Nebentätigkeiten. Telearbeit. Tag der offenen Tür. Arbeitszeiten. In eigener Sache

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1 Ergebnisse der Personalratswahl Arbeit der Sicherheitsbeauftragten Nebentätigkeiten Telearbeit Berufungskommissionen Tag der offenen Tür Arbeitszeiten In eigener Sache Ausgabe 42 - Juli 2008

2 Die Wählerinnen und Wähler haben entschieden: Ergebnisse der Personalratswahl 2008 Es waren aufregende Wochen direkt vor und nach der Personalratswahl: Listen aufstellen, Material verteilen, auf das Ergebnis warten und dann sich im neu gewählten Gremium zusammenfinden, um die Vorsitzenden zu bestimmen. Der Aufwand hat sich gelohnt. Die Wahlbeteiligung stieg um 6,4% -Punkte! (- s. Tabelle unten) Dafür allen aktiven Wählerinnen und Wählern einen herzlichen Dank für ihre Teilnahme an der Wahl, mit der sie dem Personalrat den Rücken für die nächsten vier Jahre Arbeit gestärkt haben!! Während in der Gruppe der ArbeitnehmerInnen die Zahl der Wahlberechtigten von 2004 bis 2008 leicht um 1,8% anstieg, nahm sie bei den Beamtinnen und Beamte dramatisch um 40,6% auf nur noch 247 ab. Es scheint sich wohl an unserer Universität um eine aussterbende Gattung zu handeln. Der Personalrat mit seinen 17 Mitgliedern (2 Beamtinnen und Beamte, 15 ArbeitnehmerInnen) setzt sich nach Listen wie folgt zusammen: Liste 1 Unsere Erfahrung: 2 Liste 2 PRaktiv: 4 Liste 3 Interessenvertr. Beschäftigte Uni: 1 Liste 4 (Liste 2) Sachliche Arbeit: 2 Liste 5 ver.di (Liste 3 ver.di / GEW) 8 In der Gruppe der Beamtinnen und Beamte wurden gewählt: Liste 2 Sachliche Arbeit: Joachim Krieg (nachgerückt, weil die einzige Kandidatin der Frauenliste zurückgetreten ist), Liste 3 verdi/gew: Jörg Stolle. In der Gruppe Arbeitnehmerinnen u. Arbeitnehmer wurden gewählt: Liste 1 Unsere Erfahrung: Margret Hoffmann, Heinz-Joachim Rohland, Liste 2 PRaktiv: Cornelia Mewes, Katrin Gehrke, Erwin Tönges, Gerhard König, Liste 3 Interessenvertretung Beschäftigte Uni: Egon Cichos Liste 4 Sachliche Arbeit: Grazia Bürgel (nachgerückt für Swaantje Radtke) Liste 5 ver.di: Elke Zufall-Roth, Christine Nietzold, Heike Funk, Barbara Penger (nachgerückt für Ursula Schulz), Dr. Johannes Hippe, Wolfgang Geppert, Hans-Joachim Heymel. In der konstituierenden Sitzung wurden als Vorsitzende des Personalrats gewählt: Vorsitzender: Dr. Johannes Hippe, 1. stellvertr. Vorsitz.: Elke Zufall-Roth, 2. stellvertr. Vorsitz.: Wolfgang Geppert, 3. stellvertr. Vorsitz.: Jörg Stolle, 4. stellvertr. Vorsitz.: Christine Nietzold, 5. stellvertr. Vorsitz.: Heinz-Joachim Rohland, 6. stellvertr. Vorsitz.: Egon Cichos. Die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung führte als Mehrheitswahl zu folgenden Ergebnissen: Von den 129 Wahlberechtigten wurden 61 gültige Stimmzettel abgegeben (47% Wahlbeteiligung!). Für die fünf Sitze wurden gewählt: Kristin Müller (Vorsitzende), Marco Seipke, Martin Fuhrmann, Frederik Gerlach, Andrea Smandzik Wahlberechtigte ,7% 4010 Wahlbeteiligung 37,9% +6,4%P 31,5% Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Stimmen Sitze Liste 1 Unsere Erfahrung Liste 2 PRaktiv Liste 3 Interessenvertretung Beschäftigte Uni Liste 4 Sachliche Arbeit Liste 5 ver.di Beamtinnen und Beamte Stimmen Sitze Liste 1 PRaktiv 17 0 Liste 2 Sachliche Arbeit 39 1 Liste 3 ver.di / GEW 41 1 In der nächsten Ausgabe informieren wir Sie über die Arbeitsschwerpunkte der einzelnen Personalratsmitglieder. Nutzen Sie die Möglichkeiten des Personalrats. Sagen Sie uns was Ihnen wichtig ist, denn Sie haben uns gewählt!

3 Arbeit der Sicherheitsbeauftragten im Focus! - Ein Bericht von Frank Hambloch An der Universität Göttingen (ohne Medizin) sind 123 KollegInnen als Sicherheitsbeauftragte benannt. Die Arbeit dieses Personenkreises, die im Übrigen keine finanziellen Vorteile mit sich bringt, passiert meistens im Stillen. Sie sollen Vorgesetzten und KollegInnen zur Seite stehen, wenn es um Sicherheitsfragen geht. Ich selbst bin einer dieser 123 Sicherheitsbeauftragten und außerdem der offizielle Sprecher dieser Gruppe. Es ist wohl nichts Neues, dass die Aufgabe eines Sicherheitsbeauftragten in der alltäglichen Praxis oft undankbar sein kann. Die Gründe hierfür sind aber leider nicht so einfach zu ermitteln, so dass die Umstände sich (bisher) nicht wirklich ändern ließen. Ab Dezember 2007 ist zu diesem Thema eine Erhebung zur Arbeit der Sicherheitsbeauftragten an der Universität Göttingen (ohne Medizin) durchgeführt worden. Herr Kuschka als Diplomand der Wirtschafts- und Sozialpsychologie hat die Umfrage unter den Sicherheitsbeauftragten durchgeführt. Hinzugezogen wurde u.a. auch das Kollegium dieser Personen. Unterstützt wurde diese Aktion von der Stabsstelle Sicherheit/Umweltschutz, der Landesunfallkasse Niedersachsen und nicht zuletzt vom Personalrat unserer Universität. Nun gibt es Neuigkeiten darüber zu berichten: Erst mal die höchst erfreuliche, dass die Datenerfassung erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Es haben 55 Sicherheitsbeauftragte teilgenommen. Die Daten von fast der Hälfte aller Sicherheitsbeauftragten an der Uni Göttingen können nun ausgewertet werden. Aus dem Umfeld meiner ehrenamtlichen KollegInnen konnten wir uns über fast 150 zusätzliche Teilnehmer freuen. Das Umfeld (sprich KollegInnen und Vorgesetzte, Stabststelle Sicherheit /Umweltschutz) spielt bei der täglichen Arbeit eine wesentliche Rolle. Die Beziehungen zu durchleuchten war eines der wichtigsten Ziele, die die beteiligten Partner formuliert hatten. An dieser Stelle bedanke ich mich als Sprecher der Sicherheitsbeauftragten für die gute, freiwillige Teilnahme. Das Beantworten der Fragebögen hat Zeit und vielleicht auch Mühe gekostet. Alle Teilnehmer haben hier gezeigt, dass die Arbeit der Sicherheitsbeauftragten wahrgenommen wird und dass diese auch Unterstützung durch Zeit und Mühen wert sind. Die zweite ebenfalls erfreuliche Neuigkeit (wenn es denn eine ist?) darf ich nach erster Rücksprache mit den Auswertern schon verraten: Die Sicherheitsbeauftragten machen ihren Job gut!! Es lässt sich schon sagen, dass sich ein grundsätzlich positives Bild über die Arbeit der Sicherheitsbeauftragten abzeichnet. Viele KollegInnen von mir auf diesem Posten mögen sich jetzt wundern, aber sie sollten dieses Lob einfach annehmen. Das soll es an dieser Stelle gewesen sein. Es werden noch weitere Informationen darüber folgen. Achten Sie bitte auf die detaillierten und ausführlichen Ergebnisse, die auf den Seiten des Personalrates (unter: oder auf den Seiten der Stabsstelle Sicherheit und Umweltschutz nachzulesen sein werden ( Zusätzlich informiere ich alle Sicherheitsbeauftragten persönlich über meine Mailingliste. Die Ergebnisse werden auf dem nächsten Treffen der Sicherheitsbeauftragten vorgestellt. Vielleicht können alle dann später zum Sicherheitsbeauftragten des jeweiligen Bereiches sagen: Alles sicher? Na sicher! Frank Hambloch Sie finden einen Artikel in dieser Information gut? Hier steht etwas Falsches oder Unvollständiges? Sie möchten eine Information zu einem bestimmten Thema haben? Sie finden einen Artikel einfach doof? Schreiben Sie uns einen Leserbrief! Papier ist geduldig Kommunikation ist besser! persrat@gwdg.de, Fax: 22670

4 Nebentätigkeiten Was ist bei Ausführung einer Nebentätigkeit zu beachten? Eine Frage, die uns häufiger gestellt wird. Die Zahl der Nebentätigkeiten nimmt angesichts der wirtschaftlichen Lage immer mehr zu. Aufgrund der Preissteigerung oder bestimmter Lebensumstände reicht das Geld vorne und hinten nicht mehr aus. Ein Zweitjob oder eine Nebentätigkeit ist häufig die einzige Möglichkeit, eine schwierige finanzielle Situation zu bewältigen. Nach dem Grundsatz der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) kann jeder Beschäftigte grundsätzlich mehrere Arbeitsverhältnisse eingehen. Zu unterscheiden ist ein Hauptarbeitsverhältnis und eine Nebentätigkeit. Das Arbeitsverhältnis, welches den größten zeitlichen Anteil beinhaltet, wird im Allgemeinen als das Hauptarbeitsverhältnis bezeichnet. Eine weitere Aufnahme einer Beschäftigung stellt die Nebentätigkeit dar. Bei Ausübung einer Nebentätigkeit sollten bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit von 10 Stunden täglich, nach dem Arbeitszeitgesetz 3, darf (sollte) nicht überschritten werden (gilt nicht für ehrenamtliche Tätigkeiten!). Aufgrund der Arbeitszeitordnung dürfen Arbeitnehmer 48 Stunden pro Woche und höchstens acht Stunden am Tag arbeiten. Bei einem 40-Stunden- Vollzeit-Job heißt das höchstens acht Stunden nebenbei arbeiten! Eine Arbeitspause zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn von mindestens elf Stunden ist einzuhalten. Vollzeit arbeiten während der Ferien ist nicht erlaubt. Der Urlaub soll schließlich der Erholung dienen! Nach den allgemeinen Arbeitsbedingungen des TV-L ( 3 in der Fassung des 40) sind Beschäftigte auch an Hochschulen verpflichtet, eine Nebentätigkeit dem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen. Kurz gesagt, eine Nebentätigkeit, die das dienstliche Interesse beeinträchtigt, kann untersagt werden. Versagungsgründe liegen insbesondere vor, wenn die Nebentätigkeit nach Art und Umfang die Arbeitskraft des Beschäftigten so stark in Anspruch nimmt, dass die Haupttätigkeit darunter leidet. Beispiel: Wenn jemand zu bestimmten Nachtstunden als Taxifahrer nebenbei arbeitet, kann der Arbeitgeber des Betriebes, in dem sie/er tagsüber hauptamtlich arbeitet, verlangen, dass die Nebentätigkeit eingeschränkt wird, damit die Arbeitsleistung in der Hauptarbeitszeit durch die Nachtarbeit nicht beeinträchtigt wird. Hinweis: Für Beamtinnen und Beamten gelten die (abweichenden) Regelungen des NBG. Als Nebentätigkeit gilt nicht die Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter sowie einer unentgeltlichen Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft eines Angehörigen. Bei der Steuererklärung ist zu beachten, dass ggf. eine zweite Lohnsteuerkarte für Nebenjobs dem Finanzamt vorzulegen ist. Flexible Telearbeit professionalisiert - Modellversuch läuft jetzt dauerhaft Telearbeit, was soll das denn sein? Arbeiten per Telepathie und Telekinese? Natürlich nicht! Mit Telearbeit sind Arbeitsplätze gemeint, für die keine ständige Anwesenheit im Büro vereinbart ist, sondern große Teile der Arbeitsleistung auch von zu Hause aus erledigt werden können und dürfen. Diese Sonderform der Arbeit wurde vor vielen Jahren bereits als Projekt des Gleichstellungsbüros zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie eingeführt. Telearbeit erfreut sich steigender Beliebtheit. Es gibt inzwischen über 20 Telearbeitsplätze an der Universität mit steigender Tendenz. Jeder einzelne Platz wurde technisch und arbeitsorganisatorisch optimiert und individuell angepasst. Die Universität stellt dabei die notwendige Ausstattung. Telearbeitende/r und

5 telemanagende Vorgesetzte/r arbeiten dann als Tandem zusammen. Jetzt wurden die Projekte ausgewertet und am in der Aula vorgestellt. Die Erfahrungen sind rundum positiv. Daher hat das Präsidium bereits beschlossen, Telearbeit auf Dauer weiter zu ermöglichen. Telearbeit ist ein Stück gelebte Personalentwicklung. Sie fördert selbstbestimmtes Arbeiten, Kompetenz und Zugehörigkeitsgefühl. Sie erfordert einen Vertrauensvorschuss und ein hohes Maß an Selbstorganisation. Der Erfolg des Projekts in Göttingen geht vor allem auf die Tandem-Lösung zurück, die aber auch eine neue Qualität an Zusammenarbeit erfordert. Aus der Broschüre zum Projektabschluss seien einige Überschriften zitiert, die, was man sich durchaus oft wünschen kann, ohne weiteres auch auf normale Arbeitsplätze übertragen werden können: - Eine gute Vorbereitung ist alles - Organisation ist das A und O - Das Miteinander wird wichtiger - ohne Delegation geht es nicht - Auch das Führen verändert sich - Telearbeit fördert das Team - Arbeitskultur will gepflegt werden - Zeit ist Qualität - Ein Wochenmenü muss her - das Tagesrezept muss stimmen - Vertrauen schafft Leistung - Telearbeit zahlt sich aus - Telearbeit schafft Professionalität - Erfolg basiert auf Qualifizierung Interessenten für Telearbeitsplätze können sich weiter informieren auf der Homepage des Gleichstellungsbüros: Berufungskommissionen: Mitwirkung ist unverzichtbar! Die Mitglieder der Universität haben das Recht und die Pflicht, an der Selbstverwaltung und an der Erfüllung der Aufgaben der Universität in Organen, beratenden Gremien und Kommissionen mit besonderen Aufgaben mitzuwirken. Hierbei sind sie an Aufträge und Weisungen nicht gebunden ( 4 (1), Grundordnung der Georg-August Universität vom ). Dieses betrifft selbstverständlich auch die Mitarbeit des technischen- und Verwaltungsdienstes (MTVD) in den Berufungskommissionen. Die Bewertung von Führungs- und Sozialkompetenz hat dabei eine herausragende Bedeutung, da die Beschäftigten des MTVD ja anschließend eng mit den berufenen Professorinnen und Professoren zusammenarbeiten. Die Besetzung der Plätze in den Berufungskommissionen ist daher außerordentlich wichtig. Auch wenn die (zweitgrößte) Gruppe an der Universität in diesen Kommissionen unverständlicherweise kein Stimmrecht hat, ist eine Beteiligung unbedingt notwendig. Stimmrecht haben die Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe jedoch anschließend im Fakultätsrat und Senat, wenn dort zu den Berufungen Beschlüsse gefasst werden. Eine enge Zusammenarbeit in der MTVD-Gruppe zwischen den Mitgliedern der Berufungskommissionen sowie den Vertreterinnen und Vertretern in Senat und Fakultätsrat kann hier wirksam werden. Diese Gremienarbeit ist Arbeitszeit. Die wertvolle Mitarbeit in Gremien kann schließlich auch zu einer Bereicherung an Aufgaben, Bindung an die Fakultät und Verständnis der universitären Zusammenhänge führen. Die gewählten Vertreter des MTVD in den Fakultätsräten haben zum Teil erhebliche Schwierigkeiten, Beschäftigte des MTVD für Berufungskommissionen zu finden. Teilzeitbeschäftigte sehen sich oft aus zeitlichen Gründen dazu nicht in der Lage. Befristet Eingestellte sind häufig einem sehr großen Druck ausgesetzt oder fühlen sich mit der Universität noch nicht so sehr verbunden. Einige wenige sind dann immer dran, die das aber nicht allein leisten können. Falls sich freiwillig niemand aus der gerade anstehenden Fakultät für eine Besetzung finden sollte, gäbe es die Möglichkeit, ein Liste von interessierten Beschäftigten aller Fakultäten zusammenzustellen und dann z.b. alphabetisch abzuarbeiten, koordiniert von den beiden MTVD- Senatsvertretern. So kommt jede/jeder mal dran und die Belastungen werden verteilt. Wenn Sie Interesse haben in einer Berufungskommission mitzuarbeiten, melden Sie sich bitte im Personalratsbüro bei Frau Elke Zufall-Roth (Tel ).

6 Fotoalbum vom Tag der offenen Tür T r am Herzlichen Dank an alle Helferinnen und Helfer sowie den großzügigen Kuchenspenderinnen und -spendern!!! P.S. :Die Rezepte können leider nicht verraten werden: Betriebsgeheimnis! Die komplette JAV: 838 Kastanien waren im Glas!

7 Erfassung der Arbeitszeiten an der Georgia Augusta: Modelle und Praxis Die Regelarbeitszeit an der Universität ist die Gleitende Arbeitszeit. In einigen Einrichtungen gibt es aus dienstlichen o.a. Gründen feste Arbeitszeiten. Davon wieder zu unterscheiden sind evtl. Arbeiten nach Dienstplänen (z.b. Schichtdienste). In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit der Zeiterfassung für die Gleitzeit. Zur Dokumentation der Arbeitszeit gibt es verschiedenen Möglichkeiten. Eine einheitliche Regelung besteht an unserer Universität nicht. Elektronische Zeiterfassung Ein Teil der Beschäftigten hat die Möglichkeit an der elektronischen Zeiterfassung teilzunehmen. Dies scheint die modernste Methode zu sein und sollte einfachste Handhabung garantieren. Die dafür gesondert aktivierte Ausweiskarte wird beim Betreten oder Verlassen des Dienstgebäudes an das Zeiterfassungsgerät gehalten und auf elektronischem Weg werden die Zeiten dokumentiert. Einen Monat später wird die Abrechnung dem Vorgesetzten zur Abzeichnung und dem Beschäftigten zur Kontrolle vorgelegt. Korrekturen sind mit mehr oder weniger Aufwand im Nachhinein möglich (z.b. für Urlaub, Krankheit, Zeitausgleich oder Arztbesuche). Dieses System scheint auf den ersten Blick einfach und zeitsparend, und eigentlich kann man von einer korrekten Dokumentation ausgehen. Doch wie bei so vielen Dingen, die auf dem ersten Blick passabel erscheinen, sitzt auch hier der Teufel im Detail. Normalerweise funktioniert alles bestens. Aber den Zustand normalerweise kennt ein komplexes EDV-System nicht jeden Tag. Deshalb ist fortwährende Kontrolle und Korrektur notwendig. Gut dran ist, wer sich die Arbeitszeiten aufgeschrieben hat, um überhaupt Unstimmigkeiten durch Vergleich mit den elektronisch erfassten Zeiten bemerken zu können. Mechanische Stempeluhr In manchen Gebäuden steht noch die gute alte Stempeluhr. Im 6 Minutentakt (ein Zeitwert entspricht einer Zeiteinheit von 1/10Stunden = 6 Minuten) werden dort auf der Zeiterfassungskarte (oder Zeitwertkarte) die Zeiten dokumentiert. Der Kopf der Zeiterfassungskarte wird von dem Beschäftigten ausgefüllt. Beim Betreten oder Verlassen des Dienstgebäudes oder einer Pause wird die Karte in das Erfassungsgerät (Stempeluhr) eingeführt und die Zeit auf die Karte gestempelt. Aufbewahrt werden die Karten in den an der Stempeluhr aufgestellten Karteikästen. Die Sollarbeitszeit für die einzelnen Monate wird den Beschäftigten zu Beginn eines jeden Jahres von der Verwaltung bekanntgegeben. Aufgrund der Eintragungen in der Zeiterfassungskarte kann jeder Beschäftigte Über- oder Unterschreitungen gegenüber der Sollarbeitszeit feststellen. Die Abrechnung wird von den Beschäftigten selbst durchgeführt. Die Richtigkeit der Eintragung ist jeweils am Ende des Kalendermonats durch Unterschrift zu bestätigen. Handschriftliche Dokumentation Es gibt allerdings auch viele Dienstgebäude, in denen keine Zeiterfassungsgeräte aufgestellt sind. Die dort Beschäftigten führen die Zeiterfassungskarte handschriftlich nach den Vorschriften, die für die Erfassung der Stempeluhr gelten. Dieses ist sicher die aufwändigste Methode, Arbeitszeiten zu dokumentieren, da jede Eintragung per Hand vorgenommen werden muss. Keine Zeiterfassung?? Es gibt immer noch Einrichtungen mit Gleitzeit, in denen die Arbeitszeiten der Beschäftigten überhaupt nicht erfasst werden. Sollten Beschäftigte unter solchen Bedingungen geleistete Mehrarbeit ausgleichen wollen, rät der Personalrat, sich mit Zeiterfassungskarten auszurüsten und wenigstens handschriftlich die Arbeitszeiten zu dokumentieren. In einem Streitfall ist dieser Nachweis unerlässlich. Jeder Beschäftigte hat eigenverantwortlich auf die Einhaltung der gesetzlich oder tariflich festgelegten Arbeitszeit zu achten. Wer einen Nachweis führt, hat über seine tatsächlich erbrachte Arbeitszeit einen guten Überblick und eine Dokumentation in der Hand. Zu beachten ist, dass alle handschriftlich ausgefüllten Zeiterfassungskarten korrekt ausgefüllt sind, sie gelten als Dokumente!

8 Der Personalrat rät allen Beschäftigten, auch denen, die von der gleitenden Arbeitszeit ausgenommen sind und feste Arbeitszeiten haben, ihre Arbeitszeiten täglich zu dokumentieren. Zeiterfassungskarten erhalten Sie in der Universitätsdruckerei. Weitere Informationen finden Sie in der Rahmendienstvereinbarung über die Regelung der Arbeitszeit für Beschäftigte an der Georg- August-Universität (ohne Medizin). Die Dienstvereinbarung ist auf unserer Homepage unter Unsere Aufgaben abrufbar. Die Dienstvereinbarung gilt für alle Einrichtungen und für alle Beschäftigten der Universität sofern nichts anderes festgelegt ist (ausgenommen sind grundsätzlich Professorinnen und Professoren bzw. Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten)! In unseren nächsten Ausgaben möchten wir Ihnen verschiedene Arbeitszeitmodelle vorstellen und auf die Vor- und Nachteile eingehen: - Gleitzeit oder feste Zeiten? - Elektronisch Stempeln oder lieber nicht? - Funktions- und Vertrauensarbeitszeiten statt Gleitzeit? - Gleitzeit-Konto mittels ESS kontrollieren Weitere Anregungen zu diesem Thema nehmen wir gerne entgegen. Lieber so als so! In eigener Sache: Vor einiger Zeit erschien im Göttinger Tageblatt ein Interview mit dem hauptamtlichen Vizepräsidenten zu den Verwaltungskosten der Universität, in dem der Reinigungsdienst als Achillesferse bezeichnet wurde. Zwei Leserbriefe dazu haben dies heftig kritisiert. Der Personalrat schließt sich dieser Kritik an und lobt ausdrücklich den Mut, mit Namen für die Kritik einzustehen. Ein weiterer Leserbrief erhebt Vorwürfe gegen den Personalrat. Wir nehmen diese Kritik sehr ernst, wünschen uns jedoch, dass auch in einem Leserbrief wahrheitsgemäß berichtet wird. Die Ansage vom Gebäudemanagement und einigen Vorarbeiterinnen war feste Arbeitszeiten. Es ist vor allem dem Personalrat und der technischen Umsetzung in der Personaladministration zu verdanken, dass es weiter eine, wenn auch stark reduzierte Gleitzeitmöglichkeit gibt. Der Personalrat hofft, dass in Zukunft Kritik an seiner Arbeit, an seinem Einsatz oder Nichteinsatz ihm direkt gegenüber geäußert wird. Eine Auseinandersetzung über Leserbriefe in der allgemeinen Presse, die häufig auch verkürzt erscheinen, kann und will er nicht führen. Die Homepage des Personalrats wird laufend erweitert und aktualisiert. Reinschauen lohnt sich! Sie ist zu finden unter: Der Personalrat wünscht allen Beschäftigten geruh- und erholsame Urlaubstage!! Impressum: Personalrat der Georg-August-Universität Göttingen (ohne Universitätsmedizin) Der Vorsitzende: Dr. Johannes Hippe Humboldtalle 15, Göttingen Tel , Fax , persrat@uni-goettingen.de Titelseite design: wt

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