Fachberatungsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und jungen Frauen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fachberatungsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und jungen Frauen"

Transkript

1 Dokum en tatio n Interdisziplinärer Fachtag: Opferschutz für kindliche und jugendliche verletzte Zeuginnen und Zeugen in Strafverfahren bei Sexualdelikten Möglichkeiten und Grenzen Fachberatungsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und jungen Frauen

2 Impressum Violetta Verein gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und jungen Frauen e.v. Seelhorststrasse Hannover Telefon 0511/ Fax 0511/ AutorInnen Ulfert Boehme, Friesa Fastie, Susanne Franke, Dagmar Freudenberg,Dr. Daniela Hosser, Doris Kahle, Prof. Dr. Günter Köhnken, Prof. Dr. Bernd-Dieter Meier, Ute Nöthen-Schürmann, Uta Schneider Redaktion Andrea Behrmann, Barbara David Druck Interdruck Berger+Herrmann GmbH, Hannover Redaktionelle Überarbeitung Sigrid Krings Fotos Stefan Janser, Sigrid Krings Gestaltung Diana Sendner Auflage 1000 Exemplare Hannover im Dezember 2007

3 Dokumentation des Interdisziplinären Fachtags Opferschutz für kindliche und jugendliche verletzte Zeuginnen und Zeugen in Strafverfahren bei Sexualdelikten Möglichkeiten und Grenzen am 26. September 2007 Veranstaltet von Violetta Fachberatungsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und jungen Frauen in Zusammenarbeit mit der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover

4

5 Inhaltsverzeichnis Vorwort 06 Grußwort 08 Vorträge Foren Prof. Dr. Günter Köhnken Belastungserleben von kindlichen Zeuginnen und Zeugen im Gericht empirische Befunde und psychosoziale Möglichkeiten der Entlastung 11 Susanne Franke Die Vernehmung von geschädigten Zeuginnen und Zeugen aus Sicht einer Richterin 15 Friesa Fastie Vom Selbsthilfeanspruch zur professionellen Prozessbegleitung in Deutschland Entwicklung, Angebotsstrukturen und individuelle Anforderungsprofile an ProzessbegleiterInnen heute 18 Prof. Dr. Bernd-Dieter Meier: Möglichkeiten und Grenzen des Opferschutzes nach der Strafprozessordnung 22 Dagmar Freudenberg Multiprofessionelle Kooperation in Strafverfahren bei Sexualdelikten 24 Dr. Daniela Hosser Die Rolle von Suggestiveinflüssen in der Glaubhaftigkeitsbegutachtung: Strategien zur Vermeidung suggestiver Beeinflussung im Umgang mit OpferzeugInnen 26 Doris Kahle, Uta Schneider Im Sinne des Opferschutzes: Die Kooperation von Nebenklagevertretung und Prozessbegleitung 29 Ute Nöthen-Schürmann Zum Spannungsfeld von polizeilicher Vernehmung und unterstützender Begleitung 32 Friesa Fastie (Sozialpädagogische) Prozessbegleitung von Mädchen und jungen Frauen zwischen Anspruch und Wirklichkeit - welchen Einfluss hat die eigene Haltung auf das Be- und Entlastungserleben verletzter Zeuginnen? 35 Ulfert Boehme Geschlechtsspezifische Aspekte in der Begleitung von Jungen im Strafverfahren bei Sexualdelikten 37 Der Arbeitsbereich Psychosoziale Prozessbegleitung in der Fachberatungsstelle Violetta 41

6 Vorwort Am 26. September 2007 veranstaltete die Fachberatungsstelle Violetta einen interdisziplinären Fachtag zu dem Thema: Opferschutz für kindliche und jugendliche verletzte Zeuginnen und Zeugen in Strafverfahren bei Sexualdelikten in Kooperation mit der juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover. Die Tagung fand in der juristischen Fakultät statt. Konzipiert, organisiert und durchgeführt wurde sie von der Fachberatungsstelle Violetta. Die Fachberatungsstelle Violetta arbeitet seit 1989 in der Stadt und der Region Hannover mit Mädchen und jungen Frauen, die von sexualisierter Gewalt betroffen waren und sind. Der Verein Violetta e.v. ist anerkannter Träger der Jugendhilfe gem. 75 KJHG und als gemeinnützig anerkannt. Die Angebote der Beratungsstelle richten sich an Betroffene im Alter von drei bis 26 Jahren sowie an die unterstützenden Angehörigen. Zu unserem Angebot gehören: die Durchführung von Präventionsprojekten, Elternabenden, Fortbildungen und öffentlichen Informationsveranstaltungen sowie Fachtagungen. Das Engagement und die Angebote von Violetta e.v. sind wichtiger Bestandteil des Hilfesystems in Hannover und der Region. Seit vielen Jahren bietet die Fachberatungsstelle Violetta ebenfalls psychosoziale Prozessbegleitung für Mädchen und junge Frauen an, die Opfer von Sexualdelikten waren und als Zeuginnen in Strafverfahren auftreten. Neben dieser konkreten Hilfe ist es uns ein Anliegen, auf die potentiellen Belastungsfaktoren der betroffenen Opfer hinzuweisen, und für Ursachen und Folgen sexualisierter Gewalt zu sensibilisieren. Wir haben bei dieser Arbeit zwei Dinge im Blick: Den rechtlich abgesicherten Opferschutz und interdisziplinäres und kooperatives Handeln mit allen an dem Strafverfahren Beteiligten. Die in den vergangenen zehn Jahren geschaffenen opferschützenden Regelungen tragen erheblich dazu bei, den Opfern sexueller Gewalt mehr Rechte einzuräumen. Wichtig ist hierbei, dass die Beteiligten die Möglichkeiten kennen und ausschöpfen, damit die Betroffenen sensibel und umfassend unterstützt werden können. Die Umsetzung geltenden Rechts hängt stets vom Problembewusstsein und dem couragierten Handeln der Beteiligten ab. Aus Sicht der kindlichen und jugendlichen Opfer ist eine solche opferschützende Haltung besonders wichtig. Opfer zu werden bedeutet, starke Ohnmachtsgefühle und einen existentiellen Kontrollverlust zu erleben. Die formalen Abläufe von Ermittlungs- und Strafverfahren rufen oftmals solche Gefühle hervor, weil die Mitgestaltungsmöglichkeiten für die OpferzeugInnen extrem eingeschränkt sind. Das Spannungsfeld zwischen dem Auftrag der Justiz, einen Sachverhalt aufzuklären, und dem Bedürfnis der Kinder und Jugendlichen nach Schutz und Sicherheit ist nicht aufzulösen. Deswegen kommt sowohl dem Opferschutz, als auch der Opferunterstützung als Bestandteil der Strafverfolgung eine wichtige Aufgabe zu. Um Opfer vor unnötigen Belastungen und vor sekundärer Viktimisierung zu schützen, bedürfen sie unserer besonderen Aufmerksamkeit. Aus diesem Grund ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit allen Verfahrensbeteiligten in Strafverfahren bei Sexualdelikten notwendig, um die Belastungen der verletzten ZeugInnen zu reduzieren. In den vergangenen 15 Jahren haben sich die Bedingungen deutlich verbessert. Früher konnte sich kaum jemand eine berufsübergreifende und von gegenseitiger Wertschätzung geprägte Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und Jugendhilfe/Opferhilfeeinrichtungen vorstellen. Eine Überwindung gegenseitiger Vorurteile und des fehlenden Vertrauens ist notwendig. Dies 06 I

7 setzt voraus, dass die unterschiedlichen Arbeitsaufträge und die strukturell bedingten Arbeitsweisen der jeweils anderen Profession bekannt sein müssen, um Missverständnisse, Unverständnis oder sogar ein Arbeiten gegeneinander auf Kosten der verletzten ZeugInnen zu vermeiden. Aus diesem Grund stellte dieser interdisziplinär ausgerichtet Fachtag in Form von Vorträgen und Arbeitsforen die Frage nach den Möglichkeiten und Grenzen des Opferschutzes in Kooperation unterschiedlicher Berufsgruppen. Konkret ging es uns bei diesem Fachtag um folgende Punkte: Was kann und will jede der am Verfahren beteiligten Berufsgruppen vor dem Hintergrund des eigenen Arbeitsauftrages für die konkrete Umsetzung des Opferschutzes tun? An welchen Stellen im Verfahrensablauf wird Kooperation als förderlich und hilfreich, wo wird sie als problematisch erlebt? Welche Voraussetzungen braucht eine gelungene Kooperation im Rahmen eines Strafverfahrens aus der Sicht der einzelnen Beteiligten? Strafverfahren mit missbrauchten Mädchen und Jungen setzen eine Spezialisierung voraus, die an alle beteiligten Personen hohe Qualitätsanforderungen stellt. Wenn alle Berufsgruppen ihre Fachkompetenz nutzen und wohlwollend kooperieren, dann besteht die Möglichkeit, kindlichen und jugendlichen verletzten ZeugInnen den Weg durch das Strafverfahren ihrem Alter und Entwicklungsstand entsprechend erträglich und würdevoll zu gestalten. Wir erleben ebenso, dass den potentiellen Belastungsmomenten auch positive Erfahrungen minderjähriger Zeuginnen gegenüber stehen, die das Strafverfahren dank der Sachkunde und Sensibilität der Strafverfolgungsbehörden, des Gerichts, einer erfahrenen Nebenklagevertretung, einer professionellen Prozessbegleitung, mit einem Gefühl neu erfahrener Gerechtigkeit und innerer Stärke abgeschlossen haben. Wir freuen uns sehr, dass dieser Fachtag auf großes Interesse gestoßen ist, und vor allem, dass alle Foren interdisziplinär besetzt waren. So konnte eine Diskussion zur weiteren Vernetzung angeregt werden, um die Verbesserung der Situation von kindlichen verletzten ZeugInnen voranzutreiben. Wir danken der Justizministerin Frau Heister-Neumann für die Übernahme der Schirmherrschaft und für ihr Grußwort am Fachtag. Unser Dank gilt allen Personen, die an der Vorbereitung und Gestaltung des Fachtages, sowie an der Erstellung dieser Dokumentation beteiligt waren. Wir bedanken uns bei den Autorinnen und Autoren, den Protokollantinnen und bei der Journalistin Frau Krings sowie der Grafikerin Diana Sendner, die alle dafür gesorgt haben, dass diese Dokumentation in jeder Hinsicht ein Gewinn ist. Andrea Behrmann, Mitarbeiterin bei Violetta (Sozialwissenschaftlerin Ma., Dipl. Sozialpädagogin und Psychotherapeutin) Vorwort I 07

8 Grußwort Im Jahr 2006 wurden wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Jugendlichen und Heranwachsenden durch niedersächsische Gerichte insgesamt 202 Verurteilungen ausgesprochen. Hinter diesem statistischen Wert steht neben der Anzahl der verurteilten Täter immer auch das Schicksal von mindestens einem Opfer. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt: Opferschutz und Opferrechte erhalten mehr und mehr die Bedeutung und Beachtung, die ihnen gebührt. Wenn eine Straftat begangen wurde, ist es Aufgabe der Strafjustiz, diese Tat schnell und konsequent zu verfolgen. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hat für die niedersächsische Justiz oberste Priorität. Gleichzeitig braucht jedoch zuerst das Opfer Hilfe und Zuwendung und nicht der Täter. Opfer von Straftaten, insbesondere von Sexualdelikten, sind in vielerlei Hinsicht hilfs- und schutzbedürftig. Zum einen sind da die unmittelbaren Folgen der Tat. Die Opfer erleiden erhebliche Einbrüche in ihre seelische und körperliche Stabilität. Zum anderen sind sie im Strafverfahren zusätzlichen erheblichen Belastungen ausgesetzt. Die Vernehmung stellt für das Kind oder den Jugendlichen nicht selten eine Strapaze dar. Das traumatisierende Erlebnis wird in den Vernehmungen wieder belebt. Die erneute Auseinandersetzung mit dem schrecklichen Erlebnis lässt vielfach Verdrängtes wieder ins Bewusstsein treten und Ängste werden erneut geweckt. Es droht eine erneute Konfrontation mit dem Täter. In Gegenwart des Täters das Erlebte noch einmal detailliert zu schildern und Fragen dazu zu beantworten erfordert Mut. Auch hier können die am Strafverfahren Beteiligten einiges tun, um das Opfer zu unterstützen und zu stärken. Die Prozessbegleitung von Opferzeugen darf sich daher nicht in rechtlicher Beratung erschöpfen. Insbesondere der Umgang mit kindlichen und jugendlichen Opferzeuginnen und Opferzeugen bedarf einer besonderen Sensibilität. Hier hat die Zusammenarbeit, das Zusammenspiel aller am Strafverfahren Beteiligten auch einen besonders hohen Stellenwert. Gleichzeitig ist eine intensive Kontaktpflege und Netzwerkarbeit der Ermittlungsbehörden, Berichte, Institutionen, Beratungsstellen und Fachkräfte von zentraler Bedeutung. Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit aller, die mit Opfern in Kontakt kommen, kann eine wirksame Hilfe erreicht und der Schutz der Opfer verbessert und weiter entwickelt werden. Viel ist in den letzten Jahren zum Schutz der Opfer von Straftaten bewegt worden. Die Bedeutung des Opferschutzes muss aber weiter in das Bewusstsein der Menschen gebracht werden. Die niedersächsische Landesregierung hat sich daher einer opferorientierten Justizpolitik verschrieben. Opfer von Straftaten dürfen nicht allein gelassen werden und nicht zum bloßen Objekt des Beweismittels im Strafverfahren werden. 08 I

9 Um dies zu gewährleisten hat es eine Vielzahl von Gesetzesänderungen im Bereich der unmittelbaren Opferrechte gegeben. Lassen Sie mich einige Meilensteine herausgreifen: Mehrfache Vernehmungen des Opfers sollen vermieden werden. Das Opfer soll am Strafverfahren aktiver teilnehmen können. Die Möglichkeit für das Opfer, im Strafverfahren selbst von dem Täter Ersatz für den aus der Straftat entstandenen Schaden zu erlangen, soll verbessert werden (Adhäsionsverfahren). Die Informationsrechte des Opfers über den Ablauf des Strafverfahrens sollen erweitert werden. Der in diesem Jahr vom Niedersächsischen Justizministerium vorgelegte Opferschutzbericht zeigt, was noch zu tun ist, um den Opferschutz weiter zu verstärken. Das ist nicht allein Aufgabe des Justizministeriums oder der Landesregierung. Opferschutz geht uns alle an. Im Anhang zum Opferschutzbericht wird deutlich, dass dies vielen Menschen in Niedersachsen bewusst ist: Denn dort findet sich auf fast 100 Seiten eine nicht abschließende Aufzählung der Opferhilfeeinrichtungen, die sich in Niedersachsen engagiert für die Interessen der Opfer von Straftaten einsetzen. Diese Opferarbeit ist ein wichtiger Teil in dem Prozess, dessen Ziel die Wiederherstellung der Würde und Integrität der Opfer ist. Dr. Jürgen Oelerking Staatssekretär im niedersächsischen Justizministerium Grußwort I 09

10 Statistik des Fachtags

11 Belastungserleben von kindlichen Zeuginnen und Zeugen im Gericht - empirische Befunde und psychosoziale Möglichkeiten der Entlastung Prof. Dr. Günter Köhnken ist Professor für Psychologische Diagnostik, Persönlichkeitspsychologie und Rechtspsychologie am Institut für Psychologie der Universität Kiel. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der Beurteilung von Zeugenaussagen sowie der Entstehung suggestiver Beeinflussungen. Eine Aussage vor Gericht ist für viele Zeugen eine belastende Erfahrung. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Zeugen Kinder sind und wenn sie zudem über sehr persönliche, intime, traumatisierende eigene Erlebnisse - über sexuelle Missbrauchserlebnisse - berichten müssen. Eine Auswertung der bisher vorliegenden deutschen und internationalen Forschungsergebnisse zeigt eine Vielzahl potentiell belastender Faktoren, die nach dem Zeitpunkt ihres Einwirkens in die Phase vor der eigentlichen Hauptverhandlung, während der Hauptverhandlung oder Vernehmung sowie die Zeit nach der Hauptverhandlung eingeteilt werden können. Für die Phase vor der Hauptverhandlung wird übereinstimmend die lange Wartezeit von der Anzeigenerstattung bis zur Aussage vor Gericht als Belastungsfaktor genannt. Viele Betroffene habe große Probleme, das erlittene Trauma für sich abzuschließen oder zu vergessen, solange das Gerichtsverfahren nicht abgeschlossen ist. Hinzu kommt die oftmals fast vollständig fehlende Information über den Fortgang der Ermittlungen sowie über die noch bevorstehenden Maßnahmen (etwa eine Begutachtung). Das Problem wiederholter Befragungen wird dagegen vielfach überschätzt. Die involvierten Polizeibeamten sind im Allgemeinen speziell für die Befragung kindlicher ZeugInnen ausgebildet. Das Problembewusstsein ist erheblich größer als noch vor zehn Jahren und man ist bemüht, Mehrfachbefragungen zu vermeiden. Nicht zu unterschätzen sind dagegen negative Folgen von Verunsicherungen, die durch scheinbar authentische Gerichtssendungen ausgelöst werden. Die teilweise realitätsfremd dramatisierte Darstellung kann Ängste auslösen und verunsichern. Manchmal kann auch eine eigentlich gut gemeinte Vorbereitung durch Freunde und Verwandte einschüchternd wirken und Erwartungsängste auslösen. Während der Hauptverhandlung ist einer der belastenden Faktoren die Wartezeit bis zum Aufruf des Kindes/Jugendlichen. Hier ist jedoch während der vergangenen zehn Jahre eine deutliche Verbesserung zu erkennen. Während früher oftmals alle ZeugInnen zu Beginn des Termins geladen (und manchmal auch bereits kurz nach der Eröffnung belehrt) wurden, sind die Gerichte heute vielfach bemüht, durch entsprechend terminierte Ladungen lange Wartezeiten zu vermeiden. Nicht immer gelingt dies allerdings, weil der Gang einer Gerichtsverhandlung nur begrenzt vorhersagbar ist. Die vorhandenen wissenschaftlichen Daten zum Belastungserleben von kindlichen ZeugInnen weisen übereinstimmend darauf hin, dass gerade die Begegnung mit dem Angeklagten für viele Kinder besonders belastend ist. Ein weiteres Problem ist die für viele Kinder unbekannte, fremdartige und einschüchternde Situation im Gericht (Gestaltung der Räumlichkeiten, schwarze Roben der Verfahrensbeteiligten etc.). Für sie stellt sich die Situation so dar: Es geschieht etwas mit mir, was ich nicht verstehe, worauf ich keinen Einfluss habe, nicht weiß, wie I 11

12 es weitergehen wird und welche Konsequenzen es haben wird. Unter psychologischen Gesichtspunkten ist dies eine Konstellation, in der Kinder einen Kontrollverlust erleben. Nach der Hauptverhandlung erleben die ZeugInnen es als belastend, wenn sie nicht wissen, wie es nun weitergehen wird, weil sie keine oder nur unzureichende Informationen darüber erhalten oder das Urteil nicht verstehen können. So ist es gerade für jüngere Kinder oft nur schwer zu verstehen, wenn ein Angeklagter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde und sie ihm möglicherweise auf der Straße begegnen. Es kann dann der Eindruck entstehen, ihnen sei vom Gericht nicht geglaubt worden. Manche Kinder fürchten sich zudem vor negativen Konsequenzen durch die den Angeklagten/die Angeklagte belastende Aussage. Mögliche Begleiterscheinungen/Folgen des Belastungserlebens Durch die Belastung können bei den Kindern/Jugendlichen zum Beispiel Erwartungsängste, Verunsicherung, Stimmungsschwankungen und Schlafstörungen ausgelöst werden. Es können aber auch psychosomatische Symptome wie etwa Herzklopfen, Appetitmangel oder Verdauungsstörungen auftreten. Darüber hinaus werden zum Beispiel Störungen der Konzentrationsfähigkeit sowie der Informationsverarbeitung (Gedächtnisabruf, Verbalisierung von Erinnerungen usw.) beobachtet. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Qualität der Aussage abnimmt und ihr Wert als Beweismittel möglicherweise beeinträchtigt wird. Dies bedeutet, dass sich Belastungen kindlicher ZeugInnen nicht nur negativ auf deren psychische Stabilität auswirken, sondern unter ungünstigen Umständen auch das Gerichtsverfahren beeinträchtigen kann. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass keineswegs alle Kinder durch die oben berichteten Faktoren bedeutsam belastet werden. Nicht alle entwickeln die hier beschriebenen Symptome. Für manche Kinder hat eine Aussage vor Gericht auch eine Erledigungsfunktion, sie erleben es als ausgesprochen positiv, dass ihnen zugehört wird, dass sie ernst genommen werden und mit ihrer Aussage etwas bewirken. Es wäre deshalb falsch, Kindern pauschal Probleme und Symptome zu unterstellen und ihnen (womöglich therapeutische) Maßnahmen zu verordnen, die sie weder benötigen noch wünschen. Rahmenbedingungen des schleswigholsteinischen Zeugenbegleitprogramms Das schleswig-holsteinische Zeugenbegleitprogramm ist in enger Zusammenarbeit zwischen dem Institut für Psychologie der Universität Kiel und der Staatsanwaltschaft entstanden. Von Anfang an wurde größter Wert auf vollständige Transparenz gelegt. Aus diesem Grund wurden bereits frühzeitig Opferschutzorganisationen, Strafverteidiger und Polizei über die geplanten Maßnahmen informiert. Diese Transparenz hat wesentlich zu der großen Akzeptanz des Programms beigetragen. Bisher sind keine Fälle bekannt geworden, in denen es wegen der Teilnahme an dieser Maßnahme zu ernsthaften prozessualen Komplikationen gekommen ist. Zielgruppe dieses Programms sind Kinder und Jugendliche bis zu 16 Jahren, die mutmaßlich Opfer eines Sexualdeliktes oder physischer Misshandlung geworden sind. Die Finanzierung des Programms erfolgt durch das Justizministerium in Schleswig- Holstein. Die Durchführung wird über freie Träger (z. B. Kinderschutzzentrum, Pro Familia) durch speziell dafür geschulte MitarbeiterInnen übernommen. Ablauf des Zeugenbegleitprogramms Mit der Anklageerhebung informiert die Staatsanwaltschaft die Zeugen bzw. deren gesetzliche Vertreter über die Möglichkeit einer Zeugenbegleitung und bittet um Rückmeldung, ob eine solche Betreuung gewünscht wird. Gleichzeitig werden die Adressen der jeweils zuständigen freien Träger mitgeteilt. Die Rückmeldung kann entweder an die Staatsanwaltschaft oder auch unmittelbar an die Betreuungseinrichtung erfolgen. Gleichzeitig werden Gericht und die übrigen Verfahrensbeteiligten im Rahmen einer Abschlussverfügung von der Staatsanwaltschaft über diese Vorgehensweise informiert. Wird von den Betroffenen eine Zeugenbegleitung gewünscht, teilt die Staatsanwaltschaft der Betreuungseinrichtung Namen und Anschrift mit 12 I Prof. Dr. Günter Köhnken: Belastungserleben von kindlichen Zeugen und Zeuginnen im Gericht

13 und gibt außerdem eine kurze Information darüber, ob es sich bei dem Tatverdächtigen um eine Person aus dem sozialen Umfeld des betroffenen Kindes handelt. Weitere Informationen werden von der Staatsanwaltschaft aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weitergegeben. Auf diese Weise wird außerdem der Gefahr vorgebeugt, dass durch die Kenntnis fallbezogener Details eine Beeinflussung der Zeugenaussage erfolgt. Wenn der Termin für die Hauptverhandlung bekannt ist, setzt sich die Betreuungsperson mit der betroffenen Familie oder dem betroffenen Kind/ Jugendlichen in Verbindung und vereinbart zeitnah zur Hauptverhandlung einen Termin für ein erstes Treffen. Hier werden den Betroffenen das Programm sowie die weitere Vorgehensweise erläutert. Die eigentliche Vorbereitung auf die Hauptverhandlung kann sowohl bei dem Kind/Jugendlichen zu Hause als auch in den Räumen der jeweiligen Institution durchgeführt werden. Komponenten des Zeugenbegleitprogramms Oben wurde auf den von Kindern erlebten Kontrollverlust als zentraler Belastungsfaktor hingewiesen. Daraus folgt, dass jede Maßnahme, die eine Verringerung der Belastungen bewirken soll, auch Komponenten enthalten muss, die die wahrgenommene oder tatsächliche Kontrolle der Kinder wiederherstellt. Das Zeugenbegleitprogramm beinhaltet Maßnahmen vor, während und nach der Hauptverhandlung. Vor der Hauptverhandlung steht die Vermittlung von Informationen sowohl über deren Verlauf als auch über die beteiligten Personen im Vordergrund. So wird unter anderem die Funktion der Prozessbeteiligten erläutert und der Verlauf einer Vernehmung durchgesprochen. Nach Möglichkeit besichtigt die Betreuungsperson mit dem Kind/ Jugendlichen den Gerichtssaal, wobei die Sitzposition der verschiedenen Beteiligten beschrieben werden kann. Sofern der/die Vorsitzende RichterIn einverstanden ist, erfolgt auch hier ein kurzer Besuch zum gegenseitigen Kennenlernen. Ferner werden dem Kind/Jugendlichen Informationen über eigene Handlungsmöglichkeiten vermittelt (etwa die Möglichkeit, bei Verständnisschwierigkeiten nachzufragen oder um eine Pause zu bitten). Unter keinen Umständen wird jedoch der Inhalt der Zeugenaussage selbst besprochen. Zur Unterstützung der Vermittlung von gerichtsbezogenen Kenntnissen wurden unter Berücksichtigung pädagogisch-psychologischer Gesichtspunkte zwei illustrierte Kinderbücher für jeweils unterschiedliche Altersgruppen entwickelt und hinsichtlich ihrer Eignung zur Vermittlung von gerichtsbezogenem Wissen empirisch überprüft 1. Das jeweils zur Altersgruppe passende Buch wird von der Begleitperson mit dem Kind durchgesprochen. Die Betreuungsperson begleitet auf Wunsch das Kind/den Jugendlichen zum Gericht und verbringt mit ihm gemeinsam die Wartezeit bis zur Vernehmung. Nach Möglichkeit wird dabei dafür Sorge getragen, dass eine Begegnung mit dem Angeklagten vermieden wird. Während der Vernehmung sitzt die Betreuungsperson auf Wunsch neben dem Kind. Nach der Entlassung als Zeuge wird das Kind nach Hause begleitet. Sofern sich während der Betreuungsmaßnahme gezeigt hat, dass eine Beratung oder Therapie sinnvoll wäre, wird diese nach Möglichkeit durch die Betreuungsperson vermittelt. Wissenschaftliche Evaluation des Zeugenbegleitprogramms Die Auswirkungen des Zeugenbegleitprogramms auf die psychische Befindlichkeit der betreuten Kinder und Jugendlichen wurde in einer etwa 18 Monate nach Einführung durchgeführten Evaluationsstudie auf verschiedenen Ebenen erfasst. Zum einen wurde das Verhalten der Kinder in der Hauptverhandlung direkt beobachtet. Darüber hinaus wurden Richterinnen und Richter, Begleitpersonen sowie Eltern der betroffenen Kinder und Jugendlichen nach den von ihnen wahrgenommenen Auswirkungen befragt. Aufgrund dieser Befunde aus verschiedenen Datenquellen, die sich gegenseitig stützen, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass das Zeugenbegleitprogramm eine deutliche Reduzierung der emotionalen Belastungen kindlicher Prof. Dr. Günter Köhnken: Belastungserleben von kindlichen Zeugen und Zeuginnen im Gericht I 13

14 Zeugen bewirkt und zudem eine Steigerung der Selbstsicherheit der Kinder zur Folge hat 2. Aufgrund der geringeren emotionalen Belastung der betroffenen Kinder und Jugendlichen war zu erwarten, dass sich die Teilnahme an dem Zeugenbegleitprogramm auch positiv auf die kognitiven Leistungen auswirkt und somit mittelbar auch eine Verbesserung der Aussagequalität eintritt. Diese Erwartungen konnten durch die Befunde ebenfalls bestätigt werden. So zeigte sich z. B., dass Kinder, die eine Unterstützung in Form einer Zeugenbegleitung erfahren hatten, seltener fragmentarische Spontanberichte während der Vernehmung abgaben als Kinder, die nicht an dem Programm teilgenommen hatten. Sie gaben ihre Erinnerungsbemühungen auch nicht so schnell auf wie Kinder, die keine Betreuung erfahren hatten. Darüber hinaus wirkten die betreuten Kinder unter anderem konzentrierter, waren bemüht, sich zutreffend auszudrücken und artikulierten sich verständlicher. Diese durch Verhaltensbeobachtungen in der Hauptverhandlung gewonnenen Daten decken sich mit den Erfahrungen der ebenfalls befragten RichterInnen und StaatsanwältInnen. Auch von ihnen wurde in einer schriftlichen Befragung berichtet, dass die betreuten Kinder weniger belastet gewirkt hätten. Bemerkenswert ist dabei, dass jeweils etwa zwei von drei befragten Verfahrensbeteiligten angaben, sie seien leichter mit den Kindern ins Gespräch gekommen, die Befragung sei einfacher gewesen und die Aussage hätte sich besser als Beweismittel geeignet. Dass außerdem alle befragten Verfahrensbeteiligten angaben, sie seien auch selbst infolge der Zeugenbetreuung entlastet gewesen, war in diesem Ausmaß auch für uns unerwartet. F A Z I T Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass die Zeugenbetreuung eine deutliche Reduzierung der emotionalen Belastungen der Kinder und eine Steigerung der Selbstsicherheit sowie der Aussagequalität bewirkt. Kinder, die nicht daran teilgenommen haben, wirkten während der Vernehmung unter anderem in stärkerem Maße verunsichert, machten einen nervöseren und aufgeregteren Eindruck und gaben ihre Erinnerungsbemühungen früher auf. Die positiven Auswirkungen des Programms liegen klar auf der Hand und können wissenschaftlich belegt werden. Die Wirkung der Zeugenbetreuung beschränkt sich nicht auf die Reduzierung emotionaler Belastungen. Die Kinder sind infolge der Betreuung einfacher in der Gerichtsverhandlung zu befragen und ihre Aussagen sind qualitativ besser. Wichtig für den Erfolg einer Betreuungsmaßnahme für kindliche Zeugen ist eine größtmögliche Transparenz gegenüber allen potentiell Beteiligten. Hinzu kommt, dass die BetreuerInnen gut ausgebildet sind. Es muss unbedingt vermieden werden, über die Aussage zu sprechen, weil dadurch tatsächlich oder zumindest in der Wahrnehmung von Verfahrensbeteiligten eine Beeinflussung erfolgen kann. 1 Klara und der kleine Zwerg und Rasmus Rabe ermittelt: Was passiert eigentlich bei Gericht? zu beziehen über den RathmannVerlag, Schlossgarten 3-4, Kiel ( 2 Der vollständige Abschlussbericht mit allen Ergebnissen kann heruntergeladen werden von: 14 I Prof. Dr. Günter Köhnken: Belastungserleben von kindlichen Zeugen und Zeuginnen im Gericht

15 Die Vernehmung von geschädigten Zeuginnen und Zeugen aus Sicht einer Richterin Susanne Franke ist Vizepräsidentin und Vorsitzende Richterin einer Großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main. Sie ist seit 1990 im Richterdienst und war von 1994 bis 2004 an das Hessische Ministerium der Justiz abgeordnet. Der Richter/die Richterin hat im Verfahren eine neutrale Rolle einzunehmen, die es ihm zu Recht verwehrt, im vorhinein Stellung zu beziehen und die Welt in Gut und Böse einzuteilen. Insbesondere sollte er sich vor Vorurteilen nach Aktenkenntnis in Acht nehmen. Dies heißt nicht, dass er/sie nicht auch im positiven Sinne emotional sein darf. Die Vernehmung von Geschädigten (= Opfer von Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und die körperliche Unversehrtheit, richtig im strafprozessualen Sinn: angeblich/vermeintlich Geschädigte, so wie auf der anderen Seite der mutmaßliche Täter ) ist wohl eine der anspruchvollsten Aufgaben eines Richters im Strafprozess. Das Gericht befindet sich dabei nämlich im Interessenskonflikt zwischen der Wahrheitserforschung und dem Persönlichkeitsschutz des Verletzten. Der Richter/die Richterin muss aufgrund der ihm/ihr vom Gesetz zugedachten Rolle eine strikt objektive Haltung einnehmen. Er/sie ist außerdem nicht nur dem Geschädigten, sondern auch dem Angeklagten gegenüber zum rücksichtsvollen Umgang verpflichtet (sog. Unschuldsvermutung). Zudem kann es dem Richter/der Richterin schwer fallen, sich in die Zeugenrolle hineinzudenken, da für ihn/sie die Situation im Gerichtssaal Alltag ist. Er/sie hat die Aufgabe, zuzuhören und kritisch zu fragen. Im Vordergrund steht die Sachverhaltsaufklärung als ganz nüchterne - fast technokratische - Aufgabe. Ein Gericht hat vor der Vernehmung regelmäßig keine Kenntnis bzw. allenfalls Aktenkenntnis davon, ob bzw. in welchem Maß ein Mensch durch die Straftat, die an ihm begangen wurde, traumatisiert ist. Der Rechtfertigungsdruck für das eigene Verhalten macht den Umgang oft zusätzlich schwer. Richter sind in der Regel außerdem nicht psychologisch ausgebildet. Der Gesetzgeber hat sich im Laufe der Zeit dieser Thematik angenommen und Instrumente geschaffen, die die Situation für geschädigte Zeugen verbessern sollen. Dies dient darüber hinaus auch dem rechtsstaatlichen Interesse an einer Wahrheitsfindung. Gesetzlicher Rahmen der Zeugenvernehmung Nach dem Sinn der Zeugenschutzregelungen der Strafprozessordnung (StPO) hat der Zeuge/die Zeugin im Verfahren einen Anspruch auf angemessene Behandlung. Das Gericht hat insoweit eine Fürsorgepflicht der klassische Zeugenschutz außerhalb des Verhandlungssaales soll hier außen vor bleiben. Die Grundrechte des Zeugen/der Zeugin müssen gewahrt werden. In sie kann nur dann eingegriffen werden, wenn es für die Wahrheitsfindung unerlässlich ist. Es gibt außerdem etliche weitere Möglichkeiten, die auch faktisch den Zeugen/die Zeugin schützen können: I 15

16 Bei der Vernehmung zur Person ( 68 StPO) kann auf die Angabe des Wohnortes verzichtet werden. Es kann außerdem im engen Rahmen auf die Identitätsfeststellung verzichtet werden (nur wenn eine konkrete Gefahr für Leib, Leben und Freiheit des Zeugen/der Zeugin besteht). Fragen nach entehrenden Tatsachen ( 68 a StPO) sollen nur gestellt werden, wenn es unerlässlich ist. Ein Anwalt kann gem. 68 b StPO zugeordnet werden, wenn den schutzwürdigen Interessen des Zeugen/der Zeugin nicht in anderer Weise Rechnung getragen wird. Wenn zu befürchten ist, dass der Zeuge/die Zeugin in seiner Gegenwart nicht die Wahrheit sagen wird, besteht die Möglichkeit, den Angeklagten gem. 247 StPO aus dem Gerichtssaal zu entfernen. Dies kann problematisch sein, da der Vorsitzende nach der Rückkehr des Angeklagten diesen über den wesentlichen Inhalt dessen zu unterrichten hat, was während seiner Abwesenheit ausgesagt worden ist. Es herrscht der Grundsatz der persönlichen Vernehmung. Eine Verlesung der Vernehmung ist nur in Ausnahmefällen ( 251 StPO) möglich. Es handelt sich hier um ein nur bedingt taugliches Mittel, da der persönliche Eindruck von maßgeblicher Bedeutung ist. Zur Gedächtnisunterstützung und bei Widersprüchen des Zeugen/der Zeugin kann das Vernehmungsprotokoll verlesen werden ( 253 StPO). Gleichwohl kann der Zeuge/die Zeugin außerhalb des Gerichtssaals in einer Videovernehmung vernommen werden ( 247 a StPO). Die Öffentlichkeit kann, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzten würde, ausgeschlossen werden ( 171 b StPO). Dies kann jedoch Revisionsgründe schaffen, was naturgemäß kein Richter gerne in Kauf nimmt nicht nur aus eigenem Interesse, sondern auch und gerade zum Schutz der Opfer. Weitere Möglichkeiten des Zeugenschutzes Neben diesen gesetzlich verankerten Regelungen gibt es noch effizientere Möglichkeiten des Zeugenschutzes, die außerhalb der gesetzlichen Regelungen bestehen, ohne dass sich der Richter/ die Richterin dem Vorwurf der Befangenheit aussetzt. Hier liegt eine oft übergroße Angst der Richter. Man ist keineswegs so schnell befangen (und sieht sich auch entsprechenden Anträgen nicht ausgesetzt), wenn man offen und menschlich mit der Situation umgeht. Das Interesse des Gerichts ist in erster Linie auf Aufklärung des angeklagten Sachverhalts, d.h. die Wahrheitsfindung gerichtet. Gleichzeitig aber sind die Interessen der Betroffenen in bestmöglicher Weise zu schützen. Richter sollten sich auf jeden Fall darüber bewusst sein, dass die Situation für den Geschädigten/die Geschädigte ebenfalls eine zwiegespaltene ist: zum einen hat er/sie meist ein großes Interesse daran, dass der Täter für das von ihm begangene Unrecht zur Rechenschaft gezogen und verurteilt wird. Andererseits bedeutet die Situation im Gerichtssaal das erneute Durchleben der Tat. Dass dies eine Traumatisierung verstärken oder überhaupt erst auslösen kann, darüber sollte sich ein Richter/eine Richterin in der Vernehmungssituation bewusst sein. Deswegen sollte er/sie sich zunächst mit gesundem Menschenverstand fragen, wie er/sie sich nach dem Durchleben einer solchen Situation fühlen würde. Dabei aber muss der Richter/die Richterin versuchen zu verhindern, sich emotional einnehmen zu lassen ( Gott, was hat sie durchgemacht bis wer sich so verhält, hat es nicht anders verdient ). Der Richter/die Richterin kann schon mit der Ladung auf die Möglichkeit der Zeugenbetreuung hinweisen. Er/sie darf ein Vorgespräch mit der Zeugenbetreuung führen, um die Mitarbeiter mit dem Fall und der Person vertraut zu machen (dies wird teilweise in der Praxis kritisch gesehen wegen Beeinflussungsmöglichkeit und vermutetem Verlust der Authentizität der Aussage). Vor der Vernehmung kann ein kurzes Vorgespräch geführt werden (im Zeugenzimmer), bei dem man dem/der Geschädigten als Mensch (ohne Robe und auf Augenhöhe) begegnet (Kenntnis der Verteidigung). Die Vernehmung sollte möglichst an einem Tag und zusam- 16 I Susanne Franke: Die Vernehmung von geschädigten Zeuginnen und Zeugen aus Sicht einer Richterin

17 menhängend durchgeführt werden. Zu Beginn der Vernehmung sollte der Richter/die Richterin einleiten (Aufgabe des Gerichts beschreiben, Bedeutung des Zeugen/der Zeugin für das Verfahren klarmachen), um damit Verständnis für die Geschädigte zu zeigen, allerdings ohne sich dem Vorwurf der Parteilichkeit auszusetzen bzw. einen Befangenheitsantrag zu riskieren. Damit kann für den Zeugen/die Zeugin Sicherheit vermittelt werden. Der Richter/die Richterin sollte regelmäßig Pausen machen, um dem Zeugen/der Zeugin Gelegenheit zur Regeneration zu geben (Vorsichtsmaßnahmen treffen kein Zusammentreffen mit dem Angeklagten). Er/sie kann die Vernehmungssituation so gestalten, dass die größtmögliche Distanz zwischen Angeklagtem und Zeugen entsteht (WachtmeisterIn platzieren). Die Verhandlungsführung sollte der Richter/die Richterin fest in den Händen halten (nicht dazwischen reden lassen, alle denkbaren Fragen stellen). Alle in Betracht kommenden Fragen, die man antizipativ auch zulassen würde, sollte der Richter/die Richterin selbst stellen (so lange, bis sie aufgeklärt sind). Bei der Wahrnehmung des Fragerechts durch den Verteidiger sollte der Richter/die Richterin von der Möglichkeit der Zurückweisung von Fragen Gebrauch machen. Hier kann er/sie an Grenzen stoßen, wenn der Angeklagte etwa behauptet, die Zeugin habe keinen (ernsthaften) Widerstand geleistet und ein solcher habe auch angesichts ihres allgemeinen Sexualverhaltens nicht erwartet werden können. Das Gleiche gilt für das Fragerecht des Angeklagten ( 240 II StPO). Der Richter/die Richterin sollte eine Vereidigung anordnen, wenn es die Geschädigte/der Geschädigte möchte (aber: die Vereidigung ist die Ausnahme). Grenzen dieser Grundsätze Wird ein Glaubwürdigkeitsgutachten erforderlich, so kann es sein, dass das Gericht Zeuginnen und Zeugen anders wahrnimmt und deshalb auch die Frage der Glaubwürdigkeit anders bewertet. Bei kindlichen Zeugen hat der Richter/die Richterin meist keine persönliche Erfahrung und kann sich deswegen nicht so einfach in sie hineinversetzen. Manchmal sind außerdem die Instrumente der Justiz unzureichend oder versagen gänzlich. Gerade dort, wo die Menschen vielleicht in besonders hohem Maße schutzbedürftig sind (psychisch kranke Opfer, drogenkranke Opfer), stößt das Gericht an seine Grenzen. Einer Zeugin z. B., die unter einer schweren paranoiden Psychose leidet, deren Ursache im kindlichen Missbrauch liegt, kann ein Gericht aus eigener Sachkunde regelmäßig nicht glauben. Es gibt zudem Fälle, die nicht geklärt werden können (wenn etwa Täter und Opfer durch psychische Erkrankungen oder deutliche Intelligenzminderung keinen ausreichenden Beitrag zur Sachverhaltsaufklärung leisten können). F A Z I T Schon das Gesetz (StPO) sieht vielfältige Möglichkeiten des Zeugenschutzes vor, die vom Richter/der Richterin sehr effektiv eingesetzt werden können. Aber auch über die gesetzlichen Vorschriften hinaus kann der Richter/die Richterin, ohne sich der Gefahr einer Befangenheit auszusetzen, besonders behutsam mit kindlichen und jugendlichen Zeugen/Zeuginnen umgehen. Besonders wichtig ist es dabei für den Richter/die Richterin, sich in die schwierige Situation des Zeugen/der Zeugin so weit es geht hineinzufühlen und alle erdenklichen Mittel, die ihm/ihr zur Verfügung stehen, zum Schutz des Zeugen/der Zeugin auch auszunutzen. Susanne Franke: Die Vernehmung von geschädigten Zeuginnen und Zeugen aus Sicht einer Richterin I 17

18 Vom Selbsthilfeanspruch zur professionellen Prozessbegleitung in Deutschland - Entwicklungen, Angebotsstrukturen und individuelle Anforderungsprofile an ProzessbegleiterInnen heute Friesa Fastie ist Diplom-Sozialpädagogin, Supervisorin und Coach und leitet das Mädchen-Wohnprojekt Potse in Berlin. Sie ist Mitglied der Berliner ExpertInnenkommission gegen häusliche Gewalt bei der Berliner Interventionszentrale (BIG e.v.) und außerdem Leiterin des Instituts RECHT WÜRDE HELFEN Institut für Opferschutz im Strafverfahren e.v. Entwicklung Um die heutige Praxis Prozess begleitender beruflicher Tätigkeiten zu betrachten, müssen wir auf eine über 30-jährige Geschichte zurücksehen, die - aus dem feministischen Blickwinkel heraus - mit dem politischen Anspruch begann, einer Mädchen und Frauen feindlich gesonnenen Rechtspraxis etwas entgegenzusetzen. In der Zeit von 1976 bis Anfang der 90er Jahre wurden unzählige Frauenhaus- und Kinderschutzeinrichtungen im gesamten Bundesgebiet gegründet. Verfahren wie der spektakuläre Gynäkologenprozess ( ) vor dem Landgericht Berlin brachten mit der psychischen Demontage der damaligen Hauptbelastungszeugin und Verletzten durch die Verfahrensbeteiligten, insbesondere jedoch durch die Verteidigung sowohl aufseiten feministischer Juristinnen als auch bei Angehörigen der psychosozialen Berufsfelder das Fass zum Überlaufen. Zwei Ärzte waren angeklagt, eine Kollegin während des Dienstes in der Klinik vergewaltigt zu haben. Zur Hauptverhandlung in Zweiter Instanz kamen bundesweit politisch engagierte Frauen angereist und wurden zur unbequemsten Öffentlichkeit, die sich ein Gericht nur wünschen kann. Tumulte, Beleidigungen und Ordnungsstrafen waren die Folge und auch Handgreiflichkeiten zwischen Besucherinnen und Justizangestellten blieben bei solchen Verfahren nicht aus. Das Gericht wurde nicht selten zu einer politischen Bühne, auf der aus heutiger Sicht die Interessen und das Wohl der Zeuginnen oftmals hinter der allgemeinen Gegenwehr gegen eine Frauen verachtende Rechtspraxis zurückblieben. Beim Betreten des Gerichtsgebäudes mussten Absperrungen passiert und Durchsuchungen erduldet werden, bei denen den Frauen selbst Tampons in der Tasche abgenommen wurden mit der Begründung, es handele sich dabei um Wurfgeschosse 1. Beraterinnen sahen sich zunehmend in der Rolle der Unterstützerinnen gegenüber einem von Männern definierten (Strafrechts-) System, in dem sexuell missbrauchte Mädchen und vergewaltigte Frauen nur noch einmal mehr in eine Situation von Ohnmacht und Ausweglosigkeit gestoßen wurden, wovor die Beraterinnen sie zu beschützen versuchten. Und das hatte seine Gründe, ist doch selbst in juristischen Standardwerken zur Glaubwürdigkeits- und Beweislehre bis heute nachzulesen, dass pubertierende Jungs die >besten Zeugen überhaupt< seien, was, wie die Kulturwissenschaftlerin Christine Künzel belegt, >damit begründet wird, dass wohl niemand so aufmerksam und genau beobachte, wie der Junge. Dabei sei der Blick des Jungen weder durch eigene Probleme noch durch Parteinahme oder Vorurteile getrübt. Der Junge sei zu stolz, um zu lügen, er lasse sich im Allgemeinen auch nicht leicht beeinflussen<. Gleichaltrige Mädchen bezeichnen die Autoren des besagten 18 I

19 Standardwerks Rolf Bender, Susanne Röder und Armin Nack hingegen als >gefährliche Zeugen<, die >manchmal zu Übertreibungen, ja Phantasien, mindestens zur einseitigen Parteinahme< neigen 2. Der Gynäkologenprozess war von ähnlicher Geisteshaltung geprägt. Eine Ohrenzeugin, die Hilfeschreie der Zeugin durch die geschlossene Tür gehört hatte, war nicht eingeschritten, weil sie unter den männlichen Stimmen die ihres Vorgesetzten wiedererkannt hatte. Zum Einschreiten bestand allerdings nach Ansicht des Gerichts auch keinerlei Veranlassung, schloss es sich doch der Auffassung des Gutachters Volkmar Sigusch an, der erklärte, dass >Schreie, auch Hilfeschreie< als >sexuelle Stimulans< beim Geschlechtsverkehr >durchaus nicht unüblich< seien. Und >daß die Überwindung eines gewissen Widerstandes, also ein gewisses Maß an (männlicher) Gewalt, zum ganz normalen Liebesakt gehöre, was den Spaß-Faktor aller Beteiligten auch der betroffenen Frau keinesfalls mindere<.3 Verständlicherweise war es in dieser Zeit weder möglich noch wünschenswert, berufsgruppenübergreifend mit den Institutionen zu kooperieren. Heute können und sollten wir uns die Frage erlauben: Wie ging es eigentlich den Vertreterinnen und Vertretern von Polizei und Justiz, die eine solche Praxis ebenfalls ablehnten? Ein Sonderdezernat Gewalt gegen Frauen bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht einer weltoffenen Großstadt wurde justizintern als Bums 1 Schmutz und Schund bezeichnet. Den dort tätigen Staatsanwältinnen wurde das Etikett der Hardcore-Emanze verliehen, den Staatsanwälten als menschliche Verirrung und persönliche Entwertung gemeinte - Homosexualität unterstellt. Hinter vorgehaltener Hand hieß es zur Arbeit der DezernentInnen, ihre Tätigkeit wäre doch keine juristische Arbeit, bräuchten sie doch nur eine Handvoll Paragrafen des materiellen Strafrechts. Auch Kinderschutzszene und Frauenbewegung standen sich mit ihren unterschiedlichen Ansätzen in ihrer Betrachtungsweise von Ursachen und Folgen (sexueller) Gewalt gegen Kinder und Frauen in den 70er bis 90er Jahren mehr als unfreundlich gegenüber, pochte doch jede Seite beharrlich darauf, für die einzig richtige Sichtweise auch schon das einzig wahre Konzept in der Hand zu haben. 4 Angebotsstruktur im Kontext seiner Geschichte Bereits Ende der 70er bis Ende der 80er Jahre gab es an bundesdeutschen Strafgerichten die Möglichkeit der Zeugenbetreuung startete Limburg mit einem Modellversuch am Landgericht unter der Trägerschaft des hessischen Justizministeriums. Hierhin konnten sich alle ZeugInnen wenden, unabhängig von den zu verhandelnden Delikten. Hier nahmen wir insbesondere in der feministischen Szene die Entwicklung bewusster wahr. Dass Polizei und Justiz unser Aufbegehren oftmals nicht verstanden liegt vielleicht auch in dem Umstand begründet, dass sie schon etwas länger mit diesen Deliktsbereichen befasst waren als SozialarbeiterInnen und PädagogInnen. Und auch das Berliner Kinder- und Jugendzimmer am Landgericht öffnete bereits um 1946 und wurde vor kurzem ohne jegliches Aufsehen geschlossen. Das heutige Feld der unterschiedlichen bundesweiten Anläufe und Formen von Begleitung, Beratung und Betreuung minderjähriger ZeugInnen in Strafverfahren ist wenig strukturiert und die verschiedenen Begrifflichkeiten sind kaum ausdifferenziert und definiert. Jedes auf der linken Seite des Schaubildes genannte Angebot muss anhand der auf der rechten Seite genannten Kriterien transparent und unmissverständlich zu identifizieren sein. Friesa Fastie: Vom Selbsthilfeanspruch zur professionellen Prozessbegleitung in Deutschland I 19

20 Ist es schon unserer eigenen Berufsgruppe nicht möglich, anhand des begrifflichen Dschungels die Art des Angebotes und seiner Struktur nachzuvollziehen, wie sollen da erst KlientInnen, aber auch Angehörige anderer Berufsgruppen eine souveräne Arbeit vermuten? Es gibt keine gesetzliche Grundlage für die gesicherte Durchführung qualifizierter Prozessbegleitung, keine bundesweiten Mindeststandards und Rahmenbedingungen, die einer berufsspezifischen Kontrolle unterliegen, wie wir sie auch für andere Berufsgruppen gerne vorhanden wissen wollen, zum Beispiel bei der Polizei und Justiz oder für den Bereich der Begutachtung. Da liegt noch viel Arbeit vor uns. lich sind, nicht gelehrt. Um einen Ausgleich zu schaffen, führt RECHT WÜRDE HELFEN (RWH) 5 unter der Schirmherrschaft der Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, seit 2005 jährlich eine 9- monatige berufsbegleitende Weiterbildung zur Sozialpädagogischen ProzessbegleiterIn für verletzte Zeuginnen und Zeugen im Strafverfahren 6 durch. Ziel ist es, psychosoziale Fachkräfte, die zum Teil schon mehr als 20 Jahre - im Bereich der Prozessbegleitung tätig sind, für dieses spezifische Arbeitsfeld in Anlehnung an das nachfolgende Profil zusätzlich zu schulen und mithilfe interdisziplinären Austauschs gegenseitige Vorurteile weiter abzubauen. Wer Verletzte im Strafverfahren begleiten will, muss, um dies qualifiziert tun zu können, das Strafverfahren nicht nur kennen, sondern auch mögen: Wenn ich ohne eigene Kenntnis der Straßenverkehrsordnung davon überzeugt bin, dass Autofahrer nahezu alles falsch machen und ihre Existenz beim ersten Abbiegen auf die grundsätzliche Bedrohung von Fußgängern reduziere, ist es wenig logisch, Fahrlehrerin werden zu wollen. Und eines muss vielleicht doch mal ausgesprochen werden: Immer wieder kämpfen einzelne VertreterInnen psychosozialer Berufsgruppen in übersteigertem Maße um die Anerkennung und Wertschätzung der eigenen Arbeit durch Vertreterinnen und Vertreter der Strafvolzugsbehörden und Justiz einerseits und unterziehen sie doch gleichzeitig einer kompromisslosen Kritik, wenn es mal nicht so gut läuft. Das kann nicht wirklich das Tor zur Kooperation im Interesse des Kindeswohls und der individuellen Belastungsreduktion für Zeuginnen und Zeugen sein. Ich bin überzeugt davon, dass wir alle gut daran tun, den kritischen Blick zukünftig noch stärker auf das eigene Tun und Handeln zu richten. Auch brisante Themen könnten souverän und öffentlich bearbeitet werden, darunter auch die Frage: Wie gehen wir mit Zeuginnen und Zeugen um, die vorsätzlich oder irrtümlich eine Falschaussage machen? Nachfolgend nur einige Grundsätze, die zum ethischen Handwerkszeug dazu gehören sollten. Anforderungsprofil an ProzessbegleiterInnen In (sozial-) pädagogischen Ausbildungen und Studien werden zumindest die Rechtskenntnisse, die für eine qualifizierte Prozessbegleitung erforder- 20 I Friesa Fastie: Vom Selbsthilfeanspruch zur professionellen Prozessbegleitung in Deutschland

21 F A Z I T Es bleibt die Frage, was darüber hinaus erforderlich ist, um Kindern und Jugendlichen, die durch (sexuelle) Gewalttaten verletzt und denen Unrecht angetan wurde, gleichermaßen Zugang zu den auch für sie zur Verfügung stehenden Instrumenten der öffentlich-rechtlichen Gegenwehr zu ermöglichen und sie im Rahmen von Strafverfahren so informieren und begleiten zu können, dass sie für sich selbst darin möglichst großen Handlungsspielraum und Sicherheit finden und Entscheidungen treffen können, mit denen es ihnen und ihren Angehörigen nachher besser geht als vorher. Und um Missverständnissen vorzubeugen es geht um allgemeine Informationen über das Ermittlungs- und Strafverfahren, nicht um Rechtsberatung. Diese ist der NebenklagevertreterIn vorbehalten, die die einzige und wichtigste verfahrensbezogene InteressenvertreterIn an der Seite verletzter ZeugInnen ist. In Deutschland ist es an der Zeit, einen Schritt voran zu gehen und eine qualifizierte Prozessbegleitung in der Strafprozessordnung (StPO) 7 festzuschreiben, damit verletzte Kinder, Jugendliche und ihre Sorgeberechtigten, die von der Gesellschaft schon einmal im Stich gelassen wurden, endlich von ewigen Bittstellern zu Anspruchsberechtigten werden. Ihre alters- und entwicklungsangemessene Begleitung und Betreuung ist Bestandteil der Fürsorgepflicht staatlicher Institutionen, die Kinder und Jugendliche in ihr Verfahren zwingt, also auch die der Justiz. 1 Ich war noch keine 25 Jahre alt und wollte nie mehr ein Gericht betreten. 2 Rezension Rolf Löchel: Der ultimative sexistische Gewaltakt. Christine Künzels erhellende und zugleich beklemmende Studie zur Codierung sexueller Gewalt in Literatur und Recht. Literaturkritik.de >> Nr.11, November 2003 >> Literaturwissenschaft und Literaturkritik. Zuletzt geändert Internet: (zuletzt abgerufen am um h) 3 Rolf Löschel, a.a.o.; siehe auch Christine Künzel (2003): Vergewaltigungslektüren. Zur Codierung sexueller Gewalt in Literatur und Recht. Campus Verlag, Frankfurt a. M. und ergänzend ebenfalls Christine Künzel (Hg.) (2003): Unzucht Notzucht Vergewaltigung. Definitionen und Deutungen sexueller Gewalt von der Aufklärung bis heute. Campus Verlag, Frankfurt a. M., S Vgl. Gaby Obereicher (noch unveröffentlichtes Manuskript): Disziplinäre Kooperation und der Umgang mit Konkurrenz und Bedürftigkeit. In: Friesa Fastie (Hg.): Opferschutz im Strafverfahren. 2., völlig neu überarbeitete Auflage. Verlag Barbara Budrich (erscheint 2008) 5 RECHT WÜRDE HELFEN Institut für Opferschutz im Strafverfahren e.v., Internet: 6 Zu Konzept und Umsetzung der Sozialpädagogischen Prozessbegleitung auf der Grundlage des KJHG sowie zu ersten Ergebnissen des Pilotprojektes siehe meinen Beitrag in: Jutta Elz (Hg) (2007): Kooperation von Jugendhilfe und Justiz bei Sexualdelikten gegen Kinder. Kriminologie und Praxis (KUP). Schriftenreihe der Kriminologischen Zentralstelle e.v. (KrimZ), Band 53, S , siehe in diesem Band auch Dagmar Freudenberg: Jugendhilfe und Strafjustiz: Konfrontation oder Kooperation? S Seit ist in Österreich die psychosoziale (und juristische) Prozessbegleitung im 49a StPO geregelt. Sie wird seit 1998 praktiziert und evaluiert. Zu Konzept und Rahmenbedingungen siehe Die aktuellste Studie zur Prozessbegleitung in Österreich von Dr. Birgitt Haller und Mag. Veronika Hofinger (2007) im Auftrag des BMJ steht als download zur Verfügung: Friesa Fastie: Vom Selbsthilfeanspruch zur professionellen Prozessbegleitung in Deutschland I 21

Sie sind Zeugin oder Zeuge? Wir besprechen mit Ihnen Ihre Ängste und Unsicherheiten. Viele Befürchtungen lassen sich durch Gespräche und

Sie sind Zeugin oder Zeuge? Wir besprechen mit Ihnen Ihre Ängste und Unsicherheiten. Viele Befürchtungen lassen sich durch Gespräche und . Landgerichtsbezirk Flensburg: WAGEMUT pro familia Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen Marienstr. 29 31, Eingang Lilienstr. 24937 Flensburg Tel. 0461 / 90 92 6 30 Fax 0461 / 90

Mehr

4. ZeugInnenbegleitprogramme für kindliche Opfer Stellungnahme und Antworten der Parteien

4. ZeugInnenbegleitprogramme für kindliche Opfer Stellungnahme und Antworten der Parteien 4. ZeugInnenbegleitprogramme für kindliche Opfer Stellungnahme und Antworten der Parteien Die öffentliche Diskussion zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und die in den Medien dokumentierten Fälle

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Test: Wie sehr wird Ihr Lebensalltag durch den Schmerz bestimmt?

Test: Wie sehr wird Ihr Lebensalltag durch den Schmerz bestimmt? Test: Wie sehr wird Ihr Lebensalltag durch den Schmerz bestimmt? 5 6 Test: Wie sehr wird Ihr Lebensalltag durch den Schmerz bestimmt? Dieser Test vermittelt Ihnen selbst einen Eindruck darüber, wie sehr

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor!

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor! Peter von Karst Mehr Geld verdienen! So gehen Sie konkret vor! Ihre Leseprobe Lesen Sie...... wie Sie mit wenigen, aber effektiven Schritten Ihre gesteckten Ziele erreichen.... wie Sie die richtigen Entscheidungen

Mehr

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig?

Pädagogik. Melanie Schewtschenko. Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe. Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Pädagogik Melanie Schewtschenko Eingewöhnung und Übergang in die Kinderkrippe Warum ist die Beteiligung der Eltern so wichtig? Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung.2 2. Warum ist Eingewöhnung

Mehr

Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte Gesetzliche Unfallversicherung

Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte Gesetzliche Unfallversicherung Ihre Unfallversicherung informiert Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte Gesetzliche Unfallversicherung Weshalb Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte? 1 Als Sicherheitsbeauftragter haben Sie

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Oberlandesgericht Köln

Oberlandesgericht Köln 2 Ws 223-224/05, 2 Ws 232/05 Verkündet am: 15.07.2005 Oberlandesgericht Köln Beschluss Die Beschwerden werden auf Kosten der Beschwerdeführer als unzulässig verworfen. G r ü n d e : I. Den Angeklagten

Mehr

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen

Mehr

Schriftliche Opfererklärung und Rederecht

Schriftliche Opfererklärung und Rederecht Schriftliche Opfererklärung und Rederecht Telefon 0900-0101 (Ortstarif) (Victim Support in the Netherlands) Manchmal ist es möglich, in der Rechtssache als Opfer das Wort zu ergreifen. Sie können dann

Mehr

Es gilt das gesprochene Wort. Anrede

Es gilt das gesprochene Wort. Anrede Sperrfrist: 28. November 2007, 13.00 Uhr Es gilt das gesprochene Wort Statement des Staatssekretärs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Karl Freller, anlässlich des Pressegesprächs

Mehr

Verleihung des Max-Friedlaender-Preises 2012 an Herrn Rechtsanwalt Heinrich Hannover im Max-Joseph-Saal der Residenz München am 9.

Verleihung des Max-Friedlaender-Preises 2012 an Herrn Rechtsanwalt Heinrich Hannover im Max-Joseph-Saal der Residenz München am 9. Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Verleihung des Max-Friedlaender-Preises 2012 an Herrn Rechtsanwalt Heinrich Hannover im Max-Joseph-Saal der Residenz München am 9. November

Mehr

WAS finde ich WO im Beipackzettel

WAS finde ich WO im Beipackzettel WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden

Mehr

Das Frauenhaus ein guter Ort für Kinder! Schutz und Unterstützung für Mädchen und Jungen, die häusliche Gewalt erlebt haben.

Das Frauenhaus ein guter Ort für Kinder! Schutz und Unterstützung für Mädchen und Jungen, die häusliche Gewalt erlebt haben. Das Frauenhaus ein guter Ort für Kinder! Schutz und Unterstützung für Mädchen und Jungen, die häusliche Gewalt erlebt haben. » Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen,

Mehr

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie?

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie? Bearbeitungsstand:10.01.2007 07:09, Seite 1 von 6 Mediation verstehen Viele reden über Mediation. Das machen wir doch schon immer so! behaupten sie. Tatsächlich sind die Vorstellungen von dem, was Mediation

Mehr

DOWNLOAD. Wortfeld Recht. Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden. Jens Eggert. Downloadauszug aus dem Originaltitel:

DOWNLOAD. Wortfeld Recht. Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden. Jens Eggert. Downloadauszug aus dem Originaltitel: DOWNLOAD Jens Eggert Wortfeld Recht Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden auszug aus dem Originaltitel: m Gericht Die 8a besichtigt ein Gerichtsgebäude. Sie werden von Frau Schmidt in Empfang

Mehr

Befragt wurden 4.003 Personen zwischen 14 und 75 Jahren von August bis September 2013. Einstellung zur Organ- und Gewebespende (Passive Akzeptanz)

Befragt wurden 4.003 Personen zwischen 14 und 75 Jahren von August bis September 2013. Einstellung zur Organ- und Gewebespende (Passive Akzeptanz) Wissen, Einstellung und Verhalten der deutschen Allgemeinbevölkerung (1 bis Jahre) zur Organspende Bundesweite Repräsentativbefragung 201 - Erste Studienergebnisse Befragt wurden.00 Personen zwischen 1

Mehr

Fragebogen zu arbeitsplatzbezogenen Gedanken, Gefühlen und Verhaltensweisen

Fragebogen zu arbeitsplatzbezogenen Gedanken, Gefühlen und Verhaltensweisen Fragebogen zu arbeitsplatzbezogenen Gedanken, Gefühlen und Verhaltensweisen Die Aussagen auf den folgenden Seiten beziehen sich auf Situationen, Gedanken und Gefühle, die man im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz

Mehr

Volksbank BraWo Führungsgrundsätze

Volksbank BraWo Führungsgrundsätze Volksbank BraWo Führungsgrundsätze Präambel Die Führungsgrundsätze wurden gemeinsam von Mitarbeitern und Führungskräften aus allen Bereichen der Bank entwickelt. Dabei war allen Beteiligten klar, dass

Mehr

Gutes Leben was ist das?

Gutes Leben was ist das? Lukas Bayer Jahrgangsstufe 12 Im Hirschgarten 1 67435 Neustadt Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium Landwehrstraße22 67433 Neustadt a. d. Weinstraße Gutes Leben was ist das? Gutes Leben für alle was genau ist das

Mehr

Und was uns betrifft, da erfinden wir uns einfach gegenseitig.

Und was uns betrifft, da erfinden wir uns einfach gegenseitig. Freier Fall 1 Der einzige Mensch Der einzige Mensch bin ich Der einzige Mensch bin ich an deem ich versuchen kann zu beobachten wie es geht wenn man sich in ihn hineinversetzt. Ich bin der einzige Mensch

Mehr

Fachveranstaltungen Herbst /Winter 2014/15

Fachveranstaltungen Herbst /Winter 2014/15 Fachveranstaltungen Herbst /Winter 2014/15 In dem komplexen und sensiblen Feld der sexuellen Gewalt bieten Sie durch ihre klare Haltung und transparente und ruhige Herangehensweise konkrete und praxistaugliche

Mehr

Kreativ visualisieren

Kreativ visualisieren Kreativ visualisieren Haben Sie schon einmal etwas von sogenannten»sich selbst erfüllenden Prophezeiungen«gehört? Damit ist gemeint, dass ein Ereignis mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt, wenn wir uns

Mehr

Strafverteidiger werfen Staatsanwälten Beugehaft vor

Strafverteidiger werfen Staatsanwälten Beugehaft vor Wirtschaftsstrafrecht Strafverteidiger werfen Staatsanwälten Beugehaft vor Repräsentative Umfrage unter Deutschlands Verteidiger-Elite: Wie Staatsanwälte gegen Top-Manager vorgehen Düsseldorf 14. März

Mehr

Die große Wertestudie 2011

Die große Wertestudie 2011 Die große Wertestudie Projektleiter: Studien-Nr.: ppa. Dr. David Pfarrhofer Prof. Dr. Werner Beutelmeyer ZR..P.F/T Diese Studie wurde für die Vinzenz Gruppe durchgeführt Dokumentation der Umfrage ZR..P.F/T:

Mehr

Evangelisieren warum eigentlich?

Evangelisieren warum eigentlich? Predigtreihe zum Jahresthema 1/12 Evangelisieren warum eigentlich? Ich evangelisiere aus Überzeugung Gründe, warum wir nicht evangelisieren - Festes Bild von Evangelisation - Negative Erfahrungen von und

Mehr

Umgang mit Schaubildern am Beispiel Deutschland surft

Umgang mit Schaubildern am Beispiel Deutschland surft -1- Umgang mit Schaubildern am Beispiel Deutschland surft Im Folgenden wird am Beispiel des Schaubildes Deutschland surft eine Lesestrategie vorgestellt. Die Checkliste zur Vorgehensweise kann im Unterricht

Mehr

Das Thema von diesem Text ist: Geld-Verwaltung für Menschen mit Lernschwierigkeiten

Das Thema von diesem Text ist: Geld-Verwaltung für Menschen mit Lernschwierigkeiten Das Thema von diesem Text ist: Geld-Verwaltung für Menschen mit Lernschwierigkeiten Dieser Text ist von Monika Rauchberger. Monika Rauchberger ist die Projekt-Leiterin von Wibs. Wibs ist eine Beratungs-Stelle

Mehr

Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger

Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger Vortrag Vertrauen in Medien und politische Kommunikation die Meinung der Bürger Christian Spahr, Leiter Medienprogramm Südosteuropa Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlich

Mehr

Workshop: Wie ich mein Handikap verbessere erfolgreich Leben mit Multiple Sklerose!

Workshop: Wie ich mein Handikap verbessere erfolgreich Leben mit Multiple Sklerose! INTEGRA 7.-9.Mai 2014 Gernot Morgenfurt - Weissensee/Kärnten lebe seit Anfang der 90iger mit MS habe in 2002 eine SHG (Multiple Sklerose) gegründet und möchte viele Menschen zu einer etwas anderen Sichtweise

Mehr

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

Fragebogen zur Mitarbeiterzufriedenheit in Rehabilitationskliniken

Fragebogen zur Mitarbeiterzufriedenheit in Rehabilitationskliniken Name der Klinik Fragebogen zur Mitarbeiterheit in Rehabilitationskliniken Sie werden im Fragebogen zu verschieden Bereichen befragt, die Ihren Arbeitsalltag bestimmen. Bitte beantworten Sie die Fragen

Mehr

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken?

Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? UErörterung zu dem Thema Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? 2000 by christoph hoffmann Seite I Gliederung 1. In zu großen Mengen ist alles schädlich. 2.

Mehr

Gesprächsleitfaden Mitarbeitergespräch (MAG) für Mitarbeiter/innen

Gesprächsleitfaden Mitarbeitergespräch (MAG) für Mitarbeiter/innen UNIVERSITÄT HOHENHEIM DER KANZLER Miteinander Aktiv - Gestalten Gesprächsleitfaden Mitarbeitergespräch (MAG) für Mitarbeiter/innen Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie werden in nächster Zeit mit Ihrem

Mehr

Und im Bereich Lernschwächen kommen sie, wenn sie merken, das Kind hat Probleme beim Rechnen oder Lesen und Schreiben.

Und im Bereich Lernschwächen kommen sie, wenn sie merken, das Kind hat Probleme beim Rechnen oder Lesen und Schreiben. 5.e. PDF zur Hördatei und Herr Kennedy zum Thema: Unsere Erfahrungen in der Kennedy-Schule Teil 2 Herr Kennedy, Sie haben eine Nachhilfeschule in der schwerpunktmäßig an Lernschwächen wie Lese-Rechtschreibschwäche,

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Patientenverfügung. Was versteht man genau unter einer Patientenverfügung? Meine persönliche Patientenverfügung

Patientenverfügung. Was versteht man genau unter einer Patientenverfügung? Meine persönliche Patientenverfügung Patientenverfügung Erarbeitet vom Klinischen Ethikkomitee im Klinikum Herford. Im Komitee sind sowohl Ärzte als auch Mitarbeitende der Pflegedienste, Theologen und ein Jurist vertreten. Der Text entspricht

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

Reizdarmsyndrom lindern

Reizdarmsyndrom lindern MARIA HOLL Reizdarmsyndrom lindern Mit der Maria-Holl-Methode (MHM) Der ganzheitliche Ansatz 18 Wie Sie mit diesem Buch Ihr Ziel erreichen Schritt 1: Formulieren Sie Ihr Ziel Als Erstes notieren Sie Ihr

Mehr

Studie über die Bewertung von Wissen in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein

Studie über die Bewertung von Wissen in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein Studie über die Bewertung von Wissen in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein Sehr geehrte Damen und Herren, in der heutigen Wissensgesellschaft sind die zentralen Ressourcen erfolgreicher

Mehr

Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg

Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg Andere Wege zur Gesundheit bei Behandlung, Therapie und Pflege Der Mensch im Mittelpunkt einer medizinischen und therapeutischen Versorgung ganzheitlich individuell

Mehr

Kindeswohlgefährdung

Kindeswohlgefährdung Kindeswohlgefährdung Was ist Kindeswohl? Kinder haben Grundbedürfnisse. Werden diese befriedigt, ist ihr Überleben und ihre gesunde Entwicklung also ihr Wohl gesichert. Physiologische Bedürfnisse Bedürfnis

Mehr

Hörübung zum Hörtext: Warum es in Deutschland so viele Richter gibt

Hörübung zum Hörtext: Warum es in Deutschland so viele Richter gibt Hörübung zum Hörtext: Warum es in Deutschland so viele Richter gibt 1. Fassen Sie die Gründe für die sehr große Richterdichte zusammen: 1). 2). 3). 4).. 5) 6). 7). Hörübung zum Hörtext: Ehrenamtliche Richter

Mehr

Life-Domain-Balance gestalten Evaluation zweier Lanceo-Ansätze Dipl.-Psych. Nina Schiml, Uni Freiburg

Life-Domain-Balance gestalten Evaluation zweier Lanceo-Ansätze Dipl.-Psych. Nina Schiml, Uni Freiburg Life-Domain-Balance gestalten Evaluation zweier Lanceo-Ansätze Dipl.-Psych. Nina Schiml, Uni Freiburg gefördert vom Das Projekt Lanceo Life-Domain-Balance gestalten - Evaluation zweier Lanceo-Ansätze Folie

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Achten Sie auf Spaß: es handelt sich dabei um wissenschaftliche Daten

Achten Sie auf Spaß: es handelt sich dabei um wissenschaftliche Daten Tipp 1 Achten Sie auf Spaß: es handelt sich dabei um wissenschaftliche Daten Spaß zu haben ist nicht dumm oder frivol, sondern gibt wichtige Hinweise, die Sie zu Ihren Begabungen führen. Stellen Sie fest,

Mehr

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Forschungsprojekt: Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Leichte Sprache Autoren: Reinhard Lelgemann Jelena

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

Schüler und Lehrer. Teil 1: Was ist Erleuchtung? von Anssi Antila

Schüler und Lehrer. Teil 1: Was ist Erleuchtung? von Anssi Antila Schüler und Lehrer Teil 1: Was ist Erleuchtung? von Anssi Antila Dieses E-Book wurde erstellt für Tamara Azizova (tamara.azizova@googlemail.com) am 25.06.2014 um 11:19 Uhr, IP: 178.15.97.2 Inhaltsverzeichnis

Mehr

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

ONLINE-AKADEMIE. Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht Ziele ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits

Mehr

Dokumentation des Reflexionsworkshops 1 im Projekt QA am 15. Dezember 2005 im Haus Eckstein, Nürnberg

Dokumentation des Reflexionsworkshops 1 im Projekt QA am 15. Dezember 2005 im Haus Eckstein, Nürnberg Dokumentation des Reflexionsworkshops 1 im Projekt QA am 15. Dezember 2005 im Haus Eckstein, Nürnberg 1. Begrüßung/Vorstellung der Tagesordnung In seiner Einführungspräsentation machte Moderator Dr. Klaus

Mehr

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU 2 DIE MEDIZINISCH-PSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG (MPU) IST HOCH ANGESEHEN Das Image der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist zwiespältig: Das ist

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

r? akle m n ilie ob Imm

r? akle m n ilie ob Imm das kann man doch alleine erledigen dann schau ich doch einfach in die Zeitung oder ins Internet, gebe eine Anzeige auf, und dann läuft das doch. Mit viel Glück finde ich einen Käufer, Verkäufer, einen

Mehr

Das Bandtagebuch mit EINSHOCH6 Folge 32: BIN ICH PARANOID?

Das Bandtagebuch mit EINSHOCH6 Folge 32: BIN ICH PARANOID? HINTERGRUNDINFOS FÜR LEHRER Paranoide Persönlichkeitsstörung Jemand, der an paranoider Persönlichkeitsstörung leidet, leidet umgangssprachlich unter Verfolgungswahn. Das heißt, er ist anderen Menschen

Mehr

Eine flächendeckende psychotherapeutische sowie klinisch-psychologische Grundversorgung für Minderjährige und deren Familien.

Eine flächendeckende psychotherapeutische sowie klinisch-psychologische Grundversorgung für Minderjährige und deren Familien. Leitbild Vision Eine flächendeckende psychotherapeutische sowie klinisch-psychologische Grundversorgung für Minderjährige und deren Familien. Mission Die Seele stärken & Entwicklung fördern! Wir unterstützen

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

- mit denen Sie Ihren Konfliktgegner in einen Lösungspartner verwandeln

- mit denen Sie Ihren Konfliktgegner in einen Lösungspartner verwandeln 3 magische Fragen - mit denen Sie Ihren Konfliktgegner in einen Lösungspartner verwandeln Dipl.-Psych. Linda Schroeter Manchmal ist es wirklich zum Verzweifeln! Der Mensch, mit dem wir viel zu Regeln,

Mehr

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der erziehungsbeauftragten Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen

Mehr

Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation

Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation Einführung Mit welchen Erwartungen gehen Jugendliche eigentlich in ihre Ausbildung? Wir haben zu dieser Frage einmal die Meinungen von Auszubildenden

Mehr

Kurzanleitung für eine erfüllte Partnerschaft

Kurzanleitung für eine erfüllte Partnerschaft Kurzanleitung für eine erfüllte Partnerschaft 10 Schritte die deine Beziehungen zum Erblühen bringen Oft ist weniger mehr und es sind nicht immer nur die großen Worte, die dann Veränderungen bewirken.

Mehr

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Meet the Germans Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Handreichungen für die Kursleitung Seite 2, Meet the Germans 2. Lerntipp

Mehr

Engagement für unsere gemeinsame Zukunft Sümeyra Coskun

Engagement für unsere gemeinsame Zukunft Sümeyra Coskun Engagement für unsere gemeinsame Zukunft Sümeyra Coskun Kurzbeschreibung: Ich bin Sümeyra Coskun, besuche das BG Gallus in Bregenz und bin 16 Jahre alt. Ich bezeichne mich als engagierte Person, weil ich

Mehr

Aussagen zur eigenen Liebe

Aussagen zur eigenen Liebe Aussagen zur eigenen Liebe 1. Themenstrang: Ich liebe Dich 1.1 Liebesäußerung Die schreibende Person bringt mit dieser Aussage ihre Liebe zum Ausdruck. Wir differenzieren zwischen einer Liebeserklärung,

Mehr

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Was verkaufen wir eigentlich? Provokativ gefragt! Ein Hotel Marketing Konzept Was ist das? Keine Webseite, kein SEO, kein Paket,. Was verkaufen

Mehr

Das ist (nicht) meine Aufgabe!

Das ist (nicht) meine Aufgabe! Das ist (nicht) meine Aufgabe! Aufgabenredefinitionen von Sonderpädagogen in Beratungs- und Unterstützungssystemen sowie Mobilen Diensten im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung in Niedersachsen

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Wie bewerten. LehrerInnen & SchülerInnen. die MindMatters-Materialien?

Wie bewerten. LehrerInnen & SchülerInnen. die MindMatters-Materialien? Wie bewerten LehrerInnen & SchülerInnen die MindMatters-Materialien? Ergebnisse zur Initialtestung Wer hat an der Initialtestung teilgenommen? Befragt wurden 24 LehrerInnen (14 Frauen, 8 Männer) und 400

Mehr

Private Senioren- Unfallversicherung

Private Senioren- Unfallversicherung Private Senioren- Unfallversicherung Ergebnisse einer repräsentativen Studie von forsa September 2010 1 Inhalt Studiensteckbrief Management Summary Grafiken: Meinungen rund um das Thema private Unfallversicherungen

Mehr

Kärntner Elterndiplom 2015/16

Kärntner Elterndiplom 2015/16 Das Karntner : Abt. 4 Kompetenzzentrum Soziales Kärntner Elterndiplom 2015/16 Kompetente und starke Eltern haben es leicht(er)" " - mitmachen, mitgestalten, voneinander profitieren - Arbeitsvereinigung

Mehr

Wilfried Ströver - Entspannungstechniken, Meditation und Qigong was ist gleich, was unterscheidet sie? - 2012

Wilfried Ströver - Entspannungstechniken, Meditation und Qigong was ist gleich, was unterscheidet sie? - 2012 1 Inhaltsverzeichnis Die Fragestellung Seite 1 Entspannungstechniken Seite 1 Meditation Seite 2 Qigong Seite 3 Tabellarische Zusammenfassung Seite 4 Schlusswort Seite 4 Literaturhinweise Seite 4 Die Fragestellung

Mehr

Fragebogen zur Qualität unserer Teamarbeit

Fragebogen zur Qualität unserer Teamarbeit Fragebogen r Qualität unserer Teamarbeit Die folgenden Aussagen beschreiben wesentliche Aspekte der Teamarbeit wie Kommunikation, Informationsaustausch, Zielfindung, Umgang miteinander etc. Bitte kreuzen

Mehr

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

Wegweiser für Eilanträge nach dem Gewaltschutzgesetz

Wegweiser für Eilanträge nach dem Gewaltschutzgesetz Wegweiser für Eilanträge nach dem Gewaltschutzgesetz l Amtsgericht Frankfurt am Main l Amtsgericht Frankfurt-Höchst l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l l Hrsg.: Arbeitskreis Interventionen

Mehr

K u n d e n. F r a g e b o g e n. für die Gütesiegel- verleihung. - ambulante Dienste -

K u n d e n. F r a g e b o g e n. für die Gütesiegel- verleihung. - ambulante Dienste - K u n d e n F r a g e b o g e n für die Gütesiegel- verleihung - ambulante Dienste - Der ambulante Dienst, durch den Sie betreut werden, hat bei mir die Verleihung eines Gütesiegels beantragt. Hierbei

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

DAVID: und David vom Deutschlandlabor. Wir beantworten Fragen zu Deutschland und den Deutschen.

DAVID: und David vom Deutschlandlabor. Wir beantworten Fragen zu Deutschland und den Deutschen. Das Deutschlandlabor Folge 09: Auto Manuskript Die Deutschen sind bekannt dafür, dass sie ihre Autos lieben. Doch wie sehr lieben sie ihre Autos wirklich, und hat wirklich jeder in Deutschland ein eigenes

Mehr

Pressemitteilung 60 /2014

Pressemitteilung 60 /2014 Pressemitteilung 60 /2014 Gutes tun für immer und ewig Die Stiftung Augen heilen-dr. Buchczik Stiftung engagiert sich für Menschen in der 3. Welt Paderborn / Detmold, 18. Dezember 2014 Eine Stiftung zu

Mehr

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED? Wenn auch die Begriffe "Buchhaltung Buchführung" in der letzten Zeit immer mehr zusammen zuwachsen scheinen, so ist er doch noch da: Der

Mehr

Anleitung. Empowerment-Fragebogen VrijBaan / AEIOU

Anleitung. Empowerment-Fragebogen VrijBaan / AEIOU Anleitung Diese Befragung dient vor allem dazu, Sie bei Ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Anhand der Ergebnisse sollen Sie lernen, Ihre eigene Situation besser einzuschätzen und eventuell

Mehr

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und

Mehr

KEINE SEXUELLEN ÜBERGRIFFE IM OL-SPORT. Merkblatt Kinder und Jugendliche oder AthletInnen

KEINE SEXUELLEN ÜBERGRIFFE IM OL-SPORT. Merkblatt Kinder und Jugendliche oder AthletInnen KEINE SEXUELLEN ÜBERGRIFFE IM OL-SPORT Merkblatt Kinder und Jugendliche oder AthletInnen Deine Gefühle sind wichtig! Du hast ein Recht auf Hilfe! Du hast das Recht, nein zu sagen! Dein Nein soll von anderen

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Wir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression

Wir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir sind für Sie da Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen Depressionen lassen sich heute meist gut behandeln. Häufig ist es

Mehr

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert.

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert. Wählen ist wichtig Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert. Mit dem Wahlrecht können wir uns in die Politik einmischen. Die

Mehr

Um Ihre Ziele durchzusetzen! Um Beziehungen zu knüpfen und zu pflegen! Um in Begegnungen mit anderen Ihre Selbstachtung zu wahren!

Um Ihre Ziele durchzusetzen! Um Beziehungen zu knüpfen und zu pflegen! Um in Begegnungen mit anderen Ihre Selbstachtung zu wahren! Handout 19 Interpersonelle Grundfertigkeiten Einführung Wozu brauchen Sie zwischenmenschliche Skills? Um Ihre Ziele durchzusetzen! Um Beziehungen zu knüpfen und zu pflegen! Um in Begegnungen mit anderen

Mehr

Was denken die Deutschen über drohende Pflegebedürftigkeit und assistierten Suizid?

Was denken die Deutschen über drohende Pflegebedürftigkeit und assistierten Suizid? 13. Dezember 2012 Umfrage Umfrage Umfrage Umfrage Umfrage Umfrage Umfrage Was denken die Deutschen über drohende Pflegebedürftigkeit und assistierten Suizid? TNS Infratest-Umfrage im Auftrag der Patientenschutzorganisation

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Elma van Vliet. Mama, erzähl mal!

Elma van Vliet. Mama, erzähl mal! Elma van Vliet Mama, erzähl mal! Elma van Vliet Mama, erzähl mal! Das Erinnerungsalbum deines Lebens Aus dem Niederländischen von Ilka Heinemann und Matthias Kuhlemann KNAUR Von mir für dich weil du

Mehr

So finden Sie Ihr persönliche Führungsstrategie!

So finden Sie Ihr persönliche Führungsstrategie! So finden Sie Ihr persönliche Führungsstrategie! Sie möchten Ihrer Tätigkeit als Führungskraft mehr Sinn geben. Sie wollen in allen Situationen glaubwürdig wirken und von Ihrem Umfeld respektiert werden.

Mehr