KfW-Studienkredit. 1. Zinsanpassung zum Roll-over-Termin. 2. Hinweise zur Bearbeitung. An die mit uns in Verbindung stehenden Geschäftspartner

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2 An die mit uns in Verbindung stehenden Geschäftspartner Datum: Rundschreiben: / 2006 Sehr geehrte Damen und Herren, Informationen und Hinweise erhalten Sie zu folgenden Themen: KfW-Studienkredit 1. Zinsanpassung zum Roll-over-Termin 2. Hinweise zur Bearbeitung 1. Zinsanpassung zum Roll-over-Termin Die erste Roll-over-Periode des KfW-Studienkredits, der am 01. April 2006 gestartet ist, ist zu Ende gegangen. Auf Grund der Kapitalmarktentwicklung beträgt der Nominalzins für die Roll-over-Periode vom bis ,95 % p. a. für Neuzusagen und bestehende Darlehen. Die übrigen Konditionen (Zinsaufschlag und Zinsobergrenze) bleiben unverändert. 2. Hinweis zur Bearbeitung Die KfW möchte den anstehenden Roll-over-Termin zum Anlass nehmen, den mitwirkenden Vertriebspartnern zunächst für ihr großes Engagement zu danken. Bislang konnten mehr als Darlehen zugesagt werden. Viele in der Praxis auftretende Fragen und Probleme konnten dank Ihrer Mitwirkung unkompliziert und schnell zu Gunsten der Studierenden gelöst werden. Trotz der sehr positiven Entwicklung des KfW-Studienkredits gibt es auch etwas zu verbessern: Uns erreichen täglich mit den Antragseingängen viele Anlagen, die die KfW nicht benötigt, z. B. Kopien von Ausweisdokumenten, Studienbescheinigungen und weiteren

3 Seite 2 zum Vertriebspartnerrundschreiben für den KfW- Studienkredit 03/ 2006 vom Unterlagen zum Studium. Eine automatisierte Bearbeitung wird in diesen Fällen nicht möglich sein, da wir diese Unterlagen zurücksenden. Wir möchten Sie deshalb bitten, nach der Prüfung der Antragsberechtigung ausschließlich folgende Unterlagen postalisch an die KfW weiter zu leiten: Antragsformular Darlehensangebot ggf. Leistungsnachweis ggf. Formblatt für nicht-deutsche Antragsteller. Entsprechende Hinweise sind auch in der ergänzten Checkliste für Vertriebspartner zu finden, die der Anlage beigefügt ist. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass die Antragstellung erst nach erfolgter Immatrikulation der Studierenden möglich ist. Uns haben in einzelnen Fällen von den Vertriebspartnern frei geschaltete Darlehensanträge erreicht, in denen noch keine gültige Studienbescheinigung vorlag. Ferner bitten wir, darauf zu achten, dass in den Fällen, in denen die Erzeugung eines neuen Darlehensangebotes erforderlich wird, dieses vollständig auszudrucken und bei der Übersendung zu gewährleisten, dass die Antrags-/Vertragsangebotsnummer auf sämtlichen Seiten des Angebots einheitlich ist. Schließlich möchten wir, da vereinzelte Fälle aufgetreten sind, an die sorgfältige Abgleichung der Angaben in den Studienbescheinigungen zu den Fachsemestern mit den Angaben im Antrag erinnern. Die Studierenden erfassen hier versehentlich häufiger die Regelstudienzeit. Und letztlich bitten wir, die Studierenden bei der Erstantragstellung darauf hinzuweisen, dass die künftig halbjährlich vorzulegenden Studienbescheinigungen nicht postalisch bei der KfW einzureichen sind, sondern im Online-Kreditportal zu erfassen und anschließend von einem Vertriebspartner freizuschalten sind. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen gerne die BeraterInnen unseres Infocenters zur Verfügung. Unser Infocenter erreichen Sie per Telefon von Montag bis Freitag im Zeitraum von 07:30 Uhr bis 18:30 Uhr zum Ortstarif unter der Servicenummer , per Fax unter 069 / und per E-Mai unter der Adresse: studienkredit@kfw.de. Wir empfehlen Ihnen, auch den Newsletter-Service im KfW-Beraterforum (zu finden unter "Service/Newsletter und aktuelle Meldungen") zu nutzen. Dort können Sie Newsletter zu unterschiedlichen Themen abonnieren. Sobald ein Rundschreiben verschickt wird, das z. B. über Programm- oder Konditionenänderungen informiert oder Hinweise zur Antragsbearbeitung gibt, werden Sie als Newsletter-Abonnent per benachrichtigt und erhalten gleichzeitig einen

4 Seite 3 zum Vertriebspartnerrundschreiben für den KfW- Studienkredit 03/ 2006 vom Link auf das aktuelle Rundschreiben. Im Archiv des KfW-Beraterforums können Sie auf alle verschickten Rundschreiben zugreifen. Mit freundlichen Grüßen KfW Dr. Sickenberger Dr. Duve Anlage

5 Modellrechnung BAföG - KfW - Darlehen Stand: 01. Oktober 2006 Nachstehende Tabelle listet in den Spalten 1 und 7 monatliche Förderbeträge in einer Schrittweite von 8,00 auf. Durch Ablesen in den Spalten 5 und 11 läßt sich die Gesamtbelastung unter Berücksichtigung der untenstehenden Annahmen ermitteln. Beträge sind auf volle gerundet. Nachfolgende Annahmen gelten für untenstehende Berechnung: Ein Darlehen wird in 12 konstanten Monatsraten jeweils ab Zinsstichtag (1.4./1.10.) ausgezahlt. Nach einer halbjährlichen tilgungsfreien Karenzzeit wird das Darlehen in Annuitäten monatlich nachschüssig getilgt. Bis zum Ende der Karenzzeit werden die Zinsen halbjährlich dem Darlehensbetrag hinzugerechnet. Der Nominalzins gilt für die gesamte Laufzeit als konstant. Die Tilgungszeit beträgt maximal 240 Monate, die Annuitätsrate mindestens 105 ; die Schlußrate kann geringer sein. Schrittweite: 8,00 Zinssatz: 4,61 % p.a. Zinsperiode: Bewilligungszeitr.(BWZ): 12 Monate [----- Auszahlung ] [-- Rückzahlung --] [----- Auszahlung ] [-- Rückzahlung --] im Darlehen Summe insgesamt Anzahl im Darlehen Summe insgesamt Anzahl mtl. BWZ incl. kap. Zinsen Annui- mtl. BWZ incl. kap. Zinsen Annui- Zinsen täten Zinsen täten , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,8

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