Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Investitionen in Deutschland
|
|
- Eva Becke
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Investitionen in Deutschland Gerald Borgdorf Rechtsanwalt/Avukat (Alm.)
2 Über uns Rumpf Rechtsanwälte Rumpf Consulting Unsere Kooperationen in Europa: Deutschland: Stuttgart Berlin Frankfurt München Schweiz: Zürich Österreich: Wien İtalien: Mailand
3 Partner / Thema Die Position Deutschlands Die Zollunion heißt Gemeinsamer Markt. Deutschland stellt die stärkste Wirtschaft Europas dar. Deutschland verfügt über sehr liberale Rahmenbedingungen für die Wirtschaft. Eine charakteristische Besonderheit der deutschen Wirtschaft besteht darin, dass sie zu 80% von mittelständischen Unternehmen getragen wird.
4 Gleichbehandlung ausländischer Investoren Die für deutsche Investoren geltenden Bedingungen gelten auch für ausländische Investoren. Aus diesem Grunde gibt es kein eigenes Gesetz über die ausländischen Investitionen. Zu beachten ist das Außenhandelsgesetz, aus dem sich zugunsten der nationalen Sicherheit und der internationalen compliance Beschränkungen ergeben können, die jedoch im täglichen Außenhandel keine große Rolle spielen. Das deutsche Ausländerrecht enthält verschiedene Beschränkungen, die nicht für EU-Bürger gelten. Die Hindernisse können jedoch überwunden werden.
5 Staat und Recht Deutschland verfügt über eine liberale Verfassung. Das Justizsystem ist verlässlich und arbeitet schneller als die meisten Systeme der anderen EU- Staaten. Deutschland ist ein Bundesstaat. Die Bundesländer haben auf einigen wichtigen Gebieten Gesetzgebungsbefugnisse, die auch den ausländischen Investor betreffen. Daher muss bei einer Investition nicht nur Bundesrecht, sondern auch Landesrecht beachtet werden. Das Baurecht ist zum Beispie in einem Baugesetzbuch des Bundes geregelt, wichtige Dinge finden sich aber auch in den Landesbaugesetzen. Jedes Bundesland verfolgt eine eigene Außenwirtschaftspolitik und Wirtschaftspolitik. Jedes Bundesland bietet Vorteile eigener Art.
6 Justiz Ordentliche Gerichtsbarkeit: Örtliche Gerichte Berufung Revision Verwaltungsgerichtsbarkeit: Örtliche Gerichte Berufung Revision Verfassungsgerichtsbarkeit: Bundesverfassungsgericht Landesverfassungsgerichte; EGMR Auch die Gerichtsbarkeit der EU hat Einfluss. Das Prozessrecht folgt rechtsstaatlichen Regeln. Außerdem gibt es die Grundsätze der Beschleunigung und der Prozessökonomie
7 Zoll und Devisen Waren, die von außerhalb der EU importiert werden, sind zollfrei, wenn es sich um Investitionsgüter handelt. Waren, die erst einmal in die EU gelangt sind, können innerhalb der EU frei bewegt werden. Der Kapitaltransfer ist frei, es gibt aber Meldepflichten. Ab Euro müssen grenzüberschreitende Zahlungen der Deutschen Bundesbank gemeldet werden. Wer von außerhalb in die EU einreist oder ausreist, muss Beträge ab Euro beim Zoll angeben.
8 Der Eintritt ausländischer Investoren in den deutschen Markt Ausländische Investoren können wie deutsche Unternehmer individuell Personen- und Kapitalgesellschaften gründen oder Niederlassungen errichten und auf dem deutschen Markt tätig werden. Die Gründung von Kapitalgesellschaften, die Beteiligung an Handelsgesellschaften und die Errichtung von Niederlassungen setzen keine Aufenthaltserlaubnis voraus. Die Gründung von Verbindungsbüros ist frei. Das Visumsproblem ist noch nicht gelöst. Es kann aber überwunden werden.
9 Die GmbH 1 Die GmbH ähnelt im Großen und Ganzen der GmbH in der Türkei. Das Mindeststammkapital beträgt Euro. Bei vollständiger Einzahlung des Kapitals haften die Gesellschafter, anders als in der Türkei, nicht für öffentliche Forderungen. Die Gesellschafter sind nicht verpflichtet, sich in Deutschland aufzuhalten. In einzelnen Gebieten wird verlangt, dass keine Einreisehindernisse bestehen dürfen.
10 GmbH 2 Die GmbH kann durch einen einzigen Geschäftsführer geführt werden. Der Geschäftsführer muss kein Gesellschafter sein. Die GmbH kann durch eine einzelne Person gegründet werden. Die mit einem Euro zu gründende GmbH (Unternehmergesellschaft) macht nur für kleine Unternehmen Sinn, die durch eine einzelne Person gegründet und geführt werden.
11 Aktiengesellschaft Die AG weist wichtige Unterschiede gegenüber der türkischen AG auf. Das Mindestkapital beträgt Euro. Die AG kann als Ein-Personen-Gesellschaft gegründet werden. Der Vorstand ist das Verwaltungsorgan, das durch den Aufsichtsrat ernannt und kontrolliert wird. Der Aufsichtsrat hat mit der Revisionsstelle (Prüfer) in der Türkei nichts zu tun. Der Vorstand kann aus einer Person bestehen. Der Aufsichtsrat muss aus drei Personen bestehen.
12 Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) 1 Die SE (Societas Europea) ist Gründern mit Sitz in der EU vorbehalten. Allerdings kann eine Person, die ihren Wohnsitz nicht in der Türkei hat, eine gegründete SE übernehmen. Das Mindestkapital beträgt Euro. In der Praxis wird die SE meist als Holding gegründet (z.b. Porsche SE, Allianz SE). Die SE kann als Ein-Personen-Gesellschaft gegründet werden.
13 Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) 2 Auch wenn die SE der AG ähnelt, so verfügt sie nicht über einen Aufsichtsrat. Die SE wird in allen EU-Staaten anerkannt. Sie kann problemlos von einem Staat in den anderen umziehen. Der Vorstand kann aus einer einzigen Person bestehen. Die Geschäftsführung obliegt in der Regel einem Geschäftsführer.
14 Immobilien Der Erwerb von Immobilien ist für jedermann frei. Beschränkungen wie in der Türkei gibt es in der Türkei nicht. Es gibt aber bestimmte Nutzungsbeschränkungen im öffentlichen Interesse. Die Spekulation mit Immobilien ist schwierig. Bei der Projektentwicklung muss auf Mitspracherechte von Gemeineden geachtet werden. Bebauungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Dabei wird der lokalen wirtschaftlichen Entwicklung Rechnung getragen.
15 Steuern- 1 Unternehmerische Aktivitäten werden besteuert, insbesondere über die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Erbschafts- und Schenkungssteuer. Die Körperschaftsteuer ist eine Bundessteuer in Höhe von 15% des Gewinns, während diegemeinden außerdem eine Gewerbesteuer erheben. Die Steuerbelastung kann 30% übersteigen. Bei der Gewerbesteuer werden manchmal Erleichterungen gewährt. Je nach Umfang der Investition kann u.u. auch verhandelt werden. Eine der türkischen Praxis vergleichbare Abgeltungssteuer gibt es nicht.
16 Steuern 2 Unternehmen, die keinen Gewinn machen, zahlen keine Körperschaftsteuer und keine Gewerbesteuer. Steuervorauszahlungen werden hier nicht verlangt. Die Umsatzsteuer kann auch erstattet werden, wenn das Unternehmen selbst keine Umsatzsteuer einnimmt. Zur Erleichterung von Steuerlasten können bestimmte Gesellschaftsformen günstig sein. So kann zum Beispiel, anders als in der Türkei, eine GmbH & Co. KG, also eine KG mit einer Kapitalgesellschaft als Komplementär gegründet werden. Zwischen Deutschland und der Türkei besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen.
17 Sonstiges... Das deutsche Arbeitsrecht unterscheidet sich vom türkischen Arbeitsrecht. Das deutsche Arbeitsrecht kennt keine Dienstaltersentschädigung. Leiharbeit ist einfacher möglich. Das Verwaltungsrecht (Nahrungsmittel, Energie, Arzneimittel, Telekommunikation, Bankwesen, Kapitalmarkt etc.) kann Auswirkungen auf die Investition haben. Die Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft und des Volkes können Auswirkungen auf ausländische Investitionsvorhaben haben. Es gibt z.b. Einspruchsrechte gegen Bebauungspläne. In Deutschland spielt compliance eine herausragende Rolle.
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Rechtsanwalt Gerald Borgdorf RRLex RUMPF RECHTSANWÄLTE Lenzhalde 68 D Stuttgart Tel Fax info@rumpf-legal.com
INHALTSVERZEICHNIS. Zusammenfassung Zuständiges Ressort / Betroffene Amtsstellen 2
1 INHALTSVERZEICHNIS Zusammenfassung Zuständiges Ressort / Betroffene Amtsstellen 2 I. Bericht der Regierung 3 1. Ausgangslage 3 2. Anlass / Notwendigkeit der Vorlage 4 3. Schwerpunkte der Richtlinien
MehrINHALT. Inhalt. Vorwort 13
INHALT Inhalt Vorwort 13 1 Die Türkei auf ihrem Weg in die EU 15 1.1 Bedeutung der Beitrittsverhandlungen 15 1.2 Zollunion 16 Allgemein 16 Gleiche Voraussetzungen 17 Abbau der Zölle 18 Harmonisierung der
MehrInhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1. Der Wirtschaftsstandort Rumänien 2. Gesellschaftsrecht
Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 13 1. Der Wirtschaftsstandort Rumänien... 15 1.1 Land und Bevölkerung... 15 1.2 Politisches System... 16 1.3 Wirtschaft... 16 1.4 Arbeitsmarkt...
Mehr7 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform
1 2 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform (Kapitelübersicht) 3 Gewerberecht 1/3 Tätigkeit unterliegt der Gewerbeordnung, wenn sie selbstständig ausgeübt wird (auf eigene Rechnung und Gefahr), sie wiederholt
Mehr5.3.7.3 Rechtsformen. 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen. Businessplanung Seminar
5.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen 3.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.4 Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts
MehrInvestitionen und Steuern in Rumänien
Investitionen und Steuern in Rumänien Doing Business in Romania Herausgegeben von Mag. Harald Galla Dr. Franz Haimerl nwb lalde Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 1. Der Wirtschaftsstandort Rumänien 15
MehrRechtliche Fragen klären
Welche Tätigkeiten unterliegen der Gewerbeordnung? Voraussetzungen, um einen Gewerbeschein zu bekommen allgemeine Voraussetzungen 1/3 Voraussetzungen, um einen Gewerbeschein zu bekommen besondere Voraussetzungen
MehrGO NORTH: WINDENERGIE IN SCHWEDEN
GO NORTH: WINDENERGIE IN SCHWEDEN GESELLSCHAFTS- UND STEUERRECHTLICHE ASPEKTE Dr. Ragnar Könemann 30.11.2016 INVESTIEREN IN SCHWEDEN ALLGEMEINES Schweden ist Mitglied der EU und Mitglied der OECD Steuerrechtliche
MehrGesellschaftsgründung in der Türkei
1 Arbeit und Aufenthalt in der Türkei Die Türkeispezialisten Gesellschaftsgründung in der Türkei (Kapitalgesellschaft, Niederlassung, Verbindungsbüro) RUMPF RECHTSANWÄLTE Lenzhalde 68 70192 Stuttgart Fon
MehrGrenzüberschreitende Leistungen mit Schwerpunkt CZ, HU und SK
Grenzüberschreitende Leistungen mit Schwerpunkt CZ, HU und SK Steuerliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten Dr. Wilfried Serles IB Grant Thornton Consulting, k.s. Wien, 1. Dezember 2011 Besondere
MehrAktiengesellschaft (AG) Liechtenstein
Aktiengesellschaft (AG) Liechtenstein I. Juristische Struktur der Aktiengesellschaft (AG) 1. Begriff 2. Zweck 3. Gründung 4. Grund- bzw. Mindestkapital 5. Firmenname 6. Organisation 6.1. Oberstes Organ
MehrRechtsformwahl. Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004. Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004 Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Leistungsspektrum Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Consulting Corporate Finance
MehrHandels-/Dienstleistungsgesellschaft
I. Begriff der Handels-/Dienstleistungsgesellschaft II. Juristische Struktur der Handels-/Dienstleistungsgesellschaft 1. Rechtsform 1.1. Handelsgesellschaften im eigentlichen Sinne 1.2. Handelsvereinigungen
MehrDIE QUAL DER WAHL: WELCHE RECHTSFORM PASST ZU MIR
I. STEUERLICHE ÜBERLEGUNGEN 1. Die Gewinne von Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern werden jeweils gesondert besteuert. Die Besteuerung bei den Gesellschaftern erfolgt erst nach Gewinnausschüttung.
MehrBuse Heberer Fromm Rechtsanwalt Nezih Ülkekul Vortrag am 05.05.2011 in Vilnius
Buse Heberer Fromm Rechtsanwalt Nezih Ülkekul Vortrag am 05.05.2011 in Vilnius Thema des Vortrags Freier Arbeitsmarkt in Deutschland neue Möglichkeiten für die litauischen Exporteure Rechtliche Rahmenbedingungen
MehrEntscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht
Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht 1. Haftung 2. Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung 3. Entnahmerechte 4. Leitungsbefugnis
MehrGeothermie in der Türkei. Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Rumpf 01.10.2015
Geothermie in der Türkei Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Rumpf 2 Wir über uns Seit 25 Jahren auf die deutsch-türkischen Geschäfts- und Rechtsbeziehungen spezialisiert. Know-how zum türkischen Recht am
MehrKommunale Beteiligungen und Besonderheiten aus dem anhängigen Privatrecht in der Praxis
Kommunale Beteiligungen und Besonderheiten aus dem anhängigen Privatrecht in der Praxis 9. Kommunal-Börse, 29.04.2014 Prof. Dr. Holger Kröninger Fachanwalt für Verwaltungsrecht Agenda I. Einführung II.
MehrProf. Dr. Claudia Ossola-Haring. Steuerbelastungsvergleiche verschiedener Rechtsformen. Kompaktwissen für Berater. Steuerlasten im Vergleich
Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring Steuerlasten im Vergleich Steuerbelastungsvergleiche verschiedener Rechtsformen Kompaktwissen für Berater Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring Steuerlasten im Vergleich Steuerbelastungsvergleiche
MehrGutachten. Betriebsstätten in Italien
Gutachten Betriebsstätten in Italien Definition Betriebsstätte Immer, wenn eine Verkaufstätigkeit über eine feste Geschäftseinrichtung oder einen abhängigen Mitarbeiter ausgeübt wird, liegt eine Betriebsstätte
MehrWebinar: Niederlassungsgründung in der Schweiz
Title of the presentation Date Webinar: Niederlassungsgründung in der Schweiz 22.01.2014 1 Title of the presentation Date Wer ist online und wie läuft das Webinar ab? Michael Rössler Anette Groschupp Michael
MehrSteuer gemäss Ziff. 2.3 Bst. bb CHF (0.6 Promille von CHF 1' ) (Steuerbetrag für eine Einheit) effektiver Steuerbetrag CHF
Volkswirtschaftsdepartement Amt für Wirtschaft Wirtschaftsförderung Bahnhofstrasse 15 Postfach 1187 CH-6431 Schwyz Telefon +41 41 819 16 34 Telefax +41 41 819 16 19 www.schwyz-wirtschaft.ch Grundzüge der
MehrGriechenland. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems
Gesellschaftsformen Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni 2012 1 Euro (pl.: Euro) = 100 Cent (ISO-Code: EUR) Landeswährung Mattig Management
MehrBusinessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg 2010 Seminarprogramm
Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg 2010 Seminarprogramm I 1 Vertiefungsseminar 8 Die richtige Rechtsform wählen Hans-Joachim Schwenke, Rechtsanwalt und Notar Dr. Natan Hogrebe, Rechtsanwalt Schwenke
MehrKonstitutive Entscheidungshilfen zur Unternehmensgründung in der Republik Rumänien
Wirtschaft Mathias Szegedi-Kirr Konstitutive Entscheidungshilfen zur Unternehmensgründung in der Republik Rumänien Diplomarbeit Fachhochschule Deggendorf Fachbereich Betriebswirtschaft Konstitutive Entscheidungshilfen
MehrDie Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
GESELLSCHAFTSRECHT - GR39 Stand: Oktober 2016 Ihr Ansprechpartner Ass. Georg Karl E-Mail georg.karl@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-610 Fax (0681) 9520-689 Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
MehrFirmengründung in Deutschland für Schweizer Unternehmen
Referent: Dipl. Finanzwirt (FH) Roland Wetzel Vereid. Buchprüfer, Steuerberater Geschäftsführer I.N.T. Treuhand GmbH I.N.T. Treuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wiesentalstrasse 74a 79539 Lörrach
MehrDie Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft (AG) Bearbeitet von Günter Seefelder 1. Auflage 2017. Taschenbuch. 124 S. Softcover ISBN 978 3 95554 248 1 Format (B x L): 17 x 24 cm Recht > Handelsrecht, Wirtschaftsrecht > Gesellschaftsrecht
MehrWie gründe und führe ich eine GmbH / AG in Bulgarien Rechtliche Rahmenbedingungen für ausländische Investoren
Wie gründe und führe ich eine GmbH / AG in Bulgarien Rechtliche Rahmenbedingungen für ausländische Investoren Stand: März 2010 2 Wie gründe und führe ich eine GmbH / AG in Bulgarien Rechtliche Rahmenbedingungen
MehrInhaltsübersicht. Vorwort... V. Inhaltsverzeichnis... IX Abkürzungsverzeichnis... XIII
K Vorwort............................ V Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis....................... IX Abkürzungsverzeichnis.................... XIII 1. Vorüberlegungen.................... 1 2. Wie fängt
MehrKörperschaftsteuer (KöSt)
Körperschaftsteuer (KöSt) Der Körperschaftsteuer ihv. 25% unterliegt das Einkommen von juristischen Personen Das Steuerrecht unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen. Die natürlichen
MehrFragen und Antworten zur GmbH und zu Personengesellschaften
Rechtsformenvergleich: Merkblatt Fragen und Antworten zur GmbH und zu Personengesellschaften Inhalt 1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 1.1 Fragen und Antworten zu den gesetzlichen 1.2 Fragen
MehrDie Autorinnen 3. Einstieg in die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen der Unternehmensnachfolge 4
Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Die Autorinnen 3 Einstieg in die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen der Unternehmensnachfolge 4 I. Rechtliche Rahmenbedingungen 4 1. Erbrechtliche Grundlagen 4 a) Das
MehrInvestitionen und Steuern in Rumänien
Investitionen und Steuern in Rumänien Doing Business in Romania Bearbeitet von WP StB Harald Galla, WP StB Dr. Franz Haimerl 2., aktualisierte Auflage 2012 2012. Taschenbuch. 192 S. Paperback ISBN 978
MehrOffene Handelsgesellschaft (ohg)
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51957 Offene Handelsgesellschaft (ohg) Inhalt: 1. Was ist eine ohg?...2 2. Wie wird eine ohg gegründet? Was sind die wichtigsten Voraussetzungen
MehrWiederholungsfragen zur Vorlesung Grundlagen des Steuerrechts. 3. Darf die Erhebung von Steuern daneben auch anderen Zwecken dienen?
I. Die Steuer im System der Abgaben 1. Wie definiert man den Begriff der Steuer? Welches ist das ausschlaggebende Wesensmerkmal dieses Begriffs? 2. Welches ist der Hauptzweck der Besteuerung? 3. Darf die
MehrRechtliche Fragen klären
Welche Tätigkeiten unterliegen der Gewerbeordnung? Voraussetzungen, um einen Gewerbeschein zu bekommen allgemeine Voraussetzungen 1/3 Voraussetzungen, um einen Gewerbeschein zu bekommen besondere Voraussetzungen
MehrLebensmittelpunkt in Spanien
Lebensmittelpunkt in Spanien Fragen zur Steuerpflicht & Ansässigkeit Oktober 2009 www.europeanaccounting.net www.strunk-kolaschnik.de Nichts muss so sein, nur weil es immer so gewesen ist. Memorandum Seite
MehrKroatien. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems. Gesellschaftsformen Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen
Gesellschaftsformen Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni 2012 1 Kuna (pl.: Kuna) = 100 Lipa (ISO-Code: HRK) Landeswährung Mattig Management
MehrRechtsformen von Unternehmen Vor- und Nachteile
Rechtsformen von Unternehmen Vor- und Nachteile!A&C Gesellschaft für Mittelstandsberatung mbh Sandgasse 51 67459 Böhl-Iggelheim Tel.: (0) 63 24-97 99 49 Fax: 64 14 0 E-Mail: info@ac-mittelstand.de Internet:
MehrCETA Aktuell. Rechtliche und handelspolitische Aspekte
CETA Aktuell Rechtliche und handelspolitische Aspekte Silke Helmholz, Referatsleiterin Internationales Wirtschaftsrecht u. internationale Handelspolitik, IHK Region Stuttgart 2016 IHK Region Stuttgart
MehrSteuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)
Steuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) Alternatives Outsourcing im Konzern Susanne Schreiber, Lovells München 15. Juni 2004 Besteuerungskonzept Kein einheitliches
MehrRechtsformwahl eine Übersicht der wichtigsten Kriterien
Rechtsformwahl eine Übersicht der wichtigsten Kriterien I. Hinweise II. Einzelunternehmen III. Offene Handelsgesellschaft (OHG) IV. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) V. Kommanditgesellschaft (KG)
MehrFachverband Hotellerie. Hotelbuchung im Internet Anwendbares Recht B2B
Fachverband Hotellerie Hotelbuchung im Internet Anwendbares Recht B2B Information, Stand 23.1.2013 Anwendbares Recht für Hotelbuchungen im Internet zwischen österreichischem Hotelier und ausländischem
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
Mehr13 des Handelsgesetzbuch (HGB)
13 des Handelsgesetzbuch (HGB) 13 Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz im Inland (1) Die Errichtung einer Zweigniederlassung ist von einem Einzelkaufmann oder einer juristischen Person beim Gericht
MehrGesellschaftsrecht. Dr. Carsten Schäfer. von. o. Professor an der Universität Mannheim. 3., neu bearbeitete Auflage
Gesellschaftsrecht von Dr. Carsten Schäfer o. Professor an der Universität Mannheim 3., neu bearbeitete Auflage Verlag C. H. Beck München 2013 Inhaltsverzeichnis Abkürziingsverzeichnis Verzeichnis der
MehrBetrieb und Steuer. Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre
Betrieb und Steuer Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre Von DR. GERD ROSE Steuerberater Universitätsprofessor der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln Fünftes Buch Grundzüge
MehrDie Genossenschaft Rechtliche und steuerliche Aspekte
Die Genossenschaft Rechtliche und steuerliche Aspekte Dipl.-oec. Konrad Bobinger Steuerberater München Referent: Dipl.-oec. Konrad Bobinger Steuerberater Genossenschaftsverband Bayern e. V. München Türkenstraße
Mehr1st High Speed Business Meeting in Bratislava
1st High Speed Business Meeting in Bratislava Steuerliche Aspekte in der Slowakei 02.06.2014 MMag. Klaus Krammer Partner TPA Horwath Ing. Peter Danovsky Partner TPA Horwath Mitglied von Crowe Horwath International
MehrInhalt. I Daten & Fakten Türkei Geographie Lage Landschaftsbild und Klima Städte 19
Inhalt I Daten & Fakten Türkei 15 1.1 Geographie 15 1.1.1 Lage 16 1.1.2 Landschaftsbild und Klima 17 1.1.3 Städte 19 1.2 Menschen und Kultur 20 1.2.1 Bevölkerung 20 1.2.2 Sprache 21 1.2.3 Religion 23 1.2.4
MehrFirmengründung in Österreich. Tax l Accounting l Audit l Advisory
Tax l Accounting l Audit l Advisory Firmengründung in Österreich Bei der Errichtung einer Holdinggesellschaft sind Überlegungen in Zusammenhang mit Besteuerung von Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinnen
MehrZielgerichtet arbeiten
Zielgerichtet arbeiten Steuertermine 2014 Zielgerichtet arbeiten Langfristig unterstützen wir unsere Mandanten bei der Planung und Steuerung ihres Unternehmens für beste wirtschaftliche Ergebnisse. Mit
MehrUnternehmensteuerreform 2008
Unternehmensteuerreform 2008 - So können Sie bares Geld sparen! Seite 1 Steuerliche Unterschiede zwischen dem Einzelunternehmen und der GmbH Steuerarten Steuersätze Freibeträge Einzelunternehmen Einkommensteuer
MehrFirmengründung in der Türkei
1 Arbeit und Aufenthalt in der Türkei Die Türkeispezialisten Firmengründung in der Türkei (Kapitalgesellschaft, Niederlassung, Verbindungsbüro) RUMPF RECHTSANWÄLTE Lenzhalde 68 70192 Stuttgart Fon +49
MehrSp.zo.o. - die polnische GmbH die GmbH-Gründung in Polen. von Rechtsanwalt Andreas Martin - Kanzlei Stettin (seit 2005)
Sp.zo.o. - die polnische GmbH die GmbH-Gründung in Polen von Rechtsanwalt Andreas Martin - Kanzlei Stettin (seit 2005) Kanzlei Stettin (Zentrum)- Wojska Polskiego 31/3-70-473 Stettin Tel: DE 039754 52884
MehrÜberblick über die häufigsten Gesellschaftsformen
Überblick über die häufigsten sformen I. Personengesellschaften Offene OG 2 alle haften persönlich, solidarisch und unbeschränkt keine Formerfordernisse notwendig Ges entsteht erst Personen-, Sach Fantasiefirma
MehrKoNet-Existenzgründerseminar 5. November 2011
KoNet-Existenzgründerseminar 5. November 2011 Diplom-Kaufmann Jürgen Seil Wirtschaftsprüfer/Steuerberater www.wts-koblenz.de 1 Überblick 1. Entscheidungskriterien für die Rechtsformwahl 2. Rechtsformen
MehrMögliche Unternehmensformen (Filiale, Betriebsstätte, usw.), Unternehmensgründung mit ausländischem Kapital, Eigentumsund Grundstückserwerb
Mögliche Unternehmensformen (Filiale, Betriebsstätte, usw.), Unternehmensgründung mit ausländischem Kapital, Eigentumsund Grundstückserwerb apl. radc. Aleksandra Król Räffler, LL.M. Welche Unternehmensformen
MehrRECHTLICHE UND STEUERLICHE RAHMENBEDINGUNGEN IN KROATIEN
Schön Mikulic Rechtsanwälte, Cuvilliésstraße 14, 81679 München, www.eu-law.biz RECHTLICHE UND STEUERLICHE RAHMENBEDINGUNGEN IN KROATIEN - E I N I N V E S T I T I O N S L E I T F A D E N - ALLGEMEINES Kroatien
MehrWahl der Rechtsform. Allgemeines GESELLSCHAFTSRECHT - GR01
GESELLSCHAFTSRECHT - GR01 Stand: Oktober 2016 Ihr Ansprechpartner Ass. Georg Karl E-Mail georg.karl@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-610 Fax (0681) 9520-689 Wahl der Rechtsform Allgemeines Die Entscheidung
MehrDie wirtschaftliche Bedeutung der Schweizer Privatversicherer. November 2012
Die wirtschaftliche Bedeutung der Schweizer Privatversicherer November 2012 2 Herausgeber: Schweizerischer Versicherungsverband (SVV) Conrad-Ferdinand-Meyer-Strasse 14 Postfach 4288 CH-8022 Zürich Tel.
MehrCheckliste für Unternehmensgründer
Checkliste für Unternehmensgründer Firmenbezeichnung festlegen Keine unwahren oder irreführenden Angaben Es darf am selben Ort kein anderes bereits im Handelsregister eingetragenes Unternehmen mit derselben
MehrGrundrisse des Rechts. Gesellschaftsrecht. von Prof. Dr. Carsten Schäfer. 3., neu bearbeitete Auflage
Grundrisse des Rechts Gesellschaftsrecht von Prof. Dr. Carsten Schäfer 3., neu bearbeitete Auflage Gesellschaftsrecht Schäfer schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
MehrSpanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Körperschaftsteuer. Rechtsstand
Asesoría Gestoría Steuerberatung Tax Accountancy Consulting Belastungsvergleich bei der Körperschaftsteuer Rechtsstand Oktober 2009 www.europeanaccounting.net Steuerbelastungsvergleich - Körperschaftsteuer
MehrD R BANNAS. Skript. Wirtschaftsrecht STEUERLEHRGÄNGE. Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht
STEUERLEHRGÄNGE D R BANNAS Skript Wirtschaftsrecht Bürgerliches Recht Handelsrecht Gesellschaftsrecht Europarecht Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung 2017 Steuerlehrgänge Dr. Bannas Raiffeisenstr.
MehrSteuer von Einkommen juristischer Personen ( Körperschaftsteuer) Rechtsgrundlage
Steuer von Einkommen juristischer Personen ( Körperschaftsteuer) Rechtsgrundlage Die Rechtsgrundlage für die polnische Körperschaftsteuer wird mit dem Gesetz von 15. Februar 1992 über Steuer von Einkommen
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur Literaturhinweise
Abkürzungsverzeichnis Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur Literaturhinweise XIII XVII XIX 1. Teil. Grundlagen 1. Vorbemerkung: Prüfungsstoff im Gesellschaftsrecht 1 2. Begriff des Gesellschaftsrechts
Mehr6. Was ist mit der Sozialversicherung 7. Beteiligung und Verkauf. 8. Kosten und Steuern
Unternehmensformen 1. Haftungsbeschränkung 2. Unternehmensformen mit Haftungsbeschränkung 3. Unternehmensformen ohne Haftungsbeschränkung 4. Möglichkeiten für Einzelpersonen 5. Möglichkeiten für mehr als
MehrNovelle des Genossenschaftsgesetzes Die wichtigsten Änderungen des GenG, deren Zusammenstellung und Erläuterung
Novelle des Genossenschaftsgesetzes Die wichtigsten Änderungen des GenG, deren Zusammenstellung und Erläuterung Pfaffenhofen, 22.10.2017 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns
Mehr20. Juni 2017/ RWGV. Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Unternehmen auf dem Weg zu einer Gesellschaft von Teilhabern?
i 20. Juni 2017/ RWGV Mitarbeiterkapitalbeteiligung in auf dem Weg zu einer Gesellschaft von Teilhabern? Gliederung Allgemeines zur Genossenschaftsgründung Genossenschaftliche Ausprägung einer Mitarbeiterbeteiligung
MehrDie offene Handelsgesellschaft
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht Dokument-Nr. 51957 März 2009 Merkblatt zur Rechtsform Inhalt: Die offene Handelsgesellschaft 1. Was ist eine ohg?... 2 2. Wie wird eine ohg gegründet? Was sind die
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 4 GZ. RV/0585-W/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Y-GmbH als Rechtsnachfolger der X- B.V., Zweigniederlassung Österreich, vertreten durch
MehrInhaltsverzeichnis. Seite Geleitwort...V Vorwort... VII Abkürzungsverzeichnis...XIX
XV Seite Geleitwort...V Vorwort... VII Abkürzungsverzeichnis...XIX A. Hintergründe, historische Entwicklung und Grundkonzeption...1 I. Betriebswirtschaftliche und rechtliche Bedeutung von Rechtsformen...13
MehrDie zweckmäßige Gesellschaftsform
S. Buchwald/Tiefenbacher/Dernbach Die zweckmäßige Gesellschaftsform nach Handels- und Steuerrecht von Rechtsanwalt Dr. Erhard Tiefenbacher Heidelberg und Rechtsanwalt Jürgen Dernbach Heidelberg 5., nauhearbeitete
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrRechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)
Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,
MehrRechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)
Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,
MehrRechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)
Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,
MehrRECHTSFORMVERGLEICH. Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG) Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt))
RECHTSFORMVERGLEICH Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,
MehrÜberblick über die häufigsten Gesellschaftsformen
Überblick über die häufigsten sformen I. Personengesellschaften Offene OG 2 alle haften persönlich, solidarisch und unbeschränkt keine Formerfordernisse notwendig Ges entsteht erst Personen-, Sach Fantasiefirma
MehrRechtsformvergleich. Einsatz ohne Umwege
Einsatz ohne Umwege Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,
Mehr5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform
1 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 2 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform (Kapitelübersicht) Geschäftsidee Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen erbracht werden, um die Geschäftsidee
MehrRechtsformvergleich. Profitieren Sie von neuen Ansichten für bessere Aussichten. Personen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich
Profitieren Sie von neuen Ansichten für bessere Aussichten. Rechtsformvergleich Personen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex.
MehrMünchen im November 2016
Ass. IHK für München und Oberbayern Tel.: 089 5116-1259 Fax: 089 5116-81259 E-Mail: markus.neuner@muenchen.ihk.de München im November 2016 Kriterien zur Rechtsformwahl Haftung Gründungsaufwand Laufender
MehrKANZLEI KRÜGER Steuerberater Rechtsanwalt DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei Unternehmensgründungen
DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei 2012 ÜBERBLICK 1. Die wichtigsten Rechtsformen 2. Grundsätze für die Entscheidung 3. Merkmale der einzelnen Rechtsformen 2012 Die wichtigsten RECHTSFORMEN für Existenzgründer
MehrAnlage zum Tagesordnungspunkt 5
Ahmad Al-Sayed Wohnort: Doha, Qatar Geboren: 5. Juli 1976 Ausbildung: LLB Bachelor of Law LLM Master of Law Master of Business Administration (MBA) Berufliche Tätigkeit: Chief Executive Officer der Qatar
MehrDoppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich - Überblick
Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich - Überblick Mit Frankreich gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftsteuer, Schenkungssteuer Nachstehende
MehrImmobiliengesellschaft Luxemburg
Immobiliengesellschaft Luxemburg I. Begriff der Immobiliengesellschaft 1. Rechtsform 2. Gründung II. Steuerliche Aspekte 1. Besteuerung der Erträge aus Immobilienveräußerungen 2. Besteuerung von Anteilveräußerungsgewinnen
MehrTÆT PÅ DIG. Firmengründung in Dänemark
TÆT PÅ DIG Firmengründung in Dänemark Über uns Sønderjyllands Revision ist ein Staatlich Autorisiertes Wirtschaftprüferunternehmen, das im Deutsch-Dänischen Grenzgebiet das führende Prüfer-/Steuerberater
MehrInformationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner
Deckblatt Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner 1 Tochter-GmbH Für welchen Zweck gründet man eine Tochter GmbH (Beispiele) Ø Ausgliederung umgrenzter Tätigkeiten Ø Durchführung eines jährlichen
MehrMontenegro. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems
Gesellschaftsformen Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni 2012 1 Euro (pl.: Euro) = 100 Cent (ISO-Code: EUR) Landeswährung Mattig Management
MehrBettina Schmidt, Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte, Frankfurt am Main. Existenzgründung. Die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform
Bettina Schmidt, Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte, Frankfurt am Main Existenzgründung Die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform Die Referentin seit 1996 zugelassene Rechtsanwältin 2003 Gründung
Mehr1. Kapitel Bewertungsgesetz
I. Grundlagen 1. Kapitel Bewertungsgesetz I. Grundlagen 1. Zweck und Anwendung des BewG. Das Bewertungsgesetz sollte die Bewertung der Wirtschaftsgüter für das gesamte Steuerrecht einheitlich regeln. Es
MehrAbkürzungsverzeichnis 15 Literaturverzeichnis 19 Materialienverzeichnis 25 Rechtsprechungsverzeichnis 31 Rechtsquellenverzeichnis 33.
Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis 15 Literaturverzeichnis 19 Materialienverzeichnis 25 Rechtsprechungsverzeichnis 31 Rechtsquellenverzeichnis 33 Einleitung 41 I. Einführung in die Europäische Aktiengesellschaft
MehrStiftung oder Trust? Wir helfen Ihnen bei Ihrer Entscheidung!
Stiftung oder Trust? Wir helfen Ihnen bei Ihrer Entscheidung! 1 Inhaltsübersicht 1. Stiftungen in der Schweiz 1.1 Gründung der Stiftung 1.2 Steuerliche Aspekte 1.3 Kosten bei Gründung sowie laufender Art
Mehr