Ausschreibungen 2012 Main-Spessart

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1 BAHNLAND BAYERN Bahnland-Bayern-Ausschreibungen 2012 Ausschreibungen 2012 Main-Spessart Ausschreibungsvorgaben der Bayerischen Eisenbahngesellschaft mit den neuen Konzepten der BEG bei der Mainfrankenbahn und im Regionalzugnetz Regensburg ist die Zufriedenheit der Fahrgäste messbar gestiegen. Die Ergebnisse unserer dortigen Fahrgastbefragungen zeigen einmal mehr, dass sich der Wettbewerb im Regionalverkehr für die Fahrgäste direkt auszahlt. Um diesen langfristig und konsequent weiter zu fördern, schreibt die BEG Leistungen im bayerischen Regionalverkehr in regelmäßigen Abständen aus. Nach den Ausschreibungen im Bayerischen Oberland und im Kissinger Stern folgt nun mit den Verkehren in der Main-Spessart-Region das dritte Wettbewerbsprojekt in diesem Jahr. Das neue Konzept der BEG im Rahmen der ersten Ausschreibung für diese Verkehre überhaupt soll primär dafür sorgen, dass die Betriebsqualität der stark nachgefragten Expressverbindung aus Franken in Richtung Main-Metropole Frankfurt für die Fahrgäste merklich verbessert wird. Denn vor allem für Pendler sind die heute verspätungsanfälligen und überfüllten Züge häufig ein Ärgernis. Daher fordern wir in der Ausschreibung nicht nur fabrikneue, klimatisierte Reisezüge, sondern auch eine deutliche Steigerung der Sitzplatzkapazitäten um 25 Prozent. Zudem erwarten wir von den Bietern ein Alternativangebot, um weitere Fahrzeitverkürzungen zu ermöglichen. Dessen Realisierung ist jedoch wie immer von Rahmenbedingungen abhängig, die wir nur marginal beeinflussen können. In diesem Fall hängt die Umsetzung zum einen vom Angebotspreis ab, zum anderen von der Investitionsbereitschaft von DB Netz im Bahnhof Aschaffenburg. Ihr Fritz Czeschka Sehr geehrte Damen und Herren, Geschäftsführer der Bayerischen Eisenbahngesellschaft Uwe Miethe Bayern und Hessen schreiben Expressverkehre zwischen Franken und der Main-Metropole Frankfurt aus. Ausschreibungspremiere für Expressverkehre Main-Spessart Das Ausschreibungsnetz Main-Spessart befindet sich im äußersten Nordwesten Bayerns und im Südosten Hessens. Es beinhaltet den stündlichen Expressverkehr zwischen Frankfurt am Main, Aschaffenburg und Würzburg und seine zweistündliche Verlängerung über Schweinfurt bis Bamberg. Hinzu kommen ein Berufsverkehrszug nach Frankfurt sowie einzelne Regionalzüge zwischen Gemünden und Aschaffenburg. Die Expressverkehre im Main-Spessart- Gebiet werden zum ersten Mal ausgeschrieben. Vergeben werden sie wie üblich in einem europaweiten Verfahren. 17 Prozent der Verkehre liegen in hessischem Landesgebiet, 83 Prozent in Bayern. Das Vergabeverfahren führt die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) daher gemeinsam mit dem Rhein-Main- Verkehrsverbund (RMV) durch. BEG fordert neue, klimatisierte Fahrzeuge mit hoher Sitzplatzkapazität Schwerpunkt der Ausschreibung ist für die BEG primär eine deutliche Steigerung der Sitzplatzkapazitäten und der Einsatz neuer Fahrzeuge, um die Qualität für die Fahrgäste merklich zu verbessern. In der Ausschreibung fordert die BEG daher fabrikneue, klimatisierte Fahrzeuge u. a. mit komfortablen Sitzplätzen, ausreichend Platz für Gepäck, behindertengerechten Toiletten und Mehrzweckräumen u. a. für die Fahrradbeförderung. Zudem müssen die Züge eine Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h erreichen. Planung Finanzierung Qualitätssicherung Wir bewegen das Bahnland Bayern

2 2012 Heigenbrücken neu gebaut sein. Zeitgleich soll dann in Aschaffenburg der stündliche Anschluss der Expresszüge aus Bamberg und Würzburg zum Regionalbahnverkehr zwischen Aschaffenburg, Darmstadt, Mainz und Wiesbaden hergestellt werden. Uwe Miethe Zusätzliche Fahrzeitverkürzungen in dritter Betriebsstufe Eine weitere Betriebsstufe wird voraussichtlich ab 2018 den Betrieb der Nordmainischen S-Bahn zwischen Hanau und Frankfurt (Main) Hbf berücksichtigen. Dann sollen die Expresszüge Frank - furt (Main) Hbf Würzburg Bamberg stündlich über Frankfurt (Main) Ost geführt werden und nicht mehr zwischen Frankfurt (Main) Ost und Hanau halten. Vorraussichtlich ab Dezember 2016 sollen Fahrgäste der Expresszüge aus Bamberg und Würzburg in Aschaffenburg stündliche Anschlüsse zum Regionalbahnverkehr nach Darmstadt, Mainz und Wiesbaden erhalten. Um auch Fahrgästen in Rollstühlen eine möglichst reibungslose Fahrt zu gewährleisten, soll jeder Zugteil zusätzlich mit mindestens zwei Rollstuhlplätzen ausgestattet sein. Um der steigenden Nachfrage im wichtigen Pendlerverkehr in das Rhein-Main- Gebiet und nach Würzburg zukünftig gerecht zu werden, wird bei den am stärksten nachgefragten Pendlerverbindungen eine Sitzplatzkapazität von mindestens 800 Sitzplätzen vorgeschrieben. Das sind 25 Prozent mehr Sitzplätze gegenüber den heute im Berufsverkehr eingesetzten Doppelstockzügen. Die BEG erhofft sich mit dieser Steigerung eine deutlich wahrnehmbare Qualitätsverbesserung für die Pendler, die in der Vergangenheit oft zu Recht über überfüllte Züge geklagt haben. Klarzustellen ist aber: Letztlich ist immer der jeweilige Betreiber sprich heute DB Regio für ausreichende Kapazitäten im laufenden Betrieb verantwortlich. Die BEG macht lediglich Mindestvorgaben und hat sich bereits in der Vergangenheit massiv für eine Verbesserung der Situation eingesetzt und den Betreiber DB Regio auf seine Pflichten gegenüber den Fahrgästen hingewiesen. Fahrplankonzept (Grundangebot) Das heutige Fahrplankonzept soll grundsätzlich ab Dezember 2015 fortgeführt werden. Trotz knapper Finanzmittel wird die BEG das heutige Konzept sogar noch ein Stück weit verbessern. Durch die Ausschreibung werden zusätzlich einige Verbesserungen im Spät- und Wochenendverkehr möglich. Besonders Ausflügler können sich freuen: Am Wochenende werden statt heute zwei künftig vier Expresszüge nicht nur zwischen Aschaffenburg und Bamberg, sondern zwischen Frankfurt am Main und Bamberg unterwegs sein, die den direkten Weg zwischen Gemünden und Schweinfurt nehmen und Frankfurt am Main mit Bamberg in nur zweieinhalb Stunden verbinden. Weitere Verbesserungen ab 2016 mit zweiter Betriebsstufe Voraussichtlich ab Dezember 2016 werden die Fahrgäste zusätzliche Verbesserungen auf der Strecke Frankfurt am Main Würzburg feststellen können. Zum einen wird im Zuge des Ausbaus der Spessart-Rampe die Neubaustrecke Heigenbrücken Laufach in Betrieb genommen, zum anderen die Bahnhöfe Laufach und Partenstein modernisiert sowie der Bahnhof in Abgabe eines Alternativangebotes Die BEG erwartet von den Bietern auch die Abgabe eines Alternativangebotes für eine sogenannte Qualitätsvariante. Sie beinhaltet eine weitere Fahrzeitverkürzung durch ein geändertes Express-Bedienungskonzept zwischen Aschaffenburg und Würzburg und damit zusätzliche Qualitätsreserven zur Anschlusssicherung in den Knotenbahnhöfen. Die Realisierung des Alternativangebotes ist abhängig u. a. von einem neuen Regionalzug-Fahrplankonzept, günstigen Preisen und einer angemessenen Gegenleistung für die hohen Infrastrukturgebühren: Die BEG erwartet von DB Netz Investitionen in Infra strukturmaßnahmen. Der Zeitplan Angebote können bis November 2012 abgegeben werden; der Zuschlag erfolgt voraussichtlich im Januar Der neue Vertrag beginnt im Dezember 2015 und endet nach einer Laufzeit von zwölf Jahren. Den vorliegenden Flyer zur Ausschreibung Main-Spessart können Sie auch unter herunterladen. 02

3 Bahnland-Bayern-Ausschreibungen In jedem Zug ein Zugbegleiter Deutsche Bahn AG Vertrieb und Tarif Der Fahrgast muss ohne besonderen Aufwand jederzeit einen Fahrschein kaufen können. Die BEG fordert an jeder Station umfassende Informationen darüber, wo Tickets zu erwerben sind. Fahrkarten müssen am Schalter mindestens in Aschaffenburg, Gemünden, Karlstadt, Würzburg, Schweinfurt und Bamberg erhältlich sein. Die Öffnungszeiten werden hier zum Teil deutlich erweitert: auf 70 Stunden pro Woche, davon mindestens zwölf Stunden am Wochenende. Die Ausgestaltung der weiteren Vertriebswege entweder an Stationen oder im Zug über Automaten oder Personal ist grundsätzlich dem Betreiber überlassen. Falls kein Verkauf an der Station angeboten wird, muss der Verkauf im Zug ohne Aufpreis über Zugbegleiter oder Automaten erfolgen. Entscheidet sich das Unternehmen für den Verkauf am Bahnhof, dann gilt: Wenn ein Fahrgast trotz geöffneten Schalters oder betriebsbereiten Automaten keinen Fahrschein vor der Fahrt In jedem Zug wird es mindestens einen Zubegleiter geben. erworben hat, kann er einsteigen und muss sich unverzüglich beim Zugbegleiter melden. Für diesen Fall muss der Fahrgast ein Ticket im Zug nachlösen können, ohne dabei als Schwarzfahrer zu gelten. Das Verkehrsunternehmen darf dann den sogenannten Bordpreis verlangen derzeit meist zwei Euro Aufpreis gegenüber dem Normalpreis. Die BEG erwartet zudem die Einrichtung eines Kundencenters an einem im Ausschreibungsnetz zentral gelegenen Ort, das neben Fahrplan- und Tarifinformationen auch Auskünfte über regionale Freizeitangebote sowie Fundsachen bietet. Neben der Anerkennung der bisher gültigen Nahverkehrstarife erwartet die BEG die Einführung von Sonderangeboten im Freizeitverkehr: Gefordert ist z. B. eine ermäßigte übertragbare Monatskarte (Freizeitkarte), die von Montag bis Freitag ab 09:00 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen ganztags gültig ist. Um den Fahrgästen einen umfangreichen Service im Main-Spessart-Netz zu garantieren, fordert die BEG auf allen Strecken und in allen Zügen grundsätzlich eine Zugbegleiterquote von 100 Prozent, d. h., in jedem Zug gibt es mindestens einen Zugbegleiter. Die Ausbildung und Qualifikation des Zugpersonals werden durch die BEG klar definiert. U. a. sind Fahrgastbetreuung und Fahrgastinformation, Stör- und Notfallmanagement im Zug sowie Hilfestellungen für mobilitätseingeschränkte Personen vom Zugbegleitpersonal zu leisten. Die BEG fordert: Freizeitkarte Übertragbare Monatskarte 25 Prozent Ermäßigung gegenüber Normalpreis Kurzstreckenticket 50 km hin und zurück an einem Tag Halber Normalfahrpreis Mitnahme eigener Kinder bis einschließlich 14 Jahre unentgeltlich Deutsche Bahn AG Beide Ticketangebote sind gültig außerhalb der Hauptverkehrszeiten: Montag bis Freitag ab 09:00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ganztags. 03

4 2012 Wettbewerbsprojekt Main-Spessart Wesentliche Inhalte der Ausschreibung für den bayerischen Abschnitt (Stand Juni 2012) Hessen Bayern Schöllkrippen Fulda / Schlüchtern Bad Kissingen Bad Kissingen / Bad Neustadt Stundentakt Zweistundentakt Zwei Ausflugszüge pro Richtung (nur Sa. / So.) Parallelverkehr Darmstadt Miltenberg / Lauda Stuttgart Ansbach / Treuchtlingen Fürth / Nürnberg Erlangen / Nürnberg Sonneberg / Jena / Hof / Bayreuth Netz und Angebot Streckennetz Frankfurt (Main) Hbf Offenbach (Main) Hbf / Frankfurt (Main) Ost Hanau Hbf Aschaffenburg Hbf Aschaffenburg Hbf Gemünden (Main) Würzburg Hbf Würzburg Hbf Schweinfurt Hbf Haßfurt Bamberg Gemünden (Main) Schweinfurt Hbf (nur Ausflugszugpaare) Traktionsart Elektrisch Derzeitiger Betreiber DB Regio AG Künftiges Grundangebot Täglicher Stundentakt mit Expresszügen Frankfurt (Main) Hbf Aschaffen - burg Hbf Würzburg Hbf (mit Verstärkerzug Aschaffenburg Frankfurt im Berufsverkehr), im Zweistundentakt verlängert nach Bamberg (ergänzt sich mit Regionalzügen zwischen Gemünden und Würzburg und Aschaffenburg Hanau zum Halbstunden-, zwischen Würzburg und Bamberg zum Express-Stundenrhythmus) Einzelne Regionalzüge Aschaffenburg Gemünden (Main) im Berufs-/Schülerverkehr Am Wochenende zwei Ausflugszugpaare Frankfurt Bamberg Verbesserungen gegenüber heute Zusätzliche Spätverbindungen Mindestens 25 Prozent mehr Sitzplätze im Berufsverkehr Vier statt zwei Ausflugszüge und Verlängerung von Aschaffenburg nach Frankfurt Angebotsumfang Etwa 2,7 Millionen Zugkilometer im Jahr (davon in Hessen) Steigerung um neun Prozent gegenüber heute Frankfurter Börse Alternativposition Bedienung kleinerer Halte zwischen Aschaffenburg und Gemünden durch zusätzliche Regionalzüge (außerhalb des Wett - bewerbs projekts); Fahrzeitver kürzung und bessere Betriebsstabilität durch Wegfall dieser Halte bei den Expresszügen Umsetzung abhängig von Finanzierbarkeit Stiftsbasilika Aschaffenburg GaToR-GFX, fotolia.com Blickfang, fotolia.com 04

5 Bahnland-Bayern-Ausschreibungen Wichtige Mindestvorgaben Werner Hilpert, fotolia.com Karlstadt am Main Fahrzeuge Neufahrzeuge (Auswahl des Fahrzeugherstellers und -modells sowie der Aus stattungsdetails ist dem Verkehrsunternehmen überlassen) Fahrradmitnahme Große Mehrzweckbereiche Barrierefreiheit Barrierefreie Fahrzeuge Mindestens zwei Rollstuhlplätze im Fahrgastraum pro Zugteil Qualität Hohe Anforderungen an Pünktlichkeit, Anschluss sicherung, Störfallmanagement, Sitzplatzkapazitäten, Information, Sauberkeit und Serviceorientierung Einsatz umfangreicher Qualitätsmesssysteme zur Kontrolle Vertragsstrafen ( Pönalen ) bei Nichteinhaltung der Vorgaben Kapazitäten Mindestvorgaben für Sitzplätze für alle Züge unter besonderer Berücksichtigung des Berufs-/Schülerverkehrs Zugbegleiter Mindestquote 100 Prozent Detaillierte Vorgaben zu Qualifikation und Ausbildung Fahrgastinformation Dynamische Information (Anzeiger, Durchsagen) im Fahrzeug Lieferung von Soll- und Echtzeitdaten an den bayernweiten Datenpool für Auskunftssysteme (DEFAS) Vertrieb Verkauf am Bahnhof oder im Zug durch Personal oder Automaten (Vertriebsweg ist grundsätzlich dem Verkehrsunternehmen überlassen) Personenbedienter Verkauf in Aschaffenburg, Bamberg, Gemünden, Karlstadt, Schweinfurt und Würzburg (Öffnungszeiten mindestens 70 Stunden pro Woche) Auch bei Kaufmöglichkeit am Bahnhof: Ticketerwerb im Zug mit Aufpreis möglich Tarif Anerkennung von DB-Nahverkehrstarifen und Sonderangeboten (z. B. Bayern-Ticket); möglichst Tarifkooperation mit Fernverkehr Sonderangebote außerhalb der Hauptverkehrszeiten: Kurzstreckenticket (50 km hin und zurück), Freizeitkarte als übertragbare Monatskarte Verkauf und Anerkennung der Verbundtarife von VAB, VVM und VGN Verfahren Grundsätzliche Verantwortlichkeiten Verfahrensart Vertragslaufzeit Europaweite öffentliche Ausschreibung Vergabestellen Bayerische Eisenbahngesellschaft mbh Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH Abstimmung der Planungen Aufgabenträger für den allgemeinen ÖPNV (Landkreise, kreisfreie Städte) wurden gemäß dem Bayerischen ÖPNV-Gesetz beteiligt, u. a. im Rahmen jährlicher Regionalkonferenzen Zeitplan der Ausschreibung Bekanntmachung: Juni 2012 Angebotsabgabe: November 2012 Zuschlag: Januar 2013 Dezember 2015 bis Dezember 2027 Wertung der Angebote Das wirtschaftlichste, nicht zwangsläufig das preisgünstigste Angebot erhält den Zuschlag, da auch Qualitätszusagen berücksichtigt werden, die über die Mindestanforderungen hinausgehen (u. a. Fahrzeugausstattung, Zugbegleitereinsatz, Service, Fahrgastinformation). Betriebsaufnahmevorbereitungen Bis zur Betriebsaufnahme muss das Verkehrsunternehmen regelmäßig die fristgerechte Umsetzung der Vorbereitungen nachweisen. Ilhan Balta, fotolia.com Kosten- und Erlösverteilung Prinzip der unterneh - merischen Verantwortung: BEG schließt Nettovertrag, d. h., das Verkehrsunternehmen behält neben dem Zuschuss der BEG (Bestellerentgelt) alle Einnahmen aus dem Ticketverkauf (Anreiz, durch Kundenorientierung die Einnahmen zu erhöhen). BEG übernimmt aber wesentliche Risiken: Steigerungen der Infrastrukturgebühren, Energie- und Personal - kosten werden zum Großteil durchgereicht (Anpassungen des Bestellerentgelts). Renate Brecher, fotolia.com Würzburger Festung Infrastruktur Die BEG hat keinen direkten Einfluss auf die Infrastruktur, trägt jedoch über das Bestellerentgelt die Nutzungsgebühren. Das Verkehrsunternehmen (nicht die BEG) schließt die Nutzungsverträge mit den Infrastrukturunternehmen: - DB Netz AG (Strecken) - DB Station&Service AG (Stationen) 05

6 2012 Teilnahme am BEG-Qualitätsmesssystem Maksym Yemelyanov, fotolia.com Das aktuelle Qualitätsranking finden Sie vierteljährlich in den Bahnland-Bayern- News sowie unter Auch in Sachen Qualität stellt die BEG detaillierte Anforderungen an den zu - künftigen Betreiber. Monatliche und jährliche Vorgaben für die Pünktlichkeit dürfen genauso wenig missachtet werden wie die konkreten Vorgaben zur An - schluss sicherung. Zum Einsatz kommen wird zudem das Qualitätsmesssystem der BEG. Dessen Erhebungsmethode funktioniert wie folgt: Pro Netz finden jährlich bei kleineren Netzen über einen Zeitraum von zwei Jahren 200 offene und 200 verdeckte Tests sowie Fahrgast befragungen statt. In diesem Qualitätscheck werden die fünf Kriterien Sauberkeit, Funktionsfähigkeit der Ausstattung, Service, Kundenorientierung bei Beschwerden und Fahrgastinformation erfasst und mit einem Bonus- und Malus-System hinterlegt. Die Bewertung der fünf Bereiche erfolgt mit zahlreichen Einzelkriterien, die objektiv und detailliert von externen Testern geprüft werden. Unterschreitet ein Verkehrsunternehmen die von der BEG vorgegebenen Zielwerte, muss es Strafzahlungen leisten, hat es Pluspunkte, bekommt es einen Bonus. Vorgaben zur Fahrgastinformation Verbindungsauskünfte, auch auf Basis von Echtzeitdaten, sollen über Internet und mobile Endgeräte abrufbar sein. Die BEG schreibt vor, dass der künftige Betreiber seine Fahrgäste vor und während der Fahrt umfassend auch auf Basis von Echtzeitdaten informieren muss. Und zwar sowohl in den Fahrzeugen und an den Stationen als auch über elektronische Auskunftsmedien wie Internet oder mobile Endgeräte. Der zukünftige Betreiber verpflichtet sich, alle Daten in das Durchgängige elektronische Fahrgastinformationsund Anschlusssicherungssystem, kurz DEFAS, einzuspeisen. DEFAS sammelt und speichert sogenannte Sollfahrpläne und Echtzeitinformationen der bayerischen Busse und Bahnen und stellt Fahrplanauskünfte per Schnittstelle anderen Systemen zur Verfügung. Der Zugriff auf die Daten steht grundsätzlich allen Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünden und Betreibern von Auskunftsdiensten offen. Die BEG-eigene Verbindungsauskunft mit DEFAS-Daten ist unter abrufbar. bloomua, fotolia.com 06

7 Bahnland-Bayern-Ausschreibungen HPW, fotolia.com Die Infrastrukturgebühren betragen derzeit über 500 Millionen Euro und machen damit inzwischen 60 Prozent des Bestellerentgelts aus. Infrastrukturgebühren: Hemmschuh für den Wettbewerb Weder die Gleise noch die Bahnhöfe gehören dem Freistaat oder der BEG. Für die gesamte Infrastruktur ist nach dem Grundgesetz der Bund zuständig. DB Netz als Unternehmen des Bundes ist daher verantwortlich für Gleise und Trassen, DB Station&Service für die Stationen. Beide Töchter der DB AG erheben Gebühren für die Trassen- bzw. Stationsnutzung, die sogenannten Infrastrukturgebühren. Diese werden von der BEG und anderen Auftraggebern im Regionalverkehr übernommen. Die Bundesländer erhalten vom Bund sogenannte Regionalisierungsmittel, mit denen sie den Regional- und S-Bahn-Verkehr bezuschussen. Während diese Gelder vom Bund um nur 1,5 Prozent pro Jahr erhöht werden, steigen die Infrastrukturgebühren der DB-Töchter wesentlich stärker an in den letzten zehn Jahren um rund 55 Prozent. So zahlt die BEG heute etwa 200 Millionen Euro mehr an Infrastrukturgebühren als noch im Jahr Diese stetige Steigerung gefährdet daher mittel- bis langfristig das Verkehrsangebot auf der Schiene. Zusätzliche Angebotsverbesserungen, wie z. B. das Alternativangebot im Rahmen der Main-Spessart-Ausschreibung, kann die BEG daher nur unter Vorbehalt der Finanzierung beauftragen. Nettovertrag als Anreiz: Einnahmen bleiben beim Betreiber Die Bayerische Eisenbahngesellschaft schließt mit dem Bewerber, der das wirtschaftlichste Angebot abgibt, einen Verkehrsdurchführungsvertrag. Bei der Angebotsauswertung zählen neben dem Angebotspreis auch Qualitätszusagen, die über die Mindestforderungen der BEG hinausgehen. Der Vertrag ist ein sogenannter Nettovertrag, es gilt das Prinzip der unternehmerischen Verantwortung: Der Betreiber darf alle Einnahmen aus dem Ticketverkauf behalten. So liegt es im Interesse des Verkehrsunternehmens, die bestmögliche Qualität zu bieten. Denn das bringt mehr Fahrgäste und damit mehr Erlöse. Durch die Fahrkarteneinnahmen sind die Kosten aber nicht gedeckt. Deshalb zahlt die BEG dem Betreiber einen Zuschuss, das sogenannte Bestellerentgelt. Im Rahmen ihrer Ausschreibungen legt die Bayerische Eisenbahngesellschaft den Fahrplan fest und macht Mindestvorgaben, u. a. zum Service, zum Zugbegleitereinsatz, zu Sitzplatzkapazitäten, zur Pünktlichkeit oder zur Fahrgastinformation. Für die Umsetzung der Vorgaben ist allerdings der Betreiber selbst verantwortlich. Er kann jederzeit in unterneh merischer Entscheidung beispielsweise die Sitzplatzkapazitäten erhöhen oder mehr Zugbegleiter einsetzen, um Service und Sicherheit für seine Fahrgäste zu verbessern. Verstößt ein Verkehrsunternehmen gegen die vereinbarten Standards, erhebt die BEG Strafzahlungen. 07

8 2012 Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) Die Bayerische Eisenbahngesellschaft ist ein Unternehmen des Freistaats Bayern. Im Auftrag des Bayerischen Verkehrsministeriums plant, finanziert und kontrolliert die BEG den Regional- und S-Bahn- Verkehr in Bayern. Zu ihren wesentlichen Aufgaben gehören die Konzeption und Verbesserung von Fahrplänen sowie die Qualitätssicherung im bayerischen Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Die Aufträge für Verkehrsleistungen werden in Wettbewerbsverfahren vergeben. Den Auftrag erhält das Verkehrsunternehmen, welches das beste Angebot im Hinblick auf Preis und Qualität abgibt. Dadurch konnte die BEG in den letzten Jahren nicht nur das Fahrplanangebot, sondern auch Qualitätsmerkmale wie Pünktlichkeit, Komfort und Fahrgastinformation verbessern. Impressum Herausgeber: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbh Boschetsrieder Straße München Tel Fax Geschäftsführer: Fritz Czeschka Verantwortlich für den Inhalt: Wolfgang Oeser Redaktion: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbh Engel & Zimmermann AG Gestaltung / Produktion: Stand: Juni 2012 Bahnland-Bayern- Onlinenews Jetzt die kostenlosen Bahnland- Bayern-Onlinenews abonnieren! Anmeldung unter Oder einfach mit dem Handy den QR-Code abfotografieren und direkt zur Anmeldung gelangen!

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