Baurechtliche Steuerung des Onlinehandels? Dr. Christian Wiggers Rechtsanwalt
|
|
- Krista Gehrig
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Baurechtliche Steuerung des Onlinehandels? Dr. Christian Wiggers Rechtsanwalt
2 2 Entwicklung Gestern: Science Fictin Heute: Realität Und mrgen?
3 3 Onlinehandel Betriebsteile Eigentlicher Verkauf erflgt nline Bür (= Internetzugang) Buchhaltung / Cntrlling, Administratin Vllzug des Verkaufsgeschäfts Warenlager: Vrhalten der Ware, Versand, Verteilung Lieferung (Versand) Abhlung: Abhlbxen (autmatisierte Übergabe) Abhlstatinen (persönliche Übergabe) Hier planungsrechtliche Fragen
4 4 Mögliche planungsrechtliche Nutzungsarten Nicht störender Gewerbebetrieb? in den meisten Baugebieten nach BauNVO zulässig, sweit gebietsverträglich nach Größe und Störgrad Lagerhaus? zulässig in Gewerbe- und Industriegebieten Einzelhandelsbetrieb? grßflächig / kleinflächig? Steuerung über Verkaufsflächengröße möglich?
5 5 Einzelhandel im Sinne des Planungsrechts? Definitin Einzelhandel nach BVerwG (z.b. BVerwG BauR 2009, 307 m.w.n.): Einzelhandel im planungsrechtlichen Sinne ist der unmittelbare Verkauf vn Waren an Endverbraucher (in Anlehnung an 6a Abs. 1 UWG i.d.f.v. 1969) Planungsrechtliche Merkmale des Einzelhandels: Verkauf/Abgabe an Letztverbraucher (+) Unbestimmter Kreis an Käufern (+) Verkaufsfläche, grß- der kleinflächig (?) Bür (-) Warenlager mit Abhlmöglichkeit ( Abhllager ) (?) Reine Abhlmöglichkeiten bei persönlicher Übergabe (?)
6 6 Bauplanungsrechtliche Beurteilung Gebiet mit Bebauungsplan Nutzungsart muss im jeweiligen Gebietstyp nach der Baunutzungsverrdnung (BauNVO) zulässig sein Einzelhandel in allgemeinen Whngebieten nur eingeschränkt als Laden zur Gebietsversrgung Beweislast liegt beim Bauherrn / Nutzer Einzugsgebiet? Whl größer als beim statinären Einzelhandel Verkaufsfläche? Whl kleiner als beim statinären Einzelhandel Aber: Wie zu bestimmen?
7 7 Bauplanungsrechtliche Beurteilung Unbeplanter Innenbereich 34 BauGB Ein Vrhaben darf keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versrgungsbereiche haben ( nicht zentrenschädlich ) Beweislast für schädliche Auswirkungen liegt bei der Behörde: Prgnse der Umsatzumverteilung durch Gutachten Vergleich vrhandene und hinzutretende Verkaufsfläche => ungeeignet bei Abhllagern => stattdessen auf die Lagerfläche abstellen? Fraglich! Wirtschaftliche Auswirkungen gehen nicht vn der Abhlung aus, sndern vm nline getätigten Geschäft. Keine Lagerflächenprduktivität (?). Oder dch? Grßes Lager = grße Attraktivität (?)
8 8 Fazit: Onlinehandel gliedert sich in unterschiedliche Betriebsteile mit meist unterschiedlichen Standrten, die unterschiedliche räumliche Auswirkungen haben und daher unterschiedlich rechtlich zu beurteilen sind (Bür, Lager, Übergabe). Planungsrechtliche Relevanz hat vr allem der Vllzug des Onlinehandels, d.h. Warenlagerung und Übergabe an Kunden. Kein Betriebsteil ist (eindeutig) als Einzelhandelsbetrieb im planungsrechtlichen Sinne einzustufen. Keine der nur eingeschränkte Steuerungsmöglichkeit des Onlinehandels über die üblichen planungsrechtlichen Kriterien wie z.b. Verkaufsflächengrößen, Umsatzumverteilungen. Die Bestimmung städtebaulicher Zentrenschädlichkeit vn Abhllagern und -statinen ist derzeit nicht geklärt. Bestimmung wirtschaftlicher Auswirkungen über die Lagerfläche? Lagerflächenprduktivität als neues Kriterium?
9 9 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ihr Referent Dr. Christian Wiggers Peters, Schönberger & Partner mbb Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Schackstraße München Tel.: Fax: psp@psp.eu Internet:
Planungsrechtlicher Umgang mit dem Lebensmitteleinzelhandel. Dr. Christian Wiggers Rechtsanwalt
Planungsrechtlicher Umgang mit dem Lebensmitteleinzelhandel Dr. Christian Wiggers Rechtsanwalt 6. NRW-Nahversrgungstag 15. Februar 2017, Bergkamen 2 I. Planungsrechtliche Steuerung des Einzelhandels Raumrdnung
MehrPlanungsrechtlicher Umgang mit dem Lebensmitteleinzelhandel. Dr. Christian Wiggers Rechtsanwalt
Planungsrechtlicher Umgang mit dem Lebensmitteleinzelhandel Dr. Christian Wiggers Rechtsanwalt 2 I. Planungsrechtliche Steuerung des Einzelhandels n Raumordnung Landes- und Regionalplanung n Gemeindliche
MehrTeil B Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan G Steuerung des Einzelhandels im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn
Seite 1 von 16 Teil B Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan 10-81 G Steuerung des Einzelhandels im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn Fassung vom 01.02.2016 I. Zulässigkeit von zentrenrelevanten
MehrVERGNÜGUNGSSTÄTTENKONZEPT Gutachten zur Steuerung von Vergnügungsstätten in Kommunen. Kurzfassung zur Information
VERGNÜGUNGSSTÄTTENKONZEPT Gutachten zur Steuerung von Vergnügungsstätten in Kommunen Stand: Dezember 2010 1 Einleitung In der städtebaulichen Diskussion wurden Vergnügungsstätten erstmals intensiv in den
MehrUrbane Gebiete. Dr. Rainer Voß Fachanwalt für Verwaltungsrecht/AnwaltMediator (DAA/FU Hagen) Kompetenz durch Spezialisierung
Urbane Gebiete Dr. Rainer Voß Fachanwalt für Verwaltungsrecht/AnwaltMediator (DAA/FU Hagen) Hintergrund Soll eine "nutzungsgemischte Stadt der kurzen Wege" ermöglichen. (Barbara Hendricks) Dient dem Ziel
MehrAktuelle rechtliche Rahmenbedingungen zur Nahversorgung
Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen zur Nahversorgung 3. NRW-Nahversorgungstag Handelsverband Nordrhein-Westfalen und Einzelhandelsverband Westfalen-Münsterland am 12. Februar 2014 in Hamm Folie 1 Gliederung
MehrFehlervermeidung bei Einzelhandelskonzepten: Was geht und was geht nicht? vhw-praxisseminar, München, 16. September 2010
Fehlervermeidung bei Einzelhandelskonzepten: Was geht und was geht nicht? vhw-praxisseminar, München, 16. September 2010 Klaus Füßer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Berlin, Leipzig Maßgebliche
MehrBegründung zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße
zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße Der Bürgermeister -Fachbereich Stadtplanung- Nettetal, INHALT: 1. Anlass sowie Ziel und Zweck der Planung 3 2. Planerische Ausgangssituation und Rahmenbedingungen
MehrBestandsanalyse großflächiger Einzelhandelsbetriebe in Bereichen für industrielle und gewerbliche Nutzungen (GIB)
in Bereichen für industrielle und gewerbliche Nutzungen (GIB) Ziele zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels (EH) enthalten Aussagen zum Ausschluss neuer Einzelhandels-Planungen in GIB, allenfalls
Mehr13. September 2012 Jörg Finkeldei
Zulässigkeit von Vorhaben in Mischgebieten im Hinblick auf die Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung 13. September 2012 Jörg Finkeldei Ministerium für Mischgebiete dienen gemäß 6 Abs. 1 BauNVO dem Wohnen
MehrFachdialog Bauleitplanung 2006
Fachdialog Bauleitplanung 2006 Neue Planungsinstrumente - Änderungsentwurf des BauGB Einzelhandelsurteile des BVerwG - Folgen für Planung und Zulassung von Bauvorhaben Das neue Landschaftsgesetz NRW -
MehrNahversorgung. Planernetzwerk des RVR. Essen, Vortrag von Frau Heitfeld-Hagelgans und Herrn Piel
Nahversorgung Planernetzwerk des RVR Essen, 08.05.2015 1 Vortrag von Frau Heitfeld-Hagelgans und Herrn Piel Gliederung Instrumentenkasten des Planungsrechts zur Steuerung des Einzelhandels Entwicklung
MehrWie schreibe ich einen Plan für ein Rathaus
Die Novellierung des BauGB 2007 unter Berücksichtigung der spezifischen Berliner Planungsbedingungen Fachgespräch Einzelhandel Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 15.03.2007 Rechtsanwalt und Dipl. Geograph
MehrVorhaben im unbeplanten Innenbereich nach 34 BauGB
Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach 34 BauGB Vorhaben im Innenbereich 34 BauGB Zulässigkeit von Vorhaben: im B-Plangebiet/VEP: 30 BauGB im unbeplanten Innenbereich: 34 BauGB im Außenbereich: 35 BauGB
MehrDie Sicherung der Nahversorgung und ihre rechtlichen Grenzen
Die Sicherung der Nahversorgung und ihre rechtlichen Grenzen Dr. Torsten van Jeger Bild einfügen (Cover Small) zur Image Library Frankfurt am Main, 4.11.2013 1. Grundproblem: Warum sterben Nahversorger
MehrStart Projektplanung durch Bauherrn / Entwurfsverfasser (Bauantrag) u.a. Art. 64 BayBO
Start Projektplanung durch Bauherrn / Entwurfsverfasser (Bauantrag) u.a. Art. 64 BayBO Beteiligung der Nachbarn durch Bauherrn selbst u.a. Art. 68 Abs. 1 BayBO Beurteilung des Bauantrags durch Standortgemeinde
MehrRealisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen
Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen Gliederung Problemstellung Typische Konfliktsituationen Rechtlicher Rahmen Richtwerte Praktische Maßnahmen Rechtliche Instrumente
MehrGenehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht
Genehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht am Mittwoch, den 09. Dezember 2009 Referent: Dipl.-Ing. Thomas Horn Fachbereichsleiter Bauaufsicht und Naturschutz im Landwirtschaftszentrum Eichhof in Bad Hersfeld
MehrEINZELHANDEL. in der BAULEITPLANUNG EINZELHANDEL UND STADTENTWICKLUNG. Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB Haus der Jugend
EINZELHANDEL in der BAULEITPLANUNG Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. 3 Abs. 1 BauGB Haus der Jugend 21.03.2012 Gesetzliche Grundlagen 11 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung - BauNVO - regelt die Zulässigkeit
MehrEinzelhandelsbetrieb; Lebensmittelmarkt; Verkaufsfläche; Geschossfläche; Einkaufswagen; Abstellen von Einkaufswagen; Gebäude; Überdachung.
Sachgebiet: Baurecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: BauGB 34 Abs. 1 und 2 BauNVO 6 Abs. 2, 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Stichworte: Einzelhandelsbetrieb; Lebensmittelmarkt; Verkaufsfläche; Geschossfläche;
MehrNeue Rechtsprechung zu 34 Abs. 1 BauGB. Dr. Markus Johlen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Neue Rechtsprechung zu 34 Abs. 1 BauGB Dr. Markus Johlen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht +recht Bauplanungsrecht +Bauplanungs- Bebauungsplangebiet 30 BauGB Unbeplanter Innenbereich 34
MehrBaurechtliche Herausforderungen bei der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge. Dr. Christian Giesecke, LL.M.
Baurechtliche Herausforderungen bei der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge Dr. Christian Giesecke, LL.M. (McGill) Baurechtliche Behandlung von Flüchtlingsunterkünften Ausgangssituation
MehrBWE-Forum Zukunftsfragen im WEA-Betrieb. Repowering in der Regionalplanung
Husum, 14. September 2017 BWE-Frum Zukunftsfragen im WEA-Betrieb Repwering in der Reginalplanung RA Philipp v. Tettau MWP Rechtsanwälte Leibnizstraße 53, 10629 Berlin Tel.: 030 399 250 0 tettau@mwp-berlin.de
MehrPräambel. Teil B Text
Präambel Aufgrund des 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtsgültigen Änderungen wird nach Beschlussfassung durch die Bürgerschaft vom
MehrSatzung. zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Lehmkuhlen. Stadt Lüchow (Wendland)
Satzung zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Lehmkuhlen Stadt Lüchow (Wendland) Präambel Aufgrund der 1 Abs. 3, 10 und 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit 58 des Niedersächsischen
MehrAuswirkungsanalysen in der Praxis: Wie ist das mit dem worstcase?
Auswirkungsanalysen in der Praxis: Wie ist das mit dem worstcase? Rechtliche Grundlagen für Einzelhandelsgutachten Bild einfügen (Cover Small) zur Image Library Dr. Alexander Köpfler Einzelhandelsgutachten
MehrAufgabe von Einzelhandelskonzepten
Einzelhandelskonzept - Fortschreibung Gemeinde Ganderkesee - wesentliche Ergebnisse - Ausschuss für Gemeindeentwicklung 19.01.201 Dipl. Geogr. Katharina Staiger Das Dokument ist urheberrechtlich geschützt.
MehrVeranstaltung der BKM 2016 BauGB-Novelle zur Unterbringung von Flüchtlingen
Übersicht: Veranstaltung der BKM 2016 BauGB-Novelle zur Unterbringung von Flüchtlingen 1. Erscheinungsformen von Flüchtlingsunterkünften. 2. Art der baulichen Nutzung 3. Neuregelung vom 20.11.2014 4. Neuregelungen
MehrStädtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema!
Vorlesungsthema! Städtebaurecht BauGB 34 Vorlesungsthema! Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) Bauleitplanung! Teil 1 BauGB: Aufgabe
MehrBezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. Vorlage - zur Kenntnisnahme
MehrSTADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 12 a "Himmelreich" in Delbrück-Mitte, 7. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage
MehrBebauungsplan mit Grünordnungsplan An der Arnbrucker Straße I / 4. Änderung. Begründung, Satzung und Verfahrensvermerke
Stadt Bad Kötzting Herrenstraße 5 93444 Bad Kötzting Bebauungsplan mit Grünrdnungsplan An der Arnbrucker Straße I / 4. Änderung Verfahren nach 13 BauGB Begründung, Satzung und Verfahrensvermerke Entwurf
MehrErgänzung zur Begründung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6
Ergänzung zur Begründung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 L 6 - Neuharlinger/Altharlinger Sieltief Jann Berghaus Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Rechtsanwälte Berghaus,
MehrVorstellung Nutzungskonzept für die Innenstadt von Coesfeld & frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 80. Änderung FNP
Vorstellung Nutzungskonzept für die Innenstadt von Coesfeld & frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 80. Änderung FNP Bürgerversammlung am 02.11.2016 Gliederung des Vortrags 1. Vorstellung informelles
MehrRunder Tisch Einzelhandel Einzelhandel und
Runder Tisch Einzelhandel Einzelhandel und Trends im Einzelhandel im Stadtplanungsamt Hinblick Dresden auf die Dresden 27. Juni Stadtplanungsamt 2011 Quantitative Trends Verkaufsfläche (++) Einwohner (+)
Mehr1 Ziele und Schwerpunkte der CIMA Entwicklungskonzepte
München Stuttgart Frchheim Köln Leipzig Lübeck Ried(A) CIMA Beratung + Management GmbH Glashüttenweg 34 23568 Lübeck T 0451-389 680 F 0451-389 6828 www.cima.de Kmmunale Vergnügungsstättenknzepte Infrmatinen
MehrÖffentliches Baurecht, TU Dresden Die planungsrechtliche Zulässigkeit baulicher und sonstiger Vorhaben
Die planungsrechtliche Zulässigkeit baulicher und sonstiger Vorhaben 1/40 29 BauGB: (1) Für Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben, und für
MehrBebauungsplan Nr. 34 der Stadt Munster Waldstraße -2. Änderung- (gem. 13a Baugesetzbuch)
Bebauungsplan Nr. 4 der Stadt Munster Waldstraße -2. Änderung- (gem. 1a Baugesetzbuch) - E N T W U R F - PRÄAMBEL Aufgrund des 1 Abs. und des 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und des 84 der Niedersächsischen
MehrÜbersicht sonstige verfügbare Bauflächen
Übersicht sonstige verfügbare Bauflächen 3 Pulsnitzer Straße Flurnummer 16 3 37 Flurn. 16 Flurstück: 16 mit 810 m² Eigentümer: Stadt Kamenz 38 Flurnummer 16 Planungsrechtliche Beurteilung Die hier betrachtete
MehrStadt Büren. Bebauungsplan Nr. 16 Goldammerweg Bebauungsplan Nr. 17 Hermannstraße Informationsveranstaltung,
2. Informationsveranstaltung - 23.06.2014 - Folie 1 Stadt Büren Bebauungsplan Nr. 16 Goldammerweg Bebauungsplan Nr. 17 Hermannstraße - 2. Informationsveranstaltung, 23.06.2014 - Jens-Peter Huesmann, Alexander
MehrAnwendung des Leitfadens KAS 18 - Bericht des Stadtplanungsamtes
Anwendung des Leitfadens KAS 18 - des es Hillrich Teismann, Titel der Präsentation Folie: 1 Ämterangabe über Folienmaster Was hat diese Situation mit der Störfallthematik zu tun? Physiotherapie Schutzwürdige
MehrGewährleistung einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung
Der Rat der Stadt Gummersbach hat in seiner Sitzung am 02. Dezember 2008 den Beschluss über ein Nahversorgungs- und Zentrenkonzept (zentrale Versorgungsbereiche) für die Gesamtstadt gefasst. Das vom Rat
MehrPlananpassung und Planungsgebot
Anlage zur RV-Drucksache Nr. IX-35 Plananpassung und Planungsgebot 1. Rechtsgrundlagen 1.1 Raumordnungsgesetz (ROG) 4 ROG Bindungswirkungen der Erfordernisse der Raumordnung (1) Bei raumbedeutsamen Planungen
MehrBezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600
Bezirksamt Mitte von Berlin.12.2016 Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600 Bezirksamtsvorlage Nr. 31 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 10.01.2017 1. Gegenstand
MehrPlanung von Standorten für Windkraftanlagen
Planung von Standorten für Windkraftanlagen Unter Berücksichtigung des Repowering von Windkraftanlagen und der BauGB-Klimanovelle 2011 Von Matthias Spitz Partner bei MELCHERS Rechtsanwälte, Heidelberg
MehrDas Baurecht in der Krise
Das Baurecht in der Krise Flüchtlingsunterkünfte als strukturelle Herausforderung für das Bauplanungsrecht, LL.M. Einleitung BauGB-Novelle November 2014 BauGB-Novelle Oktober 2015 Ergebnis: 246 Abs. 8
MehrAtypik im Lebensmitteleinzelhandel - aus Gutachtersicht -
Atypik im Lebensmitteleinzelhandel - aus Gutachtersicht - Forum Einzelhandel Köln, 29. Juni 2017 Monika Kollmar, Niederlassungsleitung Das Dokument ist urheberrechtlich geschützt. Die Rechte liegen bei
MehrWas bringt das Urbane Gebiet für die Stadtplanung?
Was bringt das Urbane Gebiet für die Stadtplanung? Dipl. Ing. Stefanie Burg Freie Stadtplanerin Stuttgart 07.06.2018 LärmKongress 2018 Folie 1 Inhalt 1 Urbane Gebiete I Grundlagen Zielsetzung Art der baulichen
MehrRegierung von Niederbayern
LBD Rolf-Peter Klar Steuerungsmöglichkeiten von Windenergieanlagen in der Bauleitplanung Ausgangslage 0 -Variante 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB - Windenergieanlagen privilegiert im Außenbereich Prüfung der Zulässigkeit
MehrGENEHMIGUNG VON VORHABEN IN GEMISCHTEN STRUKTUREN
GENEHMIGUNG VON VORHABEN IN GEMISCHTEN STRUKTUREN Vortrag im Rahmen des Fachsseminars ISW 08/06 Nutzungsmischung im Bestand und in neuen Quartieren Dr. Nikolaus Birkl Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht
MehrMöbeleinzelhandel Planen und Genehmigen Praxisbeispiele aus Bayern und dem Rest von Deutschland
Möbeleinzelhandel Planen und Genehmigen Praxisbeispiele aus Bayern und dem Rest von Deutschland Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbh Ludwigsburg Dresden, Hamburg, Köln, München Dr. Stefan Holl,
MehrMarkt Sulzbach a. Main. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans. Grüne Lunge. Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch
Markt Sulzbach a. Main Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Grüne Lunge Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch Planverfasser Stand 01.03.2016 STADTPLANUNG ENERGIEBERATUNG Mühlstraße 43 63741
MehrDer Drittschutz in der Baunutzungsverordnung durch die Vorschrrften über die Art der baulichen Nutzung
Der Drittschutz in der Baunutzungsverordnung durch die Vorschrrften über die Art der baulichen Nutzung Von Klaus H. J. Petersen Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Einleitung 17 1. Teil Dogmatische
MehrTeil 2 Bauleitplanung: Erläuterung der Fachbegriffe
Merkblatt Teil 2 Bauleitplanung: Erläuterung der Fachbegriffe Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan werden die Grundzüge der städtebaulichen Ordnung im Gebiet einer Gemeinde dargestellt. Er regelt
MehrInterkommunale Abstimmung und Nachbarklage. Dr. Markus Johlen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Interkommunale Abstimmung und Nachbarklage Dr. Markus Johlen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Interkommunale Abstimmung und Nachbarklage Normenkontrollantrag einer Nachbarkommune gegen
MehrB e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan - Vorentwurf Nr. 5373/049 - Östlich Aachener Straße -
Anlage zur Vorlage Nr. 61/82/2009 B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan - Vorentwurf Nr. 5373/049 - Östlich Aachener Straße - Stadtbezirk 3 Stadtteil Bilk 1. Örtliche Verhältnisse Das Plangebiet liegt
MehrStadt Wuppertal. Ressort Bauen und Wohnen. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 810 A Uellendahler Straße/ Zamenhofstraße - Begründung
Anlage 04 zur VO/0365/12 Stadt Wuppertal Ressort Bauen und Wohnen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 810 A Uellendahler Straße/ Zamenhofstraße - Begründung - Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss -
MehrBaunutzungsverordnung
- 52 Anlage 5 Baunutzungsverordnung Erster Abschnitt. Art der baulichen Nutzung 1 Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete (1) Im Flächennutzungsplan können die für die Bebauung vorgesehenen
MehrWindkraft und die 10-H-Regelung. Konsequenzen für die Regional- und Bauleitplanung in der Region Donau-Wald
Windkraft und die 10-H-Regelung Konsequenzen für die Regional- und Bauleitplanung in der Region Donau-Wald Zielsetzung der 10-H-Regelung Einschränkung der Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich
MehrVergnügungsstättenkonzeption für
Vergnügungsstättenkonzeption für die Stadt Bayreuth Berichtsentwurf Dr. rer. pol. Donato Acocella Dipl.-Ing. Daniel Altemeyer-Bartscher, M.A. Dortmund/ Lörrach, 31.10.2011 Dr. Donato Acocella - Stadt-
MehrMischgebiete und Dorfgebiete
W O R K S H O P Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Mischgebiete und Dorfgebiete Grenzen der planerischen Steuerungsmöglichkeiten Allgemeine Grundlagen und Problemstellungen 02. März 2015 Tagesordnung
MehrFranchising. Die Gründungsalternative.
Franchising. Die Gründungsalternative. Der Deutsche Franchise- Verband e.v. (DFV) auf der degut Deutsche Gründer- und Unternehmertage Am 8. Oktber 2016 Ihr Referent. Trben Leif Brdersen Geschäftsführer
MehrDie bauplanungsrechtliche Behandlung von Windenergieanlagen. Prof. Dr. Thomas Heinicke, FHöV NRW, Duisburg
Die bauplanungsrechtliche Behandlung von Windenergieanlagen Prof. Dr. Thomas Heinicke, FHöV NRW, Duisburg KONTROVERSE UM DIE WINDENERGIE 2 3 Bauplanungsrecht BAURECHTLICHE GRUNDBEGRIFFE Innenbereich Außenbereich
MehrZulässigkeit der Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen
Zulässigkeit der Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Zulässigkeit der Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 6. April 2016
MehrBezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme. für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 23.05.2017 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 22.06.2017 1. Gegenstand der Vorlage: Teilung des Bebauungsplanes 10-81
MehrSTADTENTWICKLUNG in WUPPERTAL Konzept zur städtebaulichen Steuerung von Automatenspielhallen und Wettbüros Ressort Stadtentwicklung und Städtebau
STADTENTWICKLUNG in WUPPETAL essort Stadtentwicklung STADTENTWICKLUNG in WUPPETAL Ziele Geordnete städtebauliche Steuerung der Ansiedlung von Automatenspielhallen und Wettbüros Fortschreibung des alten
MehrPlanen und Bauen im Grunewald
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Abteilung Bauwesen - Stadtplanungs- und Vermessungsamt - Planen und Bauen im Grunewald Planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben und Nutzungsänderungen
MehrProf. Dr. Alexander Windoffer. Öffentliches Baurecht
Prof. Dr. Alexander Windoffer Vorlesung Öffentliches Baurecht Wintersemester 2018/19 Termin 7 (04.12.2018) 1 a) Zulässigkeit gemäß 34 II BauGB (nur Art der baulichen Nutzung) Anwendungsbereich: Eigenart
Mehr1.) Die beantragte Gaststätte ist gemäß 30 BauGB nicht zulässig. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist nicht möglich.
Stadt Lindau (Bodensee) Amt/Abt.: 60/6011 Vorlage für: am: Az.: Hauptausschuss Datum: 27.11.2014 Finanzausschuss Drucksache: 4-52/2014 X Bau- u. Umweitausschuss 09.12.2014 öffentliche Sitzung Kulturausschuss
MehrAuswirkungen der Mindestabstandsregel nach LGlüG oder Wie Stadtplanung ad absurdum geführt wird Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung
Auswirkungen der Mindestabstandsregel nach LGlüG oder Wie Stadtplanung ad absurdum geführt wird Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung 10.03.16 www.dr-acocella.de Wichtige Urteile "Die Gemeinde
Mehrhemmer BauR Nds., Seite 1 von 10
hemmer BauR Nds., Seite 1 vn 10 Baurecht Nds A. Klausurknstellatinen: im ersten Staatsexamen sind insbesndere 3 Knstellatinen in einer Klausur denkbar: Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung Prüfung
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 4 B 3.13 OVG 1 KO 823/09 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 30. Mai 2013 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
MehrRadikale Änderungen bei der Abschlussprüfung? - Das Grünbuch der EU-Kommission vom Fakultätstag StB Dr.
Radikale Änderungen bei der Abschlussprüfung? - Das Grünbuch der EU-Kommission vom 13.10.2010 - Fakultätstag 20.11.2010 StB Dr. Gerhard Kurz 2 Agenda Problemstellung Fragestellungen des Grünbuchs Informationen
MehrORTSRECHT DER STADT KORBACH / Seite 1
ORTSRECHT DER STADT KORBACH 22 70 00 / Seite 1 Satzung über das Erheben von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch - - Aufgrund des 132 des Baugesetzbuches (BauGB), in der zur Zeit gültigen Fassung,
MehrGutachterliche Empfehlungen zu den textlichen Festsetzungen für den Einzelhandel im B-Plan Nr. 88 BusinessPark Elbufer Wedel der Stadt Wedel
München Stuttgart Forchheim Köln Leipzig Lübeck Ried(A) cima Glashüttenweg 34 23568 Lübeck Stadt Wedel Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung Herr Kern Rathausplatz 3-5 22880 Wedel CIMA Beratung + Management
MehrStadt Bitterfeld-Wolfen
Stadt Bitterfeld-Wolfen des Bebauungsplanes TH 1.1 Gewerbegebiet nördlich Thalheimer Straße Teil B - Textliche Festsetzungen September 2018 Erläuterungen zur 2. Änderung 1. Die textlichen Festsetzungen
MehrMobilfunk und Baurecht
Mobilfunk und Baurecht von Christiane Steinmetz, Referentin für Umwelt und Städtebau beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, Bonn I. Einführung Die im August 2000 erfolgte Versteigerung der UMTS-Lizenzen
MehrIII. Die Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben
III. Die Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben Ausgangsfall B will auf seinem Grundstück, das im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt, ein Wohnhaus mit 200 qm² Wohnfläche errichten. Das
Mehr109 BI. Keile/berg \;)11.--::;
109 BI Zum Keile/berg 10976 \;)11.--::;...-. ---- 10975 ZEICHENERKLARUNG ART DER BAULICHEN NUTZUNG WA MI J I Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet MAß DER BAULICHEN NUTZUNG 1I 0.3 @ BAUWEISE Zahl der Vollgeschosse
Mehr2. Über die Rechtmäßigkeit von Regionalplänen, BWVPr 1978, 195.
Literaturverzeichnis Dr. Hans-Ulrich Stühler 1. Die Diskussion um die Erneuerung der Rechtswissenschaft von 1780 1815, Schriften zur Rechtsgeschichte, Heft 15, erschienen b ei Duncker & Humblot, 1978.
MehrBEBAUUNGSPLAN Einzelhandel Vaihingen BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB
KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL VAIHINGEN Plb. 1.3, 1.5, 1.6 BEBAUUNGSPLAN Einzelhandel Vaihingen BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB Übersichtsplan (ohne Maßstab) Vaihingen an der Enz
MehrZentrale Versorgungsbereiche (ZVB)
Zentrale Versorgungsbereiche (ZVB) Ein unbekanntes Wesen? Bild einfügen (Cover Small) Dr. Florian Michallik Gliederung I. Warum sind ZVB so wichtig? II. Was ist ein ZVB? III. Wo fängt er an? Wo hört er
MehrGenehmigungs- und bauplanungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Kleinwindkraftanlagen
Genehmigungs- und bauplanungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Aschaffenburg, den Matthias Simon, LL.M., Rechtsanwalt Über uns BBH gibt es als Sozietät seit 1991. Wir sind eine
MehrStadtbürgerschaft 19. Wahlperiode Mitteilung des Senats vom 23. Januar 2018
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/726 S Stadtbürgerschaft 19. Wahlperiode 23.01.18 Mitteilung des Senats vom 23. Januar 2018 Bebauungsplan 2490 für ein Gebiet im Bremen-Gröpelingen zwischen Reiherstraße
MehrInnenstadt entwicklun g - Titelfolie. Innenstadtentwicklung. Stadt Lage
Innenstadt entwicklun g - Titelfolie Innenstadtentwicklung Stadt Lage Luftbild Stadt + Handel Kommunale Einzelhandelsentwicklungen betreffen die Stadtentwicklung unmittelbar. Sie werden deshalb immer wieder
MehrMerk blatt. Merkblatt zur Bauleitplanung. Was ist auf meinem Betriebsgrundstück zulässig?
Stand: Oktober 2016 Merk blatt Merkblatt zur Bauleitplanung Was ist auf meinem Betriebsgrundstück zulässig? Dieses Merkblatt vermittelt Ihnen einige wesentliche Sachverhalte zur baurechtlichen Einschätzung
MehrZentrenkonzept der Stadt Mainz aus Sicht von Galeria Kaufhof. AZ-Forum Zentrenkonzept Mainz, 30. August 2016, IHK Rheinhessen
Zentrenkonzept der Stadt Mainz aus Sicht von Galeria Kaufhof AZ-Forum Zentrenkonzept Mainz, 30. August 2016, IHK Rheinhessen Dipl.- Geogr. Rolf Pangels Leiter Verbandsarbeit/Stadtmarketing, Hauptverwaltung
Mehr3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/O 8 In der Heide
Anlage B 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/O 8 In der Heide Allgemeine Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen der Planung Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitigen Beteiligungen
MehrFlächennutzungsplan Informationsveranstaltung 02. März 2017
Flächennutzungsplan 2035 Informationsveranstaltung 02. März 2017 Ausgangslage Positive Entwicklung der HRO - Starkes Wachstum der Regiopole hoher Bedarf an zusätzlichen Flächen für Wohnungsbau, Gewerbe
MehrBebauungsplan mit Grünordnungsplan An der Arnbruckerstraße I / 3. Änderung
Stadt Bad Kötzting Herrenstraße 5 93444 Bad Kötzting Bebauungsplan mit Grünrdnungsplan An der Arnbruckerstraße I / 3. Änderung Verfahren nach 13a BauGB Begründung Entwurf 10.07.2018 Prjekt-Nr.: 520239
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 4 B 48.13 OVG 1 LB 245/10 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 22. Januar 2014 durch den Vorsitzenden Richter
MehrBebauungsplan Nr. 121 Im heiligen Felde. 1. Änderung Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB. Begründung gem. 9 Abs. 8 BauGB
Bebauungsplan Nr. 121 Im heiligen Felde 1. Änderung Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Begründung gem. 9 Abs. 8 BauGB Gliederung 1. Räumlicher Geltungsbereich der Planänderung... 2 2. Lage, Erschließung
MehrErläuterungsbericht. zum Bebauungsplan - Grüner Weg/Krefelder Straße -
FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan - Grüner Weg/Krefelder Straße - im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich Krefelder Straße, Prager
MehrBauplanungsrechtlicher Nachbarschutz gegen Bauleitplanung und Baugenehmigungen
Bauplanungsrechtlicher Nachbarschutz gegen Bauleitplanung und Baugenehmigungen Wintertagung der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein, Landesgruppe NRW Münster, den 05.12.2014
MehrAufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplans Nr. 49 Hoffschlägerweg und Teilen seiner 1. Änderung
Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplans Nr. 49 Hoffschlägerweg und Teilen seiner 1. Änderung Bürgerversammlung am 14.01.2016 14.01.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 1 Gliederung des Vortrags
MehrStadt Lingen (Ems) Begründung zum Bebauungsplanänderungsentwurf
Stadt Lingen (Ems) Bebauungsplan Nr. 111 Änderung Nr. 11 13 Baugesetzbuch (BauGB) mit örtlichen Bauvorschriften Baugebiet: Damaschke, westlich der B 213 Begründung zum Bebauungsplanänderungsentwurf zur
MehrStadt Tecklenburg. Abwägung. 42. Flächennutzungsplanänderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. Kreis Steinfurt. gem. 9 Abs.
Kreis Steinfurt gem. 9 Abs. 8 BauGB Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten: Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
MehrAchtung: Diese Veranstaltung ist keine Rechtsberatung und erläutert nur Begrifflichkeiten!
Achtung: Diese Veranstaltung ist keine Rechtsberatung und erläutert nur Begrifflichkeiten! Gliederung Einführung Immobilienmarkt Abgrenzung öffentliches + privates Baurecht Baugenehmigung Bauplanungsrecht
Mehr12. Weimarer Baurechtstage
12. Weimarer Baurechtstage Qualitätssicherung am Bau Meilensteine für Planer, Bauunternehmer und Bauherren 21. und 22. Februar 2013 Öffentliches Baurecht Die BauGB-Novelle 2012/2013 Dr. Andreas Dazert
Mehr