100 Jahre Internationaler Frauentag 100 Jahre auf dem Weg zur Gleichberechtigung

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1 Ausstellungseröffnung Frauen in Baunatal Zeiten ändern dich, 8. März 2011 Ansprache zum 100jährigen Weltfrauentag Irmgard Schüler, Frauenbeauftragte der Stadt Baunatal Liebe Gäste, 100 Jahre Internationaler Frauentag 100 Jahre auf dem Weg zur Gleichberechtigung Bereits im 19ten Jahrhundert formierten sich die erste große deutsche Frauenbewegung, die aus der proletarische und der bürgerliche Frauenbewegung bestand. Die proletarische Frauenbewegung war einbettetet in die sozialistische Arbeiterbewegung. Ihre Ziele wichtigsten waren die Verbesserung der Lebensbedingungen der Arbeiterinnen gleicher Lohn für gleiche Arbeit, der Mutter- und Kinderschutz. Für eine Frau aus der Arbeiterschicht stellte sich nicht die Frage nach dem Recht auf Erwerbsarbeit. Sie war gezwungen zum Lebensunterhalt der Familie beizutragen, in der Regel unter katastrophalen Arbeitsbedingungen und zu einem Hungerlohn, der durchschnittlich 1/3 unter dem ebenfalls schlechten Lohn eines Mannes lag. Wer nun glaubt, dass sich die männliche Arbeiterschaft mit den Frauen solidarisierte, irrt sich. Die Frauen wurden als Konkurrentinnen um den Arbeitsplatz gesehen und häufig als Lohndrückerinnen verunglimpft. Die Arbeiter wünschten sich ebenso wie die bürgerlichen Männer eine Ehefrau, die zu Hause blieb und sich um Kinder und Haushalt kümmerte und natürlich einen Lohn, der dies ermöglichte. Clara Zetkin hingegen versuchte ihre Mitstreiter zu überzeugen, wie wichtig die finanzielle Unabhängigkeit für alle Menschen ist. Sie sagte: Die Sozialisten müssen vor allem wissen, dass auf der ökonomischen Abhängigkeit oder Unabhängigkeit die soziale Sklaverei oder Freiheit beruht. Die bürgerliche Frauenbewegung sah das Recht auf Bildung und Arbeit als entscheidende Voraussetzung für die Emanzipation der Frau gründeten Louise Otto-Peters und Auguste Schmidt in Leipzig den ersten Frauenbildungsverein und nur ein halbes Jahr später den Allgemeinen deutsche Frauenverein. Ihm folgte die Gründung zahlreicher weiterer Frauenvereine im Kaiserreich. Ein zentrales Problem in dieser Zeit war die überaus schnell ansteigende Frauenarmut, die zunehmend auch bürgerliche Kreise traf. Dieser Frauenarmut wollte der Allgemeine deutsche Frauenverein durch eine eigenständige Erwerbsmöglichkeit für Frauen entgegentreten. So stand in seiner Satzung: "Wir erklären (...) die Arbeit, welche die Grundlage der ganzen neuen Gesellschaft sein soll, als eine Pflicht und Ehre des weiblichen Geschlechts". Der Allgemeine Deutsche Frauenverein hatte schon früh die schlechte Bildungssituation als Behinderung für ein selbstständiges Frauenleben erkannt. Während die Jungen in der öffentlichen Schule auf eine zukünftige Berufstätigkeit vorbereitet wurden, erwartete man von den Arbeitertöchtern, dass sie später eine schlecht bezahlte und auch kräftezehrende Erwerbsarbeit aufnahmen. Für die Mädchen des Bürgertums dagegen galt die Erwerbsarbeit als unangemessen. Sie wurden in den privaten Schulen ausschließlich auf ein Leben als Ehefrau vorbereitet. 1

2 Die Lehrerin Helene Lange wollte dies zu ändern. Zusammen mit Auguste Schmidt und Marie Loeper-Houselle gründete sie 1890 eine der erfolgreichsten Frauenberufsorganisationen des Reiches, den Allgemeinen Deutschen Lehrerinnenverein (ADLV). Das zähe Ringen dieses Vereins hatte schließlich viele Erfolge aufzuweisen, von der Zulassung von Frauen an Universitäten ab 1900 (und 1909) bis zur Preußischen Mädchenschulreform von Das Jahr 1908 war für die Frauenbewegung in Deutschland aus einem weiteren Grund ein sehr entscheidendes Jahr. Nach der Änderung der Vereinsgesetzgebung durften Frauen endlich Mitglieder in politischen Parteien werden. Vorher mussten sich politische Frauenvereine als Lesezirkel, Handarbeitskreise oder Bildungsvereine tarnen, um das preußische Vereinsgesetz von 1850 zu unterlaufen. Dies untersagte einer Frauensperson, Mitglied eines Vereins zu sein, der politische Gegenstände erörtert. Das aktive und passive Wahlrecht hatten die Frauen damit jedoch nicht erworben. Früher als die bürgerliche (Frauenbewegung) setzte sich die proletarische Frauenbewegung für das Frauenwahlrecht ein. So erklärte Rosa Luxemburg: Das allgemeine, gleiche, direkte Wahlrecht der Frauen würde, dank dem weiblichen Proletariat, den proletarischen Klassenkampf ungeheuer vorwärts treiben und verschärfen. Deshalb verabscheut und fürchtet die bürgerliche Gesellschaft das Frauenwahlrecht und deshalb wollen und werden wir es erringen. Deutliche Forderungen nach dem Frauenwahlrecht erklangen aus den Reihen der bürgerlichen Frauenbewegung im Deutschen Kaiserreich erst recht spät, mit Ausnahme von Hedwig Dohm. Die Schriftstellerin hatte bereits 1873 das Wahlrecht für Frauen gefordert. Sie war als eine der ersten feministischen Theoretikerinnen und ihrer Zeit weit voraus. Geschlechtsspezifische Verhaltensweisen führte sie auf die kulturelle Prägung zurück und nicht auf das biologische Geschlecht. Auch die politischen Parteien hielten sich lange zurück. Nur die SPD forderte bereits in ihrem Parteiprogramm von 1891 das Wahlrecht für die Frau gründeten Anita Augspurg, Lida Gustava Heymann und Minna Cauer, die ebenso wie Hedwig Dohm dem radikalen Flügel der bürgerlichen Frauenbewegung zuzuordnen sind, in Hamburg den Deutschen Verein für das Frauenstimmrecht, der dann Mitglied im 1904 gegründeten Weltbund für das Frauenstimmrecht wurde. Auch wenn die proletarische und die bürgerliche Frauenbewegung sich nie zu einem gemeinsamen Verband zusammenschlossen, deckten sich ihre Forderungen immer mehr. Im Vorfeld der 1. Internationalen sozialistischen Frauenkonferenz 1907 in Stuttgart kündigte Ottilie Baader in der Zeitschrift Die Gleichheit an, dass es den Frauen um nichts weniger geht, als die volle Emanzipation des weiblichen Geschlechts zu erobern. Auf der 2. Internationale Sozialistische Frauenkonferenz 1910 in Kopenhagen beschlossen die 100 Delegierten aus 17 Ländern die Einrichtung eines jährlichen Frauenkampftages. Angeregt hatten dies Clara Zetkin und Käthe Duncker. Am fand der erste Internationale Frauentag in Dänemark, Deutschland, Österreich, der Schweiz und den USA statt. Der Kampfruf der Frauen lautete: Heraus mit dem Frauenwahlrecht. Mit der Gründung der Weimarer Republik 1918 wurde uns Frauen endlich das aktive und passive Wahlrecht zugestanden und 1919 gingen Frauen zum ersten Mal zur Wahl. 2

3 1921 wurde der Internationale Frauentag auf den 8. März verlegt, vermutlich zum Gedenken an den Tod streikender Textilarbeiterinnen, die vom Fabrikbesitzer und seinen Aufsehern eingeschlossen wurden, um eine Solidarisierung der Belegschaft mit ihnen zu verhindern. Bei einem Brand starben 129 dieser eingeschlossenen Arbeiterinnen. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde das passive Wahlrecht den Frauen genommen, der Frauentag verboten und stattdessen der Muttertag einer neuen Bedeutung zugeführt. Hitler brauchte für seine menschen-verachtende Politik Kinder. So wurde die kinderreiche Mutter für ihren Einsatz von "Leib und Leben" bei der Geburt und für die Kinderaufzucht ausgezeichnet. Ab vier Kindern erhielten die Mütter das bronzene, ab sechs Kindern das silberne und ab acht Kindern das goldene Mutterkreuz. Auch heute noch haben wir uns von der idealisierten Vorstellung der hingebungsvollen Mutter nicht ganz befreien können. Den Begriff Rabenmutter in unserer deutschen Bedeutung kennen viele unserer europäischen Nachbarn z. B. nicht. Die zweite große deutsche Frauenbewegung, Anfang der 70er bis ungefähr Anfang der 80er Jahre, forderte wieder die finanzielle Unabhängigkeit der Frauen durch eigene Erwerbsarbeit und gleichen Lohn für gleichwertige Erwerbsarbeit. Sie setzte sich mit gesellschaftlichen Werten und Normen auseinander und akzeptierte nicht länger, dass so genannte Fraueneigenschaften und -fähigkeiten als weniger wertvoll eingestuft wurden als männliche Eigenschaften und Fähigkeiten. Die Frauen definierte Begriffe wie Stärke und Kraft neu und nahmen selbstverständlich den öffentlichen Raum - seien es Straßen, Plätze oder Kneipen - in Besitz. Sie forderten die Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zu gleichen Teilen und die gleichen persönlichen Freiheiten, wie sie für Männer selbstverständlich waren. Die gesellschaftlichen Rollenbilder lehnten radikal ab. Sie waren es, die sich um misshandelte Frauen kümmerten und die ersten Frauenhäuser und Frauennotrufe einrichteten. Den Feministinnen dieser Zeit haben wir zu verdanken, dass die Bekämpfung von häuslicher Gewalt zu einem gesellschaftlichen Anliegen geworden ist. Wie sieht es heute aus mit den gleichen Rechten und gleichen Pflichten aus, die die Frauen der ersten und zweiten deutschen Frauenbewegung eingefordert haben? Viel hat sich geändert seit den Anfangsjahren der Frauenbewegung. Viel wurde erreicht. Dank des unermüdlichen Einsatzes von Elisabeth Selbert ist die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen in unserem Grundgesetz verankert. Bis zur gesetzlichen Gleichberechtigung in allen Bereichen war es noch ein langer Weg. So konnten bis 1958 die Frauen nicht einmal über ihr selbstverdientes Geld verfügen. Und das so genannte Doppelverdienergesetz erlaubte die Entlassung von verheirateten Beamtinnen aus dem Staatsdienst. Lehrerinnen mussten quasi im unfreiwilligen Zölibat leben. Noch 1964 verlangten 300 von 1000 Männern von ihren Ehefrauen in erster Linie gute Haushalts- und Kochkenntnisse, nachzulesen in der Zeitschrift Der Arbeitgeber. Mit der Familienrechtsreform 1976 wurde endlich die im Gesetz festgeschriebene Rollenverteilung aufgehoben, wonach der Mann die Familie zu ernähren hatte und die Frau für den Haushalt zuständig war. Mit einer Ausnahme: Sollte sein Einkommen nicht ausreichen, war es natürlich ihre Pflicht gewesen, ebenfalls erwerbstätig zu werden. In den 90iger Jahren wurden das Bundesgleichberechtigungsgesetz und die Gleichberechtigungs- bzw. Gleichstellungsgesetzte der Länder in Kraft gesetzt. Sie sollen die tatsächliche Gleichberechtigung der Frauen verbessern, wie der Zusatz Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin des Artikels 3 von 1994 es verlangt. Diese Gesetze gelten jedoch ausschließlich für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. 3

4 Im August 2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft, das für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland gilt. Das AGG verfolgt das Ziel Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Wie hat sich das Leben der Frauen und Männer verändert? Leben Frauen und Männer heute gleichberechtigt? Die Erwerbstätigkeit von Frauen ist heute eine Selbstverständlichkeit. Sie ist die Basis für die finanzielle Unabhängigkeit und Eigenständigkeit. Aber in unseren Köpfen lebt die Rollenverteilung weiter. Es sind noch immer die Frauen, die zur Vereinbarkeit familiärer und beruflicher Pflichten als Teilzeitkräfte arbeiten. Im Jahr 2009 betrug der Frauenanteil bei den Teilzeitbeschäftigten 83,4 %. Der Anteil der Männer, die Erziehungsurlaub nehmen hat sich inzwischen auf 20 % erhöht, allerdings nehmen die meisten Väter nur 2 Monate Elternzeit. Das durchschnittliche Erwerbseinkommen der Frauen lag im Jahr 2010 noch immer 23 % unter dem der Männer. Damit ist Deutschland eines der Schlusslichter in der EU. Dass die geringere Erwerbstätigkeit von Frauen gravierende Folgen für ihre Altersversorgung hat, muss ich Ihnen nicht sagen. Die durchschnittliche Rente einer Frau (516 ) liegt derzeit nur knapp über der Hälfte der durchschnittlichen Rente eines Mannes (984 ). Die noch immer ausgeprägte Rollenteilung in der Partnerschaft sieht nicht nur der Deutsche Juristinnenbund als einen wesentlichen Grund für die unverändert bestehende Entgeltungleichheit in Deutschland. Begünstigt wird diese Situation auch durch das Ehegattensplitting in den Steuerklassen. Für die längst überfällige Abschaffung des Ehegattensplittings sprechen sich zahlreiche Frauenverbände und Vereine aus, u. a. der Deutsche Frauenrat und der Hessische Landesfrauenrat. Voraussetzung sollte jedoch sein, dass die eingesparten Steuern ausschließlich in den Ausbau und die Verbesserung der Kinderbetreuung fließen. Auch in der Wirtschaft sind Frauen in den entscheidende Bereiche stark unterrepräsentiert. Nach den aktuellen Daten der WirtschaftsWoche vom Februar sind nur 5 der 183 Vorstandsposten der 30 größten DAX-Unternehmen von Frauen besetzt. Das ist ein Frauenanteil von 2,7 %. Anfang letzten Jahres gab es nur eine Frau in den gesamten Vorständen der DAX30 Unternehmen. In den Aufsichtsräten dieser Unternehmen beträgt der Frauenanteil auf Arbeitgeberseite 7,8 % und auf Arbeitnehmerseite 18 %. Ich stimme Henrike von Platen, der Präsidentin der Business and Professional Women Germany e. V., zu, die sagt:. Das Scheitern der freiwilligen Selbstverpflichtung zwischen Bundesregierung und Arbeitgeberverbänden aus dem Jahr 2001 zeigt doch, dass sich ohne Gesetz nichts bewegen wird. Eine stärkere Präsenz von Frauen in den Spitzenpositionen der deutschen Wirtschaft ist aber nicht nur eine Gebot der Chancengleichheit und Gerechtigkeit, sondern eine entscheidende Stellschraube zur Verbesserung der Unternehmensführung und kontrolle in Deutschland. Wie sieht es in der Politik aus? 9,6 % betrug der Anteil der Frauen in der Deutschen Nationalversammlung und 8,7 % war der Anteil der weiblichen Abgeordneten im Deutschen Reichstag. 4

5 Auch heute noch liegt der Frauenanteil bei den politischen Abgeordneten unter ihrem Anteil an der Bevölkerung: Im Bundestag beträgt der Frauenanteil 33 %. Im Hessischen Landtag rund 26 %. Im Kreistag 41 %. Im Stadtparlament Baunatal 22 %. Aber immerhin haben wir bereits eine gegenderten Verwaltungsspitze im Rathaus Baunatal. Es gäbe noch sehr viel zur aktuellen Lage der Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern in Deutschland zu sagen. Ich möchte jetzt jedoch lieber all die Frauen sprechen lassen (sinnbildlich), die an dieser Ausstellung mitgewirkt haben. Durch sie erhalten wir einen ganz persönlichen Einblick in das, was Frauensein heute bedeutet, wann Frauen sich gleichberechtigt fühlen und was sie sich für die Zukunft wünschen. Ich bedanke mich ganz herzlich bei allen beteiligten Frauen und insbesondere bei den Frauen, die als Multiplikatorinnen unsere Idee der Ausstellung in ihre Gruppen getragen und für die Umsetzung gesorgt haben. Nicht versäumen möchte ich, ihnen meine Kooperationspartnerinnen vorzustellen: Karen Hackley, Hiltrud Gothmann-Horn, Anette Milas, Veronika Papenhagen, Elvira Sheljaskow und Petra Scholz. 5

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