ANLEITUNG ZUR REGISTRIERUNG VON DEPONIEN
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- Julian Brinkerhoff
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1 ANLEITUNG ZUR REGISTRIERUNG VON DEPONIEN IM ELEKTRONISCHEN REGISTER GEMÄß 22 ABFALLWIRTSCHAFTSGESETZ 2002 (AWG 2002) Diese Registrierungsanleitung richtet sich an Deponieinhaber und beantwortet häufige Fragstellungen zur Registrierung von Deponien im gemäß 40 in Verbindung mit Anhang 7 Punkt 1 der Deponieverordnung ERSTELLDATUM: VERSION: V 1.2 STATUS: IN ÜBERARBEITUNG (FÜR DIE UMSETZUNG DER IE-RL) - 1 -
2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Generelle Hinweise, weiterführende Informationen: Registrierung der Inhaber von Deponien Registrierungsdaten der Abfallsammler und behandler gemäß AWG allgemein Spezifische Registrierungsdaten der Deponieinhaber ONLINE-ANTRAG ZUR REGISTRIERUNG Eintragung von Standorten und Anlagen Beispiel Abfallbehandlungsanlage Neudorf Kontrolle der bisherigen Eintragungen Angabe von Standorten Eintragung von Anlagen - Grundsätzliches Eintragung der Anlagendetails Anlagenstruktur Anhang
3 1. GENERELLE HINWEISE, WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN: Skizze zur Strukturierung von Anlagen Regelmäßig zwischenspeichern! EDM-Helpdesk Hinweis: Bildschirmdarstellungen Weiterführende Dokumente Bevor mit der Eintragung von Anlagen im Stammdatenregister begonnen wird, sollte man sich die Struktur der Anlagen genau überlegen. Empfehlenswert ist es, sich hierzu eine einfache Skizze mit den einzelnen Anlagen und wie diese zusammen gehören anzufertigen. Es wird empfohlen, bei der Eingabe der Stammdaten regelmäßig zwischen zu speichern, um zu verhindern, dass die Eingaben bei einem Verbindungsabbruch verloren gehen. Für Fragen zur Registrierung steht der EDM-Helpdesk zur Verfügung, die aktuellen Betriebszeiten, die Telefonnummer und -Adresse sind über den Button Helpdesk im oberen Bereich der Internetseite edm.gv.at abrufbar. Die Bildschirmabbildungen, die in dieser Registrierungsanleitung dargestellt sind, müssen nicht exakt den Darstellungen entsprechen, wie sie tatsächlich bei der Eintragung angezeigt werden. Die Bildschirmdarstellungen können sich insbesondere bei der Inbetriebnahme neuer Versionen des Stammdatenregisters ändern. Die dargestellten Grundsätze bleiben aber aufrecht. Die Funktionalitäten für eine Anlagenübertragung und zuordnung im Register sind im Dokument Benutzerhandbuch zu eras 8.0 (Gesamte Betriebsanlage / Status / Anlagenübertragung / DAO / WebGIS) detailliert beschrieben. Die Funktionalitäten für eine Eintragung von Umrisspolygonen von Anlagen im Register sind im Dokument Benutzerhandbuch zu eras 8.0 WebGIS (Funktionalitäten im Detail) erläutert. Für die Frage, welche Anlagen zusammengefasst werden können und welche jedenfalls getrennt im eras eingetragen werden müssen, ist für Deponieinhaber grundsätzlich das Dokument Abgrenzung relevanter Anlagen im Hinblick auf Abfallbilanzberichtseinheiten V 3.1 ausschlaggebend. (Die Version 3.3 des Dokuments berücksichtigt gegenüber der Version 3.1 auch alle Anforderungen, die aus der Jahresabfallbilanzverordnung herrühren und ist bei der Eintragung von sonstigen Anlagen eines Abfallsammlers und behandlers außerhalb einer Deponie maßgeblich.) Sie finden die genannten Unterlagen im Downloadbereich der Internetseite edm.gv.at - 3 -
4 2. REGISTRIERUNG DER INHABER VON DEPONIEN Registrierung gemäß AWG 2002 Bereits mit dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) wurde die Verpflichtung zur Registrierung von Abfallsammlern und behandlern eingeführt. Gemäß 21 Abs. 1 müssen sich Abfallsammler und - behandler vor Aufnahme der Tätigkeit elektronisch über die Internetseite edm.gv.at beim Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft unter Angabe folgender Daten registrieren: 2.1 Registrierungsdaten der Abfallsammler und behandler gemäß AWG allgemein Registrierung als Abfallsammler und behandler allgemeine Stammdaten gemäß AWG 2002 (Firmen-)Name (wenn die Firma / das Unternehmen im Firmenbuch registriert ist, dann muss derselbe Wortlaut verwendet werden wie in der Firmenbucheintragung) Anschrift (hierunter ist insbesondere die Anschrift des Firmensitzes zu verstehen, wobei für österreichische Adressen jedenfalls auch das Bundesland und der Bezirk angegeben werden müssen, in dem sich der Sitz befindet) die Zustellanschrift in Österreich, falls vorhanden mit Faxnummer (diese Adressangabe kann von der Firmensitzanschrift abweichen. Bitte beachten Sie, dass behördliche Schriftstücke an diese Adresse oder diese Faxnummer geschickt werden können und sodann als ordnungsgemäß zugestellt gelten) die Firmenbuchnummer, sofern das Unternehmen im Firmenbuch registriert ist der vierstellige Branchencode wie er von der Statistik Austria dem Unternehmen zugeordnet wurde die Adressen der Standorte (dh. für alle Betriebsstätten oder Standorte, an denen Abfälle gesammelt (gelagert) oder behandelt werden, müssen die Adressen vollständig eingetragen werden) die Anlagen mit den Anlagentypen und insbesondere den Berichtseinheiten, die in den verschiedenen Verordnungen (zb der Deponieverordnung 2008, der Abfallverbrennungsverordnung, der E-PRTR- Begleitverordnung oder der Abfallbilanzverordnung ) festgelegt sind alle Behandlungsverfahren, die an den einzelnen Standorten durchgeführt werden zumindest eine Kontaktadresse für das Unternehmen mit einer Kontaktperson und einer -Adresse, sofern vorhanden - 4 -
5 2.2 Spezifische Registrierungsdaten der Deponieinhaber Registrierung eines Deponieinhabers Angabe spezifischer Stammdaten für Deponien Mit Anhang 7 Punkt 1 der Deponieverordnung 2008 wurden für Deponieinhaber spezifische Stammdateneintragungspflichten festgelegt. Demnach haben Deponieinhaber die im Folgenden genannten Daten anzugeben, wobei bei Anlagen gemäß den Z 7 bis 15 auch die Umrisspolygone 1 anzugeben sind. Z 1. Name, Anschrift (Sitz) des Deponieinhabers und eine für die Zustellung maßgebliche inländische Geschäftsanschrift, einschließlich einer Telefaxnummer; Z 2. sofern vorhanden: Firmenbuchnummer, Vereinsregisternummer, Ergänzungsregisternummer; Z 3. Branchencode (vierstellig); Z 4. Adressen und Bezeichnungen der Standorte; im Falle des Betreibens einer mobilen Anlage, ist an der Sitzadresse ein Standort einzutragen; Z 5. Grundstücke (Katastralgemeinde und Grundstücksnummern), auf denen sich der jeweilige Standort befindet, ÖSTAT- Gemeindekennzahl (wird vom System aus der Angabe zur Standortadresse generiert); Z 6. die Behandlungsverfahren, die am jeweiligen Standort durchgeführt werden; Z 7. die gesamte Betriebsanlage für jeden Standort der registrierten Person; Z 8. jede Deponie mit dem genehmigten Deponiebereich (das Umrisspolygon muss für den Deponie-bereich angegeben werden); in Abhängigkeit vom Genehmigungsbescheid können auch mehrere Deponien an einem Standort eingetragen werden; Z 9. jedes Kompartiment mit Angabe der zugehörigen Deponie(unter)klasse und dem jeweiligen Status durch Angabe der Phase (zb Ablagerungsphase); für jede Deponie muss zumindest ein Kompartiment eingetragen werden; Z 10. jeden Kompartimentsabschnitt und den verbleibenden Teil des Kompartiments; 1 Die Eintragung von Umrisspolygonen von Anlagen ist im Dokument Benutzerhandbuch zu eras 8.0 WebGIS (Funktionalitäten im Detail) erläutert
6 Z 11. jedes Zwischenlager gemäß 33; Z 12. jede andere Anlage innerhalb des Deponiebereichs gemäß 34; gegebenenfalls Zuordnung zu einem anderem Betreiber gemäß 40 Abs. 2; Z 13. jede mobile Anlage, die im Deponiebereich als mobile Anlage betrieben wird; anstelle der Umrisspolygone kann die konkrete Anlage, in der die mobile Anlage aufgestellt wird, angegeben werden; mobile Anlagen sind als solche zu kennzeichnen; Z 14. Deponiesickerwasser- und Abwasserbehandlungsanlagen; Z 15. Deponiegasanlagen; Z 16. Anlagen gemäß den Z 7 bis 14 sind soweit zutreffend als Berichtseinheiten mit Angabe des Typs der Berichtseinheit, zb Berichtseinheit für Abfall-Input-Output-Meldungen oder Jahresabfallbilanzmeldungen BE_ABIL, zu kennzeichnen. Für die Kennzeichnung von Anlagen als BE_ABIL ist das Dokument Abgrenzung von relevanten Anlagen, veröffentlicht am EDM-Portal, edm.gv.at, anzuwenden; Z 17. die Beziehungen der Anlagen gemäß den Z 8 bis 15 untereinander und zur gesamten Betriebsanlage gemäß Z 7 sind durch Verwendung der Attribute gehört zu und besteht aus anzugeben; Z 18. Für jede Anlage gemäß den Z 7 bis 15 sind alle zutreffenden Anlagentypen anzugeben. Bei der gesamten Betriebsanlage müssen abweichend dazu nur die wesentlichen Anlagentypen angegeben werden. Für jede Anlage, in der Abfälle behandelt werden, ist jedenfalls ein Anlagentyp (zutreffendenfalls mehrere Anlagentypen) aus der Liste von Anlagentypen für die Abfallbehandlung und -lagerung anzugeben. Sofern (auch) andere Anlagentypen zutreffen, sind diese aus der jeweils zutreffenden Liste von Anlagentypen auszuwählen; Z 19. Kontaktadressen, einschließlich vorhandener - Adressen, und Kontaktpersonen (Standort); Z 20. das Deponieaufsichtsorgan durch Name und GLN, wenn keine GLN vorhanden ist, durch Name und Adresse; den Angaben ist der Bestellungsbescheid zugrunde zu legen [insbesondere bezüglich der Angabe, ob eine juristische Person (zb ein technisches Büro) oder eine natürliche Person (zb ein Mitarbeiter eines technischen Büros) als Deponieaufsichtsorgan bestellt wurde]; Z 21. Name und Adresse des Ausstufungsverantwortlichen
7 2.3 ONLINE-ANTRAG ZUR REGISTRIERUNG Registrierungsantrag: Schritt 1 der Registrierung Achtung: Der Registriervorgang teilt sich in zwei Schritte. Zunächst ist die Übermittlung des Registrierungsantrages im Internet unter edm.gv.at erforderlich (Schritt 1). Hierfür ist der Link Registrierungsantrag auf der Startseite des EDM (EDM-Portal) anzuwählen. Abbildung 1: EDM-Portal Online- Registrierungsantrag Hinweis: In dieser Registrierungsanleitung wird speziell die Registrierung juristischer Personen erläutert. Bei Betätigung des Links Registrierungsantrag öffnet sich der Online- Registrierungsantrag, in den die erforderlichen Daten schrittweise eingetragen werden können. Zunächst ist die Angabe notwendig, ob es sich beim Antragsteller (bzw. bei der zu registrierenden Person) um ein Unternehmen oder eine natürliche Person handelt. Hinweis: Da Deponieinhaber in Österreich in der Regel Unternehmen sind, wird im Folgenden in dieser Registrierungsanleitung davon ausgegangen, dass der Antragsteller den Eintrag Unternehmen (nicht natürliche Person) ausgewählt hat. (Bei einer Registrierung von natürlichen Personen sind abweichende Daten gefordert, zb das Geburtsdatum der natürlichen Person.) Weiters ist die Auswahl der korrekten Rolle wichtig. Die ausgewählten Rollen entscheiden darüber, welche Informationen bei der Eintragung der Stammdaten abgefragt werden, daher ist genau zu prüfen, welche Rollen zutreffen. Die Angabe der Rolle ermöglicht auch den Zugang zu den jeweiligen Applikationen für Meldungen im EDM-System (zb. ebilanzen, ebegleitschein, eprtr usw)
8 Abbildung 2: Auswahl ob die zu registrierende Person eine natürliche oder eine juristische Person ist und erste Rollenangaben. Rollenangabe für Deponieinhaber = Abfallsammler und -behandler Auswahl der Rolle Gutachter und Aufischtsorgane Deponieinhaber haben jedenfalls die Rolle Abfall-Sammler oder Behandler lt. AWG 2002 anzuhaken. Fallen im Betrieb des Deponieinhabers auch gefährliche Abfälle an, die nicht aus der Abfallsammlung oder der Abfallbehandlung, sondern aus einer sonstigen Produktions- oder Dienstleistungstätigkeit stammen, so ist auch die Rolle Ersterzeuger von gefährlichen Abfällen lt. AWG 2002 anzugeben. Fallen bei einem reinen Abfallsammler (d.h. es werden keinerlei Abfallbehandlungen durchgeführt) gefährliche Abfälle z.b. Motoröl von seinem Fuhrpark an, so ist ebenso die Rolle Ersterzeuger von gefährlichen Abfällen lt. AWG 2002 anzugeben. Bei einem Abfallsammler und -behandler werden diese Abfälle der Behandlungstätigkeit zugerechnet; sofern er neben der Abfallsammlung und Behandlung über keinen weiteren Dienstleistungsoder Produktionsbereich verfügt, ist daher diese Rolle nicht anzugeben. Wenn das Unternehmen, das die Deponie betreibt auch über ein Labor mit entsprechender personeller und technischer Ausstattung verfügt und auch die anderen Voraussetzungen des 2 Abs. 6 Zif. 6 AWG 2002 für eine befugte Fachperson oder Fachanstalt erfüllt, so sollte auch Gutachter und Aufsichtsorgane angekreuzt werden, damit dem Unternehmen ein Zugang zu jenen Applikationen im EDM eingeräumt wird, die für befugte Fachpersonen und Fachanstalten relevant sind
9 PRTR- Berichtspflicht Baurestmassen-, Reststoff- und Massenabfalldeponien fallen in vielen Fällen (insbesondere bei Überschreiten der Gesamtkapazität von t) auch unter die PRTR-Berichtspflicht. (vgl. Anhang I der EG-Verordnung über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und verbringungsregisters: Deponien (außer Deponien für Inertabfälle und Deponien, die vor dem endgültig geschlossen wurden bzw. deren Nachsorgephase, die von den zuständigen Behörden gemäß Artikel 13 der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien verlangt wurde,( ) abgelaufen ist) mit einer Gesamtkapazität von t.) Dies gilt daher auch für Deponien, die nach dem stillgelegt oder geschlossen wurden. PRTR-Rolle Somit hat ein Inhaber einer Baurestmassen-, Massenabfall- oder Reststoffdeponie in der Regel auch Ich übe zumindest an einem meiner Standorte PRTR-Tätigkeiten aus 2 auf der zweiten Seite der Rollenangaben anzuhaken: Abbildung 3: Auswahl weiterer Rollen, insb. der "PRTR-Rolle" Abhängig von der ausgewählten Rolle sind in manchen Fällen weitere Angaben erforderlich. Wenn auch die PRTR-Rolle angegeben wird, so muss bei der nachfolgenden Ergänzung der Stammdaten (siehe unten) auf der Seite mit den Angaben zum Unternehmen auch die Muttergesellschaft angegeben werden. (Für nähere Informationen siehe Punkt Kontrolle der bisherigen Eintragungen.). Auch bei der Auswahl anderer Rollen wie z.b. meldepflichtig nach der Kompost-Verordnung oder meldepflichtig nach Elektroaltgeräte-Verordnung werden bei der Eintragung oder Änderung der Stammdaten weitere Daten abgefragt. 2 Im Folgenden PRTR-Rolle genannt - 9 -
10 Falls die Rolle Gutachter und Aufsichtsorgane angegeben wurde, folgt nun eine Seite zur Angabe der Gutachterrollen (u.a. mit: befugte Fachperson oder Fachanstalt gemäß AWG 2002 ). Die Angabe einer Abfallbesitzernummer oder einer ausländischen Registriernummer ist nur für Unternehmen relevant, denen solche Nummern zugeteilt worden sind. Alle anderen Unternehmen können diese Seiten mit dem Button weiter überspringen Abbildung 4: Angabe der Abfallbesitzernummer - nur für Unternehmen, die über eine solche Nummer aus dem "alten" Abfalldatenverbund verfügen. Abbildung 5: Angabe einer ausländischen Registriernummer (zb "ausländische Firmenbuchnummer") für Unternehmen, die über keine österreichische Firmenbuchnummer verfügen. Angaben zum Unternehmen Unter den Grunddaten des Unternehmens ist die Firmenbuchnummer einzugeben (oder zu bestätigen, dass kein Firmenbucheintrag existiert) Achtung: die Firmenbuchnummer kann später nicht mehr verändert werden! Analog ist für die Vereinsregisternummer vorzugehen. Weitere wichtige Eintragungen sind der Name der juristischen Person (des Unternehmens oder der Gemeinde im Falle
11 einer kommunal betriebenen Bodenaushubdeponie), der Kurzname (dies ist der Name, der für die Bezeichnung des Unternehmens in der Baumstruktur des Stammdatenregisters eras verwendet wird daher wird die Angabe eines prägnanten und eindeutigen Kurznamens empfohlen) und die Rechtsform: Abbildung 6: Angabe der Grunddaten eines Unternehmens: Firmenbuchnummer und Rechtsform. Übernahme der Firmendaten aus dem Firmenbuch Auf Grund der mittlerweile erfolgten (teilweisen 3 ) Anbindung an das Firmenbuch können die Daten zu Firmenname und sitz für Unternehmen, die im Firmenbuch erfasst sind, direkt aus dem Firmenbuch übernommen werden: Wichtig: Sie müssen dazu Ihre Firmenbuchnummer korrekt eingeben und danach den Prüfen -Button hinter dem Feld Firmenbuchnummer s. Bild oben drücken! Wird die Firmenbuchnummer gefunden, werden die Felder zu Firmenname, Sitz- und Zustellanschrift mit den Eintragungen im Firmenbuch vorausgefüllt. Selbstverständlich kann aber auch eine vom Firmensitz abweichende Zustellanschrift für die Bereiche des EDM eingetragen werden, Firmenname und sitz 3 Stand: August
12 müssen aber den Angaben im Firmenbuch entsprechen. Überschreiben Sie bitte allenfalls den bei einem Abgleich mit dem Firmenbuch automatisch voreingetragenen Kurznamen mit einer aussagekräftigen, kurzen Bezeichnung Ihres Unternehmens. Vergessen Sie bitte nicht, die weiteren Angaben, die nicht direkt übernommen werden, wie Branchencode, Kontaktperson und Kontaktdaten anzugeben. Angabe des Branchencodes Haupttätigkeit des Unternehmens Als Branchencode ist der von der Statistik Austria dem Unternehmen in einer Klassifikationsmitteilung mitgeteilte, vierstellige Code ( ÖNACE 2008 ) ohne vorangehenden Buchstaben einzutragen. Dieser Branchencode beschreibt die Haupttätigkeit des Unternehmens. Für einen Abfallbehandler ist dies am wahrscheinlichsten: 38.21, Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle oder 38.22, Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle. Bei kommunalen Bodenaushubdeponien ist zu beachten, dass die Haupttätigkeit einer Gemeinde nicht die Abfallbehandlung sondern allgemeine öffentliche Verwaltung ist. Analoges gilt für Produktionsbetriebe. Nach Eintragung einer Kontaktperson mit Kontaktdaten folgen die Anschrift des Firmensitzes mit adresse und die Zustellanschrift sowie Telefon- und Faxnummern. Die bei natürlichen Personen erforderlichen Stammdaten sind z.t. anders als jene der juristischen Personen Wenn der Antragsteller eine natürliche Person ist; werden Firmenbuch- oder Vereinsregisternummern nicht abgefragt, im Übrigen verlaufen die Eintragungen analog. Zur eindeutigen Identifizierung der natürlichen Person ist deren Geburtsdatum anzugeben. Geschäftsbedingungen akzeptieren Nach einer Dublettenprüfung, die verhindern soll, dass dieselbe Person zweimal registriert wird (z.b. von einem Mitarbeiter der Zentrale und einem Mitarbeiter einer Filiale), müssen die Geschäftsbedingungen (= Nutzungsbedingungen für das elektronische Datenmanagement (EDM) und Vertrag zur Nutzung der GLN) akzeptiert werden bitte lesen Sie diese genau durch! Eine Druckansicht der Geschäftsbedingungen finden Sie auch am Ende der aufgerufenen Seite. Bevor Sie den Registrierungsantrag absenden können, wird eine Zusammenfassung der Eintragungen und der möglichen Doppeleintragungen angezeigt. Nun kann der Registrierungsantrag übermittelt werden, womit der erste Schritt beendet, die Registrierung jedoch noch nicht abgeschlossen ist
13 Nach Übermittlung wird der Registrierungsantrag von Mitarbeitern der EDM-Registrierungsstelle (= Umweltbundesamt GmbH, im Folgenden: UBA ) geprüft und bearbeitet. Im Anschluss werden dem Antragsteller die Zugangsdaten zum EDM- Register sowie die Identifikationsnummer (Personen-GLN) des Unternehmens im Postweg übermittelt. Dieser Vorgang, von der Antragsübermittlung bis zum Erhalt der Zugangsdaten, kann bis zu 14 Tage dauern. Für eine beschleunigte Abwicklung wird die Angabe einer - Adresse empfohlen, die während der Erstellung des Registrierungsantrages abgegeben werden kann. Die registrierte Person erhält folglich die Identifikationsnummer (GLN) sowie den Benutzernamen per und das für den Einstieg in das EDM System notwendige Passwort per Post. Abschluss der Registrierung erst durch Nutzung der Zugangsdaten Schritt 2 der Registrierung - Ergänzung der Stammdaten Zum Abschluss des Registrierungsprozesses ist es unbedingt erforderlich, dass der Abfallsammler oder behandler mit den vom UBA erhaltenen Daten nochmals in das EDM-Register einsteigt, andernfalls ist die Registrierung nicht ordnungsgemäß erfolgt. Dieser zweite Schritt ist erforderlich, um sicherzugehen, dass es sich bei den im ersten Schritt eingetragenen Daten um Angaben einer real existierenden (juristischen oder natürlichen) Person handelt. In diesem zweiten Schritt hat auch die Ergänzung der Stammdaten zu erfolgen: Es müssen nunmehr die Standorte mit Ortsangaben und Abfallbehandlungsverfahren, die am jeweiligen Standort ausgeübt werden, sowie die Anlagen und Anlagentypen und Berichtseinheiten eingetragen werden. Näheres zu diesen Eintragungen siehe unten anhand eines konkreten Deponiebeispiels werden die erforderlichen Eintragungen im Detail beschrieben. Für Fragen zur Registrierung steht der EDM-Helpdesk zur Verfügung, die Telefonnummer und -Adresse sind über den Button Helpdesk im oberen Bereich der Internetseite abrufbar. Änderungen bei den Stammdaten eines Abfallsammlers oder behandlers müssen unverzüglich im EDM-Register eingetragen werden
14 Erst nach Betätigung der Schaltfläche Freigeben im Register sind Änderungen für die zuständigen Behörden sichtbar und gelten sodann als rechtswirksam vorgenommen! Änderung der Stammdaten Abfallsammler und -behandler, die bereits am 1. Jänner 2005 über eine Berechtigung gemäß den 24 oder 25 AWG 2002 (neu: 24a AWG 2002) verfügten oder deren Berechtigungen gemäß 77 Abs. 1 AWG 2002 übergeleitet wurden, mussten sich gemäß 78 Abs. 7 AWG 2002 bis spätestens 31. Juli 2005 im EDM-Register registrieren. Grundsätzlich müssen somit alle Inhaber von Deponien in der Ablagerungsphase bereits im Stammdatenregister mit ihren Standort- und Anlagendaten erfasst sein. Die im AWG 2002 enthaltene Eintragungspflicht für Abfallsammler und -behandler mit den grundlegend festgelegten Inhalten der Stammdaten wurde für Deponieinhaber (und Inhaber von Anlagen innerhalb des Deponiebereichs gemäß 34 Deponieverordnung 2008) im 40 ivm Anhang 7 der Deponieverordnung 2008 präzisiert
15 3. EINTRAGUNG VON STANDORTEN UND ANLAGEN 3.1. Beispiel Abfallbehandlungsanlage Neudorf Beispiel für die Eintragung von Stammdaten: Abfallbehandlungsanlage Neudorf Nachstehend sind die Anforderungen an die Stammdatenerfassung speziell für Deponieinhaber gemäß Deponieverordnung 2008 beschrieben. Für die Erklärungen wird von folgendem Beispiel ausgegangen: Das Unternehmen Ablagerungs-GmbH betreibt auf einem Betriebsstandort in Neudorf ( Abfallwirtschaftszentrum Neudorf ) mehrere Anlagen zur Behandlung von Abfällen. Die Gesamtheit dieser Anlagen wird Behandlungsanlage Neudorf (1) genannt (s.u.). Die Anlagen sind im Einzelnen: eine Deponie mit genehmigtem Deponiebereich ( Deponie Neudorf (2)) mit weiteren Anlagen(teilen) und eine Stabilisierungsanlage für Reststoffe (3). Die Deponie Neudorf (2) verfügt über zwei Kompartimente: ein Baurestmassenkompartiment(4) und ein Reststoffkompartiment(5). Das Reststoffkompartiment(5) setzt sich zusammen aus einem Abschnitt für stabilisierte Reststoffe(6) und dem verbleibenden Teil des Kompartiments für die Ablagerung aller anderen Reststoffe(7). Innerhalb des genehmigten Deponiebereichs, der von einem Zaun begrenzt ist, befindet sich neben typischen Deponieeinrichtungen wie dem Eingangskontrollgebäude und einem Zwischenlager(8) für die Durchführung der Eingangskontrolle z.b. bei Zweifel an der Identität der Abfälle (vgl. 33 Deponieverordnung 2008) und einer Sickerwasserreinigungsanlage(11) auch ein Ballenlager(10), welches jedoch von einer anderen Person betrieben wird. Der Deponieinhaber selbst betreibt weiters eine Baurestmassenaufbereitungsanlage(9) innerhalb des umzäunten Deponiebereichs. Es handelt sich hierbei um eine befestigte Fläche außerhalb der Ablagerungsbereiche, die als Lager für die Baurestmassen zur Behandlung, als Aufstellungsort für einen mobilen Brecher (mit Siebanlage) und als Lager für die gebrochenen und gesiebten Baurestmassen sowie für die aussortierten oder abgesiebten Rückstän
16 de aus der Aufbereitung dient. Alle zwei Monate wird auf dieser Fläche ein mobiler Brecher aufgestellt und die Behandlung durchgeführt. Abbildung 7: Schematische Darstellung des Standorts einer Abfallbehandlungsanlage aus der Vogelperspektive Beispiel
17 Kontrolle der bisherigen Eintragungen Der Abfallsammler oder behandler muss seine Stammdaten im Stammdatenregister des EDM aktuell halten. Bevor daher die Standorte und Anlagen eingetragen oder angepasst werden, sollten die Stammdaten des Unternehmens einschließlich Kontaktangaben und insbesondere Rollen, wie oben beschrieben, auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden. PRTR-Rolle: Angabe der Muttergesellschaft Wird im Rahmen der Kontrolle und Ergänzung der Stammdaten auch die PRTR-Rolle angehakt und möchte man die Daten sodann zwischenspeichern oder gleich freigeben, so wird man darauf hingewiesen (durch rote Textblöcke und ein rotes Rufzeichen vor dem betreffenden Eintrag), dass noch der Name der Muttergesellschaft einzutragen ist: Abbildung 8: Hinweistext zur Ergänzung der Muttergesellschaft bei Unternehmen, die PRTR-Tätigkeiten durchführen. Bei Unternehmen, in denen PRTR-Tätigkeiten ausgeführt werden, handelt es sich hierbei auf Grund der rechtlichen Vorgaben um ein Pflichtfeld, das ausgefüllt werden muss. Wenn keine Muttergesellschaft vorhanden ist, so muss daher zumindest ein - eingetragen werden
18 Angabe von Standorten Bevor die Deponie im Stammdatenregister eingetragen werden kann, muss zuerst ein Standort angelegt werden. Hierzu wird Standort [neu] im eras-baum angeklickt und auf der rechten Seite ein Name sowie ein Kurzname (dieser wird später im eras-baum als Standortname angezeigt) eingegeben: Abbildung 9: Eintragung von Standorten Wenn an diesem Standort keine Elektroaltgeräte- oder Batterien- Sammelstelle betrieben wird, ist in weiterer Folge nach Angabe der Kontaktinformationen für den Standort die Adresse des Standortes einzutragen: Angabe der Adresse eines Standortes Wenn auf der ersten Seite das Häkchen bei dem Feld zu diesem Standort gibt es eine Adresse (s.o.) nicht entfernt wird, so muss auf den nachfolgenden Seiten sowohl eine gültige Postleitzahl als auch eine Straße angegeben werden
19 Sonderfall: kein Straßenname Sonderfall: keine Adresse Existiert für eine Adresse nur eine Hausnummer zur Ortsangabe, so ist im Feld Straße der Ortsname einzugeben. Gibt es zu einem Standort keine Adresse, so muss das Häkchen entfernt werden und die Ortsangabe über die Eingabe der Grundstücke (Katastralgemeinde, Grundstücksnummer(n)) erfolgen (s.u.). Nach Eingabe der Postleitzahl und dem Weitergehen auf die nächste Seite werden die möglichen Gemeinde-/Ortsangaben zu dieser Postleitzahl zur Auswahl angezeigt. Weiters muss zwingend ein Straßenname angegeben werden ( * = EDV-technisches Pflichtfeld ): Abbildung 10: Angabe der Adresse eines Standortes
20 Existiert für einen Standort keine Adresse, so müssen die Katastralgemeinde und die Grundstücksnummer(n) eingetragen werden. Ebenso müssen für Deponiestandorte jedenfalls auch die Grundstücke (Katastralgemeinde, Grundstücksnummer(n)) auf denen sich die Deponie befindet, angegeben werden: Abbildung 11: Auswahl von Katastralgemeinde und Grundsücksnummer(n) Die Katastralgemeindenummer kann mit dem Namen der Katastralgemeinde direkt im EDM gesucht werden: Abbildung 12: Auswahl der Katastralgemeinde anhand des Namens oder der Nummer der KG
21 Die Katastralgemeindenummer und Grundstücksnummer werden erst dann endgültig in die Liste übernommen, wenn der Button Eingabe hinzufügen gedrückt wird: Abbildung 13: Button "Eingabe hinzufügen" Erst danach erscheinen diese Nummern unter der Überschrift: Katastralgemeinde und Grundstücksnr.: Abbildung 14: Screenshot nach Drücken des Buttons "Eingabe hinzufügen". Die Daten sind übernommen
22 Angabe von Behandlungsverfahren am Standort Für jeden Standort sind alle Behandlungsverfahren, die an diesem Standort durchgeführt werden, anzugeben. Bei der Datenerfassung im Register werden die Behandlungsverfahren direkt über eine Auswahlliste ausgewählt. Die Liste mit den Bezeichnungen der Behandlungsverfahren kann über den i-button abgerufen werden. Nach der Auswahl eines Behandlungsverfahrens muss es mit dem Button Eingabe hinzufügen zur Liste der Behandlungsverfahren hinzugefügt werden. Abbildung 15: Button "Eingabe hinzufügen" bei der Angabe der Behandlungsverfahren Bei Deponien sind jedenfalls folgende Behandlungsverfahren relevant: Behandlungsverfahren für Deponien D1, Ablagerungen in oder auf dem Boden (zb Deponien) dies ist das Behandlungsverfahren, das für obertägige Deponien gemäß Deponieverordnung 2008 gewählt werden muss, - und D15 a), Lagerung bis zur Anwendung eines der in D1 bis D14 aufgeführten Verfahren (ausgenommen zeitweilige Lagerung - bis zum Einsammeln - auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle) - Sammlung und Lagerung hierbei handelt es sich um die Zwischenlagerung vor der Beseitigung ohne Behandlungsschritt (d.h. ohne Trennung oder Vermischung von Abfällen). Das Verfahren D5, Speziell angelegte Deponien (zb Ablagerung in abgedichteten, getrennten Räumen, die gegeneinander und gegen die Umwelt verschlossen und isoliert werden) ist nicht für die obertägigen Deponien gemäß Deponieverordnung 2008 zu verwenden. Für das beschriebene Beispiel Standort Neudorf, mit einer Deponie (D1), einer Baurestmassenaufbereitung (R5c), einem Zwischenlager gemäß 33 Deponieverordnung 2008 (D15a), einem Ballenlager, indem die Abfälle vor einer Verwertung zwischengelagert werden (R13a) und einer Stabilisierungsanlage für Reststoffe (D14b), müssen die im folgenden Bild gezeigten Behandlungsverfahren ausgewählt werden
23 (zur Besonderheit fremder Abfallbehandlungsanlagen innerhalb der gesamten Betriebsanlage s.u.): Abbildung 16: Darstellung nach dem Zwischenspeichern die Daten sind noch nicht an die Behörde übermittelt. Regelmäßig zwischenspeichern! Es wird empfohlen, bei der Eingabe der Stammdaten regelmäßig zwischen zu speichern, um zu verhindern, dass die Eingaben bei einem Verbindungsabbruch verloren gehen. Hinweis: In manchen Fällen, insbesondere beim Eintragen einer PRTR- Betriebseinrichtung (s.u.), ist es bereits für das Zwischenspeichern erforderlich, alle Pflichtdaten korrekt einzutragen dies soll aber zukünftig mit einer der kommenden Versionen des eras- Stammdatenregisters geändert werden 4. Nach dem Zwischenspeichern erscheint ein Hinweis, dass die Daten noch nicht für das Stammdatenregister freigegeben sind und die betroffenen Objekte sind im eras-baum durch ein rotes Fragezeichen gekennzeichnet. Achtung: Nicht freigegebene Daten sind für die zuständigen Behörden nicht sichtbar und somit nicht rechtswirksam gemeldet! 4 Stand: August
24 Daten freigeben Man kann beliebig oft zwischenspeichern, bevor die Daten endgültig freigegeben werden. Für die betroffenen Objekte müssen die Daten meist jeweils getrennt freigegeben werden, indem man ein Objekt mit Fragezeichen im eras-baum nach dem anderen auswählt am besten von unten im eras-baum beginnend im Beispiel also mit AWZ Neudorf, worauf der gelbe Balken mit dem Hinweis und der Freigabe- Schaltfläche angezeigt wird, und man durch Drücken der Schaltfläche die Daten freigibt. Erst wenn kein Fragezeichen mehr angezeigt wird, sind die Daten für alle Objekte freigegeben. Um Datenverlust zu vermeiden, sollten die Daten freigegeben werden, sobald alle Eintragungen zu einem Objekt z.b. zum Standort AWZ Neudorf vorgenommen wurden, bevor man zur weiteren Eintragung zum nächsten Objekt wechselt (z.b. zu Anlagen [neu] unterhalb des Standortes AWZ Neudorf). Bei bestimmten Eintragungen kann es allerdings auch erforderlich sein, dass zuerst mehrere Objekte vollständig eingetragen werden, bevor die Objekte freigegeben werden können siehe z.b. Eintragung des Kompartiments. Daten löschen Vorsicht bei der Anwendung der Löschen Schaltfläche: Im Gegensatz zum Zwischenspeichern werden in diesem Fall nach einer Sicherheitsabfrage Wollen Sie tatsächlich löschen? die betreffenden Daten sogleich endgültig gelöscht! Achtung: Anlagen, zu denen die Behörde bereits Anlagengenehmigungen eingetragen hat oder für die bereits Meldungen abgegeben wurden, dürfen keinesfalls gelöscht werden. Wenn diese aufgelassen oder stillgelegt wurden, so kann dies über den faktischen Anlagenstatus (s.u.) dargestellt werden. Im Zweifelsfall wenden sie sich bitte an den EDM-Helpdesk. Behandlungsverfahren in fremden Abfallbehandlungsanlagen Grundsätzlich hat der Deponieinhaber alle Behandlungsverfahren, die an seinem Standort durchgeführt werden, anzugeben. Existieren innerhalb der gesamten Betriebsanlage des Deponieinhabers auch Abfallbehandlungsanlagen, die von anderen Personen (Unternehmen) betrieben werden, so sind die darin durchgeführten Behandlungsverfahren allerdings nicht vom Deponieinhaber sondern von den anderen Personen (Unternehmen) - in deren eigenen Stammdaten- einzutragen. Wird z.b. das Ballenlager, in dem die Abfälle vor einer Verwertung zwischengelagert werden, innerhalb der Deponie Neudorf -des dargestellten Beispiels- von einem anderen Unternehmen betrieben, so muss nicht der Deponieinhaber das Verfahren R13 a) anführen, sondern das andere Unternehmen siehe dazu auch die Beschreibung zu Eintragung fremder Anlagen innerhalb des Deponiebereichs im Folgenden
25 unter Punkt Eintragung von Anlagen - Grundsätzliches. Ebenso wird in diesem Kapitel die Vorgangsweise im Zusammenhang mit mobilen Anlagen beschrieben
26 3.1.3 Eintragung von Anlagen - Grundsätzliches Gemäß der Deponieverordnung 2008 muss an jedem Deponiestandort genau eine gesamte Betriebsanlage (=Gesamtheit aller Anlagen des Deponieinhabers auf diesem Standort) angelegt werden. Unterhalb einer solchen gesamten Betriebsanlage muss sodann eine Deponie mit genehmigtem Deponiebereich erfasst werden. Wiederum unterhalb ist sodann das Kompartiment (bzw. erforderlichenfalls weitere Kompartimente und eventuell erneut unterhalb: Kompartimentsabschnitte) zu erfassen. Abbildung 17: Angabe einer "gesamten Betriebsanlage" - je eine pro Standort! Die Eintragung einer gesamten Betriebsanlage wird durch das System unterstützt. Die gesamte Betriebsanlage muss als erste Anlage an einem Standort angelegt werden, wobei nur mehr die Seiten und Eintragungsmöglichkeiten angezeigt werden bzw. zur Verfügung stehen, die für eine gesamte Betriebsanlage relevant sind. So sind z.b. die Auswahlfelder wird mit mobilen Anlagen betrieben und Kennzeichnung der Deponie als ausgegraut d.h. nicht mehr anwählbar. Darüber hinaus muss die Seite mit den Anlagentypen nicht mehr manuell ausgefüllt werden, da das System diese aus den untergeordneten Anlagen selbsttätig ermittelt und automatisch bei der gesamten Betriebsanlage anzeigt (in Leseansicht). Eintragung einer gesamten Betriebsanlage Für die gesamte Betriebsanlage ist es wichtig, einen eindeutigen Namen und Kurznamen (dieser wird im eras-baum dargestellt) einzutragen. Das EDM-System trägt als Namen einer solchen gesamten Betriebsanlage die Bezeichnung gesamte Betriebsanlage und den Kurznamen gesba ein, damit diese Anlage auch bei Suchen und Auswertungen möglichst leicht identifiziert werden kann. Zu diesem,
27 vom System vorgeschlagenen Namen kann man zum Beispiel auch einen Anlagennamen oder den Standortnamen hinzufügen z.b. gesamte Betriebsanlage Neudorf bzw. gesba Anl_Neudorf als Kurzname. Eintragung der Deponie Nach dem Anlegen einer gesamten Betriebsanlage ist die Deponie mit dem genehmigten Deponiebereich (=Ablagerungsbereich und alle zum Betrieb der Deponie erforderlichen Einrichtungen) als Anlage - anzulegen und der gesamten Betriebsanlage zuzuordnen, indem auf Seite Diese Anlage gehört zu folgenden Anlagen: bei Anlage die gesamte Betriebsanlage (in diesem Fall die Anl_Neudorf ) ausgewählt wird: Danach muss die Eingabe wieder zur Liste hinzugefügt werden! Abbildung 18: Zuordnung von Anlagen zur gesamten Betriebsanlage Eintragung des Kompartiments Eintragung eines Kompartimentsabschnitts Für jede Deponie mit dem genehmigten Deponiebereich muss zumindest ein Kompartiment (=Ablagerungsbereich) als Anlage - angelegt und der Deponie mit dem genehmigten Deponiebereich zugeordnet werden. Die Daten können erst dann freigegeben werden, wenn zu jeder Deponie auch zumindest ein Kompartiment angelegt und der richtige Anlagentyp [d.h. eine Deponie(unter)klasse] ausgewählt wurde. Die Daten können jedoch auch schon zuvor zwischengespeichert werden. Wenn ein Kompartiment keine Kompartimentsabschnitte beinhaltet, so ist dieses Kompartiment als Abfallbilanz-Berichtseinheit ( Relevante Anlage für Abfallaufzeichnungen und bilanzen ) BE_ABIL (s.u.) zu kennzeichnen. Wenn ein Kompartiment in mehrere Kompartimentsabschnitte geteilt ist, müssen alle diese Abschnitte im eras-baum als eigene Anlagen eingetragen werden und als eigene Abfallbilanzberichtseinheiten ( Relevante Anlage für Abfallaufzeichnungen und bilanzen ) BE_ABIL (s.u.) gekennzeichnet werden. Die Definition des Kompartimentsabschnittes in der Deponieverordnung 2008 lautet: Ein Kompartimentsabschnitt ist ein Teilbereich eines Kompartiments, welcher für die Ablagerung von bestimmten Abfällen oder von Abfällen in Abhängigkeit von in der Genehmigung festgelegten besonderen Anforderungen betreffend Abfallarten und - einbau vorgesehen ist. Eine getrennte Sickerwassererfassung ist nicht erforderlich
28 Dies bedeutet, dass eine Unterteilung eines Kompartimentes in verschiedene Bereiche, die zeitlich nacheinander verfüllt werden, bei denen aber in jedem Bereich dieselben Abfälle mit denselben Anforderungen abgelagert werden dürfen, nicht im Stammdatenregister abgebildet werden muss (dh in diesem Fall reicht die Eintragung des Kompartimentes aus zur Eintragung der Phasen s.u., Eingabe der Phasen bei zeitlich gestaffelter Verfüllung). Analog gilt dies auch für die Unterteilung von Kompartimentsabschnitten mit zeitlich gestaffelter Verfüllung. Bei Eintragung eines Kompartimentsabschnitts muss immer auch mindestens ein weiterer Kompartimentsabschnitt (der übrige Teil eines Kompartiments) eingetragen werden! Jedenfalls ist z.b. ein Kompartimentsabschnitt für die Ablagerung von Asbestabfällen innerhalb eines Baurestmassenkompartimentes im Stammdatenregister abzubilden. Für eine klare Zuordnung, in welchem Bereich welche Abfälle eingebracht werden, muss in diesem Fall neben dem Kompartimentsabschnitt für Asbestabfälle auch der Bereich für die anderen Abfälle als Kompartimentsabschnitt im Stammdatenregister eingetragen werden. Diese beiden Anlagen müssen dem übergeordneten Kompartiment, in diesem Fall dem Baurestmassenkompartiment zugeordnet werden (durch Auswahl des Baurestmassenkompartiments bei diese Anlage gehört zu folgenden Anlagen ). Zwischenlager gemäß 33 DeponieVO Grundsätzlich sollte jede Deponie über ein Zwischenlager gemäß 33 Abs. 1 Deponieverordnung 2008 (getrennt vom Deponiekörper) verfügen. Ein Zwischenlager gemäß 33 DeponieVO ist für die Eingangskontrolle erforderlich, z.b. wenn bei Abfällen ein Verdacht auf eine unzulässige Kontamination besteht. Auch während einer Identitätskontrolle sollten Abfälle auf einem eigenen Zwischenlager gelagert werden. Das Zwischenlager ist als eigene Anlage anzulegen und als Abfallbilanz-Berichtseinheiten ( Relevante Anlage für Abfallaufzeichnungen und bilanzen ) BE_ABIL (s.u.) zu kennzeichnen. Eintragung anderer Anlagen innerhalb des Deponiebereiches - 34 DepVO Wenn im Deponiebereich andere Anlagen als Deponien (vgl. 34 Deponieverordnung 2008) betrieben werden, beispielsweise eine Baurestmassenaufbereitungsanlage oder ein Zwischenlager für Abfälle zur Verwertung (aber auch andere Anlagen, die nicht der Abfallbehandlung dienen), so handelt es sich ebenfalls um relevante Anlagen. Diese Anlagen sind jedenfalls im Stammdatenregister eras einzutragen. Es kann sich dabei um eigene oder fremde, ortsfeste oder mobile Anlagen (zur Eintragung mobiler Anlagen s.u.) handeln. Relevante Anlagen (ortsfeste und mobile) sind im Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit von Abfällen als Abfallbilanzberichtseinheit (BE_ABIL) zu kennzeichnen siehe dazu auch das Dokument Abgrenzung von relevanten Anlagen am EDM Portal (Näheres dazu weiter unten)
29 Fremde Anlagen innerhalb des Deponiebereichs Eine Besonderheit ergibt sich, wenn auch andere Personen Anlagen innerhalb der Anlage des Deponieinhabers (insbesondere innerhalb der Deponie) betreiben: Beispiel Eintragung fremder Anlagen innerhalb des Deponiebereichs Wenn z.b. eine Firma B innerhalb der Betriebsanlage des Deponieinhabers A eine mechanisch-biologische Behandlungsanlage betreibt, so muss die Firma B einen eigenen Standort anlegen, für diesen eine gesamte Betriebsanlage eintragen und die MBA-Anlage der gesamten Betriebsanlage zuordnen. Die Firma B (nicht jedoch der Deponieinhaber A) muss für ihren Standort die von ihr durchgeführten Behandlungsverfahren eintragen. Der Deponieinhaber A muss allerdings die MBA-Anlage der Firma B auch seiner Betriebsanlage zuordnen, da sich diese ja innerhalb seiner Betriebsanlage befindet. Steht diese MBA- Anlage z.b. auf einem bereits geschütteten Bereich eines Massenabfallkompartiments, so muss der Deponieinhaber die MBA-Anlage diesem Kompartiment zuordnen. Grundsätzlich ist eine ortsfeste Anlage im Deponiebereich, die von einem registrierungspflichtigen Dritten (= einem anderen Unternehmen als dem Deponieinhaber) betrieben wird, vom Deponieinhaber vollständig anzulegen und danach dem Dritten zu übertragen. Das heißt, der Deponieinhaber muss die Personen-GLN des Dritten erfragen oder im EDM suchen und unter Anlagenübertragung und Anlagenzuordnung auf der Seite Diese Anlage gehört zu folgenden Anlagen ins Register eintragen. Hierbei ist auch die Art der Übertragung anzugeben Wechsel des Inhabers (d.h. die Anlage wird nur mehr vom neuen Inhaber betrieben, dieser übernimmt auch deren Verwaltung im EDM) temporär (insbes. Verpachtung) oder endgültig (insbes. Verkauf), Hinzufügen eines weiteren Inhabers (d.h. die Anlage wird gleichzeitig von mehreren Inhabern betrieben) mit Datenverwaltungsrechten (d.h. der weitere Inhaber hält die Anlagendaten im EDM aktuell) oder ohne Datenverwaltungsrechte, temporär oder endgültig, sowie die Zuordnung ohne Inhaberrecht (um z.b. die Anforderung der Deponieverordnung umzusetzen, dass der Deponieinhaber eine fremde Anlage, die sich in einem seiner Kompartimente befindet, diesem zuordnen muss, auch wenn er sie nicht betreibt):
30 Abbildung 19: Anlagenübertragungs und -zuordnungsmöglichkeit auf der letzten Seite der Anlagenstammdaten Ist der Dritte nicht registrierungspflichtig, genügt die Angabe des Dritten (Firmenname und Firmensitz) Achtung: Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen sind jedenfalls registrierungspflichtig. Hat der Dritte die Anlage innerhalb des Deponiebereichs schon im e- RAS angelegt, muss er diese dem Deponieinhaber ohne Inhaberrecht zuordnen. Der Deponieinhaber erhält sodann einen eigenen sogenannten Knoten im eras-baum als zuzuordnende Anlagen. Er kann die Übertragung ablehnen oder annehmen und sodann die Anlage auf der Seite Diese Anlage gehört zu folgenden Anlagen einer seiner bereits bestehenden Anlagen zuordnen. Bei der Zuordnung ohne Inhaberrecht wird dem Anderen nur eine Lesesicht auf die Anlage und die Möglichkeit, diese Anlage einer seiner Anlagen zuzuordnen, zur Verfügung gestellt
31 Abbildung 20: Strukturierung von Anlagen im Stammdatenbaum durch eine Anlagenzuordnung Tipp: Benutzerhandbuch für die Anlagenübertragung und - zuordnung Tipp: Die Funktionalitäten für eine Anlagenübertragung und zuordnung im Register sind im Dokument Benutzerhandbuch zu eras 8.0 (Gesamte Betriebsanlage / Status / Anlagenübertragung / DAO / WebGIS) genau beschrieben. Eintragung mobiler Anlagen Bei eigenen oder fremden mobilen Anlagen, die regelmäßig im Deponiebereich betrieben werden, muss der Deponieinhaber eine eigene stationäre Anlage (als Aufstellungsort für mobile Anlagen) anlegen, diese beispielsweise im Fall einer Aufbereitung von Baurestmassen - als Baurestmassenrecyclinganlage benennen und durch Anhaken der Checkbox wird mit mobilen Anlagen betrieben auf der sogenannten Anlagenattributseite (s.u.) kennzeichnen. Die Eintragung bedeutet, dass in dieser (stationären) Anlage - z.b. auf der befestigten Fläche für die Baurestmassenaufbereitung im oben beschriebenen Beispiel - mobile Anlagen aufgestellt werden können. Sie sagt nichts darüber aus, ob zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächliche eine mobile Anlage auf der befestigten Fläche betrieben wird (das Häkchen wird also generell gesetzt und nicht nur zu den Zeitpunkten, wenn die mobile Anlage tatsächlich vor Ort betrieben wird). Die hier beschriebene stationäre
32 Anlage (als Aufstellungsort für mobile Anlagen) muss als Abfallbilanz- Berichtseinheit ( Relevante Anlage für Abfallaufzeichnungen und bilanzen ) BE_ABIL (s.u.) gekennzeichnet werden. Eintragung der Behandlungsverfahren am Standort auch bei Durchführung der Behandlung durch fremde mobile Anlagen. Die Abfallbehandlungsverfahren, die in diesen stationären Anlagen durchgeführt werden, muss der Deponieinhaber bei den Behandlungsverfahren am Standort eintragen; auch dann, wenn die Behandlung durch eine fremde mobile Anlage durchgeführt wird; dh. durch eine Anlage, die einer anderen Rechtsperson gehört. Getrennte Aufstellungsorte bei einer mobilen Anlage, die sowohl innerhalb als auch außerhalb des Deponiebereichs betrieben wird. Eintragung von Sicker- und Abwasserbehandlungen und Deponiegasanlagen Darf die mobile Anlage sowohl innerhalb des Deponiebereiches als auch außerhalb dessen betrieben werden z.b. innerhalb der gesamten Betriebsanlage, so müssen im Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit der Abfälle und unter Berücksichtigung der 34, 40 und 41 sowie des Anhangs 7 der Deponieverordnung 2008 und des Dokuments zur Abgrenzung relevanter Anlagen, zwei getrennte stationäre Anlagen als Aufstellungsorte für die mobile Anlage angelegt werden. In diesem Beispiel ist eine dieser stationären Anlagen unmittelbar der gesamten Betriebsanlage und die andere der Deponie mit dem genehmigten Deponiebereich zuzuordnen. Weitere Informationen zur Eintragung mobiler Anlagen sind auch im Dokument Abgrenzung relevanter Anlagen im Hinblick auf Abfallbilanzberichtseinheiten V 3.3 zu finden. Sicker- und Abwasserbehandlungsanlagen sowie Deponiegasanlagen sind ebenfalls als relevante Anlagen im Register anzulegen. Für die Sicker- oder Abwasserbehandlungsanlagen gibt es einen eigenen Anlagentyp unter der Kategorie Abwasserbehandlung. Wenn in die Sicker- oder Abwasserbehandlungsanlagen Abfälle eingebracht werden oder dort Abfälle anfallen, so müssen diese Anlagen als Abfallbilanz-Berichtseinheit ( Relevante Anlage für Abfallaufzeichnungen und bilanzen ) BE_ABIL (s.u.) gekennzeichnet werden. Weitere Informationen zur Abgrenzung von Anlagen (z.b. wann ist ein Lager eine eigenständige relevante Anlage oder unter welchen Voraussetzungen gilt es als Input-Pufferlager für eine andere Anlage und muss daher nicht extra im Stammdatenregister eras eingetragen werden) finden sich im Dokument Abgrenzung von relevanten Anlagen am EDM Portal (Näheres dazu weiter unten unter Anlagenstruktur)
33 3.1.4 Eintragung der Anlagendetails Eintragung der gesamten Betriebsanlage Als erste Anlage muss die gesamte Betriebsanlage (wie im vorhergehenden Kapitel beschrieben) angelegt werden. Weiters kann die wirtschaftliche Haupttätigkeit der jeweiligen Anlage durch Angabe desjenigen vierstelligen Branchencodes, der den wirtschaftlichen Hauptzweck der Anlage am besten beschreibt, angegeben werden. Im Gegensatz zu jenem Branchencode, der einem Unternehmen durch die Statistik Austria zugeteilt wird 5 und sich nach der Haupttätigkeit des Unternehmens richtet, kann hiermit jedoch unterschieden werden, welchem Zweck jede einzelne Anlage dient. Da es sich bei der Behandlungsanlage Neudorf um eine Abfallbehandlungsanlage handelt (und nicht z.b. um eine Produktionsanlage, in der Abfall lediglich zur Energieerzeugung oder als Sekundärrohstoff verwendet wird), ist hier E 38.21, Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle zutreffend: Die vollständige Liste der vierstelligen Branchencodes kann über den i- Button abgefragt werden. Das System unterstützt den Benutzer bei der Anlage der gesamten Betriebsanlage. Die weiteren Felder auf dieser Seite sind mit Ausnahme des Anlagenstatus - für die gesamte Betriebsanlage nicht zutreffend (sie gelten einerseits für eine eigens angelegte stationäre Anlage, die als Aufstellungsort für mobile Anlagen dient s.o. unter Eintragung mobiler Anlagen und andererseits für Deponien Deponie mit genehmigtem Deponiebereich, Deponiekompartiment oder Kompartimentsabschnitt)! 5 Der Branchencode, der dem Unternehmen insgesamt zugeteilt wurde, ist in den Stammdaten auf Ebene der registrierten Person einzutragen
34 Abbildung 21: Angabe der Anlagendetails zu einer "gesamten Betriebsanlage" Da seit der Version 8 des eras-stammdatenregisters die Anlagentypen der gesamte Betriebsanlage automatisch aus den Anlagentypen der untergeordneten Anlagen ermittelt und in einer Leseansicht (d.h. ohne Schreibmöglichkeit) dargestellt werden, sind mit den beschriebenen Angaben alle erforderlichen Eintragungen erfolgt und die Daten können zwischengespeichert und auch freigegeben werden. Eintragung der Details für die Deponie mit genehmigtem Deponiebereich Im nächsten Schritt nach Eintragung der Details zur gesamten Betriebsanlage sind die Details für die Deponie mit genehmigtem Deponiebereich anzugeben
35 Abbildung 22: Angabe der Anlagendetails zur "Deponie mit genehmigtem Deponiebereich" Für bessere Identifizierbarkeit im Rahmen von Suchabfragen und Auswertungen wird empfohlen, dem eigentlichen Anlagennamen auch den Standortnamen hinzuzufügen (hier Neudorf ). Auf der Seite der Anlagenattribute ist sodann anzugeben, dass es sich bei dieser Anlage um eine Deponie mit genehmigtem Deponiebereich handelt und im faktischen Anlagenstatus - in welcher Phase (z.b. Ablagerungsphase) sich die Deponie befindet. Was gehört zum genehmigten Deponiebereich? Eintragung der Umrisspolygone für die Deponie Gemäß den Begriffsbestimmungen in 3, Z. 11 Deponieverordnung 2008 ist der Genehmigungsbescheid Grundlage für die Abgrenzung des genehmigten Deponiebereichs. Dieser umfasst die im Genehmigungsbescheid angeführten Flächen der Deponie, jedenfalls aber den Deponiekörper und die für den Deponiebetrieb erforderlichen, auch außerhalb des Deponiekörpers liegenden Einrichtungen zur Sickerwassererfassung oder Deponiegaserfassung, Gebäude für das Deponiepersonal, Abstell- und Umkehrflächen und ein Zwischenlager gemäß 33 Abs. 1. Die Umrisspolygone der Deponien sind im Register in ein geografisches Informationssystem, das EDM-WebGIS, einzutragen. Die Bestimmung zur Eintragung der Umrisspolygone gilt einerseits für neue Deponien, diese müssen noch vor Beginn der Ablagerungsphase also schon in der Vorbereitungsphase erfasst werden. Andererseits sind bzw. waren aber auch solche Deponien, die am 1. März 2008 in der Vorbereitungs-, Ablagerungs- oder Stilllegungsphase waren, im EDM
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