Ausbilderunterlage. Basisausbildung II der Bergungsgruppen. Lernabschnitt 1 Einsatzgrundsätze der Bergungsgruppen

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1 Ausbilderunterlage Basisausbildung II der Bergungsgruppen Lernabschnitt 1 Einsatzgrundsätze der Bergungsgruppen

2 Erstellt von: Michael Skalla THW Geschäftsstelle Göttingen Horst Meyer THW Bundesschule Hoya Grafische Bearbeitung von: Hartmut Grütter THW Ortsverband Ratingen unter der Mitwirkung von: Andreas Bartels THW Ortsverband Wolfsburg Gerit Baum THW Ortsverband Nordhorn Gert Birn THW Länderverband Bremen, Niedersachsen Walter Burdorf THW Geschäftsstelle Lingen Farbio De Santis THW Ortsverband Wolfsburg Carsten Fuß THW Ortsverband Salzgitter Dirk Hauer THW Ortsverband Salzgitter Jens Lüder THW Ortsverband Salzgitter Klaus Magdziak THW Leitung Referat F4 Volker Nowak THW Ortsverband Salzgitter Axel Rolfes THW Ortsverband Melle Willi Seim THW Ortsverband Helmstedt Version: 1.01 letzte Änderung: Herausgeber: Bundesanstalt Technisches Hilfswerk - THW Leitung, Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF) - Provinzialstraße Bonn 2007 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Bonn Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe - auch auszugsweise nur mit Genehmigung der THW Leitung, Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF). Die Wiedergabe zu gewerblichen Zwecken ist verboten. 2

3 Inhaltsverzeichnis 1.2 Einführung in die Baukunde Spannungsarten Druckspannung Zugspannung Schub- oder Scherspannung Biegespannung Knickspannung Torsionsspannung Grundbegriffe der Baukunde und wichtige Konstruktionselemente Fundamente/Gründungen tragende und nichttragende Wände Pfeiler, Stützen, Streben Träger, Unterzüge, Stürze und Auflager Träger, Unterzüge, Stürze und Auflager Decken Dächer Treppenräume und Schornsteine Skelett- und Massivbau Baustoffe tragender Teile Zerstörungsformen Arten der Zerstörungsformen Zerstörungsformen bei Skelettbauten Zerstörungsformen bei Massivbauten Schadenelemente Nur versperrter Raum Angeschlagener und halber Raum Schwalbennest Schichtungen Randtrümmer Bergen aus gefüllten Räumen Entwicklung des Bergungsseinsatzes Phasen der Rettung Phase I Phase II Phase III Phase IV Phase V Technisches Ortungsgerät Einsatz von Rettungshunden Einsatz von Baugeräten oder Bergungsräumgerät Markierung durchsuchter Gebäude Ruf-, Horch- und Klopfmethode Gefahren der Einsatzstelle Gefahren beim Bergungseinsatz Gefahren durch zerstörte Elektroleitungen Gefahren durch zerstörte Gasleitungen Gefahren durch zerstörte Wasserleitungen Gefahren durch zerstörte Abwasser- und Regenwasserleitungen Gefahrgüter und Gefahrstoffe Das Exwarn-Gerät

4 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Druckspannung...6 Abbildung 2 Zugspannung...6 Abbildung 3 Schub- oder Scherspannung...7 Abbildung 4 Biegespannung...7 Abbildung 5 Knickspannung...8 Abbildung 6 Torsionsspannung...8 Abbildung 7 Fundament...9 Abbildung 8 Flachgründungen...10 Abbildung 9 Tragende Kellerwände...10 Abbildung 10 Umfassungs- und Trennwände...11 Abbildung 11 Pfeiler, Stützen...12 Abbildung 12 Stahlbetonunterzug...12 Abbildung 13 Holzbalkendecke...13 Abbildung 14 Verbunddeckenkonstruktion...13 Abbildung 15 Gewölbedecke...14 Abbildung 16 Sparrendach...14 Abbildung 17 Pfettendach...15 Abbildung 18 Treppen, Fahrstühle...16 Abbildung 19 Skelettbau...17 Abbildung 20 Massivbau...17 Abbildung 21 Angeschlagenes Gebäude...19 Abbildung 22 teilzusammengebrochenes Gebäude...20 Abbildung 23 totalzusammengebrochenes Gebäude...20 Abbildung 24 Technisches Ortungsgerät...32 Abbildung 25 Einsatz von Rettungshunden...33 Abbildung 26 Markierung durchsuchter Gebäude...35 Abbildung 27 Buchstabencode für Gefahren...36 Abbildung 28 Markierung durchsuchter Gebäude...36 Abbildung 29 Abschluss des Einsatzes...37 Abbildung 30 Verteilung der Helfer Abbildung 31 Verteilung der Helfer Abbildung 32 Verlauf von Versorgungsleitungen unter Strassen...43 Abbildung 33 Hausanschlussraum nach DIN Abbildung 34 Gefahren durch elektrische Anlagen...45 Abbildung 35 NH-Sicherungen...46 Abbildung 36 Zählerschrank mit Hausanschluss...46 Abbildung 37 Bergungsarbeiten bei Hoch- und Mittelspannungsleitungen...47 Abbildung 38 Gasversorgung des Gebäudes...48 Abbildung 39 Gefahren durch zerstörte Gasleitungen...49 Abbildung 40 Wasserversorgung...51 Abbildung 41 Gefahren durch zerstörte Abwasser- und Regenwasserleitungen...53 Abbildung 42 Umpumpen von angestautem Abwasser...54 Abbildung 43 Gefahrzettel-Übersicht...56 Abbildung 44 EXWARN-Gerät...57 Abbildung 45 Handhabung des EXWARN-Gerätes...58 Abbildung 46 Messungen mit der Prüfsonde...60 Abbildung 47 Empfindlichkeitskontrolle...60 Schlüsselwortverzeichnis Schlüsselwort 1 Einsatzgrundsätze der Bergungsgruppen...5 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Einsatzgrundsätze der Bergungsgruppen (PPT)...5 4

5 1.2 Einführung in die Baukunde Schlüsselwort 1 Einsatzgrundsätze der Bergungsgruppen Anlage 1 Einsatzgrundsätze der Bergungsgruppen (PPT) Für den Bergungseinsatz ist es notwendig, die Grundbegriffe der Bautechnik zu kennen. Im Einsatz muss jeder Helfer auf dieses Wissen zurückgreifen können, um sich und andere nicht zu gefährden. Jedes Gebäude wird durch Belastungen beansprucht. Man unterscheidet dabei grundsätzlich zwischen Eigenlast Summe der Gewichtskräfte aller verbauten Materialien Verkehrslast Summe der Gewichtskräfte der Einrichtungen einschließlich Personen, aber auch Schnee- und Windeinwirkungen. Diesen Belastungskräften wirken innere Kräfte der Bauteile entgegen, die auf der Kohäsion (innerer Zusammenhalt) der Baustoffe beruht. Die inneren Kräfte bezeichnet man als Festigkeit. Unter Berücksichtigung des jeweils tragenden Querschnittes eines Bauteiles nennt man diesen inneren Widerstand Spannung. Merke: Spannung ist eine flächenbezogene Kraft! 25 Min Anlage LA 1_1.1 KatS LA 261 6,9,10 5

6 1.2.1 Spannungsarten Je nach Art und Angriffspunkt der Belastungskräfte auf einzelne Bauteile ergeben sich die zugeordneten Spannungsarten wie Druckspannung, Zugspannung, Schub- und Scherspannung, Biegespannung, Torsionsspannung Druckspannung Druckspannungen entstehen durch gegeneinander gerichtete Kräfte. Diese Kräfte bewirken ein Stauchen oder Zusammendrücken des beanspruchten Bauteils bzw. Baustoffes. Sie treten in Gebäuden vorwiegend bei Wänden, Pfeilern, Auflagern und Fundamenten auf. Abbildung 1 Druckspannung Zugspannung Zugspannungen entstehen durch voneinander gerichtete Kräfte. Sie treten bei Mauer- und Deckenankern, Zugstangen, Fachwerkstäben, Hängesäulen und dergleichen auf. Abbildung 2 Zugspannung 6

7 Schub- oder Scherspannung Schub- oder Scherspannungen entstehen durch entgegengesetzt gerichtete, in ihrer Wirklinie jedoch versetzte Kräfte. Sie treten u.a. auch auf beim Schneiden von Blechen, bei Strebversätzen, Hakenblättern, Konsolen und bei sämtlichen Verbindungsmitteln. Abbildung 3 Schub- oder Scherspannung Biegespannung Biegespannungen setzen sich aus Druck- und Zugspannungen zusammen. Sie treten bei einem Gebäude vorwiegend in Decken und Stürzen auf. Abbildung 4 Biegespannung Knickspannung Knickspannungen entstehen durch Druckbelastungen eines Bauteils oder Baustoffes in seiner Längsrichtung. Diese Belastung kann ein seitliches Ausknicken zur Folge haben. Die zulässige Knickbelastung hängt von der Art der Befestigung und von der freien Knicklänge (l) ab. Die freie Knicklänge l - bei einem Ballen zur Abstützung - kann verringert werden, in dem eine Verstrebung angebracht wird. 7

8 Abbildung 5 Knickspannung Torsionsspannung Torsionsspannungen entstehen durch entgegen gesetzt wirkende Kräfte um die Längsachse eines Bauteils und bewirken die Drehung in Längsrichtung. Torsionsspannungen treten bei Trägern, Schub- und Zugstangen etc. auf. Abbildung 6 Torsionsspannung 6,9,10 8

9 1.2.2 Grundbegriffe der Baukunde und wichtige Konstruktionselemente Folgende Bauteile (auch Bauelemente) sind für den Bergungseinsatz von Bedeutung: Gründungen Wände Decken Stützen, Pfeiler, Streben Träger, Unterzüge, Stürze Dächer Treppen, Schornsteine Fenster, Türen Fundamente/Gründungen Fundamente/Gründungen sind Bindeglieder von Bauwerken und Baugrund. Sie nehmen alle Lasten aus dem Gebäude auf und leiten sie in den Baugrund ein. Die Konstruktion eines Fundamentes/einer Gründung orientiert sich an der Belastung und der Beschaffenheit des Baugrundes. Veränderungen des Baugrundes (z.b. Setzungen, Unterspülungen, Grundwasserentzug) können sich zerstörend auf das Bauwerk auswirken. Schwingungen im Baugrund in Folge eines Erdbebens oder einer Explosion wirken ebenfalls über die Gründung auf das Bauwerk. Man unterscheidet zwischen Tiefgründung und Flachgründung. 25 Min Abbildung 7 Fundament 9

10 Abbildung 8 Flachgründungen tragende und nichttragende Wände Die seitliche Umgrenzung umbauter Räume wird von Wänden gebildet. Sie müssen die für ihre Standsicherheit und Belastung ausgelegten Dicke, Festigkeit und Aussteifung ausweisen. Wände können aus den verschiedensten Baustoffen hergestellt werden. Zu unterscheiden ist zwischen Umfassungswänden und Trennwänden. Werden Wände zur Aufnahme von Kräften (Eigenlast anderer Bauteile und Verkehrslast herangezogen, so bezeichnet man sie als tragende Wände. Abbildung 9 Tragende Kellerwände 10

11 Abbildung 10 Umfassungs- und Trennwände Pfeiler, Stützen, Streben Stützen und Pfeiler sind Bauelemente mit der Aufgabe, Lasten aus dem Gebäude aufzunehmen und vertikal abzuleiten. Sie sind daher überwiegend lotrecht angeordnet, auf Druck stark belastet und müssen je nach Länge gegen Ausknicken gesichert sein. Der Querschnitt einer Stütze ergibt sich daher je nach Form und Flächeninhalt aus Belastung und Knicklänge, ausgewähltem oder verfügbaren Material, gestalterischen Gesichtspunkten. In Einzelfällen können auch schräg angeordnete Stützen (Streben) vorhanden sein, die ebenfalls auf Druck und Knickung beansprucht werden Träger, Unterzüge, Stürze und Auflager Träger, Unterzüge und Stürze sind überwiegend horizontal angeordnete Bauelemente mit der Aufgabe, Lasten aufzunehmen und waagerecht versetzt - über ein Auflager (Wand, Stützen), vertikal weiterleiten. Sie werden daher in erster Linie auf Biegung beansprucht. Ihre Konstruktion hinsichtlich Querschnittsfläche und -form sowie Auswahl geeigneter Materialien richten sich hauptsächlich nach dem Verlauf der Druck- und Zugkräfte in diesen Bauteilen. 11

12 Abbildung 11 Pfeiler, Stützen Träger, Unterzüge, Stürze und Auflager Träger, Unterzüge und Stürze sind überwiegend horizontal angeordnete Bauelemente mit der Aufgabe, Lasten aufzunehmen und waagerecht versetzt - über ein Auflager (Wand, Stützen), vertikal weiterleiten. Sie werden daher in erster Linie auf Biegung beansprucht. Ihre Konstruktion hinsichtlich Querschnittsfläche und -form sowie Auswahl geeigneter Materialien richten sich hauptsächlich nach dem Verlauf der Druck- und Zugkräfte in diesen Bauteilen. Im Einzelfall können diese Bauelemente auch zusätzlich Zuganker oder als Aussteifungen zur Aufnahme horizontaler Druck- und Zugkräfte ausgelegt werden. Abbildung 12 Stahlbetonunterzug Decken Decken zählen zu den tragenden Bauteilen eines Gebäudes (Aufnahme der Verkehrslasten) und versteifen es gleichzeitig in waagerechter Richtung. Sie unterteilen ein Gebäude in Geschosse (Etagen) und schließen somit jeden Raum nach unten und oben ab. Decken werden überwiegend konstruiert als Holzbalkendecken, Stahlbeton-Volldecken, Stahlbeton-Rippendecken, 12

13 Stahlsteindecken, Decken zwischen Stahlträgern und Stahlbeton-Fertigteildecken Abbildung 13 Holzbalkendecke Abbildung 14 Verbunddeckenkonstruktion 13

14 Abbildung 15 Gewölbedecke Dächer Dächer bilden den oberen Abschluss eines Gebäudes und schützen es gegen Niederschläge und andere atmosphärische Einflüsse. Sie bestehen aus den tragenden Elementen und der Dachhaut. Bei den hölzernen Dachgerüsten sind die verbreitetsten das Sparrendach und Pfettendach. Beim Sparrendach stützen sich die Sparren (> 35 ) gegenseitig ab. Die am Sparrenfuss auftretenden Schubkräfte werden vom Deckenbalken aufgenommen. Bei Dachkonstruktionen mit Sparren über 6 m Länge werden zwischen jedem Sparrenpaar Kehlbalken angebracht. Abbildung 16 Sparrendach 14

15 Beim Pfettendach ruhen die Sparren auf den in Firstrichtung verlegten Balken oder Trägern, den Pfetten Abbildung 17 Pfettendach Bei Massivdächern (Flachdächern) sind die tragenden Teile überwiegend aus Stahlbeton hergestellt. Die Dachdeckung (Dachhaut) muss regensicher, aber auch wetterund feuerbeständig sein. Hierbei wird nach dem verwendeten Werkstoff und der angewandten Decktechnik unterschieden Treppenräume und Schornsteine Durch Treppen, Fahrstühle oder Paternoster werden Geschosse miteinander verbunden. Die Treppenräume sind vorwiegend eigenständige Konstruktionen und bilden oft eine statische Einheit. Schornsteine sind innerhalb eines Gebäudes statisch eigenständige Bauteile, die in keiner festen Verbindung mit anderen Bauteilen (z.b. Decken, Träger, Wände) stehen dürfen. 15

16 Abbildung 18 Treppen, Fahrstühle Skelett- und Massivbau Gebäude werden mit aus verschiedenen Baustoffen bestehenden Bauteilen zusammengefügt. Grundsätzlich wird dabei nach den Hauptkonstruktionsmerkmalen, der Bauart, unterschieden nach Skelettbauten (auch Gerippe-, Rahmen- oder Fachwerkskonstruktionen), Massivbauten. Beide Verfahren können aber auch innerhalb eines Gebäudes in Mischbauart miteinander verbunden werden. Skelettbauten Ausgeprägtes Merkmal der Skelettkonstruktion ist die gezielte Anordnung von Stützen, Trägern, Streben, Streifen und Ankern zur Weitergabe aller Lasten in den Baugrund. Übliche Baumaterialien für das Trägergerüst Holz, Stahl, Beton. Häufig anzutreffende Baumaterialien für die Ausfachung sind Lehm/Flechtwerk, Holz, Kunststein, Glas, Kunststoff, Isoliermaterialien. Massivbauten Hauptmerkmal einer Massivkonstruktion ist die Nutzung aller Wände und Decken als tragende Elemente für die Aufnahme und Weitergabe der Lasten über ihren vollen Querschnitt. Bevorzugt verwendete Baumaterialien sind Naturstein, Kunststein und Beton. 16

17 Abbildung 19 Skelettbau Abbildung 20 Massivbau Baustoffe tragender Teile In einem Gebäude können die unterschiedlichsten Materialien verbaut werden. Ihr jeweiliger Anteil richtet sich u.a. nach: Zweck des Gebäudes, regionale Verfügbarkeit bestimmter Baustoffe, Kosten, handwerkliche Tradition, Verarbeitbarkeit des Baustoffes Zeitpunkt der Herstellung Die wichtigsten anzutreffenden Baustoffe mit ihren spezifischen Gewichten sind: 17

18 Holz (0,5 bis 1,0 kg/dm³) Naturstein (Bruchstein, Sandstein, Marmor etc. 2,0 bis 3,0 kg/dm³) Kunststein (Ziegel, Klinker, Kalksandstein, Hohlblockstein, Beton, Stahlbeton; 1,5 bis 2,5 kg/dm³) Stahl (8,0 kg/dm³) Kunststoff (überwiegend < 1,0 kg/dm³) Leichtmetalle (bis etwa 2,5 kg/dm³). 6,9,10 18

19 1.2.3 Zerstörungsformen Die Konstruktion eines Gebäudes hat erheblichen Einfluss auf die Folgen nach dem Einwirken von Schadenkräften. Skelettkonstruktionen unterscheiden sich hierbei deutlich von Massivbauten. Da jedoch beide Konstruktionsmerkmale selten in reiner und ausschließlicher Form in einem Gebäude angetroffen werden, vermischen sich auch die Erscheinungsbilder der zerstörten Gebäude. 30 Min Arten der Zerstörungsformen Bei den Zerstörungsformen wird unterschieden zwischen angeschlagen, teilzusammengebrochenen und totalzusammengebrochenen Gebäuden. Das angeschlagene Gebäude Gebäude sind angeschlagen, wenn einzelne Bauteile beschädigt oder zerstört sind, die äußere Form des Gebäudes jedoch erhalten geblieben ist. Dabei ist es unerheblich, ob das Gebäude zur ursprünglichen Nutzung wieder hergerichtet werden kann oder später abgebrochen werden muss. Abbildung 21 Angeschlagenes Gebäude Das teilzusammengebrochene Gebäude Ein Gebäude gilt als teilzusammengebrochen, wenn Bauteile stark beschädigt oder zerstört sind, andere Teile unbeschädigt geblieben oder nur angeschlagen sind. 19

20 Abbildung 22 teilzusammengebrochenes Gebäude Das totalzusammengebrochene Gebäude Bei totalzusammengebrochenen Gebäuden bilden die Trümmer einen Trümmerkegel oder - bei geschlossener Bauweise - einen Teil des Trümmerkegels. Abbildung 23 totalzusammengebrochenes Gebäude Zerstörungsformen bei Skelettbauten Skelettbauten sind gegenüber auftretenden Schäden recht widerstandsfähig. Bei Druck- und Sogeinwirkung werden die tragenden Teile auf Grund der verhältnismäßig geringen Angriffsflächen ihrer Skeletteile nicht übermäßig stark beansprucht. Erschütterungen, Schwingungen und mechanische Stöße können durch die hohe Elastizität dieser Konstruktionen weitgehend aufgefangen werden. Dagegen werden die Ausfachungen schon bei geringfügigen Schadeneinwirkungen aus ihrer Lage gerissen und zertrümmert. 20

21 Die Zerstörung einzelner tragender Elemente führt nicht unbedingt zu einem Zusammenbruch des Gebäudes, da sich durch den konstruktiven Verbund ein neues statisches Gleichgewicht mit Hilfe anderer tragender Elemente einstellen kann. Skelettbauten werden daher nach Schadeneinwirkung häufig in der Zerstörungsform angeschlagen anzutreffen sein, da die Gebäude in ihrer statischen Substanz erhalten bleiben. Teilzusammenbrüche sind seltener. Waren jedoch die Zerstörungskräfte so groß, dass es zu einem Totalzusammenbruch kommt, sind die Trümmer durch große, massive Einzelteile in bizarrer Anordnung gekennzeichnet. Die dadurch entstehenden Hohlräume werden vom Material der Ausfachung je nach Masse nur teilweise ausgefüllt Zerstörungsformen bei Massivbauten Massivbauten reagieren im Gegensatz zu Skelettbauten bei der Einwirkungen von Schäden wesentlich empfindlicher. Druck und Sog treffen auf großflächige, tragende Elemente (z.b. Außenwände) und verursachen hierbei wesentlich größere Zerstörungen. Beim Einsturz kompletter Wandflächen wird das statische Gleichgewicht so nachhaltig gestört, dass in der Regel als Folge das gesamte Gebäude zusammenbricht. Das Erscheinungsbild des Trümmerwerks hängt hauptsächlich von den verwendeten Baumaterialien ab. Mauerwerk aus kleinformatigen Naturund Kunststeinen ergeben ein homogenes Haufwerk mit nur kleinen Hohlräumen. Dagegen ergeben Betonwände - insbesondere mit entsprechender Bewehrung- sehr großflächige Trümmerteile, in denen auch große Hohlräume entstehen. 21 6,9,10

22 1.2.4 Schadenelemente Das Einwirken von Zerstörungskäften an Gebäuden führt zu Einzelschäden, die sich auf Grund äußerer Formen und Merkmale einordnen lassen. Dadurch werden die einzelnen Bauteile (auch Bauelemente) zu Schadenelementen. Jedem typischen Schadenelement ist ein einprägsamer Begriff und ein Symbol zugeordnet. Diese Schadenelemente können, weitgehend unabhängig von der Schadenursache, überall in einem zerstörten Gebäude angetroffen werden. Durch die Auswertung und Analyse vieler Bergungseinsätze ist schon 1944 eine systematische Einteilung der Schadenelemente nach typischen Erscheinungsformen entstanden und wurden später weiter entwickelt. Sie können an einer Einsatzstelle einzeln und kombiniert auftreten. Häufig werden Schadenelemente erst im Verlauf eines Einsatzes deutlich erkannt. Der verantwortliche Führer/Unterführer muss sich rechtzeitig um eine eingehende Erkundung bemühen, um richtige Entscheidungen treffen zu können. Dazu bedarf er der Hilfe seiner Helfer. Das Erkennen der Schadenelemente erlaubt ein systematisches Vorgehen in den Trümmern und ist daher wichtige Grundlage für den Einsatzerfolg. Außerdem vereinheitlicht und vereinfacht die Auswertung der Schadenelemente und ihre Darstellung mit Hilfe von Symbolen das Abfassen und Auswerten von Meldungen. Gleichzeitig 30 Min wird die Darstellung von Schäden auf Plänen und Karten erleichtert. Die Schadenelemente lassen sich nach drei Hauptgruppen unterteilen, und zwar in: Räume, Einzeltrümmer und Randtrümmer. In diesen Hauptgruppen sind weitere Unterteilungen notwendig, damit zu besonderen Einzelheiten der Schäden genauere Aussagen gemacht werden können. 80 Min Nur versperrter Raum Nur versperrte Räume sind Räume, die im wesentlichen unbeschädigt geblieben sind, deren Zugänge jedoch versperrt wurden. Dieses Schadenelement kann in jedem Geschoss eines beschädigten Gebäudes angetroffen werden. Besonders Schutzräume sind durch bauliche Maßnahmen so konzipiert, dass sie nach Schadenereignissen als Raum erhalten bleiben. In der Regel sind nur ihre Zugänge durch Trümmer versperrt. Auch in nur versperrten Räumen können sich Personen aufhalten, die einer dringenden Hilfe bedürfen. Einsatzgrundsätze: Für schnelle Frischluftzufuhr sorgen. 22

23 Beschädigte Versorgungsleitungen, die in den Raum führen, unterbrechen oder abdichten. Kontakt mit den eingeschlossenen Personen aufnehmen. Mauer- und Deckendurchbrüche unter Berücksichtigung der Lage der Eingeschlossenen planen und durchführen. Versorgung der Eingeschlossenen mit Medikamenten, Verbandsmaterial, Licht und Verpflegung sicherstellen. Bei sehr starken Betonumwandungen kann eine Einbruchsprengung durch Sprengberechtigte erforderlich sein. Zweckmäßiges Arbeitsgerät: Stemmgerät, elektrisches Bohrgerät, Treibwerkzeuge, Kompressor, Bohrhämmer, Abbauhämmer, Betonkettensäge. Taktisches Zeichen: Angeschlagener und halber Raum Dieses Schadenbild entsteht, wenn durch ein Schadenereignis Wände, Decken oder Teile davon zerstört werden. Die Trümmer befinden sich vollständig oder teilweise im angeschlagenen Raum. Angeschlagen ist ein Raum auch dann, wenn die Decke einseitig durch die Zerstörung in den Raum hinein gefallen ist und den Raum somit halbiert. Einsatzgrundsätze: Eindringen in angeschlagene Räume über die vorhandenen und noch intakten Zugänge. Vordringen über Trümmer, Bruchkanten usw. möglichst vermeiden. Das Eindringen mit Hilfe von Wand- und Deckendurchbrüchen vom weniger zerstörten Bereich kann erfolgreicher sein als über Trümmer oder Bruchkanten. Diese Grundsätze gelten auch für den Abtransport der betroffenen Personen. Zweckmäßiges Arbeitsgerät: Seilzug mit Gegenleine mittels Greifzug, ggf. unter Benutzung von Rollen, Stemmgeschirr, elektrische oder pneumatische Bohr- und Aufbrechhämmer, Motorsäge, Aussteifen mit Heber oder Winden, Erdbaugerät, ggf. Bergungsräumgerät oder Bagger. Taktisches Zeichen: 23

24 Schwalbennest Unter dem Schwalbennetz versteht man einen angeschlagenen Raum in oberen Stockwerken eines Gebäudes, der balkenartig überhängend erhalten geblieben ist. Einsatzgrundsätze: Überhänge dürfen nur betreten werden, wenn diese durch Abstützen und Aussteifen gesichert sind. Dabei ist ganz besonders auf die Eigensicherung der Helfer zu achten. Eindringen in das Schwalbennest über die vorhandenen und noch intakten Zugänge. Vordringen über Trümmer, Bruchkanten usw. möglichst vermeiden. Das Eindringen mit Hilfe von Wand- und Deckendurchbrüchen vom weniger zerstörten Bereich aus kann erfolgreicher sein als über Trümmer oder Bruchkanten Diese Grundsätze gelten auch für den Abtransport der betroffenen Personen. Achtung! Durch zusätzliche Belastung eines Schwalbennestes kann dieses Einstürzen! Zweckmäßiges Arbeitsgerät: Leitern, Bergungstücher, Seilbahn, elektrische Aufbruchhämmer, Motorsäge Taktisches Zeichen: Rutschfläche Als Rutschfläche wird ein Trümmerfeld aus großen Teilen bezeichnet, dessen Einzelteile mehr oder weniger geneigt, in total zerstörten Gebäuden anzutreffen sind. Sie kann aus Stahlbeton- oder Holzbalkendecken, seltener aus Wandteilen, bestehen. Verschüttete werden überwiegend am Fuß der Rutschfläche zu finden sein. Einsatzgrundsätze: Rutschflächen möglichst nicht bewegen oder zusätzlich belasten. Rutschfläche ggf. durch Abstützungen sichern, sofern dies zur Rettung von Verschütteten erforderlich ist. Rutschflächen dürfen in ihrer Lage nur dann verändert werden, wenn die durch diese Maßnahme entstehende Belastung der Trümmer den weiteren Einsatz nicht nachteilig beeinflusst. Taktisches Zeichen: 24

25 Schichtungen Das Schadenelement Schichtung entsteht, wenn mehrere großflächige Decken-, Wand- oder Dachteile horizontal geneigt bis vertikal übereinander liegen. Zwischen den einzelnen Schichten können sich andere Trümmerteile und Einrichtungsgegenstände befinden. Bei einer Schichtung werden Verschüttete überwiegend am Fuße des Schadenelementes aufgefunden. Einsatzgrundsätze: Eindringen möglichst parallel zur Schichtung. Vorhandene Hohlräume ausnutzen. Müssen großflächige Trümmerteile bewegt werden, so ist den Abstützungs-/Aufhängungspunkten besondere Aufmerksamkeit zu widmen, insbesondere hinsichtlich möglicher Lageverschiebungen durch Lastveränderungen. Trümmerschutt und Einrichtungsgegenstände zwischen den einzelnen Schichtungen nur dann entfernen, wenn es zur Rettung der Verschütteten erforderlich ist. Taktisches Zeichen: Randtrümmer Mit Randtrümmern werden Trümmerteile eines Gebäudes bezeichnet, die sich außerhalb der Umfassungswände ausgebreitet haben. Sie können dabei auch so weitreichend weggeschleudert worden sein, dass sie nicht mehr in unmittelbarer Verbindung mit dem Gebäude stehen. Randtrümmer können auch Einrichtungsgegenstände aus dem Gebäude enthalten. Auch können sie mit beschädigten Fahrzeugen, Laternen, Stromverteilerkästen und dergleichen durchsetzt sein. In den Trümmern können Verschüttete liegen, die entweder aus dem Gebäude geschleudert wurden und/oder außerhalb des Gebäudes von den herabstürzenden Trümmern erfasst wurden. Einsatzgrundsätze: Trümmer nach eventuellen Verschütteten absuchen und möglichst erst dann betreten. Unter Umständen in die Randtrümmer über einen offenen Einschnitt oder Kriechgang eindringen. Das (teilweise) Beräumen der Randtrümmer kann erforderlich sein, um Absperrschieber, Kanaldeckel, Kellerzugänge und dergleichen freizulegen. Im übrigen erfolgt das Beseitigen der Trümmer erst nach Abschluss der Rettung von Verschütteten und nur insoweit, wie Zufahrten für Einsatzfahrzeuge notwendig sind. Taktisches Zeichen: 25

26 Bergen aus gefüllten Räumen Räume werden durch Trümmer ausgefüllt, wenn die Decken oder Wände die zusätzliche Belastung durch die Trümmer nicht standgehalten haben. Das Füllmaterial kann bestehen aus: kleinbrockigen Trümmerfeldern (z.b. Mauerwerksteilen), großflächigen Trümmerteilen (z.b. Decken, Betonwände), als Schichtung bezeichnet, Wasser. Diese Füllungen können auch kombiniert auftreten und vermischt mit Einrichtungsgegenständen. Verfüllte Räume sind daher vorwiegend in den unteren Geschossen anzutreffen. Einsatzgrundsätze: Lage der Verschütteten durch sorgfältiges Orten feststellen. Trümmer möglichst nicht belasten oder bewegen. Das Eindringen mit Wanddurchbrüchen ist häufig erfolgversprechender. Vorhandene Hohlräume beim Vordringen in die Trümmer ausnutzen. Bei großflächigen Verfüllungen in Längstschichtung der Trümmer vordringen. Taktische Zeichen: 26 6,9,10

27 1.3 Entwicklung des Bergungsseinsatzes Die Entwicklung des Bergungseinsatzes vollzieht sich nach folgenden Grundsätzen: 5 Min 1. Die Rettung von Menschenleben hat Vorrang vor allen anderen Maßnahmen. 2. Die Einsatzschwerpunkte bestimmen die Reihenfolge der Maßnahmen und den notwendigen Bergungsaufwand. 3. Akute Gefahren sind dabei zu beachten und so schnell wie möglich zu beseitigen. Einsatzschwerpunkte sind Schadenstellen mit akuter Gefährdung für die Betroffenen oder aus denen eine Vielzahl von Menschen zu retten sind. Die nachstehend beschriebenen 5 Phasen der Rettung resultieren aus den zuvor genannten Grundsätzen und dienen als Anhalt für den Ablauf der Rettungs- und Bergungsmaßnahmen. Sie beziehen sich auf den Grundsatz vom Leichten zum Schwierigen und können sinngemäß auch zur Durchführung anderer Bergungseinsätze, sowohl zur Menschenrettung als auch zur Bergung von Sachwerten, angewendet werden. 6,9,10 27

28 Phasen der Rettung Es ist unmöglich, verbindliche Anweisungen zu geben, wie in jedem Einzelfall die Rettung bzw. Bergung zu erfolgen hat. Die grundsätzliche Anwendung der 5-Phasen der Rettung" erleichtern aber den Einsatzkräften bei jedem Einsatz die Ausführung. Mit diesen Regeln kann schnell ein Überblick über die Lage verschafft werden, um eindeutige und wirkungsvolle Maßnahmen für den Anlauf des Einsatzes zu treffen. Auch erlauben sie, eine Rettung bzw. Bergung folgerichtig und mit größtmöglichen Erfolg durchzuführen. Dabei ist es selbstverständlich, jede Teilphase so durchzuführen, dass sie soweit wie möglich an die nachfolgende Phase heranführt. Voraussetzung ist eine Einteilung der Arbeiten, als ob eine Rettung bzw. Bergung geplant ist, die vom Anfang bis zum Ende durchgeführt wird. Dies ist möglich, wenn man die Reihenfolge der einzelnen Phasen beachtet und sie planvoll anlaufen lässt. Wichtig ist die Überprüfung, ob Personen in dem zerstörten Objekt waren. Für die Ortung ist ein Anhaltspunkt, zu welchem Zeitpunkt die Zerstörung des Gebäudes erfolgt ist. Abhängig von dieser Zeit können sich erste auf den Aufenthalt der Verschütteten ergeben. (z.b. bei Häusern tagsüber im Wohn- oder Küchenbereich, nachts im Schlafbereich) Bei der Durchführung der Bergung in den Phasen I bis V ist grundsätzlich beim Betreten von Schadensstellen und Gebäuden in kurzen Zwischenräumen der Ruf Hier ruft die Bergung. Antwortet! anzuwenden. 65 Min Phase I Erkundung der Einsatzstelle Die Phase I dient dazu, am Schadensort einen Gesamtüberblick über alle Schadenstellen in dem zugewiesenen Bergungsabschnitt zu erhalten. Die Erkundung teilt sich in zwei Aufgaben, nämlich in die Erkundung durch eigene Beobachtung, Abkämmen und Durchsuchen des gesamten zugewiesenen Abschnittes und Erkundung über den Verbleib verschütteter Personen bei ansprechbaren geborgenen Verletzten oder bei Personen, die sich selbst befreien konnten. Für die Erkundung durch Beobachtung ist die Anwendung der Erkenntnis der Systematik der Schadensstellen von ausschlaggebender Bedeutung. Die zusammengefassten Erfahrungen geben oftmals eindeutige, an welcher Stelle in den Trümmern Personen zu finden sind, die sich zum Zeitpunkt des Zusammenbruchs im Gebäude aufhielten. Gleichzeitig mit der Erkundung und dem Befragen läuft die Rettung von Menschen, die man sieht oder hört. Bei diesen, wie auch bei den in späteren Phasen Geborgenen muss immer wieder eine Befragung nach 28

29 dem Verbleib Bekannter, Angehöriger und Mitbewohner erfolgen. Jede tatsächlich geborgene Person ist zu registrieren, gleichgültig, ob tod, verletzt oder unverletzt. Die Helfer müssen ständig den zuständigen Führer/Unterführer informieren, welche Erkundungs- und Erkundigungsergebnisse vorliegen. In dieser Phase I sollte schon festgestellt werden, ob und wo möglicherweise viele Verschüttete in einzelnen Schadenselementen liegen, die den Einsatz stärkerer Kräfte notwendig machen. Diese 1. Phase der Bergung ist nicht scharf zu trennen von der 2. Phase Phase II Durchsuchung aller zugänglichen Räume In der Phase II erfolgt das Durchsuchen aller zugänglichen Räume in der Schadenstelle. Die hierbei und durch die Erkundungsergebnisse der Phase I gesuchten verletzten bzw. leicht verklemmten oder leicht zu bergenden Personen werden sofort geborgen und abtransportiert. In dieser Phase der Bergungsarbeit teilt sich die Bergungsgruppe in Trupps oder Halbtrupps auf, deren Helfer paarweise zusammenarbeiten. Hierbei wird vor allem beim Abtransport der Verletzten bis zu den Fahrzeugen oder Sammelpunkten des Sanitätsdienstes die gegenseitige Hilfeleistung der Halbtrupps notwendig. Während des Abtransportes halten sich die Unterführer in der Nähe der von ihnen eingesetzten Helfern auf. Dieses erlaubt stets einen klaren Überblick über den für den bei den einzelnen Tätigkeiten notwendigen Kräfteeinsatz. Einzelne Helfer werden dabei so eingeteilt, dass ein schnelles und zweckentsprechendes Arbeiten sichergestellt ist. Dabei können auch nicht verletzte Personen, die sich im Schadengebiet aufhalten, als Hilfskräfte zu Unterstützung herangezogen werden. In der Phase II muss durch weitergeführte Erkundung und Erkundigung ein Bild von der Lage weiterer Verschütteter, vor allem der Lage vieler Verschütteter an einer Stelle innerhalb der Trümmer gewonnen werden. Die so erworbenen Erkenntnisse sind dem Unterführer für eine endgültige Beurteilung der Gesamtlage in seinem Abschnitt mitzuteilen. Alle so erworbenen Kenntnisse ermöglichen die weitere Bergung mit einer Schwerpunktbildung und optimalen Kräfteeinsatz Phase III Durchsuchung der Schadenelemente Hier erfolgt die Durchsuchung der Schadenelemente, bei denen die größte Wahrscheinlichkeit des Aufenthaltes noch Überlebender gegeben ist und gleichzeitig die Bergung der gefundenen Personen. Hierbei sind besonders zu durchforschen: teilweise erhaltene oder als Schutzräumen ausgebaute Gebäudeteile, besonders errichtete Schutzbauten, halbe Räume in den Stockwerken und unter Treppenhäusern, 29

30 halbe Räume in Kellergeschossen, Hohlräume in der Nähe stehengebliebener Schornsteine, halbe Räume unter Rutschflächen in teilweise zerstörten Stockwerken, nur versperrte Räume innerhalb der Trümmer, angeschlagene Räume, in denen sich leichtverschüttete Personen, die sich aber wegen Bewusstlosigkeit, Schockauswirkung, Verletzungen oder Knochenbrüchen nicht bewegen und bemerkbar machen können, befinden. Die Durchforschung aller aufgezählten Schadenelemente und die Bergung der Verschütteten hieraus dürfen niemals versäumt werden. Sie muss auch mit dem Beginn der Phase IV erneut erfolgen Phase IV Ortung von Verschütteten Ergibt sich nach Abschluss der Phasen I, II, III, dass noch weitere Personen vermisst werden und ist ihr wahrscheinlicher Aufenthalt unter großen Trümmermengen zu suchen, so sind zunächst hinsichtlich des Fundortes folgende Überlegungen anzustellen: letzter bekannter Aufenthaltsort des Vermissten, Lage und Zustand der Trümmer, Überlegungen hinsichtlich der Fallrichtung des Opfers während des Gebäudezusammenbruchs, wo können sich unter den Trümmern noch Hohlräume gebildet haben Aufgrund dieser Überlegungen ist das weitere Vorgehen zu planen. Oft kann an diesen Stellen mit hohem Erfolg die Lage verschütteter Personen durch die Ruf-, Horch- und Klopfmethode festgestellt werden. Der Unterführer, bei größeren Schadensstellen der Führer, überwacht ständig die Durchführung der Arbeiten und den zweckentsprechenden Einsatz der Helfer und des Gerätes. Nach Abschluss der Phase IV müssten alle lebenden Verschütteten geborgen sein. Falls noch weitere Personen vermisst werden, dürfte es sich nach menschlichem Ermessen um Personen handeln, die nicht mehr lebend geborgen werden können. Bevor zur Bergung der noch Vermissten die Phase V angeordnet wird, muss die Genehmigung der übergeordneten Einsatzleitung eingeholt werden. Die Durchführung der Phase V bedeutet eine Kräftebindung für längere Zeit, bei der mit hoher Wahrscheinlichkeit nur Todbergungen erfolgen. Unter Umständen sind die Bergungskräfte bei großen Schadenstellen nach Beendigung der Phase IV abzuziehen und an einer anderen Schadenstelle einzusetzen, die noch Lebendbergungen versprechen. Dabei ist zu beachten, dass dieses Vorgehen bei den betroffenen Angehörigen oft auf Unverständnis stößt. Um Missverständnissen vorzubeugen, muss versucht werden, den Angehörigen dieses zu vermitteln. 30

31 Phase V Beräumung der Schadenstelle Das Ziel der Phase V ist, alle Vermissten, ob lebend oder tod, zu bergen. Um diese sehr zeitraubenden Arbeiten einzuschränken, ist nochmals unter Aussagen der Geborgenen, der Schadensursache, der vermutlichen Reihenfolge des Gebäudezusammenbruchs und aller Faktoren, die sich irgend wie auf die Vermissten auswerten konnten, die vermutliche Lage der Vermissten zu überlegen und erst danach den Einsatz der Helfer vorzunehmen. Die Bergungsarbeiten sind schnell und mit außerordentlicher Sorgfalt durchzuführen. Im bestimmten Umfang können die Bergungsräumgeräte der Fachgruppe Räumen oder Kräne eingesetzt werden. Voraussetzung ist dafür jedoch, dass sie niemals über dem wahrscheinlichen Lageort der Verschütteten eingesetzt werden und durch ihr Gewicht diese gefährden. Sind Lebenszeichen ca. 120 Stunden nach dem Zusammenbruch nicht mehr wahrnehmbar, Vermisste aber noch unter den Trümmern zu erwarten, so kann die Abräumung nach Genehmigung durch die Einsatzleitung auch mit schwerem Räumgerät vorgenommen werden. Die angegebene Zeit ist ein Richtwert für Lebendbergungen, der sich aus Erfahrungen bei Bergungen in der Vergangenheit ergeben hat. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass bei besonderen Lagen auch noch nach diesem Zeitraum eine Lebendbergung erfolgen kann. Auch kann die Einsatzleitung diese Zeitspanne verkürzen oder verlängern. In der Phase V werden außerdem die Mehrzahl der Körper oder Körperteile von Vermissten gefunden, die durch den Zusammenbruch des Gebäudes getötet wurden. Erst nach Abschluss der Phase V ist eine genauer Vergleich der Namen der bekannten Vermissten und der Namen der identifizierten lebend oder tod Geborgenen möglich. Nicht zu verwechseln ist die restlose Beräumung der Trümmer über Verschütteten mit Aufräumungsarbeiten zur Wiederherstellung des Verkehrs oder aus anderen Gründen. 31 6,9,10,11

32 1.3.2 Technisches Ortungsgerät Zur Ortung von Verschütteten können auch technische Ortungsgeräte eingesetzt werden, die in der Fachgruppe Ortung vorhanden sind. Mittels dieser Geräte ist es möglich, Geräusche (Klopfgeräusche, Atmung oder Herzschlag) innerhalb des zerstörten Gebäudes so zu verstärken, dass sie akustisch wahrgenommen werden können. Diese Geräte sind überregional verfügbar. Bei großen Schadenslagen kann es aber einige Zeit dauern, bis eine für die Ortung ausreichende Anzahl von Geräten vorhanden ist. Deshalb muss jeder Helfer auch die nachfolgend beschriebene Ortung von verschütteten Personen nach der Ruf- Horchund Klopfmethode" beherrschen, damit sofort nach Eintreffen der Bergungskräfte mit der Ortung begonnen werden kann. 5 Min Abbildung 24 Technisches Ortungsgerät 32 6,9,10,11

33 1.3.3 Einsatz von Rettungshunden Einige der Fachgruppen Ortung verfügen neben technischem Gerät auch über Rettungshunde. Diese Hunde sind in der Lage, bis zur Tiefe von mehreren Metern auf unter Trümmern liegende Personen zu verweisen. Die Leistungsfähigkeit eines Hundes ist zeitlich begrenzt. Um ihn nicht zu überfordern, sollte er nur in bestimmten Lagen eingesetzt werden. Vielversprechend ist ein Einsatz in der Phase I beim Absuchen der Trümmer auf Straßen, um den frühzeitigen Einsatz von Bergungsräumgeräten zu ermöglichen. Eine große Unterstützung beim Orten ist auch der Einsatzvon Hunden in den Phasen IV und V. Allgemein erleichtert der Einsatz von Rettungshunden die Suche nach Verschütteten ganz wesentlich. Grundsätzlich muss der Einsatz mit den Hundeführern abgestimmt werden. Dabei ist zu beachten, dass durch gefährliche Stoffe, wie Chemikalien oder Gase die Hunde gefährdet werden können. Bei Vorliegen von solchen Gefährdungen am Einsatzort dürfen keine Hunde eingesetzt werden. 5 Min Abbildung 25 Einsatz von Rettungshunden 33 6,9,10,11

34 1.3.4 Einsatz von Baugeräten oder Bergungsräumgerät Werden in den Phasen I bis IV zur unmittelbaren Menschenrettung Baumaschinen, Baugeräte oder Bergungsräumgerät eingesetzt, so sind dabei folgende Grundsätze zu beachten: 1. Trümmer vor dem Einsatz der Geräte und Maschinen nach Verschütteten durchsuchen. 2. Standort der Geräte und Maschinen so wählen, dass durch Belastung der Trümmer Verschüttete nicht zusätzlich gefährdet werden. 3. Beim Bewegen von Trümmerteilen darf das Gefüge der übrigen Trümmer nicht so beeinträchtigt werden, dass dadurch Verschüttete gefährdet sind. 5 Min 34 6,9,10,11

35 1.3.5 Markierung durchsuchter Gebäude Bei großen Schadenlagen muss bei Unterbrechungen oder nach Abschluss der Bergungsarbeiten bzw. Durchsuchungen an jeder Schadenstelle durch den Bergungsdienst eine eindeutige und deutliche Kennung an der Schadenstelle angebracht werden. Diese Kennzeichnung ist international geregelt und gibt den aktuellen Stand der Arbeiten an. Zur effektiven Durchführung von Bergungsmaßnahmen muss jeder Helfer die Kennzeichnungen kennen, damit auch bei einer Aufteilung einer Bergungsgruppe in Trupps oder Halbtrupps die bereits vorliegenden Erkenntnisse berücksichtigt werden können. Für die Markierung ist das Grundsymbol mit einer minimalen Kantenlänge von einem Meter. Außerhalb und innerhalb des Quadrates werden die weiteren notwendigen Angaben angebracht. 15 Min Abbildung 26 Markierung durchsuchter Gebäude Verantwortlich für das Anbringen des Gefahrensymbols und der Makierung in der Lagekarte ist der zuständige Einheitsführer/Unterführer. Dieser informiert die Einsatzleitung des Bedarfsträgers oder die THW- Führungsstelle über die Lage an der Schadenstelle. Die Kennzeichnung besonderer Gefahren erfolgt durch die nachfolgenden Symbole. Ist eine Gefahr nicht mehr vorhanden, so wird das Gefahrensymbol über dem Grundsymbol durchgestrichen. Kennzeichnung von besonderengefahren: 35

36 Abbildung 27 Buchstabencode für Gefahren Abbildung 28 Markierung durchsuchter Gebäude 36

37 Abbildung 29 Abschluss des Einsatzes Ist der Einsatz beendet, so wird um das Symbol ein Kreis gezogen

38 1.3.6 Ruf-, Horch- und Klopfmethode Bei jeder Ortung von verschütteten Personen mit den Mitteln des TZ ist Voraussetzung, dass sich die Verschütteten bemerkbar machen können vermeidbare Nebengeräusche, die das Wahrnehmen von Lebenszeichen verhindern, unterlassen werden. Für die Dauer des Orten sorgt der verantwortliche Unterführer dafür, dass störende Nebengeräusche abgestellt oder auf ein erträgliches Mindestmaß eingeschränkt werden. Zur Ortung verteilen sich die Helfer möglichst gleichmäßig (Abstand zueinander etwas 2.0 bis 5.0 m) in einem Kreis auf dem Trümmerkegel. Dazu legen sich die Helfer flach hin und horchen an Öffnungen oder Schallleitern (Holzbalken, Trägern, Rohren) in die Trümmer hinein. Die für die einzelnen Schritte notwendigen Kommandos werden von dem Unterführer gegeben. 50 Min und üben Abbildung 30 Verteilung der Helfer 1 Werden keine Geräusche als Lebenszeichen wahrgenommen, so sind die vermissten Eingeschlossenen durch Rufen aufzufordern, sich bemerkbar zu machen. Es ist zweckmäßig, zum Rufen Megaphone oder Lautsprecher zu verwenden. Der durchdringenden hellen Vokale und der Verständlichkeit wegen empfiehlt sich der Ruf Hier ruft die Bergung - antwortet" Nach dem Rufen wird wieder in die Trümmer gehorcht. Erfolgt keine Antwort, sollten Verschüttete durch den Ruf Hier ruft die Bergung - Antworten Sie durch Klopfen" zu Klopfsignalen aufgefordert werden. Erfolgt noch keine Antwort, so bewegen sich die Helfer auf Befehl des Unterführers phasenweise unter ständiger Wiederholung des Rufes zur Mitte der Trümmer hin, wobei der Abstand der Helfer zueinander ständig verringert wird. 38

39 Abbildung 31 Verteilung der Helfer 2 Nicht homogene Trümmer, insbesondere Rohrleitungen, Stahlträger und ähnliche Schalltrichter, können die Bestimmung der tatsächlichen Lage des Verschütteten beeinträchtigen und die zur Ortung eingesetzten Helfer irreführen. Wenn Ruf- und/oder Klopfzeichen von Helfern wahrgenommen werden, weisen sie in die Richtung, aus der diese Zeichen kamen. Dadurch kann der Unterführer einen Schnittpunkt ermitteln, welcher als vermutlicher Aufenthaltsort des Verschütteten anzunehmen ist. Reagiert ein Verschütteter mit Klopfzeichen, so müssen Fragen immer so gestellt werden, dass sie vom Verschütteten entweder mit JA" oder NEIN" beantwortet werden können. Dabei ist dem Verschütteten die Bedeutung der Klopfzeichen zu erläutern (z.b. 1x klopfen = JA, 2x klopfen = NEIN). Grundsätzlich muss versucht werden, wenn sich ein Verschütteter durch Sprache oder Klopfzeichen bemerkbar macht, über Fragen den Aufenthaltsort zu ermitteln. Zusätzlich ist aber auch der Zustand des Verschütteten zu erfragen. Zum Feststellen des Aufenthaltsortes können z.b. folgende Fragen benutzt werden: Befinden Sie sich an der Giebelseite in Richtung...? Befinden Sie sich in der Mitte des Hauses? Befinden Sie sich an der Eingangsseite? In dem Badezimmer? Im Treppenhaus? usw... Fragen nach dem Zustand des Verschütteten können sein: Besteht Gefahr durch Wasser (Gas, Rauch, Feuer usw,.)? Sind Sie verletzt? [Wenn ja, fragen wo verletzt] 39

40 Können Sie sich bewegen? Sind Sie eingeklemmt? Sind noch andere Personen bei Ihnen? Wie viele Personen? [Zahl sagen oder klopfen lassen] Sind in anderen Räumen noch verschüttete? Haben Sie Verbindung zu diesen Personen? usw... Sind alle notwendigen Informationen erfasst, kann durch Helfer mit der Bergung begonnen werden. Ist es nicht möglich, eine Bergung sofort durchzuführen, muss dieses dem Verschütteten mitgeteilt werden. Dieses ist notwendig, damit der Verschüttete nicht den Mut verliert und weiterhin mit Hilfe rechnet. Unterstützend wirkt dabei auch der regelmäßiger Kontakt eines Helfers zu dem Verschütteten bis zur Durchführung der Bergung. 40 6,9,10,11

41 1.4 Gefahren der Einsatzstelle An jeder Einsatzstelle ist ständig mit Gefahren zu rechnen. Bei Erkundungen, die während des gesamten Einsatzes von allen Helfern durchgeführt werden, ist deshalb immer auf Anzeichen von Gefahren zu achten. Da sich die Situation bei Einsatzstellen stets verändern kann, können neue Gefahren plötzlich entstehen. Jeder Helfer muss deshalb die wichtigsten Eigenschaften der Gefahren kennen, wissen, wo Gefahren vorkommen können, Gefahren erkennen können, wissen, wie er sich bei erkannter Gefahr zu verhalten hat und wissen, wie er sich vor Gefahren schützen kann. Jede erkannte Gefahr muss, besonders wenn sie akut ist und nicht durch den Helfer alleine beseitigt werden kann, dem Führer/Unterführer gemeldet werden. Der Führer/Unterführer entscheidet über die zu treffenden Schutzmaßnahmen. Eine akute Gefahr liegt dann vor, wenn gleichzeitig Menschenleben direkt betroffen sind und sofort gehandelt werden muss, um das Leben und die Gesundheit von Verletzten oder Helfern zu erhalten. Die möglichen Hauptgefahren an Einsatzstellen sind im Gefahrenschema aufgelistet, dass bereits in der Grundausbildung vermittelt wurde. In diesem Teil der Ausbildung werden besonders die Kenntnisse über Gefahren, die im Bergungseinsatz auftreten können, vertieft. Aber auch das Verhindern oder der Umgang damit wird vermittelt. 5 Min Grundausbildung LA10 5,6,10,11,12 41

42 1.4.1 Gefahren beim Bergungseinsatz Im Bergungseinsatz ist neben den bekannten Gefahren auch mit nicht alltäglichen Gefahren zu rechen. So muss an jeder Einsatzstelle, egal ob es sich um einen Verkehrsunfall oder Hauszusammenbruch handelt, mit Gefahrgut oder Gefahrstoffen gerechnet werden. Während bei LKW- Unfällen in der Regel durch die Kennzeichnung auf Gefahrgut hingewiesen wird, sind zum Beispiel in jedem Haushalt Reinigungsmittel vorhanden, die eine ätzende Wirkung besitzen. Kommen diese mit anderen Mitteln zusammen, können durch chemische Reaktionen giftige Gase entstehen. Eine andere Gefahr kann aber auch von exotischen Haustieren ausgehen. Welcher Helfer rechnet bei einem Einsatz in Deutschland damit, dass er durch eine giftige Schlange gebissen werden kann, die in einem Privathaushalt gehalten wird. Aber auch das Auffinden von Munition oder Sprengstoffen kann einen Bergungseinsatz anders ablaufen lassen, als er eigentlich gelernt wurde. Sicher sind die vorgenannten Beispiele nicht die Regel, sondern die Ausnahme von Gefahren, die ein Helfer im Einsatz antreffen wird. Durch sie soll aber veranschaulicht werden, dass im Einsatz auch nicht alltägliche Gefahren berücksichtigt werden müssen. Bei Bergungseinsätzen der Technischen Züge sind beschädigte oder zerstörte Ver- und Entsorgungsleitungen in einem Gebäude eine besondere Gefahr. Durch die Gefahr sind nicht nur Bewohner, sondern auch eingesetzte Helfer betroffen. Oft ist diese Gefahr nicht sofort und unmittelbar erkennbar. Auch während der Durchführung der Bergung kann eine Beschädigung von Ver- und Entsorgungsleitungen nicht immer ausgeschlossen oder verhindert werden (z.b. bei Mauer- oder Deckendurchbrüche). Die Beseitigung von festgestellten Gefahren bei Versorgungsleitungen ist oft durch Unzugänglichkeit der Schadenstelle oder fehlende Kennzeichnung durch die Helfern des TZ nicht möglich. Häufig kann die Gefahr deshalb nur durch das zuständige Versorgungsunternehmen mit dem Abstellen der Versorgung beseitigt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch das Abschalten des Versorgungsnetzes in einem Gebäude auch Auswirkungen auf das Entsorgungsnetz entstehen können. Verbunden damit können auch zusätzliche Gefahren für Verschüttete entstehen. Die Versorgungsleitungen in Ortschaften und Städten sind in der Regel außerhalb der Fahrbahn im Bereich unter Gehweg, Radweg, Parkbucht oder Grünstreifen in einer Tiefe ab 0,50 m anzutreffen. Dagegen verlaufen die Entsorgungsleitungen unter dem Straßenbelag der Fahrbahnen. Mit einem völligem Abweichen von dieser Regel muss jedoch immer gerechnet werden. 10 Min 42

43 Abbildung 32 Verlauf von Versorgungsleitungen unter Strassen Bei geringem Raum außerhalb der Fahrbahn können die Versorgungsleitungen auch unter der Fahrbahn verlegt sein. Insbesondere bei Hauptund Fernleitungen ist dieses der Fall. Der genaue Verlauf aller Leitungen, sowie Art und Lage der Absperreinrichtungen, Abläufe, Schächte usw., kann nur aus den Übersichts-, Bestands- und Lageplänen der Ver- und Entsorgungsunternehmen oder Kommunalverwaltung entnommen werden. Von den Ver- und Entsorgungsleitungen zweigen die Hausanschlussleitungen ab und enden in der Regel im Hausanschlussraum. Dort sind die Anschlussleitungen und Absperreinrichtungen für das Gebäude installiert. Gemäß DIN soll dieser Raum im Keller in der Nähe der Umfassungswand und Kellertreppe liegen. Auch muss er mit einer Lüftungseinrichtung (z.b. Kellerfenster) versehen sein. Abbildung 33 Hausanschlussraum nach DIN

44 Aber auch hier muss davon ausgegangen werden, dass nicht alle Gebäude einen Hausanschlussraum nach DIN besitzen. Deshalb sind für die Beurteilung der Lage, welche Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahren einzuleiten sind, umfangreiche Kenntnisse von den örtlichen Gegebenheiten an der Schadenstelle erforderlich. Alle dafür notwendigen Einzelinformationen werden durch den verantwortlichen Führer/ Unterführer erfasst. Dazu dienen auch Informationen, die durch Helfer vor Ort von Hausbewohnern oder Nachbarn erfragt werden. Mit diesen Erkenntnissen und den Informationen der Ver- und Entsorgungsunternehmen sowie der Kommunalverwaltung können Gefahren beseitigt der verhindert werden. 44 5,6,10,11

45 Gefahren durch zerstörte Elektroleitungen Die Stromversorgung von Gebäuden erfolgt über Freileitungen oder durch Erdkabel. Bei Hausinstallationen sind in der Regel Spannungen von 400 V (4- bis 5-adriges Kabel) bzw. 230 V (3adriges Kabel) vorhanden. In Industriebetrieben (Kleinbetriebe, Werkstätten, Großbetriebe) können auch Mittel- oder Hochspannungen vorkommen. Beim Eindringen in Trümmer und beim Herstellen von Wand- und Deckendurchbrüchen ist immer damit zu rechnen, dass Teile der elektrischen Anlage noch unter Spannung stehen können. Außerdem kann es passieren, dass durch defekte Stromleitungen in Trümmern offen liegende Metallteile ebenfalls unter Spannung stehen können. Gefahren durch elektrische Energie können vermieden werden, indem. elektrische Anlagen, Leitungen und Metallteile in den Trümmern mit einem nach VDE zugelassenen zweipoligen Spannungsprüfer auf Spannungsfreiheit überprüft werden. bei vorhandener Spannung der Stromzähler oder Sicherungskasten aufgesucht und die Sicherungen herausgeschraubt bzw. abgeschaltet werden. Sicherungen in verplombten Hausanschlusskästen durch Elektrofachkräfte der 2.BGr, FGr I oder FGr E entfernt werden. 15 Min Abbildung 34 Gefahren durch elektrische Anlagen Können Hauptsicherung, Stromkreissicherungen oder Schalter nicht erreicht, herausgeschraubt, entfernt oder betätigt werden, sind die blanken stromführenden Leitungen oder die unter Spannung stehenden Metallteile durch Abdecken mit der Gummiriffelmatte des TZ zu sichern. Über das zuständige Elektroversorgungsunternehmen ist das gesamte Gebäude 45

46 spannungsfrei schalten zu lassen. Es ist dabei zu beachten, dass damit in der Regel in gesamten Straßenzügen die Stromversorgung abgeschaltet wird. Eine Abschaltung ist deshalb immer mit der zuständigen Einsatzleitung abzustimmen, damit andere Einsatzstellen nicht gefährdet werden und keine zusätzlichen Gefahren durch den Wegfall der elektrischen Energie entstehen. Abbildung 35 NH-Sicherungen Die Spannungsfreiheit bei Hausanschlüssen darf nur von Elektrofachkräften der 2.BGr, FGr I oder FGr E festgestellt werden. Das Kurzschliessen der Leitungsenden zur Prüfung der Spannungs-freiheit ist verboten! Hierbei besteht Lebensgefahr, Brand- und Explosionsgefahr! Sind Wand- und Deckendurchbrüche herzustellen, ist bei der Festlegung der Durchbruchstelle die VDE-Vorschrift 0100 zu berücksichtigen. In dieser Vorschrift ist festgelegt, dass unter Putz verlegte Leitungen waagerecht und senkrecht im rechten Winkel zwischen den Verteilerdosen, Schaltern, Steckdosen und Verbraucheranschlüssen verlegt sein müssen. Trotzdem ist immer damit zu rechnen, dass bei einem Durchbruch eine nicht nach der Norm verlegte Elektroleitung getroffen wird. Abbildung 36 Zählerschrank mit Hausanschluss 46

47 Bergungsarbeiten bei Mittel- und Hochspannungsanlagen Im Gegensatz zu Niederspannungsanlagen, die in Hausversorgungen vorhanden sind, gelten bei Mittel- und Hochspannungsanlagen (Transformatoren, Freileitungen usw.) noch höhere Sicherheitsmaßnahmen: Mittel- und Hochspannungsanlagen dürfen nur in Begleitung von Elektrofachkräften des Betreibers betreten werden. Die Anzahl der Helfer ist dabei auf die für die Durchführung der Bergungsmaßnahmen unbedingt notwendigen Helfer zu beschränken. Mittel- und Hochspannungsanlagen bzw. Freileitungen dürfen nicht durch behelfsmäßiges Erden oder Kurzschließen spannungsfrei gemacht werden! Dabei besteht Lebensgefahr!!! Bergungsmaßnahmen dürfen hier erst dann durchgeführt werden, wenn durch den Betreiber eine Freigabe des Gefahrenbereichs erfolgt ist. Nach dieser Freigabe muss die elektrische Anlage durch unterwiesene Elektrofachkräfte geerdet werden. Dieses gilt auch für die Rettung von Menschen! Grundsätzlich sind die vorgeschriebenen Mindestabstände bei der Annäherung an Mittel- und Hochspannungsanlagen einzuhalten. Dies gilt auch dann, wenn nicht einwandfrei feststeht, ob die Anlage abgeschaltet ist. Die unmittelbare Umgebung der Aufschlagstelle zerrissener oder herabgefallener Freileitungen ist durch Spannung gefährdet (siehe Abbildung Spannungstrichter). Bei am Boden liegenden Leitungen muss ein Umkreis von mindestens 20 m so lange gemieden werden, bis die Leitung durch den Betreiber freigeschaltet ist. Abbildung 37 Bergungsarbeiten bei Hoch- und Mittelspannungsleitungen 6,9,10,11 47

48 Gefahren durch zerstörte Gasleitungen Die Gasversorgung in Haushalten erfolgt überwiegend durch Erdgas. Erdgas besteht aus ca Vol% Methan, ist farblos, ungiftig, leichter als Luft (d = 0,64). Es ist bei einem Anteil zwischen 5 und 15 Vol% Gas in Verbindung mit Luft explosiv. Um Gasaustritt feststellen zu können, ist dem von Natur aus geruchlosen Erdgas ein Geruchsstoff beigemischt. Die Rohrleitungen zur Erdgasverteilung bestehen aus bitumen- oder kunststoffummanteltem Stahl oder Kunststoff, ältere Gasleitungen sind noch aus Guß hergestellt. 15 Min Abbildung 38 Gasversorgung des Gebäudes Die Netzabsperreinrichtungen befinden sich an den Gaseingängen und oft auch an den Gasausgängen der Gasmess- und Regelstationen. Teilweise sind sie auch um Rohrnetz als Streckenschieber ausgelegt. Netzabsperreinrichtungen und Absperreinrichtungen außerhalb von Gebäuden dürfen nur vom Personal des Gasversorgungsunternehmens betätigt werden. Durch das Absperren des Gases bei beschädigten Versorgungsleitungen besteht die Gefahr, dass Luft durch die Schadstelle in die Leitung eindringt. Mit dem in der Leitung noch vorhandenen Gas kann ein explosionsfähiges Gas-Luft-Gemisch entstehen. Gleichzeitig entstehen durch die Luft Probleme bei der Wiederinbetriebnahme des Gasnetzes. In den Gebäuden selbst befindet sich unmittelbar nach der Leitungseinführunghinter der Umfassungsmauer die Hauptabsperreinrichtung und - als weitere Absperreinrichtung - der Haupthahn. Diese Absperreinrichtungen sind in der Regel an der Außenwand über der Durchführungsstelle mit einem gelben Punkt gekennzeichnet. Bei Gefahr (z.b. bei Gasgeruch, Gasbrand, Hausbrand) sind beide unverzüglich zu schliessen. Diese Tätigkeit darf von jeden Helfer vorgenommen werden. 48

49 Abbildung 39 Gefahren durch zerstörte Gasleitungen Für die gesamte Inneninstallation und der Gasverbraucher nach der Hauptabsperreinrichtung, mit Ausnahme der Messeinrichtungen (Zähler), ist der Hauseigentümer zuständig. Reparaturarbeiten dürfen jedoch nur durch ein autorisiertes Installationsunternehmen ausgeführt werden. Maßnahmen beim Gasaustritt im Freien: Gefahrenbereich weiträumig absichern, ggf. absperren Zündquellen beseitigen! Maschinen und Fahrzeugmotoren außer Betrieb setzen Rauchen und Verwendung von offenem Licht und Feuer (z.b. Streichhölzer, Starklichtlaterne, Brennschneid- und Schweißgerät) sind verboten! Beim Vorgehen die Gefährdungsfläche zunächst mit dem Handmess- und Warngerät Exwarn" feststellen. Anschließend zur Lokalisierung der Gasaustrittstelle die Prüfsonde einsetzen. Gasversorgungsunternehmen über die Einsatzleitung bzw. Leitstelle verständigen! Ausbildermappe Infrastruktur Vorsicht Tritt Erdgas aus beschädigten Erdleitungen durch Erdschichten in das Freie, kann es seinen typischen Geruch verlieren! Maßnahmen beim Gasaustritt in Gebäuden Sämtliche Gasabsperreinrichtungen und die Hauptabsperreinrichtung im Gebäude schließen! Fenster und Türen öffnen, für Durchzug und Belüftung sorgen! 49

50 Gebäude von Personen räumen! Funkenbildung jeglicher Art vermeiden, z.b. kein offenes Feuer, nicht rauchen, Flammen löschen, keine elektrischen Schalter von Beleuchtungen, Türklingeln oder Taschenlampen betätigen oder elektrische Stecker herausziehen! Gasversorgungsunternehmen über die Einsatzleitung bzw. Leitstelle verständigen! Gefahrenbereich absperren! Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen! (Erstickungsgefahr durch Sauerstoffmangel) Die Wiederinbetriebnahme der Gasinstallation darf nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Gasversorgungsunternehmens von einem Fachbetrieb vorgenommen werden. Brennend austretendes Gas zunächst nicht löschen, wenn vom Feuer keine unmittelbare Gefahr für das Leben von Verletzten oder Helfern ausgeht. Bei Haushalten mit Flüssiggasversorgung wird das Gas in Behältern (Kessel, Flaschen), die mit Absperrorganen ausgestattet sind, flüssig vorgehalten. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Butan oder Propan. Beide Stoffe sind zwar ungiftig, jedoch explosiv und im Gegensatz zum Erdgas schwerer als Luft. Daher besteht erhöhte Erstickungsgefahr auch außerhalb von Gebäuden! Maßnahmen beim Austritt von Flüssiggas Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen, Funkenbildung jeglicher Art vermeiden, z.b. kein offenes Feuer, nicht rauchen, Flammen löschen, keine elektrischen Schalter betätigen, elektrischen Stecker herausziehen oder Sicherungen heraus schrauben bzw. betätigen, Gebäude von gefährdeten Personen räumen, Gefahrenbereich absperren, Aufstelle des Behälters über die Einsatzleitung bzw. Leitstelle verständigen! 50 6,9,10,11,15

51 Gefahren durch zerstörte Wasserleitungen Die Trinkwasserversorgung für Wohn- und Fabrikgebäude erfolgt hauptsächlich über ein Wasserversorgungsnetz. Seltener ist die Eigenversorgung eines Gebäudes durch Brunnen. Jedes zu versorgende Grundstück hat deshalb - von der Hauptleitung abzweigend - eine eigene Anschlussleitung. Diese besteht aus Stahl oder Kunststoff, während die Hauptleitungen aus Stahl, Kunststoff oder kunststoffbeschichtetem Zement gefertigt sind. Absperrschieber im Versorgungsnetz werden durch blau-weiße Hinweisschilder gekennzeichnet. Dabei wird auf dem Schild die Entfernung zum Schieber in Metern angegeben. Die Kappen der Absperrschieber in Gehwegen oder Fahrbahnen sind rund. 15 Min Ausbildermappe Infrastruktur Abbildung 40 Wasserversorgung Zur Löschwasserentnahme oder Reinigung sind in den Versorgungsnetzen Hydranten eingebaut. Diese gibt es als Oberflurhydranten oder als Unterflurhydranten (mit ovaler Straßenkappe). Auf die Lage der Hydranten wird durch weiß-rot-schwarze Schilder hingewiesen. In einer Schadenstelle kann Wasser aus beschädigten oder zerstörten Rohrleitungen, Wasserbehältern, Warmwasserspeichern und aus Heizungsanlagen auslaufen. Diese Wassermengen ergießen sich in die tiefer gelegenen Teile der Trümmer oder des Gebäudes. Verschüttete, die 51

52 in Räumen ohne Ablaufmöglichkeit des Wassers unter Trümmern eingeklemmt sind, können in kurzer Zeit eingeschlämmt werden und dadurch ersticken oder ertrinken. Gefährdet sind auch Personen, die sich in versperrten Keller- oder Schutzräumen aufhalten. Um Gefahren durch Wasser zu verhindern bzw. zu beseitigen, sind folgende Maßnahmen durchzuführen: Absperrschieber schließen. Diese befinden sich in der Hauptleitung, seltener in der Anschlussleitung. In jedem Fall befindet sich ein Schieber im Gebäude unmittelbar hinter der Durchführung durch die Außenwand. Wasser abpumpen. Wasser ableiten. Hierzu freien Abfluss durch Herstellen von Gräben schaffen oder mit Schläuchen, die über die Leckstelle der Leitung gestülpt werden. Rohrleitung abdichten. Bei geplatzten Rohrleitungen unter Umständen mittels Manschette, bei abgebrochenen Rohren mit Abdichtstopfen. 6,12,15 52

53 Gefahren durch zerstörte Abwasser- und Regenwasserleitungen Eine Gefahr durch Abwasser für eingeschlossene Personen in einem Gebäude besteht dann, wenn der freie Abfluss in einer Abwasserleitung unterbrochen ist. Der hierdurch entstehende Rückstau kann so groß werden, dass das normalerweise abfließende Wasser in die Abflussrohre zurückgedrückt wird und bei fehlender oder defekter Rückschlagklappe in die tiefer gelegenen Räume des Gebäudes eindringt. Bei älteren Abwasseranlagen sind Regenwasser und Abwasser nicht getrennt. Deshalb kann hier auch bei einer Zerstörung der Abwasserleitung das Regenwasser nicht abfließen und dringt mit dem Abwasser in tiefer liegende Räume ein. 15 Min Abbildung 41 Gefahren durch zerstörte Abwasser- und Regenwasserleitungen Bei Abwassersystemen müssen zur Beseitigung oder zur Vermeidung von Gefahren folgende Maßnahmen durchgeführt werden: Abwasserschächte der Hauptabwasserleitung öffnen und feststellen, in welchem Schacht sich das Abwasser angestaut hat. Angestautes Abwasser in einen intakten Schacht umpumpen. Hierdurch kann auch das angestaute Abwasser in der Hausanschlussleitung wieder abfließen. Entsorgungsunternehmen über Einsatzleitung bzw. Leitstelle verständigen. Bei defekter Rückschlagklappe angestautes Abwasser abpumpen oder umleiten. 53

54 Beispiel für das Umpumpen von angestautem Abwasser: Abbildung 42 Umpumpen von angestautem Abwasser 6,12,15 54

55 Gefahrgüter und Gefahrstoffe Zusätzliche Gefahren können beim Bergungseinsatz durch die in den Schadenstellen lagernden Stoffe oder Güter entstehen, wie z.b.: Heizöl, Druckgase Chemikalien radioaktive Stoffe. In Wohnhäusern werden in der Regel solche Stoffe (außer Heizöl) nur in kleinen Mengen angetroffen. Bei gewerblichen Betrieben oder Arztpraxen muss mit größeren Mengen gerechnet werden. Gleiches gilt für Bergungseinsätze bei Verkehrsunfällen. Werden diese Stoffe in den dafür vorgesehenen und zugelassenen Verpackungen, Behältern und Leitungen aufbewahrt, geht von ihnen keine unmittelbare Gefahr aus, welche Bergungsmaßnahmen beeinflussen können. Eine Gefährdung besteht erst dann, wenn: Verpackungen, Behälter oder Leitungen undicht oder beschädigt werden, die Stoffe einer starken Erwärmung ausgesetzt sind, durch Funkenflug eine Explosion ausgelöst werden kann, frei werdende Stoffe mit anderen Stoffen (z.b. Löschwasser) zur Reaktion gebracht werden oder dadurch bedingt neue gefährliche Stoffe entstehen. Deshalb dürfen Verpackungen, Behälter und Leitungen, deren Inhalt als Gefahrgut oder Gefahrstoff gekennzeichnet ist, nicht beschädigt, erwärmt oder ihr Inhalt mit anderen Stoffen in Verbindung gebracht werden. 15 Min In der Ausstattung der Bergungsgruppen des Technischen Zuges sind in der Regel keine Schutzmittel für Helfer vor Gefahren, die von beschädigten Gefahrgut- oder Gefahrstoffbehältnissen ausgehen, vorhanden. Deshalb ist für die Helfer des THW der Umgang mit beschädigten Behältnissen für Gefahrgut oder Gefahrstoffen ohne Schutzausstattung und entsprechender Ausbildung verboten! In besonders schweren Fällen müssen zur Beseitigung dieser Gefahren speziell ausgerüstete externe Gefahrguteinheiten eingesetzt werden. Definition Gefahrstoffe sind Stoffe oder Gegenstände, von denen auf Grund Ihrer Eigenschaften besondere Gefahren für Mensch, Tier oder Umwelt ausgehen können. Werden diese Stoffe auf Verkehrsträgern befördert, so spricht man von Gefahrgut. Für Gefahrstoffe gilt die Gefahrstoffverordnung, während bei Gefahrgut die Gefahrgutverordnung für den jeweiligen Verkehrträger gilt (GGVSE = 55

56 Gefahrgutverordung Straße und Eisenbahn). Da Gefahrstoffe auch transportiert werden, sind sie auch in der Regel nach der Gefahrgutverordnung gekennzeichnet. Die Beurteilung der Gefahren setzt das Erkennen dieser Stoffe voraus. Möglichkeiten der Feststellung ergeben sich aus den Aufschriften und Gefahrensymbolen, den Befragungen von Bewohnern oder Beschäftigten, der Hinzuziehung von Fachleuten (Gefahrguteinheiten der Feuerwehren). Abbildung 43 Gefahrzettel-Übersicht 1,2,3,4 56

57 1.4.2 Das Exwarn-Gerät 30 Min Zeigen und üben Abbildung 44 EXWARN-Gerät Einsatzbereich Das Handmess- und Warngerät EXWARN dient zur Überprüfung der Gasfreiheit von Schadensstellen (z.b. Räume in Gebäuden, Schächten, Behältern etc.) zur Warnung bei entstehender Explosionsgefahr durch Gas-/ Dampf-Luftgemische unterhalb der unteren Explosionsgrenze, zur Lecküberwachung von Leitungen oder anderen gasführenden Installationen, zur Bestimmung des angetroffenen explosionsgefährlichen Gas-/ Dampf-Luftgemisches sowie zur Messung der Gaskonzentration. Es eignet sich zur Messung von Methan, Propan, Wasserstoff, Äthan, Hexan, Oktan, Methanol, Äthanol, Acetylen, Benzol, Totuol, Aceton und Isopropanol in Mischung mit Luft bis zu Konzentrationen von 50 % der unteren Explosionsgrenze. Mit dem Gerät können auch andere brennbare Gase und Dämpfe, die im Bereich unterhalb der unteren Zündgrenze liegen, festgestellt und gemessen werden. Wirkungsweise Durch katalytische Verbrennung der brennbaren Gase oder Dämpfe in Luft am aktiven Element entsteht ein Meßsignal, das über Verstärker zum Anzeigeinstrument und zur Alarmeinheit im Gerät geleitet wird. Handhabung Vor der ersten Inbetriebnahme, bei längerer Lagerung oder nach einem Einsatz des Exwarn-Gerätes ist der Akku im inneren des Gerätes mit Hilfe des Ladegerätes in einem explosionsgeschützten Raum wie folgt aufzuladen: 57

58 1. Schalter am Exwarn-Gerät auf Stellung O (aus) stellen, 2. Dreikantschlüssel mit runder (oberer) Öffnung auf die Schraube der Scheibenverriegelung stecken, ohne Kraftanstrengung in Pfeilrichtung (rechtsdrehend) bis zum Anschlag drehen, 3. Abdeckscheibe zunächst etwa 5 mm nach oben schieben, Dreikantschlüssel abziehen und Abdeckscheibe nun bis zum Anschlag weiter nach oben schieben, 4. eingestellte Netzspannung (Schraube unter der Bodenplatte) am Ladegerät überprüfen, ggf. mit dem Schlüssel für Dauerladung entsprechend einstellen, 5.Stellung des Ladeschalters kontrollieren (für Exwarn-Gerät auf Stellung A), 6. Netzstecker des Ladegerätes an der Netzsteckdose anschließen, 7. Ladekupplung in den Ladestecker des Exwarn-Gerätes stecken, 8. grüne Ladekontrolle am Ladegerät leuchtet auf. Zeigen und üben Abbildung 45 Handhabung des EXWARN-Gerätes 58

59 Inbetriebnahme und Betrieb Warngerät einschalten Zeiger auf Stellung T (Test) stellen Zeiger des Anzeigeinstrumentes schlägt aus rote Warnlampe blinkt Signalgeber gibt pulsierenden Heulton Betriebslampe leuchtet auf Schalter dann auf Stellung I (Ein) stellen rote Warnlampe erlischt Signalgeber verstummt Zeiger des Anzeigeinstrumentes geht auf 0 zurück Gerät ist eingeschaltet und nach 5 Minuten betriebsbereit Bei intaktem und voll aufgeladenen Akku überwacht das Exwarn-Gerät für ca. 10 Stunden kontinuierlich und automatisch ohne weitere Betätigung das Auftreten von brennbaren Gasen und Dämpfen unterhalb der unteren Explosionsgrenze. In diesem Zeitraum ist eine Überwachung des Gerätes durch einen Helfer nicht erforderlich. Für eine Einsatzdauer von mehr als 10 Stunden sollte rechtzeitig ein Austauschgerät bereitgestellt werden. Laden und Betrieb mit dem Ladegerät darf in Bereichen, in denen vermutlich brennbare Gase und Dämpfen auftreten können, nicht erfolgen. Bedeutung der Signale Pulsierender Heulton und Warnlampe blinkt Hinweis auf Explosionsgefahr! Es sind unverzüglich Gegenmaßnahmen einzuleiten oder der Gefahrenbereich ist mit dem Gerät zusammen zu verlassen. Dies gilt auch, wenn das Signal nach kurzer Zeit wieder erlöschen sollte Dauerton Betriebsspannung ist durch Entladung zu tief abgesunken. Das Gerät ermöglicht nur noch für kurze Zeit einwandfreie Messungen. Warnungen vor Explosionsgefahr sind jetzt nur noch am Anzeigeinstrument und an der Warnlampe erkennbar. Das Gerät muss jetzt von einem Helfer ständig überwacht werden. Besteht an Schadenstellen der Verdacht, dass in Räumen oder Behältern explosionsgefährliche Gas-/Dampf-Luft-Gemische vorhanden sind, so kann deren Konzentration mit Hilfe der Prüfsonde von außen festgestellt werden. Messungen mit der Prüfsonde 1. Adapter durch leichte Drehung der Messkammer einsetzen, 2. Prüfsonde durch Zusammenstekken der Kunststoffrohre versteifen, 3. Schlauch-Anschlussstück auf die Kunststofftülle des Adapters schieben, 4. Exwarn-Gerät einschalten, 5. Prüfsonde durch Maueröffnung in den Raum - oder durch Einfüllöffnung in den Behälter - schieben 6. Gummiballpumpe mindestens vierzigmal zusammendrücken, damit ausreichend Prüfluft an die Messkammer gelangt, 7. Messwert am Anzeigeinstrument ablesen. Zeigen und üben 59

60 Zeigen und üben Abbildung 46 Messungen mit der Prüfsonde Empfindlichkeitskontrolle Das Exwarn-Gerät muss vor und nach jeder Messung mit Prüfgas auf exakte Funktion und Empfindlichkeit überprüft werden. Bei länger andauernden Messungen ist eine Überprüfung in regelmäßigen Abständen vorzunehmen. Hierbei ist wie folgt zu verfahren: 1. Feinregulierventil mit geschlossenem Ventilrad mit der Prüfgas- Druckdose verbinden, 2. Adapter durch leichte Drehung in die Öffnung der Messkammer einsetzen, 3. Gummischlauch des Feinregulierventil auf die Kunststofftülle des Adapters schieben, 4. Exwarn-Gerät einschalten, 5. Ventilrad des Feinregulierventil durch Linksdrehung öffnen, 6. Messwert am Anzeigeinstrument ablesen. Abbildung 47 Empfindlichkeitskontrolle 60

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