3. Leistungserbringer. Inhalte dieses Abschnitts 3.2 Vergütung von Ärzten Einzelleistungsvergütung Pauschalen, Budgetierung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "3. Leistungserbringer. Inhalte dieses Abschnitts 3.2 Vergütung von Ärzten Einzelleistungsvergütung Pauschalen, Budgetierung"

Transkript

1 Inhalte dieses Abschnitts 3.2 Vergütung von Ärzten Einzelleistungsvergütung Pauschalen, Budgetierung

2 3.2 Vergütung von Ärzten In vielen Ländern ist eine positive Korrelation zwischen Arztdichte und Leistungsvolumen zu beobachten Forscher sind seit jeher an der Kausalität interessiert, die sich hinter dieser Korrelation verbirgt Eine gängige Hypothese ist die der Anbieter induzierten Nachfrage (supplier induced demand, SID) Bestimmen Ärzte das Leistungsvolumen, so können sie es über das effiziente Maß hinaus steigern Ob sie dies tatsächlich tun hängt maßgeblich von den Anreizen und der Informationsverteilung ab

3 Aufgaben eines Arztes Ein Arzt hat eine Vielzahl von Aufgaben zu übernehmen, die für die Leistungserstellung von Bedeutung sind Ärzte sind besser informiert als Patient über Nutzen Ärzte ihren Informationsvorsprung aus?

4 Doppelrolle des Arztes Rolle 1: Arzt empfiehlt Patienten die nötigen Behandlungen und von wem diese erbracht werden sollten Rolle 2: Der Arzt bietet möglicher Weise einen Teil der empfohlenen Behandlungen selber an Die Doppelrolle ist tendenziell problematisch, falls: Ärzte viel besser informiert sind als die Patienten Die Patienten vollversichert sind Die Arztdichte hoch ist Die Preise fix sind (durch Preisregulierung) Ärzte nicht nur das Wohl ihrer Patienten im Sinn haben, sondern auch ihr eigenes Einkommen

5 Angebotsausweitung in einem normalen Markt Preis Nachfrage Angebot Menge

6 Angebotsausweitung mit SID Preis Nachfrage Angebot Menge

7 Angebotsausweitung mit SID und fixiertem Preis Preis Nachfrage Angebot Menge

8 Die Zieleinkommenshypothese Erhält der Arzt eine Einzelleistungsvergütung, so ist sein Einkommen (bei Abwesenheit von Kosten) gegeben durch Hat nun der Arzt ein Zieleinkommen y, so sind die erforderlichen Leistungen zur Erreichung dieses Einkommens Fällt nun x unter x durch einen Anstieg der Arztdichte, so muss der Arzt Leistungen im Umfang induzieren, um sein Zieleinkommen zu erreichen

9 Anreize zur Induktion 1/4 Betrachten wir einen Allgemeinmediziner 2 Aufgaben: Diagnose und Behandlung Diagnose hat eine von zwei Ausprägungen Behandlung erforderlich Keine Behandlung erforderlich Das Ergebnis der Diagnose ist private Information des Arztes Die Frage ist, ob der Arzt seinen Informationsvorsprung nutzt Es sei angenommen, dass ein Arzt nur als solcher arbeiten kann und einen Reservationslohn von Null hat

10 Anreize zur Induktion 2/4 Arzt kann nicht ohne vorherige Diagnose behandeln Weder Diagnose noch Behandlung verursachen dem Arzt Kosten, außer der dafür erforderlichen Zeit Eine Diagnose dauert d Zeiteinheiten Eine Behandlung dauert r Zeiteinheiten Der Anteil p der Patienten benötigt eine Behandlung Hat der Arzt L Zeiteinheiten zur Verfügung, so kann er k Patienten mit ehrlichen Arztleistungen versorgen, wobei

11 Anreize zur Induktion 3/4 Nachfrage > k : Der Arzt ist ehrlich genau dann, wenn die Stundenlöhne identisch sind, R/ r = D/ d. Der Arzt ist zwischen beiden Aktivitäten indifferent Nachfrage = k : Der Arzt ist ehrlich genau dann, wenn der Stundenlohn für Behandlung nicht größer ist als der für Diagnose, R/ r D/ d Nachfrage < k : Der Arzt ist ehrlich genau dann, wenn der Arzt keinerlei Anreiz hat zu viele Behandlungen vorzunehmen. Dies ist der Fall für R = 0

12 Anreize zur Induktion 4/4 Ergebnisse liefern uns interessante Informationen für Vergütungssysteme Gibt es nicht zu viele Ärzte (Nachfrage k ), dann führen gleiche Stundelöhne zu ehrlichen Arztleistungen. Gibt es zu viele Ärzte (Nachfrage < k ), dann dürfen Behandlungen nicht vergütet werden. Da aber alle Patienten diagnostiziert werden müssen, entspricht das zugehörige Vergütungssystem einem sogenannten capitation system, bei dem ein Arzt eine Pauschale pro Patient erhält

13 Kausaler Zusammenhang? Haben oben einen positiven Zusammenhang zwischen Arztdichte und insgesamt erbrachten Leistungen hergestellt Im einfachen Modell von oben sehen wir, dass der Zusammenhang zurückzuführen ist auf SID, falls Nachfrage < k und R > 0 Nachfrageüberhang, falls Nachfrage > k Die Kausalität kann also in beide Richtungen gehen: Anstieg Arztdichte mehr Leistungen (Überversorgung) Unterversorgung Anstieg der Arztdichte

14 Vergütung niedergelassener Ärzte in D 1 Situation vor 2009 In regionalen Verhandlungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und Krankenkassen wurde eine Kopfpauschale ausgehandelt Durch Zahlung der Kopfpauschale von Versicherung an KV geht der Sicherstellungsauftrag (Bereitstellung aller notwendigen Leistungen) von Krankenkassen auf KVen über Große Unterschiede in Pauschalen erklärte zum Teil die Unterschiede in den Beitragssätzen der Kassen

15 Vergütung niedergelassener Ärzte in D 2 Regionale KVen hatten fixes Gesamtbudget Honorarverteilung lief über Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) Dort waren Punkte für alle Behandlungen festgelegt Punkte unterschieden sich über Behandlungen hinweg. Schwierige bzw. teure Behandlungen wurden mit höheren Punkten bewertet Der Wert eines Punktes (Punktwert) ist endogen Ergibt sich aus Budget und Anzahl der von allen Ärzten eingereichten Punkte

16 Vergütung niedergelassener Ärzte in D 3 Der Hamsterrad-Effekt

17 Vergütung niedergelassener Ärzte in D 4 Situation ab 2009 Festlegung von Euro-Beträgen im EBM (kein Hamsterrad- Effekt mehr) Einzelleistungsvergütung und Pauschalen pro Patient Weitere Beschränkung des Leistungsvolumens durch Regelleistungsvolumina und Staffelung der Vergütung 100% wenn 0-150% des durchschn. RLV der Arztgruppe 75% wenn % 50% wenn % 25% wenn >200%

18 Vergütung niedergelassener Ärzte in D 5 Privatpatienten Sachleistungsprinzip in GKV, Kostenerstattung in PKV Gebührenordnung der Ärzte Einzelleistungsvergütung Aber es gibt Steigerungssätze Bis 2,5-fache problemlos möglich 2,5-3,5-fache bei komplizierten Behandlungen (Begründ.) Über 3,5 auch möglich (Erstattung?)

19 Vergütung niedergelassener Ärzte in D 6 Privatpatienten vs. Kassenpatienten Vergütung von privat erbrachten Leistungen höher als von gesetzlich erbrachten Leistungen Ärzte bevorzugen Privatpatienten Längere Wartezeiten für gesetzlich Versicherte Bessere Leistungen für privat Versicherte Könnte zu Ungleichheit in Gesundheit führen, wenn Zusatzleistungen und besserer Zugang tatsächlich produktiv

Management von Gesundheitseinrichtungen. Aktuelle Herausforderungen für das Management im ärztlichen ambulanten Bereich

Management von Gesundheitseinrichtungen. Aktuelle Herausforderungen für das Management im ärztlichen ambulanten Bereich Management von Gesundheitseinrichtungen Aktuelle Herausforderungen für das Management im ärztlichen ambulanten Bereich 14.04.2016 Schultz-Zehden Folie 1 Organisationsformen der ambulanten ärztlichen Versorgung

Mehr

Ambulante Vergütung: Status quo, Herausforderungen, Reformoptionen

Ambulante Vergütung: Status quo, Herausforderungen, Reformoptionen Ambulante Vergütung: Status quo, Herausforderungen, Reformoptionen ASG, 10. Februar 2016 Justine Röhmel, Hanna Tillmanns Wie viele Milliarden Euro haben die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2014 für

Mehr

Regionale Gebührenordnung 2009

Regionale Gebührenordnung 2009 Regionale Gebührenordnung 2009 87c Abs. 2 SGB V Liegen zur Ermittlung der Indikatoren nach 87 Abs. 2f Satz 4 keine amtlichen Indikatoren vor und ist es dem Bewertungsausschuss bis zum 31. August 2008 nicht

Mehr

Einführung in das Management im Gesundheitswesen. Finanzierung I

Einführung in das Management im Gesundheitswesen. Finanzierung I Einführung in das Management im Gesundheitswesen Finanzierung I Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin (WHO Collaborating Centre for Health

Mehr

Ambulanter Sektor III: Vergütung

Ambulanter Sektor III: Vergütung Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter Ambulanter Sektor III: Vergütung Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen, Technische Universität

Mehr

Hartmut Reiners Die Bürgerversicherung im Wahlkampf: Mythen und Fakten

Hartmut Reiners Die Bürgerversicherung im Wahlkampf: Mythen und Fakten Hartmut Reiners Die Bürgerversicherung im Wahlkampf: Mythen und Fakten Gesundheitspolitisches Kolloquium Bremen, 2. Mai 2018 Bürgerversicherung im Wahlkampf Argumente contra Bürgerversicherung: Sie verstößt

Mehr

Weichenstellung durch die. Gesundheitsreform 2006

Weichenstellung durch die. Gesundheitsreform 2006 Neue Versorgungsstrukturen Weichenstellung durch die Gesundheitsreform 2006 Dr. Christina Tophoven Berlin, 23. Oktober 2006 Neue Versorgungsstrukturen Nebeneinander von Kollektiv- und Selektivvertragssystem

Mehr

Vergütung von Labordiagnostica: Status Quo und Perspektiven

Vergütung von Labordiagnostica: Status Quo und Perspektiven Vergütung von Labordiagnostica: Status Quo und Perspektiven Dr. Manfred Partsch GKV-Spitzenverband VDGH-Diagnostica-Forum 2013 31. Januar 2013, Berlin Agenda 1. Ausgabenentwicklung Labor seit 2007 2. Ergebnisse

Mehr

Baufehler der Honorarreform 2009 & Aktuelles 2010

Baufehler der Honorarreform 2009 & Aktuelles 2010 & Aktuelles 2010 Dipl. - Ing. Frank Welz Med.concept GmbH Frankfurt (Oder) Brilon, 21.01.2010 RLV- Berechnung bei der KV Mengengesteuerte Gesamtvergütung M-GV Vorwegabzüge Honorarumverteilung hin zu freien

Mehr

Ambulanter Sektor IV: Vergütung

Ambulanter Sektor IV: Vergütung Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter Ambulanter Sektor IV: Vergütung Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen, Technische Universität

Mehr

Ärzte im GKV-System. Prof. Michael Faist Sprecher des Ärztlichen Beirats der Bezirksdirektion Freiburg

Ärzte im GKV-System. Prof. Michael Faist Sprecher des Ärztlichen Beirats der Bezirksdirektion Freiburg Ärzte im GKV-System Prof. Michael Faist Sprecher des Ärztlichen Beirats der Bezirksdirektion Freiburg Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) Jeder Bürger in Deutschland findet einen Arzt, der ihn wohnortnah

Mehr

Hartmut Reiners, Berlin BÜRGERVERSICHERUNG - DAS EINFA- CHE, DAS SCHWER ZU MACHEN IST. ASG Berlin 13. Februar 2017

Hartmut Reiners, Berlin BÜRGERVERSICHERUNG - DAS EINFA- CHE, DAS SCHWER ZU MACHEN IST. ASG Berlin 13. Februar 2017 Hartmut Reiners, Berlin BÜRGERVERSICHERUNG - DAS EINFA- CHE, DAS SCHWER ZU MACHEN IST. ASG Berlin 13. Februar 2017 Ausgangspunkte Das duale Krankenversicherungssystem von GKV und PKV ist in Europa einmalig.

Mehr

Versorgungsmodell Gesundheitskonto mit Solidargutschrift (VGS) Ein neues Modell für die ambulanten Versorgung

Versorgungsmodell Gesundheitskonto mit Solidargutschrift (VGS) Ein neues Modell für die ambulanten Versorgung Versorgungsmodell Gesundheitskonto mit Solidargutschrift (VGS) Ein neues Modell für die ambulanten Versorgung Dr. Thomas Drabinski Dipl.-Volkswirt Institut für Mikrodaten-Analyse Berlin, 22. November 2010

Mehr

Arzt- und praxisbezogenes Regelleistungsvolumen

Arzt- und praxisbezogenes Regelleistungsvolumen Arzt- und praxisbezogenes Regelleistungsvolumen FZArzt Anzahl kurativ-ambulanter Arztfälle (!) eines Arztes gemäß 2.3 im Vorjahresquartal unter Berücksichtigung der Staffelung der Fallwerte 49 Anpassung

Mehr

Reform der ärztlichen Vergütung im ambulanten Sektor

Reform der ärztlichen Vergütung im ambulanten Sektor 1 Gesundheit Mobilität Bildung IGES Reform der ärztlichen Vergütung im ambulanten Sektor Prüfung der Machbarkeit (Kurzfassung) IGES Institut. Ein Unternehmen der IGES Gruppe. Gesundheit Mobilität Bildung

Mehr

Arbeiten in Deutschland. Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem

Arbeiten in Deutschland. Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem Arbeiten in Deutschland Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem Das Deutsche Gesundheitssystem im Überblick 1. Krankenversicherung: GKV und PKV 2. Ambulanter und stationärer

Mehr

EBM Informationen für ärztliche und psychologische Psychotherapeuten. 19.Dezember 2008 Hamburg. Vorsitzender Kassenärztliche Vereinigung Hamburg

EBM Informationen für ärztliche und psychologische Psychotherapeuten. 19.Dezember 2008 Hamburg. Vorsitzender Kassenärztliche Vereinigung Hamburg EBM 2009 Informationen für ärztliche und psychologische Psychotherapeuten 19.Dezember 2008 Hamburg Vorsitzender Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Bis 31.Dezember 2008 Krankenkassen Pauschale (Mitglieder

Mehr

Arbeiten in Deutschland. Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem

Arbeiten in Deutschland. Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem Arbeiten in Deutschland Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem Das Deutsche Gesundheitssystem im Überblick 1. Krankenversicherung: GKV und PKV 2. Ambulanter und stationärer

Mehr

Vor- und nachstationäre Behandlung - Umsetzung im G-DRG-System -

Vor- und nachstationäre Behandlung - Umsetzung im G-DRG-System - IT-Technologie als Brücke zwischen Klinik und Praxis Vor- und nachstationäre Behandlung - Umsetzung im G-DRG-System - PD Dr. Jürgen Alberty Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Universitätsklinikum

Mehr

Kooperationen im dualen Gesundheitssystem: Was bringt eine universitäre Institutsambulanz für niedergelassene Ärzte

Kooperationen im dualen Gesundheitssystem: Was bringt eine universitäre Institutsambulanz für niedergelassene Ärzte Kooperationen im dualen Gesundheitssystem: Was bringt eine universitäre Institutsambulanz für niedergelassene Ärzte Marco Walker Geschäftsführer Asklepios Westklinikum Hamburg Hamburg, den 08.06.2009 Sylt

Mehr

Einflussmöglichkeiten von Gemeinden bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung

Einflussmöglichkeiten von Gemeinden bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung Einflussmöglichkeiten von Gemeinden bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung Fachtagung: Ärztliche Versorgung im ländlichen Raum 29. Juni 2011 RA Dr. Horst Bonvie Fachanwalt für Medizinrecht Bonvie

Mehr

Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der GKV (GKV-VStG) RA Dr. Thomas Rompf. Die Honorarverteilung und Vergütung

Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der GKV (GKV-VStG) RA Dr. Thomas Rompf. Die Honorarverteilung und Vergütung Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der GKV (GKV-VStG) RA Dr. Thomas Rompf Die Honorarverteilung und Vergütung Präsentation 09.03.2012 Seite 2 GKV-Versorgungsstrukturgesetz Das GKV-VStG

Mehr

Erfolgsfaktoren für Selektivverträge mit regionalem Schwerpunkt. Thomas Haeger / Geschäftsbereich Ambulante Versorgung Nord

Erfolgsfaktoren für Selektivverträge mit regionalem Schwerpunkt. Thomas Haeger / Geschäftsbereich Ambulante Versorgung Nord Erfolgsfaktoren für Selektivverträge mit regionalem Schwerpunkt Thomas Haeger / Geschäftsbereich Ambulante Versorgung Nord Gliederung 1. Einführung 1.1 Was ist ein Selektivvertrag? 1.2 Was ist zu beachten?

Mehr

Grundlagen der Honorarsystematik für Ärzte und Psychotherapeuten Praxisbörsentag Düsseldorf Olga Lykova I Linda Pawelski

Grundlagen der Honorarsystematik für Ärzte und Psychotherapeuten Praxisbörsentag Düsseldorf Olga Lykova I Linda Pawelski Grundlagen der Honorarsystematik für Ärzte und Psychotherapeuten 04.06.2016 Praxisbörsentag Düsseldorf Olga Lykova I Linda Pawelski Stand: 01.06.2016 Ablauf Allgemeine Informationen zur Honorarsystematik

Mehr

Zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg. und. der IKK classic. wird folgender. 20. Nachtrag. zum Gesamtvertrag vom 18.

Zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg. und. der IKK classic. wird folgender. 20. Nachtrag. zum Gesamtvertrag vom 18. Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und der IKK classic wird folgender 20. Nachtrag zum Gesamtvertrag vom 18. April 1996 vereinbart: Es wird die folgende Anlage J angefügt. Hamburg, den 20.04.2011

Mehr

Änderung des Honorarverteilungsmaßstabs der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (HVM - KVWL)

Änderung des Honorarverteilungsmaßstabs der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (HVM - KVWL) Änderung des Honorarverteilungsmaßstabs der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (HVM - KVWL) gültig ab 1. Juli 2016 Der Honorarverteilungsmaßstab der KVWL in der Fassung vom 05.09.2014 (siehe

Mehr

Traumberuf Landarzt Berufliche Perspektiven des medizinischen Nachwuchses. Dr. Andreas Heinz

Traumberuf Landarzt Berufliche Perspektiven des medizinischen Nachwuchses. Dr. Andreas Heinz Traumberuf Landarzt Berufliche Perspektiven des medizinischen Nachwuchses Dr. Andreas Heinz 1 Aktuelle Altersstruktur der Hausärzte in Rheinland-Pfalz Allgemeinmediziner und hausärztliche Internisten,

Mehr

Übung zur Einführung in die Gesundheitsökonomie: Vergütung im ambulanten Bereich 22.06.2010 Dipl.-Volksw. Michael Bäumler

Übung zur Einführung in die Gesundheitsökonomie: Vergütung im ambulanten Bereich 22.06.2010 Dipl.-Volksw. Michael Bäumler Übung zur Einführung in die Gesundheitsökonomie: Vergütung im ambulanten Bereich 22.06.2010 Dipl.-Volksw. Michael Bäumler FG Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin (WHO Collaborating

Mehr

Ambulante neuropsychologische Leistungen Niederlassungsmöglichkeiten, Abrechnung

Ambulante neuropsychologische Leistungen Niederlassungsmöglichkeiten, Abrechnung Ambulante neuropsychologische Leistungen Niederlassungsmöglichkeiten, Abrechnung Informationsveranstaltung der LPK RLP Mainz, 14.08.2012 Bundesvorsitzender der DPtV 1 Bedarfsplanung, Zulassung, Sicherstellung

Mehr

Gesundheitskonto mit Solidargutschrift: Ein Versorgungsmodell für Bürger. ZUSAMMENFASSUNG Band 17 IfMDA Schriftenreihe.

Gesundheitskonto mit Solidargutschrift: Ein Versorgungsmodell für Bürger. ZUSAMMENFASSUNG Band 17 IfMDA Schriftenreihe. Gesundheitskonto mit Solidargutschrift: Ein Versorgungsmodell für Bürger ZUSAMMENFASSUNG Band 17 IfMDA Schriftenreihe www.solidargutschrift.de 23.11.2010 Dr. Thomas Drabinski Herausgeber Institut für Mikrodaten-Analyse

Mehr

Gesundheitsökonomik II

Gesundheitsökonomik II Gesundheitsökonomik II Thema 2 Der Arzt als Anbieter medizinischer Leistungen Programm Termin 21.10. Thema Einführung (30 Minuten) Literatur 28.10. 04.11. Besonderheiten von Gesundheitsgütern und ihre

Mehr

14974 Ludwigsfelde Vergütung für medizinische Leistungen. Der Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen:

14974 Ludwigsfelde Vergütung für medizinische Leistungen. Der Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen: Dr. Sabine Schultz 14974 Ludwigsfelde Vergütung für medizinische Leistungen Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.11.2007 abschließend beraten und beschlossen: Die Petition a) der Bundesregierung

Mehr

Regelungen zur Einführung eines flächendeckenden Mammographie-Screenings in Sachsen-Anhalt. zwischen

Regelungen zur Einführung eines flächendeckenden Mammographie-Screenings in Sachsen-Anhalt. zwischen Regelungen zur Einführung eines flächendeckenden Mammographie-Screenings in Sachsen-Anhalt zwischen der AOK Sachsen-Anhalt, dem BKK-Landesverband Ost, Landesrepräsentanz Sachsen-Anhalt dem IKK-Landesverband

Mehr

Angleichung der ambulanten und stationären Vergütungssysteme

Angleichung der ambulanten und stationären Vergütungssysteme Angleichung der ambulanten und stationären Vergütungssysteme 4. Nationales DRG-Forum Berlin 20.05.2005 Abt. Markt Folie 1 Folie 1 Gang der Handlung 1 Versorgungsformen im ambulant-stationären Grenzbereich

Mehr

Änderung des Honorarverteilungsmaßstabs der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (HVM - KVWL)

Änderung des Honorarverteilungsmaßstabs der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (HVM - KVWL) Änderung des Honorarverteilungsmaßstabs der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (HVM - KVWL) gültig ab 1. Juli 2018 Der Honorarverteilungsmaßstab der KVWL in der Fassung vom 23.02.2018 (siehe

Mehr

Honorarbericht. Honorarbericht für das Quartal 1/2017 der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin

Honorarbericht. Honorarbericht für das Quartal 1/2017 der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin Honorarbericht Honorarbericht für das Quartal der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin Durchschnittliches Honorar je Arzt und Arztgruppe nach Bruttohonorare aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Mehr

Honorarbericht. Honorarbericht für das Quartal 1/2018 der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin

Honorarbericht. Honorarbericht für das Quartal 1/2018 der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin Honorarbericht Honorarbericht für das Quartal der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin Durchschnittliches Honorar je Arzt und Arztgruppe nach Bruttohonorare aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Mehr

Vertragsärzte zum

Vertragsärzte zum Newsletter Medizinrecht Honorarreform der Vertragsärzte zum 01.01.2009 Dezember 2008 Paluka Sobola & Partner Neupfarrplatz 10 93047 Regensburg Tel. 0941 58 57 1-0 Fax 0941 58 57 1-14 info@paluka.de www.paluka.de

Mehr

Konzept einer sozial orientierten Kostenerstattung mit Anreizstrukturen für kosten- und gesundheitsbewusstes Verhalten

Konzept einer sozial orientierten Kostenerstattung mit Anreizstrukturen für kosten- und gesundheitsbewusstes Verhalten Konzept einer sozial orientierten Kostenerstattung mit Anreizstrukturen für kosten- und gesundheitsbewusstes Verhalten Vorbemerkung Die Forderung nach Einführung des Kostenerstattungssystems ist politisch

Mehr

Einzelverträge mit den Kostenträgern

Einzelverträge mit den Kostenträgern Neue Versorgungswege Einzelverträge mit den Kostenträgern Prof. Dr. Jürgen Alberty Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Universitätsklinikum Münster DRG-Kommission der DG HNOKHC Problemstellung

Mehr

VORLESUNG ALLGEMEINMEDIZIN

VORLESUNG ALLGEMEINMEDIZIN VORLESUNG ALLGEMEINMEDIZIN Wintersemester 2014/15 Strukturen des Gesundheitssystems Staatliches Gesundheitswesen Sozialversicherungssystem Privatversicherungssystem Finanzierung Steuern (öffentlich) Beiträge

Mehr

Fallzahl (oft aus dem Vorjahresquartal) Fallwert (oft Fachgruppendurchschnitt) = individuelles RLV

Fallzahl (oft aus dem Vorjahresquartal) Fallwert (oft Fachgruppendurchschnitt) = individuelles RLV 30 3. Finanzplanung 3. Finanzplanung Für einen gelungenen Praxisstart braucht der Arzt eine solide Finanzplanung. Hierbei werden die voraussichtlich erzielbaren Einnahmen den geplanten Ausgaben gegenübergestellt,

Mehr

mahlen, dürfte der eine oder andere Mediziner z.b. bei der Zulassung von Kooperationsmodellen Versorgungsverträgen leidvoll erfahren haben.

mahlen, dürfte der eine oder andere Mediziner z.b. bei der Zulassung von Kooperationsmodellen Versorgungsverträgen leidvoll erfahren haben. Mandantenbrief Was bringt die Gesundheitsreform 2006? Kurzübersicht über die Eckpunkte von A-Z Die Situation Selten zuvor in der deutschen Geschichte standen das Gesundheitssystem bzw. deren Reformen so

Mehr

I) Ziffer 1.1wird mit Wirkung ab 01. Januar 2016 geändert und lautet wie folgt:

I) Ziffer 1.1wird mit Wirkung ab 01. Januar 2016 geändert und lautet wie folgt: Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) gem. 87b Abs. 1 S. 2 SGB V der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen Gültig ab dem 1. Januar 2016 Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Arbeiten in Deutschland. Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem

Arbeiten in Deutschland. Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem Arbeiten in Deutschland Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem Das Deutsche Gesundheitssystem im Überblick 1. Krankenversicherung: GKV und PKV 2. Ambulanter und stationärer

Mehr

Entscheidungserhebliche Gründe

Entscheidungserhebliche Gründe Entscheidungserhebliche Gründe zum Beschluss des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 288. Sitzung am 22. Oktober 2012 zu Grundsätzen und Eckpunkten zur Änderung und Weiterentwicklung

Mehr

EBM Informationen. 15.Dezember 2008 Hamburg. Stellvertretender Vorsitzender Kassenärztliche Vereinigung Hamburg

EBM Informationen. 15.Dezember 2008 Hamburg. Stellvertretender Vorsitzender Kassenärztliche Vereinigung Hamburg EBM 2009 Informationen für r Haus- und Kinderä EBM 2009, Informationen für f r Haus- und Kinderä 15.Dezember 2008 Hamburg Stellvertretender Vorsitzender Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Bis 31.Dezember

Mehr

Anlage 2 zur Vereinbarung nach 106a Abs. 5 SGB V: Regelungen zur Durchführung der Prüfung nach 106a Abs. 3 SGB V durch die Krankenkassen

Anlage 2 zur Vereinbarung nach 106a Abs. 5 SGB V: Regelungen zur Durchführung der Prüfung nach 106a Abs. 3 SGB V durch die Krankenkassen : Regelungen zur Durchführung der Prüfung nach 106a Abs. 3 SGB V durch die Krankenkassen Seite 2/7 Musterverfahrensordnung (Muster-VO) für die Prüfung durch die Krankenkassen gemäß 106a Abs. 3 SGB V i.

Mehr

Fakten zum deutschen Gesundheitssystem.

Fakten zum deutschen Gesundheitssystem. Fakten zum deutschen Gesundheitssystem. Neuauflage 2018 HOHE ZUFRIEDENHEIT Das deutsche Gesundheitssystem ist eines der besten weltweit. Die große Mehrheit der Bürger stellt unserem Gesundheitssystem ein

Mehr

Die zukünftige Honorierung vor dem Hintergrund von Qualitätsstandards und Morbidität: Was erwartet den niedergelassenen Schmerztherapeuten?

Die zukünftige Honorierung vor dem Hintergrund von Qualitätsstandards und Morbidität: Was erwartet den niedergelassenen Schmerztherapeuten? Die zukünftige Honorierung vor dem Hintergrund von Qualitätsstandards und Morbidität: Was erwartet den niedergelassenen Schmerztherapeuten? 11. Oktober 2008, Maritim Berlin Referent: Dr. Thomas Reuhl,

Mehr

3. Leistungserbringer. Inhalte dieses Abschnitts 3.3 Vergütung von Krankenhäusern Kostenerstattung Diagnosis Related Groups (DRGs)

3. Leistungserbringer. Inhalte dieses Abschnitts 3.3 Vergütung von Krankenhäusern Kostenerstattung Diagnosis Related Groups (DRGs) Inhalte dieses Abschnitts 3.3 Vergütung von Krankenhäusern Kostenerstattung Diagnosis Related Groups (DRGs) 3.3 Vergütung von Krankenhäusern Breyer, Zweifel, Kifmann, Kapitel 10 Bevor wir uns einzelne

Mehr

RLV QZV Kooperationszuschlag:

RLV QZV Kooperationszuschlag: RLV QZV Kooperationszuschlag: Das MVZ in honorartechnischer Perspektive Dipl.-Ing. Frank Welz Düsseldorf, 17.11.2011 Honorarentwicklung 2011 Honorarverteilung nach Beschluss des BA vom 26.03.2010 Quelle:

Mehr

1 Vorwort Die historische Entwicklung des deutschen Gesundheitssystems 19

1 Vorwort Die historische Entwicklung des deutschen Gesundheitssystems 19 Inhalt 1 Vorwort 11 2 Die historische Entwicklung des deutschen Gesundheitssystems 19 2.1 Mittelalterliche und frühkapitalistische Wurzeln 21 2.2 Das deutsche Kaiserreich 30 2.3 Die Weimarer Republik 37

Mehr

3 Versuch einer Beschreibung des real existierenden Gesundheitswesens

3 Versuch einer Beschreibung des real existierenden Gesundheitswesens 3 Versuch einer Beschreibung des real existierenden Gesundheitswesens Was ich Ihnen nun anbiete, ist eine Übersicht über nachprüfbare Fakten, die es Ihnen ermöglicht, die täglich an Ihnen vorbeiflimmernden

Mehr

Univ.-Prof. Dr. Günter Neubauer. Gesundheitsökonomische Rahmenbedingungen für einen Direktzugang der Patienten

Univ.-Prof. Dr. Günter Neubauer. Gesundheitsökonomische Rahmenbedingungen für einen Direktzugang der Patienten Univ.-Prof. Dr. Günter Neubauer Gesundheitsökonomische Rahmenbedingungen für einen Direktzugang der Patienten Forum Physiotherapie Hauptstadtkongress 2010 am 06. Mai 2010 in Berlin IfG Institut für Gesundheitsökonomik

Mehr

GKV-Honorar 2013 und neue Bedarfsplanung

GKV-Honorar 2013 und neue Bedarfsplanung GKV-Honorar 2013 und neue Bedarfsplanung Eva Schweitzer-Köhn zur MV des LFV Berlin im Februar 2013 Beschluss des erweiterten Bewertungsausschusses Der Orientierungspunktwert steigt um 0,9 %: 3,5363 Cent

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017 zu Empfehlungen gemäß 87a Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 SGB V bzw. 87a Abs. 5 Satz 7 i.v.m. 87a Abs. 4 Satz

Mehr

MScPH-Basismodul Politische und ökonomische Grundlagen des deutschen Gesundheitssystems (Einführung in das Management im Gesundheitswesen)

MScPH-Basismodul Politische und ökonomische Grundlagen des deutschen Gesundheitssystems (Einführung in das Management im Gesundheitswesen) MScPH-Basismodul Politische und ökonomische Grundlagen des deutschen Gesundheitssystems (Einführung in das Management im Gesundheitswesen) Thema 7: Ambulanter Sektor Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH

Mehr

DIE PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG FÜR STUDENTEN

DIE PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG FÜR STUDENTEN DIE PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG FÜR STUDENTEN PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG DIE PKV FÜR STUDENTEN In Deutschland muss jeder eine Krankenversicherung haben. Das gilt selbstverständlich auch für Studenten.

Mehr

Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) (diese gleichzeitig handelnd für die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg)

Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) (diese gleichzeitig handelnd für die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg) Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) (diese gleichzeitig handelnd für die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg) und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Schleswig-Holstein

Mehr

Fakten und Zahlen - Die Wirkung der Honorarreform in Baden-Württemberg

Fakten und Zahlen - Die Wirkung der Honorarreform in Baden-Württemberg Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung 2009 Fakten und Zahlen - Die Wirkung der Honorarreform in Baden-Württemberg Dr. Wolfgang Herz Vorstand 19.01.2009 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Mehr

KOOPERATION MIT KRANKENHÄUSERN - STRATEGISCHER ANSATZ DER KV RLP

KOOPERATION MIT KRANKENHÄUSERN - STRATEGISCHER ANSATZ DER KV RLP KOOPERATION MIT KRANKENHÄUSERN - STRATEGISCHER ANSATZ DER KV RLP VERSORGUNGSSITUATION IN RLP Kurzüberblick Anzahl der Einwohner: 3.998.702 (Stand 31.12.2012) Anzahl der Vertragsärzte/Vertragspsychotherapeuten:

Mehr

Wir optimieren Ihre Krankenversicherung! Egal ob allein oder familienversichert!

Wir optimieren Ihre Krankenversicherung! Egal ob allein oder familienversichert! Wir optimieren Ihre Krankenversicherung! Egal ob allein oder familienversichert! Im Preis sind alle Kassen gleich Egal bei welcher Kasse Sie versichert sind, beim Beitrag lässt sich nichts sparen. Denn

Mehr

Antrag auf Psychotherapie und Kostenerstattung nach 13 Absatz 3 SGB V

Antrag auf Psychotherapie und Kostenerstattung nach 13 Absatz 3 SGB V Anschreiben an Krankenkasse Anschrift des/ der Versicherten Antrag auf Psychotherapie und Kostenerstattung nach 13 Absatz 3 SGB V Versichertennummer: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich,

Mehr

Staatsmedizin und alternative Kostenerstattungsmodelle

Staatsmedizin und alternative Kostenerstattungsmodelle Staatsmedizin und alternative Kostenerstattungsmodelle Freie Ärzteschaft, Mitgliederversammlung 07.11.2015 Frankfurt Dr. Thomas Drabinski Institut für Mikrodaten-Analyse (IfMDA), Kiel Agenda 1. KHSG 2.

Mehr

Auswirkungen von Konvergenzszenarien im Krankenversicherungssystem auf Geschäftsmodelle von Versicherern

Auswirkungen von Konvergenzszenarien im Krankenversicherungssystem auf Geschäftsmodelle von Versicherern Health Executives Day Hamburg, 09. März 2017 Auswirkungen von Konvergenzszenarien im Krankenversicherungssystem auf Geschäftsmodelle von Versicherern Univ.-Prof. Dr. Jürgen Wasem Alfried Krupp von Bohlen

Mehr

Qualität sichtbar machen. Transparenz in der vertragsärztlichen Versorgung

Qualität sichtbar machen. Transparenz in der vertragsärztlichen Versorgung Qualität sichtbar machen Transparenz in der vertragsärztlichen Versorgung 8. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses 28./29.09. 2016 Monika Beissel-Pilzecker Agenda Bedarf nach mehr

Mehr

B E S C H L U S S. mit Wirkung zum 1. Januar 2011

B E S C H L U S S. mit Wirkung zum 1. Januar 2011 B E S C H L U S S des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V zur Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Vergütung in den Jahren 2011 und 2012 in seiner 23. Sitzung am 5./11. Oktober 2010

Mehr

Vorgaben zur Honorarverteilung gemäß 87b Abs. 4 SGB V Kassenärztliche Bundesvereinigung Stand:

Vorgaben zur Honorarverteilung gemäß 87b Abs. 4 SGB V Kassenärztliche Bundesvereinigung Stand: Anpassung der Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß 87b Abs. 4 SGB V (Artikel 1, Nr. 24 GKV-VStG) mit Wirkung ab 1. Oktober 2013 Änderung des Teils B der Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Mehr

Honorar versus Gehalt

Honorar versus Gehalt Chancen und Risken pauschalierter Honorierungsmodellen Reinhold Glehr Honorar versus Gehalt Existenzsicherung Betriebsmittel Primärinvestition (Problem der Zeitbegrenzung von Verträgen) Erhaltung, Sicherung

Mehr

Informationspapier zur Bürgerversicherung

Informationspapier zur Bürgerversicherung Wer wird versichert? Informationspapier zur Bürgerversicherung - Alle erstmals Versicherten werden automatisch in der Bürgerversicherung versichert. - Dazu zählen auch Beamtinnen und Beamte sowie Selbstständige.

Mehr

Kopfpauschale vs. Bürgerversicherung

Kopfpauschale vs. Bürgerversicherung Kopfpauschale vs. Bürgerversicherung Bärbel Brünger Pressesprecherin des Verbandes der Ersatzkassen NRW vdek e.v. Veranstaltung in Schloss-Holte-Stukenbrock - 14.April 2010 Warum brauchen wir eine Reform

Mehr

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645. Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2342 -

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645. Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2342 - Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2342 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Uwe Schwarz, Holger Ansmann, Marco

Mehr

Reform der Reform: Wie geht es weiter mit der ärztlichen Vergütung?

Reform der Reform: Wie geht es weiter mit der ärztlichen Vergütung? , 28. Januar 2011 in Berlin Labormedizin in Deutschland- Eine Branche im Wandel? Reform der Reform: Wie geht es weiter mit der ärztlichen Vergütung? Dr. Manfred Partsch 28.01.2011 1 Agenda 1. Vergütung

Mehr

AUSWERTUNG ZU DEN EBM-ÄNDERUNGEN 4/2013 ALLGEMEINÄRZTE UND PÄDIATER

AUSWERTUNG ZU DEN EBM-ÄNDERUNGEN 4/2013 ALLGEMEINÄRZTE UND PÄDIATER AUSWERTUNG ZU DEN EBM-ÄNDERUNGEN 4/2013 ALLGEMEINÄRZTE UND PÄDIATER INHALT 1. Honorar- und Punktzahlentwicklung 2. Verteilung innerhalb der Arztgruppe 3. Detailauswertungen zu den einzelnen EBM-Änderungen

Mehr

Anpassung der Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß 87b Abs. 4 SGB V zur Honorarverteilung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen

Anpassung der Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß 87b Abs. 4 SGB V zur Honorarverteilung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen Anpassung der Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß 87b Abs. 4 SGB V zur Honorarverteilung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen beschlossen am 12. Dezember 2017 mit Wirkung zum 1. April

Mehr

die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen

die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen ANLAGE 13 Vereinbarung über die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 35 des DMP-Vertrages Brustkrebs vom 09.04.2013 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland und dem BKK-Landesverband

Mehr

Bewertung aus Sicht der Spitzenverbände der Krankenkassen. Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender VdAK/AEV

Bewertung aus Sicht der Spitzenverbände der Krankenkassen. Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender VdAK/AEV Bewertung aus Sicht der Spitzenverbände der Krankenkassen Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender VdAK/AEV Die im Zuge des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz gesetzlich verankerte Reform der ärztlichen Vergütung

Mehr

Determinanten einer angemessenen Vergütung: Leistungsbezug vs. Versichertenbezug?

Determinanten einer angemessenen Vergütung: Leistungsbezug vs. Versichertenbezug? Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland Fachtagung 40 Jahre Zi, Berlin, 11.10.2013 Aktuelle Herausforderungen der Sicherstellung Determinanten einer angemessenen Vergütung: Leistungsbezug

Mehr

Remscheid, 26. September 2014

Remscheid, 26. September 2014 Remscheid, 26. September 2014 Blickpunkt Psychiatrie in NRW Psychiatrie hat großen Anteil an Krankenhausausgaben Bei der TK in NRW 2013 ca. 139 Mio. Euro von ca. 1,4 Mrd. Euro insgesamt Dies ist der drittgrößte

Mehr

Einführung in das Management im Gesundheitswesen. Finanzierung I

Einführung in das Management im Gesundheitswesen. Finanzierung I Einführung in das Management im Gesundheitswesen Finanzierung I Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin (WHO Collaborating Centre for Health

Mehr

Der Tarif gilt nur in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kranken-Zusatzversicherung

Der Tarif gilt nur in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kranken-Zusatzversicherung Wesentliche Merkmale des Tarifs dentze.90 Leistungen beim Zahnarzt Wir erstatten 80-90% der Kosten für: Zahnersatz Inlays Narkose und Akupunktur bis insgesamt 250 pro Kalenderjahr Es gelten Höchstbeträge

Mehr

Politische und ökonomische Grundlagen. des deutschen Gesundheitssystems (Einführung in das Management im Gesundheitswesen) Wrap-up

Politische und ökonomische Grundlagen. des deutschen Gesundheitssystems (Einführung in das Management im Gesundheitswesen) Wrap-up Politische und ökonomische Grundlagen Einführung in das Management im Gesundheitswesen des deutschen Gesundheitssystems (Einführung in das Management im Gesundheitswesen) Wrap-up Sabine Fuchs/ Anne Spranger

Mehr

Gesetz zur Stärkung der Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz - GKV- SolG)

Gesetz zur Stärkung der Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz - GKV- SolG) Gesetz zur Stärkung der Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKVSolidaritätsstärkungsgesetz GKV SolG) GKVSolG Ausfertigungsdatum: 19.12.1998 Vollzitat: "GKVSolidaritätsstärkungsgesetz vom

Mehr

Durchführungsrichtlinien. gemäß Abschnitt D, Nr. 1.1 Absatz (VI) Korrektur der Obergrenze mit Bezug zur Fallzahl. mit Wirkung ab 1.

Durchführungsrichtlinien. gemäß Abschnitt D, Nr. 1.1 Absatz (VI) Korrektur der Obergrenze mit Bezug zur Fallzahl. mit Wirkung ab 1. Durchführungsrichtlinien gemäß Abschnitt D, Nr. 1.1 Absatz (VI) Korrektur der Obergrenze mit Bezug zur Fallzahl mit Wirkung ab 1. Januar 2016 Auf Grundlage der Regelung in Abschnitt D, Nr. 1.1 Absatz (VI)

Mehr

Euroforum-Konferenz /

Euroforum-Konferenz / Euroforum-Konferenz 31.08./01.09.2009 Honorarreform und ärztliche Versorgung im Umbruch Prof. Dr. Jürgen Wasem Alfried Krupp von Bohlen und Halbach- Stiftungslehrstuhl für Medizinmanagement Universität

Mehr

Entscheidungserhebliche Gründe. zum Beschluss des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 314. Sitzung am 29. August 2013.

Entscheidungserhebliche Gründe. zum Beschluss des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 314. Sitzung am 29. August 2013. Entscheidungserhebliche Gründe zum Beschluss des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 314. Sitzung am 29. August 2013 Teil A zu Vorgaben gemäß 87a Abs. 5 Satz 7 SGB V für ein Verfahren

Mehr

KV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren Fachärztliche Praxen. Labor-Budget des Abschnitts 32.3 EBM Speziallabor Stand

KV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren Fachärztliche Praxen. Labor-Budget des Abschnitts 32.3 EBM Speziallabor Stand KV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren Fachärztliche Praxen Labor-Budget des Abschnitts 32.3 EBM Speziallabor Stand 10.11.2016 Abstaffelungsquote bei Labor Kapitel 32.2 / 32.3 Bundeseinheitliche

Mehr

Zwischen Mythos und Manual

Zwischen Mythos und Manual Zwischen Mythos und Manual Der Umbruch in der psychotherapeutischen Arbeit wie Versorgung workshop des VPP 21.11.2013 - Berlin Uschi Gersch und Marcus Rautenberg 1 Leistung oder Gesundheit? 2 Ist diese

Mehr

Ambulante ärztliche Versorgung von behinderten Menschen

Ambulante ärztliche Versorgung von behinderten Menschen Ambulante ärztliche Versorgung von behinderten Menschen Ambulante ärztliche Versorgung von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Spannungsfeld von EBM, Fallobergrenzen und Praxisbudgets

Mehr

GOÄ / GOZ. In freundlicher Kooperation mit Hagen Engelhard entstanden Weitere Informationen www.versisinsure.de oder telefonisch unter 0721 627657-0

GOÄ / GOZ. In freundlicher Kooperation mit Hagen Engelhard entstanden Weitere Informationen www.versisinsure.de oder telefonisch unter 0721 627657-0 GOÄ / GOZ Die Regeln der Privaten GOÄ/ GOZ Für GKV gilt SGB V Für PKV gilt auch ein Gesetz: GOÄ/ GOZ Das ist ein Katalog mit allen med. Dienstleistungen, die ein Arzt an einem Patienten nach einer Diagnose

Mehr

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 321. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 321. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 321. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 311. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 311. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 311. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1.

Mehr

Regionalkonferenz. Medizinische Versorgung im Landkreis Nordsachsen. 17. Oktober 2012

Regionalkonferenz. Medizinische Versorgung im Landkreis Nordsachsen. 17. Oktober 2012 Regionalkonferenz Medizinische Versorgung im Landkreis Nordsachsen 17. Oktober 2012 Aktuelle Situation der ambulanten medizinischen Versorgung im Landkreis Nordsachsen Auswirkungen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes?

Mehr

MEGO. MedWell Gebührenverzeichnis für Individuelle Gesundheitsleistungen, Ausgabe Auflage

MEGO. MedWell Gebührenverzeichnis für Individuelle Gesundheitsleistungen, Ausgabe Auflage MEGO MedWell Gebührenverzeichnis für Individuelle Gesundheitsleistungen, Ausgabe 2007 1. Auflage MEGO schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG ecomed Landsberg 2006 Verlag

Mehr

Morbi-RSA und für Bereich Schmerz. Wer gewinnt? Workshop 4. ADHS Gipfel, Hamburg, 6.-8.Feb L.Slawik/J.Fleischmann, Neuss

Morbi-RSA und für Bereich Schmerz. Wer gewinnt? Workshop 4. ADHS Gipfel, Hamburg, 6.-8.Feb L.Slawik/J.Fleischmann, Neuss Morbi-RSA und Präsentation ADHS mit Blindtext für Bereich Schmerz Wer gewinnt? Workshop 4. ADHS Gipfel, Hamburg, 6.-8.Feb 2009 L.Slawik/J.Fleischmann, Neuss Zielsetzung Basisinformationen morbiditätsorientierter

Mehr

10 Titelthema. KV-Blatt Foto: Schlitt

10 Titelthema. KV-Blatt Foto: Schlitt 10 Titelthema Dann machen wir es Berlins Ärzteverbände protestieren wieder. Sie sehen auch nach einem Wegfall der Budgetierung kein Ende der Leistungsbegrenzung. Die mit den Krankenkassen anstelle der

Mehr