Vorschläge für Änderungen der Verkehrsvorschriften und Vorgaben für Verkehrswegebau:

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1 Vorschläge für Änderungen der Verkehrsvorschriften und Vorgaben für Verkehrswegebau: 0. Einleitung Auf gemeinsamen Wegen für Radfahrer und Fußgänger herrscht Rechtsverkehr Gelbes Blinklicht bei Radfahrerampeln ohne Kreuzung des Autoverkehrs Generelle "Grüner Pfeil" Regel für Radfahrer, wenn separater Radweg Keine Bedarfsampel für Radfahrer-/ Fußgängerampel, wenn Autoampel keine ist Unterführungen im Innenstadtbereich dürfen nicht für Radfahrer gesperrt sein Radfahrer dürfen bei Kreisverkehr nicht generell Vorfahrt achten bekommen Fußgängerzonen sollten prinzipiell für den Radverkehr freigegeben werden Radweg/ Radstreifen muss immer die gleiche Qualität haben wie parallele Straße Vorschlag für den Bau besserer Fahrradwege: Keine Umlaufschranken für Fuß-/Radverkehr an Straßen/ Bahnstrecken Aufweitung von Rad- und Fußwegen bei Einmündungen Poller an der Einfahrt in Radwege Verschwenken von Rad- und Fußwegen Schildbürgerstreich in Spandau - oder Spandaubürgerstreich? Vermeidung unnötiger Betonkanten und Betonkörpern...18 Bild 1: Abzweigung in Berlin Spandau, Schönwalder Allee... 3 Bild 2: Situation am ICC, Berlin und Schleife, die überfahren werden muss... 4 Bild 3: Links: Unterführung für Radfahrer gesperrt - Rechts Weg für Radfahrer... 5 Bild 4: Kreisverkehr mit "Vorfahrt achten" und "Radfahrer absteigen"... 6 Bild 5: Einfahrt zur Fußgängerzone Spandau beschränkt je nach Wochentag... 7 Bild 6: Schäden an Radwegen - nicht kennzeichnen, reparieren!... 8 Bild 7: Querschnitt durch einen Fahrradweg... 8 Bild 8: Überbreiter Kantstein mit Hindernis am Bullengraben... 9 Bild 9: Beispiele für Absperrungen an Straßen und Bahnübergängen Bild 10: Bahnübergänge für Radfahrer ohne Absperrung, mit Schranke für Straße Bild 11: Radweg trifft Radweg an Straße - Radfahrer und Fußgänger nutzen Abkürzung Bild 12: Poller gut und schlecht angebracht Bild 13: Poller gut und schlecht sichtbar Bild 14: Verschwenkung eines Rad-/ Fußweges links und eines Fußweges rechts Bild 15: Fahrradweg Berlin Kopenhagen in Hennigsdorf Bild 16: Unnötiger rechter Winkel - Radweg Berlin Kopenhagen in Hennigsdorf Bild 17: Verschwenkung wegen einem nicht (mehr) vorhandenen Baum Bild 18: Umfahrung eines Hauses auf dem Radweg RR Bild 19: Umfahrung Laube Spekteweg Bild 20: Kantige Betonkörper - Gefahr! Bild 21: Unnötige Betonkörper - Einschränkung des Raumes Einleitung Verkehrsplanung war viele Jahre eine Planung aus der Sicht des Autofahrers und für den motorisierten Verkehr. Erst in den letzten Jahren begann eine Planung auch für die schwächeren Verkehrsteilnehmer, also Fußgänger und Radfahrer. An vielen Baumaßnahmen oder Vorschriften ist aber immer noch erkennbar, dass die Änderungen Verkehrsvorschriften und Bauweise 2r / 17

2 Verantwortlichen aus der Sicht des Autofahrers planen und einfache Maßnahmen zur Verbesserung der Situation für Fußgänger und Radfahrer nicht genutzt werden. 1. Auf gemeinsamen Wegen für Radfahrer und Fußgänger herrscht Rechtsverkehr Situation: Bezüglich der von Fußgängern zu nutzenden Seite gibt es folgende Vorschriften: STVO 25 (1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist.... (2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. Benutzen zu Fuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen. Außer diesen Artikeln gibt es keine Vorschrift, welche Seite Fußgänger zu nutzen haben. Dies führt dazu, dass auf vielen gemeinsamen Rad- und Fußwegen ein jeweils etwa gleich großer Teil der Fußgänger links bzw. rechts geht, bzw. bei Bedarf an die linke oder rechte Seite geht. Vorschlag: Ergänzung neuer Absatz (3): (3) Auf gemeinsamen Rad- und Fußwegen inklusive Fahrradstraßen gilt für Fußgänger ebenso wie für Radfahrer Rechtsverkehr. Dabei dürfen mehrere Personen nebeneinander gehen bzw. fahren und die Wegbreite soweit dafür nötig nutzen sofern der Verkehr dies zulässt. Bei Gegenverkehr oder wenn andere Personen überholen wollen, begibt sich die Gruppe auf die rechte Wegseite. Begründung: Bei den in Zukunft hoffentlich häufigeren Fahrradstraßen (auf denen selbstverständlich auch Fußgänger gehen dürfen!?) ist die Beliebigkeit der Verhaltensweise von Fußgängern ein Problem, dass zu völlig unnötigen Konflikten führen kann. Zumindest wenn die Fahrradstraßen von Radfahrern und Fußgängern in großen Mengen angenommen werden. Die Kapazität dieser Wege wird unnötig eingeschränkt, wenn es Fußgängern völlig freigestellt ist wo sie gehen. Ein kleines Rechenbeispiel: Ein Radfahrer fährt mit 20km/h auf einem gemeinsamen Rad und Fußweg von 10 km Länge auf der rechten Seite. Auf beiden Seiten gehen Fußgänger mit einer Geschwindigkeit von 5km/h im Abstand von einem km. Fall 1: Alle Fußgänger gehen rechts: Der Radfahrer überholt den 1 Fußgänger bei Einfahrt in den Weg und überholt inklusive diesem insgesamt 8 Fußgänger. Fall 2: Alle Fußgänger gehen links. Der Radfahrer fährt an dem 1. Fußgänger bei Einfahrt in den Weg vorbei und muss insgesamt an 13 Fußgängern vorbeifahren. (Die Fußgänger, die auf der vom Radfahrer aus gesehen linken Seite gehen, behindern ihn nicht, egal ob sie in seine Richtung gehen oder ihm entgegenkommen.) Wenn Fußgänger links gehen, kommt es also zu unnötig vielen Überholvorgängen, die immer dann kompliziert werden, wenn die Fußgänger, wie oben beschrieben, gleichzeitig von Radfahrern überholt werden - die ja richtigerweise rechts fahren. Ich denke, es ist für alle Verkehrsteilnehmer besser, wenn eine Empfehlung ausgesprochen wird, dass Fußgänger vorzugsweise rechts gehen sollten, sich bei nach klingeln von Radfahrern nach rechts begeben. 2. Gelbes Blinklicht bei Radfahrerampeln ohne Kreuzung des Autoverkehrs Änderungen Verkehrsvorschriften und Bauweise 2r / 17

3 Situation entsprechend Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.: Ein von Süden kommender Radfahrer muss bei der Abzweigung der Schönwalder Allee nach links an einer roten Ampel halten. Es gibt keine Kreuzung mit dem Straßenverkehr, kreuzende Fußgänger sind selten. Vorschlag: Der Radfahrer bekommt nicht rot, sondern ein gelbes Blinklicht. Kreuzt ein Fußgänger gilt für den Radfahrer Vorrang des Fußgängers achten. Kreuzt kein Fußgänger, kann der Radfahrer geradeaus weiter fahren, gegebenenfalls noch links in die Schönwalder Allee abbiegen, wo die Radfahrerampel in diesem Moment grün zeigt. Bild 1: Abzweigung in Berlin Spandau, Schönwalder Allee Anmerkung: In dieser konkreten Situation hat eine Begegnung mit kreuzenden Fußgängern über einen Zeitraum von 13 Jahren bei regelmäßigem Befahren morgens gegen 7:00 fast nie statt gefunden. Ein Radfahrer muss also in solchen Fällen oftmals regelmäßig warten, obwohl es niemanden gibt, für den er anhalten müsste. Besonders unangenehm ist die Situation für Radfahrer, die nach links abbiegen wollen. Nach geltendem Recht müssen diese zunächst an der roten Ampel anhalten während einige Meter weiter die Linksabbiegerampel grün ist. Wenn die Geradeausampel grün wird, ist die Linksabbiegerampel rot und der Radfahrer muss ein zweites Mal warten, anstatt wie nach obigen Vorschlag gleich durchfahren zu können. 3. Generelle "Grüner Pfeil" Regel für Radfahrer, wenn separater Radweg Für den Kfz Verkehr wurde an vielen Kreuzungen der grüne Pfeil eingeführt. Dies führt sehr oft für Nachteile für Fußgänger und Radfahrer, da Autofahrer oft bis an die Straße fahren und dem Fuß/ Radweg blockieren, wenn sie die Situation falsch eingeschätzt haben. Für Radfahrer sollte das Prinzip des Grünen Pfeils grundsätzlich gelten. Hintergrund: Entweder es gibt in beiden Straßen einen separaten Radweg oder Radstreifen. In diesem Fall hat der Radverkehr beim Rechtsabbiegen keine Berührung mit dem Kfz-Verkehr. Die Beachtung des Fußgänger und Radverkehrs ist vergleichsweise einfach. Wenn es keinen separaten Radweg/ Radstreifen gibt, ist der Platzbedarf der Radfahrer so gering, dass ein Einfädeln wesentlich einfacher ist als bei Kfz. 4. Keine Bedarfsampel für Radfahrer-/ Fußgängerampel, wenn Autoampel keine ist. Radfahrer-/ Fußgängerampel darf keine Bedarfsampel sein, wenn die für Autos keine ist! Hintergrund: Es gibt Ampeln, bei denen die Ampel für den Kfz-Verkehr regelmäßig umspringt und alle Richtungen Grün reihum bekommen. Änderungen Verkehrsvorschriften und Bauweise 2r / 17

4 An manchen dieser Ampeln müssen Fußgänger und Radfahrer entweder einen Knopf drücken oder über eine Schleife fahren um Grün zukommen. Vorschlag: Bedarfsampeln für Radfahrer und Fußgänger dürfen nur eingeführt sein, wenn: Es sich entweder um eine Nebenstraße handelt, bei denen auch der Autoverkehr nur bei Bedarf Grün bekommt. Es sich um eine separate Kreuzung der Fahrbahn nur für Radfahrer und Fußgänger handelt. Begründung: Wenn die Ampel für Autofahrer grün wird, gibt es bezüglich einer gleichzeitig auf grün schaltenden Fußgänger und Radfahrerampeln zwei Möglichkeiten: Entweder es kommt ein Fußgänger oder Radfahrer, dann hat dieser das Recht, auch direkt bei Grün die Straße queren zu können. Es ist hier auch egal, ob ein Autofahrer in der aktuellen Grünphase warten muss oder ein anderer in der nächsten, nachdem die Grünphase angefordert wurde. Oder es kommt kein Fußgänger oder Radfahrer. Dann können die Kfz sowieso fahren und haben keine Nachteile. Fazit: Diese Bedarfsampeln sind sinnlos und teuer! Beispiel: Bild 2: Situation am ICC, Berlin und Schleife, die überfahren werden muss Die Schleifen im Weg kosten Geld und benachteiligen die Radfahrer. Es lässt sich zudem beobachten, dass viele Radfahrer die Schleife nicht erkennen und sich wundern, dass die Ampel nicht grün wird. Ergebnis: Irgendwann überqueren diese die Straße bei rot. 5. Unterführungen im Innenstadtbereich dürfen nicht für Radfahrer gesperrt sein Situation: Änderungen Verkehrsvorschriften und Bauweise 2r / 17

5 Bild 3: Links: Unterführung für Radfahrer gesperrt - Rechts Weg für Radfahrer In Falkensee bei Berlin gibt es zwei Bahnunterführungen an den Bahnhöfen Falkensee und Finkenkrug, an denen die Autounterführung für Radfahrer gesperrt sind. Radfahrer müssen die Fußgängerunterführung am Bahnhof nutzen. Dies dauert erheblich länger und ist während der Hauptverkehrszeiten mit vielen Fußgängern für Radfahrer und Fußgänger unzumutbar. Vorschlag: Grundsätzlich sind Unterführungen so zu gestalten, dass genügend Breite für Radfahrer vorhanden ist, damit diese zügig die Bahnlinie unterqueren können. 6. Radfahrer dürfen bei Kreisverkehr nicht generell Vorfahrt achten bekommen Hintergrund: Die Führung von Radwegen an Kreisverkehren wird unterschiedlich geregelt. Manchmal sind Fußgänger und Radfahrer gleichrangig mit dem Straßenverkehr, manchmal wird "Vorfahrt achten" ausgeschildert, siehe Bild: Änderungen Verkehrsvorschriften und Bauweise 2r / 17

6 Bild 4: Kreisverkehr mit "Vorfahrt achten" und "Radfahrer absteigen" Grundsätzlich sollten Radfahrer und Fußgänger nicht untergeordnet sein. Hier kommt noch erschwerend hinzu, dass die Autofahrer gar nicht wissen können, dass Fußgänger und Radfahrer "Vorfahrt achten" haben. Dies ist für die Autofahrer nur über das Dreieck zu erkennen, das diese aber nur von hinten sehen. 7. Fußgängerzonen sollten prinzipiell für den Radverkehr freigegeben werden. Hintergrund: Fußgängerzonen sind oft vollständig oder zeitweise für den Fahrradverkehr gesperrt, ohne dass der tatsächliche Fußgängerverkehr beachtet wird, siehe folgendes Bild aus Spandau. Änderungen Verkehrsvorschriften und Bauweise 2r / 17

7 Bild 5: Einfahrt zur Fußgängerzone Spandau beschränkt je nach Wochentag Ergebnis: Die Fahrräder müssen auch geschoben werden, wenn keine Fußgänger anwesend sind. Vorschlag: Es wird an den gesunden Menschenverstand appelliert. Hinweis auf dem Schild am Eingang der Fußgängerzone "Für Radfahrer erlaubt, gegebenenfalls Schritt fahren oder schieben." 8. Radweg/ Radstreifen muss immer die gleiche Qualität haben wie parallele Straße. Hintergrund: Es ist oft zu beobachten, dass die Straßenoberfläche erneuert wird und der Radweg nicht. Dabei ist oftmals der Radweg, z.b. durch Baumwurzeln, zum Zeitpunkt der Erneuerung der Straße wesentlich schlechter als diese. Änderungen Verkehrsvorschriften und Bauweise 2r / 17

8 Bild 6: Schäden an Radwegen - nicht kennzeichnen, reparieren! Schlechte Radwege stellen für Radfahrer eine wesentlich größere Gefahr und Gefährdung der Gesundheit da als für Kfz - Fahrer. Die oben gemessenen ca. 6 cm sind eine Unfallgefahr! Vorschlag: Wenn beschlossen wird, Straßen zu erneuern, muss immer auch der parallele Radweg untersucht werden. Die Oberflächenbeschaffenheit der Radwege muss immer derjenigen der Straße entsprechen. Grundsätzlich sollten Unebenheiten mit mehr als z.b. 10 mm Erhöhung umgehend beseitigt werden. 9. Vorschlag für den Bau besserer Fahrradwege: Beim Bau von Radwegen wird oft am Unterbau gespart. Folge ist, dass oft nach wenigen Jahren Baumwurzeln den Weg aufwölben. Grundsätzlich muss beim Bau der Radwege ein hoher Anspruch an den Unterbau gestellt werden: Zurückschneiden der vorhandenen Baumwurzeln, gegebenenfalls Wurzelsperren. Streifenfundamente stabilisieren die Ränder des Weges, auch gegen neu wachsende Wurzeln. Kantsteine oder Metallstreifen sind nicht notwendig. Bewehrung mit Stahlstangen im oberen und unteren Bereich - Angedeutet durch jeweils 2 Punkte. ausgeführt werden: Bild 7: Querschnitt durch einen Fahrradweg So muss ein Radweg zumindest nicht Änderungen Verkehrsvorschriften und Bauweise 2r / 17

9 Bild 8: Überbreiter Kantstein mit Hindernis am Bullengraben Der Kantstein ist sicherlich teuer, der Betonquader kann bei Dunkelheit schon mal einem Radfahrer zum Verhängnis werden. Wer würde direkt neben einer Straße einen solchen Stein akzeptieren? 10. Keine Umlaufschranken für Fuß-/Radverkehr an Straßen/ Bahnstrecken Situation - Alle aus Berlin-Spandau: Änderungen Verkehrsvorschriften und Bauweise 2r / 17

10 Bild 9: Beispiele für Absperrungen an Straßen und Bahnübergängen Diese Absperrungen behindern das Überqueren der Straße bzw. der Bahnstrecke. Insbesondere das Durchfahren der Absperrung am Bahnübergang stellt für Radfahrer (insbesondere wie gezeigt mit Tandem), aber auch für Fußgänger mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer eine unzumutbare Behinderung dar. Auf Anfrage bezüglich des Bahnübergangs wurde geantwortet: "In sehr aufwendigen Abstimmungsgesprächen wurden die Details dieses Übergang mit den zuständigen Stellen abgestimmt. Sie glauben gar nicht welche Sicherheitsanforderungen da gestellt wurden. Zu gut deutsch: Das geht nicht anders!" Wer schafft solche Sicherheitsanforderungen? Ich habe dort noch nie einen Zug gesehen, fahre aber auch eher abends oder am Wochenende. Wenn ein Zug langsam fährt, ist die Gefahr eines Unfalls sicherlich sehr gering. Vor ein paar Wochen kam die Nachricht, dass ein Auto ungebremst bei Rot in eine Kreuzung gefahren ist. Wer denkt hier über Sicherheitsanforderungen und Absperrungen nach? Offensichtlich wird ein solches Absperren der Radwege mit Umlaufsperre nicht immer für nötig gehalten: Bild 10: Bahnübergänge für Radfahrer ohne Absperrung, mit Schranke für Straße Warum sollte es nicht bei reinen Rad- und Fußwegen ohne Umlaufsperren gehen? Änderungen Verkehrsvorschriften und Bauweise 2r / 17

11 11. Aufweitung von Rad- und Fußwegen bei Einmündungen Nebenstraßen weiten sich im Bereich einer Einmündung auf, damit Kfz ohne Behinderung abbiegen können. Dies ist notwendig, da Kfz nicht 90 abbiegen können und insbesondere die nachlaufende Hinterachse einen größeren Radius benötigt. Auch mit Fahrrädern kann kein 90 Winkel gefahren werden, für Fußgänger ist ein Gehen mit 90 Winkel unnatürlich - außer beim Marschieren beim Militär. Trotzdem werden ein Fuß- und Radwege oft direkt mit einem 90 Winkel an andere Wege angebunden. Bild 11: Radweg trifft Radweg an Straße - Radfahrer und Fußgänger nutzen Abkürzung Folgen der fehlenden Aufweitung: Die Radfahrer, die auf dem Weg bleiben wollen, müssen relativ weit ausholen und gefährden dabei oft den nachfolgenden Verkehr. Fußgänger und Radfahrer kürzen den Winkel ab und es entstehen Trampelpfade, die meist nicht schön aussehen und zudem für Radfahrer beim Auffahren auf den Kantstein eine Gefahr darstellen. Vorschlag: Die Vorschriften für die Erstellung von Fuß- und Radwegen müssen eine Mindestaufweitung im Bereich von Abzweigungen und Kreuzungen fordern, z.b. Aufweitung beginnt ca. 2 m vor dem Hauptweg und die Aufweitung wird mit 45 Winkel ausgeführt. Tipp: Einfach so pflastern, wie später die Trampelpfade zu erwarten sind! 12. Poller an der Einfahrt in Radwege In den beiden folgenden Bildern sind 2 verschiedene Möglichkeiten dargestellt, wie Poller gesetzt werden können. Änderungen Verkehrsvorschriften und Bauweise 2r / 17

12 Bild 12: Poller gut und schlecht angebracht Der linke Poller im linken Bild ist mittig angebracht und ermöglicht Radfahrern gleichzeitiges passieren. Bei den beiden Pollern im rechten Bild kann nur noch ein Radfahrer passieren, da der Platz links und rechts stark eingeschränkt ist - gefährlich da die Poller direkt in einer Kurve angebracht wurden. Auch diese beiden Poller sind schlecht angebracht. Warum ist einer markant markiert und der andere gar nicht? Bild 13: Poller gut und schlecht sichtbar 13. Verschwenken von Rad- und Fußwegen Die geradlinige Wegführung wird bei Rad- und Fußwegen nicht sehr ernst genommen wie die beiden folgenden Bilder zeigen: Änderungen Verkehrsvorschriften und Bauweise 2r / 17

13 Bild 14: Verschwenkung eines Rad-/ Fußweges links und eines Fußweges rechts Die Verschwenkung mit einer spitzen Ecke führt nur zu Verkehrsbehinderung und festgefahrener Erde. Unbedingt vermeiden! Auch unnötige Verschwenkungen wie auf dem folgenden Bild sollten vermieden werden: Änderungen Verkehrsvorschriften und Bauweise 2r / 17

14 Bild 15: Fahrradweg Berlin Kopenhagen in Hennigsdorf Wozu ist hier eine solche Schikane eingebaut worden? Möchte wirklich jemand auch noch in der Verschwenkung sitzen? Wen da jemand sitzt, besteht die Gefahr, das die Füße abgefahren werden. Wenn ein Platz zum Ausruhen angelegt wird, bitte mit Abstand vom Weg. Eine solche rechtwinkelige Anordnung kann gar nicht vernünftig befahren werden: Bild 16: Unnötiger rechter Winkel - Radweg Berlin Kopenhagen in Hennigsdorf Hier wurde ein rechter Winkel gebaut und nachträglich die Ecke mit Kopfsteinpflaster abgeschrägt. Zusätzlich zum nicht zu befahrenden Winkel gibt es einen Oberflächenwechsel mit schräg zu befahrendem Kantstein. Gefährlich! Ergebnis: Vernünftige Radfahrer fahren die Erkennbare Abkürzung. Vorschlag: Verlegung der Wegführung auf die Abkürzung. Die folgende Abbildung zeigt eine Verschwenkung auf dem Radweg parallel zur Änderungen Verkehrsvorschriften und Bauweise 2r / 17

15 Niederneuendorfer Allee in Spandau. Hier stand einmal ein Baum mit ca. 10cm im Durchmesser, der offenbar wichtig für den Spandauer Forst war. Auch sonst hat dieser Radweg einige unerwartete Verschwenkungen. Diese sind im Dunkeln oft schwer zu erkennen, insbesondere bei Gegenverkehr und wenn der Weg mit Laub bedeckt ist. Bild 17: Verschwenkung wegen einem nicht (mehr) vorhandenen Baum Änderungen Verkehrsvorschriften und Bauweise 2r / 17

16 14. Schildbürgerstreich in Spandau - oder Spandaubürgerstreich? Die folgenden Bilder zeigen eine vorausschauende Planung, rechtzeitiges Ankaufen aller Grundstücke und Bau eines Fahrradweges aus einem Guss. Bild 18: Umfahrung eines Hauses auf dem Radweg RR3 Oben von Westen kommend, unten von Osten ist an der Laube Schluss. Es geht entweder auf die Straße oder mit scharfen Kurven um die Laube. Dieses Bild zeigt die Wegführung um die Laube Nummer 90 andeutungsweise: Bild 19: Umfahrung Laube Spekteweg 90 Es geht hierbei nicht nur um die Laube - wenn rechtzeitig überlegt worden wäre, wäre es möglich gewesen, diese mit moderaten Winkeln zu umfahren. So wie es jetzt ausgeführt ist, sollte der Weg gar nicht genutzt werden. Warum wurde der Spekteweg nicht zur Fahrradstraße befahrbar für die Anwohner und Besucher. Dann hätten diese eine ordentliche Straße und die Radfahrer einen ordentlichen Weg. 15. Vermeidung unnötiger Betonkanten und Betonkörpern Änderungen Verkehrsvorschriften und Bauweise 2r / 17

17 Die unten abgebildeten Betonkörper sind Beispiele gefährlicher Gegenstände im öffentlichen Raum. Meine Kinder sind fast bei jeder Gelegenheit hingefallen. Das gäbe ein ordentliches Loch im Kopf! Bild 20: Kantige Betonkörper - Gefahr! Bild 21: Unnötige Betonkörper - Einschränkung des Raumes Durch den im linken Bild gezeigten Betonkörper wird der für Rad- und Fußweg zur Verfügung stehende Platz im Bereich der Bushaltestelle am Radhaus Spandau eingeschränkt. Hier sind dann zu allem Überfluss auch noch Laternen, die den Platz noch weiter einengen. Rechts: Mag da wirklich jemand auf Beton sitzen? Der Bereich ohne braune Abdeckung wird sicher nur selten als Sitzgelegenheit genutzt. Holzbänke sind die bessere Wahl. Änderungen Verkehrsvorschriften und Bauweise 2r / 17

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