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1 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV Sicherheitsaufsicht in der Betriebsphase: Sicherheitsüberwachung Eisenbahnen / Busunternehmen

2 Der Inhalt Die Organisation des BAV Der Regelkreis der Sicherheitsaufsicht Die Zielsetzung der Überwachung Die Instrumente der Überwachung (Audit, Betriebskontrolle, Inspektion) Wie und was prüft das BAV? Ihre Fragen 2

3 Das BAV DIREKTOR Dr. Peter Füglistaler* Revision POLITIK Gery Balmer (Abteilungschef)* FINANZIERUNG P-A. Meyrat (Vizedirektor)* SICHERHEIT P. Zeilstra (Vizedirektor)* INFRASTRUKTUR T. Eder (Vizedirektor)* BETRIEBSWIRTSCHAFT UND ORGANISATION Ch. Stoller (Abteilungschefin)* Information und Informatik* Schienennetz Umwelt Planung Personal Direktionsgeschäfte Internationales Güterverkehr Personenverkehr Bautechnik Sicherheitstechnik Elektrische Anlagen Grossprojekte Bewilligungen I Rechnungswesen und Controlling Logistik Recht Fahrzeuge Bewilligungen II Sprachdienste Sicherheitsrisikomangement Bahnbetrieb Zulassungen und Regelwerke Seilbahntechnik * Ist Mitglied der Direktion Grundlagen Schifffahrt Sicherheitsüberwachung 3

4 Regelkreis Sicherheitsaufsicht Normative Phase / Rechtssetzung Gesetze und Verordnungen Präventive Phase Konzessionen, Plangenehmigungen, Betriebsbewilligungen Betriebsphase / Überwachung im Betrieb Audits, Betriebskontrollen, Inspektionen 4

5 Überwachung der Sicherheit in der Betriebsphase Meldewesen Ereigniswesen Risikolandschaft / Risikobewertung Audits, Betriebskontrollen, Inspektionen 5

6 Zielsetzung der Überwachung Das BAV beurteilt mittels Stichproben, ob die Organisation einer Unternehmung geeignet ist, um in ihrem Zuständigkeitsbereich den Beitrag zu einem dauerhaft sicheren Betrieb zu gewährleisten. Dabei wird u.a. beurteilt, ob die Instandhaltung den betriebssicheren Zustand der Anlagen und Fahrzeuge gewährleistet, die Verantwortlichen jederzeit den Zustand der Anlagen und Fahrzeuge überblicken, das Personal entsprechend ausgebildet ist, die Prozesse wie vorgesehen gelebt werden, und der Regelkreis geschlossen ist. 6

7 Die Überwachungsinstrumente Audit Prüfung von Organisation und Prozesslandschaft, Führungssystem, Zusammenwirken der Prozesse gibt Auskunft über die Wirksamkeit des Managementsystem Durchführung erfolgt angemeldet Betriebskontrolle Prüfen operativer Abläufe während des laufenden Betriebes, z.b. Baustellensicherheit, AZG-Kontrollen, Rangiersicherheit Einhaltung von Vorschriften und Auflagen Durchführung erfolgt angemeldet oder unangemeldet Inspektion Prüfung von Objekten, Anlagen, Sachverhalt z.b. Brücke, Fahrzeug, Schalenkontrolle bei Schiffen Durchführung erfolgt angemeldet oder unangemeldet 7

8 Einsatz der Instrumente UNTERNEHMUNG Geschäftsleitung Bereichsleitung Betriebskontrolle Mitarbeitende Objekte Audit Inspektion 8

9 Wie prüft das BAV? Stichprobenweise: keine umfassende Prüfung von Dossiers / Bereichen Risikoorientiert: Stichproben werden dort durchgeführt, wo Risiko aus Sicht BAV erhöht ist Fazit: BAV macht keine Gutachtertätigkeit Sicherheitsverantwortung bleibt bei Unternehmung BAV deckt auf und gibt Anstoss zur Behebung von Sicherheitslücken BAV unterstützt Unternehmung bei der Wahrnehmung ihrer Sicherheitsverantwortung. 9

10 Gedankenmodell nach ISO Verantwortung der Leitung 4 Systemdokumentation Dokumentenlenkung 6 Management der Ressourcen plan act do check 7 Produkte- und Dienstleistungsrealisierung 8 Messung, Analyse und Verbesserung Angebot Bau Betrieb Unterhalt Interventio n 10

11 Die Spielregeln Stichprobenverfahren, offene Gespräche Systemüberprüfung nicht Personalqualifikation Gespräche an Arbeitsplätzen Beispiele zeigen und erklären, keine Show Chance zur Verbesserung nutzen Gesprächsführung beim Auditor Erläuterungen verlangen bei Unklarheiten Unterbrechungen, Begleiter, Verspätungen Ansprechpartner BAV / Unternehmung 11

12 Die Ergebnisse Überwachungsbericht Ergebnisse der Überwachung (Feststellungen positiv & negativ) Rund ein Monat nach der Überwachung Massnahmen Sofortmassnahmen vor Ort wenn Sicherheit unmittelbar beeinträchtigt (Verhältnismässigkeit, Verantwortung Bahn). Auflagen wenn Sicherheit beeinträchtigt, Gesetz nicht erfüllt oder Stand der Technik nicht erreicht; Formulierung/Termin abhängig von Bedeutung und Dringlichkeit der Sicherheitslücke. Rekursfähige Verfügung Kann verlangt werden, wenn mit Auflagen nicht einverstanden Hinweise Verbesserungspotenzial, Umsetzung für TU frei 12

13 Herzlichen Dank für Ihr Interesse! Fragen? Kontakt: Ihr Leadauditor für dieses Audit: NAME? ? TEL? Ihr Ansprechpartner für Sicherheitsüberwachung im BAV: NAME? ? TEL? 13

14 Zusatzfolien Können bei Bedarf für Erklärungen verwendet werden 14

15 Rechtsgrundlagen Bahnen (Auszug) Art. 10 EBG Bau und Betrieb der Eisenbahnen unterstehen der Aufsicht des Bundesrates. Aufsichtsbehörde ist das BAV. Art. 9 EBV Das BAV überwacht Bau, Betrieb und Instandhaltung von Bauten, Anlagen und Fahrzeugen mit Stichproben. Nach sicherheitsrelevanten Ereignissen kann das BAV... technisch-betriebliche Abklärungen durchführen oder anordnen. Art. 10 EBV Die Bahnunternehmungen sind für die vorschriftsgemässe Erstellung, den sicheren Betrieb und die Instandhaltung der Anlagen und Fahrzeuge verantwortlich. Art. 11 EBV Betriebsorganisation und Personalbestand der Bahnunternehmung müssen den Eigenheiten der Bahn sowie dem technischen Stand der Anlagen und Fahrzeuge entsprechen und die Instandhaltung gewährleisten. Art. 13 EBV Instandhaltung und Erneuerung müssen den für die Betriebssicherheit erforderlichen Zustand der Bauten, Anlagen und Fahrzeuge gewährleisten. Die Instandhaltung ist so zu organisieren, dass die Verantwortlichen jederzeit den Zustand... überblicken. Die Instandhaltung ist zu planen und durch Arbeitsabläufe und -anweisungen zu regeln. Art. 14 EBV Betrieb und Instandhaltung dürfen nur entsprechend ausgebildetem Personal übertragen werden. Soweit die Sicherheit besondere Anforderungen stellt, sind Dienstkenntnisse und Gesundheitszustand periodisch zu überprüfen. Die Bahnunternehmungen ernennen für die Leitung von Betrieb und Instandhaltung mindestens einen Verantwortlichen sowie einen Stellvertreter. 15

16 Rechtsgrundlagen Bus (Auszug) Art. 52 PBG Die Personenbeförderung im öffentlichen Verkehr untersteht der Aufsicht des BAV.... Art. 3 STUG Wer die Tätigkeit als Strassentransportunternehmen im Personen- oder Güterverkehr ausüben will, benötigt eine Zulassungsbewilligung. Die Bewilligung wird vom BAV erteilt.... Art. 19 VPB Einzelne Rechte und Pflichten, insbesondere der Fahrbetrieb, können mit einem Betriebsvetrag auf eine Drittperson übertragen werden. Das konzessionierte Unternehmen ist gegenüber dem Bund weiterhin für die Erfüllung der Pflichten verantwortlich.... Art. 78 VPB Die Unternehmen müssen dem BAV für die Erfüllung seiner Aufgaben Auskunft über ihren Betrieb erteilen.... Die Unternehmen müssen die Mitarbeiter des BAV für dienstliche Zwecke jederzeit unentgeltlich mitfahren lassen und ihnen Zutritt zu Anlagen und Fahrzeugen gewähren.... Art. 3 TrolleyV Das BAV übt die Aufsicht über die Trolleybusunternehmungen aus.... Art. 27 AZGV Aufsicht und Vollzug des AZG obliegen... dem Bundesamt für Verkehr. Das Bundesamt für Verkehr ist jederzeit berechtigt... die richtige Einhaltung der Vorschriften des AZG und der Verordnung an Ort und Stelle zu überprüfen

17 Auditprogramm Vorgespräch Detailprogramm (Beispiel 2 Tage) Checkliste Resultate am Schlussgespräch Auditbericht BAV-Auditor: Auditor 1 Auditor 2 Auditor 3 Auditor 1 Auditor 2 Auditor 3 07:00 07:00 07:15 07:15 07:30 07:30 07:45 07:45 08:00 Eröffnungsgepräch 08:00 08:15 Team 4 Team 5 08:15 08:30 Team 3 08:30 08:45 Leitung Niederlassung 08:45 09:00 09:00 09:15 09:15 09:30 09:30 09:45 09:45 10:00 10:00 10:15 Teamleiter 1 Teamleiter 2 AVOR 10:15 10:30 10:30 10:45 10:45 11:00 11:00 11:15 SiBe Transfer 11:15 11:30 Transfer 11:30 11:45 11:45 12:00 Transfer 12:00 12:15 Pause 12:15 12:30 12:30 12:45 Pause 12:45 13:00 13:00 13:15 13:15 13:30 Teamleiter 3 Teamleiter 4 Teamleiter 5 13:30 13:45 13:45 14:00 14:00 14:15 Team 1 Team 2 Magazin 14:15 14:30 14:30 14:45 14:45 15:00 15:00 15:15 15:15 15:30 15:30 15:45 Timeout der Auditoren 15:45 16:00 16:00 16:15 16:15 16:30 16:30 16:45 Leitung Region 16:45 17:00 Schlussgespräch 17:00 17:15 17:15 17:30 17:30 17:45 17:45 17

18 Die Bestimmungsfaktoren Sicherheit Organisation Das BAV prüft bei den Unternehmen, ob die vorhandenen Strukturen den sicheren Betrieb gewährleisten können. Betrieb Das BAV prüft, ob die relevanten Vorschriften zugänglich sind und ob das Personal korrekt eingesetzt und überwacht wird, dass es vorschriftsgemäss arbeitet. Mensch Das BAV prüft die Befähigung des Personals und verschafft sich Eindruck zum Betriebsklima (z.b. Fehlerkultur), zum Wissensmanagement und der Informationskultur. Technik Das BAV prüft die Instrumente zur Planung sowie deren Umsetzung in Prozessen, Dokumentationen und an Objekten. 18

19 Kernfragen Einige Beispiele: Nimmt Unternehmung ihre Selbstverantwortung im Bereich Sicherheit wahr (angemessener Sicherheitslevel)? Ist Sicherheit ein permanentes Thema der obersten Unternehmensleitung (Unternehmenspolitik)? Macht die Unternehmung verbindliche Aussagen zur Führung sowie zur Art und den Mitteln, womit die Sicherheit umgesetzt werden soll (Sicherheitsstrategie)? Ist sich die Unternehmensleitung der Verantwortung für den effizienten und effektiven Einsatz der Instrumente zur Gewährleistung der Sicherheit bewusst? 19

20 Übersetzungshilfe ISO Gesetze / Verordnungen Verfügungen / Auflagen Prozessmodell (Basis ISO9001) System - Checkliste Audit BAV Überwachungsbericht Unternehmensdokumentation / Managementsystem Bahn Vergleich (Soll/Ist) 20

21 Der Auditprozess Planung & Steuerung Ankündigung Vorgespräch Firmeneinführung Detailplanung Durchführung Bericht Follow up 21

22 Der Auditrhythmus Bahnen 1 6 Jahre Schiffe 3 5 Jahre Busse 6 10 Jahre (Ausnahme PostAuto) Seilbahnen 5 10 Jahre Zuteilung Auditrhythmus aufgrund Risikosummenwert, Anzahl Mitarbeitende, Netzgrösse, Leistung, Ereignisse, Meldungen Jahresplanung Orientiert sich am Risiko, Ressourcen sind optimiert abhängig vom Zusammenspiel der Instrumente 22

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