Stellenbewertung für die MitarbeiterInnen der Verbraucherzentrale Berlin e.v.

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1 Öffentliche Ausschreibung der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Stellenbewertung für die MitarbeiterInnen der Verbraucherzentrale Berlin e.v. Vergabenummer: SenJustV Vergabeunterlagen Dieses Dokument enthält folgende Unterlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 1. Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Wirt 311) 2. Angebotsdeckblatt (Wirt 313) 3. Übersicht über die geforderten Erklärungen und Nachweise (Wirt 320) 4. Leistungsverzeichnis 5. Vertragsbedingungen 6. Eigenerklärung gemäß 6 Abs. 3 VOL/A (Wirt 321) 7. Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestlohn und Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322) 8. Erklärung über Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Wirt 359) 1

2 1. Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Wirt 311) Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Salzburger Straße Berlin Ansprechpartner: Frau Wieczorek Tel.: Fax: Raum: 408 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (VOL) Angebot für die Stellenbewertung für die MitarbeiterInnen der Verbraucherzentrale Berlin e.v. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie werden gebeten, für die oben stehende Lieferung / Leistung ein Angebot abzugeben. Die nachstehenden Bewerbungsbedingungen sowie die beigefügte Leistungsbeschreibung sind zu beachten. 1. Auftraggebende Stelle: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Salzburger Straße Berlin Ansprechpartnerin: Frau Wieczorek Tel.: Fax: Julia.Wieczorek@senjv.berlin.de Raum: Ausschreibende Stelle: siehe Zi Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 4. Art der Leistung: Dienstleistung 5. Ort der Leistung: Verbraucherzentrale Berlin e.v., Hardenbergplatz 2, Berlin 6. Wesentlicher Leistungsumfang: Bewertung und Prüfung der Stellen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Berlin e.v. 7. Aufteilung in Lose: Nein 2

3 8. Ausführungszeit: 01. Juli 2016 bis 31. Oktober Absendetag der Bekanntmachung (bei Vergabe nach EU-Recht): entfällt 10. a) Ablauf der Angebotsfrist: 27. Mai 2016, 24:00 Uhr b) Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind: siehe Zi. 1. Die als Angebot gekennzeichneten Unterlagen sind in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen. Es ist neben der Anschrift (10.b) besonders zu kennzeichnen mit: Ausschreibungsnummer: SenJustV Bezeichnung der Ausschreibung: Stellenbewertung für die MitarbeiterInnen der Verbraucherzentrale Berlin e.v. Ablauf der Angebotsfrist: 27. Mai 2016, 24:00 dem mitgelieferten Aufkleber Sonstiges: Zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen. 11. Folgende Erklärungen bzw. Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung gem. 6 Abs. 3 VOL/A bzw. 7 Abs. 1 VOL/A EG (Wirt 321) Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322) Erklärung über Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Wirt 359) Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder ULV-Bescheinigung (nur Gesellschaften oder Einzelkaufleute) Bundeszentralregisterauszug (nur Freiberufler) Gewerbeanmeldung oder ULV-Bescheinigung (nur Gesellschaften oder Einzelkaufleute) Handelsregister-Auszug oder ULV-Bescheinigung (nur Einzelkaufleute, juristische Personen sowie Personengesellschaften außer GbR) Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern (oder ULV- Bescheinigung) Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandslose Beitragsentrichtung (oder ULV-Bescheinigung) Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die rückstandslose Beitragsentrichtung (oder ULV-Bescheinigung) Referenzangaben über erfolgreich durchgeführte Vergleichsaufträge unter Angabe von konkreter Tätigkeit, Auftraggeber, Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer Die Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen. Die Überprüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und der Fachkunde der Bieter kann vor Ort im Betrieb erfolgen. 3

4 12. Sonstige Erfordernisse: entfällt 13. Inhalt der Angebote: Die Angebotsabgabe hat ausschließlich unter Verwendung der beigefügten Angebotsblätter zu erfolgen. Die Preise sind in Euro ohne Umsatzsteuer anzugeben; die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sowie gewährte Skonti und Rabatte sind separat einzutragen. Die Angaben müssen zweifelsfrei sein. Die Angebote sind dokumentenecht auszufüllen und zu unterschreiben. Der Name des Unterzeichners muss zweifelsfrei aus dem Angebot hervorgehen, z.b. durch maschinenschriftliche Hinzufügung zur Unterschrift. Digitale Angebote dürfen im Sinne des Signaturgesetzes nur mit Signatur abgegeben werden. Andere auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Eine elektronische Angebotsabgabe ist: möglich nicht möglich Der Bieter ist verpflichtet, alle verlangten Erklärungen und Nachweise vorzulegen sowie alle verlangten Angaben zu machen. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen. 14. Nebenangebote: sind nicht zugelassen 15. Auskunft über die Vergabeunterlagen: siehe Zi Prüfung der Vergabeunterlagen: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, wird der Bieter gebeten sich umgehend mit der ausschreibenden Stelle in Verbindung zu setzen. 4

5 17. Auftragserteilung: Zuschlagskriterien der niedrigste Preis oder das wirtschaftlich günstigste Angebot aufgrund der nachstehenden Kriterien: Kriterium & Gewichtung in %: 1. Kompetenz des Bewerbers auf den Gebieten Recht des öffentlichen Dienstes, Stellenbeschreibung, Eingruppierung und Stellenbewertung (50 %) 2. Vergleichbare Referenzprojekte des Bewerbers (20 %) 3. Preis (15 %) 4. Personelle Leistungsfähigkeit des Bewerbers (15 %) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8. Juli 2010 entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis werden die von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter vom Auftraggeber aufgefordert, eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen. Im Falle der Gleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los. 18. Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 17. Juni 2016, 24:00 Uhr 19. Zusatz für Bewerber- und Bietergemeinschaften: Bei Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften und bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die federführende Firma zu benennen. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind verpflichtet die geforderten Erklärungen und Nachweise (Nr. 11 a) zu erbringen. 20. Zusatz für Untervergabe: Bei Untervergabe muss bereits bei der Angebotsabgabe der volle Name des Nachunternehmers, seine Organisationsform, sowie der Herstellungsort bekanntgegeben werden. Von den Bietern können alle oder ein Teil der oben geforderten Erklärungen und Nachweise für den/die Nachunternehmer gefordert werden. 5

6 21. Zusatz für ausländische Bieter: Das Angebot sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen. Für die Ausführung der Leistung muss der Betrieb des Auftragnehmers, soweit er auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig wird, bei der deutschen für die Arbeiten zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet sein; sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist der Auftragnehmer aufgrund internationaler Vereinbarungen von dieser Verpflichtung befreit, so hat er dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen. Darüber hinaus müssen ausländische Bieter die unter Punkt 11 geforderten Erklärungen und Nachweise als gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes mit dem Angebot vorlegen. Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Übersetzung vorzulegen. Auf die Verpflichtung des Auftraggebers, die Umsatzsteuer des ausländischen Bewerbers erforderlichenfalls von der Gegenleistung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, wird hingewiesen. 22. Nicht berücksichtigte Angebote: Das Angebot ist nicht berücksichtigt worden, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde. Wenn der Bieter schriftlich über die Ablehnung seines Angebotes unterrichtet werden will, muss er dies schriftlich beantragen. Bei europaweiten Vergabeverfahren ergeht zusätzlich eine gesonderte Mitteilung an die Bewerber, bzw. Bieter. 23. Hinweis: Der Auftraggeber verfährt nach Teil A der VOL. Von der Teilnahme am Wettbewerb sind u.a. alle Bieter ausgeschlossen, die nachweislich: - schwerwiegende Straftaten im Geschäftsverkehr begangen haben (z.b. Betrug, Untreue, Urkundenfälschung) - Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete, die bei der Vergabe oder Ausführung von Aufträgen mitwirken, Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt haben (Bestechung oder Vorteilsgewährung). - sich an wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (Kartellgesetz) beteiligt haben (Preisabsprachen) Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Wieczorek Dieses Formular wurde elektronisch erzeugt und ist ohne Unterschrift gültig. 6

7 2. Angebotsdeckblatt Name und Anschrift des Bieters Vergabe Nr.: SenJustV Zuschlags- und Bindefrist endet am: 17. Juni 2016, 24:00 Uhr Angebotsfrist endet am: 27. Mai 2016, 24:00 Uhr Name und Anschrift der Stelle, bei der das Angebot einzureichen ist Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Frau Wieczorek (WV 3) Salzburger Straße Berlin Angebot für die Stellenbewertung für die MitarbeiterInnen der Verbraucherzentrale Berlin e.v. Dem Angebot sind als Anlagen beigefügt: Leistungsbeschreibung Preisblatt(blätter) Datenblatt(blätter) zu Erklärung gemäß Frauenförderverordnung Eigenerklärung gemäß 6 Abs. 3 VOL/A bzw. 7 Abs. 1 VOL/A EG Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Erklärung über Nachweis über 7

8 Ich / Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen zu den von mir / uns genannten Preisen und unter Anerkennung aller vorgegebenen Vertragsbestandteile an. An dieses Angebot halte(n) ich mich / wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebots. Das Angebot wurde unterzeichnet von: ( Datum / Stempel und Unterschrift) Hinweis: Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. 8

9 3. Übersicht über die geforderten Erklärungen und Nachweise (Wirt 320) über die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und anderer Sachverhalte (Wirt 321) zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322) über die Förderung von Frauen und die vereinbarkeit von Beruf und Familie (Wirt 359) In Fotokopie: Eigenerklärungen max. Alter max. Alter aktuell X X X X X X Nachweise GbR GbR GmbH OHG aktuell X X X GmbH OHG KG aktuell X X X X KG AG X AG Freiberufler Einzelfirma Freiberufler X X X X Einzelfirma Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (oder ULV-Bescheinigung) (GZR 3 nach 150 GewO - natürliche Person/ GZR 4 juristische Person) für: das Unternehmen, ggf. die Hauptniederlassung 1 Jahr X X X den Inhaber 1 Jahr X die Gesellschafter 1 Jahr X X X die Mitglieder des Geschäftsführung 1 Jahr X X X die Mitglieder des Vorstandes 1 Jahr X Bundeszentralregisterauszug (Führungszeugnis) 1 Jahr X Gewerbeanmeldung (oder ULV-Bescheinigung) X X X X X Handelsregister-Auszug (oder ULV- Bescheinigung) Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern (oder ULV- Bescheinigung) Bescheinigungen der Krankenkassen über die rückstandslose Beitragentrichtung (oder ULV- Bescheinigung) Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die rückstandslose Beitragsentrichtung (oder ULV-Bescheinigung) 1 Jahr X X X X 1 Jahr X X X X X X 1 Jahr X X X X X X 1 Jahr X X X X X X 9

10 4. Leistungsverzeichnis Für die MitarbeiterInnen der Verbraucherzentrale Berlin e.v. soll eine externe Stellenbewertung vorgenommen werden. Dies umfasst 29 Stellen einschließlich des Vorstandes. Zur Durchführung der externen Stellenbewertung sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: Bestandsaufnahme der vorliegenden Stellenbeschreibungen, insbesondere im Hinblick auf Bewertbarkeit Erfassung der konkreten Arbeitsvorgänge und Durchführung von Stellenbewertungen durch strukturierte Arbeitsplatzinterviews und Sichtung der erforderlichen Unterlagen Überarbeitung und Ergänzung der vorliegenden Stellenbeschreibungen soweit aufgrund des Ergebnisses der Bestandsaufnahme und der Arbeitsplatzinterviews angezeigt Erstellung von Stellenbewertungsgutachten für alle Stellen unter Berücksichtigung des geforderten Stellenprofils und der tatsächlichen Beschäftigung Analyse der bestehenden Arbeitsverträge einschließlich Prüfung der Eingruppierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Prüfung der Einhaltung des Besserstellungsverbotes ( 44 LHO Berlin i.v.m. Nr. 1.3 ANBest-I bzw. Nr. 1.3 ANBest-P) bzgl. aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Vorschläge für personelle Umstrukturierungen aufgrund der Bewertungsgutachten (z.b. Umgruppierung, Veränderung des Aufgabenzuschnitts etc.) 10

11 5. Vertragsbedingungen Werkvertrag zwischen dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, diese vertreten durch Herrn Dr. Wilhelm Weinzen, Salzburger Straße 21-25, Berlin - Auftraggeber - und - Auftragnehmer - 1 Vertragsgegenstand 1) Der Auftragnehmer wird für den Auftraggeber als Werkunternehmer tätig. 2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Berlin e.v. eine externe Stellenbewertung vorzunehmen. Dies umfasst 29 Stellen einschließlich des Vorstandes. Zur Durchführung der externen Stellenbewertung sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: Bestandsaufnahme der vorliegenden Stellenbeschreibungen, insbesondere im Hinblick auf Bewertbarkeit, Erfassung der konkreten Arbeitsvorgänge und Durchführung von Stellenbewertungen durch strukturierte Arbeitsplatzinterviews und Sichtung der erforderlichen Unterlagen, Überarbeitung und Ergänzung der vorliegenden Stellenbeschreibungen soweit aufgrund des Ergebnisses der Bestandsaufnahme und der Arbeitsplatzinterviews angezeigt, Erstellung von Stellenbewertungsgutachten für alle Stellen unter Berücksichtigung des geforderten Stellenprofils und der tatsächlichen Beschäftigung, Analyse der bestehenden Arbeitsverträge einschließlich Prüfung der Eingruppierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Prüfung der Einhaltung des Besserstellungsverbotes ( 44 LHO Berlin i.v.m. Nr. 1.3 ANBest-I bzw. Nr. 1.3 ANBest-P) bzgl. aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Vorschläge für personelle Umstrukturierungen aufgrund der Bewertungsgutachten (z.b. Umgruppierung, Veränderung des Aufgabenzuschnitts etc.), 11

12 Zur Konkretisierung wird das Angebot des Auftragnehmers vom als Anlage Bestandteil dieses Vertrags. 3) Der Auftragnehmer erbringt die nach Absatz 2 festgelegten Leistungen selbstständig und in eigener Verantwortung unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers. Der Einsatz von Nachunternehmern bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. 4) Der Auftragnehmer wird für die ordnungsgemäße Herstellung des Werkes erforderliche Rücksprachen mit dem Auftraggeber halten und bei der Umsetzung der Maßnahmen fachliche Vorgaben des Auftraggebers berücksichtigen. 5) Zum Zweck der Dokumentation und Abstimmung wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber zum 31. August 2016 einen Zwischenbericht übermitteln. Aus dem Zwischenbericht muss sich insbesondere ergeben: die bereits geleisteten Tätigkeiten, die noch zu leistenden Tätigkeiten, die Zeitplanung für die noch zu leistenden Tätigkeiten. 2 Leistungszeitraum 1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in 1 Abs. 2 bezeichneten Leistungen in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Oktober 2016 zu erstellen und dies nachzuweisen. 2) Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber jederzeit auf dessen Wunsch über den jeweiligen Stand der Vertragserfüllung unterrichten. 3) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber jede Verzögerung unverzüglich unter Angabe von Gründen schriftlich anzuzeigen. 4) Der Auftragnehmer garantiert die fristgerechte Erfüllung; dies gilt auch für die Heranziehung von Erfüllungsgehilfen im Sinne von 278 BGB. 3 Übergabe und Abnahme 1) Der Auftraggeber nimmt das Werk innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe bzw. Fertigstellung ab. 2) Voraussetzung für die Abnahme ist, dass eine Abnahme nicht gemäß 640 Absatz 1Satz 1 Halbsatz 2, 646 BGB ausgeschlossen ist und dass der Auftragnehmer das Werk vertragsgemäß hergestellt und übergeben bzw. fertiggestellt hat. 3) Die Abnahme erfolgt durch den Leiter Wirtschaftlicher Verbraucherschutz der für Verbraucherschutz zuständigen Senatsverwaltung. Über die Abnahme ist ein Protokoll zu fertigen, welches von dem Auftragnehmer und dem Abnahmeberechtigten zu unterzeichnen ist. 4) Etwaige vom Auftraggeber für die Herstellung des Werkes zur Verfügung gestellte Unterlagen sind mit Übergabe bzw. Fertigstellung des gesamten Werkes an diesen zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers hieran ist ausgeschlossen. 12

13 5) Nimmt der Auftraggeber eine mängelbehaftete Leistung unter Rüge der Mängel ab, behält er sich seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Auftragnehmer vor. 4 Honorar, Fälligkeit und Zahlungsweise 1) Für die Herstellung des Werkes nach 1 erhält der Auftragnehmer ein Honorar in Höhe von insgesamt Euro (in Worten: Euro Cent) einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer (19 %). 2) Mit dem Honorar nach Absatz 1 sind sämtliche Kosten sowie Abgaben und Aufwendungen, die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung entstehen, abgegolten. 3) Das Honorar nach Absatz 1 wird mit der vorbehaltlosen Abnahme des Werkes fällig. 4) Weitere Voraussetzung für die Fälligkeit des Honoraranspruchs nach Absatz 1 ist die Vorlage einer prüffähigen sowie sachlich und rechnerisch richtigen Rechnung, die zudem den Anforderungen des Absatzes 5 genügen muss, durch den Auftragnehmer. 5) Die Rechnungen des Auftragnehmers sind an die für Verbraucherschutz zuständige Senatsverwaltung zu Händen von Herrn Dr. Wilhelm Weinzen (Leiter Wirtschaftlicher Verbraucherschutz) unter Angabe der Bankverbindung (einschließlich BIC und IBAN) zu stellen und müssen bei Umsatzsteuerpflicht des Auftragnehmers die Angabe der Steuernummer bzw. Umsatzsteueridentifikationsnummer enthalten. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto. 6) Die Pflicht zur Versteuerung obliegt dem Auftragnehmer. Der Auftraggeber ist berechtigt, dem zuständigen Finanzamt Mitteilung über die erfolgte Honorarzahlung zu machen. 7) Das vereinbarte Honorar ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23. Dezember 1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. 5 Rechte 1) Der Auftraggeber erhält nach Abnahme der Vertragsleistung ein ausschließliches räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungs- und Verwertungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Leistungen aus diesem Vertrag. Dieses Recht umfasst alle bekannten und unbekannten ( 31a UrhG) Nutzungs- und Verwertungsarten gemäß Urheberrechtsgesetz. 2) Der Auftraggeber kann die übertragenen Nutzungsrechte an der Vertragsleistung auf Dritte weiter übertragen oder diesen einfache Nutzungsrechte einräumen. 3) Sofern die urheberrechtlich geschützten Leistungen aus diesem Vertrag unter Nennung des Auftragnehmers zusammen mit konkreten produkt- und unternehmensbezogenen Aussagen veröffentlicht werden, ist der Text der Veröffentlichung vorher mit dem Auftragnehmer abzustimmen. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden. 13

14 4) Jede Veröffentlichung, Auswertung oder Weitergabe von Informationen und Ergebnissen (auch von Teilen) durch den Auftragnehmer bedarf auch nach Vertragsbeendigung der Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung kann nur schriftlich oder per erteilt werden. 5) Der Auftragnehmer hat vertraglich sicherzustellen, dass im Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung dem Auftraggeber auch die Nutzungsrechte an Werken eingeräumt werden können, deren Urheber seine Mitarbeiter oder beteiligte Dritte sind. Er stellt seinerseits den Auftraggeber von etwaigen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. 6) Für die Ermittlung und Beachtung von Schutzrechten Dritter, die der Vertragsdurchführung entgegenstehen können, ist ausschließlich der Auftragnehmer verantwortlich. Dies gilt auch für Schutzrechte des Auftragnehmers, über die Dritte mitverfügungsberechtigt sind. 7) Für den Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung gelten die Absätze 1 bis 6 entsprechend für den bereits fertig gestellten Teil der Leistung. 6 Geheimhaltung 1) Der Auftragnehmer hat über alle ihm bei der Durchführung des Vertrages bekannt gewordenen Tatsachen, Angaben, Umstände und Ergebnisse grundsätzlich Stillschweigen zu bewahren und sie nur den Personen zugänglich zu machen, die im Rahmen der Vertragserfüllung ein besonderes, begründbares Informationsinteresse besitzen. Über die vorgenannten vertraulichen Tatsachen, Angaben, Umstände und Ergebnisse ist auch nur in dem erforderlichen Umfang zu unterrichten. Diese Geheimhaltung gilt auch gegenüber mit der Vertragserfüllung betrauten Dritten, soweit der Auftraggeber den Auftragnehmer nicht in schriftlicher Form hiervon entbindet. Die Geheimhaltungspflicht wirkt auch für einen Zeitraum von drei Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. 2) Die Verpflichtung aus Absatz 1 erstreckt sich nicht auf Tatsachen, Angaben, Umstände und Ergebnisse und sonstige Informationen, die ohne Verschulden des Auftragnehmers öffentlich bekannt sind oder werden oder die nach gesetzlichen Bestimmungen offenzulegen sind. 3) Der Auftragnehmer hat durch entsprechende Vorkehrungen sicherzustellen, dass alle mit der Durchführung des Auftrages befassten Personen an die Einhaltung dieser Vorschrift gebunden sind. 7 Haftung 1) Der Auftraggeber wird aus diesem Vertrag gegenüber Dritten nicht verpflichtet. Die Haftung des Auftraggebers gegenüber Dritten für Schäden aller Art aus der Durchführung dieses Vertrags ist, soweit sie nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung betrifft, ausgeschlossen. 2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in Verträgen, die er zur Durchführung dieses Vertrages mit Dritten schließt, entsprechende Vereinbarungen zu treffen und den Auftraggeber von Schadenersatzansprüchen Dritter freizuhalten. 14

15 8 Datenschutz Der Auftragnehmer gewährleistet bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten (Auftragsdatenverarbeitung) die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Bei der Beteiligung Dritter hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass diese entsprechend verpflichtet werden. 9 Verpflichtung zur Leistungsausführung gemäß den Anforderungen des BerlAVG 1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Leistungen gemäß den Anforderungen auszuführen, die sich aus den Bestimmungen des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG), der Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (VwVBU) sowie der Frauenförderverordnung (FFV) in der jeweils geltenden Fassung ergeben. 2) Weiterhin muss der Auftragnehmer - von ihm zur Vertragserfüllung eingesetzte Nachunternehmer zur Leistungsausführung gemäß den Anforderungen, die sich aus den in Absatz 1 genannten Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung ergeben, verpflichten und die Einhaltung dieser Verpflichtung sicherstellen sowie - dafür Sorge tragen, dass auch von Nachunternehmern eingesetzte Nachunternehmer zur Leistungsausführung gemäß den Anforderungen, die sich aus den in Absatz 1 genannten Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung ergeben, verpflichtet und diese Verpflichtungen eingehalten werden. 3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Einhaltung der sich für ihn bzw. seine Nachunternehmer aus den Absätzen 1 und 2 ergebenden Verpflichtungen jederzeit durch Vorlage geeigneter Unterlagen gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. Die Vorlage der Unterlagen kann durch die für Verbraucherschutz zuständige Senatsverwaltung und die in 5 Absatz 1 Satz 2 BerlAVG genannte Kontrollgruppe verlangt werden. 10 Vertragsstrafe und Recht zur fristlosen Kündigung 1) Für jeden schuldhaften Verstoß durch den Auftragnehmer, einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer gegen die Anforderungen, die sich aus den 1 Absätze 2 bis 4 und 6, 4, 7, 8 Absätze 2 und 3, 9 BerlAVG ergeben, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent des Honorars gemäß 4 Absatz 1 dieses Vertrages vereinbart. Bei mehreren Verstößen wird die Gesamtsumme der Vertragsstrafe auf fünf Prozent des Honorars gemäß 4 Absatz 1 dieses Vertrages begrenzt. 2) Die schuldhafte Nichterfüllung der sich aus den 1 Absätze 2 bis 4 und 6, 4, 7, 8 Absätze 2 und 3, 9 BerlAVG ergebenden Anforderungen durch den Auftragnehmer, einem von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einem von diesem eingesetzten Nachunternehmer berechtigten den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 15

16 11 Schlussbestimmungen 1) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass durch diesen Werkvertrag kein wirtschaftliches und persönliches Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber begründet wird. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass dieser Werkvertrag keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit begründet. Der Auftragnehmer ist nicht durch den Auftraggeber gegen die Folgen von Arbeitsunfällen versichert. 2) Der Auftraggeber und der Auftragnehmer können von diesem Werkvertrag aus wichtigen Gründen vorzeitig zurücktreten, insbesondere, wenn zwischen den Parteien über die Gestaltung und Herstellung des Werkes ein erheblicher Dissens oder eine erhebliche Störung des Vertrauensverhältnisses besteht, der bzw. die eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht. 3) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass außerhalb dieses Werkvertrages weder mündliche noch schriftliche Nebenabreden getroffen wurden. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Werkvertrages sind nur dann gültig, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Das Schriftformerfordernis kann nicht abbedungen werden. 4) Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. Die Parteien machen die VOL/B somit zum Bestandteil dieses Vertrages. Etwaige Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Auftragnehmers sind kein Bestandteil dieses Vertrages. 5) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, wird die Wirksamkeit des Vertrages in seinen übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle von unwirksamen Bestimmungen soll dasjenige gelten, das dem Sinn und Zweck dieser Bestimmungen in gesetzlich zulässiger Weise möglichst weitgehend entspricht. Bei Vertragslücken soll dasjenige gelten, das dem übereinstimmenden hypothetischen Willen der Parteien für den Fall entspricht, dass die Parteien diesen Umstand bedacht hätten. 6) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Werkvertrag ist für beide Parteien Berlin. Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer Name, Titel Name, Titel Ort, Datum Ort, Datum Anlage: Angebot vom gemäß 1 Absatz 2 des Vertrages 16

17 6. Eigenerklärung gemäß 6 Abs. 3 VOL/A (Wirt 321) Ich erkläre/wir erklären, dass mein/unser Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist, bzw. entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse erteilt wurden. mein/unser Unternehmen im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend zertifiziert, bzw. qualifiziert sind. ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und ermächtigen den Auftraggeber, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. lege(n) diese auf Verlangen des Auftraggebers vor. ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen der Beiträge zu den Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften nachgekommen bin/sind und auch weiterhin nachkomme(n). ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht zu einer Geldbuße gemäß 23 Arbeitnehmer- Entsendegesetz bzw. 21 Mindestlohngesetz von mehr als belegt worden bin/sind und mir/uns kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen oder bekannt ist. mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen. ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfülle(n), zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, ich/wir die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, ins-besondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufs-genossenschaften einhalten, die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.s.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungs-gesetzes, bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhalten. Ich/Wir erklären mein/unser Einverständnis, dass der Auftraggeber die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von vorzulegenden Belegen prüfen kann. Die Belege müssen mindestens enthalten: die Namen der für die Auftragerfüllung eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer, die im Rahmen der Auftragserfüllung von diesem Monat der Stichprobe geleisteten Arbeitsstunden sowie die an die gewerblichen Arbeitnehmer gezahlten Brutto-Stundenlöhne ohne Zuschläge. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter - auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen - mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten und auf Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen. 17

18 Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns, im potenziellen Auftragsfall gemäß Arbeitnehmer- Entsendegesetz bzw. Mindestlohngesetz personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) bekannt zu geben. Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleichlautende Erklärung abgibt. Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen für die Dauer von 6 Monaten bis zu drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann. (Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel) 18

19 7. Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322) Ich erkläre/wir erklären, dass meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 zu bezahlen, ich/wir meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt). ich/wir von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmer oder von einem von mir/uns oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher verlange, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die ich selbst einzuhalten versprochen habe und mit diesen die Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungs-beiträgen (Wirt 323) vereinbaren werde. Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann. (Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel) 19

20 8. Erklärung gemäß 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung Hiermit erkläre(n) ich/ wir Folgendes: - Zutreffendes bitte ankreuzen A. Anwendbarkeit von 13 Absatz 1 LGG Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen 1) beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten) Ja Nein ( keine weiteren Angaben erforderlich) B. Falls ja, bitte folgende weitere Angaben: I. Beschäftigtenzahl (bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist 23 Absatz 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen) Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt: über 500 Beschäftigte ( gemäß 3 Absatz 1 FFV sind drei der in 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der Nummern 1 bis 6) über 250 bis 500 Beschäftigte ( gemäß 3 Absatz 2 FFV sind drei der in 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) über 20 bis 250 Beschäftigte ( gemäß 3 Absatz 3 FFV sind zwei der in 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) über 10 bis 20 Beschäftigte ( gemäß 3 Absatz 4 FFV ist eine der in 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) II. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maßnahme(n) gemäß 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet: 1. Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans 2. Verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen 3. Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen 4. Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen 20

21 5. Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil 6. Einsetzung einer Frauenbeauftragten 7. Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente 8. Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind 9. Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für männliche dominierte Berufe interessieren sollen 10. Spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen sollen 11. Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten 12. Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten 13. Bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme 14. Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit 15. Angebot alternierender Telearbeit 16. Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit auch in Führungspositionen 17. Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit 18. Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der regulären Kinderbetreuung 19. Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen 20. Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze 21. Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen III. Weitere vertragliche Verpflichtungen Ich/Wir erkläre(n) mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gemäß 4 FFV einverstanden: 1. Die Auftragnehmenden haben das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. 2. Sofern sich die Auftragnehmenden zur Vertragserfüllung anderer bedienen, haben sie sicherzustellen, dass die Nachunternehmenden sich nach Maßgabe des 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gemäß 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Nachunternehmenden wird den Auftragnehmenden zugerechnet. 21

22 3. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmenden die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen. IV. (Erforderlichenfalls anzugeben) Rechtliches Hindernis An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin ich/sind wir gemäß 5 Absatz 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert: Begründung: (auf Verlangen nachzuweisen) Mir/Uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene Verpflichtungen zu Sanktionen gemäß 7 FFV führen können. (Datum, Unterschrift, Stempel) Hinweis: Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. 22

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