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1 ISSN Genossenschaftsverband Norddeutschland e.v. persönlich und professionell dialog Das Magazin des GVN November 2008 GVN-Geschäftsstelle in Bremen Seite 4 Mit Ausbildung fit für die Zukunft Seite 8 Frischer Wind mit VR-Banken Seite 21

2 Heute ein Fundament für Ihr Depot. Morgen die Grundlage für Ihren Ertrag. Immobilienfonds von Union Investment tragen dazu bei, Stabilität in die Depots Ihrer Kunden zu bringen. Immobilienfonds behalten ihre Steuervorteile, wenn die Abgeltungssteuer kommt.* Die Immobilienfonds von Union Investment wurden von Scope ausgezeichnet.** Die Verkaufsprospekte erhalten Sie bei Union Investment Privatfonds GmbH, Wiesenhüttenstraße 10, Frankfurt am Main, oder bei Union Investment Real Estate AG, Caffamacherreihe 8, Hamburg. Weitere Informationen unter oder unter (0,09 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen). *Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann Änderungen unterworfen sein. Stand der steuerlichen Bestimmungen: Oktober **UniImmo: Europa und Unilmmo: Deutschland wurden mit einer A-Bewertung, UniImmo: Global wurde mit einer AA-Bewertung im Scope Rating Investmentanalyse Mai 2008 ausgezeichnet. Quelle: Scope Group,

3 Inhalt Dialog 11/2008 Aktuelles Editorial Kurzmeldungen GVN-Geschäftsstelle in Bremen Aktuelle Seminare Ehrungen Impressum Allgemeines Bundespräsident Köhler würdigt Schulze-Delitzsch Genossenschaften bilden aus... 8 Feierliche Verabschiedung: 47 Bachelor-Hüte vergeben EG, GmbH oder Verein? Ein Rechtsformvergleich Geld und Kredit VR-Banken sorgen für frischen Wind Die HUSUM WindEnergie mit Rekordumsetzen Fusionspläne von DZ BANK und WGZ BANK begrüßt Die US-Immobilienkrise: Warum und wie lange noch? Innovationen Motoren wirtschaftlichen Erfolgs Ländliche Genossenschaften Der Markt entscheidet! Klare Worte zum Milchmarkt Landwirtschaftsmessen im Norden lockten Besucher Kooperationspreis Modernes Lobbying in Brüssel Gewerbliche Genossenschaften Neue Ladenkassen gegen Steuerbetrug Bürokratie verhindern und Pflichtenkatalog vereinfachen Stabilisationsfaktor Mittelstand Wirtschafts-Nobelpreis für Paul Krugman Allgemeines / Verband 3

4 Editorial Kurzmeldungen Liebe Leser, in einer an Unsicherheit kaum zu überbietenden Zeit gibt es zum Glück auch Erfreuliches. Wie die Beispiele zeigen, geht es im aktuellen dialog um kleine und größere Leuchttürme unserer genossenschaftlichen Familie: Um unseren beruflichen Nachwuchs und um die finanzielle Partnerschaft vieler unserer VR-Banken an Windkraftanlagen also um elementare Zukunftsfragen. Neue GVN-Geschäftsstelle in Bremen Feierliche Einweihung mit genossenschaftlichen Gästen. Eine große Zahl von Auszubildenden befindet sich in unseren mittelständischen Genossenschaften. Von den hier beschäftigten rund Mitarbeitern sind rund Azubis. Auch hier an der Basis entscheidet sich unser aller berufliche und geschäftliche Zukunft. Freuen wir uns also über diese hohe Ausbildungsquote und seien wir dankbar, dass der Generationenvertrag in unserer Organisation seine Erfüllung findet. Und seien wir auch ein wenig stolz, dass sich eine nicht kleine Zahl unserer Banken im FinanzVerbund mit unternehmerischer Weitsicht in die Co-Finanzierung von modernsten Windenergieanlagen einbindet die weltgrößte Windenergie-Messe fand erst kürzlich in Husum statt. Hier wurden für sage und schreibe insgesamt rund drei Mrd. Euro Aufträge geschrieben. Sie sehen also wir befinden uns am Puls der Zeit. Lassen Sie sich draußen besonders in dieser Zeit der Verunsicherung kein X für ein U vormachen: Die Genossenschaften sind und bleiben weltweit die Anlaufstelle für Mitgliederförderung. Und das muss auch so bleiben. Denn mit unseren Exzellenzfaktoren können wir punkten! Gerade in dieser Zeit. Herzlichst! Ihr Joachim Prahst Verbandsdirektor Horst Mathes mit den künftigen GVN-Teil-Bremern. Am 8. Oktober 2008 waren rund 50 Genossenschafter der Einladung des Verbandsvorstandes gefolgt, um die neue Geschäftsstelle des GVN in Bremen mit fünf Büroräumen im Airport Center Bremen feierlich einzuweihen. Neben den Standorten in Hannover, Berlin, Rendsburg und Schwerin gibt es nun auch eine fünfte Geschäftsstelle in Bremen. Vor den Vertretern der regional ansässigen Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie der ländlichen und gewerblichen Genossenschaften im Einzugsbereich betonte Verbandsdirektor Horst Mathes, dass auch unabhängig von der beabsichtigten Verschmelzung mit dem Genossenschaftsverband Frankfurt die neue Präsenz in Bremen sich geschäftspolitisch als notwendiger Schritt erwiesen hat. Insgesamt 117 Genossenschaften sind hier mit einem großen Wirtschaftsvolumen 11 Mrd. Euro Bank-Bilanzsumme und 5 Mrd. Euro Waren-Umsatz beheimatet, das einer intensiveren Betreuung bedarf. Die Fachabteilungen sind in der neuen Geschäftsstelle durch die Bereiche Prüfung Bank und Ware, Bankenbetreuung, Steuer- und Rechtsberatung sowie durch die Tochterunternehmen aus dem Prüfungs- und Beratungsbereich vertreten. Die leitenden Mitarbeiter und Geschäftsführer aus den einzelnen Bereichen haben am Eröffnungstag bereits vor Ort mit den Genossenschaftsvorständen erste Gespräche geführt und Termine vereinbart. Aber auch der Verbandsvorstand wird sich künftig nach Absprache mit den genossenschaftlichen Vertretern in Bremen zu Gesprächen einfinden sozusagen auf halber Strecke zwischen Genossenschaft und Verband in Hannover. So rücken wir ganz dicht an die Genossenschaften heran, so Mathes. Bankdirektor Diedrich Taaken von der Volksbank Esens eg überbrachte für die Genossenschaften ein Grußwort und hob hervor, dass dieser Schritt seitens der Mitglieder sehr intensiv begrüßt wird. Für die zügige Umsetzung von der Planung bis zur Realisierung vergingen gerade einmal zwei Monate dankte er im Namen der nord-westlichen Genossenschaften: Dies ist ein eindeutiges und klares Signal des Verbandes, sich nicht aus der Region und von ihren Mitglieder zu verabschieden im Gegenteil. Text: GVN/Foto: Camnitzer 4 Aktuell

5 Der Archivar des ländlichen Raumes ist tot Dipl. Landwirt Horst Schübeler, langjähriger Wegbegleiter des GVN und landwirtschaftlicher Fachautor in der GVN-Schriftenreihe, ist im Alter von 84 Jahren gestorben. Sein Tod kam für alle plötzlich und unerwartet. Trotz seiner 84 Jahre hatte Horst Schübeler noch Pläne, was die Geschichte im Allgemeinen und die Genossenschaftsgeschichte im Besonderen anging. Als Autor verschiedener großformatiger agrarhistorischer Bildbände und Initiator zahlreicher genossenschaftlicher Bilderausstellungen hat er sich über die Landesgrenzen von Schleswig-Holstein hinaus einen Namen gemacht. Dabei schlug sein Herz immer genossenschaftlich, war er doch bis zu seiner Pensionierung 20 Jahre ehrenamtlicher Aufsichtsrat und Vorstand, zuletzt als Vorsitzender in der Raiffeisenbank Süderbrarup eg. Was er der Nachwelt hinterlässt, ist vermutlich das größte ländlich-historische Archiv in ganz Schleswig-Holstein: Mehrere Motive hat er über ein halbes Jahrhundert ganz persönlich in Norddeutschland, aber auch an den historischen Wirkungsstätten von Raiffeisen und Schulze-Delitzsch im Westerwald und in Sachsen fotografiert. Sein genossenschaftliches Herz hat nun aufgehört zu schlagen, sein Lebenswerk bleibt aber uns und der Nachwelt erhalten. Horst Schübeler (Mitte) zusammen mit GVN-Vorstand Michael Bockelmann und Ministerpräsident Peter Harry Carstensen. Stets war Schübeler ein unerschrockener und geradliniger Streiter für die Genossenschaftsidee mehr noch er war hiervon beseelt und durchdrungen. Eine große Bilderausstellung zusammen mit der Veröffentlichung des historischen Bildbandes Fischerei in Schleswig-Holstein fand im Landeshaus der schleswig-holsteinischen Landesregierung unter persönlicher Mitwirkung von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen statt. Die letzten Bilderausstellungen zum Gedächtnis von Schulze-Delitzsch und Raiffeisen fanden im niedersächsischen Ministerium für Landwirtschaft im Beisein von Landwirtschaftsminister Hans Heinrich Ehlen in Hannover sowie erst vor wenigen Wochen bei der Stuttgarter Volksbank anlässlich des 200. Geburtstages von Hermann Schulze-Delitzsch statt. Horst Schübeler hinterlässt ein großes Werk, das wir der Nachwelt als Verpflichtung erhalten. Das Flensburger Tageblatt hat sein Lebenswerk unter der Überschrift Der Archivar des ländlichen Raumes ist tot gewürdigt. Die vielen Genossenschaften und regionalen Institutionen, vor allem die unzähligen Menschen, mit denen Horst Schübeler so vieles gemeinsam gemacht hat, können hierüber dankbar sein über einen Kenner der Geschichte, einen genossenschaftlichen Ratgeber oder väterlichen Freund. Die Genossenschaftsorganisation verneigt sich in stiller Trauer. Text/Foto: Joachim Prahst Erneut A+ Standard & Poor s bestätigt Rating der BVR-Banken. Die Ratingagentur Standard & Poor s erteilt den Mitgliedsbanken des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) erneut ein hervorragendes Langfristrating von A+ und verbindet dies mit einem stabilen Ausblick. Damit wird auch im Umfeld turbulenter Finanzmärkte das Vorjahresergebnis bestätigt. Das Rating gilt für den genossenschaftlichen FinanzVerbund beziehungsweise die im Einzelnen von Standard & Poor s genannten Mitgliedsinstitute. Wie bislang lautet das Kurzfristrating A-1. Standard & Poor s begründet seine Einschätzung unter anderem mit der sehr starken Marktposition des FinanzVerbundes im Retailgeschäft, der stabilen Vermögenslage und der umfassenden Sicherungseinrichtung. Auch die geringen Liquiditätsrisiken werden hervorgehoben sowie die strategischen Initiativen des BVR zur Anpassung an die sich verändernden Marktbedingungen. Der BVR sieht diese Ergebnisse als Bestätigung der Reformen der letzten Jahre sowie der traditionell auf Privatkunden und Mittelstand fokussierten Ausrichtung der Genossenschaftsbanken ohne Ambitionen in spekulativen Geschäften. Die Ratingergebnisse sind ein Beleg für die enorme Solidität und Stabilität, die die genossenschaftliche Bankengruppe aufweist. Gerade in Zeiten der Finanzmarktkrise erweist sich diese Resistenz als hoher Wert. Text: BVR Aktuell 5

6 Eigenverantwortung, Leistungsbereitschaft und Gemeinsinn stärken Grußwort des Bundespräsidenten Horst Köhler zum 200. Geburtstag von Hermann Schulze-Delitzsch. Vor 60 Jahren wunderte sich Theodor Heuss: eine banale Entdeckung, die Genossenschaftsidee von Hermann Schulze- Delitzsch, habe dennoch die Welt verändert. Denn sie beruht, so Heuss weiter, auf der Erkenntnis dass viele kleine Stücke zusammengefasst ein Großes bilden, wenn sie sich zusammenfassen lassen, wenn sie zusammenkommen wollen. ( ) Die Genossenschaftsidee ist heute im Zeitalter der Globalisierung so lebendig und wichtig wie eh und je. Heute sind es vor allem die vielen innovativen Mittelständler, die Produktions- und Kreditgenossenschaften, die helfen, der Monotonisierung der Welt entgegenzuwirken, die Stefan Zweig schon in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts ausmachte. Denn auch das bringt die Globalisierung mit sich: neue Chancen für Anbieter, die es schaffen, sich an den Kunden und ihren spezifischen Bedürfnissen auch im regionalen Sinne ganz individuell auszurichten; deren Stärke also darin liegt, das Besondere passgenau anzubieten und damit gegen das Massenhafte zu bestehen. ( ) Die Genossenschaftsidee hat übrigens bis zum heutigen Tage einen weiteren Vorzug: Sie ist nicht übermäßig bürokratieträchtig. Wenn Gleichgesinnte in ihrem ureigenen Tätigkeits- und Kompetenzbereich ein Hilfs- und Aktionsbündnis schließen, dann brauchen sie dafür in aller Regel keine neue Behörde. Darum sind Genossenschaftsidee und Subsidiaritätsprinzip und Graswurzeldemokratie Geschwister. Und darum ist übrigens die Genossenschaft etwas zutiefst Bürgerliches, wenn man den Bürger nicht mit Zylinder und Bratenrock identifiziert, sondern mit Freiheitsliebe, Eigenverantwortung und Solidarität in der Gemeinschaft. Indem Genossenschaften kleine Unternehmen konkurrenzfähig machen, erfüllen sie eine weitere wichtige ordnungspolitische Funktion: Sie stärken die kleinen, die Eigentümer- und die Familienunternehmen und damit jene, die oft in besonderem Maße Verantwortung und Risiko übernehmen Eigentümerunternehmer haften schließlich mit dem eigenen Vermögen. ( ) Verantwortung das ist ein zentraler Begriff für Hermann Schulze-Delitzsch. Er schreibt: Wer die Verantwortung von sich weist, weist auch die Freiheit von sich. Verantwortlichkeit und Freiheit sind sich gegenseitig bedingende Grundsäulen der sittlichen, politischen und wirtschaftlichen Welt. Darin liegt ein Versprechen: Wer bereit ist, Verantwortung zu übernehmen, wer bereit ist, seine Freiheit dafür zu nutzen, sich zu kümmern und zu binden, aktiv zu sein und nicht auf die Hilfe anderer zu warten, der kann gestalten und aufbauen über den Tag hinaus. Und er weiß, dass uns die Kraft nicht fehlen darf, denen zu helfen, die wirklich darauf angewiesen sind. Weil diese Kraft den Laden erst zusammenhält. Aber so unverbraucht diese Wahrheit sein mag, steht danach den Menschen wirklich noch der Sinn? Wir kennen aktuelle Umfragen, die daran zweifeln lassen. Vielen erscheint eine staatliche Rundumversorgung wieder durchaus attraktiv. Manche Betrachter identifizieren mit solchen Befunden das süße Gift des Wohlfahrtsstaates. Er entmündige durch Versorgung, er betäube den Anreiz, sich selbst ausreichend anzustrengen. Ich glaube das nicht, aber darin liegt kein Trost. Ich befürchte nämlich, ungezählte Bürgerinnen und Bürger sehen den Sozialstaat nicht als bequeme Alternative, sondern eher als Zuflucht. Sie erleben oder erfahren, dass Anstrengung sie nicht voranbringt, dass die Kinder einfacher Leute in der Schule abgehängt werden, dass es immer weniger 6 Allgemeines / Verband

7 Aufstiegschancen gibt selbst für den, der hart arbeitet und sich an die Regeln hält. Wenn die Lebenserfahrung solche Enttäuschungen mit sich bringt, dann ist die Vitalität unserer Gesellschaft im Kern berührt. Also müssen wir vor allem das Versprechen wieder wahr machen, dass Aufstieg durch Bildung möglich ist. Bildung entwickelt die vorhandenen Talente, vermittelt notwendiges Wissen, stiftet Selbstsicherheit, Flexibilität und Zuversicht. Sie ist damit wesentliche Grundlage für die Fähigkeit und den Willen, Eigenverantwortung zu übernehmen und den Aufstieg zu schaffen. Die Teilhabe an Bildung wird in Deutschland noch viel zu oft vor allem vom Geldbeutel und sozialen Status der Eltern bestimmt. Damit dürfen wir uns nicht abfinden. Und noch ein Zweites ist im Zusammenhang mit Bildung wichtig: Bildung ist weder Privileg noch Pflicht ausschließlich der Jugend, sondern eine Aufgabe für alle Altersgruppen. Ausgelernt hat man im Leben nie. Das wusste auch Hermann Schulze-Delitzsch und deshalb übernahm er 1871 den Vorsitz der neu geschaffenen Gesellschaft zur Verbreitung von Volksbildung. ( ) Die persönliche Leistungsbereitschaft muss sich für den Einzelnen allerdings auch lohnen. Denn nichts drückt so sehr auf die Motivation wie die Erfahrung, dass sich die eigene Lebenssituation trotz aller Mühen nicht verbessern lässt. In einer dynamischen, freiheitlichen Gesellschaft wird es unweigerlich Ungleichheit bei den Einkommen geben. Diese Ungleichheit kann ein Leistungsanreiz sein, wenn jeder bei entsprechender Anstrengung die Chance zum Aufstieg hat. Wenn aber Aufstiegsmöglichkeiten versperrt sind zum Beispiel durch Privilegien, die nicht durch Leistung begründet sind dann wirkt Ungleichheit lähmend. Deshalb ist es so wichtig, dass wir gerade bei denen an der Spitze strenge Leistungskriterien anlegen. Denn ob sie wollen oder nicht, Menschen in Führungspositionen ob in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft oder Kultur und Sport haben eine Vorbildfunktion. Sie stehen im Rampenlicht und sind Bezugspunkt. Und deshalb muss gerade bei ihnen der Zusammenhang von Leistung und Entlohnung nachvollziehbar sein. Theodor Heuss schreibt in seinem Buch über Hermann Schulze-Delitzsch: Selbst ist nie bloß das Ich, sondern das Du, das Ihr und Wir, Selbsthilfe umfasst den Nächsten und weiß sich von ihm gestützt, Selbstverantwortung heißt Mitverantwortung und Gemeinverantwortung. In diesem Sinn tragen wir alle Verantwortung, die Rahmenbedingungen und Anreize, aber auch unser eigenes Verhalten so auszurichten, dass wir die Gemeinschaft und unsere gesellschaftliche Ordnung stärken. ( ) Deshalb, meine Damen und Herren, mischen Sie sich ein. Es liegt an uns, an jedem einzelnen von uns, Eigenverantwortung, Leistungsbereitschaft und Gemeinsinn zu stärken. Text: Bundespräsidialamt/Foto: BVR Wir wollen nach oben. Mit Ihnen. Es gibt viele Wege zum Erfolg. Unserer heißt Fairness und Teamarbeit. Wir suchen daher Schrittmacher, die gemeinsam mit uns ganz nach oben wollen. Kommen Sie zu uns: Der faire Kredit der Im FinanzVerbund der Allgemeines Volksbanken / Verband Raif feisenbanken 7

8 Fit für die Zukunft! Genossenschaften bilden aus. 8 Allgemeines / Verband

9 Agrarberufe sind in Höhere Anforderungen an Arbeitsplätze auf dem Bauernhof. Landwirtschaft ist wieder gefragt mehr denn je wissen Gesellschaft und Wirtschaft die Leistungen und Zukunftsaufgaben deutscher Landwirte zu schätzen. Das belegen nach Mitteilung des Vereins information. medien.agrar (i.m.a) auch die gestiegenen Ausbildungszahlen in den elf Agrarberufen. Im Ausbildungsjahr 2007/2008 waren es fast Jugendliche, die einen Ausbildungsvertrag in Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau und Weinbau sowie Milchwirtschaft und Hauswirtschaft abgeschlossen hatten. Seit dem neuen, im August gestarteten Ausbildungsjahr ist die Zahl der Auszubildenden in den 14 Agrarberufen nochmals gestiegen. Der erneute Anstieg belegt, dass die Bedeutung der Land- und Agrarwirtschaft auch von der jungen Generation erkannt und anerkannt wird: Grüne Berufe geben wieder eine Perspektive. Moderne Maschinen, Geräte- und Kommunikationstechniken sind ständige Begleiter am Arbeitsplatz ob auf dem Bauernhof, im Gartenbau oder in der Forstwirtschaft. Naturverbundenheit, Umgang mit Menschen und Tieren sowie ein hohes Verständnis für Technik und Ökonomie gehören zu den ausgeprägten Eigenschaften auszubildender Agrarwirte. Nur fundiertes Wissen und Können sichern den Erfolg. Mit der Zeit sind die beruflichen Anforderungen immer vielfältiger und anspruchsvoller geworden. Vermutlich ist dies auch ein Grund, weshalb momentan in zahlreichen Agrarbetrieben noch Lehrstellen unbesetzt geblieben sind. Oft merken Betriebsleiter an, dass häufig die schulischen Leistungen und persönlich-sozialen Voraussetzungen der Bewerber zu wünschen übrig lassen. Die Landwirtschaft jedenfalls hat ein ungebrochenes Interesse daran, engagierten jungen Menschen zukunftsweisende berufliche Einstiegs- und Entwicklungschancen sowie attraktive Arbeitsplätze zu bieten. Denn eines ist sicher: Ohne einen gesicherten qualifizierten Nachwuchs hat der landwirtschaftliche Berufsstand keine Zukunft. Text: i.m.a. Kontakt: i.m.a e.v. Ewa Bursch Tel Die Uelzena erweitert ab 2009 ihr Ausbildungsportfolio. In der Unternehmensgruppe der Uelzena eg werden derzeit 27 Jugendliche in sieben Berufen ausgebildet. 18 Jugendliche erlernen in Uelzen den Beruf des Molkereifachmannes, der Milchwirtschaftlichen Laborantin, der Industriekauffrau, des Fachinformatikers und des Fachlageristen. Die zur Unternehmensgruppe gehörenden Tochtergesellschaften setzen ebenfalls auf qualifizierte Mitarbeiter: Dort werden neun Auszubildende auf den Beruf des Molkereifachmannes, des Industriekaufmannes und den der Milchwirtschaftlichen Laborantin vorbereitet. Ein erweitertes Angebot gibt es ab 2009 Interessierte können dann auch die Berufe Industriemechaniker und Fachkraft für Lebensmitteltechnik erlernen. Text/Fotos: Uelzena Unsere Neuen v.l.: Daniel Lietz, Carolin Düver, Stephan Dorau, Susanne Schirrmeister, Julian Schmidt, Michaela Eisen. Das 2. Lehrjahr v.l.o.: Timo Neumann, Gerome Langnäs, Ann-Christin Battmer, v.l.u. Corinna Paulussen, Lena Wegner. Allgemeines / Verband 9

10 Bei der MEGA werden Auszubildende in unterschiedlichen Bereichen gefördert. Die MEGA zählt derzeit 76 Auszubildende: 55 davon sind bei der MEGA Malereinkaufsgenossenschaft (39 Kaufleute G+A, ein Informatikkaufmann, zwölf Fachkräfte für Lagerlogistik, zwei Fachlageristen, ein NORDAKADEMIE-Student Bachelor of Science in Wirtschaftsinformatik) beschäftigt, fünf bei ORTH (vier Fachkräfte für Lagerlogistik, ein Kaufmann G+A), eine Kauffrau im Einzelhandel bei der RAUMA, zwei bei EGISTUCK (ein Kaufmann G+A, ein Fachlagerist), vier bei der HABO (zwei Kaufleute G+A, zwei Fachkräfte für Lagerlogistik) und neun Kaufleute G+A bei der SKV. Die neuen Azubis 2008 der MEGA Gruppe. den vor: Lerninhalte sind u.a. die Strukturen innerhalb der Unternehmensgruppe verbunden mit Grundlagen zur: Selbstorganisation/- Management Text/Foto: MEGA Die Ausbildung beginnt mit dem fünftägigen MEGA Azubi Starter -Seminar: In Zusammenarbeit mit der GenoAkademie Rendsburg bereitet die MEGA Gruppe die Auszubilden- Die Azubis der Winzervereinigung gehören zu den Besten. Bereits zum zweiten Mal wurde 2008 die frisch ausgebildete Winzerin der Winzervereinigung Freyburg-Unstrut eg als eine der landesweit zehn besten Absolventen ihres Ausbildungsjahrgangs ausgezeichnet. Zu einer festen Tradition ist es bei Mitteldeutschlands größtem Weinproduzenten geworden, dass zum Ende der Lehrzeit der Nachwuchs einen ersten eigenen Wein kreieren darf. Jedes Jahr bildet die Winzervereinigung Freyburg-Unstrut einen Lehrling zum Winzer aus, alle drei Jahre kann ein Jugendlicher die Ausbildung zur/m Bürokauffrau/ mann absolvieren. Auch der Beruf der Fachkraft für Lagerwirtschaft wurde in den vergangenen zehn Jahren bei der Winzervereinigung Freyburg angeboten. Insgesamt erhielten sechs Lehrlinge seit 1990 eine Festanstellung bei der Winzervereinigung. Text/Fotos: Winzervereinigung Freyburg-Unstrut Links: Ehemalige Auszubildende Sonja Kanthak bei der Weinlese. Rechts: Als eine der landesweit zehn besten Absolventen zeichnete Geschäftsführer Gerald Lange die Winzerin Claudia Proske aus, die nun als Rebschutzwart für die Winzervereinigung arbeitet. 10 Allgemeines / Verband

11 Die Raiffeisen Weser-Elbe begrüßt 14 neue Azubis. Vierzehn neue Auszubildende konnte die Geschäftsleitung der Raiffeisen Weser-Elbe eg mit Sitz in Bad Bederkesa am 1. August 2008 begrüßen. Mit 13 Standorten im Elbe-Weser-Dreieck und über 200 Mitarbeitern ist das Unternehmen ein wichtiger Arbeitgeber im ländlichen Raum. Die genossenschaftlichen Strukturen bieten interessante Ausbildungsplätze in verschiedenen Sparten: Die Bandbreite reicht beispielsweise vom Kaufmann im Großhandel oder Einzelhandel über die Fachkraft für Lagerwirtschaft, den Berufskraftfahrer bis hin zum Nutzfahrzeugmechatroniker. Viele gute Gründe zu einer Genossenschaft zu kommen Herzlich Willkommen: Geschäftsführer Herbert Beckmann (7.v.r.) und seine Stellvertreter Manfred Zdahl und Hans-Joachim Schweckendiek (v.r.) begrüßen die 14 neuen Auszubildenden. Eine Ausbildung bei einer Raiffeisengenossenschaft lohnt sich: Sie ist Problemlöser und Dienstleister und liefert nicht nur Betriebsmittel und Investitionsgüter, sondern sichert auch die Bearbeitung und den Absatz aller Agrarerzeugnisse. Zudem löst sie schwierige Produktionsfragen und berät sachkundig. Der wirtschaftliche Erfolg jeder Genossenschaft lebt von Eigeninitiative, Ideen und vom Umsetzungswillen der Geschäftsleitung, des Vorstandes sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auf Grund der meist mittelständischen Unternehmensstrukturen ist das Verhältnis der Beschäftigten sehr persönlich. Außerdem wird ein kooperativer Führungsstil gepflegt. Gerade in Genossenschaften ist die Chance groß, frühzeitig eine verantwortungsvolle Position zu übernehmen. Besonders wichtig sind dafür regelmäßige Fort- und Weiterbildungen, die von den Schulungsstätten auf Regional- und Bundesebene angeboten werden. Wer im kommenden Jahr eine Ausbildung beginnen möchte, sollte seine Bewerbung an die Personalabteilung der Raiffeisen Weser- Elbe eg, Raiffeisenstraße 10 in Bad Bederkesa richten. Text: /Foto: Raiffeisen Weser-Elbe Für die Volksbank Nordheide bedeutet Ausbildung eine Investition in die Zukunft in die Zukunft des Hauses und in die Zukunft junger Menschen. Die Volksbank Nordheide eg bildet jährlich bis zu acht Bankkaufleute und alle drei Jahre eine/n IT-Kaufmann/-frau aus. In den vergangenen Jahren ist die Bewerberauswahl immer schwieriger geworden: Zum einen ist die Anzahl der Bewerbungen zurückgegangen, zum anderen sind die vertrieblichen und fachlichen Anforderungen an die jungen Menschen gestiegen. Dennoch hat die Volksbank Nordheide immer wieder Auszubildende gefunden, die zum Hause passen und für die die Bank der richtige Ausbildungsbetrieb ist. Besonders erfreulich: Die Volksbank Nordheide konnte vielen Azubis gute berufliche Perspektiven im Haus anbieten, die von vielen genutzt wurden. Text: /Foto: VB Nordheide Wachsen mit der Volksbank Nordheide (v. l.): Mareike Aldag, Ansgar Bender, Maike Grotewohl, Michel Peters, Jenny Kröger, Anne Möller (rechts unten), Corinna Meyer Allgemeines / Verband 11

12 Bei der Volksbank Lüneburger Heide werden Persönlichkeit und sozialkompetenz groß geschrieben. Nachwuchs qualifizieren aus den eigenen Reihen ist ein Grundbaustein der Personalentwicklung in der Volksbank Lüneburger Heide eg. Aktuell werden 38 junge Menschen auf ihre berufliche Zukunft im Bankwesen, in der Immobilienvermittlung und im IT-Bereich vorbereitet. Dabei steht nicht nur die Fachkompetenz im Mittelpunkt sondern ebenso die Weiterentwicklung der Schlüsselkompetenzen Persönlichkeit, Methode und Sozialkompetenz. Flankiert wird die Ausbildung daher durch TopStart, dem Ausbildungskonzept der GenoAkademie. Hier werden Theorie und Praxis mit dem Ziel der Handlungskompetenz verknüpft und jede/r Auszubildende individuell gefördert. Einen weiteren wichtigen Baustein der beruflichen Bildung stellt das duale Studium an der Berufsakademie für Bankwirtschaft dar, die im nationalen Hochschulranking einen Spitzenplatz belegt. Der staatlich anerkannte Studienabschluss Bachelor of Arts verbindet bankfachliche Inhalte mit dem wirtschaftswissenschaftlichen Studium durch einen regelmäßigen Wechsel von Studien- und Praxisphasen. Text/Foto: VB Lüneburger Heide Ein starkes Team Auszubildende des 2. Ausbildungsjahres der Volksbank Lüneburger Heide (v. l.): Jendrik Inselmann, Juliane Kempke, Tim Koch, Christian Blanke, Sandra Panzer (sitzend), Silvia Rehberg, Christoph Meinke, Ninja Rehm. Die Ausbildungen bei der Volksbank Hildesheim fordern kluge Köpfe. Sechzehn junge Menschen lassen sich in diesem Jahr bei der Volksbank Hildesheim eg zum/zur Bankkaufmann/-frau und zum Bachelor of Arts ausbilden. Erfreulich: Seit 2002 wächst die Zahl der Ausbildungsplätze stetig an. Mit dem ganzheitlichen ausgerichteten Konzept TopStart der Geno- Akademie wird die fachliche und persönliche Qualifikation der Auszubildenden individuell gefördert. Unter der Bezeichnung Bachelor of Arts in Banking and Finance bietet die Bank eine attraktive Kombination aus Ausbildung und Studium. Ausbildungsleiterin Annette Büsse kümmert sich intensiv um die Auszubildenden aller Bereiche und steht mit Rat und Tat jedem zur Seite. Text/Foto: VB Hildesheim Die klugen Köpfe 2008 (v.l.n.r.): Maike Bruns (Bachelor), Helge Dankers, Henning Schlenk, Sören Bode, Aiko Gröning, Katrin Bartols, Juliane Linde, Daniel Rudolph, Sarah Wollny, Karen Hoffmann, Magdalena Gronau, Stephanie Gysler, Lisa Maria Eppers, Lennart Brockelmann, Matthias Ossenkop, (es fehlt Christian Schmidt), Annette Büsse (Ausbildungsleiterin). Die Karriere im Blick (v.l.n.r.): Die Bankkaufleute Henning Schlenk, Aiko Gröning, Helge Dankers, Karen Hoffmann und Sarah Wollny sowie Matthias Ossenkop als Bachelor. 12 Allgemeines / Verband

13 Drei Weiterbildungsprogramme der Berliner Volksbank bieten Auszubildenden noch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Im August begannen 64 RealschülerInnen und AbiturientInnen ihre Ausbildung bei der Berliner Volksbank. Wir freuen uns, diesen Jugendlichen eine spannende berufliche Perspektive zu geben, sagte Andreas Mertke, stellvertretendes Vorstandsmitglied und ergänzte: Leider setzt sich insgesamt der Mangel an qualifizierten Schulabgängern weiter fort und auch die demografische Entwicklung hat zur Folge, dass wir weniger Auszubildende einstellen können als geplant. Die Berliner Volksbank hat ihre Berufsausbildung zum/zur Bankkaufmann/-frau um eine Zusatzqualifikation ergänzt: Realschüler können sich nun im Kommunikationsmanagement weiter bilden lassen, Abiturienten zwischen Immobiliengeschäft oder Finanzmanagement wählen. Mit dieser Zusatzqualifikation bekommen die Azubis eine zeitgemäße Berufsausbildung, die dem regionalen Bedarf und den aktuellen Änderungen der Finanzbranche entsprechend angepasst ist. Berufseinsteiger erhalten so ein breiteres Basiswissen und sind auf aktuelle Veränderungen vorbereitet, die im Rahmenlehrplan noch nicht berücksichtigt sein können. Erfreulich: Die Berliner Volksbank hat in den vergangenen Jahren alle geeigneten Auszubildenden übernommen. Ausgezeichnete Ausbildung Das Ausbildungsengagement der Berliner Volksbank, die Praxisorientierung, der Freiraum und auch die Art der Betreuung finden hohe Anerkennung dies zeigen unter anderem die allein in den letzten zwei Jahren erhaltenen Auszeichnungen: Die Berliner Volksbank erhielt eine Urkunde der IHK in Anerkennung besonderer Verdienste für die Berufsausbildung, die Urkunde Ausbildungsbuddy für Reinickendorf und Bester Ausbildungsbetrieb Berlin eastside Text/Foto: Berliner VB Die S-Klasse der Außenwerbung An jedem Volksbank-Standort buchbar. Der mobile Info-Point für Ihre Filiale. Ob mit Komplettbeklebung oder mit Dach-, Seiten- und Innenraumwerbung: Sie haben in Ihrer Region die Nase vorn. Allgemeines / Verband 13

14 Feierliche Verabschiedung 47 Studierende haben den Studiengang Banking and Finance absolviert und ihre Abschlussurkunden zum Bachelor of Arts erhalten. Rund 220 Gäste strömten am 1. August in das Mariott-Hotel Cortyard Hannover, um die ersten 47 AbsolventInnen des Bachelor- Studienganges Banking and Finance zu feiern. Anhalt vom Genossenschaftsverband und Dr. Frank Pool vom Genossenschaftsverband Weser-Ems e.v., die gemeinsam die Berufsakademie leiten, begrüßten neben Partnern und Angehörigen, Vorstände und BA-Betreuer der ausbildenden Genossenschaftsbanken, Dozenten und Mitglieder der Gremien der Berufsakademie sowie Verbandsdirektor Rainer Backenköhler. In seiner Begrüßung wies Dr. Pool darauf hin, dass der Bachelor-Abschluss als erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss hochschulrechtlich gleichzusetzen sei mit denen, die von Universitäten und Fachhochschulen vergeben werden. Hilke Anhalt verlas das schriftliche Grußwort des Niedersächsischen Ministers für Wissenschaft und Kultur, Lutz Stratmann. Stratmann betonte unter anderem, dass sich der Bedarf, aber auch die Anforderungen an akademisch ausgebildetes Personal gerade auch bei den kooperierenden Banken künftig nachhaltig erhöhen würden. Verbandsdirektor Backenköhler überbrachte die Glückwünsche und Grüße der beiden Partnerverbände des dualen Studienangebotes. Er lobte die AbsolventInnen, die als Pionier- Jahrgang ihren Mitgestaltungsraum genutzt und durch ihre Anregungen zur positiven Weiterentwicklung des Studienganges beigetragen haben. Als Beleg für das gezeigte Engagement und den hohen Leistungswillen hob er hervor, dass zehn Studierende die Note sehr gut in ihren Abschlussarbeiten, die den Geno-Banken per Rundschreiben zum Kauf angeboten werden, erlangt haben. 41 Studierende (87 %) haben die optional angebotene IHK-Prüfung zum/zur Bankkaufmann/-frau im Frühjahr 2008 absolviert und dabei mit der Durchschnittsnote 2,7 (80 %) ein hervorragendes Ergebnis erzielt. Besonders bedankte sich Backenköhler bei den Vorständen und BA-Betreuern der beteiligten Volksbanken Raiffeisenbanken. Durch ihre Mitwirkung konnte sich die Berufsakademie im genossenschaftlichen Verbund als klare und bedarfsgerechte Alternative zu den traditionellen Ausbildungs- und Studiengängen etablieren. Zugleich appellierte er an die Rolle der Genossenschaftsbanken als zukunftsorientierte Karrierepartner und forderte dazu auf, AbsolventInnen und zukünftigen Interessenten klare Karriere- und Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen. Hierzu gehöre frühzeitig Einsatzplanungen zu besprechen, die Studierenden verantwortlich in Change- und Innovationsprojekte einzubinden, um deren Wissens- und Kenntnisstand aktiv zu nutzen, sowie sich aktiv zur Verantwortung für Nachwuchsrekrutierung und -bindung zu bekennen und auch hierdurch dem drohenden Fachkräftemangel vorzubeugen. Als Höhepunkt der Feierstunde erhielten die AbsolventInnen ihre Abschlussdokumente und einen Bachelor-Hut. Text/Foto: BA Kontakt: Hilke Anhalt Berufsakademie Tel.: Allgemeines / Verband

15 Mit der DZ BANK International und der DZ PRIVATBANK Schweiz bieten Sie Ihren vermögenden Kunden die ganze Welt des Private Banking. Und die Auswahl zwischen drei der renommiertesten Adressen für private Investoren: Luxemburg, Zürich und Singapur. Dort sind wir mit eigenen Kompetenzcentern vertreten, in denen unsere erfahrenen Anlageexperten für den Erfolg Ihrer Kunden arbeiten. In Länder übergreifender Kooperation. Ein breites Produktund Servicespektrum wie individuelle Vermögensverwaltung, PPS, SwissRubinum und weitere Privatbankdienstleistungen gibt Ihnen viel Spielraum für maßgeschneiderte Lösungen, die selbst die anspruchsvollsten Kunden überzeugen. Allgemeines / Verband 15

16 eg, GmbH oder Verein? Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaften bei der Privatisierung öffentlicher Aufgaben im Vergleich. 1. Grundsätzliche Fragen zur Rechtsformwahl Häufig stellt sich die Frage, ob es möglich ist, bei der Privatisierung öffentlicher Aufgaben die eingetragene Genossenschaft als Rechtsform zu wählen. Dies wird gerade dann interessant, wenn es darum gehen soll, dass die Bürger einer Gemeinde oder einer kommunalen Gebietskörperschaft unmittelbar an dem bisher öffentlich betriebenen Wirtschaftsbetrieb beteiligt werden sollten. Die eingetragene Genossenschaft kann hier als Alternative zur Übertragung solcher Aufgaben an große Konzerne verstanden werden. Im Gegensatz zur Ausgliederung aus dem Vermögen einer kommunalen Körperschaft in eine Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH bietet die eingetragene Genossenschaft den Vorteil, dass eine unmittelbare Einflussnahme der Bürger und damit Kunden der öffentlichen Einrichtung gewährleistet ist. Vor diesem Hintergrund sprechen für die Rechtsformwahl der eingetragenen Genossenschaft aus unserer Sicht mehrere Argumente: Große Zahl von Mitgliedern Die Genossenschaft ist am besten geeignet, eine große Zahl von Mitgliedern zusammenzuführen, die sich an dem zukünftigen Unternehmen beteiligen wollen. Dies wird dadurch deutlich, dass der Ein- und Austritt bei einer Genossenschaft denkbar einfach geregelt ist und allein im Rechtsverkehr zwischen dem Mitglied und der Genossenschaft abgewickelt werden kann. Die Führung der Mitgliederliste erfolgt ausschließlich bei der Genossenschaft selbst. Demgegenüber ist bei der GmbH auch soweit es sich um eine gemeinnützige GmbH handelt der Ein- und Austritt von Mitgliedern nur durch Mitwirkung eines Notars möglich. Zudem müssen die Gesellschafter einer GmbH in Form der Gesellschafterliste vollständig beim Registergericht jährlich gemeldet werden. Beim Ein- und Austritt in eine GmbH sind Bewertungsfragen wegen des Wertes der Beteiligung zu klären. Das GmbH-Gesetz sieht den Austritt von Gesellschaftern nicht vor, stattdessen muss eine Veräußerung von Anteilen vorgenommen werden. Hier kann zwar in der GmbH- Satzung eine abweichende Regelung getroffen werden, jedoch muss dann eine Verkehrswertabfindung für den ausscheidenden Gesellschafter vorgesehen werden, die zudem nur dann zur Auszahlung gelangen kann, wenn die Gesellschaft über ausreichende Rücklagen hierfür verfügt. Beim Austritt aus einer Genossenschaft stellen sich alle diese Fragen nicht. Weder ist eine Bewertung erforderlich, noch kann dem Mitglied eine gesetzliche Rückzahlungsperre entgegengesetzt werden. Im Ergebnis sind wir daher der Auffassung, dass bei einer größeren Zahl von Gesellschaftern die GmbH grundsätzlich weniger geeignet ist. Demokratische Willensbildung Die Genossenschaft ist von der Innengestaltung ihrer organisationsrechtlichen Regelungen von vorn herein darauf ausgerichtet, eine große Zahl von Mitgliedern beim Prozess der Willensbildung zu beteiligen. Als einzige Rechtsform kann sie bei einer Mitgliederzahl von mehr als 1500 eine Vertreterversammlung bilden, dass heißt ein Delegiertensystem, wie es im Bereich der Kommunalverwaltung üblich ist, auf demokratisch gewählte Weise mit den wesentlichen Entscheidungen betrauen. Nach der Novellierung des Genossenschaftsgesetzes ist es auch möglich, die Zuständigkeiten zwischen der Vertreterversammlung als einer Versammlung von Delegierten und einer Mitgliederversammlung zu teilen. Ebenso ist es genossenschaftsrechtlich möglich Beiräte zu bilden, um bestimmte Mitgliedergruppen oder auch außenstehenden Dritten Mitwirkungsmöglichkeiten zu schaffen. Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist im gesetzlichen Normalfall die Entscheidungskompetenz ausschließlich in der Gesellschafterversammlung, also der Versammlung aller potentiell Beteiligten anzusiedeln. Eine vollständige Übertragung auf eine Delegiertenversammlung, die gerade bei großer Mitgliederzahl sachgerecht sein kann, ist hier nicht möglich. Ausgewogene Aufgabenverteilung Das Gefüge der Organe einer Genossenschaft ist ausgewogen in einer Aufgabenverteilung zwischen dem geschäftsführenden, aber eigenverantwortlich leitenden Vorstand und dem gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Aufsichtsrat. Ähnlich wie bei einer Aktiengesellschaft ist die Leitungskompetenz des Vorstandes nur in begrenztem Maße eingeschränkt. Insbesondere ist ein Weisungsrecht Die eg bietet den Vorteil, dass eine unmittelbare Einflussnahme der Bürger und damit Kunden der öffentlichen Einrichtung gewährleistet ist. des Aufsichtsrates oder der Mitgliederversammlung an den Vorstand dem Genossenschaftsrecht fremd. Demgegenüber ist bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein solches Weisungsrecht GmbH-rechtlich für die Gesellschafterversammlung vorgesehen 16 Allgemeines / Verband

17 und auch nicht abdingbar. Eine solche rechtliche Regelung verträgt sich nach unserem Verständnis nicht mit der notwendigen Leitungsbefugnis des Geschäftsführungsorgans in großen gesellschaftsrechtlichen Organisationen mit vielen Beteiligten. Die Bildung eines Aufsichtsrates bei der GmbH kann nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Was im Genossenschaftsgesetz schon deutlich geregelt ist, müsste bei der GmbH-Bildung satzungsmäßig ausdrücklich vorgesehen werden. Die Tätigkeit der genossenschaftlichen Aufsichtsräte hat sich als Organ der Selbstverwaltung, da sie grundsätzlich von den Mitgliedern zu wählen und auch aus dem Mitgliederkreis zu konstituieren sind, sehr bewährt. Einfaches Kopfstimmprinzip Das Genossenschaftsrecht geht für die Mitwirkung der Mitglieder von dem einfachen Kopfstimmprinzip aus. Es sind Modifizierungen eines Mehrstimmrechtes möglich. Bei überwiegend natürlichen Personen als Mitglied wäre ein dreifaches Stimmgewicht maximal erreichbar. Das GmbH-Recht geht grundsätzlich von einem kapitalbezogenen Stimmrecht aus, so dass das Stimmgewicht entsprechend der wirtschaftlichen Beteiligung besteht. Bei der großen Mitgliederzahl spielt unserer Erfahrung nach dieser Gesichtspunkt keine entscheidende Rolle, da eine Spreizung der Stimmrechte durch sehr unterschiedliche Kapitalbeteiligungen die Ausnahme sein dürfte. Investierende Mitglieder als gesonderte Mitgliedergruppe Nach der Novellierung des Genossenschaftsgesetzes ist es möglich, eine gesonderte Mitgliedergruppe der investierenden Mitglieder für die Genossenschaft vorzusehen. Für eine solche Mitgliedergruppe können gesonderte satzungsrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen vorgesehen werden, die sich etwa auf die Verzinsung des Geschäftsguthabens oder Vorzugsdividenden beziehen. Kraft Gesetzes kann der Gesamtheit der Gruppe der investierenden Mitglieder nur ein eingeschränktes Stimmgewicht oder eine eingeschränkte Möglichkeit zur Mitwirkung im Aufsichtsrat (maximal 25 % der Aufsichtsratsmitglieder dürfen auf diese Gruppe entfallen) eingeräumt werden. Im GmbH- Recht ist die Möglichkeit zwischen verschiedenen Mitgliedergruppen zu differenzieren und nur sehr eingeschränkt möglich. Der bisher hier üblicherweise verwandte Differenzierungsmaßstab ist die unterschiedliche Kapitalbeteiligung, während ansonsten die Rechte und Pflichten der Mitglieder gleich sind. Einlagenverzinsung auf satzungsrechtlicher Grundlage Die Genossenschaft bietet die exklusive Möglichkeit, eine Verzinsung der Einlagen (Geschäftsguthaben) auf satzungsrechtlicher Grundlage vorzusehen, die bei Vorhandensein entsprechender Rücklagen auch Ergebnis unabhängig ausgestaltet sein kann. Dies könnte für eine Gruppe von investierenden Mitgliedern von Interesse sein. Entsprechende Regelungen sind dem GmbH-Recht fremd. Einfache Regelungen der Finanzbeziehungen Insgesamt sind die finanziellen Beziehungen zwischen der Genossenschaft und dem Mitglied denkbar einfach geregelt. In der Satzung sind die Höhe des Geschäftsanteils und die zu leistende Einzahlung festzulegen. Die Genossenschaft kann selbst bestimmen, ohne dass es dazu einer Satzungsänderung oder notarieller Mitwirkung bedarf, wie viele Geschäftsanteile an Mitglieder ausgegeben werden. Es können sich hier also ständig Änderungen in einfacher Form ohne Handelsregistereintragungen ergeben. Wenn ein Mitglied bei der Genossenschaft ausscheidet, erhält es im Grundsatz soweit nicht Verluste eingetreten sind die eingezahlte Einlage von der Genossenschaft selbst zurück, ohne dass für das Mitglied damit Haftungsprobleme verbunden sind. Die rechtliche Regelung bei der GmbH sieht demgegenüber völlig anders aus: Hier muss der Betrag der übernommenen Stammeinlage im notariellen Vertrag festgesetzt und vom Mitglied in gesonderter Erklärung, die notariell zu begleiten ist, übernommen werden. Es erfolgt die Eintragung des Kapitalanteils im Rahmen der Stammkapitaleintragung beim Registergericht. Die Rückzahlung der Einlage an das Mitglied ist GmbH-rechtlich verboten. Sie kann nur durchgeführt werden, wenn eine entsprechende Rücklage bei der GmbH vorhanden ist oder das Kapital in einem notariellen und gerichtlichen Verfahren herabgesetzt wird. Dabei sind Sperrfristen von einem Jahr einzuhalten. Im Normalfall kann die Beteiligung an einer GmbH nur an Dritte übertragen werden und eine Auseinandersetzung mit der Gesellschaft ist nicht vorgesehen. Für eine große Zahl von Mitgliedern ist die GmbH auch aus diesem Grunde praktisch nicht geeignet. Einführung eines Mindestkapitals Die Genossenschaft kann durch Satzungsgestaltung eine Kapitalbindung in gleicher Weise sicherstellen wie sie von Gesetzes wegen bei der GmbH besteht. Durch die Einführung eines Mindestkapitals kann der Rückforderungsanspruch der Mitglieder beim Ausscheiden beschränkt werden, so dass eine ähnliche wirtschaftliche Situation wie bei der GmbH eintritt. Sonderrechte für einzelne Mitglieder Genossenschaftsrechtlich ist es zulässig, Sonderrechte einzelner Mitglieder zum Beispiel einer öffentlichen Körperschaft vorzusehen, soweit diese Mitglieder besondere Leistungen für die Genossenschaft erbringen. Die Sonderrechte können zum Beispiel darin bestehen, dass dieses Mitglied Allgemeines / Verband 17

18 ein Benennungsrecht für einzelne Vorstandsmitglieder der Genossenschaft erhält oder Vorschlagsrechte für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern. Es können auch besondere Prüfungsrechte vorbehalten bleiben. Solche oder ähnliche Regelungen sind auch GmbHrechtlich möglich. Betreuung durch den Prüfungsverband Die Genossenschaft wird im Rahmen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Mitgliedschaft im Prüfungsverband regelmäßig und qualifiziert betreut. Prüfungsgegenstand ist dabei insbesondere auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Der Prüfungsumfang ist ähnlich den aus den Haushaltsgesetzen für kommunale und öffentliche Einrichtungen bekannten Prüfungsrahmen. Bei der GmbH besteht lediglich die Verpflichtung, entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften den Jahresabschluss zu prüfen, so dass die Prüfungstiefe dort geringer ist. Die konstante Betreuung einer Genossenschaft durch einen Prüfungsverband sichert die unvoreingenommene Prüfungstätigkeit und die Nutzung der dort vorhandenen Erfahrungen in den besonderen genossenschaftlichen Fragen. Durch die gesetzlich vorgesehene Pflichtmitgliedschaft in einem Genossenschaftsverband entstehen Kosten in Form der Verbandsbeiträge. Die Höhe der Verbandsbeiträge richtet sich im Wesentlichen nach dem wirtschaftlichen Umfang der Geschäftstätigkeit der Genossenschaft. In der Startphase sind hierzu Sonderver- einbarungen möglich. Die Kosten für die genossenschaftliche Prüfung werden auf der Grundlage von Tagessätzen berechnet. Die Prüfungsdauer und der Prüfungsumfang werden im Wesentlichen von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Genossenschaften bestimmt. Wir gehen davon aus, dass ein wesentlicher Kostenunterschied zwischen der Rechtsform der Genossenschaft und einer Kapitalgesellschaft im Hinblick auf die Prüfungsaufwendungen nicht eintreten wird. Soweit die Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH in Betracht gezogen wird, sind die rechtlichen Grundsätze des GmbH-Rechts auch für solche Gesellschaften anwendbar. Lediglich im Hinblick auf ihren Unternehmensgegenstand und die Zweckbestimmung ergeben sich unter steuerlichen Gesichtspunkten andere Rahmenbedingungen. Da es grundsätzlich auch möglich ist, eine gemeinnützige Genossenschaft zu errichten, ergeben sich über den vorgenannten Rechtsformvergleich hinaus unseres Erachtens hier keine zusätzlichen Gesichtspunkte. 2. Beteiligung einer Genossenschaft an einem öffentlichen Unternehmen Es ist selbstverständlich genossenschaftsrechtlich möglich, dass sich eine eingetragene Genossenschaft an einem anderen Unternehmen gesellschaftsrechtlich beteiligt. Dies setzt schon die Bestimmung des 1 Die Genossenschaft wird im Rahmen ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Mitgliedschaft im Prüfungsverband regelmäßig und qualifiziert betreut. Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes voraus. Eine solche Beteiligung ist durchaus häufig anzutreffen, wenn sich die Genossenschaft zur Förderung der sozialen, kulturellen oder wirtschaftlichen Zwecke ihrer Mitglieder eines dritten Unternehmens bedienen muss. Wirtschaftlich wäre die Genossenschaft in diesem Fall ein Unternehmen zur Bündelung von Beteiligungsinteressen, das wiederum auf der Basis der oben dargestellten Rechtsformvorteile gerade die Zusammenfassung einer großen Mitgliederzahl sicherstellen könnte. Die richtige Rechtsform für ein öffentliches Unternehmen wäre dann sicherlich die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, an der zum Beispiel 75 % der Anteile von der öffentlichen Körperschaft gehalten würden und die restlichen Anteile von einer Beteiligungsgesellschaft in der Rechtsform der Genossenschaft. Hier könnten die Bürger und Kunden des im Übrigen im öffentlichen Besitz verbleibenden Unternehmens mitwirken und an der Finanzierung und Gestaltung teilnehmen. 3. Rechtsformalternative Verein? Unseres Erachtens scheidet die Einschaltung eines eingetragenen Vereins als Träger einer solchen Beteiligung oder als eigenständige Wirtschaftseinrichtung aus. Eingetragene Vereine können lediglich als Idealverein geführt werden. Deren ausschließlicher Zweck kann nach den Bestimmungen des 21 BGB nur in der Verfolgung ideeller Zwecke bestehen. Vereine, die allein den Zweck haben, Beteiligungen zu verwalten, können daher unzulässig sein. Vor dem Hintergrund der bestehenden Bestrebungen zur Reform des Vereinsrechts wird erkennbar, dass wirtschaftliche Tätigkeiten von eingetragenen Vereinen zukünftig nur noch eingeschränkt zugelassen werden sollen. Gerade um hier Rechtsformlücken zu schließen, ist die Öffnung der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft für soziale und kulturelle Zwecke ihrer Mitglieder neben der gesetzlich zugelassenen Verfolgung wirtschaftlicher Interessen eröffnet worden. Die Bildung eines eingetragenen Vereins als Träger eines Unternehmens wäre daher mit rechtlichen Risiken verbunden. Es kommt hinzu, dass beim eingetragenen Verein eine Einlage von Mitgliedern rechtlich nicht vorgesehen ist. Das Vereinsrecht enthält daher auch keine Regelungen zur finanziellen 18 Allgemeines / Verband

19 Beteiligung und ihrer Behandlung beim Ausscheiden von Mitgliedern. Da es bei der vorgesehenen Privatisierung unseres Erachtens wesentlich auch darum geht, finanzielle Beiträge von potentiellen Mitgliedern zu erlangen, können diese Fragen unseres Erachtens aber nicht unberücksichtigt bleiben. Zudem ist darauf zu verweisen, dass ein eingetragener Verein keine finanziellen Ausschüttungen an die Mitglieder vornehmen kann, da Dividendenzahlungen oder die Verzinsung von Einlagen dort nicht vorgesehen sind. Beim eingetragenen Verein besteht keine rechtliche Vorschrift, die obligatorisch zur Aufstellung von Jahresabschlüssen, Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen zwingt. Es gibt auch keine gesonderten gesetzlichen Regelungen zur Anwendung der handelsrechtlichen Buchführungsvorschriften sowie von Prüfungsregeln. Gerade bei Vereinen, die wirtschaftliche Aktivitäten begleiten und auch erhebliche finanzielle Einlagen ihrer Mitglieder verwalten, besteht aber ein sachliches Bedürfnis dafür, dass eine Transparenz durch eine ordnungsgemäße, an handelsrechtlichen Gegebenheiten orientierte Rechnungslegung erfolgt und eine Prüfung der Tätigkeit der Vereinsorgane durchgeführt wird. Auch dieser Unterschied zeigt, dass die eingetragene Genossenschaft als Rechtsform im Vergleich zu eingetragenen Vereinen für wirtschaftliche Tätigkeiten, die insbesondere auch Beiträge und Einlagen der Mitglieder erfordern, besser geeignet ist. Letztlich ist darauf zu verweisen, dass die Vorstandsmitglieder eines eingetragenen Vereins persönliche Haftungsrisiken eingehen, wenn sie sich über den gesetzlich erlaubten Zweck der nicht wirtschaftlichen ideellen Tätigkeit hinaus bewegen. Vor dem Hintergrund der rechtlichen Unsicherheit der Zuordnung von Beteiligungen als alleinigem Zweck eines Vereins können hier erhebliche Risiken bestehen. 4. Fragen der Vermögensüber tragung Die Übertragung des Sachvermögens eines öffentlichen Eigenbetriebes kann entweder als Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern auf vertraglicher Grundlage an eine neu gegründete Gesellschaft erfolgen oder nach den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes im Wege der teilweisen Gesamtrechtsnachfolge. Insoweit sieht das Umwandlungsgesetz in 168 die sogenannte Ausgliederung aus dem Vermögen von Gebietskörperschaften vor. Als zugelassener Rechtsträger, auf den eine solche Ausgliederung vorgenommen wird, ist die eingetragene Genossenschaft in 168 Abs. 1 des Umwandlungsgesetzes ausdrücklich wie auch die GmbH erwähnt. Es wäre im Rahmen dieses Verfahrens auch möglich, durch den Träger eines Eigenbetriebes eine Genossenschaft ohne weitere Mitglieder zu gründen. Dieser Genossenschaft müssten dann zwei weitere Mitglieder innerhalb von sechs Monaten beitreten, damit sie dauerhaft bestehen kann. Im Rahmen einer Ausgliederung bestehen verschiedene Möglichkeiten der Vermögensbewertung. Es ergeben sich keine Rechtsformunterschiede zwischen der GmbH und der Genossenschaft, da beide Gesellschaftsformen im Grundsatz der Körperschaftssteuer und dem Umwandlungsrecht unterliegen. Denkbar erscheint uns grundsätzlich auch eine Konstellation, dass eine gegründete Genossenschaft auf rechtsgeschäftlicher Grundlage die zum Eigenbetrieb gehörenden Wirtschaftsgüter und vertraglichen Verhältnisse erwirbt. Als Entgelt könnte zum Teil eine Barzahlung vorgesehen werden, zum anderen Teil die Einräumung von Geschäftsanteilen zugunsten der übertragenden öffentlichen Körperschaft. Durch die neu geschaffene Möglichkeit der Sacheinlageerbringung auf zu übernehmende Geschäftsanteile und die umwandlungsrechtliche Gleichstellung mit den Kapitalgesellschaften ergeben sich unseres Erachtens insoweit auch keine Unterschiede zur GmbH. Die große Zahl der Genossenschaftsmitglieder könnte einen notwendigen Barbetrag zur Begleichung des Kaufpreises aufbringen. Ob und in welchem Umfang dies möglich ist, hängt von der potentiellen Zahl der Mitglieder und deren Bereitschaft zur Erbringung von Einlagen ab. Auch hier ergeben sich grundsätzlich keine Unterschiede zu anderen Rechtsformen, wobei die einfache Verwaltung der Mitgliedereinlagen bei der Genossenschaft bereits oben dargestellt wurde. 5. Vergaberechtliche Gesichtspunkte Wir möchten darauf hinweisen, dass die Privatisierung öffentlicher Einrichtungen möglicherweise rechtlichen Grenzen unterliegt. Privatisierungen können Vergabeentscheidungen im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes gegen die Wettbewerbsbeschränkungen sein. Es kann daher erforderlich werden, ein Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Hier müsste nach unserer Einschätzung vorab geklärt werden, ob es zu einer vollständigen Privatisierung oder nur zu einer teilweisen Veräußerung von Beteiligungen an einem kommunalen Wirtschaftsbetrieb kommen soll. In jedem Fall sind die Einzelheiten sorgfältig zu prüfen. 6. Unterstützung durch den Genossenschaftsverband Bei Fragen der Privatisierung öffentlicher Einrichtungen steht der Genossenschaftsverband mit seinem Netzwerk in konkreten Fällen für Beratungen gern zur Verfügung. Wir verfügen über eine reiche Erfahrung in der Betreuung großer Zusammenschlüsse und Kooperationen mit einer Vielzahl von Mitgliedern und sind häufig Ansprechpartner für Gemeinden und Landkreise und sonstige öffentliche Stellen. Foto: Archiv Autor: Dr. Bernd K. Bode Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Leiter Wirtschaftsrecht Tel Fax wirtschaftsrecht@ geno-verband.de Allgemeines / Verband 19

20 Aktuelle Seminare Zielgruppe Titel von - bis / Ort Privatkundenbank MitarbeiterInnen, die vermögende Privatkunden betreuen, Wertpapierspezialisten, LeiterInnen Anlageberatung Ware Auszubildende zum/r Großhandelskaufmann/-frau, Bürokaufmann/-frau im 3. Ausbildungsjahr Verantwortliche MitarbeiterInnen für Getreide- und Ölsaatenlagerung Neue Marktanteile gewinnen im Private Banking ( ) IHK Prüfungsvorbereitungsseminar Groß- und Außenhandel Hauptlehrgang ( ) Optimieren der Getreide- und Ölsaatenlagerung Workshop ( ) Hannover Rendsburg Warberg Einladung zur Vertreterversammlung Dienstag, den 9. Dezember 2008 Parkhotel in Ahrensburg, Lübecker Straße 10 a, Ahrensburg, Beginn: Uhr Tagesordnung: 1. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einberufung. 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit. 3. Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr Jahresabschluss Genehmigung der Bilanz zum Entlastung des Vorstandes für Wahlen zum Vorstand. Turnusmäßig scheiden aus: Carl-Christian Ehlers, Vorsitzender, Kieler Volksbank eg, Uwe Heinrich, Kieler Volksbank eg und Piet Walsemann, Hamburger Volksbank eg. Zulässige Wiederwahl wird jeweils vorgeschlagen. 8. Wahl eines Mitglieds der Prüfungskommission. Turnusmäßig scheidet aus: Martin Weber, Norderstedter Bank eg. Zulässige Wiederwahl wird vorgeschlagen. 9. Bericht über das laufende Geschäftsjahr Sonstiges. Gewinnsparverein der Volksbanken und Raiffeisenbanken Norddeutschland e. V. - Der Vorstand - 20 Geld und Kredit

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