt Bad Kreuznach) Bundesausbildungsförderung (BAföG) und Aufstiegsfortbildungsförderung -AFBG- (Meister-BAföG) Betreuungsangelegenheiten Schnittstelle zum Jobcenter ( Hartz IV ) Leistungen für Bildung- u. Teilhabe Seniorenarbeit Das Kreissozialamt ist wie folgt zu erreichen: Kreisverwaltung Bad Kreuznach Salinenstr. 47, Tel.: Kreissozialamt
8 4.2.2 Jugendämter Das Jugendamt übernimmt als Institution einen Teil der gesellschaftlichen Verantwortung für das Aufwachsen junger Menschen. Die Aufgaben des Jugendamtes sind im Wesentlichen im Achten Buch des Sozialgesetzbuches Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) geregelt. Sie reichen von der Familienförderung über die Erziehung und Bildung in Kindertagesstätten, Jugendarbeit, Jugend- und Schulsozialarbeit, Jugendschutz bis hin zu ambulanten und teilstationären Erziehungshilfeangeboten und zur Erziehungshilfe in Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen. Der Kindesschutz, die Inobhutnahme von Minderjährigen sowie die Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz und vor dem Familiengericht gehören zu den hoheitlichen Aufgaben. Die Jugendämter sind im Bereich der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung zuständig. Hier arbeiten sie insbesondere beim Übergang von Jugendhilfe in die Eingliederungshilfe nach dem SGB XII eng mit dem Kreissozialamt zusammen. Die Jugendämter sind wie folgt zu erreichen: Kreisverwaltung Bad Kreuznach Stadtverwaltung Bad Kreuznach Jugendamt Amt für Kinder und Jugend Salinenstr. 47 Wilhelmstr Tel.: Tel.:
9 4.2.3 Im Rahmen der Hilfen für behinderte Menschen hat das besondere Aufgaben, die im SGB XII geregelt sind. Gemäß 59 SGB XII berät das behinderte Menschen oder Personensorgeberechtigte über die nach Art und Schwere der Behinderung geeigneten ärztlichen und sonstigen Leistungen der Eingliederungshilfe im Benehmen mit dem behandelnden Arzt auch während und nach der Durchführung von Heilmaßnahmen und Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Beratung ist mit Zustimmung des behinderten Menschen oder des Personensorgeberechtigten im Benehmen mit den an der Durchführung der Eingliederungshilfe Beteiligten vorzunehmen. Das hat auch die Aufgabe, mit Zustimmung des behinderten Menschen oder des Personensorgeberechtigten den notwendigen Rehabilitationsbedarf abzuklären und die für die Eingliederungshilfe notwendige Vorbereitung abzustimmen. Das ist wie folgt zu erreichen: Kreisverwaltung Bad Kreuznach Ringstr. 4 Tel.:
10 4.3 Advokatorische Vertretung Soweit ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen kann besteht die Möglichkeit, durch Antrag oder von Amts wegen beim Vormundschaftsgericht gemäß 1896 BGB eine rechtliche Betreuung zu bestellen. Ein rechtlicher Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Bestellung Betreuer Vormundschaftsgericht Zuständige Betreuungsgerichte im Landkreis sind: Amtsgericht Bad Kreuznach Amtsgericht Bad Sobernheim Ringstr. 79 Gymnasialstr Bad Sobernheim Außenstelle: Tel.: Hofgartenstr Bad Kreuznach Tel.: Die Abteilungen Vormundschaftsgericht/Betreuungsgericht erteilen die rechtlichen Auskünfte in Betreuungs- und Vormundschaftsfragen und entscheiden über Anträge auf Einrichtung und Auflösung einer Betreuung Betreuungsbehörde Zuständig für die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger ist die Kreisverwaltung als örtliche Betreuungsbehörde. Dort werden u.a. auch die Stellungnahmen zur Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung gefertigt. Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Salinenstraße 47, Tel.: Betreuungsgerichtshilfe Büro Baumgartenstr. 50: Tel.:
11 4.3.3 Betreuungsvereine und rechtliche Betreuungen Rechtliche Betreuungen werden von ehrenamtlichen oder hauptberuflichen rechtlichen Betreuern oder von Betreuungsvereinen wahrgenommen. Betreuungsvereine haben neben der Wahrnehmung von Aufgaben einer rechtlichen Betreuung auch die Verpflichtung, ehrenamtlich tätige rechtliche Betreuer in die Aufgabe einzuführen und sie oder auch Betroffene, für die eine Betreuung bestellt ist, zu beraten. Auf Landkreisebene hat sich eine örtliche Arbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten des Landkreises Bad Kreuznach gebildet. Dieser gehören die Betreuungsbehörde, die Betreuungsgerichte und die vier Betreuungsvereine an: Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Bad Kreuznach e.v. Wilhelm-Dröscher-Platz Schumannstr Kirn Tel.: Tel.: Betreuungsverein der Lebenshilfe e.v. Planiger Straße 69 Tel.: oder Betreuungsverein des SKM - Katholischer Verein für soziale Dienste im Kreis Bad Kreuznach e.v. Bahnstr. 26 Tel.: oder Betreuungsverein im Diakonischen Werk des Kirchenkreises an Nahe und Glan e.v. Geschäftsstelle: Büro Meisenheim: Kurhausstr. 8 Talweg Meisenheim Tel.: Tel.: oder 10223
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