Amtsblatt. Stadt Erkelenz. der. ERKELENZ Tradition und Fortschritt. Ausgabe Nr.: Erscheinungstag: 12. Juni 2015

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1 ERKELENZ Tradition und Fortschritt Amtsblatt der Stadt Erkelenz Ausgabe Nr.: Erscheinungstag: 12. Juni 2015 Herausgabe. Vertrieb, Druck: Stadt Erkelenz, Der Bürgermeister Haupt- und Personalamt Johannismarkt Erkelenz Tel.: 02431/85-0

2 Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 12 Inhalt: Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz am Mittwoch, 24. Juni 2015, 18:00 Uhr im Alten Rathaus, Markt Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. XXII Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath, Erkelenz-Mitte; hier: a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses b) Termin für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 Baugesetzbueh S Öffentliche Bekanntmachung auf Veranlassung der Bezirksregierung Düsseldorf hier: Flurbereinigung Arsbeck II S Öffentliche Bekanntmachung auf Veranlassung der Bezirksregierung Düsseldorf hier: Vereinfachte Flurbereinigung Königshovener Höhe Teilgebiet Ost Herausgeber des Amtsblattes ist der Bürgermeister der Stadt Erkelenz. Bezugsmög ich keiten: - kostenlos bei der Stadtverwaltung, Johannismarkt 17, Zentrale, - kostenlos bei Banken und Sparkassen im Stadtgebiet Erkelenz, - kostenlos per über das Haupt- und Personalamt (anfordern unter Tel ), - kostenlos abrufbar auf der Homepage der Stadt Erkelenz unter der Rubrik Rat & Verwaltung Bürgerportal / Veröffentlichungen / Amtsblatt, - gegen Erstattung einer Kostenpauschale in Höhe von 35,-- Euro/Jahr im Abonnement.

3 Seite 117 Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr Juni 2015 %itzung Jjs Rates der iadt ErkeiiV jnmjttvvoch,_24juni 2015 Gemäß 48 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV. NRW / SGV. NRW. 2023) in der zurzeit geltenden Fassung mache ich hiermit Folgendes bekannt: Am Mittwoch, 24. Juni 2015 findet um 18:00 Uhr die 7. Erkelenz im Sitzungssaal des Alten Rathauses, Markt 1, Sitzung des Rates der Stadt statt. Öffentlicher Teil 1 Mitteilungen des Bürgermeisters Tagesordnung: 2 Tätigkeitsbericht des ehrenamtlichen Behindertenbeauffragten Vorlage: A 10/233/ Berichte zur Thematik Braunkohletagebau und IRR: 1. Braunkohleplanung Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Berverath, Ober- und Unterwestrich 2. Angekündigte Leitentscheidung des Landes NRW 3. Interkammunaler Planungsverband Tagebaurand 4. Revierkonferenz der lnnovationsregion Rheinisches Revier Vorlage: /009/2015

4 12. Juni 2015 Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 12 Seite AngelegenheiUen aus der 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Elternbeitragssatzung für den Bereich der Kindertagesstätten und der Kinder tagespflege hier Neufestsetzung der Elternbeitragstabelle ab 201 5/16 für die Kitas / Kinder tagespfiege in der Stadt Erkelenz Vorlage: 0/51/174/ AngelegenheiUen aus der 6. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwick lung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/2 Stadtkern (Heinrich-Jansen-Weg), Erkelenz-Mitte hier Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß 10 BauGB Vorlage: A61/310/ Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/5 Stadtkern, Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß 10 BauGB Vorlage: A61/311/ Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet gfl. EH Carl-Benz-Straße Süd/Aachener Straße), Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeiti gen Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Vorlage: A 61/312/ Bebauungsplan Nr. Vll/D Carl-Benz-Straße Süd, Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeiti gen Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Vorlage: A61/313/ Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Arnold-von-Harff-Straße), Erkelenz-Lövenich hier: Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Abs. 1 BauGB zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Arnold-von-Hanf- Straße), Erkelenz-Lövenich, sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Vorlage: A61/314/2015

5 Seite 119 Amtsblaft der Stadt Erkelenz Nr Juni Bebauungsplan Nr. XIII Arnold-von-Harff-Straße, Erkelenz-Lövenich hier: Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. XlIl/1 Arnold-von-Harff-Straße, Erkelenz Lövenich, sowie Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfah rens gemäß 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Vorlage: A 61/315/ Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeiti gen Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Vorlage: A61/316/ Bebauungsplan Nr. 1/16 Tenholter StraßeM/ilhelmstraße, Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß 10 BauGB Vorlage: A 61/317/ Bebauungsplan Nr. 111/8 Leo-Heinrichs-Weg/Oestricher Straße, Erkelenz-Mitte hier Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß 10 BauGB Vorlage: A 61/318/ Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen Umsiedlung Borschemich), Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeiti gen Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Vorlage: A 61/319/ Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXI Umsiedlung Borschemich, Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeiti gen Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Vorlage: A 61/320/ Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bau flächen Bellinghovener Weg Umsiedlung lmmerath, Pesch, Lützerath), Erkelenz-Kückhoven hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeiti gen Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Vorlage: A 61/321/2015

6 12. Juni 2015 Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 12 Seite Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III Umsiedlung Immerath, Pesch, Lützerath, Erkelenz-Kückhoven hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeiti gen Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Vorlage: A 61/322/ Bebauungsplan Nr. 111/7 Glück-auf-Straße Ost, Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss gemäß 10 BauGB Vorlage: A 61/323/ Feststellung des Jahresabschlusses des Städt. Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2014 sowie Kenntnisnahme des Lageberichtes Vorlage: A 20/311/ AngelegenheiUen aus der 2. Sitzung des Schulausschusses am Fortführung der Evangelischen Grundschule Schwanenberg als Teilstandort der Gemeinschaftsgrundschule Gerderath Vorlage: A 40/291/ Begrenzung der Zahl der in den integrativen Eingangsklassen der Franziskus schule (Hauptstandort) und der Nysterbachschule aufzunehmenden Schülerin nen und Schüler Vorlage: A 40/292/ Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und B90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom auf Durchführung einer Elternbefragung Vorlage: A 40/293/ Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung Vorlage: A 10/229/ Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TISA Vorlage: A 10/230/ Antrag auf Nutzung des Stadtlogos Vorlage: A 10/231/ Delegiertenbestellung für die Delegiertenversammlung 2015 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas Vorlage: A 10/234/2015

7 Seite 121 Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr Juni Ernennung eines Leiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz (Stadtbrandinspektor) sowie von dessen zwei Stellvertretern Vorlage: A 30/175/ Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz Vorlage: A 20/312/ Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz Vorlage: A 20/313/ Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Betriebes gewerblicher Art - Anteile an Personengesellschaften - der Stadt Erkelenz Vorlage: A 20/314/ Zuleitung des Jahresabschlussentwurfes 2014 der Stadt Erkelenz gemäß 95 Abs. 3 GO NRW Vorlage: A 20/315/ Haushaltswirtschaftliche Angelegenheiten 16.1 Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß 83 Abs. 2 GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß 85 Abs. 1 GO NRW Vorlage: A 20/316/ Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom bis Vorlage: A 20/317/2015 Nichtöffentlicher Teil 1 Mitteilungen des Bürgermeisters 2 Beitrittsbeschluss zur Gründuiig der Gasnetzgesellschaft Schwalmtal mbh & Co KG und der Gasverwaltung Schwalmtal GmbH (mittelbare Beteiligung über die Kreiswerke Heinsberg GmbH) Vorlage: A 20/318/2015 Grüßen Bü

8 12. Juni 2015 Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 12 Seite 122 Öffentliche Bekanntmachung Bauleitplan: Ortsteil: hier: Bebauungsplan Nr. XXII Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter /Oberwestrich, Berverath Erkelenz-Mitte a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses b) Termin für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gern. 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

9 Seite 123 Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr Juni 2015 a) Der Rat der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung am beschlossen1 den Bebauungsplan Nr. XXII Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter /Oberwestrich, Berverath, Erkelenz-Mitte, aufzustellen. b) Gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird am in der Zeit von Uhr bis Uhr im Pfarrheim Keyenberg, An St. Kreuz, Erkelenz, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsiedlung der Orte Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich und Berverath. Mit dem Bebauungsplan werden die landesplanerischen Vorgaben hinsichtlich Nutzungsspektrum und Flächenvorgaben konkretisiert. Im Bebauungsplan sind auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen von insgesamt 56,7 ha, zuzüglich der Flächen für verkehrliche Anbindungen des Standortes, gemäß den Zielen des Braunkohlenplanes u. a. die erforderlichen Baugebiete für Wohnen, Gewerbe, landwirtschaftliche Betriebe, Gemeinbedarf sowie Grünflächen und Flächen für örtliche Hauptverkehrszüge festzusetzen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. XXII Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath entspricht der im Braunkohlenplan, Entwurf April 2014, zeichnerisch festgelegten Umsiedlungsfläche und Flächen für die Anbindungen des Standortes an das regionale Straßennetz. Er n

10 12. Juni 2015 Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 12 Seite 124 Der Bürgermeister der Stadt Erkelenz macht auf Veranlassung der Bezirksregierung Düsseldorf FoJgendesekapt: Bezirksregierung Düsseldorf Mönchengladbach, Flurbereinigungsbehörde Dienstgebäude: - Dezernat Mönchengladbach Croonsallee 3640 Tel.: 0211/ Fax: 0211 / Flurbereinigung Arsbeck II Az.: Ausführungsanordnung In der Flurbereinigung Arsbeck II wird hiermit gem. 61 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) die Ausführung des Flurbereinigungsplanes Arsbeck II mit den folgenden Wirkungen angeordnet: 1. Mit dem tritt der im Flurbereinigungsplan Arsbeck II (Stand Nachtrag 1) vorgesehene neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen; das heißt, die im Flurbereinigungsplan Arsbeck II enthaltene Neuordnung des Eigentums und der sonstigen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Verhältnisse tritt in Kraft ( 61 Satz 2 FlurbG). 2. Mit dem gleichen Zeitpunkt treten die Landabfindungen hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken und der diese Grundstücke betreffenden Rechtsverhältnisse, die nicht aufgehoben werden, an die Stelle der alten Grundstücke. Die örtlich gebundenen öffentlichen Lasten, die auf den alten Grundstücken ruhen, gehen auf die in deren örtlicher Lage ausgewiesenen neuen Grundstücke über ( 68 Abs. 1 FIurbG). 3. Die Einweisung in den Besitz, die Verwaltung und Nutzung der im Flurbereinigungsplan Arsbeck II (Stand Nachtrag 1) ausgewiesenen neuen Grundstücke erfolgte durch vorläufige Besitzeinweisung vom und deren Ergänzungsanordnung vom Weitere Regelungen sind nicht erforderhch. 4. Innerhalb einer Frist von 3 Monaten, vom ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieses Verwaltungsaktes an gerechnet, können gem. 71 FlurbG i.v.m. 62 Abs. 1 FlurbG mangels einer Einigung zwischen den Vertragspartnern bei der Flurbereinigungsbehörde folgende Festsetzungen beantragt werden: a) Angemessene Verzinsung einer eventuell vom Eigentümer zu leistenden Ausgleichszahlung für eine dem Nießbrauch unterliegende Mehrzuteilung von Land durch den Nießbraucher ffi 69 Satz 2 FlurbG); b) Erhöhung oder Minderung des Pachtzinses oder anderweitiger Ausgleich infolge eines eventuellen Wedunterschiedes zwischen dem alten und neuen Pachtbesitz ( 70 Abs. 1 FlurbG); c) Auflösung des Pachtverhältnisses infolge wesentlicher Erschwernisse der Bewirtschaftung des neuen Pachtbesitzes ( 70 Abs. 2 FlurbG). Dabei können die Anträge zu a) und b) von beiden Vertragspartnern gestellt werden, der Antrag zu c) nur vom Pächter. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes Arsbeck II (Stand Nachtrag 1) die Veränderungssperren der 34 und 85 Nr. 5 FlurbG enden.

11 Seite 125 Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr Juni 2015 Gründe Der Erlass der Ausführungsanordnung ist zulässig und begründet. Gemäß 61 Satz 1 FlurbG ordnet die Flurbereinigungsbehörde die Ausführung des Flurbereinigungsplanes an, wenn dieser unanfechtbar geworden ist. Der Flurbereinigungsplan Arsbeck II ist unanfechtbar geworden. Ein Aufschieben der Ausführung des Flurbereinigungsplanes widerspricht dem Gebot der zügigen Abwicklung des Verfahrens und verlängert den unerwünschten Zustand der Nichtübereinstimmung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse. Die Teilnehmer üben bereits Besitz und Nutzung an den neuen Grundstücken aus. Dagegen haben sie bislang keine rechtliche Verfügungsmöglichkeit über die neuen Grundstücke. Die Ausführungsanordnung führt den im Flurbereinigungsplan (Stand Nachtrag 1) vorgesehenen neuen Rechtszustand herbei, verschafft den Verfahrensteilnehmern die volle rechtliche Verfügungsmöglichkeit über ihre Abfindungsgrundstücke und ist die Voraussetzung für die Berichtigung der öffentlichen Bücher. Der Erlass der Ausführungsanordnung gem. 61 FlurbG liegt somit im öffentlichen Interesse und im Interesse der Beteiligten. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Anordnung der Ausführung des Flurbereinigungsplanes Arsbeck II kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (öffentliche Bekanntmachung) Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Bezirksregierung Düsseldorf Dienstgebäude Mönchengladbach Croonsallee Mönchengladbach schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation eröffnet. Ein in elektronischer Form eingelegter Widerspruch muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes versehen sein. Hinweise zur Widerspruchserhebung in elektronischer Form und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf ( unter Kontakt und dem entsprechenden Link im Kontakiformular. Bei der Venvendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Die besonderen technischen Voraussetzungen finden Sie unter Anordnung der sofortigen Vollziehung Gem. 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGQ) wird die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wirkung haben.

12 12. Juni 2015 Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 12 Seite 126 Gründe Nach der vorgenannten Vorschrift kann die sofortige Vollziehung angeordnet werden, wenn sie im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse der Beteiligten liegt. Die Voraussetzungen hierfür sind in dem Flurbereinigungsverfahren Arsbeck II gegeben. Das Interesse des überwiegenden Teils der Verfahrensbeteiligten an der rechtlichen Ausführung des Flurbereinigungsplanes Arsbeck II überwiegt deutlich das Interesse einzelner Widerspruchsführer an der aufschiebenden Wirkung der eingelegten Rechtsbehelfe. Die durch die Ausführungsanordnung ausgelösten ineinander greifenden Eigentumsveränderungen müssen gleichzeitig wirksam werden. Dies wäre nicht möglich, wenn Widersprüche einzelner Teilnehmer aufschiebende Wirkung hätten. Im Übrigen sind durch die gesetzlichen Bestimmungen des 79 Abs. 2 FlurbG die rechtlichen Belange der Widerspruchsführer hinreichend gewahrt. Rechts behelfs belehrung Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß 80 Abs. 5 VwGO beantragt werden bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, Münster. (LS) Im Auftrag Gezeichnet (Merten)

13 Seite 127 Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr Juni 2015 Der Bürgermeist&r der Stadt Erkelenz macht auf Veranlassung der Bezirksregierung Düsseldorf Folgendes bekannt: Bezirksregierung Düsseldorf Mönchengladbach, Flurberein ig ungsbehörde -Dezernat 33- Dienstgebäude MÖnchengladbach Vereinfachte Flurbereinigung Königshovener Höhe Teilgebiet Ost FAX: 0211/ Az.: Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Mit Beschluss der Flurbereinigungsbehörde vom wurde die vereinfachte Flurbereinigung Königshovener Höhe angeordnet und das Flurbereinigungsgebiet festgestellt. Dieser Beschluss wurde mit der Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte nach 14 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) öffentlich bekannt gemacht. Mit Beschluss vom wurde das Flurbereinigungsgebiet in die Teilgebiete Königshoven-Ost und Königshoven-West geteilt. Für die vorausgegangenen Änderungsbeschlüsse 1-12, die das Teilgebiet Ost betreffen, erfolgte ebenfalls die Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte. Mit dem 13. Änderungsbeschluss wurden die folgenden Grundstücke zur vereinfachten Flurbereinigung Königshovener Höhe Teilgebiet Ost zugezogen ( 8 FlurbG): REGIERUNGSBEZIRK KÖLN Kreis Heinsberg Stadt Erkelenz Gemarkung Flur Flurstücke Halzweiler 12 36/1 Holzweiler 13 1/1, 188/1 Holzweiler 27 1, 2 Lövenich 5 10/4, 45/2, 97, 109, 119 Für den 13. Änderungsbeschluss ist die öffentliche Bekanntmachung unterblieben und damit auch die Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte für die zugezogenen Grundstücke. Die Beteiligten werden daher mit dieser öffentlichen Bekanntmachung aufgefordert, Rechte an den oben genannten Grundstücken, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, innerhalb einer Frist von drei Monaten nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung bei der Flurbereinigungsbehörde (Anschrift siehe oben) schriftlich oder zur Niederschrift anzumelden ( 14 Abs. 1 FlurbG). Zu diesen Rechten gehören z.b. nicht eingetragene dingliche Rechte an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechtigen oder die Nutzung von Grundstücken beschränken.

14 12. Juni 2015 Amtsblatt derstadt Erkelenz Nr. 12 Seite 128 Auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer von der Flurbereinigungsbehörde zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Beteiligung. Werden Rechte erst nach Ablauf der Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehärde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gemäß 14 Abs. 2 FIurbG gelten lassen. Der Inhaber eines der bezeichneten Rechte muss nach 14 Abs. 3 FIurbG die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt wird. Im Auftrag gezeichnet (LS) (Merten) iste r

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