Teilzeitjob vs WR Beraterin

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1 Teilzeitjob vs WR Beraterin Stellt sich die Frage nach einem Job bzw. wie man zusätzlich Geld verdienen könnte dann sind Putzen gehen bzw. in der Gastronomie aushelfen oder im Handel einen Stundenjob annehmen häufig die einzigen Alternativen. Leider hört man vielfach von schlechter Bezahlung, unbezahlter Mehrleistung und ungünstige Arbeitszeiten. Letzteres ist gerade für Frauen mit Kinder ein wichtiges Thema, aber auch andere Vorteile unseres Angebotes sind sehr interessant. Wir vergleichen nun eine Teilzeitjob mit der Tätigkeit als Wäscheberaterin: Unflexible Arbeitszeit Freie Zeiteinteilung Weisungsgebunden Arbeitsaufträge Sein eigenen Chef sein Kollektive Stundenentlohnung Vielfache Verdienstmöglichkeit Fehlende Mehrleistungsmöglichkeiten Leistungsbezogenes System Wenig Motivationsanreize Erfolgserlebnisse und Selbstbestätigung Häufig monotones Arbeiten Abwechslungsreiche Tätigkeit Leistungsvorgaben Kein Druck, keine Mindestleistung Und wie lukrativ ist so ein Geschäft? Nehmen wir beispielsweise einen Job als Handelsangestellte: Die Kollektivverträge liegen hier zwischen 9,-- und 11,-- Euro Brutto / Stunde. Auch wenn man noch den 13. und 14. mit ein berechnet, ist der Stundenlohn immer noch vergleichsweise niedrig. Bei einem Bruttolohn von 13,-- Euro verdient man in 4 Stunden 52,-- brutto! Der Zeit-, und Kostenaufwand für die Fahrt vom Wohnort zur Arbeit wird nicht bezahlt, deshalb berücksichtigen wir dies bei unserem Beispiel als Beraterin ebenfalls nicht. Die Arbeitszeit für eine Party inkl. Vor- und Nacharbeit wird im Schnitt so auch höchstens 4 Stunden dauern. Der Bruttoverdienst hingegen beläuft sich zwischen 120,-- und 180,-, das sind 30,-- bis 45,-- Euro pro Stunde. in 4 Std. ca 50,-- Euro brutto bis ca 13,-- Euro pro Stunde in 4 Std. ca. 150,-- Euro brutto bis 45,-- Euro pro Stunde Was hierbei nun viele interessiert, ist die steuerliche Behandlung des Einkommens. Also wie sieht dies netto aus?

2 Einkommensteuer und Sozialversicherung Brutto / Netto Rechner Grundsätzlich kann man sagen, dass es günstiger ist eine selbständige Tätigkeit auszuüben, da man bessere Möglichkeiten hat etwas steuerlich abzusetzen. 1) Bis ca ,-- Euro Jahreseinkommen zahlt man keine Lohn/Einkommensteuer Aber bei einem normalen Job werden Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Als selbständige Beraterin kann man sich von der Pflichtversicherung befreien lassen (Kleinstunternehmer), es bleibt also mehr Geld in der Geldtasche. Lohnabzüge für die Sozialversicherung Befreiung Sozialversicherung möglich 2) Über ca ,-- Euro Jahreseinkommen wird Lohn bzw. /Einkommensteuer fällig. Beim normalen Job werden die Versicherung + Lohnsteuerbeträge abgezogen. Als selbständige Beraterin kann man sich von der Pflichtversicherung befreien lassen und man kann die Aufwendungen für die Tätigkeit wie z.bsp. Kilometergeld steuerlich voll absetzen und zahlt somit weniger Steuer. Lohnabzüge für die Sozialversicherung Lohnabzüge für Lohnsteuer Befreiung Sozialversicherung möglich und weniger Steuer durch Abschreibung Als Beispiel wenn jemand ,-- jährlich (900,-- monatlich) verdient, also bereits Lohnsteuerpflichtig ist und nebenbei noch einen weiteren Job möchte: zusätzliches Dienstverhältnis BEISPIEL: Zusatzverdienst brutto 6.500, -- Sozialversicherung 975,-- zu versteuern sind 5.525,-- Abzüge vom Nebenverdienst Sozialversicherung 975,-- Lohnsteuer 1230,-- Abzüge ,-- = NETTO 4295,-- WR Nebeneinkommen Verkaufsumsatz /Einnahmen ,-- Wareneinkauf ,-- Nebenerdienst brutto = 6.500, -- 12% Ausgabenpauschale ,-- GEWINN vor Gewinnfreibetrag = 3500,-- - GFB, UV, KU - 658,-- zu versteuern sind nur 2842,-- Abzüge vom Nebenverdienst Sozialversicherung befreit 0,-- Unfallversicherung 109,-- Kammerumlage 94,-- Einkommensteuer 710,-- Abzüge - 913,-- = NETTO 5587,--

3 ZUSAMMENFASSUNG Wenn man die Arbeit einer WR Beraterin mit der als Teilzeitkraft vergleicht, liegen die Vorteile klar bei der selbständigen Tätigkeit. 1.) Freies Arbeiten bei eigener Zeiteinteilung Hauptanreiz für einen Nebenberuf ist es wohl Geld zu verdienen. Hierbei besteht ein großer Unterschied zu Gunsten der Beraterin. 2. ) Besserer Verdienst Aber nicht nur der Bruttolohn ist höher, auch bei den Abzügen besteht ein beachtlicher Unterschied. Bei der selbständigen Tätigkeit kann man sich von der Sozialversicherung befreien lassen und zahlt weniger Steuern durch die Absetzmöglichkeiten. 3.) Weniger Abzüge (bei unserem Beispiel sind das nochmal um 1292,-- Euro mehr! > Umgerechnet auf den Nettostundenlohn ist dieser ca. 4 mal höher < beim normalen Job muss man also 4 mal soviele Stunden arbeiten Natürlich gibt es nichts das nur Vorteile hat. Als Beraterin hast Du Dein eigenes Geschäft, also muss man auch bereit sein etwas in dieses Geschäft etwas zu investieren. Und logischerweise ist die Arbeit auch mit einem gewissen Aufwand verbunden, denn eines ist klar; geschenkt bekommt man nirgends etwas. Aber Dein Einsatz kommt Dir selber zu Gute, denn Du arbeitest für Dich! Wer erfolgreich sein will,... entwickelt oder besitzt Durchhaltevermögen,... arbeitet kontinuierlich und regelmäßig,... setzt sich konkrete Ziele,... benutzt und kennt seine Produkte,... erstellt schriftliche Namenslisten,... geht von sich aus auf mögliche Kunden zu,... nimmt ein Nein nicht persönlich,... pflegt seinen Kundenstamm,... lernt stetig dazu und möchte sich verbessern,... lässt sich von Einwänden nicht verunsichern,... stellt nicht wegen kleinerer Probleme das gesamte Geschäft in Frage,... nutzt unterschiedliche Werbemöglichkeiten um neue Kunden zu gewinnen,... besitzt ein wirkungsvolles Konzept für Präsentationen,... zeigt Einsatzbereitschaft, anstatt mit geringsten Aufwand Geld verdienen zu wollen,... beachtet die Ratschläge und Erfahrungen anderer,... ist gut erreichbar oder ruft anderenfalls zurück,... konzentriert sich nicht auf Nebensächlichkeiten, sondern auf das Wesentliche,... macht nicht andere für Misserfolge verantwortlich,

4 H i n w e i s e vorbehaltlich gesetzliche Änderungen Einen Gewerbeschein erhält man bei der Bezirkshauptmannschaft / Magistrat bzw. ist die Wirtschaftskammer sehr behilflich und erledigt den Großteil: Bei einer Anmeldung zahlen Sie als Neugründer keine Verwaltungsabgaben und Eintragungsgebühren mehr und somit nur die geringe jährliche Kammerumlage. Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde der Handel ein freies Gewerbe. Somit benötigt man zum Beispiel für den "Kleinhandel mit Textilien" keinen Befähigungsnachweis mehr und jeder darf das Gewerbe ausüben. Dem Finanzamt gegenüber empfiehlt sich eine Einnahmen/Ausgaben- Aufstellung: Kleinunternehmer brauchen bis netto Euro ,-- das sind ,-- Verkaufsumsatz keine Mehrwertsteuer abliefern. Achtung bei Überschreiten! Für die Berechnung der Einkommensteuer, ist zuerst der Gewinn zu ermitteln. Hierbei werden von den Verkäufen die Einkäufe abgezogen. Weiters können noch entweder 12% von der Verkaufssumme (=Betriebsausgabenpauschale) oder die aufgezeichneten Aufwendungen (Kilomeltergeld usw) abgezogen werden. Erst dies ergibt dann den Gewinn. Davon darf nochmal 13% Gewinnfreibetrag abgezogen werden und erhält den steuerlichen Gewinn. Wenn Sie mehrere Einkünfte haben, werden alle zusammen gerechnet Dieser Gewinn bzw. das Einkommen ist bis Euro ,-- im Jahr einkommensteuerfrei. Beispiel: Kleinstunternehmerin, keine weiteren Einkünfte : Es wird keine Umsatzsteuer und keine Einkommensteuer fällig zudem besteht hier die Möglichkeit der Befreiung von der Pflichtversicherung B E I S P I E L 1 Euro + Verkauf (Umsatz/Einnahmen) ,-- - Wareneinkauf ,-- = Verdienst ,-- 12% Ausgabenpauschale ,-- GEWINN vor Gewinnfreibetrag = 5.680,-- Minus 13% GFB - 738,-- Steuerlicher Gewinn = 4.941,-- Die Möglichkeit der Befreiung von der Pflichtversicherung besteht folgend: Der Umsatz (Einnahmen) darf nicht mehr als Euro ,-- (netto ) und der Gewinn nicht mehr als die Geringfügigkeitsgrenze betragen (Euro 4980, ) Bei der Gewerbeanmeldung kann gleich die Befreiung beantragt werden, die Mitarbeiter der Wirtschaftskammer beraten hierbei. Ihre persönliche Situation (z.b. Hausfrau, berufstätig, AMS, Karenz, Pension ) ist für etwaige weitere Bestimmungen zu beachten. Bitte informieren Sie sich auf:

5 Wäscheboutique auf Rädern Name: Muster Maria Straße: Sonnenstraße 5 Anschrift: 5722 Niedernsill EINNAHMEN/ AUSGABEN JAHR B E I S P I E L TEXT (Datum, Name, Beleg...) AUSGABE Waren-Einkauf EINNAHME Waren-Verkauf / Bei Huber Anna kassiert 400, / Zahlung an WR Dessous 320, / Bei Maier Gitti kassiert 345, / Bei Müller Maria kassiert 280, / Zahlung an WR Dessous 500, / Bei Muster Sandra kass. 380, / Zahlung an WR Dessous 304,-- usw. VERKAUF Einnahmen Euro EINKAUF Ausgaben - Euro 12% Ausgabenpauschale oder laut Aufzeichnungen - Euro Gewinn vor Freigetrag minus 13% Gewinnfreibetrag = ZU VERSTEUERNDER GEWINN

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