Das Geldwäschegesetz aktuell- Aufgaben und Pflichten im Bereich der Geldwäscheprävention -

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1 Regierungspräsidium Gießen Das Geldwäschegesetz aktuell- Aufgaben und Pflichten im Bereich der Geldwäscheprävention - - Allgemeinen Regelungen zur Geldwäsche - Aufgaben der Verpflichteten - Zuständigkeiten und Befugnisse der Behörde Februar 2014, Regierungspräsidium Gießen, Martina Wiegand

2 Grundlegende europäische Bestimmungen Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung Richtlinie 2006/70/EG der Kommission vom 1. August 2006 mit Durchführungsbestimmungen für die RL 2005/60/EG 2

3 Grundlegende nationale Bestimmungen Das Geldwäschegesetz: - Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten - Optimierung der Geldwäscheprävention - Bekämpfung von Terrorismus Das Strafgesetzbuch: - Straftatbestand Geldwäsche 261 3

4 Der Begriff Geldwäsche, 261 StGB Geldwäsche ist die Verschleierung der Herkunft unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte: Wer einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder wer die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden oder die Sicherstellung eines solchen Gegenstandes vereitelt oder gefährdet, wird bestraft. 4

5 Beispiele rechtswidriger Vortaten - Steuerhinterziehung - Schutzgelderpressung - Bestechlichkeit - Drogenhandel - Zuhälterei - Menschenhandel - Banden- oder gewerbsmäßiger Diebstahl - Raubmord - Bildung terroristischer Vereinigung - staatsgefährdende Gewalttaten 5

6 Zuständigkeiten Grundsätzlich gilt: Für die Verfolgung von Geldwäsche sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig! Polizei Staatsanwaltschaft BKA: besondere Zuständigkeit : Financial Intelligence Unit (FIU) Ergänzende Zuständigkeiten der Verwaltungs- und Finanzbehörden: - Meldung an das BKA, - gegenseitige Infopflichten - Bußgeldverfahren einleiten 6

7 Das Regierungspräsidium Gießen hat als zuständige* Verwaltungsbehörde insbesondere folgende Aufgaben: - Überwachung, Aufsicht ( 16 Abs. 1 u. Abs. 2 Nr. 9 GwG) - Kontrolle, Prüfungen ( 16 Abs. 3 GwG) - Beratung ( 16 Abs. 5 u. 6 GwG) Befugnisse: - Betreten, Einsehen, Prüfen ( 16 Abs. 3 GwG) - Ahnden von Bußgeldtatbeständen ( 17 GwG) - Erforderliche Maßnahmen und Anordnungen treffen ( 16 Abs. 1 S.2 GwG) - Ausübung des Geschäfts o. des Berufs untersagen ( 16 Abs. 1 S. 5 GwG) * 1 ZuständigkeitsVO nach dem G über das Aufspüren v. Gewinnen aus schweren Straftaten vom i.d.f. v

8 Pflichten und Berechtigungen, 16 Abs. 3 Verpflichtete müssen der Behörde auf Verlangen unentgeltlich Auskünfte über alle Geschäftsangelegenheiten erteilen Unterlagen vorlegen, die für die Einhaltung der Anforderungen von Bedeutung sind. Behörde kann, auch ohne besonderen Anlass bei den Verpflichteten Prüfungen zur Einhaltung der Anforderungen vornehmen die Durchführung der Prüfungen auf Dritte übertragen. 8

9 Rechte und Pflichten aus dem GeldwäscheG 16 Abs.3 Die Bediensteten der Behörde können die Geschäftsräume des Verpflichteten innerhalb der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten betreten und besichtigen unentgeltlich Auskünfte über alle Geschäftsangelegenheiten fordern Vorlage von Unterlagen fordern 9

10 Rechte der Verpflichteten 16 Abs. 4 GwG Der Verpflichtete kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder der Gefahr eines OWi-Verfahrens aussetzen würde. Alle übrigen Fragen sind zu beantworten. Alle Unterlagen sind vorzulegen. 10

11 Risikobasierter Ansatz, spezifische Zielgruppen Händler hochwertiger Güter 2 Abs. 1 Nr. 13; 9 Abs. 4 Edelmetallhändler Juweliere Kfz-Handel Antiquitätenhändler Händler, die Motorboote, Schiffe oder Luftfahrzeuge vertreiben 11

12 Risikobasierter Ansatz, spezifische Zielgruppen Immobilienmakler 2 Abs. 2 Nr. 10 GwG 12

13 Wann müssen Sie tätig werden? Gewerbliche Güterhändler, 3 Abs. 2 GwG: Bei Bargeldgeschäften ab Identifizieren Bei Verdacht auf Vorliegen einer einschlägigen Vortat oder Verdacht auf Terrorismus Verdachtsmeldung Immobilienmakler, 3 Abs. 2 GwG Mit Abschluss des Maklervertrags: Identifizieren Bei Verdacht auf Vorliegen einer einschlägigen Vortat oder Verdacht auf Terrorismus Verdachtsmeldung 13

14 Kennen Sie Ihren Kunden? Das Know Your Customer - Prinzip 14

15 Den Vertragspartner identifizieren 4-6; 8 GwG Natürliche Personen durch einen gültigen amtlichen Ausweis mit Lichtbild Name Geburtsort und -datum Staatsangehörigkeit und Anschrift Ausweisnummer ausstellende Behörde - Daten aufzeichnen und fünf Jahre lang aufbewahren - Empfehlung: Anfertigung einer Fotokopie. 15

16 Den Vertragspartner identifizieren 4-6; 8 GwG Juristische Person oder Personengesellschaft: Firma, Name oder Bezeichnung Rechtsform Registernummer Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans - Daten sind aufzeichnen und 5 Jahre lang aufbewahren. - Empfehlung: Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister, Genossenschaftsregister oder vergleichbaren amtlichen Register 16

17 Den wirtschaftlich Berechtigten identifizieren 4 6; 8 GwG Soweit vorhanden, muss zusätzlich zum Vertragspartner auch der wirtschaftlich Berechtigte identifiziert werden: Wirtschaftlich berechtigt ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht, oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird (Definition und Fallgruppen in 1 Abs. 6 GwG) 17

18 Der Kunde weigert sich, den sog. wirtschaftlichen Berechtigten zu benennen, 4 Abs. 6; 11 Abs. 1GwG Pflicht zur Verdachtsmeldung liegt grundsätzlich vor: weil Tatsachen darauf schließen lassen, dass der Vertragspartner seiner Pflicht zur Offenlegung des wirtschaftlich Berechtigten zuwider handelt weil der Kunde sich ohne nachvollziehbaren Grund weigert, zu beantworten, ob er für eigene Rechnung handelt oder weil der Kunde entgegen eindeutiger Hinweise oder auf Nachfrage nicht mitteilt, ob er die Transaktion für einen wirtschaftlich Berechtigten respektive sonstigen Dritten durchführt Zudem sollte vom Abschluss des Geschäfts abgesehen werden. 18

19 Identifizieren: Der richtige Zeitpunkt Grundsatz für alle Verpflichteten bei Begründung einer Geschäftsbeziehung bei Durchführung einer Transaktion außerhalb einer Geschäftsbeziehung immer, wenn Tatsachen auf eine rechtswidrige Vortat hindeuten immer, wenn Zweifel an den Angaben zur Identität oder zum wirtschaftlich Berechtigten auftreten 19

20 Identifizieren: Der richtige Zeitpunkt Ausnahme Vom Grundsatz sind gewerblichen Güterhändler im Wesentlichen befreit! Die bloße Eingehung einer Geschäftsbeziehung oder die außerhalb einer Geschäftsbeziehung bargeldlos durchgeführte Transaktion führt noch nicht zu der Verpflichtung, eine Identifizierung durchführen zu müssen! Vielmehr gilt Folgendes: 20

21 Identifizieren: Der richtige Zeitpunkt Identifizieren müssen Sie als gewerblicher Güterhändler vielmehr nur: Bei Annahme von Euro Bargeld oder mehr Bei Tatsachen, die auf eine rechtswidrige Vortat oder auf sog. Terrorismusfinanzierung hinweisen Vorliegen von Zweifeln an der Richtigkeit der Angaben zur Identität des Vertragspartners 21

22 Identifizieren: Der richtige Zeitpunkt Identifizieren als Immobilienmakler Frage Kommt es auf den Maklervertrag an oder reicht für die Identifizierung noch, wenn der Hauptvertrag, also der notarielle Kaufvertrag, so gut wie sicher ist? Antwort Die Identifizierung durch die Immobilienmakler ist spätestens mit Abschluss des Maklervertrages vorzunehmen = Begründung der Geschäftsbeziehung 22

23 Identifizierung durch den Immobilienmakler Ausführliche Erläuterungen sowie Beispiele für verschiedene Konstellationen, mit denen eine Geschäftsbeziehung vorbereitet oder begründet wird, so dass eine Identifizierung des Kunden bzw. des Geschäftspartners sowie wirtschaftlich Berechtigten vorzunehmen ist, sind auf der Homepage des RP Gießen zu finden. Anhand einer Tabelle werden Hinweise gegeben. Die sog. Regelbeispiele wurden in einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe erarbeitet und sollen eine Hilfestellung bei der Ermittlung des richtigen Zeitpunkts der Identifizierung geben. Februar Regierungspräsidium Gießen, Martina Wiegand 23

24 Identifizieren: Der Kunde ist eine pep = politisch exponierte Persönlichkeit (ursprünglich nur ausländische Persönlichkeiten): 24

25 Der Kunde ist eine pep Was ist zu veranlassen? Begründung einer Geschäftsbeziehung nur mit Zustimmung des vorgesetzten Mitarbeiters Angemessene Maßnahmen, mit denen die Herkunft der Vermögenswerte bestimmt werden kann, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder der Transaktion eingesetzt werden. Geschäftsbeziehung ist einer verstärkten kontinuierlichen Überwachung zu unterziehen. 25

26 Ausländische und inländische PeP sind zu erfassen! Neu: Politisch exponierte Persönlichkeiten, die ihr wichtiges öffentliches Amt im Inland oder als im Inland gewählter Abgeordneter des Europäischen Parlaments ausüben: - Bundespräsident, Bundeskanzlerin - Bundestagsmitglied, - Ministerpräsident Folge: - Risikobewertung im Einzelfall - allgemeine Sorgfaltspflichten im Übrigen 26

27 Beleg-Aufbewahrung der durchgeführten Identifizierung Die Aufzeichnungen müssen mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt und vorgezeigt werden können. Beginn: Ende des Kalenderjahres 27

28 Verdachtsmeldung Liegen Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass es sich bei den konkreten Vermögenswerten, um solche aus einer einschlägigen Straftat handelt oder dass die Vermögenswerte im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung stehen, 28

29 hat der Verpflichtete diese Transaktion oder Geschäftsbeziehung unverzüglich dem Bundeskriminalamt - Zentralstelle für Verdachtsmeldungen und der zuständigen Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft) zu melden 29

30 Adresse für Verdachtsmeldungen: Postanschrift: Bundeskriminalamt Referat SO 32 Zentralstelle für Verdachtsmeldungen Wiesbaden Telefon: 0611 / Telefax: 0611 / Kontaktformular im Internet unter Pfad: Startseite, Themen A-Z, Deliktsbereiche, Geldwäsche (FIU), Impressum/Kontakt 30

31 Folgen der Verdachtsmeldung Grundsatz Transaktion ist gestoppt! Eine angetragene Transaktion darf frühestens durchgeführt werden, wenn dem Verpflichteten die Zustimmung der Staatsanwaltschaft übermittelt wurde oder wenn der zweite Werktag nach der Meldung verstrichen ist, ohne dass die Durchführung der Transaktion durch die Staatsanwaltschaft untersagt worden ist; der Samstag gilt nicht als Werktag. 31

32 Ausnahme zum Stopp Ist ein Aufschub der Transaktion nicht möglich oder könnte dadurch die Verfolgung der Nutznießer einer mutmaßlichen strafbaren Handlung behindert werden, darf die Transaktion durchgeführt werden. Die Meldung ist unverzüglich nachzuholen. 32

33 Interne Sicherungsmaßnahmen: Bestellung eines Geldwäschebeauftragten 33

34 Der Geldwäschebeauftragte ist der Geschäftsleitung unmittelbar nachgeordnet; ist Ansprechpartner für die Strafverfolgungsbehörden, das Bundeskriminalamt und die zuständigen Behörden; soll ungehinderten Zugang zu sämtlichen Informationen, Daten, Aufzeichnungen und Systemen erhalten, die im Rahmen der Erfüllung seiner Aufgaben von Bedeutung sein können, erhalten; erhält ausreichende Befugnisse zur Erfüllung seiner Funktion eingeräumt. 34

35 Interne Sicherungsmaßnahmen Bestellung eines Geldwäschebeauftragten Zwingend für Finanzunternehmen und Spielbanken 35

36 Bestellung eines Geldwäschebeauftragten für Immobilienmakler kann die zuständige Behörde anordnen, dass ein Geldwäschebeauftragter bestellt wird für gewerbliche Güterhändler soll die Behörde die Bestellung anordnen, wenn die Haupttätigkeit im Handel mit hochwertigen Gütern besteht: Die Anordnung für Güterhändler ist in Hessen im April 2013 durch Allgemeinverfügung erfolgt (HessStAnz 2012, S. 665) Die Umsetzung wurde anhand eines bundesweit unter Federführung des Bundesfinanzministers erarbeiteten einheitlichen Musters vorgenommen (Fundstelle 36

37 Eckpunkte der Allgemeinverfügung zur Pflicht der Bestellung eines Geldwäschebeauftragten bei gewerblichen Güterhändlern (Fundstelle: HessStAnz 2013, S. 665) - Handel mit hochwertigen Gütern wie Edelmetall, Edelsteinen, Schmuck und Uhren, Kunstgegenständen, Antiquitäten, Kraftfahrzeugen, Schiffen, Motorbooten, Luftfahrzeugen u.ä., wobei dieser Handel über 50% im vorherigen Wirtschaftsjahr betrug - mindestens ein Bargeld-Geschäftsvorgang ab Euro im vorangegangenen Wirtschaftsjahr - mindestens zehn Beschäftigte einschließlich der Geschäftsführung in Verkauf, Akquise, Kundenbuchhaltung, Kasse und Vertrieb zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres Liegen die genannten Punkte vor, ist die Bestellung unverzüglich vorzunehmen und spätestens bis zum 31. Mai d.j. dem Regierungspräsidium mitzuteilen! 37

38 Interne Sicherungsmaßnahmen Alle Branchen müssen angemessene und kundenbezogene Sicherungssysteme einrichten, um nicht zur Geldwäsche missbraucht zu werden; geeignete Maßnahmen treffen, um die Beschäftigten über Geldwäsche und ihre Verhinderung zu informieren; geeignete Maßnahmen treffen, um die Beschäftigten auf Zuverlässigkeit hin zu überprüfen. 38

39 Zusammenfassung der wesentlichen Pflichten aus dem Geldwäschegesetz: Identifizieren von Vertragspartner und wirtschaftlich Berechtigtem Aufzeichnen der Angaben Aufbewahren der Aufzeichnungen Auskunft ggü Aufsichtsbehörde geben Überwachen der Geschäftsbeziehungen Interne Sicherheitsmaßnahmen ergreifen Verdachtsmeldungen erstatten Ggf. einen Geldwäschebeauftragten bestellen 39

40 Mögliche Folgen bei Verstoß gegen die Pflichten des GwG ( 261; 74a StGB; 16 Abs. 1 S. 5 GwG): Bußgelder bis zu Verlust der Ware (= keine Rückgabe der Ware an den Güterhändler nach der Beschlagnahme) Verlust der Einnahmen (= Herausgabe des Kaufpreises an den Staat) Hinweis: Der Verlust der Ware und die Einziehung des Geldes setzen grundsätzlich mindestens Leichtfertigkeit hinsichtlich des Geschäftsvorgangs voraus. Schützen Sie sich durch Sorgfalt! Bei beharrlichen Verstößen droht im Äußersten die Untersagung! 40

41 Schützen Sie sich durch sorgfältige Beachtung Ihrer Pflichten! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 41

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