Heterogenität macht Schule

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1 Heterogenität macht Schule Konzept für die Integrative Schulungsform ISF sowie die integrierte Begabtenförderung an den Schulen Hünenberg Vom Kindergarten bis zum 9. Schuljahr Verabschiedet von der Schulkommission an ihrer Sitzung vom 25. Oktober 2007 Genehmigt von Gemeinderat anlässlich seiner Sitzung vom 12. November 2007 Verbindlich ab

2 2/12 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Aus dem Leitbild der Schulen Hünenberg Was verstehen wir unter «Heterogenität macht Schule»? Die Grundlagen zu «Heterogenität macht Schule» an den Schulen Hünenberg Ziele und Nutzen Das Modell «Heterogenität macht Schule» Leitende Grundsätze im Umgang mit Heterogenität Haltung der Lehrpersonen und aller Beteiligten Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Schulschwierigkeiten Integration von teilweise schulbereiten Kindern in die 1. Primarklasse Begriffsklärung Gewährung einer Durchlässigkeit innerhalb eines Schuljahres Integrierte Förderung von besonders begabten SchülerInnen (Begabtenförderung) Rahmenbedingungen / Voraussetzungen ISF-Pensenpool Klassengrössen Raum und Zeit Elternarbeit Ergänzende Massnahmen Die Aufgaben der Beteiligten Die Schülerin, der Schüler Die Lehrperson Der Schulische Heilpädagoge (SHP) Die Erziehungsberechtigten Die Schulhausleiterin, der Schulhausleiter (SHL) Die Schulleitung (SL) Die Rektorin, der Rektor Die Schulkommission Der Gemeinderat Die Fachgruppe «Heterogenität» Der Schulpsychologische Dienst (SPD) Zusätzliche Unterstützungsangebote Kleinklassen für besondere Förderung KKbF Deutsch als Zweitsprache Schuldienste Beratungsstelle für Lehrpersonen (BfL) Qualitätssicherung Weiterbildung Evaluation durch die Direktbeteiligten Evaluation durch die Schulleitung...12 Anhang 1 Grundsätze Lernzielanpassungen...I Formular «Einverständnis zur individuellen Lernzielvereinbarung»...III Anhang 2 2a.) Besondere Begabungen - Begrifferklärung... IV 2b.) Die neuen Intelligenzen nach Howard Gardner... IV 2c.) Das Münchner Begabungsmodell... V Anhang 3 Formen der Bagabtenförderung... VI Anhang 4 Ausgestaltung des Überganges Kindergarten - 1. Primarklasse... VII Anhang 5 Vorgehen «Klassenüberspringen»... VIII

3 3/12 1. Einleitung Der Erziehungsrat hat Richtlinien zur Integrativen Schulungsform geschaffen. Das vorliegende Konzept skizziert die Ausgestaltung der Integrativen Schulung an den Schulen Hünenberg. Das Konzept richtet sich an die gesamte Lehrerschaft. Eine Fachgruppe «Heterogenität macht Schule» begleitet und unterstützt die Lehrpersonen in der Umsetzung Aus dem Leitbild der Schulen Hünenberg Grundsätzlich leben und lernen alle Hünenberger Kinder zusammen. Kindergarten, Primar- und Sekundarschule fördern die Kinder entsprechend ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten. Kinder werden zum Lernen und zur Leistung ermutigt. Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen werden soweit als möglich integrativ gefördert und gefordert. Wir leben die Grundhaltung der Toleranz. Verschiedenartigkeit nutzen wir als Chance. Die Lehrpersonen nutzen die verschiedenen Möglichkeiten der Didaktik zielgerichtet. Der durch die Methodenvielfalt geprägte Unterricht soll Schülerinnen und Schüler auf verschiedenen Ebenen ansprechen und ihre Neugier wecken. Wir schätzen und fördern kreatives Denken und Handeln Was verstehen wir unter «Heterogenität macht Schule»? Darunter verstehen wir soweit möglich die Integration von teilweise schulbereiten Kindern von Kindern 1 mit Lern-, Leistungs- oder Verhaltensproblemen von Kindern mit erhöhtem sonderpädagogischen Förderbedarf von Kindern mit besonderen Begabungen und Hochbegabungen von Kindern mit ungenügenden Deutsch- und Kulturkenntnissen Die Grundlagen zu «Heterogenität macht Schule» an den Schulen Hünenberg Seit 1994 arbeiten wir an den Schulen Hünenberg nach einer integrativen Schulungsform. Als Grundlagen für dieses Arbeiten dienen heute, 2007 die gesetzlichen Grundlagen des Kantons Zug von 2004 die «Richtlinien für die Förderung von Kindern mit besonderen Begabungen und Hochbegabungen» von 2002 die kantonalen Richtlinien «Integrative Schulungsform: Kindergarten, Primar- und Sekundarstufe I» von 2005 die Leitbilder der Schulen Hünenberg der Berufsauftrag für Lehrerinnen und Lehrer der Schulen Hünenberg Mit Kindern meinen wir sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Jugendliche 2 Der Unterricht in «Deutsch als Zweitsprache» (DfF) wird nach wie vor angeboten.

4 4/ Ziele und Nutzen Die unterschiedlichen Lern- und Sozialisationsvoraussetzungen werden bestmöglich wahrgenommen und in der Gemeinschaft gefördert. Unter Respekt und Akzeptanz der individuellen Voraussetzungen wird die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen bestärkt. Integrative Schulung unterstützt Kinder und Jugendliche in der Entwicklung ihrer Ressourcen und Interessen und ermutigt sie zu weitergehenden Leistungen. Die Individualität aller Beteiligten beeinflusst, bereichert und erweitert den authentischen Umgang mit allen. 2. Das Modell «Heterogenität macht Schule» 2.1. Leitende Grundsätze im Umgang mit Heterogenität Wir betrachten die Klasse als ganzes System und unterstützen sie entsprechend. Wir akzeptieren und nutzen die Heterogenität in unseren Klassen. Es ist normal verschieden zu sein. Die Pädagogik der Vielfalt ist uns wichtig. Wir orientieren uns an den Ressourcen der Kinder ohne dabei die Defizite zu vernachlässigen. Wir streben in unserer Arbeit das Optimum an und akzeptieren dabei die Grenzen jedes Einzelnen und des Systems. Wir beachten den systemischen Ansatz 3 in unserer Arbeit, d.h. wir sind sensibilisiert für Faktoren, die das Lernen beeinflussen. Unsere Professionalität wird unterstützt durch interdisziplinäre Zusammenarbeit. Wir gehen den Förderbedarf effektiv an. Wir setzen uns mit Schul- und Unterrichtsentwicklung auseinander Haltung der Lehrpersonen und aller Beteiligten Im Mittelpunkt steht die positive Grundhaltung jeder Lehrperson gegenüber Heterogenität, gegenüber jedem einzelnen Kind und zur Zusammenarbeit mit allen Beteiligten. Die Klasse ist der erste und wichtigste schulische Förderort. Ein Schulischer Heilpädagoge 4 unterstützt den Unterricht. Die Arbeit zeichnet sich aus durch: die Nutzung der Heterogenität und der Integrativen Schulungsform zur Unterrichtsentwicklung das Aushalten unterschiedlicher Lernwege und Lerntempi die Bereitschaft zur intensiven Zusammenarbeit mit allen Beteiligten das Bestärken kleinster Entwicklungsschritte eine professionelle Gelassenheit 3 4 Das Wort systemisch beinhaltet das Wort System, was stellvertretend für diesen Ansatz ist: der Mensch wird als Wesen, der in viele Systeme in seiner Umwelt eingebettet ist, betrachtet; ein Schüler, eine Schülerin ist also stets als psychisches, soziales und biologisches Individuum zu sehen, das in vielfältiger Wechselwirkung mit seiner Umwelt steht. Herrscht ein Problem vor, so besteht das Problem nicht nur in einer Person, sondern es ist ein Problem des handelnden Systems. (aus «Leitfaden für die pädagogische Praxis», Hellwig, M. u.a., Uni Regensburg - www-campus.uni-r.de/edu2/beratung/?page_id=20) Hiermit sind immer auch Schulische Heilpädagoginnen gemeint.

5 5/ Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Schulschwierigkeiten A - Ausgestaltung Im integrativen Unterricht gestalten wir die Lernumgebung so, dass sie den unterschiedlichen Lern- und Förderbedürfnissen der Kinder entspricht und Lernerfolge ermöglicht. Wir setzen differenzierende Unterrichts- und Lernformen ein. Dazu nutzen wir folgende Formen: Teamteaching, Halbklassen-, Gruppen- oder Einzelunterricht, klassenübergreifende Lerngruppen. B - Förderplanung Eine Förderplanung ist notwendig, wenn ein Kindergartenkind, eine Schülerin oder ein Schüler in seinen Lernfortschritten massiv beeinträchtigt ist. Die Förderplanung ist auf den Lehrplan ausgerichtet. Individuelle Lernziele werden in Zusammenarbeit aller Beteiligten festgelegt. Überdauernder Förderbedarf und/oder Lernzielanpassungen in mehreren Bereichen setzen den Einbezug des Schulpsychologischen Dienstes des Kantons Zug voraus. Die Lernzielanpassungen werden schriftlich festgehalten, von allen Beteiligten und der Schulhausleitung unterschrieben Integration von teilweise schulbereiten Kindern in die 1. Primarklasse Begriffsklärung Was verstehen wir unter «teilweise schulbereite Kinder»? Die Entwicklungsprofile der Kinder im Kindergarten und Schuleintrittsalter sind sehr unterschiedlich. Deutliche Stärken stehen Entwicklungsverzögerungen gegenüber. In einer ressourcenorientierten Sichtweise werden die Profile der Kinder als Potentiale gesehen. Dementsprechend sind insbesondere die Stärken zu fördern. Teilweise schulbereite Kinder brauchen: - individuelles Eingehen auf ihre Besonderheiten mit entsprechenden Hilfen - viel Training in den Basisfunktionen 7 sowie insbesondere: - die Stärkung des Selbstvertrauens - die Sicherheit der nahen Betreuung - die Entwicklung des Gruppenempfindens Gewährung einer Durchlässigkeit innerhalb eines Schuljahres Für teilweise schulbereite Kinder ist die Zeit, die sie für ihre Entwicklungsschritte benötigen, ein wichtiger Faktor. Daher soll das Prinzip der Durchlässigkeit auch während des Schuljahres gewährleistet werden, damit in Ausnahmefällen ein Kind die Unterstufe in drei Jahren absolvieren kann. 5 siehe Anhang 1: «Lernzielanpassungen: Präzisierungen zu den Richtlinien für Integrative Schulungsformen ISF» und Formular «Einverständnis zur individuellen Lernzielvereinbarung» 6 siehe Anhang 4: «Ausgestaltung des Überganges Kindergarten 1. Primarklasse» 7 Der Begriff der Basisfunktionen wird hauptsächlich in der Schweiz verwendet. Gelegentlich spricht man auch von Basisfähigkeiten, noch geläufiger ist der Begriff «Lernvoraussetzungen» (vgl. Barth, 2000). Damit sind elementare Fähigkeiten gemeint, die ein möglichst störungsfreies Lernen der Kulturtechniken ermöglichen. Zu diesen elementaren Fähigkeiten gehören die Emotionalität, die Motorik, die Wahrnehmung, die Kognition und die Sprache. Sie müssen im heilpädagogischen Unterricht besonders berücksichtigt werden, weil nicht wenige Kinder in den genannten Bereichen Entwicklungsdefizite haben. (Quelle: Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik 10/04

6 6/ Integrierte Förderung von besonders begabten SchülerInnen (Begabtenförderung) Wir unterscheiden zwischen Begabung, besonderer Begabung und Hochbegabung 8. Die Förderung von besonderen Begabungen ist als Potentialentwicklung zu verstehen. Die Potentiale können in verschiedenen Bereichen liegen. Dazu beschreibt Howard Gardner neun Intelligenzen 9. Das Ziel der Begabtenförderung ist, alle Kinder zu unterstützen, die zu weitergehenden Leistungen fähig sind. Wir sind sensibilisiert für die vielfältigen Einflüsse, die zu Leistungen führen 10. A - Ausgestaltung Im integrativen Unterricht gestalten wir die Lernumgebung so, dass sie den unterschiedlichen Lern- und Förderbedürfnissen der Kinder entsprechen und Lernerfolge ermöglichen. Dafür werden individualisierende Unterrichts- und Lernformen eingesetzt. Hierbei spielt die Passung des Unterrichts eine wichtige Rolle, was soviel bedeutet, dass für das Kind u.a. - das Arbeitstempo berücksichtigt wird, - unnötige Wiederholungen bereits bekannter und gefestigter Lerninhalte weggelassen, - zusätzliche Hilfen und Selbstkontrolle für individuelle Lernwege angeboten werden. Dazu stehen folgende Formen zur Verfügung: Teamteaching, Halbklassen-, Gruppenoder Einzelunterricht, klassenübergreifende Lerngruppen. Wir kennen und nutzen folgende Formen der Begabtenförderung 11 : Freie Arbeiten, Projektarbeit, Compacting, Enrichment, Akzeleration und Gastunterricht. Weitere Formen finden sich in der Bereitstellung einer Ressourcen-Ecke 12 im Klassenzimmer, in der Zusammenarbeit verschiedener Klassen, eines Schulhausteams (z.b. Niveaugruppen, offener M&U-Unterricht) oder in der Erarbeitung eines Talentportfolios. Bezug nehmend auf die Interessen und ersten beruflichen Neigungen der Schülerinnen und Schüler an der Oberstufe werden Wahlfächer angeboten. Projektarbeiten, Portfolios im Hinblick auf die Berufswahl, Selbst- und Fremdbeurteilungen, ressourcenorientierte und reflektive Lernprozesse geben Orientierung und Unterstützung. B - Förderplanung Begabte Kinder sind vermehrt zum forschenden Lernen, zum selbstständigen Erarbeiten interessanter Lerninhalte und zum Ausprobieren neuer Lernmethoden zu ermuntern. Eine Förderplanung ist notwendig, wenn ein Kind in seiner kognitiven Entwicklung weit über dem Altersdurchschnitt liegt. Die Förderplanung ist auf den Lehrplan ausgerichtet. Individuelle Lernziele und besondere Massnahmen werden in Zusammenarbeit aller Beteiligten festgelegt. 8 siehe Anhang 2a 9 siehe Anhang 2b: «Die neun Intelligenzen nach Howard Garder» 10 siehe Anhang 2c: «Das Münchner Begabungsmodell» 11 siehe Anhang 3 12 zu jedem Begabungsbereich sind in Lichtblick für helle Köpfe entsprechende Hinweise zu finden

7 7/ Rahmenbedingungen / Voraussetzungen In jedem Schulhaus und in jeder Stufe findet unter den Lehrpersonen ein regelmässiger Austausch von Ressourcen und Erfahrungen statt 13. Die Gemeinde und die Schule schaffen günstige Voraussetzungen für ein gutes Gelingen der integrativen Förderung ISF-Pensenpool Der ISF-Pensenpool 14 der Schulen Hünenberg wird den kantonalen Richtlinien entsprechend durch die Schulleitung auf die einzelnen Schulhäuser verteilt. Für 100 Schüler/-innen bzw. maximal fünf Klassen steht ein Vollpensum zur Verfügung (abzüglich separative Modelle). Im Sinne der Früherfassung von Stärken und Schwächen liegt der Schwerpunkt der ISF-Förderung im Kindergarten und der Unterstufe. Dies hat Auswirkung auf die Zuteilung der ISF-Pensen. Die Verteilung erfolgt je nach Bedarf und in enger Zusammenarbeit mit Schulhausleitung und Klassenlehrpersonen. Sämtliche Klassen sollen regelmässig von der Begleitung profitieren können, wobei eine flexible Handhabung des ISF- Pools möglich sein soll Klassengrössen Gemäss ISF-Richtlinien gelten für Klassengrössen die gesetzlichen Richtzahlen nach 12 des Schulgesetzes. Die Richtzahlen sollten jedoch nach Möglichkeit nicht überschritten werden. Bei grösseren Klassen, insbesondere wenn die Richtzahl überschritten wird, kann die Schulleitung den Einsatz von Klassenassistenzen oder Berufspraktikantinnen oder -praktikanten prüfen Raum und Zeit Die Schulischen Heilpädagogen verfügen in der Regel über einen Arbeitsraum. Für die Kooperation mit den Schulischen Heilpädagogen steht den Klassenlehrpersonen des Kindergartens, der Primarschule und der Realschule ab Schuljahr 2008/09 als Teil des Pensums eine Zeiteinheit (1 ZE) zur Verfügung 15, wenn - im Kindergarten die Klasse mehr als 14 Kinder zählt, - es sich um eine gemischte oder dreifachgeführte Primarklasse handelt, - in der Primarschule die Klasse mehr als 15 Kinder zählt, - es sich um eine 1. Realklasse handelt, - in der 2. und 3. Oberstufe die Realklasse mehr als 13 Jugendliche zählt, - oder wenn in einer Realklasse der 2. und 3. Oberstufe zwei und mehr Jugendliche überdauernde Lernzielanpassungen haben und/oder auf Grund ihrer Verhaltensauffälligkeit eine sehr intensive Begleitung durch den schulischnen Heilpädagogen benötigen. Massgebend für die Gewährung der Kooperationszeit, welche im Lehrerstundenplan ausgewiesen wird, sind jeweils die Planungszahlen Stand 1. Mai vor Schuljahresbeginn. 13 pädagogische Gespräche oder Konferenzen, Unterrichts- oder Lernteams, schulinterne Weiterbildung. 14 Der ISF-Pensenpool umfasst alle Pensen der schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen für die integrative und separative Förderung in einer Gemeinde. 15 Gmeinderatsentscheid vom bzw

8 8/12 Für besondere Umstände, welche hier nicht aufgeführt sind, kann Kooperationszeit aus dem Schulbetriebs- und Schulentwicklungspool bei der Schulleitung beantragt werden Elternarbeit Die Eltern der 1. Klass-Kinder werden zu Beginn des Schuljahres durch die Klassenlehrpersonen in das Thema «Heterogenität» eingeführt sowie über die entsprechende Unterrichtsgestaltung und die Zusammenarbeit zwischen Lehrperson - Schulischen Heilpädagogen informiert. Die Zusammenarbeit zwischen Schulhausleitung, Lehrpersonen, Schulischen Heilpädagogen, Fachpersonen, Erziehungsberechtigten sowie Schulkindern hat einen hohen Stellenwert. Sie findet verbindlich und regelmässig statt. Das Integrationskonzept der Schulen Hünenberg wird an den Elterninformationsabenden «Kindergarten» und «Schuleintritt» regelmässig vorgestellt Ergänzende Massnahmen Unter Umständen reichen die Massnahmen, die wir an den Schulen Hünenberg bieten können, nicht aus und es muss eine andere Lösung gefunden werden. Eine Einweisung an eine den Bedürfnissen des Kindes entsprechende Bildungsinstitution, respektive an ein Kompetenzzentrum findet statt, wenn andere nachfolgend aufgeführte Möglichkeiten keine erfolgreiche Integration bewirken: Für Schülerinnen und Schüler Wechsel der Klasse, des Schulhauses oder zeitlich beschränktes Arbeiten in einem Projekt (z.b. Time Out 16 ). Für Lehrpersonen Unterrichtsberatung oder Supervision, verstärkter Einsatz des Schulischen Heilpädagogen, Beizug einer Klassenassistenz. Für Erziehungsberechtigte Beratung, Beizug einer Fachstelle für Elternberatung, Verstärkung der Kooperation mit verbindlichen Vereinbarungen und Absprachen, verstärkter Einbezug in die Umsetzung der Fördermassnahmen. Für Klassen Veränderung der Klassenzusammensetzung, Förderung von Lernpartnerschaften. 3. Die Aufgaben der Beteiligten In den ISF-Richtlinien des Kantons Zug sind die Aufgaben der Beteiligten detailliert umschrieben, weshalb nachstehende Auflistung nur eine Kurzform darstellt Die Schülerin, der Schüler - soll Verantwortung für das eigene Lernen und Handeln übernehmen. - nutzt die erweiterten Lehr- und Lernformen zu selbständigem Lernen. 16 Ein Wegweiser für die Oberstufe ist in Erarbeitung.

9 9/ Die Lehrperson - pflegt ein Unterrichtsklima, das eine umfassende Integration fördert und die Persönlichkeit der Kinder und Jugendlichen stärkt. - schafft günstige Voraussetzungen (didaktische, strukturelle, organisatorische, ), um das Kind zu Eigenverantwortung und Lernautonomie zu führen. - arbeitet eng mit dem Schulischen Heilpädagogen zusammen und ist für die Erarbeitung und Umsetzung der Förderplanung mitverantwortlich. - schafft im Klassenzimmer nach Möglichkeit einen Arbeitsplatz, welcher dem Schulischen Heilpädagogen eine integrative Begleitung möglich macht. - Die Klassenlehrperson ist erste Ansprechperson für die Erziehungsberechtigten Der Schulische Heilpädagoge (SHP) - unterstützt und begleitet die Klasse in der Regel im Teamteaching; in Einzelfällen werden Kinder einzeln oder in Gruppen unterrichtet. - unterstützt und begleitet die Klassenlehrperson, erarbeitet mit ihr die Förderplanung und setzt sie um. - überwacht und prüft in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson die Zielerreichung der Kinder mit angepassten Lernzielen und verfasst die Lernberichte. - begleitet, berät und unterstützt in Absprache mit der Lehrperson die Erziehungsberechtigten. - informiert regelmässig die Schulhausleitung. - bringt heilpädagogische Themen ins Team ein Die Erziehungsberechtigten - tragen die Mitverantwortung an der schulischen Entwicklung ihres Kindes und unterstützen es Die Schulhausleiterin, der Schulhausleiter (SHL) - regelt die Zuteilung der Pensen der Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen innerhalb der Einzelschule und überprüft deren Arbeit. - regt den Ressourcen- und Erfahrungsaustausch unter den Lehrpersonen an. - initiiert schulhausinterne Weiterbildungen im Bereich der integrativen Schulungsform und somit im Bereich von Unterrichtsentwicklung Die Schulleitung (SL) - entscheidet über die Verteilung des ISF-Pensenpools auf die einzelnen Schulhäuser. - ist verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der integrativen Schulungsformen und die Evaluation des Konzeptes. - entscheidet über schulinterne Weiterbildungsveranstaltungen. - ist in der Fachgruppe «Heterogenität» vertreten. - berät und entscheidet im Rahmen ihrer Kompetenzen über Anträge dieser Fachgruppe.

10 10/ Die Rektorin, der Rektor - ist verantwortlich für die erfolgreiche Umsetzung des vorliegenden Konzepts in der Gemeinde. - entscheidet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben oder delegiert Teile der Aufgaben an die Schulhausleitungen. - entscheidet über die Promovierung von Schülerinnen und Schülern auf der Primarstufe. - entscheidet über allfällige Sonderschulmassnahmen bei Kindern und Jugendlichen. - regt Weiterbildung im Rahmen des Konzepts an und bewilligt sie innerhalb seiner Budgetkompetenz Die Schulkommission - überwacht und unterstützt die Entwicklung der integrativen Schulungsformen. - setzt sich für angemessene Rahmenbedingungen ein. - beantragt dem Gemeinderat weiterführende Massnahmen Der Gemeinderat - unterstützt die Entwicklungen, die den Umgang mit Heterogenität fördern. - genehmigt weiterführende Massnahmen Die Fachgruppe «Heterogenität» - setzt sich zusammen aus je einer Lehrperson der Kindergarten-, Primar- und Oberstufe, einer Vertretung der Logopädinnen, je eines Schulischen Heilpädagogen 17 der Primar- und Oberstufe sowie einer Vertretung der Schulleitung. Bei Bedarf kann der Schulpsychologische Dienst zugezogen werden. - berät die Schulleitung in Fragen der Umsetzung des Konzeptes. - setzt sich mit der Weiterentwicklung des Modells aktiv auseinander. - unterbreitet der Schulleitung Vorschläge zu schulinternen Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen im Rahmen von Integration. - stellt Anträge an die Schulleitung betreffend Konzept «Heterogenität macht Schule» Der Schulpsychologische Dienst (SPD) - steht Lehr- und Fachpersonen, Schulleitungen, Behörden und Eltern als kantonale Fachstelle für schulische und erzieherische Fragen zur Verfügung. Es gilt das Subsidiärpronzip, d.h. bei Fragen, die mit Massnahmen vor Ort (ohne weitreichende Konsequenzen für das betreffende Kind) gelöst werden können, ist keine Abklärung nötig. Er kann zur Beratung aber beigezogen werden. - Bei folgenden Fragestellungen ist der Schulpsychologische Dienst zwingend einzubeziehen: überdauernde heilpädagogische Förderung, bzw. generellen Lernzielanpassungen in mehreren Bereichen 17 Eine Lehrperson oder schul. Heilpädagogin verfügt über Spezialwissen im Bereich der Begabten- und Hochbegabtenförderung.

11 11/12 Schulung in einer Kleinklasse für besondere Förderung resp. in einer Werkklasse Sonderschulung (schulische Indikation) 4. Zusätzliche Unterstützungsangebote 4.1. Kleinklassen für besondere Förderung KKbF Die Kleinklasse für besondere Förderung (KKbF) ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler, welche integrativ in der Regelklasse nicht adäquat gefördert werden können. Das Angebot muss nicht zwingend in der Gemeinde Hünenberg sein Deutsch als Zweitsprache Das Angebot gilt für Kinder mit ungenügenden Deutschkenntnissen und wird ergänzend zum Unterricht in einer Stammklasse einzeln oder in Kleingruppen angeboten Schuldienste Logopädische Therapie besuchen Kinder mit starken Auffälligkeiten in der gesprochenen und geschriebenen Sprache. Therapie in Psychomotorik besuchen Kinder mit starken Auffälligkeiten im Bewegungserleben und verhalten Beratungsstelle für Lehrpersonen (BfL) Lehrpersonen finden hier Unterstützung und Beratung in schulischen Fragen. Sie können einzeln oder in Gruppen ihre Arbeit reflektieren. 5. Qualitätssicherung 5.1. Weiterbildung Schulinterne Weiterbildungen und/oder Stufenbesprechungen zu Themen wie «Förderdiagnostik», «Umgang mit Heterogenität» usw. sollen allen Lehrpersonen angeboten werden. Bei Bedarf kann durch die Lehrpersonen ein Antrag an die Schulleitung erfolgen. Der fachliche Austausch soll auf allen Ebenen gefördert und gepflegt werden. Angebote der kantonalen Lehrerweiterbildung zu einschulungsspezifischen und integrativen Inhalten sollen genutzt werden. Die Möglichkeit einer Supervision wird durch die BfL angeboten. Die Nutzung dieses Angebots wird empfohlen. Eine regelmässige Intervision wird empfohlen.

12 12/ Evaluation durch die Direktbeteiligten Die Klassenlehrperson und der Schulische Heilpädagoge überprüfen die integrativen Schulungsformen aus fachlicher Sicht regelmässig und ziehen daraus Folgerungen für die Weiterentwicklung. Folgende Elemente sind dabei besonders zu beachten: o Umsetzung des Leitbildes o Umsetzung des vorliegenden Konzepts o Fachaustausch über integrative Schulungsformen (evtl. Intervision / Supervision) o Zusammenarbeit unter den Beteiligten o Unterricht Der Schulische Heilpädagoge informiert die Schulhausleitung zu Handen der Schulleitung in kurzer schriftlicher Form jeweils Ende Schuljahr, wann die Überprüfung stattgefunden hat, wer daran beteiligt war, was überprüft wurde und welche Folgerungen für die Weiterentwicklung gezogen wurden (Rechenschaftslegung) Evaluation durch die Schulleitung Die Schulleitung überprüft den Umsetzungsprozess des Integrationskonzepts regelmässig. Eine erste Standortbestimmung erfolgt zwei Jahre nach Einführung des Konzepts. SCHULEN HÜNENBERG Für die Schulleitung: Rolf Schmid, Rektor

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