Bericht. des Wissenschaftsausschusses. über die Drucksache

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Drucksache 20/7296: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Härte- und einer Wartezeitquote bei der Zulassung zu Masterstudiengängen (Senatsantrag) Vorsitz: Dr. Wieland Schinnenburg Schriftführung: Philipp-Sebastian Kühn I. Vorbemerkung Die Drucksache war am 22. März 2013 im Vorwege gemäß 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft durch die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft dem Wissenschaftsausschuss überwiesen worden. Dieser befasste sich in seiner Sitzung am 12. April 2013 abschließend mit der Vorlage. II. Beratungsinhalt Die Senatsvertreterinnen und -vertreter stellten die Drucksache vor. Sie erwähnten, dass zum Wintersemester 2012/2013 allein an der Universität Hamburg (UHH) 307 Studierende mit Bachelorabschluss bei den Bewerbungen um einen Masterstudienplatz abgelehnt worden seien, vor allem, weil vorrangig auswärtige Bewerberinnen und Bewerber mit besseren Noten angenommen worden seien. Auch wenn dieses Leistungsprinzip ausdrücklich erwünscht sei, müsse man etwas für die Studierenden tun, die aus besonderen persönlichen Gründen nicht auf andere Bundesländer ausweichen könnten. Dass mehr Lehramtsstudierende aufgenommen worden seien als ursprünglich geplant, erkannten sie als besondere Leistung der UHH an. Sie fügten hinzu, dass in der Kultusministerkonferenz (KMK) und der gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) aktuell nach langen Diskussionen ein Beschluss zur Qualitätsoffensive in der Lehrerbildung gefasst worden sei, wofür der Bund im Rahmen eines Zehnjahresprogrammes 500 Millionen Euro zur Verfügung stelle. Die Voraussetzung dafür sei gewesen, dass die KMK eine vollständige Mobilität derer ermögliche, die ein Lehramtsstudium abgeschlossen hätten und in den Vorbereitungsdienst oder in die berufliche Tätigkeit gingen. Dafür habe sich die KMK sehr angestrengt. Es wäre kontraproduktiv, die Mobilität im Studium durch eine Landeskinderklausel zu begrenzen, doch hätten sie sich entschieden, die Zulassung für die Masterstudienplätze über die Härtefallquote und die Wartezeitquote gerechter zu gestalten. Erstere falle mit 10 Prozent auch höher als die entsprechende Quote bei der Bachelorzulassung aus. Die Erhebungen des Studierendenwerks bildeten eine gute Datenbasis, um festzustellen, dass es für den Zugang zum Masterstudiengang deutlich mehr Bewerberinnen und Bewerber gebe, die Kinder hätten oder durch andere besondere Situationen unmittelbar an Hamburg gebunden seien.

2 Drucksache 20/7961 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Die SPD-Abgeordneten begrüßten den vorgelegten Gesetzentwurf sehr, denn er bilde das rechtlich Mögliche für diesen Bereich ab. Härtefall- und Wartezeitquote seien geeignete Mittel, um den Betroffenen einen hilfreichen Rahmen zur Fortsetzung ihres Studiums zu bieten. Die CDU-Abgeordneten bezogen sich darauf, dass der Hinweis auf die Ablehnung von 307 Bewerberinnen und Bewerbern sogar in die Begründung des Gesetzes aufgenommen worden sei. Sie fragten, wie viele davon bei Bestehen des vorgelegten Entwurfes schon im letzten Jahr einen Masterstudienplatz bekommen hätten. Wenn dazu keine Daten erhoben worden seien, wollten sie wissen, wie viele einen Masterstudienplatz bekommen hätten, wenn man unterstellt hätte, dass alle 307 einen Härtefall geltend gemacht hätten. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, die Zahlen des letzten Wintersemesters als ein Beispiel gewählt zu haben. Die Quoten bezögen sich auf die Masterplätze in den jeweiligen Fächern. Die erfragte Berechnung sei nicht möglich, weil nach dem geltenden Recht keine Härtefallquote bestehe und man nicht hochrechnen könne, wie viele Härtefallbewerber es gegeben hätte. Man könne dies, wie in der Drucksache genannt und als Grundlage für den gewählten Prozentsatz genommen, zwar aufgrund bestimmter Erwartungen abschätzen, doch existiere kein statistisches Wissen aus Vorjahren dazu. Die CDU-Abgeordneten waren der Überzeugung, dass man doch ausrechnen können müsse, wie viele Personen maximal von dieser Gesetzesänderung profitiert hätten, wenn man annähme, dass alle 307 einen Härtefall geltend machen könnten. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erwiderten, wenn man dies zum Beispiel von 70 Personen annähme, die rund 10 Prozent im Studiengang Betriebswirtschaftslehre ausmachten, wisse man nicht, wie viele Hamburger Bewerber am Ende aus der Gesamtzahl herausgefallen wären. Die CDU-Abgeordneten schlossen daraus, dass dieses Gesetz möglicherweise zu einem Nullsummenspiel führe. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter nannten sodann als Modellfall, es gebe Plätze, von denen 100 für die Härtequote wegfielen. Ein Bewerber müsse dann noch unter den ersten 900 sein. Die CDU-Abgeordneten hielten es für nachvollziehbar, dass Landeskinderklausel und Durchstudiergarantie rechtlich problematisch seien. Zu dem Hinweis in der Drucksache, dass letztere teilweise gefordert worden sei, wollten sie wissen, ob die Senatsvertreterinnen und -vertreter zu einer entsprechenden Erwartungshaltung in den letzten Jahren beigetragen hätten. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, dass die Diskussion um den Zugang zu den Masterstudienplätzen auch im Zusammenhang mit den Hochschulvereinbarungen entstanden sei. Hier sei formuliert worden, dass sie die Masterkapazitäten erhöhen und so gemeinsam mit der Universität entsprechende Fehlentwicklungen der Vergangenheit ausgleichen wollten. Da es keine Landeskinderklausel gebe, könnten diese Plätze nur rechnerisch vorgehalten werden. Sie hätten nie erklärt, dass jeder Hamburger Bachelorabsolvent die Garantie für einen Masterstudienplatz in Hamburg erhalte. Die CDU-Abgeordneten baten dann darum, die Pressemitteilung der Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) vom 21. Oktober 2011 zu Protokoll zu geben, nach der die Vereinbarung jedem Hamburger Bachelorabsolventen einen Masterstudienplatz garantiere. Sie hielten es für eine sehr verkürzte Darstellung, wenn die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, nie von einer Garantie gesprochen zu haben. Möglicherweise handele es sich um ein Versprechen, das man wider Erwarten nicht halten könne. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter sagten die gewünschte Pressemitteilung zu Protokoll zu (Anlage 1). 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/7961 Die Abgeordnete der GRÜNEN hob hervor, dass keine zusätzlichen Plätze geschaffen würden. Hinsichtlich des Vergabeverfahrens interessierte sie, wann die Studierenden ihre Note wüssten und wann sie sich bewerben müssten. Denn problematisch sei, dass die Studierenden mit einem Masterplatz in Hamburg rechneten und bei einer Absage ein Semester verlören, da sie sich nicht an einer anderen Universität beworben hätten. Wie sie von Studierenden gehört hätte, wäre eine Bewerbung auch daran gescheitert, dass die Abschlussnote erst nach Abschluss der Fristen mitgeteilt worden sei. Sie bat die Senatsvertreterinnen und -vertreter um Stellungnahme dazu. Nach Auskunft der Senatsvertreterinnen und -vertreter sei diese Problematik in allen Bundesländern bekannt und innerhalb der KMK bereits diskutiert worden. Umfangreiche Arbeitsgruppen in der KMK seien zu dem Ergebnis gekommen, das Bewerbungsverfahren aufgrund der vorläufigen Noten, die bis zum Zeitpunkt der Bewerbung erreicht worden seien, abzuwickeln. Die Hochschulen seien gehalten, ihren Bachelorabsolventen ein Zeugnis mit einer bis dahin plausiblen Note auszustellen, wenn das Abschlusszeugnis nicht bis zum Bewerbungsstichtag am 15. Juli vorliege. Eine im Rahmen der Arbeitsgruppe durch die HIS GmbH durchgeführte Analyse habe ergeben, dass die Abweichung der vorläufigen von der endgültigen Note ausgesprochen gering ausfalle. So gebe es nur sehr wenige ungerechtfertigte Masterzulassungen. Die Abgeordnete der GRÜNEN wies auf noch weitere Umsetzungsprobleme hin. Die Studierenden müssten ja ein Gefühl dafür entwickeln, ab welcher Note eine Bewerbung an einer anderen Hochschule opportun sein könnte. Außerdem müsse ihnen die Regelung mit dem Vorzeugnis bekannt sein und sie müssten beraten werden, welche Erfolgsaussichten für sie an der bisherigen Universität bestünden. Sie interessiere, wie die Senatsvertreterinnen und -vertreter dazu mit den Hochschulen, insbesondere mit der UHH und der TUHH, im Gespräch seien und wie das Verfahren umgesetzt werde. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, die Frage, wann die Studierenden den Numerus clausus erführen, nicht beantworten zu können, zumal es in Hamburg in den begehrten Studienfächern mehr als zehnmal so viele Bewerbungen wie Plätze gebe. Da das Verfahren von den Hochschulen autonom abgewickelt werde, hätten die Senatsvertreterinnen und -vertreter keine detaillierte Kenntnis dazu, aber auch noch keine Klagen darüber vernommen, dass die Zeugnisse nicht ausgestellt würden. Die Praxis werde wohl sukzessive besser, sodass keine Ablehnungen einer Masterbewerbung wegen eines fehlenden Zeugnisses erfolgten. Der genannten Frage würden sie noch einmal nachgehen. Die Abgeordnete der GRÜNEN erinnerte daran, dass ein Ansatzpunkt bei der Einführung des Bachelor/Master-Systems gewesen sei, eine Zügigkeit des Studiums zu gewährleisten. Daher sei es ihr wichtig, dass kein Semester verschenkt werde, weil der Übergang nicht funktioniere. Sie fragte, ob ein Portal existiere, dem Studierende bundesweit die jeweiligen Notenschnitte und somit Anhaltspunkte für eine möglichst erfolgreiche Bewerbung entnehmen könnten. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter führten aus, dass für die Studiengänge, für die ein bundesweit geltender Numerus clausus bestehe (zum Beispiel Medizin und Pharmazie) noch ein zentrales Verfahren existiere. Für viele andere Studiengänge sei dies 2004 zugunsten einer Durchführung durch die Länder abgeschafft worden. Anstelle dieses zentralen Verfahrens zum schnellen Abgleich der Noten und der Bewerberreihenfolge habe man beabsichtigt, ein Verfahren durch die Nachfolgeorganisation der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) einzuführen. Dies sei mittlerweile implementiert worden und werde gegenwärtig auszudehnen versucht. In Hamburg sei zum nächsten Wintersemester mit Ausnahme der künstlerischen Hochschulen voraussichtlich jede Hochschule mit einem Studienfach beteiligt. Sie hofften, zügig weitere Fächer aufnehmen zu können. Erst wenn aber alle Hochschulen angeschlossen und das Verfahren perfekt sei, könnten Studierende erkennen, ob sie sich berechtigt Hoffnungen auf einen Platz machen könnten. Man könne aber nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung schon absehen, wo eine Bewerbung aussichtsreicher sei. Die SPD-Abgeordneten ergänzten, das Zwischenzeugnis werde Transcript of Records genannt. Eine Bewerbung damit um einen Masterstudienplatz sei üblich, das Abschlusszeugnis könne innerhalb eines halben Jahres nach Beginn des Masterstudi- 3

4 Drucksache 20/7961 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode ums nachgereicht werden. Sie interessierte die Definition der in der Drucksache genannten sozialen und wirtschaftlichen Gründe, die zu einer Betrachtung als Härtefall führen könnten. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, dass es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe handele, die von den Hochschulverwaltungen ausgelegt und angewandt werden müssten. Hierzu gebe es Rechtsprechung sowie einen bundesweiten Austausch der Hochschulen. Als Beispiele für wirtschaftliche Gründe nannten sie die erforderliche Mitarbeit des Studierenden im elterlichen Betrieb oder dass sich ein Geschwister bereits in der Ausbildung befinde und die Einkommensverhältnisse der Eltern keine auswärtige Unterbringung des Studierenden ermöglichten. Zu den sozialen Gründen zählten insbesondere die Wahrnehmung von Vormundschaften und Betreuungen. Die Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE kam auf den von den CDU-Abgeordneten erwähnten politischen Willen des Senats zurück, dass jeder Bachelor einen Masterplatz erhalten solle, und zwar möglichst jeder Hamburger Bachelor auch in Hamburg. Dies entspreche auch ihrer Forderung. Der AStA habe nun in einer Erklärung deutlich gemacht, dass die Angst, keinen Masterplatz zu erhalten, bereits das Studienverhalten im Bachelorstudium präge. Ihr Eindruck bestätige dies. Zu der eingangs erwähnten KMK-Regelung zur Qualifizierungsoffensive in der Lehrerbildung und dem Ziel einer vollständigen Mobilität betonte sie, dass ein Bachelor im Lehramt ohne Masterplatz unnütz und die dreijährige Studienzeit daher umsonst sei. Wenn man die genannte Mobilität erreichen wolle, müsse man zumindest sicherstellen, dass bundesweit ausreichend Masterplätze existierten. Sie wollte wissen, ob dafür Sorge getragen werde. Mit Bezug auf Punkt 3.3 fragte sie, wonach sich der Grad der Härte bemesse. Sei entscheidend, ob ein Studierender oder eine Studierende ein oder zwei Kinder habe? Dies sowie auch die wirtschaftlichen Kriterien müssten ihres Erachtens offener gelegt werden. Zu der Regelung, dass künftig auch im Verfahren um die nach Härtequote vergebenen Masterplätze bei größerer Bewerberzahl die Note des Bachelorabschlusses als Ausweis für Eignung und Motivation als Kriterium herangezogen werden solle, sagte sie, dass eine Note nichts über die Motivation aussage. Daher halte sie dieses Vorgehen für genauso willkürlich und wenig sachgerecht wie das bisherige Losverfahren. Es handele sich quasi um einen doppelten Numerus clausus. Insgesamt teile sie die Auffassung des AStA, dass sich die Situation durch die Drucksache zwar etwas besser darstelle, diese aber keinen großen Wurf bedeute. Noch immer nämlich fehlten Masterplätze in ausreichender Zahl. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter hielten es hinsichtlich der Frage ausreichender Masterplätze für sinnvoll, die Auslastung der Masterstudiengänge zu Protokoll anzugeben. Gemäß einem sich auf die Bundesebene beziehenden Bericht, der der KMK vorgelegen habe, seien die Masterstudiengänge noch nicht vollständig ausgelastet gewesen (Anlage 2). Der erwähnte Widerspruch, dass der Bachelor als berufsbefähigender Abschluss anzusehen sein solle, dies im Falle des Lehramts aber nicht zutreffe, werde so schnell nicht grundsätzlich zu lösen sein. Hieraus ergebe sich für sie eine besondere Herausforderung. Die Frage nach nicht vollständig ausgelasteten Masterkapazitäten dafür in anderen Bundesländern könnten sie nicht konkret beantworten, vielleicht müsse man dazu auch erst eine Umfrage durchführen. Hamburg sei ein besonders attraktiver Studienort. Zahlen dazu lieferten sie zu Protokoll: Protokollerklärung der Behörde für Wissenschaft und Forschung Auslastung der Masterplätze der Lehramtsstudiengänge in Hamburg im Wintersemester 2012/2013 Die Auslastung der Masterplatzkapazitäten in den Lehramtsstudiengängen der Universität Hamburg im Wintersemester 2012/2013 stellt sich wie folgt dar: Studiengang Kapazität Bewerber erteilte Zulassungen Annahme Stand Lehramt Primar- und Sekundarstufe Annahme Stand

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/7961 Studiengang Kapazität Bewerber erteilte Zulassungen Annahme Stand Annahme Stand Lehramt an Gymnasien Lehramt an Sonderschulen Lehramt an Beruflichen Schulen Besetzungsgrad im Verhältnis zur Kapazität in Prozent: 115,24% 116,01% Gesamtsumme LMEd: Das in den vergangenen Monaten in der KMK und GWK Erarbeitete betreffe im Wesentlichen, die rechtlichen Voraussetzungen für die ungehinderte Mobilität zu schaffen, damit die Qualitätsoffensive Lehrerbildung habe beschlossen werden können. Zur erfragten Definition antworteten sie, es bestehe keine Pauschalierung. Eine alleinerziehende Studentin mit drei Kindern habe nicht automatisch Vorrang vor einer Person mit nur einem Kind. Die Hochschulen sammelten nicht nur die Belege, die dann anonym ausgewertet würden, sondern würdigten individuell die erforderlichen ausführlichen Begründungen der Härtefallanträge. Es bestünden typische Fallgruppen, doch kein erschöpfender priorisierender Katalog aller möglichen Härtefälle. Auf die Frage der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE, wer entscheide, welcher Härtefall vordringlicher als ein anderer sei, nannten die Senatsvertreterinnen und -vertreter die Hochschulen. Auf die weitere Nachfrage der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE, ob eine oder mehrere Personen darüber entschieden, antworteten die Senatsvertreterinnen und -vertreter, das Verfahren laufe in den Hochschulverwaltungen. Über die genauen Abläufe seien sie nicht informiert, doch tauschten sich die Kolleginnen und Kollegen an den Hochschulen untereinander aus. Die CDU-Abgeordneten merkten an, dass es für die Hochschulen keinen Bürokratieabbau darstelle, wenn sie umfangreiche Härtefallanträge prüfen müssten. Ein ziemlicher Verwaltungsaufwand sei zu erwarten. Sie interessierte, inwiefern und in welcher Höhe jeweils in den anderen Bundesländern Härtefallquoten existierten. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, dass bislang in sieben Bundesländern Härtefallquoten bestünden, Hamburg wäre das achte. Sie bewegten sich in der Höhe von 2 bis 5 Prozent. Bei der Wartezeitquote wäre Hamburg das zwölfte Bundesland, in dem diese eingerichtet würde. Sie bewegten sich in der Höhe von 10 bis 20 Prozent. Die CDU-Abgeordneten kamen darauf zurück, dass die Zahl der Wartesemester als Ausweis der Motivation gesehen werde. Es sei nicht recht nachvollziehbar, dass jemand, der 16 Semester warte, als höher motiviert gelte als jemand mit acht Wartesemestern. Da das Kriterium der Motivation bei der Zulassung schon berücksichtigt sei, stelle sich die Frage, ob man diese formalisierte Quote tatsächlich brauche oder mit einer anderen Ausgestaltung des Kriteriums der Motivation schon jetzt zu einer sinnvollen Lösung komme. Da zudem die Zahl zu berücksichtigender Wartesemester ihrer Meinung nach sinnvollerweise auch in Abhängigkeit vom jeweiligen Studiengang gesehen werden solle, fragten die CDU-Abgeordneten, ob das Gesetz nicht die Kann- Regelung aufnehmen könne, dass die Hochschulen dies in ihren jeweiligen Satzungen regelten. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter führten aus, dass die Hochschulen das genaue Verfahren in ihren Zulassungssatzungen regelten. Diese enthielten auch Angaben über die Höchstzahl der berücksichtigungsfähigen Semester. An der UHH handele es sich um acht. So verdränge jemand mit einer sehr hohen Wartezeit nicht automatisch jemanden mit einer kürzeren Zeit. Sie hätten überlegt, dies ins Gesetz mit 5

6 Drucksache 20/7961 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode aufzunehmen, doch seien die Regelungen an den Hochschulen unterschiedlich. Diese Vielfalt, die vermutlich fächerspezifisch sei, wollten sie nicht beschneiden. Die CDU-Abgeordneten wiesen darauf hin, dass die 10-prozentige Quote des Gesetzes für alle einheitlich sei, und fragten, ob die Hochschulen davon durch ihre Satzungen abweichen könnten. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter bestätigten, dass die Quote wie in den meisten Bundesländern selbst im Gesetz verankert sei, da sie sie für grundrechtswesentlich hielten. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müsse der Gesetzgeber alles Grundrechtswesentliche selbst regeln. Der FDP-Abgeordnete hielt es für nicht gut, wenn wie durch eine Landeskinderklausel Anreize gesetzt würden, nach dem Bachelor nicht die Hochschule zu wechseln. Er unterstrich, dass das Problem komplex sei, und erkannte die Bemühungen der Senatsvertreterinnen und -vertreter um eine gute Lösung an. Gleichwohl kündigte er an, den Gesetzentwurf abzulehnen, da die Quoten aus seiner Sicht zu hoch ausfielen. Schließlich würden darüber bereits 20 Prozent der Masterplätze insgesamt blockiert. Es werde zudem auch gerichtliche Auseinandersetzungen um die Kriterien geben. Vor allem aber und das sei ausschlaggebend halte er so eine gesetzliche Regelung für unvereinbar mit der Hochschulautonomie. Im Rahmen einer Ziel- und Leistungsvereinbarung oder einer Entscheidung der Hochschulen selbst wäre die Festlegung solcher Quoten denkbar. Diesen Weg habe die schwarz-gelbe Regierung in Nordrhein-Westfalen im Hochschulfreiheitsgesetz gewählt, eine Änderung sei auch unter der aktuellen rot-grünen Regierung nicht vorgesehen. Die SPD-Abgeordneten entgegneten, eine jeweils 10-prozentige Quote für vernünftig zu halten, da Quoten auch steuerungsrelevant sein müssten. Mit den in der Drucksache genannten Quoten seien sie sehr einverstanden. Das Gesetz werde sicherlich zu Rechtsstreitigkeiten führen, doch bestünden diese aktuell auch. Stärker als für das große Flächenland Nordrhein-Westfalen mit seinen zahlreichen Hochschulen solle man in Hamburg auch bedenken, dass in einem vergleichsweise kleinen Stadtstaat möglichst relativ einheitliche Regelungen gefunden werden sollten. Zum erwähnten Verwaltungsaufwand wiesen sie darauf hin, dass die Hochschulen durch die Abschaffung der Studiengebühren von einem großen Aufwand entlastet worden seien. So sollte es kein Problem sein, die Kapazitäten für die Prüfung der Härtefallanträge zu finden. Sie warben vor diesem Hintergrund darum, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Die CDU-Abgeordneten erachteten die Einheitlichkeit der Regelungen innerhalb des Stadtstaates für kein gutes Argument, denn zum Beispiel seien auch schon die künstlerischen Hochschulen im Bereich Musik von der Regelung ausgenommen. Sie könne allenfalls in Städten mit mehreren großen Universitäten, die sich gegenseitig im Wettbewerb befruchteten, angeführt werden. Sie sähen insbesondere im Bereich der Erziehungswissenschaften einen Handlungsbedarf, dem mit dem Gesetz nicht abgeholfen werde. Hierzu und zu den erwarteten Verdrängungseffekten habe der Senat keine Zahlen nennen können. Härtefälle könnten nicht nur Hamburger Absolventen geltend machen, sondern auch Personen aus der Metropolregion und anderen Bundesländern. Aus diesen Gründen seien sie von dem Gesetz nicht überzeugt. Auch wenn sie eine Härtefallquote nicht grundsätzlich ablehnten, schätzten sie in Anbetracht der deutlich niedrigeren Härtefallquoten in den anderen Ländern die im Gesetz vorgesehene als nicht richtig ein. Sie, so die Abgeordnete der GRÜNEN, beurteile die Sachlage nicht sehr anders als der FDP-Abgeordnete. Die Einführung einer Härtefallquote sehe sie durchaus als guten Schritt an, halte aber die Rahmenbedingungen, die durch den Abbau von Studienplätzen bestimmt würden, für so schlecht, dass man diese prekäre Situation nicht durch eine Härtefallquote heilen könne. Wenn sie auch anerkenne, dass es Härtefälle gebe, für die so eine Quote sinnvoll sei, halte sie es für besser, insgesamt mehr Studienplätze zur Verfügung zu stellen, sodass die Studierenden nach dem Bachelor im Bedarfsfall auch wechseln könnten. Dafür sehe sie die Kommunikation zwischen den Bundesländern noch nicht als ausgereift an. Genug Gremien, um dies voranzutreiben, gebe es. Vor dem Hintergrund, dass die Studienplatzzahl so massiv abgebaut werde, werde sie sich bei der Abstimmung über die Drucksache enthalten. 6

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/7961 Der Ausschuss kam sodann zur Abstimmung. III. Ausschussempfehlung Der Wissenschaftsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Abgeordneten und der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE, gegen die Stimmen der CDU-Abgeordneten und des FDP-Abgeordneten, bei Enthaltung der Abgeordneten der GRÜNEN Fraktion, das Gesetz aus der Drs. 20/7296 zu beschließen. Philipp-Sebastian Kühn, Berichterstattung 7

8 Drucksache 20/7961 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode 21. Oktober 2011/bwf21 Vereinbarung für die Universität Hamburg Senat und Präsidium verabreden Budgetsicherheit Der Hamburger Senat und das Präsidium der Universität Hamburg haben sich auf eine längerfristige Vereinbarung verständigt, die der Universität Planungssicherheit geben soll. Wissenschaftssenatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt und der Präsident der Universität Hamburg, Prof. Dr. Dieter Lenzen, haben die Vereinbarung heute im Rathaus paraphiert. Mit der Vereinbarung soll der Senat eine verlässliche Hochschulfinanzierung für die Universität sichern. Wissenschaftssenatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt: Die langfristige Zukunftsvereinbarung mit einer achtjährigen Laufzeit für eine solide Hochschulfinanzierung stellt ein Novum in der Hamburger Hochschulsteuerung dar. Der Senat will damit Entwicklungsperspektiven und -chancen für die Universität schaffen und zeigt an diesem Beispiel wie wichtig die Hamburger Hochschulen für eine zukunftsfähige Metropole sind. Wir bereiten mit der heutigen Vereinbarung den Weg für alle anderen staatlichen Hamburger Hochschulen. Universitätspräsident Prof. Dr. Dieter Lenzen: Ich paraphiere heute nach Beschluss des Präsidiums die Vereinbarung mit dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg, damit die Beratungen in den Verfassungsorganen beginnen können. Gegenüber den ursprünglichen Befürchtungen fällt die reale Abwuchssumme niedriger aus, so dass eine Schließung von Studiengängen und Fächern nicht stattfinden wird. Darüber hinaus gewährt die Vereinbarung wichtige strukturelle Erleichterungen und Planungssicherheit für die Universität in ökonomisch unsicheren Zeiten. Gleichzeitig ist nicht zu verkennen, dass aufgrund der durch den Hamburger Senat beschlossenen Bewältigung der Schuldensituation eine Entwicklungsperspektive in Richtung Wettbewerbsfähigkeit mit anderen großen deutschen Universitäten nicht ermöglicht wurde. Wesentliche Eckpunkte der Vereinbarung sind: Der Senat sagt der Universität Hamburg eine jährliche Steigerung der staatlichen Zuweisungen bis 2020 um 0,88% zu ausgehend von dem in der Vereinbarung definiertem Globalbudget des Jahres Die Einsparquote für die Universität Hamburg fällt niedriger aus 1 8

9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/7961 als ursprünglich beabsichtigt, ein Inflationsrisiko wird durch eine Öffnungsklausel aufgefangen, das Budget wird um Mittel für die Anmietung des Klima-Campus und die Folgekosten der Exzellenz-Initiative erhöht, die Universität kann künftig unabhängig vom Personalamt der Stadt den Tarifvertrag für ihre Beschäftigten selbständig anwenden. Die Universität verpflichtet sich, ihre in einer Ziel- und Leistungsvereinbarung zu konkretisierende Lehrleistung auf hohem Niveau zu halten und eine hohe Zahl an Bachelor-Studienplätzen bereitzustellen. Darüber hinaus garantiert die Vereinbarung jedem Hamburger Bachelor-Absolventen einen Master-Studienplatz. Die Universität verpflichtet sich, sich zu einer Universität der Nachhaltigkeit in Forschung und Lehre zu entwickeln sowie Forschung und Internationalisierung zu stärken, die Bologna- Revision fort zu führen und Gleichstellung und Verwaltungsorganisation zu optimieren. Die jährliche Kompensation der Studiengebühren wird langfristig gesichert. Drittmitteleinnahmen und Rücklagenbildungen für die Universität wirken sich nicht zuwendungsmindernd aus. Anhand der in der Vereinbarung festgehaltenen Inhalte wird jetzt von der Wissenschaftsbehörde eine Vorlage zur Befassung von Senat und Bürgerschaft erstellt. Die Vereinbarung mit der Universität ist der erste Schritt. Weitere Vereinbarungen mit der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, der Technischen Universität Hamburg-Harburg, der HafenCity Universität Hamburg, der Hochschule für bildende Künste Hamburg, der Hochschule für Musik und Theater Hamburg sowie dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf werden folgen. Um Transparenz herzustellen, haben sich der Präsident und die Senatorin darauf verständigt, die paraphierte Vereinbarung öffentlich zu machen. Für Rückfragen: Behörde für Wissenschaft und Forschung, Svenja Brandt Tel: , Universität Hamburg, Christiane Kuhrt Tel.: , 2 9

10 Drucksache 20/7961 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Situation im Masterbereich im Wintersemester 2011/2012 Beschluss der Kultusministerkonferenz vom

11 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/ Ausgangslage Die Kultusministerkonferenz hat im vergangenen Jahr erstmals einen Bericht zur Situation im Masterbereich und zur statistischen Erfassung von Masterstudienplätzen verabschiedet (Beschluss vom ), dem eine Erhebung zu Masterstudiengängen mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie an Fachhochschulen unterteilt in Fächergruppen auf der Basis der Daten für das Wintersemester 2010/2011 zugrunde lag. Anlass der Erhebungen war die Diskussion in der Öffentlichkeit um die Masterkapazitäten in den Hochschulen, nach dem Medien über hohe Ablehnungsraten an zumindest einigen Hochschulen berichtet haben. Der Bericht ließ einen Mangel an Masterstudienplätzen nicht erkennen. Im Wintersemester 2010/2011 waren lediglich 24 % der Masterstudiengänge mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung versehen. Darüber hinaus blieben nach Abschluss aller Nachrückverfahren ca. 20 % der örtlich beschränkten Masterstudienplätze unbesetzt. Studien zufolge gaben darüber hinaus 90 % aller Bachelorabsolventen von Fachhochschulen und Universitäten des Abschlussjahrgangs 2009 an, dass sie ihr Masterstudium sowohl in ihrem Wunschfach als auch an ihrer Wunschhochschule aufnehmen konnten. Nachdem inzwischen 85 % aller Studiengänge an deutschen Hochschulen zu Bachelor- oder Masterabschlüssen führen und damit eine flächendeckende Umstellung auf die gestufte Studienstruktur fast erreicht ist und die Anzahl der Absolventen von Bachelorstudiengängen stetig steigt ist mit einer wachsenden Nachfrage nach Masterstudienplätzen zu rechnen, die durch die aktuell außergewöhnlich hohen Studienanfängerzahlen - zeitlich verzögert - weiter verstärkt werden wird. Um die sich daraus ergebenden Konsequenzen und den Handlungsbedarf abschätzen zu können, wurde die dem Bericht des Jahres 2011 zugrunde liegende Erhebung im Wintersemester 2011/2012 wiederholt. Sachstand Die Auswertung der Ländermeldungen hat ergeben, dass bei einer Gesamtzahl von Masterstudiengängen (im vergangenen Jahr: 4.713) Masterstudiengänge und damit ein Anteil von 76 % keinen örtlichen Zulassungsbeschränkungen unterliegen. Lediglich Studiengänge und damit ein Anteil von 23,9 % weisen örtliche Zulassungsbeschränkungen auf (an den Universitäten: 858 von ,67 %; an den Fachhochschulen: 427 von ,74 %). Gegenüber dem Ergebnis im vergangenen Jahr bedeutet dies, dass der Anteil der örtlichen Zulassungsbeschränkungen nahezu gleich geblieben ist. Betrachtet man die Fächergruppen ergibt sich ein differenziertes Bild: Einen besonders geringen Anteil zulassungsbeschränkter Masterstudiengängen an Universitäten weisen die Ingenieurwissenschaften auf. Von insgesamt 528 Studiengängen sind lediglich 43 zulassungsbeschränkt (8,14 %). Unter... 11

12 Drucksache 20/7961 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode dem Durchschnitt liegt auch der Bereich Mathematik, Naturwissenschaften mit 184 zulassungsbeschränkten Studiengängen von insgesamt 950 (19,37 %). Bei den Gesundheitswissenschaften sind von 67 Studiengängen 17 (25,4 %) zulassungsbeschränkt. Es folgen die Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften mit 34 Studiengängen von 91 (37,36 %). Der höchste Anteil zulassungsbeschränkter Masterstudiengänge an Universitäten ist im Bereich Sport zu verzeichnen mit 35 zulassungsbeschränkten Studiengängen von insgesamt 90 (38,9 %). An den Fachhochschulen haben die Ingenieurwissenschaften Zulassungsbeschränkungen an 167 Studiengängen von insgesamt 517 (32,3 %). In der Fächergruppe Mathematik, Naturwissenschaften sind 51 von 144 Studiengängen (35,42 %) zulassungsbeschränkt, gefolgt von Rechts-, Wirtschaftsund Sozialwissenschaften mit 158 Studiengängen von 422 (37,44 %). An der Spitze liegen die Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften mit 18 Studiengängen von 37 (48,65 %). Die Erhebung bezog sich darüber hinaus auf die unbesetzt gebliebenen Studienplätze in Masterstudiengängen mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen. Sie hat ergeben, dass von Studienplätzen Plätze und damit ein Anteil von 14,62 % nach Abschluss aller Nachrückverfahren unbesetzt geblieben ist. Dies bedeutet einen Rückgang gegenüber dem Ergebnis des vergangenen Jahres, in dem der Anteil bei etwa 20 % lag. Nach Hochschularten differenziert ergibt sich folgende Aufteilung: Fachhochschulen: von Studienplätzen 12,98 %; Universitäten: von Studienplätzen 15,15 %. Zur Bewertung der Zahlen hat Baden-Württemberg ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von den Hochschulen eine erhebliche Zahl von Studienplätzen in freiwilliger Überlast angeboten wird. Wenn davon auszugehen ist, dass dies auch in anderen Ländern der Fall ist, kann von der Anzahl der unbesetzt gebliebenen Masterstudienplätze nicht ohne Weiteres auf eine fehlende Auslastung geschlossen werden. Weitere Unsicherheiten können sich auch aus unterschiedlichen Meldemodalitäten der Hochschulen ergeben (Frage der Einbeziehung der Studiengänge). Abschließend kann jedoch festgestellt werden, dass bei einem großen Teil der Masterstudiengänge die Nachfrage geringer ausfiel als erwartet, wenn auch insgesamt ein Rückgang der unbesetzt gebliebenen Studienplätze zu verzeichnen ist. Da deren Anteil in Bachelorstudiengängen nach einem ersten Überblick über die (noch unvollständigen) Ländermeldungen gegenüber dem Vorjahr konstant geblieben ist, liegt die Vermutung nahe, dass der Rückgang im Masterbereich nicht in einem inzwischen verbesserten Zulassungsmanagement begründet ist. Deutlich hinzuweisen ist allerdings auch darauf, dass die Erhebung keinen Rückschluss auf die Zahl der Studienbewerber zulässt, die keinen Studienplatz erhalten haben. Aussagen zu der Frage, ob für die unbesetzt gebliebenen Studiengänge noch Bewebungen vorlagen, können ebenfalls nicht getroffen werden

13 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/ Perspektiven Die Nachfrage nach Masterstudienplätzen wird zum einen bestimmt durch die Anzahl der Bachelorabsolventen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Studienanfängerzahlen steht und zum anderen durch das Übergangsverhalten, d. h. durch den Anteil der Bachelorabsolventen, die ein Masterstudium anschließen. - Absolventenzahlen Mit der Abnahme der Zahl herkömmlicher Studiengänge und der Zunahme der Zahl der Studiengänge des gestuften Graduierungssystems wächst die Zahl der Absolventen der neuen Studiengänge. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes betrug der Anteil der Bachelorabschlüsse an den Prüfungen insgesamt im Prüfungsjahr % und im Prüfungsjahr 2010 bereits 33,4 %. Entsprechende Zahlen für das Jahr 2011 liegen derzeit noch nicht vor, jedoch ist davon auszugehen, dass der Anteil der Bachelorabsolventen inzwischen deutlich über 40 % liegt. Tabelle 1: Anzahl der umgestellten Studiengänge im Verhältnis zum Anteil der absolvierten Prüfungen in den umgestellten Studiengängen Semester Studiengänge Bachelor Anteile Prüfungsjahr* Prüfungen Bachelor Anteile insgesamt % insgesamt** % WS 1999/2000 k. A ,1 SoSe 2000 k. A. 202 WS 2000/2001 k. A ,1 SoSe 2001 k. A. 382 WS 2001/2002 k. A ,5 SoSe 2002 k. A. 544 WS 2002/2003 k. A ,3 SoSe 2003 k. A. 747 WS 2003/2004 k. A ,8 SoSe ,5 WS 2004/ , ,3 SoSe ,9 WS 2005/ , ,2 SoSe ,5 WS 2006/ , ,9 SoSe ,6 WS 2007/ , ,0 SoSe ,9 WS 2008/ , ,0 SoSe ,4 WS 2009/ , ,4 SoSe ,3 * Das Prüfungsjahr beinhaltet jeweils das WiSe und das darauf folgende SoSe. ** Insgesamt ohne Promotionen

14 Drucksache 20/7961 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Quellen: Statistisches Bundesamt, Prüfungen an Hochschulen 2010 Eigene Berechnungen Hochschulrektorenkonferenz, Statistische Daten zur Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen Wintersemester 2010/2011 Gleichzeitig stiegen die Studienanfängerzahlen seit 2009 deutlich stärker als ursprünglich erwartet und erreichten mit über Studienanfängern im Jahr 2011 (d. h. über Studienanfänger mehr als ursprünglich veranschlagt) ihren Höhepunkt, um sich voraussichtlich danach bis 2019 auf deutlich über zu bewegen. Geht man von einem Zeitraum von drei bis vier Jahren bis zum Bachelorabschluss aus, sind bis zum Jahr 2015/2016 aufgrund dieser Konstellation überproportional wachsende Absolventenzahlen zu erwarten. - Übergangsverhalten Die Zahl der Studienanfänger in Masterstudiengängen (1. Fachsemester) hat sich folgendermaßen entwickelt: Universitäten und Kunsthochschulen Fachhochschulen insgesamt Quelle: Statistische Angaben aus der Fachserie 11 Reihe 4.1 des Statistischen Bundesamtes Im Jahr 2010 (Sommersemester 2010 und Wintersemester 2010/2011) hat die Zahl der Master- Studienanfänger im 1. Fachsemester erstmals die Zahl überschritten. Die Beratungen in der Kommission für Statistik zur Prognose des Übergangsverhaltens sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Allerdings wird vorab darauf hingewiesen, dass die Hochschulstatistik weder Angaben über Studienverläufe - und damit auch nicht über die Übergänge vom Bachelor- zum Masterstudium - noch zum Verbleib der (Bachelor-)Absolventen enthält, sodass eine direkte Berechnung der Masterstudierendenquote nicht möglich ist. 1 Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen Fortschreibung 209. AK,

15 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/ Im Statistischen Bundesamt wurde als Lösungsansatz die Verknüpfung der Datensätze der Prüfungs- mit denen der Studierendenstatistik über ein statistisches Verknüpfungsmerkmal entwickelt. Allerdings ist nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes die Datenbasis hinsichtlich der Übergänge vom Bachelor- ins Masterstudium noch kaum belastbar. Außerdem bestehe als weiteres Datenproblem ein sogenannter Kann-Fehler : Dieser ist darauf zurückzuführen, dass die Hochschulen zum Teil die Angaben zum vorangehenden Abschluss nicht ausfüllen. Zum Beispiel lagen bei 34 % der Masterstudierenden im 1. Fachsemester 2009 keine Angaben zum vorangehenden Abschluss vor. Zur Abschätzung der Übergänge vom Bachelor- in das Masterstudium gibt es gegenwärtig drei verschiedene Ansätze, die zu jeweils unterschiedlichen Ergebnissen kommen: 1. Statistisches Bundesamt 2 Nach dem oben beschriebenen Verfahren kommt das Statistische Bundesamt auf eine Masterstudierendenquote für das Jahr 2007 von 32 % (Uni: 41 %, FH: 18 %). Besonders hohe Übergänge wurden bei den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften (Uni) und Mathematik/ Naturwissenschaften (FH) beobachtet. 2. International Centre for Higher Education Research Kassel (INCHER) 3 Eine Absolventenbefragung des INCHER aus den Jahren 2009 und 2010 kommt zu Master- Übergangsquoten von 65 % an Universitäten und 30 % an Fachhochschulen. Große Unterschiede zwischen den Fächergruppen werden auch hier festgestellt: Hohe Übergänge an Universitäten sind in den Fächergruppen Mathematik/Naturwissenschaften, Agrar-, Forst-, und Ernährungswissenschaften sowie an Fachhochschulen bei den Ingenieurwissenschaften zu beobachten, niedrige Übergangsquoten hingegen bei den Wirtschaftswissenschaften an Universitäten sowie den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an Fachhochschulen. 3. Hochschul-Informations-System (HIS) 4 HIS kommt in seiner Absolventenbefragung des Jahrgangs 2009 zu noch höheren Master- Übergangsquoten: Für den Fachhochschulbachelor liegt der Anteil der Absolventen, die bis zu Simone Scharfe: Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium an deutschen Hochschulen in Statistisches Bundesamt: Wirtschaft und Statistik 4/2009, S Harald Schomburg: Employability and Mobility of Bachelor Graduates in Germany, Beitrag zur internationalen Konferenz EMBAC, Berlin, Torsten Rehn, Gesche Brandt, Gregor Fabian, Kolja Briedis: Hochschulabschlüsse im Umbruch. Studium und Übergang von Absolventinnen und Absolventen reformierter und traditioneller Studiengänge des Jahrgans 2009 (HIS: Forum Hochschule 17/

16 Drucksache 20/7961 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode einem Jahr nach dem Abschluss ein Masterstudium aufgenommen haben, bei 50 %, für den Universitätsbachelor sogar bei 72 %. Betrachtet man die darüber hinausgehenden Qualifikationsabsichten, werden die Übergänge in der Absolventenbefragung auf 66 % (FH) bzw. 85 % (Uni) geschätzt. Bei den Bachelorabsolventen von Fachhochschulen liegen die Fachrichtungen Architektur/ Raumplanung, Elektrotechnik, Maschinenbau, Verfahrenstechnik und Wirtschaftsingenieur wesen deutlich über dem Mittelwert, die Absolventen der Fachrichtung Sozialwesen deutlich darunter. Die höchsten Masterübergangsquoten an den Universitäten gibt es in den Fachrichtungen Physik (100 %!), Chemie und Biologie, die geringsten in Pädagogik (61 %). In diesem Zusammenhang ist nochmals auf das grundsätzliche Verständnis der gestuften Studienstruktur hinzuweisen, in der der Bachelorabschluss als erster berufsqualifizierender Abschluss den Regelabschluss darstellt und damit über alle Hochschularten hinweg für die Mehrzahl der Studierenden zu einem ersten Berufseintritt führt. Insoweit wird auf die Ausführungen im Bericht vom verwiesen. 16

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