Sicherheitsüberwachung
|
|
- Edwina Steinmann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV Sicherheitsaufsicht in der Betriebsphase: Sicherheitsüberwachung Eisenbahnen / Busunternehmen
2 Der Inhalt Die Organisation des BAV Der Regelkreis der Sicherheitsaufsicht Die Zielsetzung der Überwachung Die Instrumente der Überwachung (Audit, Betriebskontrolle, Inspektion) Wie und was prüft das BAV? Ihre Fragen 2
3 Das BAV DIREKTOR Dr. Peter Füglistaler* Revision POLITIK Gery Balmer (Abteilungschef)* FINANZIERUNG P-A. Meyrat (Vizedirektor)* SICHERHEIT P. Zeilstra (Vizedirektor)* INFRASTRUKTUR T. Eder (Vizedirektor)* BETRIEBSWIRTSCHAFT UND ORGANISATION Ch. Stoller (Abteilungschefin)* Information und Informatik* Schienennetz Umwelt Planung Personal Direktionsgeschäfte Internationales Güterverkehr Personenverkehr Bautechnik Sicherheitstechnik Elektrische Anlagen Grossprojekte Bewilligungen I Rechnungswesen und Controlling Logistik Recht Fahrzeuge Bewilligungen II Sprachdienste Sicherheitsrisikomangement Bahnbetrieb Zulassungen und Regelwerke Seilbahntechnik * Ist Mitglied der Direktion Grundlagen Schifffahrt Sicherheitsüberwachung 3
4 Regelkreis Sicherheitsaufsicht Normative Phase / Rechtssetzung Gesetze und Verordnungen Präventive Phase Konzessionen, Plangenehmigungen, Betriebsbewilligungen Betriebsphase / Überwachung im Betrieb Audits, Betriebskontrollen, Inspektionen 4
5 Überwachung der Sicherheit in der Betriebsphase Meldewesen Ereigniswesen Risikolandschaft / Risikobewertung Audits, Betriebskontrollen, Inspektionen 5
6 Zielsetzung der Überwachung Das BAV beurteilt mittels Stichproben, ob die Organisation einer Unternehmung geeignet ist, um in ihrem Zuständigkeitsbereich den Beitrag zu einem dauerhaft sicheren Betrieb zu gewährleisten. Dabei wird u.a. beurteilt, ob die Instandhaltung den betriebssicheren Zustand der Anlagen und Fahrzeuge gewährleistet, die Verantwortlichen jederzeit den Zustand der Anlagen und Fahrzeuge überblicken, das Personal entsprechend ausgebildet ist, die Prozesse wie vorgesehen gelebt werden, und der Regelkreis geschlossen ist. 6
7 Die Überwachungsinstrumente Audit Prüfung von Organisation und Prozesslandschaft, Führungssystem, Zusammenwirken der Prozesse gibt Auskunft über die Wirksamkeit des Managementsystem Durchführung erfolgt angemeldet Betriebskontrolle Prüfen operativer Abläufe während des laufenden Betriebes, z.b. Baustellensicherheit, AZG-Kontrollen, Rangiersicherheit Einhaltung von Vorschriften und Auflagen Durchführung erfolgt angemeldet oder unangemeldet Inspektion Prüfung von Objekten, Anlagen, Sachverhalt z.b. Brücke, Fahrzeug, Schalenkontrolle bei Schiffen Durchführung erfolgt angemeldet oder unangemeldet 7
8 Einsatz der Instrumente UNTERNEHMUNG Geschäftsleitung Bereichsleitung Betriebskontrolle Mitarbeitende Objekte Audit Inspektion 8
9 Wie prüft das BAV? Stichprobenweise: keine umfassende Prüfung von Dossiers / Bereichen Risikoorientiert: Stichproben werden dort durchgeführt, wo Risiko aus Sicht BAV erhöht ist Fazit: BAV macht keine Gutachtertätigkeit Sicherheitsverantwortung bleibt bei Unternehmung BAV deckt auf und gibt Anstoss zur Behebung von Sicherheitslücken BAV unterstützt Unternehmung bei der Wahrnehmung ihrer Sicherheitsverantwortung. 9
10 Gedankenmodell nach ISO Verantwortung der Leitung 4 Systemdokumentation Dokumentenlenkung 6 Management der Ressourcen plan act do check 7 Produkte- und Dienstleistungsrealisierung 8 Messung, Analyse und Verbesserung Angebot Bau Betrieb Unterhalt Interventio n 10
11 Die Spielregeln Stichprobenverfahren, offene Gespräche Systemüberprüfung nicht Personalqualifikation Gespräche an Arbeitsplätzen Beispiele zeigen und erklären, keine Show Chance zur Verbesserung nutzen Gesprächsführung beim Auditor Erläuterungen verlangen bei Unklarheiten Unterbrechungen, Begleiter, Verspätungen Ansprechpartner BAV / Unternehmung 11
12 Die Ergebnisse Überwachungsbericht Ergebnisse der Überwachung (Feststellungen positiv & negativ) Rund ein Monat nach der Überwachung Massnahmen Sofortmassnahmen vor Ort wenn Sicherheit unmittelbar beeinträchtigt (Verhältnismässigkeit, Verantwortung Bahn). Auflagen wenn Sicherheit beeinträchtigt, Gesetz nicht erfüllt oder Stand der Technik nicht erreicht; Formulierung/Termin abhängig von Bedeutung und Dringlichkeit der Sicherheitslücke. Rekursfähige Verfügung Kann verlangt werden, wenn mit Auflagen nicht einverstanden Hinweise Verbesserungspotenzial, Umsetzung für TU frei 12
13 Herzlichen Dank für Ihr Interesse! Fragen? Kontakt: Ihr Leadauditor für dieses Audit: NAME? ? TEL? Ihr Ansprechpartner für Sicherheitsüberwachung im BAV: NAME? ? TEL? 13
14 Zusatzfolien Können bei Bedarf für Erklärungen verwendet werden 14
15 Rechtsgrundlagen Bahnen (Auszug) Art. 10 EBG Bau und Betrieb der Eisenbahnen unterstehen der Aufsicht des Bundesrates. Aufsichtsbehörde ist das BAV. Art. 9 EBV Das BAV überwacht Bau, Betrieb und Instandhaltung von Bauten, Anlagen und Fahrzeugen mit Stichproben. Nach sicherheitsrelevanten Ereignissen kann das BAV... technisch-betriebliche Abklärungen durchführen oder anordnen. Art. 10 EBV Die Bahnunternehmungen sind für die vorschriftsgemässe Erstellung, den sicheren Betrieb und die Instandhaltung der Anlagen und Fahrzeuge verantwortlich. Art. 11 EBV Betriebsorganisation und Personalbestand der Bahnunternehmung müssen den Eigenheiten der Bahn sowie dem technischen Stand der Anlagen und Fahrzeuge entsprechen und die Instandhaltung gewährleisten. Art. 13 EBV Instandhaltung und Erneuerung müssen den für die Betriebssicherheit erforderlichen Zustand der Bauten, Anlagen und Fahrzeuge gewährleisten. Die Instandhaltung ist so zu organisieren, dass die Verantwortlichen jederzeit den Zustand... überblicken. Die Instandhaltung ist zu planen und durch Arbeitsabläufe und -anweisungen zu regeln. Art. 14 EBV Betrieb und Instandhaltung dürfen nur entsprechend ausgebildetem Personal übertragen werden. Soweit die Sicherheit besondere Anforderungen stellt, sind Dienstkenntnisse und Gesundheitszustand periodisch zu überprüfen. Die Bahnunternehmungen ernennen für die Leitung von Betrieb und Instandhaltung mindestens einen Verantwortlichen sowie einen Stellvertreter. 15
16 Rechtsgrundlagen Bus (Auszug) Art. 52 PBG Die Personenbeförderung im öffentlichen Verkehr untersteht der Aufsicht des BAV.... Art. 3 STUG Wer die Tätigkeit als Strassentransportunternehmen im Personen- oder Güterverkehr ausüben will, benötigt eine Zulassungsbewilligung. Die Bewilligung wird vom BAV erteilt.... Art. 19 VPB Einzelne Rechte und Pflichten, insbesondere der Fahrbetrieb, können mit einem Betriebsvetrag auf eine Drittperson übertragen werden. Das konzessionierte Unternehmen ist gegenüber dem Bund weiterhin für die Erfüllung der Pflichten verantwortlich.... Art. 78 VPB Die Unternehmen müssen dem BAV für die Erfüllung seiner Aufgaben Auskunft über ihren Betrieb erteilen.... Die Unternehmen müssen die Mitarbeiter des BAV für dienstliche Zwecke jederzeit unentgeltlich mitfahren lassen und ihnen Zutritt zu Anlagen und Fahrzeugen gewähren.... Art. 3 TrolleyV Das BAV übt die Aufsicht über die Trolleybusunternehmungen aus.... Art. 27 AZGV Aufsicht und Vollzug des AZG obliegen... dem Bundesamt für Verkehr. Das Bundesamt für Verkehr ist jederzeit berechtigt... die richtige Einhaltung der Vorschriften des AZG und der Verordnung an Ort und Stelle zu überprüfen
17 Auditprogramm Vorgespräch Detailprogramm (Beispiel 2 Tage) Checkliste Resultate am Schlussgespräch Auditbericht BAV-Auditor: Auditor 1 Auditor 2 Auditor 3 Auditor 1 Auditor 2 Auditor 3 07:00 07:00 07:15 07:15 07:30 07:30 07:45 07:45 08:00 Eröffnungsgepräch 08:00 08:15 Team 4 Team 5 08:15 08:30 Team 3 08:30 08:45 Leitung Niederlassung 08:45 09:00 09:00 09:15 09:15 09:30 09:30 09:45 09:45 10:00 10:00 10:15 Teamleiter 1 Teamleiter 2 AVOR 10:15 10:30 10:30 10:45 10:45 11:00 11:00 11:15 SiBe Transfer 11:15 11:30 Transfer 11:30 11:45 11:45 12:00 Transfer 12:00 12:15 Pause 12:15 12:30 12:30 12:45 Pause 12:45 13:00 13:00 13:15 13:15 13:30 Teamleiter 3 Teamleiter 4 Teamleiter 5 13:30 13:45 13:45 14:00 14:00 14:15 Team 1 Team 2 Magazin 14:15 14:30 14:30 14:45 14:45 15:00 15:00 15:15 15:15 15:30 15:30 15:45 Timeout der Auditoren 15:45 16:00 16:00 16:15 16:15 16:30 16:30 16:45 Leitung Region 16:45 17:00 Schlussgespräch 17:00 17:15 17:15 17:30 17:30 17:45 17:45 17
18 Die Bestimmungsfaktoren Sicherheit Organisation Das BAV prüft bei den Unternehmen, ob die vorhandenen Strukturen den sicheren Betrieb gewährleisten können. Betrieb Das BAV prüft, ob die relevanten Vorschriften zugänglich sind und ob das Personal korrekt eingesetzt und überwacht wird, dass es vorschriftsgemäss arbeitet. Mensch Das BAV prüft die Befähigung des Personals und verschafft sich Eindruck zum Betriebsklima (z.b. Fehlerkultur), zum Wissensmanagement und der Informationskultur. Technik Das BAV prüft die Instrumente zur Planung sowie deren Umsetzung in Prozessen, Dokumentationen und an Objekten. 18
19 Kernfragen Einige Beispiele: Nimmt Unternehmung ihre Selbstverantwortung im Bereich Sicherheit wahr (angemessener Sicherheitslevel)? Ist Sicherheit ein permanentes Thema der obersten Unternehmensleitung (Unternehmenspolitik)? Macht die Unternehmung verbindliche Aussagen zur Führung sowie zur Art und den Mitteln, womit die Sicherheit umgesetzt werden soll (Sicherheitsstrategie)? Ist sich die Unternehmensleitung der Verantwortung für den effizienten und effektiven Einsatz der Instrumente zur Gewährleistung der Sicherheit bewusst? 19
20 Übersetzungshilfe ISO Gesetze / Verordnungen Verfügungen / Auflagen Prozessmodell (Basis ISO9001) System - Checkliste Audit BAV Überwachungsbericht Unternehmensdokumentation / Managementsystem Bahn Vergleich (Soll/Ist) 20
21 Der Auditprozess Planung & Steuerung Ankündigung Vorgespräch Firmeneinführung Detailplanung Durchführung Bericht Follow up 21
22 Der Auditrhythmus Bahnen 1 6 Jahre Schiffe 3 5 Jahre Busse 6 10 Jahre (Ausnahme PostAuto) Seilbahnen 5 10 Jahre Zuteilung Auditrhythmus aufgrund Risikosummenwert, Anzahl Mitarbeitende, Netzgrösse, Leistung, Ereignisse, Meldungen Jahresplanung Orientiert sich am Risiko, Ressourcen sind optimiert abhängig vom Zusammenspiel der Instrumente 22
Bundesamt für Verkehr BAV BAV Unterstützung der Unternehmen durch die Behörde
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV BAV Unterstützung der Unternehmen durch die Behörde Rolle des BAV Die Aufsichtsbehörde unterstützt
MehrVorschriften Instandhaltung. 3. IHRUS Tagung vom Bundesamt für Verkehr Leiter Zulassungen und Regelwerke Jürg Lütscher
Vorschriften Instandhaltung 3. IHRUS Tagung vom 14.11.2013 Bundesamt für Verkehr Leiter Zulassungen und Regelwerke Jürg Lütscher Themenübersicht Einstieg in Rechtsgrundlagen Wer ist verantwortlich? Zusammenwirken
MehrSMS Sicherheits-Management- System Eisenbahnen Neue Anforderungen
Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Verkehr SMS Sicherheits-Management-
MehrBundesgesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen
Bundesgesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen (STUG) vom 20. März 2009 1 (Stand am 1. Januar 2010) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel
MehrPEFC SCHWEIZ NORMATIVES DOKUMENT ND 003. Anforderungen zur Zertifizierung auf Ebene eines Betriebes
PEFC SCHWEIZ NORMATIVES DOKUMENT ND 003 Anforderungen zur Zertifizierung auf Ebene eines Betriebes verabschiedet durch das Lenkungsgremium am 3. April 2007 Inhaltsverzeichnis 4.1. ANTRAGSTELLER: EINZELBETRIEB
MehrDas Interne Audit Teil III
Das Interne Audit Teil III 1 SQS Phasen eines Audits Planung Vorbereitung Durchführung Auswertung Berichterstattung Überwachung 2 SQS Auswertung in Matrix Auditart: Internes Prozessaudit Abteilung: Administration
MehrReglement Prüfungsausschuss. Bernerland Bank AG. Gültig ab 20. Juli 2015
Reglement Prüfungsausschuss Bernerland Bank AG Gültig ab 20. Juli 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 3 2 Rechtliche Grundlagen 3 3 Organisation 3 3.1 Mitglieder 3 3.2 Sitzungen, Beschlussfassung, Protokollführung
MehrHandbuch Apotheke. Handbuch Apotheke. -Apotheke Fürth
-Apotheke Fürth Einleitung Im Handbuch und in den mitgeltenden Unterlagen sind die Forderungen der ISO 9001:2008 und Rechtsgrundlagen für Apotheken umgesetzt. Das Handbuch gilt für alle Bereiche der -Apotheke.
MehrZertifizierung der EU-Zahlstelle nach dem Audit ist vor dem Audit
Zertifizierung der EU-Zahlstelle nach dem Audit ist vor dem Audit III. Kundenforum des SID 14. November 2017 14. November 2017 Jürgen Kirst (SMUL-Leiter der Zahlstelle) & Denny Dittrich (SID) AGENDA 1
MehrFahrschule Handbuch. Fahrschule Simonstr Fürth
Fahrschule Handbuch Fahrschule Simonstr 14 90763 Fürth Einleitung Im Handbuch und in den mitgeltenden Unterlagen sind die Forderungen der ISO 9001:2000 und des SGB III umgesetzt. Das Handbuch gilt für
MehrInformation. Fachstelle
Information Fachstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Jährlich ereignen sich in der Schweiz ca. 250 000 Arbeitsunfälle, die einen Arztbesuch zur Folge haben. Viele davon ereignen sich bei einfachen
MehrUmweltmanagement nach ISO 14001:2015
Umweltmanagement nach ISO 14001:2015 Die Revision: Änderungen, Auswirkungen, Umsetzung 1. Auflage 2016. Buch. ISBN 978 3 8111 3611 3 Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft > Betriebliches Energie- und
MehrBundesgesetz über den Transport im öffentlichen Verkehr
Bundesgesetz über den Transport im öffentlichen Verkehr (Transportgesetz, TG) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates
MehrSicherheitsmanagementsystem Quo vadis?
Sicherheitsmanagementsystem Quo vadis? 02.02.2012 Österr. Eisenbahntag 2012 Unternehmen GKB Integriertes Eisenbahnunternehmen seit 1859 91 km Infrastruktur Streckennetz: Graz Lieboch Köflach Graz Lieboch
Mehr1 Zweck, Ziel. 2 Geltungsbereich. Unabhängige Prüfung von Audits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004. Länderübergreifende Verfahrensanweisung
Dokument: 07-VA-AG-02 Datum des LAV-Beschlusses: 10.11.2008 Seite 1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 2 4.1 Allgemeines... 2 4.2 Anforderungen an des
Mehrvom 29. Juni 2011 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1 Art. 1 Gegenstand
744.12 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2011 Nr. 345 ausgegeben am 26. August 2011 Gesetz vom 29. Juni 2011 über den "Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEIN- mobil" (VLMG) Dem nachstehenden vom Landtag
Mehrvom 14. Mai 2004 (Stand am 1. Mai 2013)
Reglement über den Prüfungsausschuss der Schweizerischen Nationalbank vom. Mai 00 (Stand am. Mai 03) I. Allgemeines Art. Zweck Dieses Reglement regelt die Aufgaben und Kompetenzen des Prüfungsausschusses
Mehr1 Allgemeine Bestimmungen
5.040. Direktionsverordnung über Informationssicherheit und Datenschutz (ISDS DV) vom 0.0.0 (Stand 0.04.0) Die Finanzdirektion des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 8 des Datenschutzgesetzes vom 9. Februar
MehrDie Hohe Schule für IRIS Manager
Die Hohe Schule für IRIS Manager (Intensivtraining über die neuen Anforderungen der kommenden IRIS/ISO Generation) DEUTSCHE Version Agenda Tag 1: 08:30 Einführung (1:45 ) 10:15 PAUSE Begrüssung, Einführung,
MehrDas vollständige Dokument erhalten Sie nach der Bestellung.
Auditbericht-NR.: Auditierte Organisation: Anschrift: Auditdatum: Mustermann GmbH Musterhausen xx.xx.xxxx Auditart: Internes Systemaudit nach DIN EN ISO 9001:2015 Anlass des Audits: Geplantes Audit gemäß
MehrVerordnung über die Zulassung als Strassentransportunternehmen im Personen- und Güterverkehr
Verordnung über die Zulassung als Strassentransportunternehmen im Personen- und Güterverkehr (STUV) vom 2. September 2015 (Stand am 1. Januar 2016) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel
MehrEwald Eberlein Consulting
Dass Autofahrer mit ihrem Fahrzeug alle zwei Jahr zum TÜV müssen, ist zur Selbstverständlichkeit geworden. Ein ärztlicher Check-Up wird mit zunehmenden Alter auch immer wichtiger. Aber dass ein Unternehmer
MehrNachaudit durchführen 5.4 Auditor nicht möglich bei Bedarf Korrekturmaßnahmen umsetzen und kontrollieren
1. Zweck Mit dieser Verfahrensanweisung werden Einzelheiten zur Durchführung der internen Qualitätsaudits geregelt. Ziel der internen Qualitätsaudits ist es, Möglichkeiten für Verbesserungen zu erkennen
MehrInhaltsübersicht MH Brandmelde-Fachfirmen ISBN
Seite 1 von 4 Seiten Inhaltsübersicht CD se auf CD Aufbau der CD Form Dateiname 0 Einleitung (Allgem. Informationen, Inhaltsverzeichnis usw.) 1 Kapitel (Alle Kapitel des Handbuches) CD:\0 Einleitung CD:\1
MehrGefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information
Gefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information Einleitung Das Ziel der Gefahrengutbeauftragtenverordnung (GGBV) ist die Sicherstellung eines hohen Sicherheitsniveaus im Zusammenhang mit
MehrRFID aus Sicht der Sicherheitsaufsichtsbehörde
Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Verkehr RFID
MehrZertifizierung gemäß ISO/IEC 27001
Zertifizierung gemäß ISO/IEC 27001 Einleitung ISO/IEC 27001 ist der internationale Standard für Informationssicherheit. Er behandelt Anforderungen an ein Informationssicherheits-Managementsystem. Dadurch
MehrSTANDARD Systematische Qualitätssicherung
STANDARD Kriterien zur Zertifizierung 1. Präambel Diese Übersicht der Kriterien legt fest, welche Prozesse und Verantwortlichkeiten in einem Unternehmen vorhanden sein müssen, um die Zertifizierung durch
MehrUltraschallprüfung an einem Eisenbahnrad. 2. Normative Grundlagen und Richtlinien für die Tätigkeit der fachlich zuständigen Stelle
Die Werkstoff Service GmbH arbeitet als fachlich zuständige Stelle (FzS) für den Sektor Eisenbahn. Dieser Beitrag beschreibt, was eine fachlich zuständige Stelle ist, welche Anforderungen an eine FzS gestellt
MehrConformityZert GmbH. Zertifizierungsprozess ISO 27001
ConformityZert GmbH Zertifizierungsprozess ISO 27001 ISO/IEC 27001 Ein ISO 27001 Zertifikat ist das offizielle Gütesiegel für Informationssicherheit. Kunden und Geschäftspartnern beweist es, dass im zertifizierten
MehrSicherheitspolitik BAV
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV Aktenzeichen: BAV-023.11-00003/00001/00002/00014/00007 Sicherheitspolitik BAV Sicherheitspolitische
MehrSAQ-Veranstaltung: Management Review. Elvira Bieri 25. September 2008, Uhr In Zofingen
SAQ-Veranstaltung: Management Review Elvira Bieri 25. September 2008, 17.00 Uhr In Zofingen SGS Weltweit grösste Inspektions- und Zertifizierungsgesellschaft Gegründet 1878 in Rouen Hauptsitz in Genf 53
MehrArbeitsschutz als ein Teil von integrierten Managementsystemen
initiative umwelt unternehmen c/o RKW Bremen GmbH Arbeitsschutz als ein Teil von integrierten Managementsystemen Martin Schulze Sie möchten sich selbstständig machen? Wir helfen Ihnen dabei mit kompetenter
MehrDie Datenschutz-Grundverordnung Auswirkungen auf die Praxis
Auswirkungen auf die Praxis SPEAKER Steffen Niesel Fachanwalt für IT-Recht Ulf Riechen Dipl.-Ing. für Informationstechnik 2 Einleitung Wann tritt die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in Kraft? 25. Mai
MehrESPRIX 2016 / ESPRIX C2E A - Leitfaden für Bewerber Seite 1
ESPRIX 2016 / ESPRIX C2E A - 2016-04-05 Seite 1 ESPRIX 2016 / ESPRIX C2E A - 2016-04-05 Seite 2 1. EFQM Verpflichtung zu Excellence (C2E) Assessment Das EFQM Committed to Excellence (C2E) Assessment eignet
MehrPraktische Erfahrungen mit der statistischen Auswertung von Ereignisdaten
Praktische Erfahrungen mit der statistischen Auswertung von Ereignisdaten Geltmar von Buxhoeveden (iva), Roman Slovák (BAV) Überblick Motivation, generelle Anforderungen Methodische Anforderungen an Analyse
MehrUnternehmenshandbuch. Unternehmenshandbuch. Gewerbering 32 a Röttenbach Tel / Fax /
Unternehmenshandbuch Unternehmenshandbuch Gewerbering 32 a 91341 Röttenbach Tel. 0 91 95 / 94 11 90 Fax 0 91 95 / 94119-18 www.protec-gmbh.org Dok Nr. 001 Seite 1 von 8 Seiten Erstellt 03.06.2004 Aktl.
MehrÜberblick über Managementsysteme
Überblick über Managementsysteme Gründe für die Einführung Managementsystemen Qualität, Umwelt, Arbeitsschutz und Energie Martin Schulze Leiter der Geschäftsstelle Umwelt Unternehmen c/o RKW Bremen GmbH
MehrISO 9001: vom Praktiker für Praktiker. Bearbeitet von Norbert Waldy
ISO 9001: 2015 vom Praktiker für Praktiker Bearbeitet von Norbert Waldy 1. Auflage 2015. Buch. 168 S. Hardcover ISBN 978 3 7323 3353 0 Format (B x L): 14 x 21 cm Gewicht: 385 g Wirtschaft > Management
MehrDie wichtigsten Änderungen
DIN ISO 9001:2015 Die wichtigsten Änderungen und was heißt das für die dequs? Neue Gliederungsstruktur der Anforderungen Neue Querverweismatrix der dequs Stärkere Bedeutung der strategischen Ausrichtung
MehrTeil 1: Neues Obligationenrecht. Version 2.1, 22. Oktober 2007 Sven Linder, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer Stephan Illi, lic. oec.
Teil 1: Neues Obligationenrecht Version 2.1, 22. Oktober 2007 Sven Linder, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer Stephan Illi, lic. oec. HSG Überblick Neue gesetzliche Bestimmungen Mögliche Auslegung
MehrInformationen zum QM-System
Informationen zum QM-System EGH Hartha GmbH Leipziger Straße 10 * 04746 Hartha Tel. 034328 /734-0 Fax 034328 / 734-20 www.egh-gmbh.com info@egh-gmbh.com 1 Inhalt Präambel... 3 Unternehmensprofil... 4 Qualitätspolitik...
MehrWirkungen und Wirksamkeit der externen Schulevaluation. 2. Qualitätsnetzwerkkonferenz Wien
Lernen aus externen Evaluationen Wirkungen und Wirksamkeit der externen Schulevaluation 2. Qualitätsnetzwerkkonferenz in Wien Vernetzungs- und Arbeitsphase 1 Beispiel aus der Praxis: Berufsfachschule Basel,
MehrKantonale Vollziehungsverordnung zum Epidemiengesetz und zum Tuberkulosegesetz
57. Kantonale Vollziehungsverordnung zum Epidemiengesetz und zum Tuberkulosegesetz (Vom 3. Januar 984) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, in Ausführung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung übertragbarer
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrVerordnung der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde über die Beaufsichtigung von Revisionsunternehmen
Verordnung der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde über die Beaufsichtigung von Revisionsunternehmen (Aufsichtsverordnung RAB, ASV-RAB) vom 17. März 2008 (Stand am 1. Januar 2015) Die Eidgenössische
MehrBAV BundesAmt für Verkehr
BAV BundesAmt für Verkehr 2258 Bahnkilometer pro Einwohner und Jahr 3754 km Normalspurnetz 1370 km Schmalspurnetz 5124 km Schienennetz 1774 Seilbahnanlagen 160 Passagierschiffe 11 007 km Postautonetz 2
MehrDer Weg zur gerichtsfesten Organisation!
Vortrag Der Weg zur gerichtsfesten Organisation! Referent:, Göttingen 1 von 18 Zertifikat = Sicherheit? Erlangt man durch zertifizierte Systeme automatisch die Rechtssicherheit? 2 von 18 Managementsysteme
MehrHERZLICH WILLKOMMEN. Zur Umweltkalibrierung. Moderne Audit- und Bewertungspraxis ein starker Entwicklungshebel für alle Organisationen
HERZLICH WILLKOMMEN Zur Umweltkalibrierung Termin: 11.9.2009 Ort: Linz Produkt: Umwelt Produktmgr.: Ing. Wolfgang Hackenauer Mobil: 0664-3575391 Moderne Audit- und Bewertungspraxis ein starker Entwicklungshebel
MehrPrüfbericht über die Revision zu den ISDS-Konzepten
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS Generalsekretariat VBS Inspektorat VBS 1. Mai 2015 Prüfbericht über die Revision zu den ISDS-Konzepten Revision R 041 Revision
MehrEisenbahn-Bundesamt Verfahren und Vorgehensweise bei der Erfassung und Auswertung von Transportunfällen auf der Schiene
Verfahren und Vorgehensweise bei der Erfassung und Auswertung von Transportunfällen auf der Schiene 1 Themen Das Transportsystem Bahn Zielsetzung Unfalluntersuchung? Methodik und Vorgehensweise 2 Bremsweg
MehrVerordnung zur Anpassung von Verordnungen im Rahmen der ersten Phase der Bahnreform 2
Verordnung zur Anpassung von Verordnungen im Rahmen der ersten Phase der Bahnreform 2 vom 4. November 2009 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die nachstehenden Verordnungen werden wie folgt geändert:
MehrGeschäftsordnung der unabhängigen Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten
Geschäftsordnung der unabhängigen Aufsichtsbehörde vom 26. Februar 2018 Die unabhängige Aufsichtsbehörde (AB-ND), gestützt auf Artikel 77 Absatz 3 des Nachrichtendienstgesetzes vom 25. September 2015 1
MehrGeschäftsordnung der unabhängigen Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten
Geschäftsordnung der unabhängigen Aufsichtsbehörde vom 26. Februar 2018 Die unabhängige Aufsichtsbehörde (AB-ND), gestützt auf Artikel 77 Absatz 3 des Nachrichtendienstgesetzes vom 25. September 2015 1
MehrI SO ISO DQS DQS
Forderungen der ISO 14001 Gründe für die Implementierung eines Umweltmanagementsystems t t Kosteneinsparung durch systematisches und vorsorgendes Denken und Handeln 12% Mitarbeitermotivation 11% Verbesserung
Mehr3. Vorstellung der DIN EN ISO Lernziele. Vorstellung der Normen und Regelwerke
3. Vorstellung der DIN EN ISO 9001 2016 Kuhnt 1 Lernziele Kennenlernen wesentlicher Norminhalte Überblick über Anforderungen eines zertifizierbaren Qualitätsmanagementsystems 2016 Kuhnt 2 Vorstellung der
MehrZiele des International Featured Standards (IFS)
Inhaltsverzeichnis Herausgeber und Autoren Umgang mit dem IFS-Begleiter STEPHAN TROMP I Ziele des International Featured Standards (IFS) 1 So steuern Sie positive Entwicklung STEPHAN TROMP 1.1 Warum soll
MehrBestimmung der Kompetenz. Wolfgang Hackenauer
Bestimmung der Kompetenz Wolfgang Hackenauer Begriffsdefinitionen ISO 9000:2015 Kompetenz (3.10.4) Fähigkeit, Wissen und Fertigkeiten anzuwenden, um beabsichtigte Ergebnisse zu erzielen Fähigkeit (3.6.12)
MehrBundesgesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen
Bundesgesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen (STUG) Änderung vom 26. September 2014 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates
MehrSicherheitsmanagement. Integration des Arbeits-/ Gesundheitsschutzes. in das Qualitätsmanagement
Sicherheitsmanagement Integration des Arbeits-/ Gesundheitsschutzes DGQ-Vortragsveranstaltung Regionalkreis Oberfranken Datum: 03.06.2003 Ort: Hermos GmbH Gartenstr. 19 95460 Mistelgau in das Qualitätsmanagement
MehrDas neue Revisionsrecht Informationsblatt für Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus
Januar 2013 Das neue Revisionsrecht Informationsblatt für Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus Seit 1. Januar 2008 ist das neue Revisionsrecht in Kraft. Die neuen Bestimmungen des Obligationenrechts
MehrDPVT Siegel ZERTIFIZIERT. Das Zertifikat in der Veranstaltungsbranche. Deutsche Prüfstelle für Veranstaltungstechnik GmbH
ZERTIFIZIERT DPVT Siegel Das Zertifikat in der Veranstaltungsbranche Deutsche Prüfstelle für Veranstaltungstechnik GmbH Fuhrenkamp 3-5, D-30851 Langenhagen Tel.: 0511 27074762 info@dpvt.org dpvtorg 1/5
MehrCheckliste für die Kontrolle der Arbeitszeiterfassung
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Arbeitsbedingungen Checkliste für die Kontrolle der Arbeitszeiterfassung unter Berücksichtigung
MehrVerordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn über die gewerbsmässige Pflege von Pflegebedürftigen in Heimen und Familien
Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn über die gewerbsmässige Pflege von Pflegebedürftigen in Heimen und Familien vom 28. April 1977 I. GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFE 1 Grundsatz Dieser Verordnung
MehrInternes Kontrollsystem für Gemeinden
Internes Kontrollsystem für Gemeinden 2.12.2013 Dir. Harald Bachhofer, MPA MBA Wozu IKS in einer Gemeinde? Gibt es in Ihrer Gemeinde ein Organigramm? Gibt es in Ihrer Gemeinde Funktionsbeschreibungen?
MehrSubstanzerhalt Bahn- Infrastruktur der Schweiz. Medienkonferenz BAV/SBB vom 28. Juni 2010
Substanzerhalt Bahn- Infrastruktur der Schweiz Medienkonferenz BAV/SBB vom 28. Juni 2010 Substanzerhalt Bahninfrastruktur 1. Einleitung Peter Füglistaler, Direktor BAV 2. Zweitmeinung BAV Toni Eder, Vizedirektor
MehrInhaltsverzeichnis. Gerhard Gietl, Werner Lobinger. Leitfaden für Qualitätsauditoren. Planung und Durchführung von Audits nach ISO 9001:2008
Inhaltsverzeichnis Gerhard Gietl, Werner Lobinger Leitfaden für Qualitätsauditoren Planung und Durchführung von Audits nach ISO 9001:2008 ISBN: 978-3-446-41835-6 Weitere Informationen oder Bestellungen
MehrUmweltmanagementsysteme / ISO 14001: Bedeutung, Prinzipien & Funktionsweise
IKAÖ/Universität Bern Minor Allgemeine Ökologie, VL Umweltmanagement: Betriebs- und volkswirtschaftlich, Teil 2 Umweltmanagementsysteme / ISO 14001: Bedeutung, Prinzipien & Funktionsweise Dr. Jost Hamschmidt,
MehrECM für Güterwagen die Behördensicht
Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Verkehr ECM für
Mehr2.6.2 Qualitätsmanagement
2.6.2 Qualitätsmanagement 2.6.2.1 Grundlagen Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden 23 Qualitätsmanagement 1 Die Gemeinden sorgen für ein angemessenes Qualitätsmanagement. 2 Der Regierungsrat regelt
MehrÜberwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Land Brandenburg. Dipl.-Ing. Antje Wolf
Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen im Land Brandenburg Dipl.-Ing. Antje Wolf 1 Wahrnehmung der Überwachung Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen obliegt dem Landendesamt für Umwelt,
MehrAudit-Bericht ISO 9001
Audit-Art: 4. Wiederholungsaudit Audit-Grundlage / Standard / Ausgabedatum: ISO 9001:2008 ohne Produktentwicklung Handbuch / Revision / Datum 8; 9.12.2013 Audit-Zeitraum vor Ort (Solltermin): 2013-12-19-2013-12-19
MehrJahresbericht über die Tätigkeiten des Ausschusses für Betrugsbekämpfung der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum von März 2002 Januar 2003
Jahresbericht über die Tätigkeiten des Ausschusses für Betrugsbekämpfung der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum von März 2002 Januar 2003 INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung... 3 2. Feststellungen
MehrErfahrungsbericht Aufbau eines SMS»
FTg SMS, 11.06.2014, Referat 2.1a / 1 Referat 2.1a Erfahrungsbericht Aufbau eines SMS»» Fachtagung SMS 11.06.2014, Bern Joachim Greuter Geschäftsführer Railplus FTg SMS, 11.06.2014, Referat 2.1a / 2 Inhalt»
MehrQM-Handbuch. der. ReJo Personalberatung
QM-Handbuch der ReJo Personalberatung Version 2.00 vom 30.11.2012 Das QM-System der ReJo Personalberatung hat folgenden Geltungsbereich: Beratung der Unternehmen bei der Gewinnung von Personal Vermittlung
MehrAkkreditierung nach EN ISO/IEC (Kriterien für Inspektionsstellen)
Akkreditierung nach EN ISO/IEC 17020 (Kriterien für Inspektionsstellen) Chance und Notwendigkeit für das Biomonitoring?! 27.11.2008 Ronald Stelzer AGES Bereich Lebensmitteluntersuchung Stabstelle Qualitätsmanagement
Mehrverhaltenskodex Der vorliegende Verhaltenskodex fordert Verantwortlichkeit, damit unsere Werte beachtet, umgesetzt und gelebt werden.
verhaltenskodex Der vorliegende Verhaltenskodex fordert Verantwortlichkeit, damit unsere Werte beachtet, umgesetzt und gelebt werden. Gestützt auf die Werte von Visana setzt der Verhaltenskodex den Rahmen
MehrGrenznahe Strecken. Anhang 1. zur Richtlinie zum Erlangen von Netzzugangsbewilligung und Sicherheitsbescheinigung sowie Sicherheitsgenehmigung
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV Abteilungen Infrastruktur und Sicherheit 1. Juli 2013 Referenz/Aktenzeichen: Anhang 1 zur Richtlinie
MehrISO 9001: Einleitung. 1 Anwendungsbereich. 2 Normative Verweisungen. 4 Qualitätsmanagementsystem. 4.1 Allgemeine Anforderungen
DIN EN ISO 9001 Vergleich ISO 9001:2015 und ISO 9001:2015 0 Einleitung 1 Anwendungsbereich 2 Normative Verweisungen 3 Begriffe 4 Kontext der Organisation 4.1 Verstehen der Organisation und ihres Kontextes
MehrIntegriertes Managementsystem bei einem großen Wasserwirtschaftsunternehmen. Emschergenossenschaft / Lippeverband RA Thomas Fock Dr.
Integriertes Managementsystem bei einem großen Wasserwirtschaftsunternehmen Emschergenossenschaft / Lippeverband RA Thomas Fock Dr. Heike Goebel 9. IFWW-Fachkolloquium 1 05. Mai 2009 Herausforderungen
MehrBundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr
Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (BGST) vom 18. Juni 2010 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 57
MehrWeisungen über die harmonisierten Beschaffungsprozesse
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Bundesamt für Bauten und Logistik BBL Direktion Weisungen über die harmonisierten Beschaffungsprozesse des Bundesamtes für Bauten und Logistik BBL vom 1. April 2016
MehrAuditbericht ISO 14001
Auditbericht ISO 14001 von Peter Maczey Auditbericht Instrument für Analyse und Bewertung Vorgaben in der ISO 19011 Der Auditbericht ist ein vielfach unterschätztes Instrument der Sachstandsanalyse sowie
MehrProduktvorstellung. Seiler. Musterbeispiel DIN ISO 10005: QM-Plan. Zielgruppe: Große Unternehmen. Inhalte. Lieferung. Leseprobe.
Produktvorstellung Qualitätsmanagement Verlag Musterbeispiel DIN ISO 10005:2009 - Seiler Dokumentationen Zielgruppe: Große Unternehmen Egal was Du tust, mach es mit Begeisterung! Inhalte AA mit QMS, Prozessbeschreibungen
MehrBundesgesetz über Fuss- und Wanderwege
Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG) 704 vom 4. Oktober 1985 (Stand am 1. Februar 1996) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 37 quater der Bundesverfassung
MehrFernbusse die Haltung des Bundes
Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Verkehr Fernbusse
MehrDie Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015 Eine erste Einschätzung
Die Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015 Eine erste Einschätzung auf Grlage des DIS (Draft International Standard) 2014 1 Die (wesentlichen) neuen Inhalte (gegenüber der Version ISO 9001:2008) Eine neue
MehrStrategisches Controlling Naturgefahren Schweiz: Pilotprojekt
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Strategisches Controlling Naturgefahren Schweiz: Pilotprojekt Dr. Dr. h. c. B. Haering (econcept)
MehrUniversität Basel WWZ HS 14. V9. Berichterstattung über die Prüfung
Universität Basel WWZ HS 14 1 Dr. M. Jeger Wirtschaftsprüfung Inhalt 2 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Bericht an die Generalversammlung 3. Bericht an den Verwaltungsrat / AC 4. Management Letter 5. Zusammenfassung
MehrQualitätsmanagement. von der Theorie zur Praxis. (Einführung und Umsetzung im Arbeitsalltag) Seite 0
Qualitätsmanagement von der Theorie zur Praxis (Einführung und Umsetzung im Arbeitsalltag) 16.11.2011 Seite 0 Theorie ist, wenn man alles weiss, aber nichts funktioniert. Praxis ist, wenn alles funktioniert,
MehrStrahlenschutz von A Z O
Anhang O Organisationsstrukturen im Strahlenschutz Die Strahlenschutzverordnung und die Röntgenverordnung sprechen zwei Personengruppen an, die Pflichten haben und Aufgaben zu erfüllen haben. Es handelt
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
447.0 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2007 Nr. 291 ausgegeben am 21. November 2007 Gesetz vom 20. September 2007 über die "Kulturstiftung Liechtenstein" (LKStG) 1 Dem nachstehenden vom Landtag
Mehr1. Juli 2017 V 1.1 de
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV Abteilung Infrastruktur 1. Juli 2017 Referenz/Aktenzeichen: 511.5-00004/00005 Richtlinie Überprüfung
MehrAusbildungsinstitut und Fachfortbildungsstätte für Heilpraktiker - Verbandsschule VDH e.v. Handbuch
Ausbildungsinstitut und Fachfortbildungsstätte für Heilpraktiker - Verbandsschule VDH e.v. Handbuch Ausbildungsinstitut und Fachfortbildungsstätte für Heilpraktiker - Verbandsschule VDH e.v. Virchowstr.
MehrRisikoanalysen Gefahrguttransporte
Risikoanalysen Gefahrguttransporte Erfahrungen bei der SBB. Paul Kuhn, SBB AG, Zentralbereich Sicherheit 4.Tagung der Arbeitsgruppe Standardisierte Risikoanalysen des RID-Fachausschusses, Bern/Ittigen
MehrDIN 19700: Betrieb und Überwachung von Talsperren
Erfahrungsaustausch Talsperren, ZW Kleine Kinzig, 28.1.2009 DIN 19700:2004-07 07 Betrieb und Überwachung von Talsperren Dr.-Ing. Karl Kast Ingenieurgemeinschaft für Umwelt- und Geotechnik, Ettlingen Teil
MehrDirekter Verkehr Die Basis für einen exzellenten Kundenservice des öv
Direkter Verkehr Die Basis für einen exzellenten Kundenservice des öv Mirjam Bütler, Vizedirektorin Verband öffentlicher Verkehr Der öv in der Schweiz: Die Rollen der verschiedenen Akteure Direkte Demokratie
Mehr_isms_27001_fnd_de_sample_set01_v2, Gruppe A
1) Wodurch zeichnet sich ein führungsstarkes Top-Management im Zusammenhang mit einem ISMS aus? a) Klares Bekenntnis zu Informationssicherheitszielen (100%) b) Beurteilung aller Informationssicherheitsrisiken
MehrHERZLICH WILLKOMMEN. Revision der 9001:2015
HERZLICH WILLKOMMEN Revision der 9001:2015 Volker Landscheidt Qualitätsmanagementbeauftragter DOYMA GmbH & Co 28876 Oyten Regionalkreisleiter DQG Elbe-Weser Die Struktur der ISO 9001:2015 Einleitung Kapitel
Mehr6 Teilnehmerunterlage (nur auf CD-ROM)
Modul 1: Einführung in die DIN EN ISO 9000er Reihe 1. So wenden Sie diese Praxislösung an.................... 7 1 DIN EN ISO 9000 ff. Warum? 1/01 Gründe für ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem.......................
Mehr