Dokumentation der Modellrechnungen und Analysen zur Regionalstrategie Daseinsvorsorge des Kreises Schleswig-Flensburg im Themenfeld

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1 Dokumentation der Modellrechnungen und Analysen zur Regionalstrategie Daseinsvorsorge des Kreises Schleswig-Flensburg im Themenfeld Bildung und Kultur Hamburg, im Juli 2013 Gertz Gutsche Rümenapp Stadtentwicklung und Mobilität GbR Dr. Jens-Martin Gutsche Ruhrstraße Hamburg Tel: (040) Fax: (040)

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Inhalt dieses Berichts Struktur der Diskussion in der Arbeitsgruppe sowie des Berichts 3 2 Allgemeinbildende Schulen Rückgang der unter 20-Jährigen Grundschulen (Regional- und) Gemeinschaftsschulen Gymnasien 25 3 Musikschule 30 4 Stärkung der Amtsebene als Koordinator vielfältiger Bildungs- und Kulturlandschaften im Kreisgebiet 39 Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 2

3 1 Einleitung 1.1 Inhalt dieses Berichts Dieser Bericht dokumentiert die Analysen und Modellrechnungen, die in der fachlichen Begleitung der Arbeitsgruppe 4 Bildungsregion Schleswig-Flensburg des Modellvorhabens Regionalstrategie Daseinsvorsorge Schleswig-Flensburg durch das Büro Gertz Gutsche Rümenapp erarbeitet worden sind. Die Ausrichtung und das methodische Vorgehen der Analysen und Modellrechnungen sind das Ergebnis eines kontinuierlichen Austauschs zwischen dem Büro Gertz Gutsche Rümenapp und den Mitgliedern der Arbeitsgruppe. So sind Zwischenstände der nachfolgend dargestellten Analysen und Modellrechnungen mehrfach in der Arbeitsgruppe vorgestellt, diskutiert und weiterentwickelt worden. Gleichwohl ist es nicht die Aufgabe dieses Berichts, die gesamte Arbeit der Arbeitsgruppe und die von dieser am Ende formulierten Handlungsempfehlungen zu dokumentieren. Dies geschieht in der Ergebnisdokumentation des Kreises Schleswig- Flensburg zum Gesamtprojekt Regionalstrategie Daseinsvorsorge Schleswig-Flensburg. 1.2 Struktur der Diskussion in der Arbeitsgruppe sowie des Berichts Die Arbeitsgruppe 4 Bildungsregion Schleswig-Flensburg hat sich mit der großen Breite der Bildungs- und Kulturangebote im Kreisgebiet und deren Herausforderungen angesichts der demografischen Entwicklung im Kreis Schleswig-Flensburg beschäftigt. Dabei standen die allgemeinbildenden und beruflichen Schulen ebenso im Mittelpunkt wie Kulturangebote der Musikschule, der VHS/Ortskulturringe, der Bibliotheken und Museen sowie anderer Bildungsträger. Während in bestimmten Phasen der Diskussion der Arbeitsgruppe die Entwicklungsperspektiven einzelner Infrastrukturbereiche (z.b. der allgemeinbildenden Schulen) die Diskussion geprägt haben, war in anderen Phasen deren Vernetzung untereinander zentrales Thema der strategischen Überlegungen der Arbeitsgruppenmitglieder. Der vorliegende Bericht dokumentiert nachstehend drei Analysen und Modellrechnungen, die das Büro Gertz Gutsche Rümenapp in diesen Diskussionsprozess eingebracht hat. Dabei geht es um die allgemeinbildenden Schulen (Kapitel 2), die Angebote der Musikschule (Kapitel 3) sowie die (aus Sicht der Arbeitsgruppe zu stärkende) Rolle der Ämter als Koordinatoren der vielfältigen Bildungs- und Kulturlandschaften im Kreis Schleswig-Flensburg (Kapitel 4) Während die beiden ersten Analysen und Modellrechnungen (allgemeinbildende Schulen, Musikschulangebote) eher für eine sektoral orientierte Betrachtung der Herausforderungen einzelner Infrastrukturbereiche im demografischen Wandel stehen, ist die Analyse im Kapitel 4 der Diskussion um eine möglichst weitgehende Vernetzung der Bildungs- und Kulturangebote innerhalb des Kreisgebiets zuzuordnen. Zusätzlich zu den hier dokumentierten Analysen und Modellrechnungen wurde die Arbeitsgruppe 4 Bildungsregion Schleswig-Flensburg durch Analysen der Universität Flensburg unter Leitung von Prof. Holger Jahnke begleitet, deren Schwerpunkt eher im Bereich der Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 3

4 Vernetzung und der politischen Willensbildung lag. Im Zuge der Erarbeitung der in den nachfolgenden Kapiteln dargestellten Analysen und Modellrechnungen kam es zu einem mehrfachen inhaltlichen Austausch zwischen dem Büro Gertz Gutsche Rümenapp. Entsprechend wird in den nachfolgenden Kapiteln auch mehrfach auf die Arbeiten der Universität Flensburg Bezug genommen. Dies gilt insbesondere für die Darstellungen im Kapitel 4. Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 4

5 2 Allgemeinbildende Schulen 2.1 Rückgang der unter 20-Jährigen Die demografischen Veränderungen im Kreis Schleswig-Flensburg treffen die Schulen in besonderer Weise. Wie Abbildung 1 mit einer Karte verdeutlicht, wird sich der vielerorts bereits in der Vergangenheit spürbare Rückgang der unter 20-Jährigen im für das Modellvorhaben Regionalstrategie Daseinsvorsorge betrachteten Zeitraum bis zum Jahr 2030 fortsetzen und eher noch verstärken. Im Kreisdurchschnitt wird ein Rückgang der unter 20-Jährigen um etwa ein Viertel erwartet. In den grünlich dargestellten Teilräumen fällt dieser mit etwa -15% etwas schwächer aus. In den rötlich eingefärbten Bereichen erreicht der Rückgang der unter 20-Jährigen hingegen Werte bis zu einem Drittel des Ausgangsniveaus Abbildung 1 Auszug aus der kleinräumigen Bevölkerungsprognose für den Kreis Schleswig- Flensburg Für die einzelnen Schulformen und stufen haben diese Rückgänge im Detail unterschiedliche Auswirkungen, die in den nachfolgenden Abschnitten näher beleuchtet werden sollen. Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 5

6 2.2 Grundschulen Zu Beginn des Modellvorhabens Regionalstrategie Daseinsvorsorge gab es im Kreis Schleswig-Flensburg die 56 im oberen Teil der Abbildung 2 dargestellten Grundschulstandorte (inkl. Außenstandorte, ohne Schulen in privater Trägerschaft wie z.b. des Dänischen Schulvereins). Diese Standortstruktur des Schuljahres 2011/12 bildet die Grundlage der nachfolgenden Betrachtungen. Abbildung 2 Grundschulstandorte (oben) bzw. Schülerströme in den Klassen 1 bis 4 (unten) im Schuljahr 2011/12 Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 6

7 In seinem oberen Teil zeigt Abbildung 2 auch die Kooperationen zwischen Standorten. Außenstellen sind dabei mit einem weißen Pluszeichen gekennzeichnet. Nicht dargestellt sind die Förderzentren sowie die Schulen in privater Trägerschaft, vor allem des dänischen Schulvereins. Anpassungsprozess bereits im vollem Gange Der eingangs angesprochene Schülerrückgang hat bereits während der Arbeitsgruppenarbeit zu weiteren Anpassungen der Schulstandortstruktur im Grundschulbereich geführt (Abbildung 3). Dazu zählen insbesondere die Schließung des Außenstellenstandortes Neuberend, die organisatorische Verbindung der beiden Standorte Norderstapel und Bergenhusen sowie die organisatorische Verbindung der beiden Standorte Mohrkirch und Norderbrarup (ab 2013/2014) Abschätzung der Schülerzahlentwicklung bis 2030 Prognostiziert man auf Basis der Schülerzahlen 2011/12 und der kleinräumigen Bevölkerungsprognose (Abbildung 1) die voraussichtliche Schülerzahl der bestehenden Grundschulstandorte in die Zukunft, so ergibt sich für das Jahr 2030 das in Abbildung 3 dargestellte Bild. Um eine bessere Vergleichbarkeit mit den nachfolgenden Abbildungen zu anderen Schulstufen bzw. Szenarienüberlegungen zu erreichen, wird mit Abbildung 3 ein Schülerzahlindex eingeführt. Dieser teilt die reale oder wie hier prognostizierte Schülerzahl durch die in der Schulgesetzgebung in Schleswig-Holstein vorgegebene Mindestschülerzahl für die jeweilige Schulform. Diese liegt für Grundschulen aktuell bei 80 Schülern. Indexwerte unter 1,0 bedeuten eine Unterschreitung dieser Mindestschülerzahl und sind in der Karte durch orange (Index zwischen 0,5 und 1,0) und rote (Index unter 0,5) Standortpunkte gekennzeichnet. Abbildung 3 macht zweierlei deutlich. Zum einen wird die überwiegende Mehrzahl der Grundschulstandorte im Kreisgebiet auch 2030 noch genug Schüler haben, um die aktuelle Mindestschülerzahl von 80 Schülern zu erreichen. Zum anderen gibt es im Kreis Schleswig- Flensburg aber auch eine nicht zu vernachlässigende Anzahl an Grundschulstandorten, die diese Mindestschülerzahl bis 2030 nicht mehr erreichen. Nicht wenige dieser Standorte haben bereits heute keine 80 Schüler mehr bzw. unterschreiten diesen Wert deutlich vor Nach der Schätzung in Abbildung 3 erreichen bis 2030 fünf Grundschulstandorte die Marke von 80 Schülern nicht mehr, die aktuell noch keine organisatorische Verbindung mit einer anderen Grundschule eingegangen sind, um die Mindestschülerzahl gemeinsam zu erreichen. Dazu zählen: Wanderup, Jörl, Sieverstedt, Langballig und Hasselberg. Je nach genauer Entwicklung vor Ort könnten zudem die Standorte Gelting, Karby, Steinbergkirche, Medelby, Treia, Glücksburg, Fahrdorf und Großsolt unter die Marke von 80 Schülern rutschen, da sie in der Modellrechnung nur knapp oberhalb des Indexwertes von 1,0 liegen. Insgesamt besteht in den kommenden Jahren somit für etwa ein Dutzend Grundschulstandorte Handlungsbedarf. Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 7

8 Abbildung 3 Schätzung der Schülerzahl an den Grundschulstandorten 2030 auf Basis der Schülerzahl 2011/12 und der demografischen Entwicklung in den Gemeinden des Kreises Handlungsoptionen Bezüglich möglicher Handlungsoptionen für die Standorte wurden vier Szenarien untersucht: Szenario 1: Keine weiteren Außenstellen, Schließung der Standorte bei Unterschreitung der Mindestschülerzahl von 80 Schülern Szenario 2: Erhalt von Standorten durch organisatorische Verbindung mit anderen Grundschulen, solange die Schülerzahl am Standort nicht unter die Hälfte der Mindestschülerzahl (also 40 Schüler). Szenario 3: Generelle Absenkung der Mindestschülerzahl für Grundschulen auf 40 Schüler Szenario 4: Berücksichtigung dänischer Grundschulen als mögliche Option für Eltern bei Standortschließungen, weite Schulwege zu vermeiden. Die Ergebnisse dieser vier Szenarien lassen sich wie folgt zusammenfassen: Szenario 1 Keine weiteren Außenstellen, Schließung wenn unter 80 Schüler Werden keine weiteren Außenstellen gebildet und Schulstandorte ohne eine solche organisatorische Verbindung bei Unterschreitung der 80-Schüler-Marke geschlossen, so würden im Kreisgebiet bis 2030 je nach Entwicklung der Standorte im Detail zwischen 5 und 11 Grundschulstandorte geschlossen. Dies entspricht zwischen 10% und 20% aller Grundschulstandorte im Kreisgebiet. Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 8

9 Szenario 2 Außenstellen, wenn Schülerzahl zwischen 40 und 80 Schüler Alle Grundschulstandorte, die bis zum Jahr 2030 neu unter die Mindestschülerzahl von 80 Schülern geraten, könnten über zusätzliche organisatorische Verbindungen erhalten werden. Allerdings rutschen bis 2030 voraussichtlich etwa fünf Standorte, die Bestandteil einer bereits heute bestehenden organisatorischen Verbindung sind, unter die Marke von 40 Schülern, die für die Bildung von zwei (jahrgangsstufenübergreifenden) Klassen benötigt werden. Je nach Entscheidung über diese Standorte könnte es ggf. auch im Szenario 2 zu einzelnen Standortschließungen kommen. Diese Gruppe der sehr schülerzahlschwachen Standorte in bestehenden Außenstellenlösungen könnte auch die Zahl der Schließungen in Szenario 1 noch zusätzlich erhöhen. Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 9

10 Szenario 3 Von einem deutlichen Rückgang der Schülerzahlen sind inzwischen fast alle Bundesländer betroffen. Für den Grundschulbereich gelten dabei sehr unterschiedliche Regelungen (Abbildung 4). Während die Mindestschülerzahl in Niedersachsen mit 92 Schülern oberhalb der Marke von 80 Schülern liegt, haben andere Bundesländer (z.b. Hessen oder Bayern) deutlich geringere Mindestschülerzahlen für Grundschulen. Bayern diskutiert aktuell sogar eine noch weitere Absenkung der Mindestschülerzahl auf 26 Schüler pro Schule. Dies entspricht zwei jahrgangsstufenübergreifenden Klassen mit je 13 Schülern. Abbildung 4 Vergleich der Mindestschülerzahl im Grundschulbereich in verschiedenen Bundesländern Eine besondere Aufmerksamkeit in der Diskussion der Arbeitsgruppe fand die Regelung in Mecklenburg-Vorpommern, wo bereits seit den 90er Jahren ein nahezu flächendeckender Aushandlungsprozess über die Schließung bzw. den Erhalt von Schulstandorten im Gange ist. Das Schulgesetz MV differenziert bei fast allen Schulformen zwischen einem Standardfall, für den Mindestschülerzahlen in vergleichbarer Größenordnung mit denen in Schleswig-Holstein gelten und einem Sonderfall, bei dem der Wegfall einer vom Schülerrückgang stark betroffenen Schule zu sehr weiten Schulwegen führen würde. Eine vergleichbare Regelung erschien den Arbeitsgruppenteilnehmern auch für Schleswig-Holstein sinnvoll, um einerseits den besonderen geografischen Gegebenheiten des ländlichen Raums Rechnung zu tragen und andererseits eine einheitliche Regelung für das landesweite Problem bedrohter Schulstandorte zu erhalten. Dabei ist anzumerken, dass das Grundschulnetz in MV deutlich dünner ist als das in Schleswig-Flensburg. Zudem bietet die bestehende Regelung in Schleswig-Holstein, wonach die Mindestschülerzahl auch durch die organisatorische Verbindung mehrerer Grundschulstandorte erreicht werden kann, einen vergleichbaren, wenn nicht sogar noch größeren Gestaltungsspielraum für die Schulträger. Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 10

11 Szenario 4 In einem vierten Szenario wurde untersucht, welche Chancen ggf. in einer Einbeziehung der dänischen Grundschulstandorte in die Überlegungen zu Standortschließungen liegen könnten. Dazu wurden die nach Abbildung 3 am stärksten bedrohten Standorte dahingehend untersucht, ob ggf. eine Grundschule des Dänischen Schulvereins näher zu dem bedrohten Schulstandort liegt als die nächste deutsche Grundschule. Im Ergebnis zeigte sich, dass dies nur sehr selten der Fall ist. Bei den untersuchten Fällen läge lediglich beim als bedroht eingestuften Standort Wanderup die ebenfalls im Ort befindliche dänische Schule näher als die deutschen Schulen in den benachbarten Gemeinden. Interessanterweise ist die Vanderup Danske Skole eine der kleinsten Grundschulen des Dänischen Schulvereins in Schleswig-Flensburg. Abgeleitete Ansatzpunkte Bei einer Zusammenschau der Szenarienergebnisse stellt sich im Bereich der Grundschulen die grundsätzliche Frage, bis zu welcher Untergrenze der Schülerzahl Grundschulstandorte gehalten werden sollen. Limitierender Faktor ist dabei weniger die Mindestschülerzahl, deren Vorgabe sich durch die organisatorische Verbindung von Standorten i.d.r. erreichen lässt, sondern vielmehr die Lehrerausstattung. Kleine Grundschulstandorte benötigen eine Sockelausstattung, die über die aktuelle Ausstattung hinausgeht, da sie sonst eine attraktive Unterrichtsversorgung nicht gewährleisten können. Schleswig-Flensburg verfügt über ein vergleichsweise enges Netz an Grundschulstandorte. Es ist absehbar, dass nicht alle Standorte davon bis zum Jahr 2030 gehalten werden können und dass es wie schon in den letzten Jahren zu Standortschließungen kommen wird. Gleichzeitig sind die Grundschulen aber vielfach auch zentrale Kristallisationspunkte des Gemeindelebens, der gemeindlichen Entwicklung und der gemeindlichen Selbstwahrnehmung. Die Wirkungen einer Schulschließung gehen damit häufig weit über das System Schule hinaus. So sind die Schulen z.b. an vielen Orten auch eng in die kulturellen Angebote am Ort (z.b. der Musikschule, vgl. Abschnitt 3) eingebunden. Vor diesem Hintergrund wurde in der Diskussion der Arbeitsgruppe ein Modell entwickelt, dass Aspekte der Sonderfallregelungen des Schulgesetzes MV (Szenario 3) mit der Zielsetzung einer möglichst weitgehenden Vernetzung von Bildungs- und Kulturangeboten auf der Ebene der Gemeinden und Ämter miteinander verknüpft. Mit diesem auch in Abschnitt 4 noch einmal aufgegriffenen Ansatz würde die Möglichkeit geschaffen, Schulen als für die Bildungsregion und die Regionalentwicklung von herausragender Bedeutung einzustufen. Für diese Schulen könnten dann abweichende Regelungen zur Mindestschülerzahl bzw. zur Lehrerausstattung gelten. Die Kriterien für die Vorgabe dieser Einstufung an einen konkreten Schulstandort sollten neben dem Erreichbarkeitsaspekt des Schulgesetzes MV vor allem die Qualität der Vernetzung der Schule mit sonstigen Bildungs- und Kulturangeboten im jeweiligen Amtsbereich berücksichtigen. Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 11

12 2.3 (Regional- und) Gemeinschaftsschulen Im Kreis Schleswig-Flensburg gibt es aktuell vier Regionalschulen und elf Gemeinschaftsschulen. Darüber hinaus werden von Schülern aus dem Kreis Schleswig-Flensburg auch Angebote von Regional- und Gemeinschaftsschulen in den Nachbarkreisen, insbesondere der kreisfreien Stadt Flensburg genutzt. Interessanterweise konzentrieren sich die vier Regionalschulen im tendenziell etwas strukturschwächeren Süden und Westen des Kreises. Abbildung 5 Aktuelle Standorte von Regional- und Gemeinschaftsschulen im Kreis Schleswig- Flensburg und Schülerströme im Schuljahr 2011/12 Für 2014 ist eine landesweite Umfirmierung von Regionalschulen in Gemeinschaftsschulen geplant. In diesem Zuge werden auch die vier Regionalschulen in Eggebek, Böklund, Silberstedt und Erfde in Gemeinschaftsschulen umgewandelt. Nach aktuellem Schulgesetz gilt für Regionalschulen eine Mindestschülerzahl von 240 Schülern, Gemeinschaftsschulen benötigen 300 Schüler. Bereits heute erreicht nur noch eine der vier Regionalschulen im Kreis Schleswig-Flensburg diese Schülerzahl (Silberstedt). Das Kultusministerium hat jedoch mehrfach kommuniziert, dass keine bisherige Regionalschule aufgrund der Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule geschlossen werden soll. Trotz der absehbaren Umwandlung in Gemeinschaftsschulen wird daher in den nachfolgenden Betrachtungen auch nach 2014 für die Standorte Eggebek, Böklund, Silberstedt und Erfde eine Mindestschülerzahl von 240 Schülern (statt 300) angesetzt. Schätzt man auf Basis der kleinräumigen Bevölkerungsprognose (Abbildung 1) die voraussichtliche Schülerzahl der elf bisherigen und vier zukünftigen Gemeinschaftsschule im Jahr 2030, so ergeben sich die in Abbildung 6 dargestellten Indexwerte. Dabei wird deutlich, dass knapp die Hälfte der Gemeinschaftsschulen (7 von 15) bis 2030 die jeweilige Mindestschülerzahl nicht mehr erreicht. Dazu zählen alle vier aktuellen Regionalschulen (Eggebek, Böklund, Silberstedt und Erfde) sowie die drei aktuellen Gemeinschaftsschulen Tarp, Sterup und Gall- Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 12

13 berg (Schleswig). Die Gallbergschule erreicht bereits heute nicht die für sie gültige Mindestschülerzahl von 300 Schülern. Abbildung 6 Geschätzte Schülerzahl der aktuellen und zukünftigen Gemeinschaftsschulen im Jahr 2030 Erreichbarkeit Ein möglicher Wegfall eines oder mehrerer dieser sieben gefährdeten Gemeinschaftsschulstandorte würde zu weiteren Schulwegen für die betroffenen Schüler führen. In einem weiteren Analyseschritt wurden daher die Schulwegzeiten untersucht. Dazu wurden die Siedlungsbereiche im Kreisgebiet in etwa Teilflächen unterteilt, von deren anschließend die Wegzeit zu allen Regional- und Gemeinschaftsschulen zu Fuß und mit dem ÖPNV (Hinweg zur 1. Stunde nach jeweiliger Schulanfangszeit) ermittelt wurde. Grundlage bildeten die regionalen Fährpläne der ÖPNV- und SPNV-Unternehmen (Stand: 2012). Aus den Wegzeiten zu allen Regional- und Gemeinschaftsschulen wurde für jede Teilfläche die jeweils zeitgünstigste ausgewählt und für jede Gemeinde bestimmt, welcher Anteil der Schüler einen Schulweg von mehr als 45 min (einfacher Weg von Haus zu Haus) hat. Bei der Zusammenfassung der Teilflächen innerhalb einer Gemeinde wurde der Anteil der Schüler innerhalb jeder Teilfläche an der Gesamtzahl der Schüler in der Gemeinde insgesamt berücksichtigt. Dieses Verhältnis wurde aus der Anzahl der Telefonfestanschlüsse innerhalb jeder Teilfläche im Vergleich zur Gesamtanzahl der Telefonanschlüsse in der jeweiligen Gemeinde insgesamt geschätzt. Abbildung 7 zeigt das Ergebnis dieser Auswertung. Dabei wird deutlich, dass bereits mit der aktuellen Standortstruktur der Regional- und Gemeinschaftsschulen in einer Reihe von Gemeinden ein Drittel und mehr der Schüler Schulwege von über 45 Minuten zur besterreichbaren Regional- oder Gemeinschaftsschulen hat. Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 13

14 In einem anschließenden Schritt wurde für jeden der sieben Schulstandorte, die nach Abbildung 6 die jeweilige Mindestschülerzahl bis 2030 voraussichtlich nicht erreichen ( Prüfstandorte ) untersucht, welcher Anteil der bisherigen Schüler nach heutigem Fahrplan einen Schulweg von über 45 Minuten zum jeweils besterreichbaren Alternativstandort hätte. Abbildung 7 Geschätzter Anteil der Schüler mit einem Schulweg über 45 Minuten nach Wohnortgemeinde (aktuelle Schulstandortstruktur) Einen Vergleich der Ergebnisse für die sieben Prüfstandorte zeigt Abbildung 8. Danach können den sieben Prüfstandorte drei Stufen zugeordnet. Die erste Stufe besteht aus den drei Standorten Gallberg (Schleswig), Tarp und Eggebek. Bei jedem dieser drei Standorte würde eine Schließung jeweils nur einen marginalen Anstieg des Anteils der Schüler bewirken, deren Schulweg 45 Minuten übersteigt. Dies erklärt sich für die Gallbergschule aus der Nähe alternativer Schulstandorte in Schleswig. Im Falle von Tarp und Eggebek wirkt der jeweils andere Standort für die meisten Wegerelationen als der besterreichbare Alternativstandort. Die zweite Stufe bilden die Standorte Silberstedt, Sterup und Erfde. Bei jedem dieser Standorte wäre etwa jeder sechste Schüler von einem Schulweg von mehr als 45 Minuten im Falle einer Schließung betroffen. Die höchste Stufe der Erreichbarkeitsverschlechterung im Falle eines Standortwegfalls findet sich beim Standort Böklund. Hier hätte im Falle einer Schließung jeder fünfte Schüler einen Schulweg von über 45 Minuten. Alle genannten Anteile basieren auf den aktuellen Fahrplänen. Eine Standortschließung würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Anpassung der ÖPNV-Fahrpläne führen. Mit der vorstehenden Abschätzung werden die Erreichbarkeitsverschlechterungen somit grundsätzlich etwas überschätzt. Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 14

15 Abbildung 8 Anstieg des Anteils der Schüler mit Schulwegen von mehr als 45 Minuten im Falle des Wegfalls des jeweils genannten Prüfstandortes Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 15

16 Szenario A: Schließung von Standorten unterhalb der Mindestschülerzahl Angesichts der beschriebenen Herausforderungen, die sich aus dem deutlichen Rückgang der Schülerzahlen im Sek.-I-Bereich für die heutigen Regional- und Gemeinschaftsschulen ergeben, wurden für die Diskussion der Arbeitsgruppe drei Szenarien entwickelt und ausgewertet. Das erste Szenario ( Szenario A ) beschreibt die Entwicklung der Schulstandortstruktur im Kreis Schleswig-Flensburg unter der Annahme, dass in den kommenden Jahren Gemeinschaftsschulen geschlossen werden, wenn sie die Mindestschülerzahl von 300 Schülern (240 für bisherige Regionalschulen) dauerhaft unterschreiten. Wie Abbildung 9 zeigt, werden dabei in der voraussichtlichen zeitlichen Reihenfolge die fünf Standorte Gallberg (Schleswig), Böklund, Eggebek, Erfde und Sterup betroffen sein. Trotz einer aktuellen Unterschreitung der Mindestschülerzahl würden die Standorte Silberstedt und Tarp erhalten bleiben, da sie vom Zufluss der früher geschlossenen Standorte profitieren. Angesichts der Schülerzahlentwicklung in den vergangenen Jahren wäre als eine zweite Untervariante des Szenarios A (Abbildung 9, unten) auch vorstellbar, dass der Standort Tarp seine Mindestschülerzahl (300) früher unterschreitet als der Standort Eggebek (240), so dass letzterer erhalten bleibt, während Tarp geschlossen wird. Ein Wegfall von fünf Gemeinschaftsschulstandorten hätte gravierende Auswirkungen auf die Erreichbarkeit von Sek.-I-Angeboten 1 im Kreisgebiet. So zeigt Abbildung 10 den Anteil der Schüler in den Gemeinden, die nach heutigem Fahrplan einen Schulweg von mehr als 45 Minuten hätten, käme es in den kommenden Jahren zu den in den zwei Untervarianten A 1 und A 2 skizzierten Standortschließungen. Vergleicht man diese Darstellungen mit der aktuellen Ausgangssituation aus Abbildung 7, so wird das Ausmaß der Erreichbarkeitsverschlechterungen deutlich. Naturgemäß sind diese besonders ausgeprägt im Umfeld der geschlossenen Standorte sowie deren jeweiligen Hinterland. Besonders betroffen sind der Küstenstreifen zwischen Sterup und Glücksburg, die Gemeinden rund um Böklund sowie Teile der Region Stapelholm im Bereich von Erfde. Etwas schwächer sind in beiden Untervarianten die Auswirkungen im Bereich Tarp/Eggebek, da der jeweils verbleibende Standort deutliche Verschlechterungen der Erreichbarkeitsverhältnisse verhindern kann. 1 Die Gymnasialangebote, die ebenfalls zur Sekundarstufe zählen, sind Gegenstand des nachfolgenden Abschnitts 2.4. Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 16

17 Abbildung 9 Szenario A (in zwei Untervarianten): Schließung von Gemeinschaftsschulen bis 2030 in der Reihenfolgen der Unterschreitung ihrer Mindestschülerzahlen Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 17

18 Abbildung 10 Geschätzter Anteil der Schüler mit einem Schulweg über 45 Minuten nach Wohnortgemeinde (Schulstandortstruktur nach den Schließungen in Szenario A, Bewertungsgrundlage: aktueller Fahrplan) Insgesamt wären von den betrachteten Schließungen des Szenarios A etwa Schüler betroffen, für die sich der Schulweg verlängert (Abbildung 11). Für etwa die Hälfte davon käme es zu einer Verlängerung von mehr als 10 Minuten, für ein knappes Drittel von mehr als 20 Minuten. Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 18

19 Abbildung 11 Zahl der Schüler mit einem längeren Schulweg in Szenario A gegenüber dem Status Quo (Abbildung 7) bzw. den nachfolgend beschriebenen Szenarien B und C Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 19

20 Szenario B: Kooperation zwischen Standorten Aufgrund der unbefriedigenden Erreichbarkeitssituation in den Ergebnissen des Szenarios A hat in der Arbeitsgruppe eine intensive Diskussion über mögliche Alternativstrategien stattgefunden. Ein denkbares Vorgehen wurde in der Bildung organisatorischer Verbindung zwischen (aktuellen und zukünftigen) Gemeinschaftsschulen gesehen, wie es im Bereich der Grundschulen bereits vielfache Praxis ist. Daraus wurde das in Abbildung 12 dargestellte Szenario B abgeleitet. Abbildung 12 Szenario B: Erhalt von Gemeinschaftsschulstandorten durch die Kooperation (organisatorische Verbindung) zwischen aktuell noch eigenständigen Schulen Plausibel erscheinen dabei Kooperationen zwischen Sterup und Satrup sowie zwischen Erfde und Kropp. Für Silberstedt ist eine Orientierung nach Schleswig vorstellbar. 2 Die räumliche Nähe zwischen Tarp und Eggebek legt deren Zusammenarbeit nahe. Unklar bleibt hingegen das zeigte auch die Diskussion in der Arbeitsgruppe die Kooperationsorientierung für den Standort Böklund. Dies ist nicht zuletzt insofern bemerkenswert, als ein Wegfall des Standortes Böklund voraussichtlich den größten Einzeleffekt bei der Verschlechterung der Erreichbarkeitsverhältnisse für Sek.-I-Schüler im Kreis Schleswig-Flensburg hätte (Abbildung 8). Zudem steht aufgrund der Schülerzahlentwicklung der Standort Böklund sehr weit oben auf der Liste der Standorte, für die zeitnah eine Lösung entwickelt werden muss (Abbildung 16). 2 Ob der Standort Gallbergschule innerhalb Schleswigs Teil einer Kooperation wird oder doch eher aufgegeben wird, ist für die Szenarienbetrachtung an dieser Stelle kaum relevant. Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 20

21 Grundsätzlich bestehen für den Standort Böklund vier denkbare Kooperationsrichtungen, die Abbildung 13 in einer Liste zusammenfasst. Allerdings wäre der Standort Böklund bei einer Orientierung in Richtung Eggebek/Tarp bzw. Satrup/Sterup perspektivisch Teil einer Kooperation von drei Standorten. Ob dies sinnvoll ist, wäre im Einzelfall zu klären. Alleiniger Kooperationspartner wäre Böklund bei einer Orientierung nach Süderbrarup bzw. nach Schleswig. Hierbei könnte ein Entscheidungsaspekt sein, ob eine Kooperation mit einer eher städtisch oder einer eher ländlich geprägten Schule für den ländlichen Standort Böklund langfristig die bessere Perspektive der Zusammenarbeit bietet. Abbildung 13 Kooperationsmöglichkeiten des Standortes Böklund Gelänge es, für alle von der Schließung bedrohten Standorte eine organisatorische Verbindung mit einem anderen Schulstandort zu etablieren und die Standorte so zu erhalten, so könnte das heutige Erreichbarkeitsniveau gehalten werden (Abbildung 14). Wie auch im Bereich der Grundschulen (Abschnitt 2.2) ist bei einer Lösung des Problems der Standortgefährdungen über organisatorische Verbindungen zu beachten, dass mit dem Erhalt von Außenstellen zusätzliche Kosten verbunden sind. Dies gilt zum einen für die Schulträger, die für die Finanzierung der Gebäude, der Ausstattung und des Schulpersonals (Sekretariat, Hausmeister und Reinigung) zuständig sind. Zu beachten ist dabei, dass die kommunalen Schulträger in den vergangenen Jahren zum Teil sehr viel in ihre Schulstandorte investiert haben. Die angesprochenen Mehrkosten entstehen zum anderen aber auch für das Land, da kleinere Standorte i.d.r. einen höheren Lehrerzuweisungsbedarf als größere Schulstandorte haben. Aus diesem Grund finden sich z.b. in Bayern zusätzliche Sockellehrerzuweisungen für kleinere Schulstandorte. Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 21

22 Abbildung 14 Geschätzter Anteil der Schüler mit einem Schulweg über 45 Minuten nach Wohnortgemeinde (Schulstandortstruktur gemäß Szenario B, Ergebnis entspricht dem Status Quo aus Abbildung 7, Bewertungsgrundlage: aktueller Fahrplan) Szenario C: Absenkung der Mindestschülerzahl für Gemeinschaftsschulen auf 240 Schüler Die anstehende Umwandlung der Regionalschulen in Gemeinschaftsschulen in ganz Schleswig-Holstein wird ab 2014 zu der kuriosen Situation führen, in der für Schulen der gleichen Schulform ( Gemeinschaftsschule ) unterschiedliche Mindestschülerzahlen gelten, je nachdem, ob die betreffende Schule direkt als Gemeinschaftsschule aus den zuvor bestehenden Haupt-, Real- und Gesamtschulen hervorgegangen ist oder ob sie zwischenzeitlich die Schulform einer Regionalschule angenommen hatte. So plausibel diese Regelung für den Zeitpunkt der Umwandlung der Regional- in Gemeinschaftsschulen ist, um umwandlungsbedingte Schließungen zu vermeiden, so unwahrscheinlich erscheint es, dass diese Regelung langfristig Bestand haben wird. Früher oder später werden von der Schließung bedrohte Gemeinschaftsschulen der ersten Stunde mit Verweis auf die niedrigere Mindestschülerzahl für ehemalige Regionalschulen auch für sich eine Mindestschülerzahl von 240 (statt 300) fordern. Diese Überlegung führt zu dem in Abbildung 15 dargestellten Szenario C. Dieses unterstellt, dass bis zum Jahr 2030 für alle Gemeinschaftsschulen eine Mindestschülerzahl von 240 Schülern gilt. Wie die Abbildung deutlich macht, bleibt ein Großteil der Kooperationsbedarfe aus Szenario B auch im Szenario C erhalten. Dies gilt vor allem, weil die Mehrzahl der bedrohten Standorte im Kreis Schleswig-Flensburg ehemalige Regionalschulen sind, für die bereits heute bzw. in den Szenarien A und B die Mindestschülerzahl von 240 gilt. Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 22

23 Lediglich der Standort Sterup wäre bei einer generellen Absenkung der Mindestschülerzahl auch ohne eine Kooperation (z.b. mit Satrup) bestandsfähig. Abbildung 15 Szenario C: Mindestschülerzahl von 240 Schülern für alle Gemeinschaftsschulen Handlungsbedarfe Betrachtungszeitraum des gesamten Modellvorhabens Regionalstrategie Daseinsvorsorge Schleswig-Flensburg ist die Zeit bis zum Jahr Entsprechend bezieht sich auch die Mehrzahl der Abbildungen in dieser Dokumentation auf dieses Jahr. Dieser Zeitbezug der Darstellungen darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die meisten der in diesem Abschnitt diskutierten Standortbedrohungen in den kommenden fünf Jahren einen Handlungsbedarf auslösen werden (Abbildung 16). Insbesondere die Kooperationsstrukturen aus den Szenarien B und C sollten möglichst bald angegangen werden. Erfreulich in diesem Zusammenhang ist u.a., dass sich die Standorte Eggebek und Tarp über alle Konkurrenz der Vergangenheit hinweg inzwischen auch einige Kooperationsprojekte auf den Weg gebracht haben. 3 Wie dargestellt ist vor allem der Aufbau einer tragfähigen Kooperationsstruktur für den Standort Böklund eine drängende Aufgabenstellung. Darüber erscheint es sinnvoll, den Lehrerstundenbedarf pro Schüler für die in den Szenarien B und C skizzierten Kooperationsstrukturen mit organisatorischen Strukturen zwischen Gemeinschaftsschulen genauer zu ermitteln. Die dort skizzierte Standortstruktur ist nur möglich, wenn an den einzelnen Standorten auch ein qualitätvoller Unterrichtsbetrieb aufrechterhalten werden kann. Entsprechend ist hier ggf. gemeinsam mit ähnlich ländlich strukturierten Kreisen das Gespräch mit der Landesregierung zu suchen. 3 Vgl. die entsprechenden Hinweise in den Dokumentationen der Universität Flensburg (Prof. Jahnke) zu Kooperationsstrukturen im Bereich Bildung und Kultur im Kreis Schleswig-Flensburg. Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 23

24 Abbildung 16 Deutlicher Handlungsbedarf im Bereich der Gemeinschaftsschulen in den kommenden Jahren Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 24

25 2.4 Gymnasien Das Schulnetz im Kreis Schleswig-Flensburg beinhaltet vier Gymnasien in drei Gemeinden: das Lorenzen- und das Domgymnasium in Schleswig sowie die Gymnasien in Kappeln und Satrup. Vor allem für den nördlichen Teil des Kreises wird die Gymnasialversorgung durch die kreisfreie Stadt Flensburg wahrgenommen (Abbildung 17). Trotz des Schülerrückganges ist keiner der Gymnasialstandorte bis zum Betrachtungshorizont 2030 gefährdet. Abbildung 17 Schülerströme im Bereich der Gymnasien (Schuljahr 2011/12) Gymnasiale Oberstufen Die Möglichkeit, ein Abitur zu machen, besteht im Kreis Schleswig-Flensburg an den vier genannten Gymnasien sowie am Beruflichen Gymnasium des BBZ. Das Abitur an beruflichen Gymnasien wurde vor einiger Zeit dem Abitur der Gymnasien gleichgestellt und beinhaltet somit inzwischen auch die allgemeine Hochschulreife. Eine gymnasiale Oberstufe an Gemeinschaftsschulen besteht im Kreisgebiet hingegen bisher nicht. Zudem stehen den Schülerinnen und Schülern die Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und Beruflichen Gymnasien in den Nachbarkreisen zur Verfügung. Insbesondere die Angebote in Flensburg werden sehr stark genutzt. Die Bedeutung der Beruflichen Gymnasien für den Zugang zum Abitur darf für Schüler aus dem Kreis Schleswig-Flensburg nicht unterschätzt werden. Während die Schüler aus dem Nordteil des Kreises vor allem das Berufliche Gymnasium in Flensburg nutzen, zieht das Berufliche Gymnasium des BBZ Schleswig-Flensburg mit seiner Haupt- und seinen Nebenstellen Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 25

26 im Süden und Osten des Kreises (sowie im Norden des Kreises Rendsburg-Eckernförde) viele Schüler an (Abbildung 18). Abbildung 18 Aktuelle Einzugsbereiche der Beruflichen Gymnasien Schleswig-Flensburg (blau) und Flensburg (rot), Schuljahr 2011/2012 Zusätzliche Oberstufenangebote im Kreis Schleswig-Flensburg Während der Arbeitsgruppenphase hat sich die Kommunal- und Kreispolitik intensiv mit der Frage nach möglichen weiteren Oberstufenstandorten im Kreisgebiet beschäftigt. Dabei geht es zum einen um neue gymnasiale Oberstufen an den bestehenden Gemeinschaftsschulen sowie um weitere Kooperationen/Außenstellen des Beruflichen Gymnasiums des BBZ. Vor diesem Hintergrund ist die Frage interessant, welche Abiturientenquote der Kreis Schleswig-Flensburg aktuell hat. In vielen Statistiken wird dem Kreis eine auffallend geringe Abiturientenquote bescheinigt. Dabei sind jedoch zwei Aspekte zu beachten: Die Schulstatistik erfasst Schüler und Schulabschlüsse üblicherweise über den Standort der Schule. Da viele Schüler aus dem Kreis Schleswig-Flensburg Oberstufen in den Nachbarkreisen (vor allem in der kreisfreien Stadt Flensburg) nutzen, führt dies zu einer deutlichen Unterschätzung der realen Abiturquote. In den nachfolgend dargestellten Auswertungen wurde daher die detaillierte Schülerstrommatrix des Statistikamtes Nord für das Schuljahr 2011/2012 ausgewertet, um die Schüler der Sekundarstufen II in Schleswig-Holstein ihren Wohnortgemeinden zuzuordnen. Darüber hinaus werden bei der Ermittlung der Abiturquote häufig nur die Abschlüsse an allgemeinbildenden Schulen, also an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe, erfasst. Abschlüsse an Beruflichen Gymnasien, die inzwischen auch zu einer allgemeinen Hochschulreife führen, werden hingegen vielfach nicht berücksichtigt. Wie die nachfolgenden Auswertungen zeigen, ist deren Einbeziehung für Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 26

27 die Abschätzung der Abiturientenquoten im Kreis Schleswig-Flensburg aber von großer Bedeutung. In den vorstehenden Absätzen ist von der Abiturientenquote gesprochen worden. Diese lässt sich jedoch nicht direkt aus der erwähnten Schülerstrommatrix des Statistikamtes ableiten, da in dieser keine Abschlüsse erfasst werden. Als Ersatzgröße wird für die nachfolgenden Abbildungen daher eine Sek.-II-Quote definiert. Dazu wird die Zahl der Schüler in den Klassen 11 und 12 alle Gymnasien, Gemeinschaftsschulen und Beruflichen Gymnasien ins Verhältnis zur Zahl der Schüler in den Klassen 8 und 9 aller Schulformen (Regionalschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien und Förderzentren) gesetzt. Berücksichtigt werden dabei alle Schüler, die im Kreis Schleswig-Flensburg wohnen unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb des Kreises zur Schule gehen. Wie Abbildung 19 zeigt, liegt dieses Verhältnis bei etwa 45%. Deutlich wird dabei die bereits angesprochene große Bedeutung der beruflichen Gymnasien. Ein Drittel der im Kreis Schleswig-Flensburg wohnenden Schüler, die eine 11. oder 12. Klasse besuchen, wird an einem Beruflichen Gymnasium innerhalb oder außerhalb des Kreises unterrichtet. Abbildung 19 Ableitung der Sek.-II-Quote der im Kreis Schleswig-Flensburg wohnhaften Schüler im Schuljahr 2011/12 Die so definierte Sek.-II-Quote berücksichtigt sowohl den Wohnortbezug wie auch den Weg zur allgemeinen Hochschulreife über das Berufliche Gymnasium. Ermittelt man diese Sek.-II- Quote für alle Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein, so ergeben sich die in Abbildung 20 dargestellten Werte. Landesweit liegt die Sek.-II-Quote bei 44% und damit sogar leicht unter dem Wert des Kreises Schleswig-Flensburg (45%, vgl. Abbildung 19). Auffallend ist zudem der hohe Anteil der Schüler an beruflichen Gymnasien. Nur Neumünster hat einen noch etwas höheren Anteil. Differenziert man darüber hinaus innerhalb des Kreises Schleswig-Flensburg zwischen den einzelnen Gemeinden, so ergibt sich dabei die in Abbildung 21 wiedergegebene Karte. Danach bestehen deutliche Unterschiede zwischen einzelnen Teilräumen des Kreises. Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 27

28 Abbildung 20 Landesweiter Vergleich der entsprechend berechneten Sek.-II-Quote Abbildung 21 Kleinräumige Unterschiede der Sek.-II-Quote innerhalb des Kreises Schleswig- Flensburg Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 28

29 Während im Nordwesten des Kreises sowie nördlich von Schleswig überdurchschnittliche Sek.-II-Quoten zu finden sind, zeigen sich entlang einer Achse vom westlichen Flensburger Umland über die Gemeinden entlang der Kreisgrenze nach Nordfriesland bis in die südlich gelegene Region Stapelholm deutlich unterdeutlich Werte. Ähnliches gilt auch für einige Bereiche rund um Böklund. 4 Zu beachten ist, dass einige Gemeinden sehr klein sind. Sie wurden deshalb für die Quotenbildung mit benachbarten Gemeinden zusammengefasst. Diese Zusammenfassungen sind an den dickeren weißen Linien erkennbar. Hinsichtlich der eingangs formulierten Frage nach möglichen zusätzlichen Oberstufenstandorten in Kreis Schleswig-Flensburg an einer der bestehenden Gemeinschaftsschulen waren zu Beginn der Arbeitsgruppenphase die vier Standorte Kropp, Schafflund, Handewitt und Harrislee im Gespräch. Wie Abbildung 22 verdeutlicht ist allen vier Standortoptionen gemein, dass sie in Bereichen durchschnittlicher bis unterdurchschnittlicher Sek.-II-Quote liegen. Im Ergebnis der kommunalpolitischen Diskussion wurde im Bereich der Gemeinschaftsschulen der Standort Handewitt ausgewählt und am durch das Bildungsministerium als zusätzlicher Oberstufenstandort genehmigt. Für einen der drei nicht zum Zuge gekommenen Standorte, die Grund- und Gemeinschaftsschule Kropp, hat sich inzwischen eine gute alternative Lösung gefunden. Über eine zusätzliche Kooperation des Beruflichen Gymnasiums des BBZ können Schüler ab sofort auch in Kropp eine Allgemeine Hochschulreife erlangen. Angesichts der sehr geringen Sek.-II-Quoten in den Gemeinden im Südzipfel des Kreises ist dieses Zusatzangebot von großer Bedeutung. Abbildung 22 Diskutierte zusätzliche Sek-II-Standorte im Kreis Schleswig-Flensburg und ausgewählte Standorte Handewitt (an Gemeinschaftsschule) und Kropp (Kooperation mit dem BBZ) 4 Ein weiterer interessanter Aspekt im Zusammenhang mit der in Abschnitt 2.3 geführten Diskussion über die Zukunft des Sek-I-Standortes in Böklund. Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 29

30 3 Musikschule Ein wichtiges Element der kulturellen Bildungsangebote in Kreis Schleswig-Flensburg ist die Musikschule. Die Musikschule ist eine Einrichtung des Kreises. Im Gegensatz zum Unterricht an den allgemein- und berufsbildenden Schulen (Kapitel 2) ist die Teilnahme an den Angeboten der Musikschule freiwillig. Teilnehmer Aktuell (2012) nehmen etwa Personen an den Angeboten der Musikschule teil. 5 Die mit Abstand größten Programmbereiche sind die Elementare Musikpädagogik und der Bereich der Blasinstrumente (Abbildung 23). Abbildung 23 Teilnehmer an Angeboten der Musikschule nach Programmbereich (2012) Betrachtet man die Altersstruktur der Teilnehmer (Abbildung 24), so fällt der hohe Anteil der Kinder und Jugendlichen auf. Diese Altersgruppe ist die primäre Zielgruppe der Musikschule. So ist auch ein nicht unerheblicher Teil der Teilnehmer zwischen 25 und 35 dieser Altersgruppe zuzurechnen, da es sich nicht selten um die Eltern der sehr jungen Teilnehmer, z.b. im Bereich der musikalischen Früherziehung handelt. Die Altersstruktur der Teilnehmer der Musikschule ist somit der Altersstruktur der Schüler von allgemein- und berufsbildenden Schulen (Kapitel 2) nicht unähnlich. Würde man in gleicher Form die Entwicklung der Teilnehmerzahlen der Musikschulen aus der demografischen Entwicklung der Gesamtbevölkerung abschätzen, so müsste mit einem deutlichen Rückgang der Teilnehmerzahlen gerechnet werden (Abbildung 25). 5 Wert enthält ggf. Doppelzählungen, sofern mehrere Angebote von einer Person besucht werden. Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 30

31 Abbildung 24 Altersstruktur der Teilnehmer der Musikschule (2012) Abbildung 25 Theoretischer demografischer Effekt der Entwicklung der Teilnehmerzahlen bei einer unveränderten Altersstruktur der Teilnehmer Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 31

32 Im Gegensatz zum Bereich der allgemeinbildenden Schulen ist die in Abbildung 25 skizzierte demografische Trendentwicklung für die Musikschulen aber keineswegs zwangsläufig. So nutzen aktuell nur etwa 1,6% der Einwohner des Kreises ein Angebot der Musikschulen (Abbildung 26). Damit liegt der Kreis Schleswig-Flensburg unter der Empfehlung des Verbands deutscher Musikschulen (VdM), der eine Quote von 2% der Bevölkerung als Mindestniveau empfiehlt. 6 Selbst bei der primären Zielgruppe, den Einwohnern unter 18 Jahre, liegt die Teilnahmequote mit 6,6% in einer Größenordnung, aus der sich keine zwangsläufige Kopplung an die demografische Entwicklung ergibt. Sofern gewollt, könnten die demografischen Rückgänge durch eine leichte Erhöhung der Teilnahmequote vollständig ausgeglichen werden. Zu einem gewissen Grade wird dies sogar von selbst passieren, da die Musikschule für bestimmte Angebote zurzeit Wartelisten führen muss. Es besteht somit eine latente Nachfrage, der automatische Aktivierung der demografischen Entwicklung entgegensteht. Abbildung 26 Nutzungspotenzial der Musikschule auch bei einer zurückgehenden Bevölkerung noch nicht ausgeschöpft 6 Zu beachten ist, dass im Flensburger Umland ggf. auch Angebote der Musikschulen in Flensburg genutzt werden, so dass die wohnortbezogene Quote der Musikschulnutzung ggf. etwas über den genannten 1,6% liegt. Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 32

33 Über diese Aktivierung der latenten Nachfrage hinausgehende Ansatzpunkte für eine Erhöhung der Nutzungsquote sind die Schaffung zusätzlicher Angebote für Erwachsene und ältere Menschen und eine noch bessere Ansprache von Kindern und Jugendlichen, z.b. durch die Ausweitung der Kooperationen mit Kindertagesstätten und (Ganztags-)Schulen Der zuletzt genannte Aspekt (Ausbau der Kooperationen mit Kindertagesstätten und Schulen) bildete den Schwerpunkt der Diskussion in der Arbeitsgruppe und damit der nachfolgenden Analysen. Räumliche Struktur Der Kreis Schleswig-Flensburg ist ein ausgeprägter Flächenkreis mit relativ weiten Wegen und vielen kleinen Gemeinden und Ortsteilen. Diesem Umstand trägt die Kreismusikschule durch eine sehr dezentrale Angebotsstruktur Rechnung. Dazu nutzt sie neben ihren eigenen Räumlichkeiten in Schleswig eine Vielzahl von Räumen vor allem in Schulen und Kindergärten (Abbildung 27). Natürlich wird dabei nicht jedes Fach an jedem Standort angeboten. Je älter die Teilnehmer sind, desto weitere Wege nehmen sie im Mittel in Kauf, um an den Musikschulangeboten teilzunehmen. Dies zeigt eine Auswertung der Luftlinienentfernungen zwischen den Wohnorten und den Musikschulstandorten der Kursteilnehmer 2012 in Abbildung 28. Die dahinter stehenden räumlichen Verflechtungen zeigt Abbildung 27 (unten). Im Rahmen der Diskussion der Arbeitsgruppe über die bestehenden Möglichkeiten, die Nutzungsquote der Musikschule zu erhöhen, um so dem demografischen Trend entgegenzuwirken, wurde vielfach auf das Erreichbarkeitsproblem verwiesen. Eine noch deutlich stärkere Integration der Musikschulangebote in das Ganztagesangebot von Schulen wurde als eine Möglichkeit angesehen, den Schülern zusätzliche Wege zu ersparen und sie so für Musikschulangebote zu gewinnen. Interessanterweise zeigt ein Vergleich von Musikschulangeboten mit einem unterschiedlichen Grad der Einbindung in den allgemeinen Schulbetrieb 7, dass gerade bei den Musikschulangebote mit einer besonders guten Einbindung in den Schulbetrieb die Wege zwischen Wohnstandorten der Teilnehmer und den Unterrichtsorten am geringsten ist. Dies gilt auch dann, wenn man nur Schüler in die Auswertung mit einbezieht (Abbildung 29). Der räumliche Effekt einer Schul- oder Kitakooperation besteht somit nicht nur darin, fernab der Musikschulangebote wohnenden Schülern den Zugang zu den Musikschulangeboten zu erleichtern. Vielmehr gelingt es über Schul- oder Kitakooperationen vor allen Dingen, die Nutzungsquote von Musikschulangeboten im unmittelbaren Nahbereich der Schulstandorte zu erhöhen (weil hierher die überwiegende Zahl der Schüler kommt). 7 Die Differenzierung nach Kooperationen 1. und 2. Stufe wird in Abbildung 31 erläutert. Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 33

34 Abbildung 27 Oben: Eigene und mitgenutzte Standorte der Musikschulen (Werte in Klammern = Anzahl der Standorte innerhalb der Gemeinden) und Zahl der dort jeweils unterrichteten Teilnehmer (Größe der orangen Kreise). Unten: Wege der Teilnehmer (Verbindung von Wohnortgemeinde und Standort des Musikschulangebots) Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 34

35 Abbildung 28 Vergleich der Wegeentfernungen zwischen Nutzergruppen unterschiedlichen Alters Abbildung 29 Vergleich der Wegelängen (räumlichen Einzugsbereiche) zwischen Angeboten unterschiedlicher Einbindung in den allgemeinen Schulbetrieb Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 35

36 Neben den räumlichen Effekten haben Schulkooperationen auch eine Auswirkung auf die zahlenmäßige Schüler-Lehrer-Relation. So haben besonders gut in den Schulbetrieb integrierte Angebote deutlich mehr Teilnehmer pro Kurs als andere Musikschulangebote. Dies ist u.a. bezüglich der Finanzierung von Musikschulangeboten von Interesse. Es darf dabei allerdings nicht vergessen werden, dass bestimmte Musikschulangebote (z.b. Einzelunterricht) immer eine Schüler-Lehrer-Relation von 1:1 haben werden. Abbildung 30 Musikschulangebote in Schulkooperationen haben deutlich mehr Teilnehmer pro Kurs Der bereits mehrfach verwendeten Unterscheidung zwischen Musikschulangeboten unterschiedlichen Grades der Schulkooperation liegt das in Abbildung 31 dargestellte Bewertungsschema zugrunde. Je deutlicher der Kooperationsgedanke aus dem Unterrichtsort, der Unterrichtszeit und dem Kurstitel erkennbar ist, desto höher wurde der Grad der Schulkooperation eingestuft. Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 36

37 Abbildung 31 Verwendetes Schema zur Bestimmung des Grades der Schulkooperation von Musikschulangeboten Wie Abbildung 32 (oben) erläutert, nehmen aktuell etwa 270 Schüler an Angeboten der Musikschule teil, die der höchsten Kooperationsstufe zuordnet wurden. 500 weitere nehmen an Musikschulangeboten teil, bei denen zumindest ein gewisser Grad einer Schulkooperation erkennbar ist ( Stufe 2 ). An den sonstigen Angeboten der Musikschule nehmen knapp Personen im Schüleralter teil. Die räumliche Verteilung der verschiedenen Kooperationsstufen zeigt der untere Teil der Abbildung 32. Erkennbar ist, dass in einer Reihe von Teilräumen des Kreises durchaus noch Ausbaupotenzial im Bereich der Schulkooperationen besteht. Die Diskussion in der Arbeitsgruppe machte deutlich, dass für die stärkere Integration der Musikschulangebote in das (Ganztags-)Angebot der Schulen u.a. die folgenden Aspekte wichtig sind: die Bereitschaft der Schulen und Schulträger, Musikschulangebote möglichst weitgehend zeitlich wie räumlich in den Schulbetrieb zu integrieren die Entwicklung von Finanzierungsmöglichkeiten Bezüglich der Finanzierungsmöglichkeiten zeigt sich zum einen, dass diese für die Musikschule ein nicht unerhebliches Hindernis darstellen, die Zahl und Intensität ihrer Schulkooperationen zu erhöhen. Erschwerend ist dabei, dass es keinen üblichen Standardweg der Finanzierung entsprechender Kooperationen gibt. Zum anderen zeigt sich, dass es trotzdem im Kreis Schleswig-Flensburg einige sehr positive Beispiele gibt, bei denen sich Mittel und Wege gefunden haben, Musikschulangebote als Teil des Ganztags(angebotes) der Schulen zu etablieren und zu finanzieren. Die Diskussion in der Arbeitsgruppe zeigte zudem, dass die Ämter bei der Organisation der entsprechenden Kooperationen eine wichtige Rolle spielen bzw. spielen könnten. Dies unterstützt die im folgenden Abschnitt skizzierte Idee, den Ämtern eine zentralere Rolle bei der Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 37

38 Koordinierung und Initiierung von Bildungs- und Kulturangeboten im Kreis Schleswig- Flensburg zukommen zu lassen. Abbildung 32 Oben: Zahl und Altersstruktur der Teilnehmer an Angeboten der Musikschule für Schüler in Abhängigkeit des Grades der Schulkooperation. Unten: Räumliche Verteilung der Angebote für Schüler, differenziert nach dem Grad der Schulkooperation Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 38

39 4 Stärkung der Amtsebene als Koordinator vielfältiger Bildungs- und Kulturlandschaften im Kreisgebiet Bildung und Kultur findet im Verständnis der Arbeitsgruppe an einer Vielzahl von Standorten im Kreis Schleswig-Flensburg statt. Abbildung 33 zeigt eine Karte entsprechender Standorte, zu denen im Detail vermutlich noch weitere Standorte hinzugefügt werden können. Wie sich vor allem in den Ergebnissen der Begleitstudien der Universität Flensburg (Prof. Jahnke) gezeigt hat, sind die Vielfalt, die Wahrnehmbarkeit und letztendlich auch der Erfolg (im Sinne der Nutzung durch die Bevölkerung) lokaler Bildungs- und Kulturangebote nicht unwesentlich vom Grad der Vernetzung dieser Angebote untereinander abhängig. Diese Koordinations- und Vernetzungsarbeit ist jedoch weder von den Kommunen noch vom Kreis zu leisten. Während letztere für die Aufgabe häufig zu klein sind, weil die Wahrnehmung der Angebote in vielen Fällen über die Gemeindegrenzen hinausgehen 8, wäre der Kreis angesichts der Vielzahl an Angeboten (Abbildung 33) und deren häufig kleinteiliger Struktur schlicht überfordert. Vor diesem Hintergrund erscheinen auch gestützt auf die Ergebnisse der Untersuchungen der Universität Flensburg die Ämter als eine geeignete Ebene für die Ansiedlung der deutlich aufzuwertenden Aufgabe einer kleinräumigen Koordination von Bildungs- und Kulturangeboten. Dies gilt umso mehr als es wenig sinnvoll erscheint, für diese Aufgabe einen zusätzlichen Aufgabenträger (z.b. neue Bildungsregionen ) neu zu schaffen. Abbildung 33 Standorte von Bildung- und Kulturangeboten im Kreis Schleswig-Flensburg (nicht abschließende Sammlung aus der Arbeit der Arbeitsgruppen zur Regionalstrategie Daseinsvorsorge) und Grenzen der Ämter 8 Vgl. als Illustration die Schülerströme bei den allgemeinbildenden Schulen (Kapitel 2) und den Angeboten der Musikschule (Kapitel 3). Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 39

40 Die Aufgabe einer stärkeren Koordinierung von Bildungs- und Kulturangeboten auf Amtsebene würde u.a. die folgenden Punkte beinhalten: Die Erfassung der bestehenden Angebote und deren bessere Kommunikation nach außen Die kontinuierliche Vernetzung der betreffenden Akteure und Institutionen im Amtsgebiet Die Weiterentwicklung bestehender und die Initiierung weiterer Kooperationsansätze Die stärkere Einbindung der Schulen in die Kulturangebote und die stärkere Integration der außerschulischen Kulturangebote in das (Ganztags-)Angebot der Schulen Die Entwicklung von Finanzierungsmöglichkeiten (z.b. für zusätzliche Musikschulangebote im Ganztagsangebot der Schulen, vgl. Kapitel 3) Vorschlag: Status Regionalstrukturell bedeutsame Schule Eine solche Aufwertung der Amtsebene im Bildungs- und Kulturbereich könnte auch für die in Kapitel 2 ausführlich diskutierte Frage des Erhalts bzw. der Schließung von Schulstandorten im ländlichen Raum eine große Bedeutung erlangen. In den Diskussionen der Arbeitsgruppe ist immer wieder darauf hingewiesen worden, dass eine rein sektorale Bewertung von Schulstandorten (z.b. anhand der Schülerzahl) zu kurz greift, weil sie die Bedeutung der Schulen für die lokalen Netzwerke und das lokale Kulturangebot nicht berücksichtigt. In der Arbeitsgruppe wurde daher der Vorschlag entwickelt, Schulen, die eine besondere Bedeutung für Kooperationen und Vernetzungen im Bereich von Bildungs- und Kulturangeboten besitzen, den Status einer regionalstrukturell bedeutsamen Schule zuzuordnen. Dieser Status könnte zum einen als zusätzliches Kriterium für den Erhalt von Schulstandorten genutzt werden, welche die Mindestschülerzahl nicht erreichen. Zum anderen könnte seine nach klaren Regeln zu definierende Verleihung den Weg öffnen, die in Kapitel 2 mehrfach als Bedarf skizzierte Sockelfinanzierung für Schulen mit zu geringer Lehrerzuweisung aufgrund geringer Schülerzahlen zu ermöglichen. Denkbar wäre in diesem Zusammenhang, aufgrund der skizzierten Bedeutung der Schulen für die Entwicklung im jeweiligen Amtsgebiet, für diese Sockelfinanzierung auf Mittel aus dem Bereich der Regionalentwicklung zu nutzen. Es ist selbstverständlich, dass nicht jeder in den kommenden Jahren bedrohte Schulstandort den eben skizzierten Status erhalten kann. Denkbar wäre daher, dass die Ämter Schulstandorte für diesen Status vorschlagen, die letztendliche Vergabe aber z.b. durch die kreisliche Schulentwicklungsplanung erfolgt. Auf diese Weise könnte auch eine inhaltliche Koordination zwischen den Ämtern und eine plausible Gewichtung innerhalb des Kreisgebietes sichergestellt werden. Unterschiedliche Struktur in den Ämtern Die vorgeschlagene Aufgabenverteilung mit der deutlichen Aufwertung der Ebene der Ämter für das Aufgabenfeld Bildung und Kultur würde auch dem Umstand Rechnung tragen, dass die siedlungsstrukturellen Bedingungen in den einzelnen Ämtern sehr unterschiedlich ausgeprägt sind. Wie die nachstehenden Abbildungen zeigen, finden sich im Kreis Schleswig- Flensburg sowohl Ämter mit einem klaren Hauptort (z.b. Amt Süderbrarup) wie auch Ämter mit zwei bis drei ähnlich zentralen Orten (z.b. Amt Eggebek oder Amt Mittelangeln) oder auch mit einer ausgeprägten Flächenstruktur (z.b. Am Langballig). Strukturbildend ist zudem bei einigen Ämtern die unmittelbare Nachbarschaft zu einem zentraleren Ort, i.d.r. einer Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 40

41 amtsfreien Gemeinde. Die amtsfreien Gemeinden wiederum weisen eher städtisch geprägte Strukturen auf. Abbildung 34 Standorte von Bildungs- und Kulturangeboten in den Ämtern Arensharde (oben) und Eggebek (unten) Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 41

42 Abbildung 35 Standorte von Bildungs- und Kulturangeboten im Amt Geltinger Bucht (oben) und in der Stadt Glücksburg (Ostsee) (unten) Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 42

43 Abbildung 36 Standorte von Bildungs- und Kulturangeboten im Amt Haddeby (oben) und in der Gemeinde Handewitt (unten) Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 43

44 Abbildung 37 Standorte von Bildungs- und Kulturangeboten in der Gemeinde Harrislee (oben) und im Amt Hürup (unten) Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 44

45 Abbildung 38 Standorte von Bildungs- und Kulturangeboten in der Stadt Kappeln sowie im Amt Kappeln-Land (oben) und im Amt Kropp-Stapelholm (unten) Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 45

46 Abbildung 39 Standorte von Bildungs- und Kulturangeboten im Amt Langballig (oben) und im Amt Mittelangeln (unten) Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 46

47 Abbildung 40 Standorte von Bildungs- und Kulturangeboten im Amt Oeversee (oben) und im Amt Schafflund (unten) Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 47

48 Abbildung 41 Standorte von Bildungs- und Kulturangeboten im Amt Südangeln (oben) und im Amt Süderbrarup (unten) Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 48

49 Abbildung 42 Standorte von Bildungs- und Kulturangeboten in der Stadt Schleswig Themenfeld: Bildung und Kultur Seite 49

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