Einige Gedanken zum Persönlichen Budget mit Blick auf die Möglichkeiten in der Jugendhilfe

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1 Selbst. Bestimmt. Einige Gedanken zum Persönlichen Budget mit Blick auf die Möglichkeiten in der Jugendhilfe Roland Berner Der nachfolgende Beitrag ist erschienen im Forum Erziehungshilfe Ausgabe 2/2010 (Hg.: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen, Juventa Verlag) und entfaltet einige persönliche Gedanken zum Persönlichen Budget in der Kinder- und Jugendhilfe und begründet diese mit den Möglichkeiten der Förderung von Selbstbestimmung. Dabei wird zugleich auf die Risiken z. B. in Form von Deckelungen der Rechtsansprüche in der Jugendhilfe Bezug genommen. Der Beitrag ruft insgesamt zur Diskussion und zur Erprobung von neuen Modellen quer zur Behindertenhilfe sowie Kinder- und Jugendhilfe auf. Das Persönliche Budget im Behindertenbereich Das trägerübergreifende Persönliche Budget bietet Familien neue Gestaltungsmöglichkeiten der Teilhabe und Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderung. Unabhängig vom Alter, der Art und Schwere der Behinderung werden die Umsetzung von Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe durch das Persönliche Budget gefördert. Für Familien bedeutet dies mehr individuelle Spielräume im Umgang mit der Behinderung ihrer Kinder und in der Bewältigung des durch die Behinderung bestimmten Alltages. Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene steigen die Möglichkeiten einer selbstbestimmten Gestaltung ihres Lebens. Ab 2001 im Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX) verankert, besteht seit dem gemäß 17 SGB IX i. V. m. 159 Abs. 5 SGB IX ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget als eine neue Form der Leistungsgewährung. 1 Beim Persönlichen Budget handelt es sich also nicht um eine neue, zusätzliche Leistung für Menschen mit Behinderungen, sondern lediglich um eine neue Form der Leistungserbringung im Sozialrecht. Hat der behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch einen Anspruch auf eine budgetfähige Sozialleistung und beantragt er ein Persönliches Budget, so erhält er diese Leistung nicht mehr in der bisher im Sozialrecht vorherrschenden Form der Sach- oder Dienstleistung, sondern sie wird ihm in der Regel als Geldleistung ausgezahlt. 2 Uneingeschränkt budgetfähig sind nach 17 Abs. 2 SGB IX alle Leistungen zur Teilhabe und weitere Leistungen, die sich auf alltägliche, regelmäßig wiederkehrende und regiefähige Bedarfe beziehen. Diese können als Geldleistung oder durch Gutscheine erbracht werden. Das Persönliche Budget wird nur auf Antrag gewährt und das Bewilligungsverfahren beinhaltet das Bedarfsfeststellungsverfahren, die 1 Der Paritätische Kompetenzzentrum Persönliches Budget (2008): Selbstbestimmt aufwachsen Das Persönliche Budget für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung. Berlin, S Ebd., S. 2. 1

2 Zielvereinbarung und den Bewilligungsbescheid. Der Ablauf des Bewilligungsverfahrens ist in der Budgetverordnung beschrieben. 3 In 17 Abs. 3 SGB IX ist festgelegt, dass Persönliche Budgets so bemessen sein müssen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird. Dabei soll die Höhe des Persönlichen Budgets die Kosten aller bisher individuell festgestellten, ohne das Persönliche Budget zu erbringenden Leistungen nicht überschreiten. Das SGB IX bezieht neben den gesetzlichen Krankenkassen, der Bundesanstalt für Arbeit, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. der Alterssicherung für Landwirte, den Trägern der Kriegsopferversorgung bzw. der Kriegsopferfürsorge nunmehr auch ausdrücklich die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der Sozialhilfe in den Kreis der Rehabilitationsträger (das sind Träger der Leistungen zur Teilhabe gem. 6 SGB IX) ein. Zu den Leistungen zur Teilhabe zählt aus dem Aufgabenbereich der Kinder- und Jugendhilfe (nur) die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach 35a SGB VIII auf der Grundlage der Hilfeplanung nach 36 SGB VIII. 4 So weit. So gut. Eigentlich nichts Besonderes für die Jugendhilfe, und es ist ja bisher auch nicht gerade so, dass sich die Jugendhilfe weder die Jugendämter noch die freien Träger und auch nicht die Landesjugendämter auf das Thema stürzen (auch nicht hinsichtlich des 35a SGB VIII). Und darauf könnte man das Thema zumindest formal-rechtlich betrachtet und wenn man dies möchte reduzieren. Das Persönliche Budget steht ohnehin nicht an oberster Stelle der To-Do-Liste der Jugendhilfe, dafür gibt es viel zu viele andere, möglicherweise wichtigere Themen. Ausschluss des Themas in der Kinder- und Jugendhilfe? Doch warum wird eigentlich dieses Thema in der Kinder- und Jugendhilfe so wenig beachtet bzw. ausgeschlossen? Mit dem trägerübergreifenden Persönlichen Budget sollen, wie eingangs beschrieben, Möglichkeiten geschaffen werden, um Zielsetzungen wie z. B. die Umsetzung von Selbstbestimmung, Beförderung gleichberechtigter Teilhabe, Erweiterung individueller Spielräume von Familien im Alltag, Steigerung von Möglichkeiten einer selbstbestimmten Gestaltung des Lebens zu erreichen. Diese Zielsetzungen sind in der Jugendhilfe doch nicht unbekannt, sie sind weder neu noch fremd. Dem Grunde nach steckt im Persönlichen Budget daher eine Möglichkeit zur Umsetzung auch des Rechtsanspruchs nach 1 Abs. 1 des SGB VIII: Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit und die Jugendhilfe soll zur Verwirklichung dieses Rechts beitragen. Dies ist die zentrale Zielsetzung und gleichzeitig Legitimation der Jugendhilfe! Du musst jetzt endlich einmal Verantwortung für Dich und Dein Leben übernehmen! habe ich mehr als nur einmal von Jugendlichen, die ich im Rahmen der 3 Ebd., S Bayerisches Landesjugendamt (2001): Auswirkungen des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) auf die Jugendhilfe; Änderung des 35a SGB VIII. AMS VI 5/0221/11/01 vom

3 Erziehungshilfe betreut habe, gefordert. Ich habe allerdings nicht gesagt Du musst Dich jetzt endlich einmal selbst bestimmen! Und schon gar nicht mit Blick auf Geldleistungen in Form eines persönlichen Budgets außer beim Taschengeld, natürlich. Die Förderung von Selbstbestimmung skizziert daher eine Zielsetzung, die auch die Jugendhilfe mit dem Persönlichen Budget verbinden könnte und müsste. Dazu seien einige persönliche Zugänge angeführt: Als ich mich in den neunziger Jahren intensiv auf die Suche nach einer theoretischen Begründung für die gemachten Erfahrungen mit erlebnispädagogischen Projekten in der Jugendhilfe gemacht habe ich bin dabei übrigens nicht zufällig auf die Ansätze der Erlernten Hilflosigkeit und der Selbstkonzeptforschung mit dem Schlüsselbegriff der Selbstwirksamkeit gestoßen, so tat ich dies unter dem Arbeitstitel Auf der Suche nach der verlorenen Zumutung und ich habe dabei gerne Franz Kafka zitiert mit den Worten: Man lernt das Matrosenleben nicht in einer Pfütze. Weil ich der Meinung war und bin, dass in eigenen Erfahrungen in denen des Gelingens, aber auch des Misslingens die größten Lernpotenziale stecken. Selbstwirksamkeit meint also die Überzeugung eines Menschen, über die notwendigen Fähigkeiten zu verfügen, um die für ihn bedeutsamen Aufgaben, die für ihn wichtigen Ziele zu erreichen Bandura schreibt dazu, dass die Frage, ob Menschen überhaupt versuchen, schwierige Situationen zu bewältigen, davon abhängt, wie sehr sie von ihren eigenen Fähigkeiten überzeugt sind. 5 So betrachtet sind sozialpädagogische Fachkräfte so etwas wie Architekten von Lern-Situationen, die solche Situationen ganz gezielt herbeiführen und nutzen, um den jungen Menschen Erfahrungen zu ermöglichen, in denen diese die Wirksamkeit des eigenen Handelns erleben und erfahren können. 6 Und deshalb ist es für mich ebenfalls keine Überraschung, dass der Begriff der Selbstwirksamkeit in den aktuellen Fachdebatten, nicht nur in denen der Jugendhilfe, derzeit häufiger auftaucht, ebenso wie Konzepte des Empowerments. Aber dennoch: Kann es denn trotzdem sein, dass wir uns mit der Selbstbestimmung und dem Eigensinn unserer jungen Menschen und deren Familien oft gar nicht so leicht tun, wie wir es vorgeben? Besonders, wenn es um das Zutrauen in ihre Entscheidungsfähigkeit geht? Die mitunter eben auch anders ausfällt als die unsere? Ist dies möglicherweise eine Art verlorener Zumutung, für beide Seiten? Dies ist meines Erachtens der interessante und gleichsam gemeinsame thematische Kern sowohl von Erziehung, ihren Zielen und Methoden im Allgemeinen als auch der Kinder- und Jugendhilfe mit ihren Leistungen und Angeboten im Besonderen und darüber hinaus dem Persönlichen Budget mit seinen Möglichkeiten im Speziellen und zwar unabhängig vom Blickwinkel der Jugend- oder der Behindertenhilfe, sondern vor allem mit dem Blick auf die Selbstbestimmung von jungen Menschen. Oder um es mit den Worten von Abraham Lincoln zu sagen: Man hilft den Menschen nicht, wenn man für sie tut, was sie selbst tun können. 5 Vgl. Bandura A. (1979): Sozial-kognitive Lerntheorie. Stuttgart. 6 Vgl.: Berner R./Gruhler S. (1995): Erlebnisorientierte Maßnahmen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung. In: Zeitschrift für Erlebnispädaogik. 09/

4 Mit der Einführung des neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes am wurde vom Gesetzgeber ein Einstellungswandel umgesetzt: Während zur Zeit des Jugendwohlfahrtsgesetzes die Eingriffs- und Kontrollprinzipien in der Jugendhilfe im Vordergrund standen, trat nunmehr der Charakter eines Leistungsgesetzes in den Mittelpunkt, d. h., ohne die ausdrückliche Zustimmung der Leistungsberechtigten geht im besten Sinne des Wortes nichts mehr. Es gibt dadurch wesentlich mehr auszuhandeln: zu verhandeln darüber, was richtig und was falsch ist, ob eine Hilfe gebraucht und auch angenommen werden kann, welches die richtige und geeignete Form sein könnte, wer sich wie daran beteiligt, was man tun will und was man tatsächlich tun kann u. v. m. Festgeschrieben wird dieser Gedanke im ersten Kapitel des SGB VIII, im 1 ist diese Grundorientierung zu finden. Unterstützt wird dies durch das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten, benannt in 5 SGB VIII, das Recht auf Beteiligung im 8 SGB VIII und die Aussagen zur Grundrichtung der Erziehung. In 9 SGB VIII steht hierzu im Absatz 2: Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind ( ) die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes oder des Jugendlichen zu selbständigem, verantwortungsbewusstem Handeln sowie die jeweiligen besonderen sozialen und kulturellen Bedürfnisse und Eigenarten junger Menschen und ihrer Familien zu berücksichtigen. Inwieweit die Ausgestaltung der Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets oder in anderer Form geschieht, welche Leistungen tatsächlich budgetfähig sind, für welche Altersgruppe diese in welcher Form am besten geeignet sind und für welchen Personenkreis es grundsätzlich in Frage kommt, ist dabei zunächst eigentlich gar nicht so wichtig, denn die obigen Anforderungen sind erst einmal unabhängig davon zu benennen. Aber: Mit dem Persönlichen Budget und dessen Ursprüngen in der Behindertenhilfe eröffnet sich eventuell auch für die Jugendhilfe mit Blick auf die genannten Maßgaben die Möglichkeit, über eine neue Leistungsform nachzudenken. Denn, bleibt man beim Konkreten, d. h. beispielsweise bei der praktischen Verwirklichung der Zielsetzung Eigenverantwortung bei jungen Erwachsenen, der Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben, bei der Heimerziehung oder beispielsweise die Förderung der Verselbstständigung durch einen Erziehungsbeistand oder einen Betreuungshelfer nach 30 SGB VIII, stellen wir in der Jugendhilfe häufig Umsetzungs- und Konkretisierungsdefizite fest. Das ist erst recht der Fall, wenn man die aktuellen Entwicklungen bei der Gewährungspraxis von Hilfen nach 41 SGB VIII betrachtet: junge Erwachsene mit Erziehungshilfebedarf werden mittlerweile eher alleine gelassen statt sie auf ihrem Weg zu unterstützen. Aber auch der Blick auf die Heimerziehung zeigt, dass diese meist nur noch dann gewährt wird, wenn das Kindeswohl so stark gefährdet ist, dass eine Herausnahme des Kindes unabwendbar ist. Nebenfolgen und scharfe Abgrenzungen Politisch-fiskalische und auch unternehmerische Zielvorgaben sowie das Motiv der Vermeidung unangenehmer medialer Aufmerksamkeit gewinnen so mein Eindruck in der Erziehungshilfe immer schärfer an Kontur und an Orientierungsmacht. Und hier sind wir möglicherweise bei den Gefahren und Nebenfolgen: Vor dem Hintergrund dieser Eindrücke und gerade auch durch die Erfahrungen mit Sozialraumbudgets braucht es nicht viel Phantasie, um zu ahnen, dass auch beim Persönlichen Budget nebenbei das 4

5 Motiv der Kostensenkung durch Deckelung, ohne Bezug zu den im Einzelfall notwendigen Aufwendungen zur Deckung des individuellen Bedarfs, als zentrales Kriterium zum handlungsleitenden Motiv werden könnte. Dies wären mögliche Entwicklungen, ganz im Sinne kritischer Nebenwirkungen, die auf jeden Fall auch im Blick behalten werden müssten. Der 2009 erschienene 13. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung stellt jedenfalls fest, dass die Praxis der Leistungsträger durch scharfe Abgrenzungen zwischen der Sozialhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe und den Krankenkassen geprägt sei und es sich erneut bestätigt habe, dass an den Schnittstellen Verschiebebahnhöfe und bisweilen schwarze Löcher in den Angeboten existieren 7. Scharfe Abgrenzungen sind zur Zeit auch der gemeinsame Nenner bisheriger Verlautbarungen zum Persönlichen Budget mit Blick auf die Kinder- und Jugendhilfe. Dazu seien einige Beispiele genannt: Im Juni 2006 beantwortete Herr Thönnes, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, inwieweit sich das System der Jugendhilfe für das Persönliche Budget öffnen wird, wie folgt: Die Regelungen zum persönlichen Budget gelten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe nur für die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen nach 35a SGB VIII. Eine weitere Öffnung der Jugendhilfe für die Anwendung des persönlichen Budgets erscheint im Hinblick auf die Strukturprinzipien der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere den kooperativen Entscheidungs- und Hilfegestaltungsprozess auf der Grundlage des Hilfeplanverfahrens gem. 36 SGB VIII nicht angezeigt. 8 Das bayerische Landesjugendamt schreibt in seinen Empfehlungen zur Auslegung und zur Relevanz für die Jugendhilfe: für die Zielgruppe der Kinder- und Jugendhilfe seien in erster Linie persönliche und erzieherische Hilfen erforderlich, so dass für die Jugendhilfe ein persönliches Budget ( ) in erster Linie nicht in Betracht kommt 9.Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter kommt in ihrem im März 2009 beschlossenen Diskussionspapier zum Persönlichen Budget in der Jugendhilfe in den Vorbemerkungen zu folgender Aussage: Überlegungen, im Rahmen von Erziehungshilfe Jugendlichen finanzielle Mittel zur eigenverantwortlichen Verwaltung zu überlassen, um einen angemessenen Umgang mit Geld zu trainieren, wurden dabei bewusst ausgeklammert. 10 Die Frage ist allerdings: Wer diskutiert denn bisher über das Papier, und warum eigentlich wurde das bewusst ausgeklammert? Welches Bewusstsein ist gemeint? Es ist, so glaube ich, an der Zeit, sich der eigenen Haltung noch einmal zu vergewissern und vor dem Hintergrund einer im Kern interessanten Idee aus der Behindertenhilfe Gespräche 7 BMFSFJ (2009): 13. Kinder- und Jugendbericht. Berlin 8 Antwortschreiben Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Hr. Thönnes (Juni 2006) auf die kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE betreffend Trägerübergreifendes Persönliches Budget in der Praxis, BT-Drs. 16/ Bayerisches Landesjugendamt (2001): Auswirkungen des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) auf die Jugendhilfe; Änderung des 35a SGB VIII. AMS VI 5/0221/11/01 vom BAGLJÄ (2009): Diskussionspapier: Das Persönliche Budget (PB) in der Jugendhilfe. Beschlossen auf der 106. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter vom März 2009 in Halle. 5

6 innerhalb der Jugendhilfe und auch über die Hilfesysteme hinweg offensiv aufzunehmen. Damit sind auch solche gemeint, bei denen es um Möglichkeiten für Praxisversuche, um Haltungen der Akteure und das jeweilige Selbstverständnis geht. Dies wäre eine interessante Option, die bezüglich des Persönlichen Budgets dann auch über die Jugendhilfe hinaus konkret werden könnte. Learning by doing?! Dabei ist in der Praxis auch Learning by doing angesagt: ausprobieren und auf das Verbindende schauen. Nehmen wir also die dem Persönlichen Budget zu Grunde liegende Zielsetzung und die notwendige Haltung in den Blick, entdecken wir die Möglichkeiten, indem wir den jungen Menschen egal ob behindert oder nicht-behindert etwas zutrauen! Muten wir uns die übergreifende Verständigung über unsere gemeinsamen, bewussten Handlungsansätze zur Entwicklung und zur Unterstützung der jungen Menschen hin zu einem eigenverantwortlichen und selbst bestimmten Leben zu! Machen wir gemeinsam Erfahrungen der Umsetzung jenseits von Behinderten- und Jugendhilfe! Im Erkennen des Gemeinsamen liegt eine echte Chance nicht nur für die Systeme und deren Akteure, sondern vor allem für die jungen Menschen. Wenn wir wollen, finden wir mit dem Persönlichen Budget also mehr Verbindendes und darüber hinaus sogar eine neue Form der Leistungserbringung. Und überdies: In einer interessanten Expertise von Prof. Dr. Manfred Hintermair zum 13. Kinder- und Jugendbericht ist mir ein Satz aufgefallen: ( ) was grundsätzlich und was im Kontext von Behinderung zu leisten ist. Die Umsetzung zentraler Leitkategorien wie z. B. Partizipation, Ressourcennutzung, Biographiearbeit, Lebensweltbezug, Alltagsorientierung, soziale Vernetzung etc. 11 Erinnert das nicht an die Strukturmaximen, die in der Jugendhilfe mittlerweile state of the art sind? Aber man muss nicht Albert Einstein zitieren, der meinte: Eine wirklich gute Idee erkennt man daran, dass ihre Verwirklichung von vornherein ausgeschlossen erscheint. Vielmehr setzt das Kinder- und Jugendhilfegesetz selbst die Prämisse: Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Das Persönliche Budget ist also einerseits eine interessante Leistungsform und kann ein Beitrag zur Unterstützung eines selbstbestimmten Aufwachsens darstellen, über den es zumindestens zu diskutieren gilt. Das alles kann allerdings nur greifen, wenn wir als Fachkräfte auch eine entsprechende ermutigende und befähigende Haltung mit und für junge Menschen und Familien aufbauen. Kontaktadresse Roland Berner Paritätischer Wohlfahrtsverband Bawü; Leitung Kernteam Jugend und Migration Haußmannstrasse 6, Stuttgart berner@paritaet-bw.de 11 Hintermair, M. (2009): Salutogenetische und Empowerment-Konzepte in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen. In: Sachverständigenkommission des 13. Kinder- und Jugendberichts (Hg.): Expertise zum 13. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung. 6

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