MScPH-Basismodul Politische und ökonomische Grundlagen des deutschen Gesundheitssystems (Einführung in das Management im Gesundheitswesen)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "MScPH-Basismodul Politische und ökonomische Grundlagen des deutschen Gesundheitssystems (Einführung in das Management im Gesundheitswesen)"

Transkript

1 MScPH-Basismodul Politische und ökonomische Grundlagen des deutschen Gesundheitssystems (Einführung in das Management im Gesundheitswesen) Thema 7: Ambulanter Sektor Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin (WHO Collaborating Centre for Health Systems Research and Management) & European Observatory on Health Systems and Policies 1

2 Datum Inhalt der Lehrveranstaltung Dozent/in Politische Grundlagen Busse Ökonomische Grundlagen Busse Das deutsche Gesundheitssystem Busse Gesetzliche Grundlagen Busse Krankenversicherung Busse Finanzierung Busse Ambulanter Sektor Busse Stationärer Sektor Geissler Exkursion Bundestag (Abgeordnete Frau Kordula Schulz-Asche) Pflege und Langzeitversorgung Busse Integrierte Versorgung Busse Arzneimittelsektor Busse E-Health Stephani Gesundheitswirtschaft Busse Zusammenfassung Busse Fuchs/ Spranger/ Winkelmann Klausur Fuchs/ Spranger/ Winkelmann 27. November 2017 Einführung in das MiG (Basis 3) 2

3 Zahler (Krankenversicherungen) Versicherungsvertrag Regulierung Versorgungs- und Vergütungsvertrag Versicherte/ Patienten Behandlung Arztpraxen IV Krankenhäuser Pharmahersteller/ Apotheken Leistungserbringer Quelle: Busse, Schreyögg, Stargardt (2017): Management im Gesundheitswesen, Springer, 4. Auflage 27. November 2017 Einführung in das MiG (Basis 3) 3

4 Grundlagen Wesentliches Merkmal der Leistungserbringung im deutschen Gesundheitssystem: klare institutionelle Trennung zwischen dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, der haus- und fachärztlichen Versorgung im ambulanten Sektor und der traditionell auf die stationäre Behandlung beschränkten Krankenhausversorgung. 27. November 2017 Einführung in das MiG (Basis 3) 4

5 Haupt-Organisationstypen der Leistungserbringung Portugal Finnland Großbritannien Schweden Spanien Italien Griechenland Irland Niederlande Belgien Deutschland Frankreich Österreich Schweiz stationär ambulant stationär ambulant stationär HA HA HA HA HA HA HA HA HA HA HA HA Ambulanter Sektor FA HA HA FA FA HA FA HA 27. November 2017 Einführung in das MiG (Basis 3) 5

6 Koordination der Patientenversorgung deutsches GKV-System: traditionell kein Gatekeeping-System d.h. GKV-Versicherte haben freie Wahl unter den als Vertragsarzt zugelassenen, niedergelassenen Haus- und Fachärzten gemäß Sozialgesetzbuch ( 76 SGB V) sind GKV-Versicherte zwar aufgefordert, einen Hausarzt zu wählen, den sie innerhalb des Abrechnungsquartals nicht wechseln sollen, aber die Einhaltung der Regelungen wird nicht kontrolliert in der Praxis konsultieren Patienten niedergelassene Fachärzte häufig ohne Überweisung auch die Praxisgebühr ( ) änderte dieses Patientenverhalten nicht wesentlich 27. November 2017 Einführung in das MiG (Basis 3) 6

7 Ärzte als zentrale Berufsgruppe der Leistungserbringer 27. November 2017 Einführung in das MiG (Basis 3) 7

8 Bundesärzteordnung Staatsexamen staatliche Approbation Ärztekammern regeln u.a. Facharztanerkennung Eigene Versorgungswerke zur Altersversorgung 27. November 2017 Einführung in das MiG (Basis 3) 8

9 Gesetzliche und strukturelle Rahmenbedingungen ärztliche Praxen haben eine zentrale Funktion in der ambulanten Versorgung kollektivvertragliches Regelungswerk die wichtigsten Interessenverbände der Leistungserbringer in der ambulanten Versorgung sind die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen, n=17) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die KVen tragen die Verantwortung für die Behandlung der GKV- Versicherten in ihrer Region (sog. Sicherstellungsauftrag, 72 SGBV) 27. November 2017 Einführung in das MiG (Basis 3) 9

10 Der ambulante ärztliche Sektor ca Einzelpraxen (79%) ca Ärzte (56%) ca Gemeinschaftspraxen (19%) ca Ärzte (35%), d.h. 2 ½ pro Praxis Mitgliedschaft in 17 KVen (Kassenärztliche Vereinigungen) über MVZ/ Medizinische Versorgungszentren (2,5%) ca Ärzte (10%), d.h. 5 ½ pro MVZ 27. November 2017 Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung Bundesarztregister. Verfügbar unter: 10

11 Struktur der Ärzteschaft Zahlen in Tausend - Ärztinnen und Ärzte gesamt 492,6 Quelle: Statistik der BÄK Verfügbar unter upload/downloads/pdf- Ordner/Statistik2016/Stat16AbbTab.pdf Stand: November 2017 Einführung in das MiG (Basis 3) 11

12 Verhältnis Ärzte ambulant stationär (in %) Anteil in Prozent Ärzte in der Praxis FA FA FA HA HA HA Ärzte im Krankenhaus stationär : Jahr November 2017 Einführung in das MiG (Basis 3) 12

13 Ärzte nach Bezeichnungen und ärztlichen Tätigkeitsbereichen Quelle: Statistik der BÄK Sektorale Trennung Stand:

14 Ärzte nach Bezeichnungen und ärztlichen Tätigkeitsbereichen Belegärzte Ermächtigte Ärzte Seit 2007 ist Tätigkeit in beiden Sektoren möglich! Quelle: Statistik der BÄK Sektorale Trennung Stand:

15 Entwicklung Hausärzte Fachärzte (amb. Sektor) Anteil in % Fachärztliche Versorgung Hausärztliche Versorgung ,0 35,0 63,6 36,4 60,8 39,2 58,1 41,9 54,8 54,6 45,2 45,4 52,5 52,4 52,2 47,5 47,6 47,8 51,5 48,5 50,6 49,4 50,1 50,1 49,9 49,9 50,3 49,7 49,3 50,7 48,8 51, Jahr 27. November 2017 Einführung in das MiG (Basis 3) 15

16 Entwicklung der im ambulanten Bereich angestellten Ärzte (in Personen; VZÄ 2015 = , davon 50% in MVZ) früher stark eingeschränkt möglich (überwiegend zur Vorbereitung der eigenen Vertragsarzttätigkeit); seit 2004 durch Medizinische Versorgungszentren verstärkt möglich; seit 2007 auch in normalen Praxen möglich Quelle: Statistik der BÄK Stand:

17 27. November 2017 Einführung in das MiG (Basis 3) 17

18 27. November 2017 Einführung in das MiG (Basis 3) 18

19 Marktzugang/Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung 95 Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung* 95a Voraussetzung für die Eintragung in das Arztregister für Vertragsärzte 92 Richtlinien der Bundesausschüsse (Abs. 1, Nr. 1 zu Bedarfsplanung ), in Verbindung mit 91 (Zusammensetzung des) Gemeinsamen Bundesausschusses und 94 Wirksamwerden der Richtlinien 98 Zulassungsverordnungen 96 Zulassungsausschüsse 97 Berufungsausschüsse 99 Bedarfsplan 100 Unterversorgung 101 Überversorgung 102 Bedarfszulassung 103 Zulassungsbeschränkungen 104 Verfahren bei Zulassungsbeschränkungen 105 Förderung der vertragsärztlichen Versorgung* *wurden durch GKV-Strukturgesetz geändert, u.a. Aufkauf von Praxen in überversorgten Gebieten durch KV, Strukturfonds für unterversorgte Gebiete 27. November 2017 Einführung in das MiG (Basis 3) 19

20 Bedarfsplanung in der ambulanten Versorgung Abgrenzung von unterschiedlichen Planungsbezirken Bildung von arztgruppenspezifischen Verhältniszahlen Aufstellung von Bedarfsplänen Feststellung von Überversorgung (Planungsbezirk geschlossen), normalen Niederlassungsmöglichkeiten und Unterversorgung (besondere Förderung) tatsächliche Zulassung Regelung der Weitergabe von Praxissitzen Bundesebene (G-BA) Landesebene (Zulassungsausschuss) Ziele: Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung Bedarfsabhängige Zulassung 27. November 2017 Einführung in das MiG (Basis 3) 20

21 Arztgruppen Unter Berücksichtigung ihrer Einzugsbereiche werden die Arztgruppen den Versorgungsebenen zugeordnet Hausärztliche Versorgung Allg. fachärztl. Versorgung Spezialisierte fachärztl. Vers. Gesonderte fachärztl. Versorg. Hausärzte Augenärzte Chirurgen Frauenärzte HNO-Ärzte Hautärzte Nervenärzte Psychotherap. Orthopäden Urologen Kinderärzte Fachinternisten Anästhesisten Radiologen Kinder- und Jugendpsychiater PRM-Mediziner Nuklearmediziner Strahlentherap. Neurochirurgen Humangenetiker Laborärzte Pathologen Transfusionsmediziner Arztgruppen, die eine wohnortnahe Grundversorgung sicherstellen, werden eher kleinen Planungsbereichen zugeordnet. Spezialisierte Arztgruppen mit großen Einzugsbereichen werden größeren Planungsräumen zugeordnet. 21

22 Hausärztliche Versorgung Allg. fachärztl. Versorgung Spezialisierte fachärztl. Vers. Gesonderte fachärztl. Versorg. Mittelbereiche [klein] Kreise [mittel] Raumordnungsregionen [größer] KVen [sehr groß] Anzahl 883 Anzahl 372 Anzahl 97 Größe der Planungsbereiche am Beispiel der KV Sachsen-Anhalt Anzahl November 2017 Einführung in das MiG (Basis 3) 22

23 23

24 Vergütung von Ärzten 27. November 2017 Einführung in das MiG (Basis 3) 24

25 Vergütung von Ärzten die Preise für Leistungen von nicht angestellten Ärzten, Zahnärzten, Apothekern (seit 2004), Hebammen und Angehörigen einiger anderer Gesundheitsberufe sind durch Entgeltkataloge festgelegt die Vergütungskataloge für Ärzte (und Zahnärzte) sind stark reguliert Katalog zur Behandlung GKV-Versicherter ( Einheitlicher Bewertungs-Maßstab, EBM) Katalog zur Behandlung privat versicherter bzw. privat zahlender Patienten entwickelt ( Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ) 27. November 2017 Einführung in das MiG (Basis 3) 25

26 Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Die Vergütung von niedergelassenen Ärzten durch Krankenkassen besteht im Wesentlichen aus zwei Schritten: (1) die Krankenkassen leisten eine Gesamtvergütung an die KVen zur Vergütung aller in der betreffenden Region tätigen Ärzte, die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind dies entbindet sie von der Verpflichtung (und der Möglichkeit), die Ärzte direkt zu bezahlen eine Ausnahme bildet lediglich die Möglichkeit zum selektiven Kontrahieren im Rahmen von Integrierten Versorgungsverträgen (2) die KVen verteilen die Vergütung anhand eines Honorarverteilungsmaßstabs an die Vertragsärzte 27. November 2017 Einführung in das MiG (Basis 3) 26

27 Krankenkasse X Krankenkasse Y Krankenkasse Z Kassenärztliche Vereinigung Hausärztlicher Topf (ca. 1/3) Fachärztlicher Topf (ca. 2/3) abhängig von abgerechneten Punkten laut EBM und Verteilung/ Begrenzung laut Honorarverteilungs-Maßstab HA 1 HA 2 HA 3 FA 1 FA 2 FA November 2017 Einführung in das MiG (Basis 3) 27

28 Zweistufiges Honorarverteilung in der GKV Kasse Är KV morbiditätsorientierte Kopfpauschalen (morbiditätsorientierte Gesamtvergütung) zte Regelleistungsvolumen des Arztes = Fallzahl des Arztes x Fallwert der Arztgruppe x Gewichtungsfaktor Alter Anpassung der GV an Alter, Geschlecht und Morbidität (= Leistungen im Vorjahr) Morbiditätsrisiko bei Krankenkassen Obergrenzen an Leistungen (bzw. Punkten), die pro Patient durchschnittlich abgerechnet werden können und mit einem festen Punktwert (Regelpunktwert) vergütet werden wird das RLV überschritten, sinkt der Punktwert deutlich 27. November 2017 Einführung in das MiG (Basis 3) 28

29 Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Gesamtvergütung Seit Januar 2009 setzt sich die Gesamtvergütung aus 3 Teilen zusammen: (1) Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (Morbi-GV): ergibt sich aus dem Behandlungsbedarf der Patienten, einem regionalen Orientierungswert und der Anzahl der Versicherten je Kasse die Höhe der Ausgaben für Leistungen der vertragsärztlichen Versorgung werden seit 2009 jährlich zw. KVen und Landesverbänden der Krankenkassen verhandelt, die Morbi-GV für das Jahr 2009 berechnete sich auf Basis der Daten von 2007, Ziel der Umstellung von festen Kopfpauschalen auf die Morbi-GV: Morbiditätsrisiko von den Vertragsärzten auf die Krankenkassen verlagern, die vertragsärztliche Leistungsvergütung bleibt budgetiert 27. November 2017 Einführung in das MiG (Basis 3) 29

30 Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Gesamtvergütung (2) Zahlungen der Kassen zur Gesamtvergütung können sich erhöhen wenn sich ein nicht vorhersehbarer Behandlungsbedarf einstellt, z.b. im Falle einer Epidemie (3) Die Vergütung von Einzelleistungen, welche die Kassen zu festen Preisen außerhalb der Morbi-GV bezahlen Leistungen wie Impfungen, Früherkennungsuntersuchungen oder ambulante Operationen unterliegen keiner Mengensteuerung 27. November 2017 Einführung in das MiG (Basis 3) 30

31 Verteilung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung Verteilung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) Abzug für Psychotherapie, Laborleistungen, organisierten Notfalldienst Abzug von Rückstellungen und Vorwegabzügen u.a. für: - Kostenpauschalen - abgestaffelte Vergütung -Zuschläge BAG/MVZ Addition oder Abzüge für erwartete Salden aus dem Fremdkassenzahlungsausgleich Trennung der verbleibenden MGV Hausärztliches Verteilungsvolumen Verteilungsvolumen je Arztgruppe Fachärztliches Verteilungsvolumen Verteilungsvolumen je Arztgruppe Abzug von Rückstellungen und Vorwegabzügen u.a. für: - Kostenpauschalen - abgestaffelte Vergütung -Zuschläge BAG/MVZ Addition oder Abzüge für erwartete Salden aus dem Fremdkassenzahlungsausgleich Bildung der Vergütungsbereiche für Regelleistungsvolumen (RLV) und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV) Bildung der Vergütungsbereiche für Regelleistungsvolumen (RLV) und qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV) RLV = normale Leistungen; QZV für förderwürdige Leistungen (Hausbesuche) und/oder mit besonderer Ausstattung RLV QZV QZV QZV RLV QZV QZV QZV RLV QZV QZV QZV RLV QZV QZV QZV RLV QZV QZV QZV RLV QZV QZV QZV Ermittlung arzt- bzw. praxisbezogenen RLV und QZV Ermittlung arzt- bzw. praxisbezogenen RLV und QZV 27. November 2017 Einführung in das MiG (Basis 3) 31

32 Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Honorierung GKV-WSG - Vertragsärztliche Vergütungsreform ( Honorarreform ) mit Wirkung zum Januar 2009 Regelleistungsvolumina (RLV) für jeden Vertragsarzt pro Quartal wird ein praxisbezogenes Regelleistungsvolumen ermittelt RLV legen die Menge der von einem Vertragsarzt in einem bestimmten Zeitraum abrechenbaren Leistungen fest, die anhand der Euro- Gebührenordnung zu vergüten sind die Höhe des RLV wird den Ärzten prospektiv zu Quartalsbeginn mitgeteilt Versorgungsbedarf der Versicherten wird nicht nur in Bezug auf die spezielle Arztgruppe, sondern auch auf die einzelne Arztpraxis berücksichtigt 27. November 2017 Einführung in das MiG (Basis 3) 32

33 Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Honorierung RLV: arztgruppenspezifischer Fallwerts * Fallzahl des Arztes * morbiditätsorientierter Gewichtungsfaktor Alter die Fallzahl der Ärzte unterliegt dabei im Vorfeld einer Mengenbegrenzung Fälle, die über 50% des Fachgruppendurchschnitts liegen, werden abgestaffelt in die Berechnung des RLV einbezogen Überschreitungen des RLV durch die Ärzte wirken sich degressiv auf den Betrag aus, den sie für die entsprechende Leistung erhalten fast alle Leistungen, die aus der begrenzten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) bezahlt werden, unterliegen einer Mengenbegrenzung 27. November 2017 Einführung in das MiG (Basis 3) 33

34 Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Honorierung Qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV) für fast alle Arztgruppen: zur Mengensteuerung der sogenannten freien Leistungen wie Akupunktur und dringenden Hausbesuchen auch für Leistungen, die von einem Teil der Ärzte der jeweiligen Arztgruppe abgerechnet werden (z.b. Ultraschall), können die KVen QZV bilden Ziel: verhindern einer übermäßigen Ausweitung von Leistungen, die nur von einem Teil der Ärzte erbracht werden, aber das Verteilungsvolumen aller Ärzte verkleinern RLV stabilisieren und weiteren Abfall der RLV-Fallwerte verhindern 27. November 2017 Einführung in das MiG (Basis 3) 34

35 Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Honorierung Arztgruppenspezifische Verteilungsvolumen um das Honorar möglichst gerecht zu verteilen, werden arztgruppenspezifische Verteilungsvolumen für RLV- und QZV-Leistungen gebildet KVen und Krankenkassen haben auf regionaler Ebene den Spielraum zu entscheiden für welche Leistungen sie QZV bilden und wie sie diese berechnen 27. November 2017 Einführung in das MiG (Basis 3) 35

36 Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Honorierung Entscheidung der Vergütungsfähigkeit wird Gemeinsamen Bundesausschusses getroffen der Bewertungsausschuss ist für den EBM zuständig der EBM bestimmt den Inhalt abrechnungsfähiger Leistungen und: hat die Funktion eines Leistungskatalogs ist bindend für alle niedergelassenen Ärzte in der ambulanten Versorgung von GKV-Versicherten im EBM werden die Leistungen nicht monetär, sondern in Form von Punkten bewertet am Ende eines jeden Quartals meldete jeder Vertragsarzt seiner Kassenärztlichen Vereinigung die Gesamtzahl der Punkte der erbrachten Leistungen 27. November 2017 Einführung in das MiG (Basis 3) 36

37 Vergütung privatärztlicher Leistungen Behandlung Patienten Honorar Arzt Prämie Kostenerstattung PKV 27. November 2017 Einführung in das MiG (Basis 3) 37

38 Vergütung privatärztlicher Leistungen Entgeltkataloge für privatärztliche und privatzahnärztliche Leistungen gelten für die ambulante ebenso wie die stationäre Versorgung und basieren auf Einzelleistungsvergütung sie gelten für privat versicherte Patienten ebenso wie für direkt zahlende Patienten Gebührenordnungen werden vom Bundesministerium für Gesundheit unter Beratung der Bundesärztekammer (bzw. Bundeszahnärztekammer) festgelegt Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): jede Leistung erhält eine bestimmte Punktzahl, die mit dem Punktwert von 0, multipliziert, den Gebührensatz ergibt de facto berechnen fast alle Ärzte bis zum 3,5-fachen des Gebührensatzes (häufig 1,7- oder 2,3-fach) 27. November 2017 Einführung in das MiG (Basis 3) 38

39 Vergütung privatärztlicher Leistungen Liste der individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL): stellt eine Auswahl an Leistungen aus der GOÄ dar, die auf Anfrage auch für GKV-Versicherte erbracht werden können diese zahlen die Leistungen aus privater Tasche die Leistungen dürfen allerdings nur in Ergänzung zum GKV- Leistungskatalog erbracht werden 27. November 2017 Einführung in das MiG (Basis 3) 39

40 Finanzierung ambulanter Leistungen GKV vs. PKV Honorierungsverfahren Gebührenordnung Abrechnungsvoraussetzung Abrechenbare Leistungen Honorarhöhe zweistufig GKV Einheitlicher Bewertungs- Maßstab (EBM) mit Punkten regionale Euro- Gebührenordnung Kassenzulassung festgelegt durch Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und Bewertungsausschuss abhängig vom Punktwert (regional unterschiedlich) und Mengenbegrenzungen einstufig PKV Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit -Beträgen Approbation gemäß den Regeln der ärztlichen Kunst, medizinisch notwendig, nach dem Stand der wissenschaftlichen Forschung i.d.r. 2,3-facher Satz der GOÄ, bis zu 3,5-facher Satz bei besonderer Schwierigkeit; nicht von Menge der Leistungen abhängig 27. November 2017 Einführung in das MiG (Basis 3) 40

Einführung in das Management im Gesundheitswesen. Finanzierung I

Einführung in das Management im Gesundheitswesen. Finanzierung I Einführung in das Management im Gesundheitswesen Finanzierung I Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin (WHO Collaborating Centre for Health

Mehr

Ärzte und der ambulante Sektor

Ärzte und der ambulante Sektor Einführung in das Management im Gesundheitswesen Ärzte und der ambulante Sektor Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin (WHO Collaborating

Mehr

Einführung in das Management im Gesundheitswesen. Finanzierung I

Einführung in das Management im Gesundheitswesen. Finanzierung I Einführung in das Management im Gesundheitswesen Finanzierung I Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin (WHO Collaborating Centre for Health

Mehr

Politische und ökonomische Grundlagen. des deutschen Gesundheitssystems (Einführung in das Management im Gesundheitswesen) Wrap-up

Politische und ökonomische Grundlagen. des deutschen Gesundheitssystems (Einführung in das Management im Gesundheitswesen) Wrap-up Politische und ökonomische Grundlagen Einführung in das Management im Gesundheitswesen des deutschen Gesundheitssystems (Einführung in das Management im Gesundheitswesen) Wrap-up Sabine Fuchs/ Anne Spranger

Mehr

Ärzte und der ambulante Sektor

Ärzte und der ambulante Sektor Einführung in das Management im Gesundheitswesen Ärzte und der ambulante Sektor Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin (WHO Collaborating

Mehr

XV. Gesundheitspolitisches Symposium der Ersatzkassen

XV. Gesundheitspolitisches Symposium der Ersatzkassen XV. Gesundheitspolitisches Symposium der Ersatzkassen Umsetzung der neuen Bedarfsplanung in Sachsen-Anhalt 24.10.2013 Dr. med. Burkhard John Vorsitzender des Vorstandes Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

Mehr

Ärzte und der ambulante Sektor

Ärzte und der ambulante Sektor Einführung in das Management im Gesundheitswesen Ärzte und der ambulante Sektor Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin (WHO Collaborating

Mehr

I) Ziffer 1.1wird mit Wirkung ab 01. Januar 2016 geändert und lautet wie folgt:

I) Ziffer 1.1wird mit Wirkung ab 01. Januar 2016 geändert und lautet wie folgt: Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) gem. 87b Abs. 1 S. 2 SGB V der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen Gültig ab dem 1. Januar 2016 Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Ambulanter Sektor III: Vergütung

Ambulanter Sektor III: Vergütung Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter Ambulanter Sektor III: Vergütung Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen, Technische Universität

Mehr

Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Daniela Krajka

Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Daniela Krajka der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Geschäftsbereich Zulassung / Sicherstellung Tag der Neuapprobierten der Psychotherapeutenkammer NRW Dortmund, Agenda Themenbereiche Die Kassenärztlichen Vereinigungen

Mehr

Ärzte im GKV-System. Prof. Michael Faist Sprecher des Ärztlichen Beirats der Bezirksdirektion Freiburg

Ärzte im GKV-System. Prof. Michael Faist Sprecher des Ärztlichen Beirats der Bezirksdirektion Freiburg Ärzte im GKV-System Prof. Michael Faist Sprecher des Ärztlichen Beirats der Bezirksdirektion Freiburg Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) Jeder Bürger in Deutschland findet einen Arzt, der ihn wohnortnah

Mehr

Ambulanter Sektor IV: Vergütung

Ambulanter Sektor IV: Vergütung Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter Ambulanter Sektor IV: Vergütung Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen, Technische Universität

Mehr

Honorarbericht. Honorarbericht für das Quartal 1/2017 der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin

Honorarbericht. Honorarbericht für das Quartal 1/2017 der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin Honorarbericht Honorarbericht für das Quartal der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin Durchschnittliches Honorar je Arzt und Arztgruppe nach Bruttohonorare aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Mehr

RLV QZV Kooperationszuschlag:

RLV QZV Kooperationszuschlag: RLV QZV Kooperationszuschlag: Das MVZ in honorartechnischer Perspektive Dipl.-Ing. Frank Welz Düsseldorf, 17.11.2011 Honorarentwicklung 2011 Honorarverteilung nach Beschluss des BA vom 26.03.2010 Quelle:

Mehr

Bedarfsplanung neu Änderungen, Fragen, Herausforderungen

Bedarfsplanung neu Änderungen, Fragen, Herausforderungen Bedarfsplanung neu Änderungen, Fragen, Herausforderungen Jochen Maurer, Kassenärztliche Vereinigung Bayerns 10.12.2012 Agenda Erwartungen an die neue Bedarfsplanung Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Mehr

KV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren Fachärztliche Praxen. HVM - RLV Obergrenzen-Abrechnungsnachweis Stand

KV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren Fachärztliche Praxen. HVM - RLV Obergrenzen-Abrechnungsnachweis Stand KV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren Fachärztliche Praxen HVM - RLV Obergrenzen-Abrechnungsnachweis Stand 10.11.2016 Honorarverteilungsmaßstab (HVM) 2016 Die wichtigsten Fakten im Überblick Mengensteuerung:

Mehr

Wie funktioniert die Bedarfsplanung für die ambulante ärztliche Versorgung in Schleswig-Holstein?

Wie funktioniert die Bedarfsplanung für die ambulante ärztliche Versorgung in Schleswig-Holstein? Wie funktioniert die Bedarfsplanung für die ambulante ärztliche Versorgung in Schleswig-Holstein? Florian Unger Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Landesvertretung Schleswig-Holstein Bargteheide, den

Mehr

2011 Aufhebung der Bedarfsplanung? Was kommt auf die niedergelassenen Fachärzte zu? Copyright RA Thomas Fendt, Nymphenburger Str.

2011 Aufhebung der Bedarfsplanung? Was kommt auf die niedergelassenen Fachärzte zu? Copyright RA Thomas Fendt, Nymphenburger Str. 2011 Aufhebung der Bedarfsplanung? Was kommt auf die niedergelassenen Fachärzte zu? 1 Aktueller Versorgungssituation in Bayern < 80 % frei partielle entsperrt 110 % - 130 % 130 % - 150 % 150 % - 200 %

Mehr

Nachwuchsgewinnung für die ambulante vertragsärztliche Versorgung

Nachwuchsgewinnung für die ambulante vertragsärztliche Versorgung Nachwuchsgewinnung für die ambulante vertragsärztliche Versorgung Ass. jur. Kai Laarmann, MHA Geschäftsbereichsleiter Vertragsärztliche Versorgung Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen Bezirksstelle

Mehr

Ärzte und der ambulante Sektor I: Strukturelle Rahmenbedingungen

Ärzte und der ambulante Sektor I: Strukturelle Rahmenbedingungen Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter Ärzte und der ambulante Sektor I: Strukturelle Rahmenbedingungen Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen,

Mehr

Vergütung haus- und fachärztlicher Leistungen. Anlage 1 Informationen zur Honorarreform 2009

Vergütung haus- und fachärztlicher Leistungen. Anlage 1 Informationen zur Honorarreform 2009 Anlage 1 Informationen zur Honorarreform 2009 Zum 1. Januar 2009 ändert sich die Systematik der vertragsärztlichen Vergütung grundlegend. Die Kopfpauschalen werden durch eine morbiditätsbedingte Gesamtvergütung

Mehr

Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen)

Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen) Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen) Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen,

Mehr

Bedarfsplanung der ambulanten medizinischen Versorgung

Bedarfsplanung der ambulanten medizinischen Versorgung Bedarfsplanung der ambulanten medizinischen Versorgung Regionaldialog Havelland-Fläming Roland Kiesche Stellv. Unternehmensbereichsleiter Unternehmensbereich 4 - Qualitätssicherung / Sicherstellung 09.02.2012

Mehr

Anstellung oder Niederlassung Welche Form der Berufsausübung ist für Vertragsärzte heute zukunftsweisend?

Anstellung oder Niederlassung Welche Form der Berufsausübung ist für Vertragsärzte heute zukunftsweisend? Anstellung oder Niederlassung Welche Form der Berufsausübung ist für Vertragsärzte heute zukunftsweisend? Management-Workshop am 27.02.2013 Dr. Thomas Kriedel Vorstandsmitglied Themenübersicht 1. Vor-

Mehr

Arztzahlenentwicklung und Bedarfsplanung in der ambulanten rheumatologischen Versorgung

Arztzahlenentwicklung und Bedarfsplanung in der ambulanten rheumatologischen Versorgung Arztzahlenentwicklung und Bedarfsplanung in der ambulanten rheumatologischen Versorgung 9. Kongress des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen 16. Mai 2014 Arztzahlen und Bedarfsplanung in der rheumatologischen

Mehr

Grundlagen der Honorarsystematik für Ärzte und Psychotherapeuten Praxisbörsentag Düsseldorf Olga Lykova I Linda Pawelski

Grundlagen der Honorarsystematik für Ärzte und Psychotherapeuten Praxisbörsentag Düsseldorf Olga Lykova I Linda Pawelski Grundlagen der Honorarsystematik für Ärzte und Psychotherapeuten 04.06.2016 Praxisbörsentag Düsseldorf Olga Lykova I Linda Pawelski Stand: 01.06.2016 Ablauf Allgemeine Informationen zur Honorarsystematik

Mehr

Management von Gesundheitseinrichtungen. Aktuelle Herausforderungen für das Management im ärztlichen ambulanten Bereich

Management von Gesundheitseinrichtungen. Aktuelle Herausforderungen für das Management im ärztlichen ambulanten Bereich Management von Gesundheitseinrichtungen Aktuelle Herausforderungen für das Management im ärztlichen ambulanten Bereich 14.04.2016 Schultz-Zehden Folie 1 Organisationsformen der ambulanten ärztlichen Versorgung

Mehr

Ambulante Vergütung: Status quo, Herausforderungen, Reformoptionen

Ambulante Vergütung: Status quo, Herausforderungen, Reformoptionen Ambulante Vergütung: Status quo, Herausforderungen, Reformoptionen ASG, 10. Februar 2016 Justine Röhmel, Hanna Tillmanns Wie viele Milliarden Euro haben die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2014 für

Mehr

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am folgende Beschlüsse gefasst:

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am folgende Beschlüsse gefasst: A Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am 13.6.2017 folgende Beschlüsse gefasst: A. Gesonderte fachärztliche Versorgung ( ist das Land Sachsen-Anhalt) 1. Im Land Sachsen-Anhalt besteht Überversorgung

Mehr

Historie. Einkaufsmodell. Kasse. vor 1883 Honorar. Behandlung. von (Bismarck) Leistung (Pflicht zur Behandlung)

Historie. Einkaufsmodell. Kasse. vor 1883 Honorar. Behandlung. von (Bismarck) Leistung (Pflicht zur Behandlung) TK-Landesvertretung Baden-Württemberg, Ulm und Heilbronn Juli 2015 Historie vor 1883 Patient Honorar Behandlung Arzt von 1883-1931 (Bismarck) Patient Leistung (Pflicht zur Behandlung) Einkaufsmodell Arzt

Mehr

Fakten und Zahlen - Die Wirkung der Honorarreform in Baden-Württemberg

Fakten und Zahlen - Die Wirkung der Honorarreform in Baden-Württemberg Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung 2009 Fakten und Zahlen - Die Wirkung der Honorarreform in Baden-Württemberg Dr. Wolfgang Herz Vorstand 19.01.2009 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Mehr

Ass. jur. Constance Petersen stellvertretende Geschäftsbereichsleiterin Vertragsärztliche Versorgung

Ass. jur. Constance Petersen stellvertretende Geschäftsbereichsleiterin Vertragsärztliche Versorgung Ass. jur. Constance Petersen stellvertretende Geschäftsbereichsleiterin Vertragsärztliche Versorgung Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen Unternehmensbereich Bezirksstelle Braunschweig 27.06.2014

Mehr

Bedarfsplanung aus Sicht der niedergelassenen Ärzte

Bedarfsplanung aus Sicht der niedergelassenen Ärzte Bedarfsplanung aus Sicht der niedergelassenen Ärzte Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht 13. November 2014 Dr.B.Gibis, KBV Bedarfsplanung Dt. Gesellschaft f. Kassenarztrecht 13.11.2014

Mehr

Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der GKV (GKV-VStG) RA Dr. Thomas Rompf. Die Honorarverteilung und Vergütung

Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der GKV (GKV-VStG) RA Dr. Thomas Rompf. Die Honorarverteilung und Vergütung Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der GKV (GKV-VStG) RA Dr. Thomas Rompf Die Honorarverteilung und Vergütung Präsentation 09.03.2012 Seite 2 GKV-Versorgungsstrukturgesetz Das GKV-VStG

Mehr

Regionalkonferenz Weimarer Land

Regionalkonferenz Weimarer Land Regionalkonferenz Weimarer Land Sicherung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum Matthias Zenker Kassenärztliche Vereinigung Thüringen Folie 1 1. Welche Planungsgrundlagen gibt es für die ambulante

Mehr

Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen)

Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen) Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen) Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen,

Mehr

EBM Informationen. 15.Dezember 2008 Hamburg. Stellvertretender Vorsitzender Kassenärztliche Vereinigung Hamburg

EBM Informationen. 15.Dezember 2008 Hamburg. Stellvertretender Vorsitzender Kassenärztliche Vereinigung Hamburg EBM 2009 Informationen für r Haus- und Kinderä EBM 2009, Informationen für f r Haus- und Kinderä 15.Dezember 2008 Hamburg Stellvertretender Vorsitzender Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Bis 31.Dezember

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Änderungen der Honorarverteilung zum 1. Juli 2010 März 2010 Stabile Regelleistungsvolumen durch neue Verteilungsregeln Zur Stabilisierung der Regelleistungsvolumen (RLV) wird

Mehr

Medizinische Versorgungszentren aktuell. zum Stichtag Kassenärztliche Bundesvereinigung

Medizinische Versorgungszentren aktuell. zum Stichtag Kassenärztliche Bundesvereinigung Medizinische Versorgungszentren aktuell zum Stichtag 31.12.2013 Kassenärztliche Bundesvereinigung Medizinische Versorgungszentren 31.12.2013 Seite 2 von 9 Seit ihrer Einführung im Jahr 2004 beobachtet

Mehr

Die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum: Herausforderungen und Zukunftskonzepte

Die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum: Herausforderungen und Zukunftskonzepte Die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum: Herausforderungen und Zukunftskonzepte Oppurger Gespräch am 04.April 2011 Matthias Zenker Kassenärztliche Vereinigung Thüringen Folie 1 Eröffnung einer Praxis

Mehr

Beschlussfassung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen im Saarland vom

Beschlussfassung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen im Saarland vom Beschlussfassung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen im Saarland vom Gemäß der zum 01.01.2013 in Kraft getretenen Bedarfsplanungs-Richtlinie (BPL-RL) hat der Landesausschuss der Ärzte und

Mehr

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Deutscher Bundestag Drucksache 17/9329 17. Wahlperiode 17. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer

Mehr

Honorarverteilungsmaßstab

Honorarverteilungsmaßstab Honorarverteilungsmaßstab der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (HVM KVWL) gültig ab 01. April 2018 Beschlossen von der 8. Sitzung der XV. Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Ärztliche Versorgung in NRW

Ärztliche Versorgung in NRW Ärztliche Versorgung in NRW Im Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen waren im Jahr 2005 über 930.000 Personen beschäftigt. Die Tätigkeiten dieser Personen dienen primär der Sicherung, der Vorbeugung

Mehr

Beschlussfassung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen im Saarland vom

Beschlussfassung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen im Saarland vom Beschlussfassung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen im Saarland vom 08.10.2015 Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen im Saarland hat in seiner Sitzung am 08.10.2015 auf der Grundlage

Mehr

FACHTAGUNG AMBULANTE ÄRZTLICHE VERSORGUNG WEITERENTWICKELN DIE HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG

FACHTAGUNG AMBULANTE ÄRZTLICHE VERSORGUNG WEITERENTWICKELN DIE HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG FACHTAGUNG AMBULANTE ÄRZTLICHE VERSORGUNG WEITERENTWICKELN DIE HAUSÄRZTLICHE VERSORGUNG NÜRNBERG, 08. FEBRUAR 2017 DR. DIETER GEIS, VORSTAND Gliederung Definition zentraler Begriffe Was ist hausärztliche

Mehr

Faktenblatt. Thema: Ambulante Versorgung Vergütung Ärzte , Pressestelle GKV-Spitzenverband. Durchschnittlicher Reinertrag je Praxisinhaber

Faktenblatt. Thema: Ambulante Versorgung Vergütung Ärzte , Pressestelle GKV-Spitzenverband. Durchschnittlicher Reinertrag je Praxisinhaber Faktenblatt Thema: Ambulante Versorgung Vergütung Ärzte Durchschnittlicher Reinertrag je Praxisinhaber 2011: 166.000 Euro je Praxisinhaber 2007: 142.000 Euro je Praxisinhaber 2003: 126.000 Euro je Praxisinhaber

Mehr

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am folgende Beschlüsse gefasst:

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am folgende Beschlüsse gefasst: A Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am 12.04.2016 folgende Beschlüsse gefasst: A. Gesonderte fachärztliche Versorgung ( ist das Land Sachsen-Anhalt) 1. Im Land Sachsen-Anhalt besteht

Mehr

Tabelle 1: Anzahl der Ärzte und Psychotherapeuten mit hälftiger Zulassung nach Kassenärztlichen

Tabelle 1: Anzahl der Ärzte und Psychotherapeuten mit hälftiger Zulassung nach Kassenärztlichen Anlage Kassenärztliche Bundesvereinigung Tabelle 1: Anzahl der Ärzte und Psychotherapeuten mit hälftiger Zulassung nach Kassenärztlichen Vereinigungen Kassenärztliche Vereinigung Gesamt mit halber Vertragsärzte

Mehr

Versorgungsatlas Arztgruppen: gesonderte fachärztliche Versorgung

Versorgungsatlas Arztgruppen: gesonderte fachärztliche Versorgung Versorgungsatlas Arztgruppen: gesonderte fachärztliche Versorgung Humangenetiker, Laborärzte, Neurochirurgen, Nuklearmediziner, Pathologen, Physikalische- und Rehabilitations-Mediziner, Strahlentherapeuten,

Mehr

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am folgende Beschlüsse gefasst:

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am folgende Beschlüsse gefasst: A Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am 7.7.2015 folgende Beschlüsse gefasst: A. Gesonderte fachärztliche Versorgung ( ist das Land Sachsen-Anhalt) 1. Im Land Sachsen-Anhalt besteht Überversorgung

Mehr

DEMOGRAPHIETAG TORSTEN ERB ABTEILUNGSLEITER SICHERSTELLUNG MAINZ NOVEMBER 2015

DEMOGRAPHIETAG TORSTEN ERB ABTEILUNGSLEITER SICHERSTELLUNG MAINZ NOVEMBER 2015 DEMOGRAPHIETAG TORSTEN ERB ABTEILUNGSLEITER SICHERSTELLUNG MAINZ NOVEMBER 2015 THEMENÜBERSICHT I. Zuständigkeiten II. III. Zulassungsvoraussetzungen Bedarfsplanung/ Standortwahl IV. Möglichkeiten in der

Mehr

Dr. med. Max Kaplan. Präsident der Bayerischen Landesärztekammer Vorsitzender des Ärztlichen Kreisverbandes Memmingen-Mindelheim

Dr. med. Max Kaplan. Präsident der Bayerischen Landesärztekammer Vorsitzender des Ärztlichen Kreisverbandes Memmingen-Mindelheim Ärztliche Versorgung im Landkreis Unterallgäu unter Berücksichtigung des GKV-Versorgungsstrukturgesetz, der neuen Bedarfsplanung und der neuen Bereitschaftsdienstordnung Dr. med. Max Kaplan Präsident der

Mehr

Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen)

Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen) Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter Ambulanter Sektor V: MVZ, Ärztenetze etc. (Kooperationen) Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen,

Mehr

Dr. med. Thomas Fischbach

Dr. med. Thomas Fischbach Zukunft der ambulanten pädiatrischen Versorgung aus Sicht der KBV 110. DGKJ - Jahrestagung Leipzig, 12. September 2014 Dr. med. Thomas Fischbach Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin Facharzt für Anaesthesiologie

Mehr

Statusbericht. AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse Regionaldirektion Kreis Kleve

Statusbericht. AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse Regionaldirektion Kreis Kleve Statusbericht Agenda 1. Bedarfsplanung 2. Die aktuelle Situation im Kreis Kleve 3. Standortfrage Die Bedarfsplanung Quelle: http://www.kv-on.de/html/961.php Planungsgruppen Früher 1. 2. 3. 4. Hausärzte

Mehr

Düsseldorfer Symposium für Vertragsärzte Neues bei der vertragsärztlichen Vergütung - Was habe ich zu beachten?

Düsseldorfer Symposium für Vertragsärzte Neues bei der vertragsärztlichen Vergütung - Was habe ich zu beachten? Düsseldorfer Symposium für Vertragsärzte 2011 - Neues bei der vertragsärztlichen Vergütung - Was habe ich zu beachten? Agenda GKV-Finanzierungsgesetz Beschlüsse des Bewertungsausschusses und des Erweiterten

Mehr

Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz Ziele, Instrumente und Ergebnisse

Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz Ziele, Instrumente und Ergebnisse Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz Ziele, Instrumente und Ergebnisse Henning Horst Abteilungsleiter Ambulante Versorgung Verband der Ersatzkassen e. V. Presseworkshop 2. September 2014, Berlin Ziel 1: Sicherstellung

Mehr

Medizinische Versorgungszentren aktuell. zum Stichtag Kassenärztliche Bundesvereinigung

Medizinische Versorgungszentren aktuell. zum Stichtag Kassenärztliche Bundesvereinigung Medizinische Versorgungszentren aktuell zum Stichtag 31.12.2016 Kassenärztliche Bundesvereinigung Medizinische Versorgungszentren 31.12.2016 Seite 2 Seit ihrer Einführung im Jahr 2004 beobachtet die KBV

Mehr

2. Nachtrag zum Honorarverteilungsmaßstab (HVM)

2. Nachtrag zum Honorarverteilungsmaßstab (HVM) ... Seite 1 von 1 Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabes der KVN 2. Nachtrag zum Honorarverteilungsmaßstab (HVM) Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat im

Mehr

Medizinische Versorgungszentren aktuell. 2. Quartal Kassenärztliche Bundesvereinigung

Medizinische Versorgungszentren aktuell. 2. Quartal Kassenärztliche Bundesvereinigung Medizinische Versorgungszentren aktuell 2. Quartal 2011 Kassenärztliche Bundesvereinigung MVZ im 2. Quartal 2011 30.06.2011 Seite 2 von 9 Seit ihrer Einführung im Jahr 2004 beobachtet die KBV die Entwicklung

Mehr

Medizinische Versorgungszentren aktuell. 3. Quartal Kassenärztliche Bundesvereinigung

Medizinische Versorgungszentren aktuell. 3. Quartal Kassenärztliche Bundesvereinigung Medizinische Versorgungszentren aktuell 3. Quartal 2011 Kassenärztliche Bundesvereinigung MVZ im 3. Quartal 2011 30.09.2011 Seite 2 von 9 Seit ihrer Einführung im Jahr 2004 beobachtet die KBV die Entwicklung

Mehr

Honorarbericht. KV-Blatt BUDGET

Honorarbericht. KV-Blatt BUDGET Honorarbericht KV-Blatt 07.2017 BUDGET KV-Blatt 07.2017 Honorarbericht Honorarbericht der KV Berlin Quartal 2016-4 Erstmals bieten wir den Berliner Vertragsärzten und -psychotherapeuten sowie der interessierten

Mehr

MVZ & Angestellte Ärzte

MVZ & Angestellte Ärzte Berlin 17.9.2014 MVZ & Angestellte Ärzte 1) Lagebericht 2) Novellierungsbedarf beim Rechtsrahmen Vorstandsvorsitzender Bundesverband Medizinische Versorgungszentren Gesundheitszentren - Integrierte Versorgung

Mehr

Vorgaben zur Honorarverteilung gemäß 87b Abs. 4 SGB V Kassenärztlichen Bundesvereinigung Stand:

Vorgaben zur Honorarverteilung gemäß 87b Abs. 4 SGB V Kassenärztlichen Bundesvereinigung Stand: Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß 87b Abs. 4 SGB V (Artikel 1, Nr. 24 GKV-VStG) zur Honorarverteilung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen mit Wirkung zum 1. April 2012 I. Änderung

Mehr

Übung zur Einführung in die Gesundheitsökonomie: Vergütung im ambulanten Bereich 22.06.2010 Dipl.-Volksw. Michael Bäumler

Übung zur Einführung in die Gesundheitsökonomie: Vergütung im ambulanten Bereich 22.06.2010 Dipl.-Volksw. Michael Bäumler Übung zur Einführung in die Gesundheitsökonomie: Vergütung im ambulanten Bereich 22.06.2010 Dipl.-Volksw. Michael Bäumler FG Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin (WHO Collaborating

Mehr

Von Punkten zu EURO: Honorarreform 2009

Von Punkten zu EURO: Honorarreform 2009 Informationsveranstaltung zur Honorarreform am 18.11.2008 Von Punkten zu EURO: Honorarreform 2009 Die arztindividuelle Mengensteuerung das RLV Dr. rer. pol. Markus J. Jäckel Hauptabteilungsleiter Abrechnung

Mehr

Grundsätze Bedarfsplanung:

Grundsätze Bedarfsplanung: Grundsätze Bedarfsplanung: Durch die Bedarfsplanung wird festgelegt, wie viele Ärzte in einem bestimmten räumlichen Bereich tätig sein sollen. Räumliche Grundlage der Bedarfsplanung sind die so genannten

Mehr

Faktenblatt. Thema: Ambulante Versorgung - Systematik Ärztehonorare , Pressestelle GKV-Spitzenverband

Faktenblatt. Thema: Ambulante Versorgung - Systematik Ärztehonorare , Pressestelle GKV-Spitzenverband Faktenblatt Thema: Ambulante Versorgung - Systematik Ärztehonorare 1. Wie kommen die Honorare für die niedergelassenen Ärzte zustande? Die Grundlagen der Weiterentwicklung der Honorare von niedergelassenen

Mehr

KV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren Fachärztliche Praxen. Labor-Budget des Abschnitts 32.3 EBM Speziallabor Stand

KV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren Fachärztliche Praxen. Labor-Budget des Abschnitts 32.3 EBM Speziallabor Stand KV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren Fachärztliche Praxen Labor-Budget des Abschnitts 32.3 EBM Speziallabor Stand 10.11.2016 Abstaffelungsquote bei Labor Kapitel 32.2 / 32.3 Bundeseinheitliche

Mehr

Das Stadt-Land-Gefälle in der ärztlichen Bedarfsplanung Stand und Perspektiven

Das Stadt-Land-Gefälle in der ärztlichen Bedarfsplanung Stand und Perspektiven Gesundheit Mobilität Bildung Das Stadt-Land-Gefälle in der ärztlichen Bedarfsplanung Stand und Perspektiven Dr. Martin Albrecht, IGES Institut Der Demografiekongress 2016 Berlin, 2. September 2016 Das

Mehr

Einflussmöglichkeiten von Gemeinden bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung

Einflussmöglichkeiten von Gemeinden bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung Einflussmöglichkeiten von Gemeinden bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung Fachtagung: Ärztliche Versorgung im ländlichen Raum 29. Juni 2011 RA Dr. Horst Bonvie Fachanwalt für Medizinrecht Bonvie

Mehr

Ambulante Bedarfsplanung und Versorgungssteuerung - Fortschreibung gemäß Protokollnotiz zum Letter of Intent (LOI)

Ambulante Bedarfsplanung und Versorgungssteuerung - Fortschreibung gemäß Protokollnotiz zum Letter of Intent (LOI) Ambulante Bedarfsplanung und Versorgungssteuerung - Fortschreibung gemäß Protokollnotiz zum Letter of Intent (LOI) Mit dem Letter of Intent (LOI) zur Versorgungssteuerung auf Ebene der 12 Berliner Verwaltungsbezirke

Mehr

Neuerungen im Rahmen der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Januar 2015

Neuerungen im Rahmen der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Januar 2015 Neuerungen im Rahmen der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Januar 2015 PFG bei Schwerpunktinternisten Gibt es die PFG künftig auch für Schwerpunktinternisten? Ab dem 1. Januar 2015

Mehr

Beschluss des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 SGB V in seiner 180. Sitzung am 20. April Teil A

Beschluss des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 SGB V in seiner 180. Sitzung am 20. April Teil A Beschluss des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 SGB V in seiner 180. Sitzung am 20. April 2009 zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Regelungen zur Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung im Jahr

Mehr

Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) ab dem 2. Quartal 2018

Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) ab dem 2. Quartal 2018 Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) ab dem 2. Quartal 2018 Seite 1 von 58 Inhaltsverzeichnis 1. Präambel... 4 2. Grundsätze... 4 3. Struktur der Verteilung

Mehr

Honorarzusammenstellung

Honorarzusammenstellung KV-Statistiken richtig lesen richtig reagieren Besonderheiten bei Praxen der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Honorarzusammenstellung Honorarsystematik 2016

Mehr

Bedarfsplanung der Kinder- und Jugendpsychiater und -psychotherapeuten

Bedarfsplanung der Kinder- und Jugendpsychiater und -psychotherapeuten Bedarfsplanung der Kinder- und Jugendpsychiater 14.06.2016 1 Bedarfsplanung der Kinder- und Jugendpsychiater und -psychotherapeuten Workshop "Kinder- und jugendpsychiatrische und - psychotherapeutische

Mehr

Chancen aus dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz für die Region Torgau-Oschatz. Regionalkonferenz am 15. Februar 2012

Chancen aus dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz für die Region Torgau-Oschatz. Regionalkonferenz am 15. Februar 2012 Chancen aus dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz für die Region Torgau-Oschatz Regionalkonferenz am 15. Februar 2012 2 15. Februar Andrea Keßler SMS Ärztliche Versorgung im Planungsbereich Torgau-Oschatz

Mehr

Entwicklung der Zahl ambulant tätiger Ärzte 1990-2012

Entwicklung der Zahl ambulant tätiger Ärzte 1990-2012 Faktenblatt Thema: Bedarfsplanung und Versorgung Herausforderungen in der ärztlichen Bedarfsplanung Deutschland verfügt über ein sehr gut ausgebautes System der ambulanten Versorgung mit einer insgesamt

Mehr

Medizinische Versorgungszentren aktuell. 2. Quartal 2006

Medizinische Versorgungszentren aktuell. 2. Quartal 2006 Kassenärztliche Bundesvereinigung Medizinische Versorgungszentren aktuell. 2. Quartal 2006 Nachfolgend wird auf der Grundlage eigener Datenerhebungen der KBV bei allen Kassenärztlichen Vereinigungen die

Mehr

Änderungen des Verteilungsmaßstabes zum 1. Quartal 2018

Änderungen des Verteilungsmaßstabes zum 1. Quartal 2018 Änderungen des Verteilungsmaßstabes zum 1. Quartal 2018 Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg hat in ihrer Sitzung am 30.11.2017 gemäß 87b SGB V folgenden 12. Nachtrag zum Verteilungsmaßstab

Mehr

Bayerischer Landesgesundheitsrat 14. März Dr. Krombholz, Vorsitzender des Vorstands

Bayerischer Landesgesundheitsrat 14. März Dr. Krombholz, Vorsitzender des Vorstands Bayerischer Landesgesundheitsrat 14. März 2011 Dr. Krombholz, Vorsitzender des Vorstands Agenda Zukünftige Politik der KVB Hausärztliche Versorgungssituation in Bayern Fachärztliche Versorgungssituation

Mehr

Altersstruktur- und Arztzahlenwicklung in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Rheumatologen Dr. Thomas Kopetsch

Altersstruktur- und Arztzahlenwicklung in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Rheumatologen Dr. Thomas Kopetsch Altersstruktur- und Arztzahlenwicklung in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der Rheumatologen Dr. Thomas Kopetsch Kassenärztliche Bundesvereinigung Allgemeine Entwicklung in Deutschland Rheumatologen

Mehr

Internationale Gesundheitssysteme

Internationale Gesundheitssysteme Einführung in das Management im Gesundheitswesen Internationale Gesundheitssysteme Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin (WHO Collaborating

Mehr

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645. Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2342 -

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645. Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2342 - Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2342 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Uwe Schwarz, Holger Ansmann, Marco

Mehr

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am folgende Beschlüsse gefasst:

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am folgende Beschlüsse gefasst: A Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am 09.09.2014 folgende Beschlüsse gefasst: A. Gesonderte fachärztliche Versorgung ( ist das Land Sachsen-Anhalt) 1. Im Land Sachsen-Anhalt besteht

Mehr

Praxiserweiterung und Praxisabgabe 2013

Praxiserweiterung und Praxisabgabe 2013 Praxiserweiterung und Praxisabgabe 2013 Radiologisches Zentrum Fallstricke des Versorgungstrukturgesetz 2012/13 05.03.2013, 19:00 h Dr. Ute Pi+rof Fachanwäl7n für Medizinrecht Haslangstraße 1 85049 Der

Mehr

Die zukünftige Honorierung vor dem Hintergrund von Qualitätsstandards und Morbidität: Was erwartet den niedergelassenen Schmerztherapeuten?

Die zukünftige Honorierung vor dem Hintergrund von Qualitätsstandards und Morbidität: Was erwartet den niedergelassenen Schmerztherapeuten? Die zukünftige Honorierung vor dem Hintergrund von Qualitätsstandards und Morbidität: Was erwartet den niedergelassenen Schmerztherapeuten? 11. Oktober 2008, Maritim Berlin Referent: Dr. Thomas Reuhl,

Mehr

Zwischen der. Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg. und. der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse,

Zwischen der. Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg. und. der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse, Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse, dem BKK Landesverband NORD, zugleich für die Krankenkasse für den Gartenbau und handelnd als Landesverband

Mehr

Reform der Reform: Wie geht es weiter mit der ärztlichen Vergütung?

Reform der Reform: Wie geht es weiter mit der ärztlichen Vergütung? , 28. Januar 2011 in Berlin Labormedizin in Deutschland- Eine Branche im Wandel? Reform der Reform: Wie geht es weiter mit der ärztlichen Vergütung? Dr. Manfred Partsch 28.01.2011 1 Agenda 1. Vergütung

Mehr

Vereinbarung. zur. Bereinigung der Regelleistungsvolumen (RLV) nach 87b SGB V für Verträge nach 73b, 73c und 140a ff. SGB V

Vereinbarung. zur. Bereinigung der Regelleistungsvolumen (RLV) nach 87b SGB V für Verträge nach 73b, 73c und 140a ff. SGB V Vereinbarung zur Bereinigung der Regelleistungsvolumen (RLV) nach 87b SGB V für Verträge nach 73b, 73c und 140a ff. SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) und der AOK Sachsen-Anhalt,

Mehr

Die Grundzüge der Bedarfsplanungsreform

Die Grundzüge der Bedarfsplanungsreform Die Grundzüge der Bedarfsplanungsreform Josef Hecken Unparteiischer Vorsitzender des G-BA Rechtssymposium Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung Seite 1 Rechtssymposium Bedarfsplanung in der

Mehr

Studie zur Altersstruktur- und Arztzahlentwicklung: Daten, Fakten, Trends

Studie zur Altersstruktur- und Arztzahlentwicklung: Daten, Fakten, Trends Studie zur Altersstruktur- und Arztzahlentwicklung: Daten, Fakten, Trends 5. aktualisierte und komplett überarbeitete Auflage Pressekonferenz am 03.09.2010 in Berlin Pressekonferenz 03.09.2010 Seite 2

Mehr

Ambulante medizinische Versorgung in Bayerns Kommunen weiterentwickeln Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten

Ambulante medizinische Versorgung in Bayerns Kommunen weiterentwickeln Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten Ambulante medizinische Versorgung in Bayerns Kommunen weiterentwickeln Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten Gunnar Geuter Gesundheitskonferenz 2016 der Landeshauptstadt München am 26.10.2016 Agenda

Mehr

Internationale Gesundheitssysteme

Internationale Gesundheitssysteme Einführung in das Management im Gesundheitswesen Internationale Gesundheitssysteme Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin (WHO Collaborating

Mehr

Das MVZ in Schieflage: Erste Hilfe für den Geschäftsführer

Das MVZ in Schieflage: Erste Hilfe für den Geschäftsführer Das MVZ in Schieflage: Erste Hilfe für den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Med.concept Frankfurt (O) GmbH Düsseldorf, 20.11.2010 Über uns med.concept Frankfurt (Oder) GmbH Unternehmenssitz: bestehend seit:

Mehr

Ohne Gesundheit ist alles nichts! Fakten und Thesen zur medizinischen Versorgung

Ohne Gesundheit ist alles nichts! Fakten und Thesen zur medizinischen Versorgung Ohne Gesundheit ist alles nichts! Fakten und Thesen zur medizinischen Versorgung Mathias Tronnier 14. Oktober 2013 Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Entwicklung der Altersstruktur Sachsen-Anhalt

Mehr

Vertragsärzte zum

Vertragsärzte zum Newsletter Medizinrecht Honorarreform der Vertragsärzte zum 01.01.2009 Dezember 2008 Paluka Sobola & Partner Neupfarrplatz 10 93047 Regensburg Tel. 0941 58 57 1-0 Fax 0941 58 57 1-14 info@paluka.de www.paluka.de

Mehr

Lesefassung gültig ab 1. Oktober 2015 der

Lesefassung gültig ab 1. Oktober 2015 der Lesefassung gültig ab 1. Oktober 2015 der Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß 87b Abs. 4 SGB V zur Honorarverteilung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen Teil A Teil B Teil C Teil

Mehr