Die Angaben fußen auf den Ergebnissen einer Befragung aller Systeme durch die Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Angaben fußen auf den Ergebnissen einer Befragung aller Systeme durch die Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich."

Transkript

1 EAG-VO: Die Sammel- und Verwertungssysteme im Vergleich STAND Bundessparte Handel der WKÖ Die Angaben fußen auf den Ergebnissen einer Befragung aller Systeme durch die Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich. Firmenwortlaut Adresse Elektro Recycling Austria Europäische Recycling Erfassen und Verwerten von UFH Elektroaltgeräte GmbH, Plattform Altstoffen GmbH Systembetreiber GmbH bzw. Mariahilfer Straße 123 Döblinger Hauptstr. 50 Ungargasse 35 UFH Altlampen 1062 Wien 1190 Wien 1030 Wien Systembetreiber GmbH Mariahilfer Straße Wien Homepage Servicetelefon (Hotline) 01/ / / / Besondere Stärken - Non-Profit-Organisation - Europäisches Konzept - Abfallwirtschafts- - herstellergetragenes (Skalenvorteile und Know how und Systemerfahrung System (Vorstand) Mengensynergien) seit Nutzung von Synergien und 12-jähriger Erfahrungen aus der Abfallwirtschaft (Tochter von ARA AG + ARGEV GesmbH) - Meldung und Zahlung analog zum Verpackungssystem - vereinfachte Gewichtsberechnungsmethoden - Hersteller System (betroffene Hersteller betreiben selbst das System) - EIN Vertragspartner für Europa - Mitgestaltungsmöglichkeit über Beirat - Nationale und internationale Lösungen für EAG und Batterien - Nationale und internationale Lösungen auch für Verpackungen - UFH-Entgelte sind skontofähig - Workshops für Mitarbeiter der betroffenen Unternehmen (z.b. zum Meldewesen) - Mitglied des WEEE Forums (Verband von 39 europäischen Sammelund Verwertungssystemen) 1

2 - aktive Mitgestaltung und Eigentümerschaft über ERA Verein Tarif: a) für welche Kategorien? b) Bemessungsgrundlage (kg/stück) a) alle 5 Kategorien b) /kg Höhe des Tarifs ab in /kg: Großgeräte 0,017 Kühlgeräte < 45 kg 0,255 Kühlgeräte > 45 kg 0,255 Bildschirmg. < 35kg 0,240 Bildschirmg. > 35kg 0,165 Elektrokleing. < 8 kg 0,050 Elektrokleing. > 8 kg 0,040 Gasentladungslampen 0,850 Die ERA verfolgt eine langfristige Kostensenkungsstrategie (analog zu ARA) a) alle 5 EAG Kategorien + alle 3 Batteriekategorien (keine Lampen) b) /kg (t) gültig ab in /kg: Großgeräte: 0,040 Kleingeräte: 0,119 Kühlgeräte: 0,416 Bildschirmgeräte: 0,165 a) alle 5 Kategorien b) /t Tarife ab in /t Großgeräte 22,00 Kühl- u. Gefrierg. < 45 kg 255,00 Kühl- u. Gefrierg. > 45 kg 255,00 Bildschirmgeräte < 35 kg 295,00 Bildschirmgeräte > 35 kg 195,00 Elektrokleingeräte < 8 kg 65,00 Elektrokleingeräte > 8 kg 42,00 Gasentladungslampen 950,00 Pauschalmeldung 2,5 t 1.000,00 a) alle 5 EAG Sammel- und Behandlungskategorien sowie Gerätealtbatterien b) /Stück bzw. /kg (Batterien) gültig ab Großgeräte: 6 kg 0,10 > 6 kg bis 30 kg 0,23 > 30 kg 1,26 Kühlgeräte: 35 kg: 6,00 > 35 kg: 12,00 Bildschirmgeräte 10 kg 1,37 > 10 kg bis 25 kg 4,20 > 25 kg 6,62 Kleingeräte: 0,1 kg 0,01 0,1 kg bis 0,5 kg: 0,02 > 0,5 kg bis 3 kg 0,10 > 3 kg 0,45 Lampen: 0,14 2

3 Batterien: 0,57/kg extra Mitgliedsbeitrag? Voraussetzungen für Tarifänderungen a) Fristen b) ao. Kündigung bei Tarifänderung? 1 ordentliche Kündigung Übernahme der Registrierungs- und Nein, auch keine Anzahlungen a) Änderungen zum Quartal möglich; wird 1 Monat vorher angekündigt b) innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe einer Tarifänderung Quartalsweise unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist Nein a) Bei Änderung maßgeblicher Kostenfaktoren mit Wirkung zum nächsten Quartal. b) Kündigung unter Einhaltung von zwei Wochen mit Wirkung zum Ende eines jeden Quartals. Quartalsweise mit Wirkung zum Ende eines Quartals Nein, auch keine An- oder Vorauszahlungen, aber Bearbeitungsgebühr von 20 einmal pro Jahr bei Jahresumsatz unter 100 pro Jahr a) Kalkulation für jedes Kalenderjahr (ordentliche Tariffestsetzung). Außerordentliche Tarifänderung ist unterjährig denkbar. b) Kunde hat dabei Möglichkeit zur ao. Kündigung. Quartalsweise unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist Ja, kostenlos Ja Ja, kostenlos Ja Tarife in pro Stück (ausgenommen Batterien) exkl. USt Die aktuellen Entgelte finden Sie auf der Homepage des UFH Nein, auch keine Vorauszahlungen a) Recht zur einseitigen Tarifänderung, wenn durch BMLFUW genehmigt Ankündigung 1 Monat vorher b) zum Ende des laufenden Kalenderquartals, um Systemwechsel zu ermöglichen Quartalsweise unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist 1 Ein Wechsel zwischen verschiedenen Sammel- und Verwertungssystemen ist nur mit Ende eines Kalenderquartals zulässig ( 7 Abs 2 letzter Satz und Abs 3 Z 2 letzter Satz EAG-VO). 3

4 Meldeverpflichtungen Branchenlösungen In Vorbereitung auf Anfrage Branchenlösungen werden bei Bedarf umgesetzt derzeit nicht; individuelle Gewerbelösung auf Anfrage Pauschalierungen (insbesondere für Kleinstimporteure) Meldemodus a) elektronisch b) brieflich c) telefonisch d) Fax Ja, Möglichkeit einer pauschalierten Jahresmeldung (Mindestentpflichtungsentgelt 2009: 200) a) elektronisch b) brieflich c) per Fax Ja a) elektronisch b) Fax Ja, Systempartner, die max. 2,5 t an Elektro- und Elektronikgeräten pro Jahr in Verkehr setzen, können ihre Verpflichtungen aus der EAG-VO mit einer einmaligen Pauschale pro Jahr in der Höhe von erfüllen (mit dem BMLFUW abgestimmte Pauschallösung) a) Grundsätzlich elektronisch, bei Bedarf auch b) per Brief oder c) per Fax jährliche Mindestpauschale 160,-, übersteigt die Inverkehrsetzung die Pauschale, wird laut Tarifliste verrechnet a) elektronisch b) brieflich d) Fax Streitbeilegung ordentliche Gerichte/ eigenes Schiedsgericht (Schlichtungsstelle) Melde- und Zahlungstermine Zuständiges Gericht für den 1. Wiener Gemeindebezirk - Monatlich, 40 Tage nach Monatsende - Quartalweise, 40 Tage nach Quartalsende - Jährlich, bis des Jahres Ordentliche Gerichte - Monatsmeldung - Quartalsmeldungen - Jahresmeldung Schlichtungsstelle, wenn keine Einigung erzielt wird, ist der Gang zu ordentlichen Gerichten möglich. a) Monats- und Quartalsmelder bis zum 30. des Folgemonats, Jahresmeldung bis zum 30. April des laufenden Jahres. Handelsgericht Wien Meldetermin: spätestens bis zum 15. des auf die Meldeperiode folgenden Monats Zahlungstermin: binnen 21 Tagen ohne Abzug oder 4

5 Verzugszinsen Wer kontrolliert? a) das System selbst b) ein beauftragter Wirtschaftstreuhänder Welche Unterlagen muss der kontrollierte Betrieb vorlegen? Vertragsstrafen bei Falschmeldungen/Höhe b) Rechnungslegung durch EVA c) Zahlungsziel 30 Tage binnen 10 Tagen mit 3 % Skonto jeweils ab der Meldung der Inverkehrsetzungsmenge für den vorangegangenen Abrechnungszeitraum 4 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz b) (gleichzeitig mit ARA- Prüfung möglich) Die für die Ermittlung des Entgelts maßgeblichen Geschäftsunterlagen Ja, bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen unwahren Angaben über die zu meldenden Elektro(nik)geräte bis zum Dreifachen des Verkürzungsbetrags 7 % 7 % 4 %-Punkte über dem 6- Monats-EURIBOR-Zinssatz des jeweiligen Fälligkeitstages b) Grundsätzlich b), aber auch b) a) möglich Daten der Massenermittlung und Aufzeichnungen zur Überprüfung der Richtigkeit der Meldungen Ja, bei vorsätzlich und grob fahrlässig 3.000,-- je Quartal Auch die Beibringung eines Testats durch den Teilnehmer möglich, jedoch kein Verzicht auf die Prüfrechte durch EVA Die für die Ermittlung des Entgelts maßgeblichen Geschäftsunterlagen Ja, bei vorsätzlichen und grob fahrlässigen unwahren Angaben über die zu meldenden EEG Pönale in der Höhe der Korrektur des Entgelts, mind. jedoch 500. Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen, die für die Überprüfung der Richtigkeit der Meldungen relevant sind Wird im Rahmen einer Überprüfung festgestellt, dass der überprüfte Systemteilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben über seine in Verkehr 5

6 Handelsabholservice für 1:1-rückgenommene Geräte bei a) Großbetrieben des Handels b) KMUs Kosten? Abgabe der 1:1- rückgenommenen EAGs bei Gemeindestellen (vertragliche Deckung mit System?) Bereitstellung von Sammelbehältern für Einzelhändler gesetzten Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten gemacht hat, so hat der Systemteilnehmer einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe des Dreifachen des Verkürzungsbetrages zu leisten. Die ERA bietet großen Anfallstellen Direktverträge an. Dabei wird den Anfallstellen die Vorleistung der Sammlung (Österreichweit fixer Entgeltsatz je Sammelfraktion) abgegolten und die spezifikationsgemäß bereitgestellten EAG unentgeltlich abgeholt. Kostenlos, bei Großmengen Abgabe bei regionalen Übernahmestellen Die Bereitstellung von Sammelbehältern erfolgt in direkter Absprache zwischen Einzelhändler und Entsorger. Damit ist sichergestellt, dass die Individuell auf Anfrage Ja, bei den kontrahierten Sammelstellen. Individuell auf Anfrage Ja, Abholung nach Bedarf bzw. Einbindung in Sammeltouren (neben den Abgabemöglichkeiten an den Übernahmestellen). In Abstimmung mit EVA erfolgt die Abholung kostenlos (Mindestmengen) bzw. werden den Anfallstellen Vorleistungen abgegolten. Ja, kostenlos bei von EVA eingerichteten Übernahmestellen (Kommunen und Entsorger). Ja, bei Bedarf und in Abstimmung mit dem EVA System (auch kostenlos möglich). für Großbetriebe individuell auf Anfrage Für KMUs Sammeltouren 54 exkl. USt. (pro Abholung max. 300 kg) Ja, in haushaltsüblichen Mengen Ja (gegen Entgelt), Logistikpartner kann Behälter tauschen oder EAG in eigene Behälter umladen 6

7 Übernahme der Meldepflichten für Lieferungen an Letztverbraucher in der EU (für Versandhandel) Vermittlung der Teilnahme an ausländischen Systemen für Versandhändler? Zulassung der zivilrechtlichen Übernahme von Pflichten durch ausländische Lieferanten (unscharfes Schlagwort: Agentenmodell ) Abwicklung der Rückvergütung bereits geleisteter Entpflichtungs- Entgelte für Exporte Behälter auf die Bedürfnisse der Anfallstelle ideal abgestimmt werden. Ja Ja Ja Ja Ja, die ERA ist Mitglied von PRO EUROPE, einem Zusammenschluss von Sammel- und Verwertungssystemen in 26 Ländern und verfügt im Rahmen dieser Kooperation über beste Kontakte in ganz Europa. Ja, ERP ist in 11 europäischen Ländern mit eigenen Niederlassungen tätig, die restlichen EU Länder werden über Partner abgewickelt Ja, EVA/INTERSEROH betreiben selbst Rücknahmesysteme für EAG in mehreren Ländern. Weitere INTERSEROH- Systeme befinden sich im Aufbau. Ja Ja Ja Ja a) a) a) a) Ja, als Mitglied des WEEE- Forums hat das UFH gute Kontakte zu 38 europäischen EAG-Sammel- und Verwertungssystemen 7

8 a) durch Vertragspartner des Systems b) durch Kunden des Vertragspartners des Systems System für gewerbliche EAGs für welche Kategorien? Bemessungsgrundlage? welche Leistungen? Internationale Kontakte des Systems? (wenn ja, welche Vorteile ergeben sich dadurch für den Vertragspartner?) Für den Fall, dass Elektrogeräte von einem österreichischen Hersteller/Importeur an einen österreichischen Großhändler geliefert werden, der die Ware exportiert, gilt folgendes: Sind die Elektrogeräte durch den Lieferanten entpflichtet worden, kann nur der Lieferant (und nicht sein exportierender Kunde) die von ihm an das System bezahlten Entgelte zurückfordern. (Das ist der Grund dafür, dass kein System die Variante b) angeführt hat.) Gewerbelösung für alle 5 Kategorien In Verkehr gesetzte Gewerbegeräte Registrierung, Entpflichtung, Mengenmeldung, kostenlose Rücknahme, Verwertung und Vergütung für Eigenleistung Ja, die ERA ist Mitglied von PRO EUROPE, einem Zusammenschluss von Sammel- und Verwertungssystemen in 26 Ländern. Über dieses internationale Netzwerk wird auch der Elektroaltgerätebereich abgedeckt. Der regelmäßige Austausch von Informationen und Erfahrungen wird zur Optimierung der Sammelund Verwertungsleistung Ja, keine Lampen ERP ist zur Zeit in 11 europäischen Ländern mit eigenen Niederlassungen vertreten (Erweiterungen geplant) und bietet einen Europäischen Vertrag zur Entpflichtung in allen EU Ländern an. In Ländern, wo ERP keine eigenen Niederlassungen hat, bietet ERP über Partner Lösungen an. Vorteile: Lösung aus einer Hand für Ja, Gewerbelösungen werden angeboten. Organisation der Rücknahme und Verwertung der Gewerbe-EAG hinsichtlich dem vom Hersteller vorgegebenen Umfang. Verursachergerechte Kosten auf Basis der Rücknahmemengen. EVA/INTERSEROH sind selbst in 11 europäischen Ländern als Systembetreiber (EAG, Batterien und Verpackungen) und/oder als Rohstoffhändler und/oder als EAG-Verwerter tätig. EVA bietet für mehrere Länder EAG Lösungen an. Vorteile für Kunden: Eine Mengenmeldung für mehrere Länder. Ein Ansprechpartner für Ja, auf Kundenwunsch (individuell) Einziges österreichisches Mitglied im WEEE-Forum, einer Non Profit Vereinigung von 39 europäischen Sammel- und Verwertungssystemen. 1. Unterstützung bei der Erfüllung der nationalen Anforderungen aus der WEEE-Richtlinie 2. Laufende Systemoptimierung durch internationalen Erfahrungsaustausch 8

9 Software-Service für den Lizenzpartner durch das System? genützt und steht ERA Kunden über die Website zur Verfügung sämtliche EU Länder - Online Meldesystem - kostenlose CD zur Stichprobenerhebung wird als System in allen europäischen Ländern mit entsprechender gesetzlicher Grundlage ein EAG-Rücknahmesystem gründen Online Meldesystem mehrere Länder. Geringer Verwaltungsaufwand, Preisvorteil durch internationale Lösungen. Einfaches Online-Meldeservice, effiziente und transparente Archivfunktion, kostenlose Nutzung 3. Einheitliche Standards für technisches Controlling (Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen) 4. Kostenersparnis durch gemeinsame Finanzierung und Nutzung von Studien (Systemoptimierung, Definition von technischen Standards, Nachweis der Verwertungsquoten, Kostenvergleich Kostenoptimierung, Mengenvergleich - Mengenplausibilisierung) Einfaches Online- Meldesystem 9

ElektroG Inhalte und deren Umsetzung. Reiner Jilg

ElektroG Inhalte und deren Umsetzung. Reiner Jilg ElektroG Inhalte und deren Umsetzung Reiner Jilg Zu meiner Person: Ver- und Entsorger Fachrichtung Abfall Fachkraft für Abfallwirtschaft Seit 1991 bei der GfA tätig in den Bereichen Eingangskontolle Sonderabfall

Mehr

Vertrag. gemäß 15 Abs 1 EAG-VO über die Entpflichtung von EAG aus privaten Haushalten und EAG aus gewerblichen Zwecken. abgeschlossen zwischen

Vertrag. gemäß 15 Abs 1 EAG-VO über die Entpflichtung von EAG aus privaten Haushalten und EAG aus gewerblichen Zwecken. abgeschlossen zwischen Vertrag gemäß 15 Abs 1 EAG-VO über die Entpflichtung von EAG aus privaten Haushalten und EAG aus gewerblichen Zwecken abgeschlossen zwischen European Recycling Platform (ERP) Österreich GmbH Autokaderstraße

Mehr

EAR-Funktion: Mengenerfassung

EAR-Funktion: Mengenerfassung EAR 04-001 Stand: April 2007 EAR-Funktion: Mengenerfassung Regel: In Verkehr gebrachte Mengen (Input) Produktbereich: übergreifend Begriffsbestimmungen Erklärungsbedürftige Begriffe sind bei ihrem ersten

Mehr

Homebanking-Abkommen

Homebanking-Abkommen Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher

Mehr

NEUE MELDEPFLICHTEN DER ZUSAMMENFASSENDEN MELDUNG AB 1.7.2010

NEUE MELDEPFLICHTEN DER ZUSAMMENFASSENDEN MELDUNG AB 1.7.2010 MANDANTENINFORMATION Sonderausgabe August 2010 Themen dieser Ausgabe Neuerungen zum Umsatzsteuerrecht Neue Meldepflichten der Zusammenfassenden Meldung ab 1.7.2010 Meldepflicht für innergemeinschaftliche

Mehr

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern Ausgabedatum 005.2015 Ersetzt Version 2-0 Gültig ab 005.2015 Gültig ab 005.2015 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechnungsstellung... 3 3 Rechnungen... 3 4 Zahlungen... 4 5 Widerspruch gegen

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz

Mehr

Informationen für den Wahlkreis. 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005. Wohin mit dem Elektroschrott?

Informationen für den Wahlkreis. 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005. Wohin mit dem Elektroschrott? ' Informationen für den Wahlkreis 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005 Deutscher Bundestag Unter den Linden 50 11011 Berlin Tel.: (030) 227-73 303 Fax: (030) 227-76 303 ulla.burchardt@bundestag.de Wahlkreisbüro

Mehr

Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes

Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes Zwischen dem Verein ProMedien e.v. Niedersachsenstr. 2 49356 Diepholz vertreten durch Herrn Hartmut Albers und dem Schulträger vertreten durch

Mehr

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Das EVA Angebot Ein optimales Preis-, Leistungsverhältnis

Das EVA Angebot Ein optimales Preis-, Leistungsverhältnis Umsetzung der Elektronikaltgeräteverordnung (EAG-VO) in Österreich mit dem EVA - System Das EVA Angebot Ein optimales Preis-, Leistungsverhältnis Wien, 08.September 2005 Mag. Franz Sauseng EVA GmbH 06.09.2005

Mehr

Entsorgungsmanagement integrative Lösungen mit QSL. Meyer Logistik QSL, 14.07.15, Seite 1

Entsorgungsmanagement integrative Lösungen mit QSL. Meyer Logistik QSL, 14.07.15, Seite 1 Entsorgungsmanagement integrative Lösungen mit QSL Meyer Logistik QSL, 14.07.15, Seite 1 Was ist die Branchenlösung? Hersteller haben die Pflicht, ihre Verpackungen in einem Dualen System zu lizenzieren,

Mehr

Preisliste GRANID für External-Nutzer. (Preisliste gültig ab 01.01.2014)

Preisliste GRANID für External-Nutzer. (Preisliste gültig ab 01.01.2014) Preisliste GRANID für External-Nutzer (Preisliste gültig ab 01.01.2014) Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der gibgreiner

Mehr

ZAHLEN / DATEN / FAKTEN

ZAHLEN / DATEN / FAKTEN ZAHLEN / DATEN / FAKTEN 5 Jahre Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle Austria GmbH Stand: September 2010 Inhaltsverzeichnis Summe der in Verkehr gesetzten Massen und Sammelmassen der Jahre 2005 bis 2010...

Mehr

Lizenzgebühren Berechnungsmodelle und Vertragsklauseln

Lizenzgebühren Berechnungsmodelle und Vertragsklauseln Lizenzgebühren Berechnungsmodelle und Vertragsklauseln World IP-Day 2014 MMag. Sabine Fehringer, LL.M. Vienna April 24, 2014 Pauschalentgelte einmalige periodische Pauschalentgelte Laufzeit des Vertrages

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser

Mehr

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung

Mehr

.. für Ihre Business-Lösung

.. für Ihre Business-Lösung .. für Ihre Business-Lösung Ist Ihre Informatik fit für die Zukunft? Flexibilität Das wirtschaftliche Umfeld ist stärker den je im Umbruch (z.b. Stichwort: Globalisierung). Daraus resultierenden Anforderungen,

Mehr

Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011

Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011 Großglockner Hochalpenstraßen AG Rainerstraße 2, 5020 Salzburg Tel.: +43 662 87 36 73 11 Fax: +43 662 87 36 73 13 e-mail: radovanovic@grossglockner.at Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

Berufshaftpflicht für Steuerberater

Berufshaftpflicht für Steuerberater Versicherungsschein Haftpflichtversicherung Versicherungsnehmer/in Edelsinnstraße 7-11, 1120 Wien Tel.: +43 (0)50905 501-0 Fax: +43 (0)50905 502-0 Internet: www.hdi.at R. Urban GmbH Brunngasse 36 4073

Mehr

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Informationsblatt. Elektronische Korrekturbenachrichtigung des Millionenkreditmeldewesens

Informationsblatt. Elektronische Korrekturbenachrichtigung des Millionenkreditmeldewesens Deutsche Bundesbank Frankfurt am Main, im September 2013 B 422 Informationsblatt Elektronische Korrekturbenachrichtigung des Millionenkreditmeldewesens 1. Vorbemerkungen Nach der Erstellung der regulären

Mehr

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster Expatriates und unselbständig Beschäftigte RA Der Unterschied zwischen unselbständig Beschäftigten und Expatriates unselbständig Beschäftigte Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen Expatriates

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Notifizierung von Zertifizierungsstellen

Notifizierung von Zertifizierungsstellen Notifizierung von Zertifizierungsstellen PEFC Austria stellt auf Grundlage eines schriftlichen Notifizierungsvertrags mit der Zertifizierungsstelle die Einhaltung der folgenden Anforderungen sicher: Die

Mehr

Freundeskreis Horns Erben e.v.

Freundeskreis Horns Erben e.v. Freundeskreis Horns Erben e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Beendigung der Mitgliedschaft 5 Mitgliedsbeiträge 6 Organe des Vereins 7 Vorstand 8 Zuständigkeit

Mehr

Wir vermitteln sicherheit

Wir vermitteln sicherheit Wir vermitteln sicherheit 2 3 Eine solide basis für unabhängige Beratung wir vermitteln sicherheit Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir für unsere Geschäfts- und Privatkunden seit 1994 der kompetente

Mehr

Aufnahmevertrag über die Aufnahme eines Kindes in die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder

Aufnahmevertrag über die Aufnahme eines Kindes in die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder Aufnahmevertrag über die Aufnahme eines Kindes in die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder Die Evangelische Kirchengemeinde / Der Evangelische Gesamtverband Name... Strasse... PLZ, Ort... vertreten

Mehr

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung) Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).

Mehr

Transport und Logistik

Transport und Logistik Initiative zur Existenzgründung Transport und Logistik Grundidee dieser Initiative notwendige Partner Finanzierung Nutzen für die Beteiligten Ablauf Teilnahmebedingung Grundidee Absicherung Auftrag Finanzen

Mehr

Steuertermine Fälligkeit und Zahlungstermine für das Jahr 2012

Steuertermine Fälligkeit und Zahlungstermine für das Jahr 2012 Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7-22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 Steuertermine Fälligkeit und Zahlungstermine für das Jahr 2012 Auf den nachfolgenden Tabellen ersehen

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf

Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf Jede Beteiligung ist für beide Seiten individuell. Dennoch gibt es in allen Transaktionen Prozesse die sich

Mehr

MICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung. in der Fassung vom 4.7.2011

MICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung. in der Fassung vom 4.7.2011 MICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung in der Fassung vom 4.7.2011 1 Name, Rechtsstand Die Stiftung führt den Namen Michael Roll Stiftung. Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung und wird von der Tabaluga Kinderstiftung,

Mehr

11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg

11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg 11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg Reaktionsmöglichkeiten und Strategien des WEG-Verwalters bei unberechtigter Abberufung/Kündigung aus wichtigem Grund Rechtsanwalt Dr. Jan-Hendrik Schmidt,

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Weitgehende Abgeltung der im Restmüll enthaltenen Verpackungen durch die Hersteller (Herstellerverantwortung) Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Kontakt. Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at

Kontakt. Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at Kontakt Immobilien Höfinger-Schmid GmbH Untere Gänsbachgasse 7 6370 Kitzbühel Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at Es gelten

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark. Er hat seinen

Mehr

Moto Maker Verkaufsprozess NUR FÜR INTERNE ZWECKE

Moto Maker Verkaufsprozess NUR FÜR INTERNE ZWECKE Moto Maker Verkaufsprozess Moto Maker verkaufen Der Kunde kauft einen Code (mit oder ohne Vertrag) 1. Verkaufen Sie das individuelle Moto X inklusive Direktversand 16 GB: EAN: 6947681519442; 349,- UVP

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Ausbildungsverhältnisse in der Landwirtschaft. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig

Ausbildungsverhältnisse in der Landwirtschaft. Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Ausbildungsverhältnisse in der Landwirtschaft Rechtsanwalt Alexander Wagner, Leipzig Überblick Berufsausbildungsvertrag Abschluss Inhalt wichtiges Probezeit Abmahnungen Kündigung und Beendigung Abschluss

Mehr

Ablauf & Kriterien für eine VAGA Personen-Zertifizierung

Ablauf & Kriterien für eine VAGA Personen-Zertifizierung Ablauf & Kriterien für eine VAGA Personen-Zertifizierung VAGA-Vereinigung für Aromapflege & Seite 1 von 7 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 2. Zertifizierung Einzelpersonen Je nach absolvierter Ausbildung

Mehr

Beantwortung der Anfrage

Beantwortung der Anfrage Nr 245 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Schwaighofer und Dr. Rössler an Landesrat Blachfellner

Mehr

HTBVIEWER INBETRIEBNAHME

HTBVIEWER INBETRIEBNAHME HTBVIEWER INBETRIEBNAHME Vorbereitungen und Systemvoraussetzungen... 1 Systemvoraussetzungen... 1 Betriebssystem... 1 Vorbereitungen... 1 Installation und Inbetriebnahme... 1 Installation... 1 Assistenten

Mehr

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende

Mehr

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben

Mehr

Registrierung - Formular. Registrierung bei der INOBAT. Sie können sich hier bei der INOBAT registrieren lassen.

Registrierung - Formular. Registrierung bei der INOBAT. Sie können sich hier bei der INOBAT registrieren lassen. Registrierung - Formular Registrierung bei der INOBAT Sie können sich hier bei der INOBAT registrieren lassen. Einzelheiten zur Registrierung finden Sie unter www.inobat.ch/recyclingpartner. Dort können

Mehr

robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014

robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 Seite 2 von 5 Alle Rechte dieser Dokumentation unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung,

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Werkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -

Werkzeugvertrag B. - nachstehend BHTC genannt - - nachstehend Lieferant genannt - Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von

Mehr

A1 Marketplace Domain Service. Sevicebeschreibung

A1 Marketplace Domain Service. Sevicebeschreibung A1 Marketplace Domain Service Sevicebeschreibung Version: 1.0 Datum: 22.01.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 3 2 Leistungsumfang... 4 2.1 Erstbestellung und Aktualisierung... 4 2.2 Registrierung

Mehr

1. Änderungsmitteilungen

1. Änderungsmitteilungen Auf dieser Seite bieten wir Ihnen zahlreiche Formularvorlagen für den Umgang mit Behörden, Banken und Versicherungen. 1. Änderungsmitteilungen An die Eureka - Checkliste für den Umzug - Umzugsmeldung an

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

A&B Ausgleichsenergie & Bilanzgruppen-Management AG Maria-Theresien-Straße 57 6020 Innsbruck

A&B Ausgleichsenergie & Bilanzgruppen-Management AG Maria-Theresien-Straße 57 6020 Innsbruck Sehr geehrte Damen und en, zur Tätigkeit in den Marktgebieten Tirol und Vorarlberg ab 01.10.2013 06:00 hat sich der BGV gemäß 38 GMMO-VO 2012 bei A&B zu registrieren. Für die Neuregistrierung sind folgende

Mehr

Leitfaden zur Erstellung einer Vollständigkeitserklärung (VE)

Leitfaden zur Erstellung einer Vollständigkeitserklärung (VE) Leitfaden zur Erstellung einer Vollständigkeitserklärung (VE) INHALT: 1 Zusammenstellung der benötigten Unterlagen... 2 1.1 Unterlagen zur Prüfung der Vollständigkeitserklärung bei einer Beteiligung von

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner?

Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Leitfaden zum österreichischen Einheitlichen Ansprechpartner für EU/EWR Dienstleister Sie sind Staatsangehörige/r eines EU- bzw. EWR-Staates oder für eine

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. André Müller IT Dienstleister

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. André Müller IT Dienstleister ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN André Müller IT Dienstleister 1. Allgemeines: Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der André Müller IT Dienstleistungen,

Mehr

KOOPERATIVES E-CRM ZERMATT.

KOOPERATIVES E-CRM ZERMATT. KOOPERATIVES E-CRM ZERMATT. AUSGANGSLAGE. E-Mail-Marketing (bzw. Newsletter-Marketing) ist aufgrund der hohen Reichweite und Akzeptanz bei den Kunden sowie der geringen Kosten ein sehr nützliches Marketinginstrument

Mehr

DHK INFORMIERT. Österreichische Verpackungsverordnung. DHK informiert. Stand : 23. April 2014 AUSGABE APRIL 2014

DHK INFORMIERT. Österreichische Verpackungsverordnung. DHK informiert. Stand : 23. April 2014 AUSGABE APRIL 2014 DHK INFORMIERT AUSGABE APRIL 2014 Stand : 23. April 2014 DHK informiert Österreichische Verpackungsverordnung Die österreichische Verpackungsverordnung Die zurzeit bestehende österreichische Verpackungsverordnung

Mehr

Satzung der Interessengemeinschaft Medienmeile Bremen

Satzung der Interessengemeinschaft Medienmeile Bremen Satzung der Interessengemeinschaft Medienmeile Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Interessengemeinschaft führt den Namen Medienmeile Bremen. (2) Sitz der Interessengemeinschaft ist Bremen (3) Geschäftsjahr

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Bundesweite Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten. für den Einzel- und Online-Handel. August 2015 Jochen Stepp

Bundesweite Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten. für den Einzel- und Online-Handel. August 2015 Jochen Stepp Bundesweite Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten für den Einzel- und Online-Handel August 2015 Jochen Stepp 1 Mitgliederentwicklung 2 Definitionen Hersteller ist jeder, der unter eigenem/r Namen/Marke

Mehr

Müllgebühren Steiermark

Müllgebühren Steiermark Müllgebühren Steiermark - Veröffentlichung der Kosten und Gebührenberechnung (transparent) - Grundgebühr nicht pro Person (familienfreundlich) - Variable Gebühr mit ökologischen Anreiz (ökologisch) - Gemeindeverbände

Mehr

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt

Referent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt 14. Oktober 2014 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See); Studium

Mehr

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Kostenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung - ElektroGKostV)

Kostenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung - ElektroGKostV) Kostenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung - ElektroGKostV) ElektroGKostV Ausfertigungsdatum: 06.07.2005 Vollzitat: "Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung

Mehr

GETRÄNKELIEFERUNGSVERTRAG. zwischen der. Muster Getränke AG, 4051 Basel, (nachfolgend MG genannt) einerseits. und

GETRÄNKELIEFERUNGSVERTRAG. zwischen der. Muster Getränke AG, 4051 Basel, (nachfolgend MG genannt) einerseits. und Getränkelieferungsvertrag bei Darlehen Vorschlag des Wirteverbands Basel-Stadt, Oktober 2012 GETRÄNKELIEFERUNGSVERTRAG zwischen der Muster Getränke AG, 4051 Basel, (nachfolgend MG genannt) einerseits und

Mehr

Informationen für Schulen und Träger der VBO. Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung

Informationen für Schulen und Träger der VBO. Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung Änderungen im Zulassungsverfahren für Träger der Vertieften Berufsorientierung Zulassung von Trägern 176 Sozialgesetzbuch (SGB) III Grundsatz (1) Träger bedürfen der Zulassung durch eine fachkundige Stelle,

Mehr

EIN SAUBERER SCHRITT. VIELE SAUBERE VORTEILE.

EIN SAUBERER SCHRITT. VIELE SAUBERE VORTEILE. EIN SAUBERER SCHRITT. VIELE SAUBERE VORTEILE. Der Verbund ist Österreichs größter Stromerzeuger aus heimischer und umweltfreundlicher Wasserkraft. Die Nutzung heimischer, natürlicher und erneuerbarer Ressourcen

Mehr

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren Stipendiumsvertrag Landratsamt Freudenstadt Stabsstelle 4 - Rechtsamt Nr. S. 4 20. Januar 2014 zwischen Landkreis Freudenstadt vertreten durch den Landrat Dr. Klaus Michael Rückert nachfolgend Beihilfegeber

Mehr

Leistungsbeschreibung für Office Pakete (LB Office Pakete)

Leistungsbeschreibung für Office Pakete (LB Office Pakete) Leistungsbeschreibung für Office Pakete (LB Office Pakete) Diese Leistungsbeschreibung gilt ab 10.02.2005. Die Telekom Austria Aktiengesellschaft (Telekom Austria) stellt ihrem Kunden im Rahmen der bestehenden

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in

Mehr

ZWECKVERBAND ABFALLWIRTSCHAFTVOGELSBERGKREIS. ABFALLGEBÜHRENSATZUNG (Abfallgebührensatzung - AbfGS) Abschnitt I

ZWECKVERBAND ABFALLWIRTSCHAFTVOGELSBERGKREIS. ABFALLGEBÜHRENSATZUNG (Abfallgebührensatzung - AbfGS) Abschnitt I ABFALLGEBÜHRENSATZUNG Seite 1 ZWECKVERBAND ABFALLWIRTSCHAFTVOGELSBERGKREIS ABFALLGEBÜHRENSATZUNG (Abfallgebührensatzung - AbfGS) Abschnitt I 1 Gebühren für die Sammlung von Restabfällen (1) Der ZAV erhebt

Mehr

White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012

White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012 White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012 Copyright 2012 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Österreich ab 01/2012...3 1.1. Einleitung...3 1.2. Voraussetzung...4

Mehr

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum)

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum) o Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach 6 Absatz 1b SGB VI Vom Arbeitnehmer auszufüllen Name Vorname RV-Nummer

Mehr

Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV

Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Lieferant: VDEW-Nr.: Ansprechpartner: Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Email: Netzbetreiber: Stadtwerke Mosbach

Mehr

Mandanten-Fragebogen

Mandanten-Fragebogen Mandanten-Fragebogen Kontaktdaten: Nachname Vorname Straße PLZ und Ort Telefon/Handy Email Informationen zur Abmahnung: Abmahnende Kanzlei Forderungshöhe Frist Unterlassungserklärung Vergleich: Wünschen

Mehr

1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit...

1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit... 1. Allgemeine Bestimmungen... 2 1.1. Geltungsbereich...2 1.2. Sprachregelung...2 2. Arbeitszeit... 2 2.1. Vertrauensarbeitszeit...2 2.2. Wöchentliche Arbeitszeit...2 2.3. Service Zeit...2 2.4. Individuelle

Mehr

GRUNDSATZVEREINBARUNG. abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen

GRUNDSATZVEREINBARUNG. abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen GRUNDSATZVEREINBARUNG abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen dem Bundesgremium der Tabaktrafikanten Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien im folgenden stets kurz Gremium

Mehr

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.

Mehr

Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber

Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber Anstellungsvertrag Zwischen Herrn/Frau (Praxisinhaber) Praxisanschrift und Herrn/Frau (Praxisarzt)

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein

Mehr

M U S T E R Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten

M U S T E R Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten Anlage zur Rundverfügung G 6/2015 M U S T E R Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten Zwischen dem Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis (Dienststelle), vertreten durch den Kirchenkreisvorstand (Dienststellenleitung),

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr