Aktuelles aus dem Vorbeugenden Brandschutz M. Wilske, G. Fröhling

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1 Aktuelles aus dem Vorbeugenden Brandschutz M. Wilske, G. Fröhling WFV-Bayern, Bezirkstagung Ober- und Niederbayern Poing, , Folie 1

2 TRGS 800 Brandschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Ursprünglicher Arbeitstitel Gefährdungsbeurteilung Brand Anwendungsbereich ist auf den Umgang mit Gefahrstoffen beschränkt Dokumentationspflicht für erforderliche zusätzliche Brandschutzmaßnahmen UND Dokumentationspflicht für eine durchgeführte Gefährdungsbeurteilung automatische Gefährdungsbeurteilung in Kopf ist kein dokumentierter Sachverhalt BAUA hat mit der Entwicklung einer praktikablen Handlungsanweisung begonnen WFV ist hier aktiv eingebunden um ein möglichst praktikables Ergebnis zu erreichen Evtl. wäre ein Seminar hilfreich: Wie erreichen wir rechtsicheren Zustand mit möglichst geringem Aufwand? , Folie 2

3 TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern Richtlinie ist bereits verabschiedet und wird so veröffentlicht Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die ursprüngliche VCI- Lagerrichtlinie die in eine TRGS kopiert wurde Zusätzlich wurden verschiedene alte Richtlinien dazugepackt Entwurf entspricht nicht einer aktuellen TRGS sondern müsste redaktionell überarbeitete werden, bevor er im Detail diskutiert werden kann Deshalb soll die Richtlinie zunächst als Probeversion erscheinen und dann überarbeitet werden , Folie 3

4 TRGS 524 Arbeiten in kontaminierten Bereichen Ein Mitgliedsunternehmen erstellt eine Handlungshilfe aus Basis der Richtlinien. Gefahrenbereiche GB 2 und 3 sind durch externe Kräfte abgedeckt (Sanierungsfirma). In Abstimmung mit dem Versicherer nimmt der Sanierer zunächst nur Erstmaßnahmen vor. Schwierigkeit: wer unterscheidet zwischen GB 0 und 1? Festgelegte Kriterien zur Einstufung in GB 0 oder GB 1 Festgelegte Maßnahmen für GB 0 und GB 1 Abschluss der Maßnahmen mit Freigabe-Information an Verantwortliche Richtlinie wird nach Fertigstellung auf die WFV-Homepage gestellt , Folie 4

5 SPrüfV Bayern unterschiedliche Anforderungen bei verschiedenen unteren Baubehörden unnötige Doppelprüfungen sollen vermieden werden Ziel: eine Prüfung durch Fachpersonal soll im Industriebereich ausreichend sein Vorschlag: befähigte Personen (Stichwort BetrSichV) können bei entsprechender Dokumentation diese Prüfungen hausintern durchführen Erste Abstimmung mit oberster Baubehörde lief positiv, die Fachleute sind auf unserer Seite Die bayerische AGBF hat unserem Vorschlag bereits zugestimmt OBB stimmt sich aber bereits seit mehreren Monaten intern ab. Schwierigkeiten machen hier wohl die hausinternen Juristen. Achtung: teilweise werden von Prüfinstituten Doppelrechnungen für identische Prüfungen ausgestellt , Folie 5

6 Überarbeitung IndBauR, Stand (1) Überarbeitung des 15 kwh/m²-ansatzes Dieser Eckwert als über die gesamte BBA-Fläche gemittelten Wert ist in unmittelbarem Zusammenhang mit BBA-Flächen von mehr als m² zu verstehen. In kleineren BBA-Flächen ist eine Installation von selbsttätigen Feuerlöschanlagen mit dem Auslösekriterium Wärmefreisetzung nicht notwendigerweise an den 15kWh/m² Ansatz zu binden, da eine automatische Auslösung bei diesem Grenzwert nicht zwingend gewährleistet wird. Halbstationäre Löschanlage / Werkfeuerwehr Bei Vorhandensein einer flächendeckenden halbstationären Feuerlöschanlage (nur in Verbindung mit WF und BMA) darf in den Sicherheitskategorien K 3.1 bis K 3.3 die jeweils nächst höhere Kategorie angesetzt werden, wenn die Werkfeuerwehr der Verwendung der Anlage zugestimmt hat , Folie 6

7 Überarbeitung IndBauR, Stand (2) Rettungsweglänge Von jeder Stelle eines Geschosses oder einer Ebene muss mindestens ein Ausgang ins Freie, ein Zugang zu einem notwendigen Treppenraum, ein anderer Brandabschnitt oder ein anderer Brandbekämpfungsabschnitt - bei Räumen mit bei einer mittleren lichten Raumhöhe von bis zu 5 m in höchstens 35 m Entfernung, - bei Räumen mit bei einer mittleren lichten Raumhöhe von mindestens 10 m in höchstens 50 m Entfernung, erreichbar sein. (In Verbindung mit Löschanlage oder BMA: 50 bzw. 70m) , Folie 7

8 Überarbeitung IndBauR, Stand (3) Als Ebene werden nicht angerechnet: Räume, die ausschließlich der Unterbringung von Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung dienen, betriebstechnische Räume, wie z.b. Pressenkeller, Behältergruben, Rückluftebenen, wenn der Anteil ständig offener Deckenöffnungen zu darüber- oder darunterliegenden Geschossen größer ist als der Anteil der geschlossenen Flächen, untergeordnete Räume innerhalb eines Raumes, die in funktionaler Verbindung zu diesem Raum stehen, wie z. B. Meisterbüros Hohlräume zwischen der Decke der obersten Ebene und dem Dach, in denen Aufenthalts räume nicht möglich sind und die keine Produktion bzw. Lagerung aufweisen , Folie 8

9 Überarbeitung IndBauR, Stand (4) Geänderte BBA-Flächen im Verfahren nach Abschnitt 7 Tabelle 4: Zulässige Summe der bewerteten Flächen des Brandbekämpfungsabschnittes zul A bew in m² Sicherheitskategorie < 5 äquivalente Branddauer t ä in Minuten > 90 K K K K K K K Die tatsächliche Fläche jedes einzelnen Geschosses oder Ebene A i darf 75% des Wertes zul A bew nicht überschreiten , Folie 9

10 Überarbeitung IndBauR, Stand (5) Geänderte BBA-Flächen im Verfahren nach Abschnitt 7 Tabelle 6: Zulässige Größe der Flächen von Brandbekämpfungsabschnitten erdgeschossiger Industriebauten ohne Anf. an die Feuerwiderstandsfähigkeit äquivalente Branddauer t ä in Min. Sicherheitskategorie K K K K K K K ) ) ) ) Mindestgröße der Wärme-abzugsflächen in % nach DIN , Folie 10 Zulässige Breite des Industriebaus in m Die Anforderungen hinsichtlich der Wärmeabzugsflächen und der Breite des Industriebaus gelten nicht für Brandbekämpfungs-abschnitte der Sicherheitskategorie K

11 Rechtliche Anforderungen zum Brandschutz in der Industrie Das Thema Brandschutz tangiert unterschiedliche Rechtsbereiche (Strafrecht, Verwaltungsrecht und Zivilrecht) Brandschutzanforderungen basieren auf unterschiedlichen Gesetzen, Verordnungen, Regelwerken (Baurecht, Arbeitsstättenrecht, Gewerberecht, Regeln d. Technik u.v.m.) Kontrolle und Aufsicht durch Behörden werden kontinuierlich minimiert Vormals behördliche Aspekte werden verlagert auf Gutachter/Sachverständige Verantwortlich bleibt der Unternehmer/Auftraggeber , Folie 11

12 Rechtliche Anforderungen zum Brandschutz in der Industrie Konsequenz für Planer, Ersteller und Prüfer: Verknüpfung von Baurechlichten Vorgaben mit Gefährdungsbeurteilungen zum Thema Brand Dokumentation der Vorgehensweise zur Erlangung eines plausiblen Schutzkonzeptes Hinweis für Unternehmer/Bauherr: Erfüllung baurechtlicher Anforderungen im BS-Nachweis oder Konzept reichen nicht aus (Hinweis in Verträgen!) Die Einbindung betrieblicher Brandschützer ist bereits in der Planungsphase notwendig , Folie 12

13 Notwendige Aspekte bei der Erstellung und Prüfung von Brandschutznachweisen Brandschutznachweis Brandschutzkonzept Berücksichtigung/Bewertung Baurecht Berücksichtigung/Bewertung Betreiberrisiken - reines Baurecht (schriftl. Hinweis) - arbeitsschutzrechtl. Aspekte - ausschließlich Fakten - emmissionsrechtl. Aspekte - Berücksichtigung der Problematik - versicherungstechn. Aspekte Bestandschutz - feuerwehrtechnische Aspekte - Abweichungen / Kompensationsmaßnahmen - Betriebsunterbrechungsrisiken - Verfolgung v. Änderungen - Verfolgung v. Änderungen -. Notwendige Unterschriften Entwurfsverfasser, Konzeptersteller, -prüfer, Betreiber, Fachbauleiter Notwendige Unterschriften Verantwortlicher d. Projektes, BS- Beauftragter, WF Baurechtliche Relevanz Ergänzt Zivilrechtliche u. Strafrechtliche Relevanz , Folie 13

14 Maschinelle Entrauchung, DIN Bemessung ( 1) Für die Bemessung wird unterstellt: Mindestraumhöhe 3m ein frühzeitiges Einschalten durch eine automatische Brandmeldeanlage nach DIN VDE (VDE 0833 Teil 2) mit Rauchmeldern nach DIN EN 54-7 oder ständig anwesendes, eingewiesenes Personal; eine mittlere Brandausbreitungsgeschwindigkeit bei einer anzusetzenden Brandentwicklungsdauer von 10 min wird zugrunde gelegt; eine ausreichend groß dimensionierte und gleichmäßig verteilte bodennahe Zuluftzuführung, die mit dem Einschalten der MRA wirksam wird, damit eine Verwirbelung des Rauches vermieden wird (Zuluftgeschwindigkeit 1 m/s in den Zuluftöffnungen); eine Unterteilung großer Räume in Rauchabschnitte mittels Rauchschürzen; Wärmefreisetzungsraten von Feststoffbränden; , Folie 14

15 Maschinelle Entrauchung, DIN Bemessung ( 2) Für die Bemessung wird unterstellt: Brandflächen 80 m² bis zum Beginn der Löschmaßnahmen; Rauchgastemperaturen bis 560 C (Pre-Flashover). Sollten andere Bemessungsverfahren angewendet werden oder andere als die in Anhang B genannten Randbedingungen vorliegen, ist hierfür ein gesonderter Nachweis zu führen. Lagerhöhe 1,5m. Bei einer Lagerguthöhe > 1,5 m ist die Bemessungsgruppe um eine Stufe zu erhöhen. Sofern die Bemessungsgruppe 5 bereits erreicht ist, ist die Lagerguthöhe auf 1,5 m zu begrenzen. Tabellarische Volumenstrombemessung basiert auf 300 kw/m² bzw. 600kW/m² (Rechenformel erlaubt auch andere Annahmen) , Folie 15

16 Maschinelle Entrauchung, DIN Die Bemessung nach dieser Norm gilt nicht für: Räume mit stationären Gaslöschanlagen; Gefahrstofflager; explosionsgefährdete Räume; Flure; Treppenräume , Folie 16

17 Maschinelle Entrauchung, DIN Zuluft Eine ausreichende bodennahe Zuluftnachströmung muss unverzüglich (z.b. automatisch, durch Werkfeuerwehr, oder durch betrieblich organisatorische Vorkehrungen) nach Auslösung der MRA zur Verfügung stehen. Die Oberkante der Zuluftnachströmung muss zur Unterseite der Rauchgasschicht einen Abstand von mindestens 1m aufweisen. Im Bereich von Türen oder Fenstern mit max. 1,25m Breite darf dieser Abstand auf 0,5m reduziert werden. Als Zuluftöffnungen gelten: eigenständige Zuluftvorrichtungen Tore, Türen oder Fenster, wenn sie entsprechend als Zuluftöffnung für MRA von innen und außen mit Schildern nach DIN 4066 gekennzeichnet sind und zerstörungsfrei (z.b. kein Einschlagen von Fensterscheiben oder Einreißen von Wand- oder Torflächen) von außen geöffnet werden können. Dies gilt nicht, wenn die Werkfeuerwehr entsprechende Zuluftöffnungen schaffen kann , Folie 17

18 Maschinelle Entrauchung, DIN Ansatz: kann in großen Gebäuden auf eine externe Zuluft ggf. verzichtet werden? Antwort: nein Begründung: Rechenbeispiel Annahmen Hallenfläche m², Hallenhöhe 10m Normalluftdruck 1 bar = Pascal Anforderung an Flucht- und Rettungswegtüren: Öffnen bei maximal 50 Pascal Daraus resultiert maximaler Druck von Pascal Das bedeutet ein maximale Volumenvergrößerung DV=V2-V1= 50 m³ (V1= m³, V2= m³ x Pascal : Pascal) Bei angenommener Volumenstromleistung von m³/h ( 27,8 m³/sec) bedeutet dies ein Erreichen eines kritischen Rauminnendruckes von ca. 2 Sekunden!! , Folie 18

19 Schutzkonzepte für Lithiumbatterien Brandfall durch Polkontakte bei unsachgemäßer Entsorgung mit Verlust eines kompletten Standortes, trotz Brandmeldung und schnellem Feuerwehreinsatz Absturz einer LH Frachtmaschine trotz Halon-Löschanlage durch einen Brand im Laderaum Untersuchungen bei Siemens und VW Keiner weiß zurzeit etwas über mögliche Reaktionen In den SDB steht nichts drin In der Automobilindustrie gibt es vereinzelt Versuche mit neuen Akku- Typen: anbohren, anzünden kein Problem, Überladen sehr gefährlich Versuch bei Siemens mit neuen Akkus (Säckchen) bei einzelnen Stücken ohne Probleme Einsatz von neuen Batterien bei E-Fahrzeugen Thema wird in Zukunft deutlich Zunehmen , Folie 19

20 EN Leitstellen Überarbeitung der Richtlinie ist erfolgt Anwendungsbereiche auf öffentliche Leitstellen und Leitwarten in den Betrieben ausgedehnt Ist eine Nachrüstung erforderlich? Evtl. besondere Relevanz für Industrieparks? Besonderes Thema, insb. für kleinere WF ist die geforderte ständige doppelte Besetzung der Leitstellen In NRW werden die Leitstellen der WF bewusst als Zentralen bezeichnet , Folie 20

21 VdS 2034 Nicht öffentliche Feuerwehren Arbeitskreis im WFV hat sich Gedanken zur WF-Bewertung gemacht. Es wurde ein alternativer Ansatz zur bestehenden Richtlinie entwickelt Übergreifender Ansatz über alle Tätigkeiten des betrieblichen Brandschutzes vom Brandschutzbeauftragten bis hin zum Business Continuity Management Berücksichtigung der Leistung der Feuerwehr im Bereich Stillstand nach Schadenereignis und Verkürzung der Zeit bis zum Wiederanlauf Im ersten Schritt wird nur die Feuerwehr (abwehrender Brandschutz) bewertet, Basis ist bestehendes Merkblatt Evtl. soll es dann neue Merkblätter geben, in denen die vorbeugenden Leistungen und die weiteren Maßnahmen insb. in Bezug auf BCM o.ä. bewertet werden Unser Ziel als WFV ist hier ganz bewusst auch die Präsentation gegenüber den Unternehmen Interessant ist auch, welche Maßnahmen einer WF erforderlich/sinnvoll sein können um eine nächste höhere Kategorie zu erreichen , Folie 21

22 Und zum guten Schluss Überprüfung Regalstatik bei Sprinklerschutz Gebäudefassaden: Verwendung ausschließlich nichtbrennbarer Baustoffe (Projektgruppe Brandschutz 2010) Europäischer Entwurf einer Prüfnorm für Feuerschutztüren liegt vor. In ihr werden auch Anforderungen an Außentüren geregelt , Folie 22

23 Danke für s Zuhören! , Folie 23

24 , Folie 24 BACK-UP

25 Maschinelle Entrauchung, DIN Bemessungsgruppen Spalte Zeile anzusetzende Brandentwicklungsdauer (siehe 4.5) min Brandausbreitungsgeschwindigkeit 1) besonders gering 0,15 m/min mittel 1) 0,25 m/min besonders groß 0,45m/min ) 2 3 1) , Folie 25

26 Maschinelle Entrauchung, DIN Volumenströme bei 300 kwh/m² Zeile Dicke der raucharmen Schicht Bemessungsgruppe 1) m , ) Für die übliche Bemessung anzusetzender Wert des Volumenstroms , Folie 26

27 Maschinelle Entrauchung, DIN Mittlere Rauchgastemperaturen bei 300 kwh/m² Zeile Dicke der raucharmen Schicht Bemessungsgruppe 1) m ) 2 2, )Für die übliche Bemessung anzusetzender Wert des Volumenstroms 2)Hier ist bei kleineren Räumen (A < X00 m²) ein Flash-Over und nicht das Schutzziel Personenschutz mit einer raucharmen Schicht zu erwarten , Folie 27

28 Maschinelle Entrauchung, DIN Ventilator-Temperaturkategorien bei 300 kwh/m² Zeile Dicke der raucharmen Schicht Bemessungsgruppe 1) m F300 F300 F400 F600 F ,5 F300 F300 F400 F F300 F400 F F300 F F )Für die übliche Bemessung anzusetzender Wert des Volumenstroms , Folie 28

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