ASSIST4. Warenursprung und Präferenzen. Optional auch direkt in SAP ERP dank bewährtem ATC:: Plug-in. Nahtlos und modifikationsfrei. Und on Demand.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ASSIST4. Warenursprung und Präferenzen. Optional auch direkt in SAP ERP dank bewährtem ATC:: Plug-in. Nahtlos und modifikationsfrei. Und on Demand."

Transkript

1 Warenursprung und Präferenzen ASSIST4 Optional auch direkt in SAP ERP dank bewährtem ATC:: Plug-in. Nahtlos und modifikationsfrei. Und on Demand. Software, Beratung und Services für Außenwirtschaft und Logistik

2 Präferenzen nutzen Mit ASSIST4 Warenursprung ung und Präferenzen (WuP) können Unternehmen die Vorteile e schöpfen, die Zollrecht und Präferenzabkommen bieten. en. aus- Sie werden dabei unterstützt, tützt, die Ursprungsanteile ihrer Waren zu kalkulieren, deren Präferenzberechtigung rechtsdisicher zu bewerten und dafür nötigen Nachweise wie Langzeit-Lieferantenerklärungen rungen elektronisch anzufordern, zu verwalten und auszustellen. en. Präferierter Ursprung Ihrer WuP-Lösung: AEB Die Lösung für das zeitgemäße und sichere Management von Lieferantenerklärun nerklärungen und Präferenznachweisen. Und zur Präfe zukunftsrenzkalkulation. Vom Anbieter der wohl erfolgreichsten Software Suite für Außenwirtschaft und Logistik. ASSIST4 WuP. Wettbewerbsvorteil WuP Auf der Suche nach Wettbewerbsvorteilen stoßen Unternehmen zunehmend auf einen Bereich, der bisher eher als Kostenverursacher galt: die Zollvorschriften. Durch die Nutzung von Handelsabkommen sind zum Teil erhebliche Margenvorteile realisierbar. Wie sieht das in der Praxis aus? Firmen, die präferenzberechtigt exportieren oder importieren möchten, müssen einiges klären, regeln und dokumentieren. Je besser die Prozesse und Systeme darauf ausgerichtet sind, desto einfacher und sicherer können Freihandelsabkommen genutzt werden. Doch zuerst: Was ist der zollrechtliche und betriebswirtschaftliche Hintergrund des Themas Warenursprung und Präferenzen? Nicht immer einfach zu bestimmen. Jede Ware hat einen Ursprung, also einen Ort, an dem sie hergestellt wird. In Zeiten der Globalisierung ist der Ursprung aber nicht immer einfach zu bestimmen: Einzelteile für Produkte wie Autos oder E-Bikes kommen aus aller Welt. Der Zucker, der in einer Schokolade verarbeitet wird, stammt meist von einem anderen Kontinent. Kommt also Schweizer Schokolade wirklich aus der Schweiz? Hat das Deutsche Auto wirklich seinen Ursprung in der EU? Um die Sache noch komplizierter zu machen, unterscheidet die Rechtslage auch noch zwischen einem handelsrechtlichen Ursprung und einem präferenziellen Ursprung. Einen handelsrechtlichen Ursprung hat jede Ware; einen präferenziellen Ursprung kann sie erlangen. Wie? Indem sie Regeln aus Freihandelsabkommen erfüllt. Diese Präferenzabkommen legen fest, wie hoch der Anteil der aus Drittländern bezogenen Teile sein darf, damit die daraus hergestellte Ware immer noch den präferenziellen Ursprung EU führen darf. Konkret: Je nach Produkt darf dieser Anteil einen Wert von 40 % nicht übersteigen, bei manchen Artikeln liegt der Schwellenwert sogar bei maximal 30 %. Das bringt WuP: Der Kunde kann günstiger einführen. Werden die betreffenden Werte eingehalten, können die jeweiligen Präferenzabkommen genutzt werden, die die EU beispielsweise mit der Schweiz, Mexiko, Südkorea oder demnächst auch mit Indien geschlossen hat. In barer Münze zahlt sich das dann für den Importeur im jeweiligen Zielland aus, der weniger oder gar keinen Zoll zahlen muss. Doch auch das exportierende Unternehmen kann profitieren, wenn es seine Produkte mit Präferenznachweis versendet: Durch die Zollersparnis werden die betreffenden Produkte am Markt günstiger besonders bei hochpreisigen Artikeln mit hohem Zollsatz kann sich das schnell rechnen. Pflicht: Nachweis der Präferenzberechtigung. Um rechtssicher diese Vorteile zu nutzen, muss natürlich nachgewiesen werden können, dass der Ursprung EU zu Recht präferenzberechtigend eingesetzt wird. Wenn ein Produkt aus vielen Einzelteilen besteht, ist dieser Nachweis des Präferenzursprungs allerdings schwierig ohne IT-Unterstützung beinahe unmöglich. Denn die Lieferanten müssen dafür den Ursprung der Vormaterialien bestätigen. Viele tun dies in Form einer Langzeit-Lieferantenerklärung. Wenn allerdings auf Basis einer nicht korrekten Lieferantenerklärung ein falsch ausgestellter Präferenznachweis die Ware begleitet, kann das drastische Folgen haben. Dem Exporteur drohen ein Bußgeld sowie Forderungen des Kunden, wenn dieser den Importzoll nachträglich bezahlen muss. Die Hersteller sollten also prüfen, ob die ausgestellten Lieferantenerklärungen korrekt sind. Lohnt sich WuP? Drei Fragen schaffen Klarheit. Die Verantwortlichen sollten drei Fragen beantworten können: Sind die Exportmärkte präferenzberechtigte Märkte? Lässt sich dort ein ausreichend hoher Zollvorteil erzielen? Und: Sind die Anpassungen vertretbar, mit denen die Prozesse in Beschaffung und Lieferantenmanagement fit für WuP gemacht werden müssen? Keine einfachen Fragen aber es lohnt sich, denn wenn alle drei mit einem Ja beantwortet werden können, dann bringt ASSIST4 WuP echte Vorteile. Besonders wichtig sind diese Überlegungen aber auch für Unternehmen, die bereits jetzt Präferenzen nutzen, aber den Warenursprung noch manuell kalkulieren oder auch die Präferenznachweise noch papiergestützt verwalten. Ob Sie neu einsteigen in das Thema Warenursprung und Präferenzen oder bereits Präferenzen nutzen, sich aber nach einer zeitgemäßen und zukunftssicheren IT-Lösung umschauen: ASSIST4 WuP ist genau das. 2 3

3 Präferenzkalkulation: automatisch mit ASSIST4 Ob ein Produkt einen präferenziellen Warenursprung erlangt, hängt vom Zusammenwirken vieler komplizierter Regeln ab, die in den jeweiligen Präferenzabkommen hinterlegt sind. Je nach Bestimmungsland ist die Erlangung einer Zollpräferenz unterschiedlich geregelt. ASSIST4 hilft hier dabei, herauszufinden, ob Präferenzabkommen genutzt werden können. Rechnen lassen mit ASSIST4 ASSIST4 hilft dem Ausführer dabei, festzustellen, ob beziehungsweise ab welchem Verkaufspreis seine Produkte präferenziellen Ursprung haben. In ASSIST4 können die Stücklisten mit Warennummern, Preisen und Mengen aus dem ERP-System eingespielt werden. Im System sind alle bilateralen Präferenzabkommen zwischen der EU und anderen Staaten sowie die dazugehörigen Listenregeln hinterlegt. Je Bestimmungsland ermittelt das System, ob ein Präferenzabkommen besteht und ob die hergestellte Ware präferenzberechtigt ist. Statt den Regelzollsatz zu bezahlen, muss der Importeur nur den nied rigeren Präferenzzollsatz entrichten und kann so Abgaben sparen. Auch die Einkaufsabteilung kann interessante Schlüsse ziehen: Nicht immer ist die Beschaffung eines Einzelteils aus einem Drittland trotz niedriger Produktionskosten günstiger, wenn dadurch der präferenzielle Ursprung des Endprodukts in der EU verloren geht und damit die Präferenzberechtigung. ASSIST4 unterstützt Sie mit folgenden Funktionen: Automatische Berechnung des Präferenzursprungs auf der Basis von Stücklisten und Listenregeln Behandlung von Produkten, die sowohl eigengefertigt als auch zugekauft sind (Mischbezug) Abkommensspezifische Berücksichtigung der allgemeinen Toleranz Berechnungen des Mindestverkaufspreises zum Erhalt des Präferenzursprungs AEB-Datenservice Anfordern und Verwalten von Langzeit-Lieferantenerklärungen Mehrstufiges Mahnverfahren bei ausstehenden Langzeit-Lieferantenerklärungen Erstellen, Verlängern und Widerrufen von eigenen Langzeit-Lieferantenerklärungen 4 5

4 Immer aktuell mit dem AEB-Datenservice. Die Freihandelsabkommen der EU im Überblick Manche Freihandelsabkommen haben jahrzehntelang Bestand. Andere werden nur vorläufig angewendet oder gar ausgesetzt. ASSIST4 behält den Überblick. Jederzeit und tagesaktuell. Mit dem AEB-Datenservice. Pan-Euro-Med Kumulierung SAP Kumulierung Paneuropäische Kumulierung Länder, Zonen, Abkommen Versucht man, die Präferenzlandschaft abzubilden, müssen nicht nur einzelne Länder, sondern ganze Zonen berücksichtigt werden. Wird ein Land Mitglied der EU, entfallen die Präferenzabkommen und es gelten die Regeln innerhalb der EU. Andere Länder schließen neue Abkommen mit der EU. Manche davon sind einseitig, andere sind bilateral. Den Überblick zu behalten ist aufwändig. Das gilt auch beim Einsatz einer Software-Lösung: Wenn Veränderungen bei Präferenzregeln nicht in den Basisdaten der Software nachgezogen werden, dann kann sie auch nicht richtig rechnen. Deshalb kümmert sich AEB selbst darum, dass ASSIST4 Waren ursprung und Präferenzen auf aktuellem Stand ist. Automatisch und proaktiv. Immer dann, wenn sich etwas geändert hat. Konkrete Aktualisierungen Der Datenservice basiert zum einen auf regelmäßig aktualisierten Daten des Bundesanzeigerverlags und wird ergänzt um Inhalte aus anderen Quellen. Er umfasst: Präferenzrechtliche Ursprungsregeln Definition der einzelnen Präferenzabkommen Definitionen der Präferenz Zonen Ländertabellen Nachweisarten Überwachung der Überwachung Damit Sie selbst jederzeit den Überblick über die Daten behalten, bietet ASSIST4 natürlich die Möglichkeit, alle eingespielten Datenservice-Versionen anzuzeigen sowohl die aktuellen Änderungen als auch die der Vorgänger-Versionen. So können Sie für Ihr Geschäft relevante Änderungen schnell überprüfen. Färöer (FO) Israel (IL) Besetzte palästinensische Gebiete (PS) Algerien (DZ) Marokko (MA) Tunesien (TN) Ägypten (EG) Jordanien (EG) Libanon (LB) Syrien (SY) Albanien (AL) Montenegro (ME) Bosnien Herzegowina (BA) Mazedonien (MK) Serbien (RS) Kosovo (XK) Türkei (TR) Zollunion gewerbliche Waren Präferenzregelung EGKS Waren Präferenzregelung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Schweiz (CH) EWR Norwegen (NO) Liechtenstein (LI) Island (IS) Europäische Union AT HU BE IE BG IT CY LT CZ LU DE LV DK MT EE NL ES PL Mexiko (MX) Chile (CL) Republik Korea (KR) Südafrika (ZA) Cariforum (CAF) West Pazifik Staaten (WPS) Eastern & Southern Africa (ESA) Ceuta (XC) und Melilla (XL) Andorra (AD) und San Marino (SM) Libanon (LB) Zentralafrika Zentralamerika (CAM) Ukraine (UA) Georgien (GE) Andenstaaten Republik Moldau (MD) Der Ermächtigte Ausführer Die Bewilligung zum Ermächtigten Ausführer sichert einem Unternehmen eine deutliche Beschleunigung der Prozesse und bringt höhere Flexibilität mit sich. Ein Ermächtigter Ausführer kann Präferenznachweise jederzeit eigenverantwortlich ohne Mitwirkung der Zollverwaltung ausstellen auch oberhalb der Wertgrenze von Euro. Voraussetzung ist jedoch, dass das Unternehmen seine Zuverlässigkeit in Bezug auf die Einhaltung und Kenntnis des Präferenzrechts nachweist. FI FR GB GR HR Legende: einseitig bilateral Stand: 2016 PT RO SE SI SK Syrien (SY) Überseeische Länder (ÜLG) Entwicklungsländer (APS) Ecuador (EC) Market Access Regulation (MAR/AKP) 6 7

5 Jede Regel beinhaltet Listen. Jedes Abkommen beinhaltet Regeln. ASSIST4 WuP beinhaltet sie alle. Je umfangreicher die Regeln sind, desto wichtiger ist der Überblick: ASSIST4 behält ihn für Sie. Unabhängig davon, ob es sich um Werteregeln handelt oder um Positionswechsel, Minimalbehandlung, Mischbezug, mehrstufige Stücklisten oder Baugruppen. Mit der Möglichkeit zum manuellen Eingriff. Alles gelistet? Die Listenregeln, die sich aus den Präferenzabkommen ergeben, werden in ASSIST4 ebenso abgebildet wie ein Vergleich von abweichenden Ergebnissen aus den Spalten drei und vier der Präferenzabkommen. Egal, ob eine 30 %, 40 % oder sonstige Werteregel vorliegt, ob mit oder ohne Toleranz, ob es sich um einen Positionswechsel handelt oder eine Kombination aus verschiedenen Regelkomponenten zum Tragen kommt ASSIST4 kennt sich damit aus. Auch bei Minimalbehandlung oder Mischbezug. Lediglich textliche Beschreibungen von Herstellungsvorgängen und Vormaterialien können nicht automatisiert ausgewertet werden. Aber eine Regel kann als erfüllt oder nicht erfüllt gekennzeichnet werden. Ist eine automatische Zuordnung der anzuwendenden Listenregel nicht möglich, beispielsweise bei einer ex-positionsregel, kann die Auswahl manuell erfolgen. Das beherrscht ASSIST4 Listenregeln Werteregeln Positionswechsel Allgemeine Toleranz Minimalbehandlung Mischbezug Mehrstufige Stücklisten und Baugruppen-Kalkulation ASSIST4 WuP betrachtet Stücklisten immer in einer Kopf-Position-Beziehung. In beliebiger Tiefe. Dabei wird zunächst der Präferenzstatus jeder Baugruppe ermittelt und dann der Status der daraus hergestellten Erzeugnisse errechnet. Protokoll und Auswertung Hat ASSIST4 alles richtig gelistet? In einem Protokoll erhalten Sie alle Daten auf einen Blick. Zunächst das Material des Erzeugnisses, dann die Wertanteile von Ursprungswaren und Nicht-Ursprungswaren sowie die verwendete Regel. Es folgen die Stückliste, die zugrunde liegenden Einzel- und Gesamtbewertungen, Nachweise und Wareneingänge. Übersichtlich und kompakt. Mit einer Schnittstelle: Die ermittelten Kalkulationsergebnisse können zudem über dokumentierte Schnittstellen zur Weiterverarbeitung in angrenzende Prozesse und Systeme integriert werden. So können Sie beispielsweise mit dem ATC :: Plug-in die Ursprungstexte in SAP auf Ihre Rechnungen drucken. Ihr Datenexport kann umfassend oder in Differenz zum letzten Export geschehen. Mit Filter und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten für eine Auswertung nach Ihren Wünschen. Ich habe ein E-Bike mit dem HS-Code 8711, das ich in die Schweiz tieren will. Die Materialien exporstammen aus Deutschland und China. Wie lautet die Präferenzregel? 8 9

6 Komplexe Werteregel: Einfach effizient mit ASSIST4 Je nach Länderabkommen und gültiger Präferenzregel können Waren vergünstigt eingeführt werden. ASSIST4 ermittelt auf Basis der vorhandenen Daten den Mindestverkaufspreis zum Erhalt des Präferenzursprungs. Dabei kann der empfohlene Verkaufspreis je Land und Abkommen stark variieren. Wird eine Werteregel mit einer erweiterten Regel kombiniert, ist die Berechnung entsprechend komplizierter. Vor allem wenn Toleranzregeln und Baugruppen eine Rolle spielen. ASSIST4 bezieht alles ein. Wie in diesem Beispiel eines E-Bike-Herstellers, der aus Deutschland in die Schweiz Ziehen Sie Ihr Fazit selbst ASSIST4 WuP macht Regeln transparent. In diesem Beispiel wurde die 40 %-Regel auf die Vormaterialien ohne Ursprung angewandt, um den Mindestverkaufspreis in der Schweiz zu ermit- aus aber noch einen weiteren Schluss ziehen: Wenn er ein E-Bike in der Schweiz für verkaufen will, darf der Wert der Teile aus China den Wert von nicht übersteigen. Zudem muss die zweite Bedingung erfüllt spiel ergibt sich daraus eine Grenze von ca für die Vormaterialien aus China. Sonst verliert die Ware die Präferenzberechtigung. Dann wird die Ware trotz günstiger Einzelteile teurer durch höhere Zoll abgaben. Und ex portieren möchte. teln. Im konkreten Fall liegt der Min- sein, dass die aus China stammenden somit wird das Thema Warenursprung destverkaufspreis also bei 2.125, Vormaterialien höchstens so viel kos- und Präferenzen für alle interessant. wenn für 850 Teile aus China impor- ten dürfen wie die aus Deutschland Vom Kunden, über den Vertrieb, Ein- tiert werden. Der Hersteller kann dar- stammenden. In diesem Rechenbei- kauf bis hin zum Controlling. Ein E-Bike viele Materialien Ein Hersteller von E-Bikes aus Deutschland verkauft ein komplettes E-Bike. Als Grundlage für die Kalkulation dient eine Stückliste mit mehreren ASSIST4 zeigt auf: Präferenzberechtigt exportieren durch Mindestverkaufspreis In ASSIST4 WuP wird auf Basis der Stücklisten aus dem ERP kalkuliert. materialien ohne Ursprungseigenschaft den Wert der Vormaterialien mit Ursprungseigenschaft nicht überschreitet. Den Wert des Vormaterials entnimmt ASSIST4 aus dem Waren- Sattel und Sattelstütze Lenker, Griffe und Vorbau Schaltung und Bremsen Positionen inklusive einer eigenen Baugruppe für den Motor. Bei der Beim Lieferanten aus Deutschland ist das präferenzielle Ursprungsland eingang, der Bestellung oder dem Materialstamm. Rahmen und Akku Herstellung verwendet er einige Zukaufartikel, die er von zwei unterschiedlichen Lieferanten bezieht: Ein Deutschland. Die Artikel werden mit dem Kennzeichen Präferenzware in ASSIST4 WuP geführt. Beim Lieferan- Ziel der Berechnung ist, pro Land den Ab-Werk-Preis für das Erzeugnis zu Reifen und Felge Reifen und Felge Lieferant sitzt in Deutschland und ten aus China hingegen wird eine Ne- ermitteln, ab dem die komplexe Regel beliefert ihn mit Teilen im Wert von gativerklärung bereits automatisch erfüllt ist, sprich: der Mindestver Der Lieferant bestätigt den beim Einlesen der Daten angelegt und kaufspreis. Dieser wird später ans EU-Ursprung mit einer Lieferantener- der Status auf ohne Präferenz gesetzt. ERP-System übergeben, um auch dort klärung. Die weiteren Zukaufartikel ASSIST4 zeigt dann nach erfolgter die Präferenzberechtigung zu erkennen. stammen aus China und haben einen Kalkulation einen Mindestverkaufs- Wert von 850. preis an, der in diesem Beispiel für den Verkauf in die Schweiz bei liegt. Die rechtliche Grundlage: die komplexe Regel. E-Bikes mit dem HS-Code 8711 sind für Lieferungen in die Schweiz präferenzberechtigt, wenn der Wert aller Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft 40 % des Ab-Werk-Preises des Erzeugnisses nicht überschreitet. Zudem muss die Bedingung erfüllt sein, dass der Wert aller verwendeten Vor- Antrieb Antrieb Federgabel Übrigens, das abgebildete E Bike stammt vom AEB Kunden Merida. Die Länderzuordnung der Einzelteile wurde in diesem Beispiel allerdings von AEB vorgenommen

7 Lieferantenerklärungen anfordern, verwalten und ausstellen: einfach, elektronisch, einsehbar. ASSIST4 WuP macht es Ihnen leicht, Ihre Präferenznachweise und Langzeit-Lieferantenerklärungen zu verwalten. Das gilt für die Nachweise, die Sie bei Ihren Lieferanten anfordern, ebenso wie für die, die Sie selbst für Ihre Kunden ausstellen. Drei Beispiele, wie ASSIST4 das Handling von Lieferantenerklärungen unterstützt. Bisher: Aufwändig, umständlich, papiergestützt, verteilt. Mit AEB: zeitgemäß, zentral, zukunftssicher. 4. Jederzeit auskunftsfähig: Weil die Lieferantenerklärungen nicht mehr Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE) Mit ASSIST4 WuP vereinfachen Sie diese nur in Ordnern im Regal stehen, sondern sind die Grundlage für die Beantragung Vorgänge in weiten Teilen. Dies gelingt elektronisch einsehbar sind, können einer Warenverkehrsbescheinigung vornehmlich durch fünf grundlegende alle Abteilungen einfach auf die Infor- EUR.1 oder EUR-MED bei der deutschen Neuerungen: mationen zugreifen. Zollverwaltung. Mit diesen Bescheinigungen wird der Warenursprung nach- 1. Elektronisch erfasst: Alle Präferenz- 5. Richtig kalkuliert: Die elektronisch Alle LLEs im Schnellzugriff Über viele Filter und Recherchewege Neuer Lieferant? Erkannt. ASSIST4 WuP ist in der Lage, regelmäßig Eintreffen recht zeitig? Besser rechtzeitig! gewiesen und die Präferenz gewährt. nachweise sind digital vorhanden. vorhandenen Nachweise bilden die erhalten alle Mitarbeiter, die dazu die Lieferanten und Artikel-Stammdaten ASSIST4 WuP überwacht die Fristen, Daher ist die rechtmäßige Ausstellung Basis sowohl für die Präferenzkalku- berechtigt sind, Zugriff auf die Liefe- aus Ihrem ERP-System zu importieren die bei Langzeit-Lieferantenerklärungen von Lieferantenerklärungen durch den 2. Sichere Prozesse: Die Prozesse lation als auch für die Ausstellung von rantenerklärungen. Von jedem PC aus, und zu analysieren. Dabei wird erkannt, wichtig sind. Im Kern dreht sich alles Hersteller oder den Zwischenhändler zum Anfordern, Verwalten und Aus- eigenen Lieferantenerklärungen. der Zugang zum Internet hat. ob ein neuer Artikel von einem neuen um den Gültigkeitszeitraum. Weil eine wichtige, zollrechtliche Handlung. stellen sind standardisiert und können Nicht alle Lieferanten sind schon bereit, Lieferanten verwendet wird. Ist dies ASSIST4 diesen kennt, stößt es recht- Für viele Unternehmen hat diese nüch- weitgehend automatisiert werden. ASSIST4 Warenursprung und Präfe- LLEs tatsächlich auch in elektronischer der Fall, bereitet ASSIST4 WuP eine zeitig die nötigen Aktivitäten an. terne Aussage ganz praktische Aus- renzen schafft so mehr als nur eine Form zu übermitteln. Ist dies der Fall, entsprechend vorausgefüllte Langzeit- Bei angeforderten LLEs Ihrer Liefe- wirkungen: Viel Aufwand ist nötig, 3. Automatisch aktuell: Die Dokumente, zentrale Ablage aller Präferenznach- kann Ihr Bearbeiter rasch das zurück- Lieferantenerklärung vor. Der Bearbeiter ranten läuft die Frist nach Absenden um bei jedem Lieferanten rechtzeitig die als Vorlage für anzufordernde und weise. Sie erhalten damit einen gesendete Papier in elektronische sieht dann auf einen Blick, dass dieser der Anforderungsnachricht. Reagiert den korrekten Präferenznachweis auszustellende Langzeit-Lieferanten- schlüssigen, unterbrechungsfreien Form überführen. Das Original kann Lieferant erstmals angeschrieben Ihr Lieferant nicht, wird ein Mahn- anzufordern, die nach und nach auf erklärungen dienen, sind durch den Workflow, sichere Prozesse und ein als eingescanntes Dokument mit ab- werden muss. Neben der anzufordernden schreiben automatisch in ASSIST4 Papier eintreffenden Dokumente zu AEB-Datenservice immer auf aktuellem effizientes Werkzeug für alle Ihre gelegt werden. Lieferantenerklärung können weitere WuP angelegt und im Mahn-Monitor prüfen, abzulegen, und um die nicht Stand. Mitarbeiter. Elektronisch eintreffende Nachweise Dokumente hinzugefügt werden zum angezeigt. Es kann mit einem Klick eintreffenden anzumahnen werden dann dem jeweiligen Vorgang Beispiel ein Merkblatt darüber, was verschickt werden. Ähnlich hohen Aufwand und Fachwissen zugeordnet und finden Verwendung in Ihr Lieferant in der LLE noch ergänzen Bei LLEs, die Sie für Ihre Kunden aus- erfordert auch das Ausstellen von Prä- allen Prozessen wie der Bewertung muss. stellen, legt ASSIST4 rechtzeitig eine ferenznachweisen. Bis alle Informationen und Kalkulation. Auf Klick versendet ASSIST4 WuP eine neue LLE an und bereitet alles vor, zusammengetragen, die korrekten mit dieser Erstanforderungs- damit Ihr Bearbeiter proaktiv die LLE Formulierungen ermittelt und dann nachricht samt den benötigten Doku- an Ihre Kunden versenden kann. in der richtigen Form auf einem For- menten. Und überwacht den Fortgang. mular oder auch auf einem Handel s- papier ausgestellt sind, gehen oft Tage ins Land. Eine besondere Herausforderung ist es dabei, die Lieferantenerklärungen korrekt und in genau der Form auszustellen, wie sie rechtlich vorgeschrieben sind

8 Für jeden die richtige Sicht ASSIST4 WuP stellt für jeden am Prozess Beteiligten die richtigen Informationen und Funktionen zur Verfügung. Mit einer zeitgemäßen und intuitiv zu bedienenden Benutzeroberfläche. Für Geschäftsführung und Vorstand Sie suchen Wettbewerbsvorteile und Einsatz an Ressourcen. ASSIST4 WuP versuchen, Aufwände zu optimieren: bringt rechtssichere Prozesse. Und AEB ASSIST4 WuP ist das Werkzeug, mit dem ist strategischer Partner rund um Außenwirtschaft und Logistik. Sie Präferenzen nutzen bei optimiertem Für Ihre Zollabteilung Sachbearbeiter der Zollabteilung fordern Materialien. ASSIST4 WuP ist das Werkzeug, mit dem diese Vorgänge transparent, Lieferantenerklärungen an, erfassen diese, stellen selbst LLEs aus und kalkulieren effizient und sicher abgewickelt werden. Für Ihren Einkauf Bei Einkaufsentscheidungen müssen WuP Zugriff auf alle Präferenznachweise Auswirkungen auf Präferenzen bedacht auch wenn sie selbst nicht für deren werden. Einkäufer haben mit ASSIST4 Verwaltung verantwortlich sind. und für jeden die richtige Betriebsvariante. ASSIST4 WuP als SaaS-Lösung on Demand aus dem AEB-Rechenzentrum. ASSIST4 WuP im on Demand-Modell. Software as a Service ist in vielen Fällen eine clevere Lösung. Dabei steht Ihre eigene ASSIST4 WuP-Lösung im ISO-zertifizierten Rechenzentrum der AEB. Für Hardware, Infrastruktur, Betrieb, Wartung und Support sorgt AEB. Die Abrechnung erfolgt nutzungsabhängig. Ihre Mitarbeiter benötigen lediglich einen Arbeitsplatz mit Internetzugang und Clientinstallation. Für Ihren Vertrieb Der Vertrieb benötigt Antworten auf die Fragen von Kunden nach der Präferenz für die gelieferten Materialien in be- Für Ihr Controlling Die Überwachung der Präferenzquote ist für das Controlling wichtig. Mit ASSIST4 Warenursprung und Präferenzen sind Für Ihre Lieferanten Lieferanten geben Lieferantenerklärungen ab. Diese werden in ASSIST4 WuP elektronisch angefordert. Das mitgelieferte stimmten Zielländern. ASSIST4 WuP macht den Vertrieb zu diesen Fragen auskunftsfähig. Auf Klick. alle Ergebnisse nachvollziehbar und bieten eine Grundlage für weitere Analysen. Formular ist leicht auszufüllen. Noch leichter: das Portal. Via Webbrowser pflegt jeder Lieferant seine Daten selbst. ASSIST4 WuP Inhouse von Ihrer IT in Ihrem Rechenzentrum betrieben. ASSIST4 WuP als Inhouse Installation. Die Lösung wird dabei vor Ort von Ihnen selbst betrieben. Für Hardware, Infrastruktur, Ausfallsicherheit und Wartung sorgt Ihre IT-Mannschaft. Die Lösung ist leicht zu administrieren, basiert in der Regel auf einer Oracle-Datenbank und ist auf Wunsch auch über Citrix erreichbar. AEB sorgt für regelmäßige Updates und Support. Für Ihre Kunden Kunden erhalten mit ASSIST4 WuP einfache und übersichtliche Dokumente, die alle nötigen Informationen enthalten. Sie werden zuverlässig benachrichtigt, wenn ein Widerruf nötig ist und können natürlich selbst die Vorteile von ASSIST4 WuP nutzen

9 Das Plus: Services der AEB ASSIST4 WuP besteht aus mehr als nur Software. AEB bietet viele Services, die aus den Standard-Funktionen die für Sie passende WuP-Lösung machen. Der Datenservice wurde bereits erwähnt. Weitere Dienstleistungen rund um Betrieb und Fachunterstützung sind in verschiedenen Ausprägungen verfügbar. Und für besondere Ansprüche findet AEB auch ganz besonders individuelle Lösungen. Analyse, Beratung, Konzeption. Noch bevor Sie Kunde sind, lernen Sie bereits einige AEB Services kennen: In Workshops analysieren AEB-Experten mit Ihnen Ihre Bedürfnisse und beraten Sie hinsichtlich der passenden Lösung. Während eines Einführungsprojektes sind nicht nur das Aufsetzen und Einrichten des Systems wichtige Meilensteine, sondern ebenso die Schulungen der Anwender oder Dokumentation Ihrer individuellen Anpassungen. Betrieb, Training, Support. Unabhängig davon, ob Sie Ihre WuP- Lösung selbst mit Ihrer IT betreiben oder sich für eine SaaS-Lösung aus dem AEB-Rechenzentrum entscheiden der AEB Service steht Ihnen zur Seite. Ihre Anwender und Administratoren werden durch die AEB-Experten trainiert. Der Support unterstützt Sie telefonisch zu Ihren Kernzeiten: an deutschen Werktagen von 8:00 bis 18:00 Uhr. Bei Fragen rund um die Software, zu Präferenzen und auch zu Ihren Prozessen im Customs Management. Angemessene Servicelevels für unterschiedliche Anforderungen. Das Servicemanagement von AEB orientiert sich an der Information Technology Infrastructure Library (ITIL). Diese Sammlung von Best Practices für Servicemanagement hat den wirtschaftlichen Mehrwert zum Ziel. Für Sie. Planung, Erbringung und Optimierung von IT-Serviceleistungen stehen im Mittelpunkt. Doch Unplanmäßiges wird ebenfalls strukturiert aufgefangen: AEB bietet in Notfällen eine mehrstufige Unterstützung, die erst mit dem gelösten Problem endet. AEB betreibt Ihre Lösung. Professionell und sicher. Wenn Sie sich für ASSIST4 WuP als SaaS-Lösung im on Demand-Modell entscheiden, wird Ihr System im ISO zertifizierten Rechenzentrum der AEB betrieben, supportet und gewartet. Ihre Geschäftsanforderungen bestimmen das Service Level Agreement (SLA), das AEB für Sie erfüllt. So bietet Ihnen AEB zum Beispiel über die Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr hinaus optional eine erweiterte Erreichbarkeit bis hin zu einem weltweiten 24/7-Support. Natürlich sind Stufenmodelle ganz nach Ihren Bedürfnissen möglich. Oder Sie buchen eine individuelle Sonderrufbereitschaft zur Unterstützung eines Changes. Oder Das AEB Rechenzentrum: AEB betreibt hier ASSIST4 für Hunderte von Kunden und sichert auf Wunsch auch für Sie den wirtschaftlichen Betrieb, die Aktualität und Verfügbarkeit Ihrer WuP Lösung

10 Ihre Präferenz: Alles direkt in SAP? Dank ATC :: Plug-in sind Ihre Erwartungen berechtigt. Optional auch direkt in SAP ERP dank bewährtem ATC:: Plug-in. Nahtlos und modifikationsfrei. Und on Demand. Warenursprung und Präferenzen auf neuem Niveau. Automatisiert. Standardisiert. Die neue Global Trade Management Lösung von AEB ergänzt die ASSIST4- Suite um alle Funktionalitäten zur Ermittlung von Warenursprungsanteilen und Präferenzberechtigungen sowie zur Erstellung und Verwaltung von Lieferantenerklärungen und anderen Präferenznachweisen. Software as a Service: Modifikationsfrei und cashflowschonend auch in SAP Optional liefern wir ASSIST4 WuP as a Service. Und dank ATC :: Plug-in können Sie die Funktionalitäten zudem komplett in Ihre Prozesse in SAP integrieren. Mit Bedienung direkt in SAP für alle entscheidenden Usecases. Aber ohne aufwändige Installation. Mit Zero Administration und hoch attraktivem Zahlungsplan auf Basis einer transaktionsbasierten Abrechnung. Das Zusatz-Plus: Services fürs Global Trade Management, die den Namen verdienen. Mit dieser Lösung erhalten Sie Zugang zur Expertise rund um Zoll und Außenwirtschaft, zur praktischen Unterstützung im globalen Geschäft und zum professionellen Support, wie ihn nur AEB bietet. Präferenztext auf der Rechnung andrucken direkt aus SAP Präferenztexte werden in Ihren Rechnungsdruck integriert und automatisch angedruckt. Einmaliges Customizing, immer das richtige Ergebnis. Präferenzstatus in SAP einsehen In der Auftragserfassung In der Angebotserfassung In der Lieferscheinerfassung Bewertung im Materialmonitor Auf einen Blick den präferenziellen Mindestverkaufspreis je Material erkennen und besser entscheiden

11 V 3.0 AEB GmbH AEB GmbH Stammsitz Julius-Hölder-Str Stuttgart AEB Schweiz Telefon: Geschäftsstelle Stuttgart Telefon: AEB UK Telefon: Geschäftsstelle Hamburg Telefon: AEB Asia Pacific Telefon: Geschäftsstelle Soest Telefon: AEB Sweden Telefon: Geschäftsstelle Düsseldorf Telefon: AEB Nederland Telefon: Geschäftsstelle München Telefon: AEB Austria Telefon: Software, Beratung und Services für Außenwirtschaft und Logistik

FORMAT-WUP. Ihre Lösung für Lieferantenerklärungen

FORMAT-WUP. Ihre Lösung für Lieferantenerklärungen FORMAT-WUP Ihre Lösung für und Präferenzkalkulation UNSERE LEISTUNGEN IHR WETTBEWERBSVORTEIL FORMAT Software Service GmbH Wer mit Außenhandel, Zoll und Versandabwicklung zu tun hat, kennt die zahlreichen

Mehr

Land/Ländergruppe. Stand 15. Juli Tabelle II Nr.

Land/Ländergruppe. Stand 15. Juli Tabelle II Nr. Informationstabelle I Stand 15. Juli 2009 Land/Ländergruppe Codes Tabelle II Nr. Ägypten EG, MCH, APS, SPG, SPGL 12,17 Albanien AL 6 Algerien DZ, MGB, APS, SPG, SPGL 13, 17 Allgemeines Präferenzzollschema

Mehr

PRÄFERENZURSPRUNG Informationstabelle II Stand 1. März 2003

PRÄFERENZURSPRUNG Informationstabelle II Stand 1. März 2003 1 EWR (EEA): Island (IS), Norwegen (NO), Liechtenstein (LI) EFTA-Staaten: Island (IS), Norwegen (NO), Schweiz (CH), Liechtenstein (LI) Slowenien (SI), Slowakei (SK), Tschechien (CZ), Bulgarien (BG), Rumänien

Mehr

C 67/8 DE Amtsblatt der Europäischen Union

C 67/8 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 67/8 DE Amtsblatt der Europäischen Union 20.2. Mitteilung der Kommission über den Beginn der Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle

Mehr

Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigten Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union

Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigten Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigten Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union Präferenzabkommen: A Autonome Präferenzmaßnahmen: Paneuropa-Mittelmeerländer Westliche Balkanländer

Mehr

DE Amtsblatt der Europäischen Union C 111/7

DE Amtsblatt der Europäischen Union C 111/7 12.4. DE Amtsblatt der Europäischen Union C 111/7 Mitteilung der Kommission über den Beginn der Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle

Mehr

BEO-PRÄFERENZ Eine Einführung zu den Themen Präferenzkalkulation und Lieferantenerklärung und eine Übersicht zur passenden BEO-Lösung.

BEO-PRÄFERENZ Eine Einführung zu den Themen Präferenzkalkulation und Lieferantenerklärung und eine Übersicht zur passenden BEO-Lösung. BEO://Softwarelösungen. Clever kommt von einfach. BEO-PRÄFERENZ Eine Einführung zu den Themen Präferenzkalkulation und Lieferantenerklärung und eine Übersicht zur passenden BEO-Lösung. Präferenzkalkulation

Mehr

C 73/6 DE Amtsblatt der Europäischen Union

C 73/6 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 73/6 DE Amtsblatt der Europäischen Union 9.3.2017 Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan- Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle

Mehr

Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union

Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union Präferenzabkommen: Paneuropa-Mittelmeerländer A Autonome Präferenzmaßnahmen: Westliche Balkanländer

Mehr

Die Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierung

Die Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierung Die Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierung Geschäftsfeld International Wir antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen 1. Was ist die Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierungszone? Bei der Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierungszone

Mehr

Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union

Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union A Präferenzabkommen: Paneuropa-Mittelmeerländer Autonome Präferenzmaßnahmen: Westliche Balkanländer

Mehr

BEO-Präferenzkalkulation

BEO-Präferenzkalkulation BEO-Präferenzkalkulation Ein Einführung zu den Themen Präferenzkalkulation und Lieferantenerklärung und eine Übersicht zur passenden BEO-Lösung. BEO GmbH Hennengärtli Endingen Tel.: 0 / 00-0 Fax: 0 / 00-

Mehr

Die Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierungszone Wir antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen

Die Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierungszone Wir antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen Die Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierungszone Wir antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen 1. Was ist die Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierungszone? Bei der Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierungszone (Pan-Euro-Med-Zone)

Mehr

Stand: GENESYS. Warenursprung und Präferenzkalkulation Produktbeschreibung

Stand: GENESYS. Warenursprung und Präferenzkalkulation Produktbeschreibung Stand: 24.05.2017 GENESYS Warenursprung und Präferenzkalkulation Produktbeschreibung Seite 2 von 11 Verfasser BEXDID: Achim Ritz RIA-201606-017 Stand: 24.05.2017 Version: 2.6 Verwendung: Intern Partner

Mehr

Winware Zahlungsverkehr mit Lieferanten

Winware Zahlungsverkehr mit Lieferanten Winware Zahlungsverkehr mit Lieferanten Inhalt Oranger Einzahlungsschein (TA 826)... 2 Oranger Einzahlungsschein mit indirekt Begünstigter (TA 826)... 3 IPI/IBAN- Beleg (TA 836)... 4 Zahlungen an die Übrigen

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

LIEFERANTENERKLÄRUNGEN & PRÄFERENZKALKULATION

LIEFERANTENERKLÄRUNGEN & PRÄFERENZKALKULATION LIEFERANTENERKLÄRUNGEN & PRÄFERENZKALKULATION Verwalten und kalkulieren mit Advantage Preference VERWALTUNG VON LIEFERANTENERKLÄRUNGEN PRÄFERENZKALKULATION WARENURSPRUNGSERMITTLUNG SCHNITTSTELLEN ZU VORSYSTEMEN

Mehr

Zwischenstaatliche Vereinbarungen der Schweiz über Soziale Sicherheit. Stand:

Zwischenstaatliche Vereinbarungen der Schweiz über Soziale Sicherheit. Stand: Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Geschäftsfeld Internationale Angelegenheiten Zwischenstaatliche Vereinbarungen der Schweiz über Soziale Sicherheit Stand:

Mehr

Consumer Barometer-Studie 2017

Consumer Barometer-Studie 2017 Consumer Barometer-Studie 2017 Anteil der mobilen Internetnutzung erstmals über Der Anteil der mobilen Internetnutzung liegt in allen 63 Ländern der Consumer Barometer-Studie 1 erstmals über 2. Wir untersuchen,

Mehr

Lieferantenerklärungen Die wichtigsten Details im Überblick

Lieferantenerklärungen Die wichtigsten Details im Überblick Lieferantenerklärungen Die wichtigsten Details im Überblick Disclaimer: Die vorliegenden Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Trotz aller Sorgfalt kann seitens der IHK

Mehr

Lieferantenerklärungen nach Verordnung (EG) Nr. 1207/2001

Lieferantenerklärungen nach Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 Dieses Dokument finden Sie unter http://www.aachen.ihk.de unter der Dok.-Nr. 78328 Lieferantenerklärungen nach Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 Wir antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen 1. Was

Mehr

Hinweise zur Lieferantenerklärung

Hinweise zur Lieferantenerklärung Ihre Ansprechpartner Judith Kleiber E-Mail: kleiber@reutlingen.ihk.de Tel. 07121 201-129 Hinweise zur Lieferantenerklärung Andreas Niepel E-Mail: niepel@reutlingen.ihk.de Tel. 07121 201-133 1. Was sind

Mehr

1. Die EU in 50 Jahren. 2. Die Erweiterung der Europäischen Union DIE ZUKUNFT DER EU. Glauben Sie, dass die EU in 50 Jahren..

1. Die EU in 50 Jahren. 2. Die Erweiterung der Europäischen Union DIE ZUKUNFT DER EU. Glauben Sie, dass die EU in 50 Jahren.. DIE ZUKUNFT DER EU 1. Die EU in 50 Jahren Glauben Sie, dass die EU in 50 Jahren.. (in %, EU27) 2007 eine führende diplomatische Kraft in der Welt sein wird 61 eine eigene Armee haben wird 56 einen eigenen

Mehr

1. Die EU in 50 Jahren. 2. Die Erweiterung der Europäischen Union DIE ZUKUNFT DER EU. a. Glauben Sie, dass die EU in 50 Jahren..

1. Die EU in 50 Jahren. 2. Die Erweiterung der Europäischen Union DIE ZUKUNFT DER EU. a. Glauben Sie, dass die EU in 50 Jahren.. DIE ZUKUNFT DER EU 1. Die EU in 50 Jahren a. Glauben Sie, dass die EU in 50 Jahren.. (in %, EU27) 2007 eine führende diplomatische Kraft in der Welt sein wird 61 eine eigene Armee haben wird 56 einen eigenen

Mehr

Zollpräferenzen - Warenursprung Stand:

Zollpräferenzen - Warenursprung Stand: 3.2.2. Zollpräferenzen - Warenursprung Stand: 01.04.2015 Allgemeines Die EU hat mit einer Reihe von Ländern Freihandelsabkommen geschlossen, mit dem Ziel den Warenaustausch mit diesen Ländern zu verstärken

Mehr

ERSTKLASSIGE LÖSUNG FÜR WARENURSPRUNG UND PRÄFERENZEN

ERSTKLASSIGE LÖSUNG FÜR WARENURSPRUNG UND PRÄFERENZEN PRÄFERENZMANAGEMENT MIT ADVANTAGE PREFERENCE ERSTKLASSIGE LÖSUNG FÜR WARENURSPRUNG UND PRÄFERENZEN SOFTWARE BERATUNG LÖSUNGEN ADVANTAGE PREFERENCE ADVANTAGE PREFERENCE: BAUEN SIE IHRE WETTBEWERBSVORTEILE

Mehr

Wettbewerbsvorteile durch präferenzbegünstigtes Exportieren

Wettbewerbsvorteile durch präferenzbegünstigtes Exportieren Wettbewerbsvorteile durch präferenzbegünstigtes Exportieren Software, Beratung und Services für Außenwirtschaft und Logistik Schneller und rechtssicher ausgeliefert dank SAP -integrierter Tarifierung und

Mehr

A. Grundsätzliches. A.1 Grundwissen über die Präferenzmaßnahmen der EU. A.2 Wirtschaftsbeteiligte

A. Grundsätzliches. A.1 Grundwissen über die Präferenzmaßnahmen der EU. A.2 Wirtschaftsbeteiligte A.1 Grundwissen über die Präferenzmaßnahmen der EU Das Verstehen der Präferenzmaßnahmen der EU (Ursprungsregeln) ist jedenfalls eine Grundvoraussetzung für den Wirtschaftsbeteiligten, wenn er vom Zollvorteil,

Mehr

Lieferantenerklärungen nach Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2447 Häufig gestellte Fragen

Lieferantenerklärungen nach Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2447 Häufig gestellte Fragen Lieferantenerklärungen nach Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2447 Häufig gestellte Fragen 1. Was sind Präferenzabkommen? Die Europäische Gemeinschaft (CE) / Europäische Union (EU) hat mit einer Reihe

Mehr

Zollpräferenzsysteme der Europäischen Union

Zollpräferenzsysteme der Europäischen Union Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 23404 Zollpräferenzsysteme der Europäischen Union Beim Import von Waren aus Drittländern wird bei der Überführung der Waren in den freien

Mehr

Aufbau der IBAN (International Bank Account Number)

Aufbau der IBAN (International Bank Account Number) a = alphanumerisch; n = numerisch 4 4 4670 IBAN AD (Andorra) AD 000 200 200 0 000 4 4 4 67 0 ; n 2n 4 4670 IBAN AT (Österreich) AT6 04 002 47 20 4 467 0 ; n ; n 0 467 IBAN BE (Belgien) BE 6 0 074 704 24

Mehr

Warenursprung und Präferenzen

Warenursprung und Präferenzen Warenursprung und Präferenzen yoicl systematische von Dr. Thomas Möller und Gesa Schumann ; Außenwirtschaftliche Praxis 6., aktualisierte und erweiterte Auflage 2011 SCHRIFTENREIHE Bundesanzeiger Verlag

Mehr

Lieferantenerklärung. Geschäftsfeld International

Lieferantenerklärung. Geschäftsfeld International Lieferantenerklärung Geschäftsfeld International Lieferantenerklärungen gemäß Unionszollkodex (UZK) Wir antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen 1. Was sind Präferenzabkommen? Die Europäische

Mehr

CETA: Zollvorteile nutzen

CETA: Zollvorteile nutzen CETA: Zollvorteile nutzen Koblenz, 12. Oktober 2017 2016 IHK Region Stuttgart Zertifizierte Qualität bei Service, Beratung und Interessenvertretung Inhalt 1. Zollabbau EU-Kanada 2. Verfahrensregeln 3.

Mehr

Präferenzieller Ursprung

Präferenzieller Ursprung Präferenzieller Ursprung Die diagonale Kumulation kumulieren Sie schon oder zahlen Ihre Abnehmer noch Zollabgaben? Von Ivo Pollini* Mit Freihandelsabkommen sollen Handelshemmnisse zwischen den Vertragspartnern

Mehr

Internationaler Freihandel Chance für die Wirtschaft

Internationaler Freihandel Chance für die Wirtschaft Internationaler Freihandel Chance für die Wirtschaft Bernhard Mähr Inhaber und Geschäftsführer BMC Establishment Gründer und Mentor Fachzirkel Verzollung - FZV Geschäftsführer EWAG einfach wissen AG 7.

Mehr

Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigten Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union

Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigten Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigten Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union Präferenzabkommen: A Autonome Präferenzmaßnahmen: Paneuropa-Mittelmeerländer Westliche Balkanländer

Mehr

EP A1 (19) (11) EP A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (43) Veröffentlichungstag: Patentblatt 2009/32

EP A1 (19) (11) EP A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (43) Veröffentlichungstag: Patentblatt 2009/32 (19) (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG (11) EP 2 085 864 A1 (43) Veröffentlichungstag: 05.08.2009 Patentblatt 2009/32 (51) Int Cl.: G06F 3/048 (2006.01) (21) Anmeldenummer: 08001751.0 (22) Anmeldetag: 30.01.2008

Mehr

28 Antworten zum Thema Zollpräferenzen und Freihandelszone Paneuropa-Mittelmeer

28 Antworten zum Thema Zollpräferenzen und Freihandelszone Paneuropa-Mittelmeer 28 Antworten zum Thema Zollpräferenzen und Freihandelszone Paneuropa-Mittelmeer Berlin Partner GmbH, Team Außenwirtschaft, Ludwig Erhard Haus, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin, Tel. +49 30 39980-0, Fax +49

Mehr

360 Ursprung. Folie Ursprung Made in, handels und präferenzrechtlich. Susanne Martin, IHK Trier

360 Ursprung. Folie Ursprung Made in, handels und präferenzrechtlich. Susanne Martin, IHK Trier Folie 0 360 Ursprung Made in, handels und präferenzrechtlich Susanne Martin, IHK Trier Folie 1 Inhalt 1. Überblick 2. Die Warenmarkierung made in 3. Der präferenzielle Ursprung 4. Der nicht präferenzielle

Mehr

ASEAN-EU: Handelsabkommen und Zollverfahren

ASEAN-EU: Handelsabkommen und Zollverfahren ASEAN-EU: Handelsabkommen und Zollverfahren 20.11.2013 1 / 19.11.2013, Thema, Abteilung/Autor (in Fußzeile bearbeiten) Zertifizierte Qualität bei Service, Beratung und Interessenvertretung Gliederung 1.

Mehr

Lieferantenerklärungen nach Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 zum Unionszollkodex

Lieferantenerklärungen nach Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 zum Unionszollkodex Lieferantenerklärungen nach Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 zum Unionszollkodex Wir antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen 1. Was sind Präferenzabkommen? Die Europäische Gemeinschaft

Mehr

Lieferantenerklärungen nach Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 zum Unionszollkodex. Wir antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen

Lieferantenerklärungen nach Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 zum Unionszollkodex. Wir antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen Lieferantenerklärungen nach Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 zum Unionszollkodex Wir antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen 1. Was sind Präferenzabkommen? Die Europäische Gemeinschaft

Mehr

Quelle: Kennung: Z Lieferantenerklärungen Inhalt Lieferantenerklärungen und ihre Verwendung

Quelle: Kennung: Z Lieferantenerklärungen Inhalt Lieferantenerklärungen und ihre Verwendung E-VSF Gesamte Vorschrift Normgeber: Vorschrift: Aktenzeichen: Erlassdatum: 04.07.2016 Fassung vom: 19.07.2016 Gültig ab: 01.05.2016 Bundesministerium der Finanzen Lieferantenerklärungen III B 1 - Z 4390/15/10001,

Mehr

EP A2 (19) (11) EP A2 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (43) Veröffentlichungstag: Patentblatt 2011/22

EP A2 (19) (11) EP A2 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (43) Veröffentlichungstag: Patentblatt 2011/22 (19) (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG (11) EP 2 327 91 A2 (43) Veröffentlichungstag: 01.06.2011 Patentblatt 2011/22 (1) Int Cl.: B60R 16/037 (2006.01) (21) Anmeldenummer: 10192726.7 (22) Anmeldetag: 26.11.2010

Mehr

Gesamteuropäische Meinungsumfrage zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Gesamteuropäische Meinungsumfrage zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Gesamteuropäische Meinungsumfrage zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Ergebnisse für ganz Europa und der Schweiz Repräsentative Ergebnisse in 37 teilnehmenden europäischen Ländern für die

Mehr

EP 1 750 416 A1 (19) (11) EP 1 750 416 A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (43) Veröffentlichungstag: 07.02.2007 Patentblatt 2007/06

EP 1 750 416 A1 (19) (11) EP 1 750 416 A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (43) Veröffentlichungstag: 07.02.2007 Patentblatt 2007/06 (19) (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG (11) EP 1 750 416 A1 (43) Veröffentlichungstag: 07.02.2007 Patentblatt 2007/06 (51) Int Cl.: H04L 29/12 (2006.01) (21) Anmeldenummer: 05016706.3 (22) Anmeldetag: 01.08.2005

Mehr

REGISTRIERTER AUSFÜHRER (REX) im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der EU

REGISTRIERTER AUSFÜHRER (REX) im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der EU REGISTRIERTER AUSFÜHRER (REX) im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der EU Einleitender Hinweis Die nachfolgende Kurzzusammenfassung enthält nur die wichtigsten Änderungen/Neuerungen zu diesem Thema Details

Mehr

Zoll und IHK Herzlich Willkommen zum Vortrag Lieferantenerklärungen alles neu, dank UZK? im Rahmen des 5. IHK-Exportforum Rheinland-Pfalz/Saarland

Zoll und IHK Herzlich Willkommen zum Vortrag Lieferantenerklärungen alles neu, dank UZK? im Rahmen des 5. IHK-Exportforum Rheinland-Pfalz/Saarland Zoll und IHK Herzlich Willkommen zum Vortrag Lieferantenerklärungen alles neu, dank UZK? im Rahmen des 5. IHK-Exportforum Rheinland-Pfalz/Saarland Eingangsfrage: Alles neu? NEIN, nicht alles! Die Präferenzabkommen,

Mehr

WinValue RestwertBörse Restwerte ermitteln und sofort verkaufen

WinValue RestwertBörse Restwerte ermitteln und sofort verkaufen WinValue RestwertBörse Restwerte ermitteln und sofort verkaufen WinValue RestwertBörse Schneller und effizienter zu sicheren Ergebnissen Bei der Ermittlung von marktgerechten Restwerten für Unfallfahrzeuge

Mehr

- 1 - Die Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierungszone - Wir antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen -

- 1 - Die Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierungszone - Wir antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen - - 1 - Die Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierungszone - Wir antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen - Stand: März 2011 1. Was ist die Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierungszone? Bei der Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierungszone

Mehr

EP 1 715 404 A1 (19) (11) EP 1 715 404 A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (43) Veröffentlichungstag: 25.10.2006 Patentblatt 2006/43

EP 1 715 404 A1 (19) (11) EP 1 715 404 A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (43) Veröffentlichungstag: 25.10.2006 Patentblatt 2006/43 (19) Europäisches Patentamt European Patent Office Office européen des brevets (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG (11) EP 1 715 404 A1 (43) Veröffentlichungstag: 25.10.2006 Patentblatt 2006/43 (51) Int Cl.:

Mehr

TEPZZ 98Z48ZA_T EP A1 (19) (11) EP A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (51) Int Cl.: F23Q 7/02 ( ) F24B 15/00 (2006.

TEPZZ 98Z48ZA_T EP A1 (19) (11) EP A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (51) Int Cl.: F23Q 7/02 ( ) F24B 15/00 (2006. (19) TEPZZ 98Z48ZA_T (11) EP 2 980 480 A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG (43) Veröffentlichungstag: 03.02.16 Patentblatt 16/0 (1) Int Cl.: F23Q 7/02 (06.01) F24B 1/00 (06.01) (21) Anmeldenummer: 11771.1

Mehr

Erfolgsfaktor Kommunikation

Erfolgsfaktor Kommunikation Erfolgsfaktor Kommunikation Ein Blick in die Unternehmenspraxis des Pumpenherstellers WILO SE Referentin: Kirsten Röder, Senior Manager Group Customs Governance Agenda Die WILO SE Die Abteilung Group Customs

Mehr

Der URSPRUNG ein Gebilde mit vielen Stellschrauben, aber keine eierlegende Wollmilchsau. 20. Mai Zollforum IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Der URSPRUNG ein Gebilde mit vielen Stellschrauben, aber keine eierlegende Wollmilchsau. 20. Mai Zollforum IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Der URSPRUNG ein Gebilde mit vielen Stellschrauben, aber keine eierlegende Wollmilchsau Bernd Seemann Zoll- und Außenwirtschaftsberater Diplom Finanzwirt (FH) 1983 1989 Bundesfinanzverwaltung 1989 - dato

Mehr

EvaluatorInnen im 6.Rahmenprogramm

EvaluatorInnen im 6.Rahmenprogramm EvaluatorInnen im 6.Rahmenprogramm Dr. Tamara Coja 28.9.27 PROVISO Doku-Nr.: TDpro1391coj2897 6RP: EvaluatorInnen nach Staaten* (1) 25 2258 282 217 1991 2 15 1412 Anzahl 1 5 975 913 767 659 62 525 522

Mehr

TOM TOM 520. Merkmale. Lieferumfang

TOM TOM 520. Merkmale. Lieferumfang TOM TOM 520 Akku (5 Stunden Betrieb) Auflösung...Pixel: 480*272 Bluetooth Extra breiter Bildschirm 4,3 Zoll Touchscreen Freisprechen Gesprochene Anweisungen Gewicht in gr.: 220 Größe (HxBxT) in mm: 118

Mehr

DIE ZUKUNFT DER EU. 1. Die Geschwindigkeit beim Aufbau Europas

DIE ZUKUNFT DER EU. 1. Die Geschwindigkeit beim Aufbau Europas DIE ZUKUNFT DER EU 1. Die Geschwindigkeit beim Aufbau Europas Die Geschwindigkeit beim Aufbau Europas (Skala von 1 = steht still bis 7 = läuft so schnell wie möglich ) EU AT BE CY CZ DE DK EE EL ES FI

Mehr

Strategische Bedeutung des Zollrechts bei der Erschließung internationaler Märkte. Erich Paul Lemke Mainz, 26. Oktober 2016

Strategische Bedeutung des Zollrechts bei der Erschließung internationaler Märkte. Erich Paul Lemke Mainz, 26. Oktober 2016 Strategische Bedeutung des Zollrechts bei der Erschließung internationaler Märkte Erich Paul Lemke Mainz, 26. Oktober 2016 Agenda 1. Umgang mit nichttarifären Handelshemmnissen und Zollstammdaten 2. Nutzung

Mehr

258 Lernfeld 3: Beschaffung planen, steuern und kontrollieren

258 Lernfeld 3: Beschaffung planen, steuern und kontrollieren 258 Lernfeld 3: Beschaffung planen, steuern und kontrollieren Intrastat Eingang Auskunftspflicht Keine Auskunftspflicht Inhalte von Intrastat Eingang 3.3.5 Innergemeinschaftlicher Wareneingang Mit der

Mehr

gut befriedigend schlecht besser unverändert schlechter

gut befriedigend schlecht besser unverändert schlechter Detaillierte Umfrageergebnisse 1. Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und Aussichten (Antworten in Prozent) Legende für diesen Abschnitt: gut befriedigend schlecht besser unverändert schlechter höher

Mehr

Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke über die Versendung ins übrige Gemeinschaftsgebiet (gemäß 17a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b UStDV)

Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke über die Versendung ins übrige Gemeinschaftsgebiet (gemäß 17a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b UStDV) DHL Express Germany GmbH Heinrich-Brüning-Str. 5 53113 Bonn Datum Oct 25, 2013 Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke über die Versendung ins übrige Gemeinschaftsgebiet (gemäß 17a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe

Mehr

TEPZZ A_T EP A1 (19) (11) EP A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG

TEPZZ A_T EP A1 (19) (11) EP A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG (19) TEPZZ 86 4A_T (11) EP 2 86 34 A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG (43) Veröffentlichungstag: 29.04.1 Patentblatt 1/18 (21) Anmeldenummer: 141902.9 (1) Int Cl.: B42D 1/00 (06.01) B42D 1/02 (06.01)

Mehr

EP A1 (19) (11) EP A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (43) Veröffentlichungstag: Patentblatt 2011/16

EP A1 (19) (11) EP A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (43) Veröffentlichungstag: Patentblatt 2011/16 (19) (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG (11) EP 2 312 417 A1 (43) Veröffentlichungstag: 20.04.2011 Patentblatt 2011/16 (51) Int Cl.: G06F 1/18 (2006.01) (21) Anmeldenummer: 09173294.1 (22) Anmeldetag: 16.10.2009

Mehr

EP 1 906 377 A1 (19) (11) EP 1 906 377 A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (43) Veröffentlichungstag: 02.04.2008 Patentblatt 2008/14

EP 1 906 377 A1 (19) (11) EP 1 906 377 A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (43) Veröffentlichungstag: 02.04.2008 Patentblatt 2008/14 (19) (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG (11) EP 1 906 377 A1 (43) Veröffentlichungstag: 02.04.2008 Patentblatt 2008/14 (1) Int Cl.: G09B /00 (2006.01) G09B 19/00 (2006.01) (21) Anmeldenummer: 07017047.7

Mehr

EP A2 (19) (11) EP A2 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (43) Veröffentlichungstag: Patentblatt 2011/52

EP A2 (19) (11) EP A2 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (43) Veröffentlichungstag: Patentblatt 2011/52 (19) (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG (11) EP 2 399 713 A2 (43) Veröffentlichungstag: 28.12.2011 Patentblatt 2011/52 (51) Int Cl.: B25H 3/06 (2006.01) (21) Anmeldenummer: 11450061.4 (22) Anmeldetag: 19.05.2011

Mehr

Am 19. Juni 2012 erließ der Gerichtshof in der Rechtssache C-307/10 IP Translator sein Urteil und gab folgende Antworten auf die Vorlagefragen:

Am 19. Juni 2012 erließ der Gerichtshof in der Rechtssache C-307/10 IP Translator sein Urteil und gab folgende Antworten auf die Vorlagefragen: Gemeinsame Mitteilung zur Anwendung von IP Translator v1.2, 20. Februar 2014 Am 19. Juni 2012 erließ der Gerichtshof in der Rechtssache C-307/10 IP Translator sein Urteil und gab folgende Antworten auf

Mehr

S Sparkasse. Der Standard in Europa: IBAN und BIC.

S Sparkasse. Der Standard in Europa: IBAN und BIC. S Sparkasse Der Standard in Europa: IBAN und BIC. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, im neuen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA Single Euro Payments Area) sollen Ihre grenzüberschreitenden

Mehr

Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen 1 gemäß 8 EU/EWR HwV

Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen 1 gemäß 8 EU/EWR HwV Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen 1 gemäß 8 EU/EWR HwV 1. Diese Meldung betrifft: die erstmalige Erbringung von Dienstleistungen eine wesentliche Änderung von Umständen, welche

Mehr

Die Business-maschine. bringt Aufregung ins Büro. a-office

Die Business-maschine. bringt Aufregung ins Büro. a-office Die Business-maschine bringt Aufregung ins Büro Liebe Unternehmerin, Lieber Unternehmer Informationen sind das Kapital Ihres Unternehmens Sie sind gerne gut organisiert, wollen schnell Resultate sehen,

Mehr

Sparkasse. Der Standard in Europa: IBAN und BIC.

Sparkasse. Der Standard in Europa: IBAN und BIC. Sparkasse Der Standard in Europa: IBAN und BIC. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, im neuen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA Single Euro Payments Area) sollen Ihre grenzüberschreitenden

Mehr

WinValue MarktWerte Gebrauchtwagen einfach bequem bewerten

WinValue MarktWerte Gebrauchtwagen einfach bequem bewerten WinValue MarktWerte Gebrauchtwagen einfach bequem bewerten WinValue MarktWerte Die intelligente Lösung, mit der Sie automatisch schneller sind Die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes ist mit WinValue

Mehr

Dokumentenversion Antrag auf Erstattung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen Mitgliedgliedstaat ab 1/2002

Dokumentenversion Antrag auf Erstattung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen Mitgliedgliedstaat ab 1/2002 Bundesministerium für Finanzen Seite 1 von 7 Dokumentenversion Antrag auf Erstattung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen Mitgliedgliedstaat ab 1/2002 Dokument Änderung Bisher Änderung _ Vorsteuer_Abschluss

Mehr

EP A2 (19) (11) EP A2 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (43) Veröffentlichungstag: Patentblatt 2009/12

EP A2 (19) (11) EP A2 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (43) Veröffentlichungstag: Patentblatt 2009/12 (19) (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG (11) EP 2 037 156 A2 (43) Veröffentlichungstag: 18.03.2009 Patentblatt 2009/12 (51) Int Cl.: F16H 57/08 (2006.01) (21) Anmeldenummer: 08163727.4 (22) Anmeldetag: 05.09.2008

Mehr

(51) Int Cl.: B23K 26/28 (2014.01) B23K 26/32 (2014.01) B23K 26/30 (2014.01) B23K 33/00 (2006.01)

(51) Int Cl.: B23K 26/28 (2014.01) B23K 26/32 (2014.01) B23K 26/30 (2014.01) B23K 33/00 (2006.01) (19) TEPZZ 87_Z ZA_T (11) EP 2 871 0 A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG (43) Veröffentlichungstag: 13.0.1 Patentblatt 1/ (21) Anmeldenummer: 13192326.0 (1) Int Cl.: B23K 26/28 (14.01) B23K 26/32 (14.01)

Mehr

Ausländische Direktinvestitionen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa: Stabilisierung des Wirtschaftswachstums bringt mehr Investitionen in die Region

Ausländische Direktinvestitionen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa: Stabilisierung des Wirtschaftswachstums bringt mehr Investitionen in die Region Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche The Vienna Institute for International Economic Studies www.wiiw.ac.at wiiw FDI Report 217 Ausländische Direktinvestitionen in Mittel-, Ost- und

Mehr

Merkblatt Lieferantenerklärungen nach Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447

Merkblatt Lieferantenerklärungen nach Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 MERKBLATT International Merkblatt Lieferantenerklärungen nach Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 Häufig gestellte Fragen 1. Was sind Präferenzabkommen? 2. Was ist eine Lieferantenerklärung? 3. Wozu

Mehr

Warenursprung und Präferenzkalkulation Produktbeschreibung GeneSys Professional

Warenursprung und Präferenzkalkulation Produktbeschreibung GeneSys Professional Warenursprung und Präferenzkalkulation Produktbeschreibung GeneSys Professional HELMSTEDT Die Europäische Gemeinschaft (EG) hat mit zahlreichen Ländern Abkommen geschlossen, in denen Zollbegünstigungen

Mehr

Der Warenursprung (Ursprungsregeln)

Der Warenursprung (Ursprungsregeln) Der Warenursprung (Ursprungsregeln) Es gibt weltweit keine einheitlichen Ursprungsregeln. Es existieren auch innerhalb der EU keine einheitlichen Ursprungsregeln. Für Exporteure und Importeure in der EU

Mehr

Das Mehrwertsteuer Informations-Austausch-System der EU (MIAS)

Das Mehrwertsteuer Informations-Austausch-System der EU (MIAS) Das Mehrwertsteuer Informations-Austausch-System der EU (MIAS) Salzburg, 26.02.2009 Binnenmarkt i.g.l im MS A Erwerb in MS B CUSTOMS Verkauf A B Preis VAT 100 0 % Wegfall Formalitäten Erklärung VAT (20%)

Mehr

BRACHT PERSONAL. Professionelle Software für Personalverwaltung.

BRACHT PERSONAL. Professionelle Software für Personalverwaltung. BRACHT PERSONAL Professionelle Software für Personalverwaltung www.brachtsoftware.de Vier gute Gründe, für den Einsatz der Bracht PERSONAL: Sparen Sie Zeit durch schnellen Zugriff auf alle Daten Ihrer

Mehr

Seite 1 von 5. Ländercode (ISO 3166) Quellensteuerabzug bei Zinszahlungen aus. Auskunftserteilung von Deutschland nach

Seite 1 von 5. Ländercode (ISO 3166) Quellensteuerabzug bei Zinszahlungen aus. Auskunftserteilung von Deutschland nach Länderaufstellung Kurzübersicht über die aktuellen Abkommen mit anderen Staaten zur Datenübermittlung der Zinsinformationsverordnung (ZIV) Bitte auch die Hinweise unter Aktuelles beachten Stand: September

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen 2008D0691 DE 01.01.2012 002.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 14. August

Mehr

TEPZZ 8 4 6A_T EP 2 824 226 A1 (19) (11) EP 2 824 226 A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (51) Int Cl.: D04B 1/22 (2006.01)

TEPZZ 8 4 6A_T EP 2 824 226 A1 (19) (11) EP 2 824 226 A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (51) Int Cl.: D04B 1/22 (2006.01) (19) TEPZZ 8 4 6A_T (11) EP 2 824 226 A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG (43) Veröffentlichungstag: 14.01.1 Patentblatt 1/03 (1) Int Cl.: D04B 1/22 (06.01) (21) Anmeldenummer: 13176318.7 (22) Anmeldetag:

Mehr

Merkblatt: LIEFERANTENERKLÄRUNGEN

Merkblatt: LIEFERANTENERKLÄRUNGEN Merkblatt: LIEFERANTENERKLÄRUNGEN 1. Was sind Präferenzabkommen? Die Europäische Union hat mit einer Reihe von Ländern bzw. Ländergruppen Präferenzabkommen geschlossen. In diesen Abkommen wurden Zollvergünstigungen

Mehr

Entwicklungen im Präferenzrecht

Entwicklungen im Präferenzrecht Entwicklungen im Präferenzrecht Auswirkungen neuer Länderabkommen auf einen Blick Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und anderen Ländern ermöglichen es Wirtschaftsbeteiligten, Waren

Mehr

Impulse für die Zukunft setzen: DATEV Unternehmen online. Ihr Steuerberater begleitet Sie in die digitale Zukunft.

Impulse für die Zukunft setzen: DATEV Unternehmen online. Ihr Steuerberater begleitet Sie in die digitale Zukunft. Impulse für die Zukunft setzen: DATEV Unternehmen online Ihr Steuerberater begleitet Sie in die digitale Zukunft. Für die Entscheidungen als Unternehmerin brauche ich alle Kennzahlen jederzeit und überall

Mehr

Lieferantenerklärung Carmen Coupé Außenwirtschaftsberaterin Handwerk International Baden-Württemberg

Lieferantenerklärung Carmen Coupé Außenwirtschaftsberaterin Handwerk International Baden-Württemberg Lieferantenerklärung Carmen Coupé Außenwirtschaftsberaterin Handwerk International Baden-Württemberg Handwerk International Baden-Württemberg, Heilbronner Straße 43, 70191 Stuttgart Was sind Zollpräferenzen?

Mehr

TEPZZ Z64477A_T EP A1 (19) (11) EP A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG

TEPZZ Z64477A_T EP A1 (19) (11) EP A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG (19) TEPZZ Z64477A_T (11) EP 3 064 477 A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG (43) Veröffentlichungstag: 07.09.16 Patentblatt 16/36 (21) Anmeldenummer: 1616612.0 (1) Int Cl.: C02F 1/6 (06.01) C02F 1/68 (06.01)

Mehr

Zollwert + Buchhaltung Einreihung in den Zolltarif Präferenznachweise bei Reihengeschäften

Zollwert + Buchhaltung Einreihung in den Zolltarif Präferenznachweise bei Reihengeschäften Zollwert + Buchhaltung Einreihung in den Zolltarif Präferenznachweise bei Reihengeschäften Zollwert Grundlage ist der Transaktionswert, Art. 70 UZK Bestandteile des Transaktionswerts, Art. 71 UZK, z.b.

Mehr

Herzlich willkommen. 360 Ursprung Made in Handelsrechtlich. Präferenzrechtlich. Andrea Wedig April 2016

Herzlich willkommen. 360 Ursprung Made in Handelsrechtlich. Präferenzrechtlich. Andrea Wedig April 2016 Herzlich willkommen 360 Ursprung Made in Handelsrechtlich. Präferenzrechtlich. Andrea Wedig April 2016 Inhalt 1. Überblick 2. Die Warenmarkierung made in 3. Der präferenzielle Ursprung 4. Der nicht-präferenzielle

Mehr

Zollpräferenzsysteme der Europäischen Union

Zollpräferenzsysteme der Europäischen Union Die Europäische Union hat mit einer Reihe von Ländern Abkommen geschlossen, die in ihren handelspolitischen Teilen die Gewährung von Zollbegünstigungen (Zollpräferenzen) zum Inhalt haben. Dem Charakter

Mehr

Merkblatt registrierter Ausführer (REX) für Ausführer und Wiederversender in der EU

Merkblatt registrierter Ausführer (REX) für Ausführer und Wiederversender in der EU Merkblatt registrierter Ausführer (REX) für Ausführer und Wiederversender in der EU (Version 19. September 2017) Das Verfahren des registrierten Ausführers (abgekürzt REX) ist nur im Rahmen bestimmter

Mehr

Column title 8 pt Ipsum 1 PREISÜBERSICHT

Column title 8 pt Ipsum 1 PREISÜBERSICHT Column title 8 pt Ipsum 1 PREISÜBERSICHT Stand: 01. Januar 2014 Preise Versand national 2 Preise und Produkte für Ihren nationalen Versand Pakete und Päckchen* CO 2 -neutral versenden ohne Aufpreis. Abmessungen

Mehr

REGISTRIERTER AUSFÜHRER (REX)

REGISTRIERTER AUSFÜHRER (REX) REGISTRIERTER AUSFÜHRER (REX) Hinweis Die nachfolgende Kurzzusammenfassung enthält nur die wichtigsten Änderungen/Neuerungen zu diesem Thema Details können den rechtlichen Grundlagen (Art. 64 Abs. 3 UZK,

Mehr

Kooperationen mit Staaten außerhalb der EU27

Kooperationen mit Staaten außerhalb der EU27 Aktuelle Performance Österreichs im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm Österreich, die Welt und das 7. EU-Rahmenprogramm 27. Juni 213 DI Margit Ehardt-Schmiederer http://www.bmwf.gv.at/proviso PROVISO das

Mehr

TEPZZ 8Z _A_T EP A1 (19) (11) EP A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (43) Veröffentlichungstag: Patentblatt 2017/03

TEPZZ 8Z _A_T EP A1 (19) (11) EP A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG. (43) Veröffentlichungstag: Patentblatt 2017/03 (19) TEPZZ 8Z _A_T (11) EP 3 118 021 A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG (43) Veröffentlichungstag: 18.01.17 Patentblatt 17/03 (21) Anmeldenummer: 16177908.7 (1) Int Cl.: B60C /00 (06.01) B60C /04 (06.01)

Mehr

FastViewer Use Cases. Einsatzbereiche von FastViewer in Unternehmen

FastViewer Use Cases. Einsatzbereiche von FastViewer in Unternehmen FastViewer Einsatzbereiche von FastViewer in Unternehmen Einleitung Alle FastViewer Verbindungen finden dank der höchstmöglichen 256 Bit AES Ende-zu- Ende Verschlüsselung über doppelt sichere Kommunikationskanäle

Mehr