Fördermöglichkeiten öde ög ete des Landes im Tourismus

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1 Fördermöglichkeiten öde ög ete des Landes im Tourismus Karlsruhe und Nordschwarzwald am in Pforzheim Vortrag von Cornelia Bressem Leiterin Referat Tourismus

2 Tourismuspolitik des Landes Schwerpunkte Magisches Dreieck Nachhaltiger Tourismus Umsetzung des Landestourismuskonzepts t Stärkung des Wirtschaftsfaktors Tourismus

3 Drei Säulen der Förderung Tourismusmarketing Förderung der öffentlichen Tourismusinfrastruktur Einzelbetriebliche Förderung von Betrieben im Hotel- und Gaststättenbereich u.a.

4 Tourismusmarketing Die Förderung des Tourismusmarketings im Land erfolgt über die TMBW. Sie erhält dafür jährlich ( unter Vorbehalt der Zustimmung des Landtags) 4 Mio, von denen an die regionalen Tourismusgemeinschaften weitergereicht werden.

5 Öffentliche Infrastruktur Fördermöglichkeiten bestehen über das Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP). Eine Förderung ist auch über ELR und LEADER möglich. Für Radwege und Fahrradabstellanlagen kann auch eine Förderung ödeu nach der RL-Radinfrastruktur as u des MVI in Betracht kommen.

6 Aus dem TIP geförderter Steg am Federsee

7 Tourismusinfrastrukturprogramm Das Tourismusinfrastrukturprogramm ist ein antragsabhängiges und jährlich aufgelegtes Förderprogramm zur nachhaltigen Stärkung und dem Ausbau der kommunalen touristischen Infrastruktur. Gefördert werden Vorhaben bzw. Einrichtungen, bei denen eine überwiegend touristische Nutzung vorliegt.

8 Tourismusinfrastrukturprogramm Das Programm zielt darauf ab, öffentliche Tourismusinfrastruktureinrichtungen ökonomisch ökologisch und sozial nachhaltiger auszurichten. Der naturnahe Tourismus soll in Baden- Württemberg ausgebaut und weiterentwickelt werden. Die Attraktivität der Tourismusgemeinden soll gestärkt werden.

9 Tourismusinfrastrukturprogramm Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind Gemeinden, gemeindliche Zusammenschlüsse und Unternehmen mit überwiegend öffentlichen Tourismusaufgaben, an denen Gemeinden, Gemeindeverbände oder Landkreise mit mindestens 50% beteiligt sind (wobei die gemeindliche Beteiligung mindestens 25% betragen muss).

10 Tourismusinfrastrukturprogramm Wie wird gefördert? Der Zuschuss beträgt grundsätzlich bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten: für Gemeinden oder Gemeindeteile, die als Kur- oder Eh Erholungsort anerkannt sind sowie bei interkommunalen Kooperationsprojekten, an denen mindestens eine prädikatisierte Kommune beteiligt ist Der Zuschuss beträgt bis zu 15 % der zuwendungsfähigen Kosten für Gemeinden oder Gemeindeteile, die nicht als Kur- oder Erholungsort anerkannt sind.

11 Tourismusinfrastrukturprogramm Was wird gefördert? Kommunale Vorhaben bzw. Einrichtungen, bei denen eine überwiegend touristische Nutzung vorliegt. Dabei werden vor allem gefördert: bauliche Investitionen für die Errichtung, die energetische Sanierung und die Modernisierung (Bagatellgrenze förderfähige Investitionskosten), investive Vorhaben an zertifizierten Wanderwegen und zur begleitenden Radinfrastruktur, soweit diese an Radfernwegen oder bei wichtigen touristischen Zielen liegen (Bagatellgrenze förderfähige Investitionskosten).

12 Tourismusinfrastrukturprogramm Antragstellung Der Antrag ist bis spätestens t 1. Oktober des Vorjahres zum jeweiligen Förderjahr über die Rechtsaufsichtsbehörde hö beim zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart, Tübingen, Karlsruhe oder Freiburg zu stellen.

13 Aus dem Tourismusinfrastrukturproramm geförderter Aussichtsturm in Owingen

14 Private Infrastruktur Fördermöglichkeit über die einzelbetriebliche Förderung der L-Bank Förderung über ELR und LEADER möglich. Die Tourismusförderung der L-Bank kann z.b. mit dem Programm zur Energieeffizienzfinanzierung Mittelstand (KMU)des Umweltministeriums kombiniert werden.

15 Einzelbetriebliche Förderung Die einzelbetriebliche Förderung zielt darauf, die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Betriebe des Tourismusgewerbes zu stärken. Dazu gehören in bestimmten Gebieten der Ferien- und Naherholung Hotel- und Gaststättenbetriebe sowie Campingbetriebe, die zu einem wesentlichen Teil der Ferienerholung dienen, und Betriebe des Kurwesens in den Standorten der Kurerholung.

16 Einzelbetriebliche Förderung Die Förderung erfolgt in Form längerfristiger zinsverbilligter Darlehen durch die L-Bank Landeskreditbank Baden- Württemberg Förderbank in Zusammenarbeit mit der KfW Mittelstandsbank. Gefördert werden im wesentlichen Modernisierungsinvestitionen von Gebäuden und Außenanlagen. Förderanträge sind über die Hausbank an die Landeskreditbank zu richten.

17 ELR Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderinstrument für den ländlichen Raum. Hier können auch Projekte mit touristischem Bezug gefördert werden. Mit den Förderschwerpunkten Arbeiten, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnen werden zentrale Aufgabenfelder staatlicher Struktur- und gemeindlicher Entwicklungspolitik angesprochen.

18 ELR Das ELR unterstützt durch Investitionszuschüsse u.a. auch qualitative Verbesserungen im Beherbergungsangebot, ofern das Projekt dem kommunalen Entwicklungskonzept entspricht. Dies trägt zu einer Verbesserung touristischer Vermarktungsmöglichkeiten bei.

19 ELR Wer wird gefördert? Zuwendungsempfänger für Projektförderungen können Gemeinden, natürliche Personen, juristische Personen, Personengemeinschaften und Personengesellschaften sein. Was wird gefördert? Gefördert werden Investitionen wie Neubau, Modernisierung und Erweiterung oder die umfassende energetische Sanierung von Gebäuden (entsprechend DIN 276).

20 ELR Antragstellung Es ist ein Antrag der Gemeinde sowie die Vorlage einer integrierten örtlichen Entwicklungskonzeption für den zu entwickelnden Ort erforderlich, in der die strukturelle Ausgangslage, g g die Entwicklungsziele und die zur Umsetzung konkret vorgesehenen Projekte dargestellt werden. Bekanntmachung über Ausschreibung des Jahresprogramms erfolgt in der Regel Ende Juni des laufenden Kalenderjahres

21 ELR Wie wird gefördert? der Zuschuss bei privat-gewerblichen Projekten beträgt in der Regel 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung ist auf höchstens begrenzt. Eine Kumulation mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme des Landes ist nur zulässig, wenn diese für den Erhalt eines stark gefährdeten Kulturdenkmals erforderlich ist.

22 LEADER-geförderter Limestor Rekonstruktion kti in Dalkingen

23 LEADER LEADER (Liaison Entre Actions de Développement de L`Économie Rurale) steht für Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft Bei LEADER-Förderung werden Zuschüsse für Vorhaben gewährt, welche die regionale Wirtschaft stärken, Arbeitsplätze im Ländlichen Raum erhalten und schaffen, den Tourismus in der Region fördern und zur Erhaltung und Inwertsetzung des Ländlichen Erbes beitragen.

24 LEADER Wer wird gefördert? Zuwendungsempfänger sind grundsätzlich natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

25 LEADER Was wird gefördert? Gefördert werden private, gewerbliche und kommunale Vorhaben. Förderfähig sind Maßnahmen des Schwerpunkts "Lebensqualität im Ländlichen Raum und Diversifizierung der Ländlichen Wirtschaft" des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum (MEPL II). (Muss der Förderrichtlinie "Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) entsprechen. )

26 LEADER Förderschwerpunkte Unterstützung der Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen t zur Förderung des Unternehmergeistes und Stärkung des Wirtschaftsgefüges Förderung des Tourismus Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung Dorferneuerung und -entwicklung Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes

27 LEADER Wie wird gefördert? Die Förderung von LEADER-Projekten ist nur in abgegrenzten Kulissen, sog. LEADER Aktionsgebieten, t möglich. In jedem Aktionsgebiet wurde eine Aktionsgruppe (LAG) gebildet.

28 LEADER Grundlage für die Förderung ist das Regionale Entwicklungskonzept (REK) der LAG. Projekte, die innerhalb des Aktionsgebietes gefördert werden sollen, müssen dem jeweiligen REK entsprechen. Die LEADER-Aktionsgruppe berät und entscheidet unter Berücksichtigung der Förderkriterien über die zu fördernden Projekte.

29 Nachhaltigkeitscheck Das MLR möchte bei 20 besucherstarken Tourismuszielen einen Nachhaltigkeitscheck durchführen. Mit der Entwicklung eine Verfahrens zur Zertifizierung von Destinationen auf der Grundlage der renommierten Green Globe Kriterien wurden die Unternehmen TourCert und FUTOUR beauftragt.

30 Nachhaltigkeitscheck Das spezielle Verfahren soll zunächst an einem Pretest gemeinsam mit 4 Destinationen entwickelt werden. Danach soll das Verfahren für bis zu 20 weitere besucherstarke Destinationen ausgeschrieben werden. Hierzu ist eine Tagung im April 2013 geplant, bei der die Destinationen aus dem Pretest über ihre Erfahrungen berichten können.

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