Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Investitionen in Deutschland

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1 Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Investitionen in Deutschland Gerald Borgdorf Rechtsanwalt/Avukat (Alm.)

2 Über uns Rumpf Rechtsanwälte Rumpf Consulting Unsere Kooperationen in Europa: Deutschland: Stuttgart Berlin Frankfurt München Schweiz: Zürich Österreich: Wien İtalien: Mailand

3 Partner / Thema Die Position Deutschlands Die Zollunion heißt Gemeinsamer Markt. Deutschland stellt die stärkste Wirtschaft Europas dar. Deutschland verfügt über sehr liberale Rahmenbedingungen für die Wirtschaft. Eine charakteristische Besonderheit der deutschen Wirtschaft besteht darin, dass sie zu 80% von mittelständischen Unternehmen getragen wird.

4 Gleichbehandlung ausländischer Investoren Die für deutsche Investoren geltenden Bedingungen gelten auch für ausländische Investoren. Aus diesem Grunde gibt es kein eigenes Gesetz über die ausländischen Investitionen. Zu beachten ist das Außenhandelsgesetz, aus dem sich zugunsten der nationalen Sicherheit und der internationalen compliance Beschränkungen ergeben können, die jedoch im täglichen Außenhandel keine große Rolle spielen. Das deutsche Ausländerrecht enthält verschiedene Beschränkungen, die nicht für EU-Bürger gelten. Die Hindernisse können jedoch überwunden werden.

5 Staat und Recht Deutschland verfügt über eine liberale Verfassung. Das Justizsystem ist verlässlich und arbeitet schneller als die meisten Systeme der anderen EU- Staaten. Deutschland ist ein Bundesstaat. Die Bundesländer haben auf einigen wichtigen Gebieten Gesetzgebungsbefugnisse, die auch den ausländischen Investor betreffen. Daher muss bei einer Investition nicht nur Bundesrecht, sondern auch Landesrecht beachtet werden. Das Baurecht ist zum Beispie in einem Baugesetzbuch des Bundes geregelt, wichtige Dinge finden sich aber auch in den Landesbaugesetzen. Jedes Bundesland verfolgt eine eigene Außenwirtschaftspolitik und Wirtschaftspolitik. Jedes Bundesland bietet Vorteile eigener Art.

6 Justiz Ordentliche Gerichtsbarkeit: Örtliche Gerichte Berufung Revision Verwaltungsgerichtsbarkeit: Örtliche Gerichte Berufung Revision Verfassungsgerichtsbarkeit: Bundesverfassungsgericht Landesverfassungsgerichte; EGMR Auch die Gerichtsbarkeit der EU hat Einfluss. Das Prozessrecht folgt rechtsstaatlichen Regeln. Außerdem gibt es die Grundsätze der Beschleunigung und der Prozessökonomie

7 Zoll und Devisen Waren, die von außerhalb der EU importiert werden, sind zollfrei, wenn es sich um Investitionsgüter handelt. Waren, die erst einmal in die EU gelangt sind, können innerhalb der EU frei bewegt werden. Der Kapitaltransfer ist frei, es gibt aber Meldepflichten. Ab Euro müssen grenzüberschreitende Zahlungen der Deutschen Bundesbank gemeldet werden. Wer von außerhalb in die EU einreist oder ausreist, muss Beträge ab Euro beim Zoll angeben.

8 Der Eintritt ausländischer Investoren in den deutschen Markt Ausländische Investoren können wie deutsche Unternehmer individuell Personen- und Kapitalgesellschaften gründen oder Niederlassungen errichten und auf dem deutschen Markt tätig werden. Die Gründung von Kapitalgesellschaften, die Beteiligung an Handelsgesellschaften und die Errichtung von Niederlassungen setzen keine Aufenthaltserlaubnis voraus. Die Gründung von Verbindungsbüros ist frei. Das Visumsproblem ist noch nicht gelöst. Es kann aber überwunden werden.

9 Die GmbH 1 Die GmbH ähnelt im Großen und Ganzen der GmbH in der Türkei. Das Mindeststammkapital beträgt Euro. Bei vollständiger Einzahlung des Kapitals haften die Gesellschafter, anders als in der Türkei, nicht für öffentliche Forderungen. Die Gesellschafter sind nicht verpflichtet, sich in Deutschland aufzuhalten. In einzelnen Gebieten wird verlangt, dass keine Einreisehindernisse bestehen dürfen.

10 GmbH 2 Die GmbH kann durch einen einzigen Geschäftsführer geführt werden. Der Geschäftsführer muss kein Gesellschafter sein. Die GmbH kann durch eine einzelne Person gegründet werden. Die mit einem Euro zu gründende GmbH (Unternehmergesellschaft) macht nur für kleine Unternehmen Sinn, die durch eine einzelne Person gegründet und geführt werden.

11 Aktiengesellschaft Die AG weist wichtige Unterschiede gegenüber der türkischen AG auf. Das Mindestkapital beträgt Euro. Die AG kann als Ein-Personen-Gesellschaft gegründet werden. Der Vorstand ist das Verwaltungsorgan, das durch den Aufsichtsrat ernannt und kontrolliert wird. Der Aufsichtsrat hat mit der Revisionsstelle (Prüfer) in der Türkei nichts zu tun. Der Vorstand kann aus einer Person bestehen. Der Aufsichtsrat muss aus drei Personen bestehen.

12 Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) 1 Die SE (Societas Europea) ist Gründern mit Sitz in der EU vorbehalten. Allerdings kann eine Person, die ihren Wohnsitz nicht in der Türkei hat, eine gegründete SE übernehmen. Das Mindestkapital beträgt Euro. In der Praxis wird die SE meist als Holding gegründet (z.b. Porsche SE, Allianz SE). Die SE kann als Ein-Personen-Gesellschaft gegründet werden.

13 Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) 2 Auch wenn die SE der AG ähnelt, so verfügt sie nicht über einen Aufsichtsrat. Die SE wird in allen EU-Staaten anerkannt. Sie kann problemlos von einem Staat in den anderen umziehen. Der Vorstand kann aus einer einzigen Person bestehen. Die Geschäftsführung obliegt in der Regel einem Geschäftsführer.

14 Immobilien Der Erwerb von Immobilien ist für jedermann frei. Beschränkungen wie in der Türkei gibt es in der Türkei nicht. Es gibt aber bestimmte Nutzungsbeschränkungen im öffentlichen Interesse. Die Spekulation mit Immobilien ist schwierig. Bei der Projektentwicklung muss auf Mitspracherechte von Gemeineden geachtet werden. Bebauungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Dabei wird der lokalen wirtschaftlichen Entwicklung Rechnung getragen.

15 Steuern- 1 Unternehmerische Aktivitäten werden besteuert, insbesondere über die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Erbschafts- und Schenkungssteuer. Die Körperschaftsteuer ist eine Bundessteuer in Höhe von 15% des Gewinns, während diegemeinden außerdem eine Gewerbesteuer erheben. Die Steuerbelastung kann 30% übersteigen. Bei der Gewerbesteuer werden manchmal Erleichterungen gewährt. Je nach Umfang der Investition kann u.u. auch verhandelt werden. Eine der türkischen Praxis vergleichbare Abgeltungssteuer gibt es nicht.

16 Steuern 2 Unternehmen, die keinen Gewinn machen, zahlen keine Körperschaftsteuer und keine Gewerbesteuer. Steuervorauszahlungen werden hier nicht verlangt. Die Umsatzsteuer kann auch erstattet werden, wenn das Unternehmen selbst keine Umsatzsteuer einnimmt. Zur Erleichterung von Steuerlasten können bestimmte Gesellschaftsformen günstig sein. So kann zum Beispiel, anders als in der Türkei, eine GmbH & Co. KG, also eine KG mit einer Kapitalgesellschaft als Komplementär gegründet werden. Zwischen Deutschland und der Türkei besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen.

17 Sonstiges... Das deutsche Arbeitsrecht unterscheidet sich vom türkischen Arbeitsrecht. Das deutsche Arbeitsrecht kennt keine Dienstaltersentschädigung. Leiharbeit ist einfacher möglich. Das Verwaltungsrecht (Nahrungsmittel, Energie, Arzneimittel, Telekommunikation, Bankwesen, Kapitalmarkt etc.) kann Auswirkungen auf die Investition haben. Die Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft und des Volkes können Auswirkungen auf ausländische Investitionsvorhaben haben. Es gibt z.b. Einspruchsrechte gegen Bebauungspläne. In Deutschland spielt compliance eine herausragende Rolle.

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Rechtsanwalt Gerald Borgdorf RRLex RUMPF RECHTSANWÄLTE Lenzhalde 68 D Stuttgart Tel Fax info@rumpf-legal.com

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