Amtsblatt. Stadt Erkelenz. der ERKELENZ. Ausgabe Nr.: 6 / Erscheinungstag: 20. März Tradition und Fortschritt

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1 ERKELENZ Tradition und Fortschritt Amtsblatt der Stadt Erkelenz Ausgabe Nr.: 6 / 2015 Erscheinungstag: 20. März 2015 Herausgabe, Vertrieb, Druck: Stadt Erkelenz, Der Bürgermeister Haupt- und Personalamt Johannismarkt Erkelenz Tel.: 02431/85-0

2 Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 6 Inhalt: 1. Öffentliche Bekanntmachung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 1/16 Tenholter StraßeMlilhelmstraße, Erkelenz-Mitte hier: Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch S Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 111/8 Leo-Heinrichs-Weg/Oestricher Straße, Erkelenz-Mitte hier: Öffentliche Auslegung gern. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch Öffentliche Bekanntmachung auf Veranlassung der Bezirksregierung Düsseldorf hier: Einladung zur Vorstandswahl Herausgeber des Amtsblattes ist der Bürgermeister der Stadt Erkelenz. Bezugsmög Uchkeiten: - kostenlos bei der Stadtverwaltung, Johannismarkt 17, Zentrale1 - kostenlos bei Banken und Sparkassen im Stadtgebiet Erkelenz, - kostenlos per über das Haupt- und Personalamt (anfordern unter Tel ), - kostenlos abrufbar auf der Homepage der Stadt Erkelenz unter der Rubrik Rat & Verwaltung Bürgerportal / Veröffentlichungen / Amtsblatt1 - gegen Erstattung einer Kostenpauschale in Höhe von 35-- Euro/Jahr im Abonnement.

3 Seite 70 Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr März 2015 Öffentliche Bekanntmachung Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom Aufgrund des 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz LÖG NRW) vom (GV NRW, S. 516) geändert durch Gesetz vom 30. April 2013 (GV. NRW ) in Verbindung mit 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom (GV NRW, ) in den jeweils geltenden Fassungen hat der Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am für die Stadt Erkelenz folgende Verordnung erlassen: 1 Einzelne Termine (1) Im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung 7. Fahrrad-Frühling durch den Gewerbering Erkelenz e.v. dürfen Verkaufsstellen in der Kernstadt am Sonntag in der Zeit von Uhr bis Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein. (2) Im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung Kulinarischer Treff durch den Gewerbering Erkelenz e.v. dürfen Verkaufsstellen in der Kernstadt am Sonntag, in der Zeit von Uhr bis Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein. (3) Im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung Französischer Markt durch den Gewerbering Erkelenz e.v. dürfen Verkaufsstellen in der Kernstadt am Sonntag, in der Zeit von Uhr bis Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein. (4) Im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung Lecker Weihnachten - der köstlich delikate Weihnachtsmarkt durch den Gewerbering Erkelenz e.v. dürfen Verkaufsstellen in der Kernstadt am Sonntag, in der Zeit von Uhr bis Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein. 2 Begriff der Kernstadt Kernstadt im Sinne dieser Verordnung ist der von den Straßen Nordpromenade, Ostpromenade, Südpromenade und Westpromenade umschlossene Bereich einschließlich der Kölner Straße bis zum Bahnhof. Die an den eingrenzenden Straßen anliegenden Verkaufsstellen werden von der Kernstadt mit erfasst.

4 20. März 2015 Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 6 Seite 71 (1) Ordnungswidrig fahrlässig über Verkaufsstellen 3 Ordnungswidrigkeiten nach dieser Verordnung handelt, wer vorsätzlich oder die räumlichen oder zeitlichen Regelungen des 1 hinaus offen hält. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach 13 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz LÖG NRW) mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 geahndet werden. 4 lnjaußer- Kraft Treten Diese Verordnung triff am in Kraft und am außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende ordnungsbehördliche Verordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung bezüglich der vorstehenden Verordnung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden können, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet, oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Erkelenz vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Erkelen, den Bürge

5 Bauleitplan: Bebauungsplan Nr. 1/16 Tenholter StraßeAMlhejmstraße Ortsteil: hier: Erkelenz-Mitte Öffentliche Auslegung gern. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch Seite 72 Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr März 2015 DGK 5? Katasteramt Heinsberg Übersicht über den Geltungsbereicl4 r Öffentliche Bekanntmachung

6 20. März 2015 Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 6 Seite 73 Der Rat der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung am beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/16 Tenholter Straße/Wilhelmstraße, Erkelenz-Mitte, gemäß 3 Abs.2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 1/16 Tenholter Straße/Wilhelmstraße, Erkelenz-Mitte liegt zwischen Wilhelmstraße, Mozartstraße, Tenholter Straße und Kölner Straße. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/16 0Tenholter Straße*ilhelmstraße, soll die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung zwischen Tenholter Straße und Wilhelmstraße erfolgen. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: 1. Umweltbericht mit umweltrelevanten Informationen für die Schutzgüter: Landschaft, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt Bestandssituation, gesetzlich geschützte Biotope und Tierarten, Schutzgebiete, artenschutzrechtliche Aspekte, Prognose der Auswirkungen durch Umsetzung der Planung Boden, Wasser / Grundwasser, Luft und Klima Bestandssituation, Bodenfunktion, Luftbelastung, klimatische Verhältnisse, Prognose der Auswirkungen durch Umsetzung der Planung und Maßnahmen zur Verminderung oder zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen Menschen, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt Bestandssjtuation Erholung, Freizeit, Lärmbelastungen Gerüche, Prognose der Auswirkungen durch Umsetzung der Planung Kultur- und sonstige Sachgüter Baudenkmäler, Bodendenkmäler, Prognose der Auswirkungen durch Umsetzung der Planung und Maßnahmen zur Verminderung oder zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Landschaftfflere und Mensch bezüglich der Erholungsnutzung Planungsalternativen Beibehaltung bisherigen Planungsrecht, Verlagerung nicht sinnvoll Zusammenfassun 2. Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Bergwerksfeld Braunkohle und Steinkohle, Erlaubnisfeld Kohlenwasserstoff, Grundwasserbeeinflussung, Bodenbewegungen Geräuschimmissionen Gemäß dem Beschluss des Rates vom liegt der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/16 Tenholter Straße/Wilhelmstraße Erkelenz-Mitte. einschließlich Begründung und der o. a. umweltbezogenen Informationen vom bis in der Stadtverwaltung Erkelenz, Planungsamt, Johannismarkt 17, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus,

7 Seite 74 Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr März 2015 Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen schriftlich vorgetragen werden oder beim Planungsamt, Johannismarkt 17, zur Niederschrift erklärt werden. Uber fristgerecht abgegebene Stellungnahmen beschließt der Rat der Stadt Erkelenz. Gern. 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o. a. Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und das ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. B ieister

8 - hier: Öffentliche Auslegung gern. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch Ortsteil: Erkelenz-Mitte Bauleitplan: Bebauungsplan Nr. 111/8 Leo-Heinrichs-Weg/Oestricher Straße Öffentliche Bekanntmachung - & , lt %MaRstabt5003>, lt lt lt lt lt 4, II lt lt : r & k 1 t 83 Übersicht über den Geltungsbereich lt März 2015 Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 6 Seite 75

9 Der Rat der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung am beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 111/8 Leo-Heinrichs-Weg/Oestricher Straße, Oestrich sowie seiner 3. Änderung und 9. Änderung. Geltungsbereich des seit rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. lilal Karl-Platz-Straße im Norden, der Oestricher Straße im Süden sowie dem Leo Bauplanungsrechtlich liegt das rd. 2,2 ha umfassende Plangebiet derzeit im Heinrichs-Weg im Westen und der Meerstraße im Osten. Straße, Erkelenz-Mitte, liegt im Wohngebiet nordöstlich der Kernstadt, zwischen der Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 111/8 Leo-Heinrichs-Weg / Oestricher auszulegen. Erkelenz-Mitte, gemäß 3 Abs.2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich Boden, Wasser / Grundwasser, Luft und Klima Menschen, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt Kultur- und sonstige Sachgüter klimatische Verhältnisse, Prognose der Auswirkungen durch Umsetzung der Auswirkungen Verminderung oder zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen der Auswirkungen durch Umsetzung der Planung und Maßnahmen zur Bestandssituation, gesetzlich geschützte Biotope und Tierarten, Bestandssituation, Bodenfunktion, Wasserschutzgebiet, Luftbelastung, Bestandssituation, Erholung, Freizeit, Lärmbelastungen, Gerüche, Prognose Planung und Maßnahmen zur Verminderung oder zum Ausgleich nachteiliger Ausgleich nachteiliger Auswirkungen durch Umsetzung der Planung und Maßnahmen zur Verminderung oder zum Schutzgebiete, artenschutzrechtliche Aspekte, Prognose der Auswirkungen Landschaft, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt 2. Umweltbericht mit umweltrelevanten Informationen für die Schutzgüter: Dezember 2014, Haese Büro für Umweltplanung Stolberg Heinrichs-Weg/Oestricher Straße (Stadt Erkelenz, Kreis Heinsberg), Prüfung der Artenschutzbelange (Stufe 1) zum Bebauungsplan Nr. 111/8 Leo 1. 1 Fachgutachten: Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: ca. 10 bis 12 Baugrundstücken vor. Die städtebauliche Konzeption für die Neubebauung in der Plangebietsmitte sieht einer Wohnbebauung zugeführt werden. eine offene max. 1 bis 2-geschossige Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern auf Wohnraumversorgung und vorrangig gezielten Entwicklung von Erkelenz-Mitte Straße, Erkelenz-Mitte ist auch die Bereitstellung von Baugrundstücken zur Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 111/8 Leo-Heinrichs-Weg / Oestricher Qestrich erfolgen. städtebaulichen Entwicklung und Ordnung für einen Teilbereich des Wohngebietes Planung des Bebauungsplanes Nr. IllAl und der 3. Änderung die Steuerung der beabsichtigt. Hierzu sollen bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen im Plangebiet Heinrichs-Weg / Qestricher Straße, soll unter Berücksichtigung der Grundzüge der Mit der Aufstellung gemäß 1 Abs. 3 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 111/8 Leo Seite 76 Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr März 2015

10 Erneuerbare Energien Zusammenfassung Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Planungsalternativen Orientierung der geplanten Bebauung in südl. und westl. Richtung fördert Ausgleich nachteiliger Auswirkungen Umsetzung der Planung und Maßnahmen zur Verminderung oder zum Landschaft/Tiere und Mensch bezüglich der Erholungsnutzung Baudenkmäler, Bodendenkmäler, Prognose der Auswirkungen durch energleeffiziente Bauweise 5 verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. gernacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen schriftlich vorgetragen Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend unberücksichtigt bleiben können und das ein Antrag nach 47 der abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o. a. Bauleitplan Über fristgerecht abgegebene Stellungnahmen beschließt der Rat der Stadt Erkelenz. Gern. 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht werden oder beim Planungsamt, Johannismarkt 17, zur Niederschrift erklärt werden. Dienststunden zu iedermanns Einsicht öffentlich aus. in der Stadtverwaltung Erkelenz, Planungsamt, Johannismarkt 17, während der vom bis einschließlich Begründung und der o. a. umweltbezogenen Informationen Bebauungsplanes Nr. 111/8 Leo-Heinrichs-Weg/Oestricher Straße, Erkelenz-Mitte. Gemäß dem Beschluss des Rates vom liegt der Entwurf des Grundwasserbeeinfiussung, Bodenbewegungen Bergwerksfeld Braunkohle und Steinkohle, Erlaubnisfeld Kohlenwasserstoff, 3. Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 20. März 2015 Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 6 Seite 77

11 Seite 78 Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr März 2015 r Der Büigdriiiiläföi dw r i% Q tidi]erkeldiiz macht atifvw?anlassungdei Folgendes bant; Öffentliche Bekanntmachung Bezirksregierung Düsseldorf Mönchengladbach, Flurbereinigungsbehörde -Dezernat 33- Dienstgebäude Mönchengladbach Croonsallee Tel.: 0211/ FAX: 021 1/ Vereinfachte Flurbereinigung Garzweiler Feld Az.: Einladung zur Vorstandswahl Die vereinfachte Flurbereinigung Garzweiler Feld, in Teilen der Stadt Grevenbroich und der Gemeinde Jüchen, beide Rheinkreis Neuss, Regierungsbezirk Düsseldorf, sowie in Teilen der Stadt Bedburg, Rhein-Erft Kreis, Regierungsbezirk Köln wurde durch Beschluss der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 33 vom angeordnet. Der Beschluss wurde am in der Stadt Erkelenz, am in der Gemeinde Jüchen, am in der Stadt Mönchengladbach, am in der Gemeinde Titz und am in der Stadt Bedburg öffentlich bekannt gemacht. Zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der vereinfachten Flurbereinigung Garzweiler Feld lädt die Flurbereinigungsbehörde gemäß 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlubG) alle Teilnehmer der vereinfachten Flurbereinigung Garzweiler Feld am ein. Mittwoch, dem , um Uhr, Sitzungssaal des Rathauses Jüchen, 2. Obergeschoss, Zimmer 213 Am Rathaus 5, Jüchen Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens sind die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke. Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat nur eine Stimme, gleichgültig wie viele Besitzstände er vertritt. Gemeinschaftliche

12 20. März 2015 Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 6 Seite 79 Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, die die Stimmen erhalten. Vollmachtsvordrucke werden auf Anforderung zugesandt. meisten Die Teilnahme an diesem Termin ist jedem Eigentümer und Erbbauberechtigten freigestellt. Durch die Teilnahme am Termin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden. Im Auftrag gezeichnet Wilden ien eister

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