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1 Un Datum: Herausgeber: L/K-MVZB-K Branche: Kranken Sachgebiet: APKV 30.1 Information für Geschäftspartner Kranken: Ankündigung der Beitragsanpassung zum Zusammenfassung: Zum werden die Beiträge der Allianz Private Krankenversicherungs-AG angepasst. Mit dieser Information erhalten Sie einen Überblick zur Anpassungssituation. In der Krankenzusatzversicherung ergibt sich eine durchaus positive Gesamtsituation, da die meisten Zusatztarife anpassungsfrei bleiben. Für einige Tarife der Krankenvollversicherung müssen die Beiträge anpasst werden. Inhaltsverzeichnis: 1. Anpassungssituation der Unisex-Tarife Anpassungssituation der Bisex-Tarife Leistungsänderung und Beitragsanpassung der Pflegepflichtversicherung (PPV) Allgemeine Hinweise zur Beitragsanpassung... 4 Anlagen: Anlage 1a Von der Anpassung betroffene Unisex-Tarife Anlage 1b Von der Anpassung betroffene Bisex-Tarife Anlage 2 Vorläufige Unisex-Beiträge für Neuzugang ab 1. Januar 2015 Anlage 3 Vergleich der bisherigen mit den neuen Beiträgen der Unisex-Tarife Anlage 4 Beitragsgarantieurkunden AktiMed-Tarife und PflegetagegeldBest Seite 1 / 5

2 1. Anpassungssituation der Unisex-Tarife 1.1. Überblick Eine detaillierte Aufstellung zur Anpassungssituation finden Sie in der Anlage 1a. Komplett anpassungsfrei bleiben folgende Unisex-Tarife: AktiMed Best 90 (AMB90U) und AktiMed BestS (AMBSU) AktiMed Plus 100 (AMP100U) alle Krankentagegeldtarife (ohne KTG07W) für Ärzte, Angestellte, Selbständige, Freiberufler der Krankenhaustagegeldtarif (KHT02) die Kurkosten-Versicherung (KURT02) die Vorsorgekomponente V für Voll- und Zusatztarife alle Zusatztarife bis auf Tarife KrankenhausPlus (KHP02) und KrankenhausPlus OptionPrivat (KHPOPT02) hier sinken die Beiträge für Erwachsene die Tarife der betrieblichen Krankenversicherung. Ausnahme: Tarif bkv-krankentagegeld mit Beitragserhöhungen (FKT01(E)) und Tarif bkv-vorsorge (FAV01(E)) mit Beitragssenkungen die Tarife Krankenversicherung Ausland (RKEXPS und RKEXPU) die Tarife PflegeBest (PZTB02) und PflegePlus (PZTP02) Die Beiträge der Tarife AktiMed Plus 70P (AMP70PU), AktiMed Plus 90P (AMP90PU) und AktiMed Plus 90 (AMP90U) müssen für Erwachsene und Jugendliche sowie Auszubildende erhöht werden. Überwiegend bleibt die Beitragssteigerung aber unter fünf Prozent. Mit der Information für Geschäftspartner vom hatten wir Sie schon informiert, dass auch die Tarife der Ärzte-Gruppenversicherung ÄrzteBest 100 (MB 100) und Ärzte Plus (MP 100) erhöht werden. Ebenso, dass auch die Beiträge der bkv-tarife Vorsorge (FAV01) gesenkt und Krankentagegeld (FKT01) erhöht werden. Für den Tarif PflegeBahr ist die Beitragsüberprüfung noch nicht abgeschlossen. Eine Aussage, ob die Beiträge angepasst werden müssen, ist deshalb noch nicht möglich. 2. Anpassungssituation der Bisex-Tarife 2.1. Überblick Die Details zur Anpassungssituation zeigt die Anlage 1b. Bei den Tarifen der Krankenvollversicherung bleiben viele Tarife für Erwachsene ohne Beitragsänderung. Höhere Beitragsanpassungen gibt es für wenige Tarife, die meist jetzt nach mehreren Jahren ohne Beitragsänderung angepasst werden müssen. Komplett anpassungsfrei bleiben folgende Bisex-Tarife: AktiMed Start 70 und AktiMed Start 90, AktiMed Best 90 und AktiMed Best S, AktiMed Plus 100, Die Ergänzungstarife VSZ1, VSZ2, die Krankentagegeldtarife für Selbständige, Freiberufler und Ärzte-GV (46xx, 44xx, 64xx, 65xx, 60xx, 42xx) Seite 2 / 5

3 alle Pflegetagegeldtarife (PZT Best, PZT, PZT3, 595 und 596) alle GKV-Zusatztarife, mit Ausnahme von Tarif 740Z (Senkungen für Kinder/Jugendliche) alle KHT-Tarife (451, 63, 922 und 915) der Kurtarif (591) die Vorsorgekomponente V für Voll- und Zusatztarife Anpassungsbedarf besteht für folgende Bisex-Tarife: AktiMed: AktiMed Plus 90 (AMP90) Männer, weibliche Jugendliche und AktiMed-Plus 90 P (AMP90P) weibliche Jugendliche. Tarif-Serie 70er: Ambulant Tarife 703, 705, 710 und Krankenhaustarif 722 Männer Ambulant Tarife 705 und 711 Frauen Für Kinder sinken die Beiträge im Tarif 720; in den Zahntarifen 74x, 75x kommt es für Kinder und teilweise für Jugendliche zu Beitragssenkungen und zu Erhöhungen. VS-Serie (VS0 bis VS2400, VSP0 bis VSP2400, VSi, VSi0), KB, ES (ES300, ES600): Männer sind anpassungsfrei, Teilweise erhöhen sich die Beiträge für Kinder und Jugendliche, Für Frauen steigen die Beiträge der Tarife VSi0, VSi, ES300, ES600 und KB. Tarif-Serie 2000 (2000 bis 2037, 2500, 2305): Keine Beitragsanpassung für Erwachsene Krankentagegeldtarife für Angestellte EV (47xx) und GV (62xx): Bei Männern ergeben sich in einigen Tarifen Senkungen oder Erhöhungen. Bei Frauen steigen die Beiträge nur für die Tarife 4706 und Ärzte-Gruppenversicherung: Für einige Personengruppen der Ambulant Tarife 76x steigen die Beiträge. Anpassungsfrei sind dagegen alle Krankenhaustarife 78x und die Zahntarife 75x, 790 für Erwachsene. Beitragserhöhungen sind auch für die Kompakttarife (2800, 2810, 2820, AV1, AV2 und 180) erforderlich Vorsorgekomponenten (Tarifkomponente V) für Bisex-Tarife Für die Vorsorgekomponente V Bisex (abschließbar zur Bisex-Krankheitskostenversicherung mit bzw. ohne Übertragungswert und zu GKV-Zusatztarifen) war zum eine Beitragsanpassung erforderlich. Die Beitragsänderung der Tarifkomponente wurde nur an Versicherte weiter gegeben, wenn auch ein Haupttarif zum angepasst wurde. Bei Tarifen, die zum und keine Anpassung hatten, wird die Beitragsänderung für die Tarifkomponente V so lange ausgeglichen, bis es für den Haupttarif zu einer Beitragsanpassung kommt. Deshalb kann es für einige Tarife zum auch eine Beitragsänderung der Tarifkomponente V geben. Seite 3 / 5

4 3. Leistungsänderung und Beitragsanpassung der Pflegepflichtversicherung (PPV) Im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes zum wird es zu Änderungen kommen. Hieraus ergeben sich Leistungsverbesserungen für die Versicherten. Geplant sind: Verbesserungen der Leistungen zur Stärkung der häuslichen Pflege, insbesondere durch Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege sowie eine Ausweitung und Flexibilisierung ambulanter Wohnformen. Außerdem werden die Betreuungsleistungen in der ambulanten und stationären Pflege zur Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen und zur Entlastung pflegender Angehöriger ausgebaut. Die Sach- und Geldleistungen, die als Euro-Beträge gesetzlich festgesetzt sind, werden entsprechend der Preisentwicklung angepasst. Derzeit befindet sich das Gesetz noch im Gesetzgebungsverfahren. Für die Pflegepflichtversicherung (Tarife PVN und PVB) steigen auch die Beiträge. Beim Tarif PVN in den relevanten Altern um rd. 18 Prozent. Eine deutlich gesunkene Leistungsinanspruchnahme im Tarif PVB gleicht hingegen die Anpassung der künftigen Leistungserweiterung im Beitrag fast aus, so dass es hier nur zu geringen Steigerungen kommt. Deshalb ergibt sich im Neugeschäft für Tarif PVB eine Erhöhung um bis zu 2 Prozent. Zusätzlich erhöhen sich die Kappungsgrenzen auf den maximal zu zahlenden Beitrag. Sie steigen beim Tarif PVN um 13,91 EUR und für den Tarif PVB um 5,57 EUR. Über die Details zu den Leistungsänderungen der PPV informieren wir Sie demnächst mit einer eigenen Information für Geschäftspartner. 4. Allgemeine Hinweise zur Beitragsanpassung 4.1. Vertriebsunterstützung Beitragstabellen Die vorläufigen neuen Unisex-Beitragstabellen sind in der Anlage 2 gefügt. Ausführliche Argumente und Gründe für die Beitragsanpassung erhalten Sie im Oktober. Vergleich der Beitragsänderungen In der Anlage 3 erhalten Sie einen Vergleich der neuen mit den bisherigen Beiträgen und wie sich die Beitragsänderung konkret auswirkt. Urkunden zur Beitragsgarantie für die AktiMed-Tarife und Tarif PflegetagegeldBest Neben den Urkunden zur Beitragsgarantie für die GKV-Zusatztarife und die bkv Tarife stehen Ihnen nun auch die Urkunden für die anpassungsfreien AktiMed-Tarife und für den Tarif PflegetagegeldBest zur Verfügung siehe Anlage 4. Seite 4 / 5

5 Neue Beiträge im KV-Profi Im KV-Profi stehen die neuen Beiträge der genannten Tarife in der KW 42 / 2014 zur Verfügung. Hinweis im Antrag bei Beitragserhöhungen Damit Reklamationen vermieden werden, nehmen Sie bitte bei Neuabschlüssen und bei Änderungen des Versicherungsschutzes im Antrag den Vermerk auf: Ich bin von der Beitragsanpassung zum informiert worden. Der neue Beitrag beläuft sich voraussichtlich auf xxx,xx EUR. Oder Sie verwenden die bekannte BAK-Erklärung aus dem KV-Profi (Information/Formulare). Kündigungen Die Kündigung muss zum erfolgen und damit bis zu diesem Termin bei uns eingegangen sein. Ansonsten ist sie als verspätet anzusehen. 4.2.Kundenkommunikation Die Technische Durchführung der Anpassung erfolgt in der 46. Kalenderwoche (KW). Der Versand der Kundenbriefe ist zwischen und geplant. Seite 5 / 5

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