Die Angaben fußen auf den Ergebnissen einer Befragung aller Systeme durch die Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich.
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- Carl Berger
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1 EAG-VO: Die Sammel- und Verwertungssysteme im Vergleich STAND Bundessparte Handel der WKÖ Die Angaben fußen auf den Ergebnissen einer Befragung aller Systeme durch die Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich. Firmenwortlaut Adresse Elektro Recycling Austria Europäische Recycling Erfassen und Verwerten von UFH Elektroaltgeräte GmbH, Plattform Altstoffen GmbH Systembetreiber GmbH bzw. Mariahilfer Straße 123 Döblinger Hauptstr. 50 Ungargasse 35 UFH Altlampen 1062 Wien 1190 Wien 1030 Wien Systembetreiber GmbH Mariahilfer Straße Wien Homepage Servicetelefon (Hotline) 01/ / / / Besondere Stärken - Non-Profit-Organisation - Europäisches Konzept - Abfallwirtschafts- - herstellergetragenes (Skalenvorteile und Know how und Systemerfahrung System (Vorstand) Mengensynergien) seit Nutzung von Synergien und 12-jähriger Erfahrungen aus der Abfallwirtschaft (Tochter von ARA AG + ARGEV GesmbH) - Meldung und Zahlung analog zum Verpackungssystem - vereinfachte Gewichtsberechnungsmethoden - Hersteller System (betroffene Hersteller betreiben selbst das System) - EIN Vertragspartner für Europa - Mitgestaltungsmöglichkeit über Beirat - Nationale und internationale Lösungen für EAG und Batterien - Nationale und internationale Lösungen auch für Verpackungen - UFH-Entgelte sind skontofähig - Workshops für Mitarbeiter der betroffenen Unternehmen (z.b. zum Meldewesen) - Mitglied des WEEE Forums (Verband von 39 europäischen Sammelund Verwertungssystemen) 1
2 - aktive Mitgestaltung und Eigentümerschaft über ERA Verein Tarif: a) für welche Kategorien? b) Bemessungsgrundlage (kg/stück) a) alle 5 Kategorien b) /kg Höhe des Tarifs ab in /kg: Großgeräte 0,017 Kühlgeräte < 45 kg 0,255 Kühlgeräte > 45 kg 0,255 Bildschirmg. < 35kg 0,240 Bildschirmg. > 35kg 0,165 Elektrokleing. < 8 kg 0,050 Elektrokleing. > 8 kg 0,040 Gasentladungslampen 0,850 Die ERA verfolgt eine langfristige Kostensenkungsstrategie (analog zu ARA) a) alle 5 EAG Kategorien + alle 3 Batteriekategorien (keine Lampen) b) /kg (t) gültig ab in /kg: Großgeräte: 0,040 Kleingeräte: 0,119 Kühlgeräte: 0,416 Bildschirmgeräte: 0,165 a) alle 5 Kategorien b) /t Tarife ab in /t Großgeräte 22,00 Kühl- u. Gefrierg. < 45 kg 255,00 Kühl- u. Gefrierg. > 45 kg 255,00 Bildschirmgeräte < 35 kg 295,00 Bildschirmgeräte > 35 kg 195,00 Elektrokleingeräte < 8 kg 65,00 Elektrokleingeräte > 8 kg 42,00 Gasentladungslampen 950,00 Pauschalmeldung 2,5 t 1.000,00 a) alle 5 EAG Sammel- und Behandlungskategorien sowie Gerätealtbatterien b) /Stück bzw. /kg (Batterien) gültig ab Großgeräte: 6 kg 0,10 > 6 kg bis 30 kg 0,23 > 30 kg 1,26 Kühlgeräte: 35 kg: 6,00 > 35 kg: 12,00 Bildschirmgeräte 10 kg 1,37 > 10 kg bis 25 kg 4,20 > 25 kg 6,62 Kleingeräte: 0,1 kg 0,01 0,1 kg bis 0,5 kg: 0,02 > 0,5 kg bis 3 kg 0,10 > 3 kg 0,45 Lampen: 0,14 2
3 Batterien: 0,57/kg extra Mitgliedsbeitrag? Voraussetzungen für Tarifänderungen a) Fristen b) ao. Kündigung bei Tarifänderung? 1 ordentliche Kündigung Übernahme der Registrierungs- und Nein, auch keine Anzahlungen a) Änderungen zum Quartal möglich; wird 1 Monat vorher angekündigt b) innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe einer Tarifänderung Quartalsweise unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist Nein a) Bei Änderung maßgeblicher Kostenfaktoren mit Wirkung zum nächsten Quartal. b) Kündigung unter Einhaltung von zwei Wochen mit Wirkung zum Ende eines jeden Quartals. Quartalsweise mit Wirkung zum Ende eines Quartals Nein, auch keine An- oder Vorauszahlungen, aber Bearbeitungsgebühr von 20 einmal pro Jahr bei Jahresumsatz unter 100 pro Jahr a) Kalkulation für jedes Kalenderjahr (ordentliche Tariffestsetzung). Außerordentliche Tarifänderung ist unterjährig denkbar. b) Kunde hat dabei Möglichkeit zur ao. Kündigung. Quartalsweise unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist Ja, kostenlos Ja Ja, kostenlos Ja Tarife in pro Stück (ausgenommen Batterien) exkl. USt Die aktuellen Entgelte finden Sie auf der Homepage des UFH Nein, auch keine Vorauszahlungen a) Recht zur einseitigen Tarifänderung, wenn durch BMLFUW genehmigt Ankündigung 1 Monat vorher b) zum Ende des laufenden Kalenderquartals, um Systemwechsel zu ermöglichen Quartalsweise unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist 1 Ein Wechsel zwischen verschiedenen Sammel- und Verwertungssystemen ist nur mit Ende eines Kalenderquartals zulässig ( 7 Abs 2 letzter Satz und Abs 3 Z 2 letzter Satz EAG-VO). 3
4 Meldeverpflichtungen Branchenlösungen In Vorbereitung auf Anfrage Branchenlösungen werden bei Bedarf umgesetzt derzeit nicht; individuelle Gewerbelösung auf Anfrage Pauschalierungen (insbesondere für Kleinstimporteure) Meldemodus a) elektronisch b) brieflich c) telefonisch d) Fax Ja, Möglichkeit einer pauschalierten Jahresmeldung (Mindestentpflichtungsentgelt 2009: 200) a) elektronisch b) brieflich c) per Fax Ja a) elektronisch b) Fax Ja, Systempartner, die max. 2,5 t an Elektro- und Elektronikgeräten pro Jahr in Verkehr setzen, können ihre Verpflichtungen aus der EAG-VO mit einer einmaligen Pauschale pro Jahr in der Höhe von erfüllen (mit dem BMLFUW abgestimmte Pauschallösung) a) Grundsätzlich elektronisch, bei Bedarf auch b) per Brief oder c) per Fax jährliche Mindestpauschale 160,-, übersteigt die Inverkehrsetzung die Pauschale, wird laut Tarifliste verrechnet a) elektronisch b) brieflich d) Fax Streitbeilegung ordentliche Gerichte/ eigenes Schiedsgericht (Schlichtungsstelle) Melde- und Zahlungstermine Zuständiges Gericht für den 1. Wiener Gemeindebezirk - Monatlich, 40 Tage nach Monatsende - Quartalweise, 40 Tage nach Quartalsende - Jährlich, bis des Jahres Ordentliche Gerichte - Monatsmeldung - Quartalsmeldungen - Jahresmeldung Schlichtungsstelle, wenn keine Einigung erzielt wird, ist der Gang zu ordentlichen Gerichten möglich. a) Monats- und Quartalsmelder bis zum 30. des Folgemonats, Jahresmeldung bis zum 30. April des laufenden Jahres. Handelsgericht Wien Meldetermin: spätestens bis zum 15. des auf die Meldeperiode folgenden Monats Zahlungstermin: binnen 21 Tagen ohne Abzug oder 4
5 Verzugszinsen Wer kontrolliert? a) das System selbst b) ein beauftragter Wirtschaftstreuhänder Welche Unterlagen muss der kontrollierte Betrieb vorlegen? Vertragsstrafen bei Falschmeldungen/Höhe b) Rechnungslegung durch EVA c) Zahlungsziel 30 Tage binnen 10 Tagen mit 3 % Skonto jeweils ab der Meldung der Inverkehrsetzungsmenge für den vorangegangenen Abrechnungszeitraum 4 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz b) (gleichzeitig mit ARA- Prüfung möglich) Die für die Ermittlung des Entgelts maßgeblichen Geschäftsunterlagen Ja, bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen unwahren Angaben über die zu meldenden Elektro(nik)geräte bis zum Dreifachen des Verkürzungsbetrags 7 % 7 % 4 %-Punkte über dem 6- Monats-EURIBOR-Zinssatz des jeweiligen Fälligkeitstages b) Grundsätzlich b), aber auch b) a) möglich Daten der Massenermittlung und Aufzeichnungen zur Überprüfung der Richtigkeit der Meldungen Ja, bei vorsätzlich und grob fahrlässig 3.000,-- je Quartal Auch die Beibringung eines Testats durch den Teilnehmer möglich, jedoch kein Verzicht auf die Prüfrechte durch EVA Die für die Ermittlung des Entgelts maßgeblichen Geschäftsunterlagen Ja, bei vorsätzlichen und grob fahrlässigen unwahren Angaben über die zu meldenden EEG Pönale in der Höhe der Korrektur des Entgelts, mind. jedoch 500. Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen, die für die Überprüfung der Richtigkeit der Meldungen relevant sind Wird im Rahmen einer Überprüfung festgestellt, dass der überprüfte Systemteilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben über seine in Verkehr 5
6 Handelsabholservice für 1:1-rückgenommene Geräte bei a) Großbetrieben des Handels b) KMUs Kosten? Abgabe der 1:1- rückgenommenen EAGs bei Gemeindestellen (vertragliche Deckung mit System?) Bereitstellung von Sammelbehältern für Einzelhändler gesetzten Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten gemacht hat, so hat der Systemteilnehmer einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe des Dreifachen des Verkürzungsbetrages zu leisten. Die ERA bietet großen Anfallstellen Direktverträge an. Dabei wird den Anfallstellen die Vorleistung der Sammlung (Österreichweit fixer Entgeltsatz je Sammelfraktion) abgegolten und die spezifikationsgemäß bereitgestellten EAG unentgeltlich abgeholt. Kostenlos, bei Großmengen Abgabe bei regionalen Übernahmestellen Die Bereitstellung von Sammelbehältern erfolgt in direkter Absprache zwischen Einzelhändler und Entsorger. Damit ist sichergestellt, dass die Individuell auf Anfrage Ja, bei den kontrahierten Sammelstellen. Individuell auf Anfrage Ja, Abholung nach Bedarf bzw. Einbindung in Sammeltouren (neben den Abgabemöglichkeiten an den Übernahmestellen). In Abstimmung mit EVA erfolgt die Abholung kostenlos (Mindestmengen) bzw. werden den Anfallstellen Vorleistungen abgegolten. Ja, kostenlos bei von EVA eingerichteten Übernahmestellen (Kommunen und Entsorger). Ja, bei Bedarf und in Abstimmung mit dem EVA System (auch kostenlos möglich). für Großbetriebe individuell auf Anfrage Für KMUs Sammeltouren 54 exkl. USt. (pro Abholung max. 300 kg) Ja, in haushaltsüblichen Mengen Ja (gegen Entgelt), Logistikpartner kann Behälter tauschen oder EAG in eigene Behälter umladen 6
7 Übernahme der Meldepflichten für Lieferungen an Letztverbraucher in der EU (für Versandhandel) Vermittlung der Teilnahme an ausländischen Systemen für Versandhändler? Zulassung der zivilrechtlichen Übernahme von Pflichten durch ausländische Lieferanten (unscharfes Schlagwort: Agentenmodell ) Abwicklung der Rückvergütung bereits geleisteter Entpflichtungs- Entgelte für Exporte Behälter auf die Bedürfnisse der Anfallstelle ideal abgestimmt werden. Ja Ja Ja Ja Ja, die ERA ist Mitglied von PRO EUROPE, einem Zusammenschluss von Sammel- und Verwertungssystemen in 26 Ländern und verfügt im Rahmen dieser Kooperation über beste Kontakte in ganz Europa. Ja, ERP ist in 11 europäischen Ländern mit eigenen Niederlassungen tätig, die restlichen EU Länder werden über Partner abgewickelt Ja, EVA/INTERSEROH betreiben selbst Rücknahmesysteme für EAG in mehreren Ländern. Weitere INTERSEROH- Systeme befinden sich im Aufbau. Ja Ja Ja Ja a) a) a) a) Ja, als Mitglied des WEEE- Forums hat das UFH gute Kontakte zu 38 europäischen EAG-Sammel- und Verwertungssystemen 7
8 a) durch Vertragspartner des Systems b) durch Kunden des Vertragspartners des Systems System für gewerbliche EAGs für welche Kategorien? Bemessungsgrundlage? welche Leistungen? Internationale Kontakte des Systems? (wenn ja, welche Vorteile ergeben sich dadurch für den Vertragspartner?) Für den Fall, dass Elektrogeräte von einem österreichischen Hersteller/Importeur an einen österreichischen Großhändler geliefert werden, der die Ware exportiert, gilt folgendes: Sind die Elektrogeräte durch den Lieferanten entpflichtet worden, kann nur der Lieferant (und nicht sein exportierender Kunde) die von ihm an das System bezahlten Entgelte zurückfordern. (Das ist der Grund dafür, dass kein System die Variante b) angeführt hat.) Gewerbelösung für alle 5 Kategorien In Verkehr gesetzte Gewerbegeräte Registrierung, Entpflichtung, Mengenmeldung, kostenlose Rücknahme, Verwertung und Vergütung für Eigenleistung Ja, die ERA ist Mitglied von PRO EUROPE, einem Zusammenschluss von Sammel- und Verwertungssystemen in 26 Ländern. Über dieses internationale Netzwerk wird auch der Elektroaltgerätebereich abgedeckt. Der regelmäßige Austausch von Informationen und Erfahrungen wird zur Optimierung der Sammelund Verwertungsleistung Ja, keine Lampen ERP ist zur Zeit in 11 europäischen Ländern mit eigenen Niederlassungen vertreten (Erweiterungen geplant) und bietet einen Europäischen Vertrag zur Entpflichtung in allen EU Ländern an. In Ländern, wo ERP keine eigenen Niederlassungen hat, bietet ERP über Partner Lösungen an. Vorteile: Lösung aus einer Hand für Ja, Gewerbelösungen werden angeboten. Organisation der Rücknahme und Verwertung der Gewerbe-EAG hinsichtlich dem vom Hersteller vorgegebenen Umfang. Verursachergerechte Kosten auf Basis der Rücknahmemengen. EVA/INTERSEROH sind selbst in 11 europäischen Ländern als Systembetreiber (EAG, Batterien und Verpackungen) und/oder als Rohstoffhändler und/oder als EAG-Verwerter tätig. EVA bietet für mehrere Länder EAG Lösungen an. Vorteile für Kunden: Eine Mengenmeldung für mehrere Länder. Ein Ansprechpartner für Ja, auf Kundenwunsch (individuell) Einziges österreichisches Mitglied im WEEE-Forum, einer Non Profit Vereinigung von 39 europäischen Sammel- und Verwertungssystemen. 1. Unterstützung bei der Erfüllung der nationalen Anforderungen aus der WEEE-Richtlinie 2. Laufende Systemoptimierung durch internationalen Erfahrungsaustausch 8
9 Software-Service für den Lizenzpartner durch das System? genützt und steht ERA Kunden über die Website zur Verfügung sämtliche EU Länder - Online Meldesystem - kostenlose CD zur Stichprobenerhebung wird als System in allen europäischen Ländern mit entsprechender gesetzlicher Grundlage ein EAG-Rücknahmesystem gründen Online Meldesystem mehrere Länder. Geringer Verwaltungsaufwand, Preisvorteil durch internationale Lösungen. Einfaches Online-Meldeservice, effiziente und transparente Archivfunktion, kostenlose Nutzung 3. Einheitliche Standards für technisches Controlling (Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen) 4. Kostenersparnis durch gemeinsame Finanzierung und Nutzung von Studien (Systemoptimierung, Definition von technischen Standards, Nachweis der Verwertungsquoten, Kostenvergleich Kostenoptimierung, Mengenvergleich - Mengenplausibilisierung) Einfaches Online- Meldesystem 9
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