Konzeption der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ebersberg e.v.
|
|
- Jürgen Straub
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Konzeption der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ebersberg e.v. (1) LEITBILD DES AWO KREISVERBANDES EBERSBERG Wir nehmen die Lebenssituationen anderer Menschen ernst und helfen ihnen und unterstützen sie ohne Bewertung. Wir achten andere Denk- und Verhaltensweisen, solange sie niemanden in seinen Rechten verletzen. Unser Handeln orientiert sich an der Verschiedenheit der Menschen und Situationen. Wir achten jeden Menschen in seiner Eigenheit und Eigenständigkeit, mit seinen Talenten und Fähigkeiten. Diese greifen wir auf und verstärken sie. (2) LEITZIELE DES AWO KREISVERBANDES EBERSBERG - Wir bieten soziale Dienstleistung mit Qualität, die sich an der Menschenwürde orientiert. - Wir sind im Rahmen unserer Arbeit Anwalt und Vermittler für Menschen. - Wir zeigen uns als Verband so, dass wir in der Öffentlichkeit anerkannt und geschätzt sind. - Wir setzen unsere Mittel verantwortungsbewusst ein, verhalten uns gegenüber unseren Partnern fair und schaffen uns damit Perspektive für die Zukunft. (3) UNSER SELBSTVERSTÄNDNIS ALS TRÄGER - Grundlage unserer Arbeit ist die Wahrnehmung der Familien und Einzelpersonen in ihrer jeweiligen Lebenssituation. - Wir bieten eine hohe Fachlichkeit, die sich in unserer Arbeit wiederspiegelt und laufend verbessert wird. - Wir antworten flexibel auf die Veränderung der gesellschaftlichen und individuellen Lebensformen. - Wir bieten vielfältige Angebote zu einer Alltagsbewältigung an, die einen überkonfessionellen Anspruch hat. - Wir gehen nur abschätzbare und kalkulierbare Risiken ein. - Wir bieten unseren Mitarbeitern strukturelle, rechtliche und finanzielle Sicherheit und schaffen Ausbildungsplätze. (4) WER IST DER AWO KREISVERBAND EBERSBERG E.V.? Wir sind ein Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege und sind dadurch anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Die Rechtsform ist eingetragener Verein (e.v.). Die AWO ist damit ein Verband aus Mitgliedern, die einen Vereinsvorstand wählen. Der AWO Kreisverband Ebersberg ist ein rechtlich eigenständiges Mitglied des AWO Bezirksverbandes und wird durch die AWO Ortsvereine des Landkreis Ebersberg gebildet. Wir sind ein ehrenamtlich geführter und gemeinnütziger Verein. Das bedeutet, dass die Erzielung von Gewinn nicht unser Ziel ist. Innerhalb des Vereins gibt es eine hauptamtliche Struktur mit einer Geschäftsführung an der Spitze. Merkmale des Ehrenamtes unentgeltlich Satzung als rechtliche Grundlage Voraussetzung ist die AWO Mitgliedschaft Merkmale des Hauptamtes entgeltlich Arbeitsvertrag als rechtliche Grundlage Voraussetzung ist eine berufliche Ausbildung und die persönliche Eignung Stand: Juni 2006
2 Der Kreisverband hat momentan vier rechtlich eigenständige Vereine als korporative Mitglieder. Wir beraten, unterstützen und informieren diese und bieten ihnen unsere verbandliche Interessenvertretung. (5) GESETZLICHE REGELUNGEN UND VERTRAGLICHE VORGABEN In unserer Arbeit sind wir an gesetzliche Regelungen und Richtlinien sowie vertragliche Vorgaben gebunden. Diese betreffen die fachliche Ausrichtung, arbeitsrechtliche und sicherheitstechnische Aspekte, finanzielle Grundlagen und vieles mehr. Arbeitsbeziehungen mit Geschäftspartnern beruhen auf Verträgen. (6) VERNETZUNG, KOOPERATION UND KOORDINATION Verbandsintern besteht die Vernetzung zu allen bundesweiten AWO Gliederungen (zu anderen Kreisverbänden, Bezirksverbänden, Landesverband, Bundesverband); Nach außen pflegen wir Kontakte zu anderen Wohlfahrtsverbänden, beratenden und unterstützenden Stellen, Behörden, Einrichtungen der gleichen Ebene oder des selben örtlichen Umfelds, zu Forschungsinstituten, u.v.m.. (7) DIE ORGANISATIONSEINHEITEN DES AWO KREISVERBANDES EBERSBERG - informelle Verbindung besteht zwischen allen Einheiten - Linien kennzeichnen den fachlichen Austausch und die kollegiale Beratung. - Linien kennzeichnen die Dienstaufsicht und die Weisungsbefugnis.
3 (8) ORGANE UND GREMIEN DES AWO KREISVERBANDES E.V. (a) Organe des Kreisverbandes Der Vorstand gibt als gewähltes Organ den Rahmen für den Kreisverband und seine Organisationseinheiten vor. Der Vorsitzende (bei Verhinderung dessen Stellvertreter) hat Außenvertretung, ist zeichnungsberechtigt im Rahmen der Satzung und Geschäftsordnung sowie weisungsbefugt gegenüber den hauptamtlichen Mitarbeitern. Der Vorstand delegiert Aufgaben an die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung hat gegenüber dem Vorstand eine Informationspflicht und beratende Funktion in Vorstandssitzungen. Es besteht Fürsorgepflicht des Vorstandes gegenüber den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitern. Der Vorstand hält Kontakt zu den Ortsvereinen. Er hat gegenüber den Ortsvereinen das Recht der Aufsicht und Prüfung gemäß der Satzung. Der Betriebsrat ist ein gewähltes Organ laut Betriebsverfassungsgesetz. (b) Gremien des Kreisverbandes Der Kreisverband hat intern unterschiedliche Arbeitsgremien. Unter einem Gremium verstehen wir eine Arbeitsgemeinschaft (AG) mit einer formellen Leitung. Jede AG praktiziert kollegiale Beratung und fachlichen Austausch und hat eine definierte Zielsetzung. (9) MITARBEITERENTWICKLUNG Mitarbeiterentwicklung ist für uns eine Investition, die wir tätigen, um Qualität und Leistung zu sichern und zu steigern. Damit halten wir die Fluktuationsrate von Mitarbeitern gering und tragen zur Stabilität im Unternehmen bei. Wir schaffen einen finanziellen und zeitlichen Rahmen und setzen die Bereitschaft und Offenheit von jedem Mitarbeiter voraus, sich aktiv an der Gestaltung seiner Qualifizierung und des Betriebsklimas zu beteiligen. Bei Mitarbeitern, die Leitungsfunktion haben, ist die Mitarbeiterführung ein weiteres Element der Mitarbeiterentwicklung; auch die Kontrolle gehört zur Mitarbeiterführung. Bei allen Mitarbeitern setzen wir das grundlegende Interesse und die Bereitschaft sich fachlich weiterzuentwickeln voraus. Ausgangspunkt für die Mitarbeiterentwicklung ist das für die Stelle notwendige Fachwissen des Mitarbeiters. Ein weiterer wichtiger Baustein ist die von uns in Eckpunkten festgelegte Stellenbeschreibung, die individuell und kontinuierlich gemeinsam mit dem Mitarbeiter entwickelt wird. Wir bieten Fortbildungen in Form von Arbeitskreisen, internen und externen Veranstaltungen, Supervision an und stellen Fachliteratur bereit. Zur individuellen Mitarbeiterentwicklung gehört das jährlich stattfindende Mitarbeiter-Gespräch, in dem die vergangene Arbeit reflektiert, der Ist-Stand analysiert und die Ziele für die Zukunft vereinbart werden. Wir erwarten in den einzelnen Teams Mitarbeiterentwicklung über kollegiale Beratung und Transparenz der eigenen Arbeit. Wir wollen ein vertrauensvolles Miteinander schaffen, indem der einzelne Mitarbeiter seine Stärken zum Wohle der Einrichtung nutzt, an seinen Defiziten arbeitet und am Leben der Einrichtung selbstverantwortlich mitwirkt. Da in einem aktiven Miteinander auch Fehler passieren können, erwarten wir, dass der Einzelne dafür einsteht, den Fehler behebt, in Zukunft vermeidet und zur persönlichen Weiterentwicklung nutzt. Wir geben Beschwerden einen Raum, hinterfragen den Hintergrund und reagieren verantwortungsvoll der jeweiligen Situation entsprechend. Um Mitarbeiterentwicklung zu leben, sind wir auf einen fachlichen Informationsfluss zwischen allen Ebenen angewiesen. Dazu gehört für uns, dass sich der einzelne Mitarbeiter die Information aktiv holt und auch an geeigneter Stelle weitergibt. Die Mitarbeiterentwicklung ist entscheidend für die Motivation und Identifikation. (10) KUNDENBEGRIFF Für uns gibt es keine Kunden, sondern es sind Menschen die unsere Dienstleistung nutzen und Geschäftspartner, mit denen wir die Art unserer Dienstleistung vertraglich abstimmen.
4 Impressum AWO Kreisverband Ebersberg e.v. Herzog-Ludwig Markt Schwaben Tel: 08121/ Fax: 08121/ Internet:
5
ARBEITERWOHLFAHRT LANDESVERBAND SACHSEN E.V.
Seite 1 von 6 ARBEITERWOHLFAHRT LANDESVERBAND SACHSEN E.V. UNTERNEHMENSKODEX DER ARBEITERWOHLFAHRT IN SACHSEN Seite 2 von 6 Unternehmenskodex der AWO in Sachsen 1. Zielsetzung des AWO Unternehmenskodex
MehrDie Arbeiterwohlfahrt
Die Arbeiterwohlfahrt Über die Arbeiterwohlfahrt Wer wir sind Unser Leitbild Geschichte der AWO Wer wir sind Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gehört zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege
MehrBRÜCKE e.v. Augsburg. Leitbild. Die BRÜCKE in 10 Sätzen. 1. Wir sind Teil einer Reformbewegung. 2. Wir setzen gesetzliche Vorgaben um
BRÜCKE e.v. Augsburg Leitbild Die BRÜCKE in 10 Sätzen 1. Wir sind Teil einer Reformbewegung 2. Wir setzen gesetzliche Vorgaben um 3. Wir nehmen gesellschaftliche Verantwortung wahr 4. Wir sehen den ganzen
MehrEin Leitbild als Orientierungshilfe
Leitbild Ein Leitbild als Orientierungshilfe Als katholischer Wohlfahrtsverband stehen wir im Blickfeld der Öffentlichkeit. Unter besonderer Beobachtung: die Frage der Übereinstimmung von Anspruch und
MehrEhrenamt im KV. Zielsetzungen Strukturen Handlungsfelder
Ehrenamt im KV Zielsetzungen Strukturen Handlungsfelder Stand Oktober 2010 Inhalt 1. Grundsätzliches... 1 1.1. Leitprinzipien Offenheit und Qualität... 1 1.2. Arbeitsprinzipien... 1 2. Entwicklung von
MehrDie Betreuungsvereine der Arbeiterwohlfahrt
Die Betreuungsvereine der Arbeiterwohlfahrt Leitlinien der fachlichen Arbeit Impressum Herausgeber: Verantwortlich: Redaktion: Lektorat: AWO Bundesverband e.v. Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender Sabine
MehrPartner. ...für die Menschen. Leitbild des Caritasverbandes für die Regionen Aachen Stadt und Land e.v. Not sehen und handeln.
Partner...für die Menschen Leitbild des verbandes für die Regionen Aachen Stadt und Land e.v. Ca r i t a s Inhaltsverzeichnis Seite 2 Geschichte und Herkunft Seite 3 Seite 4 Seite 4 Seite 5 Seite 5 Seite
MehrOrdnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung
Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung Teil: Jugendrotkreuz - Stand 25.10.2002 - Präambel Um den Ausbildungsstandard der Mitglieder des Jugendrotkreuzes im DRK-Landesverband Hessen zu sichern, ist die
MehrArbeitskreis. Sachsen-Anhalt e.v.
Ein starker Verbund Arbeitskreis niedergelassener Psychotherapeuten Sachsen-Anhalt e.v. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in unserem Flyer wollen wir Ihnen den Arbeitskreis vorstellen und Sie für eine Mitgliedschaft
MehrLeitbild. Caritasverband Wuppertal / Solingen e.v.
Caritasverband Wuppertal / Solingen e.v. Vorwort Mitarbeiter und Vorstand haben dieses in einem kooperativen Prozess gemeinsam entwickelt. Es legt unser Verständnis zu Grundlagen, Zielsetzung und Ausrichtung
MehrLebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Thüringen e.v. Leitbild
Leitbild Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung - Entwurf zur Diskussion in den Gremien und Mitgliedsorganisationen der Lebenshilfe Thüringen Der vorliegende Entwurf eines Leitbildes für die
MehrKonzeption. Tagesmütter-Projekt Neufahrn vom 04.10.2007. Nachbarschaftshilfe Neufahrn e.v. Lohweg 25 85375 Neufahrn. Tel.
Konzeption Tagesmütter-Projekt Neufahrn vom 04.10.2007 Träger: Leitung: Nachbarschaftshilfe Neufahrn e.v. Lohweg 25 85375 Neufahrn Martina Bock Tel. 08165 4294 Vorwort Das Tagesmütter-Projekt Neufahrn
Mehrder AWO Kreisverband Nürnberg e.v. 2. IKÖ als Auftrag zur aktiven Beteiligung im Gemeinwesen 3. IKÖ als Auftrag an Vorstand und Ortsvereine
Leitbild zur Interkulturellen Öffnung (IKÖ) der AWO Kreisverband Nürnberg e.v. 1. Grundsätze 2. IKÖ als Auftrag zur aktiven Beteiligung im Gemeinwesen 3. IKÖ als Auftrag an Vorstand und Ortsvereine 4.
MehrLandesverband Saarland e.v. Ordnung der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit im DRK-Landesverband Saarland e.v.
Landesverband Saarland e.v. Ordnung der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit im DRK-Landesverband Saarland e.v. beschlossen in der außerordentlichen Landesversammlung vom 19.11.2011 1. Rechtsgrundlage
MehrBrose Mitarbeiter- und Familienbetreuung
Brose Mitarbeiter- und Familienbetreuung Netzwerk Pflege Manfred Seemann Stefanie Rickert Vertraulich. Der Inhalt darf nur mit unserer schriftlichen Genehmigung verwendet, geändert, weitergegeben, veröffentlicht
MehrSatzung Kreisverband Brandenburg an der Havel e.v.
Satzung Kreisverband Brandenburg an der Havel e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Brandenburg an der Havel e.v.. Die Kurzbezeichnung lautet AWO Kreisverband
Mehrder Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Leitbild der Kreisverwaltung Bad Kreuznach Auf dem Weg zur lernenden Organisation Gemeinsam für die Menschen in unserem Landkreis Präambel Wir Personenkreis sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
MehrPflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Inhalt: 1.
Inhalt: 1. Begriffsklärung 2. Woraus leiten sich die Pflichten und Rechte ab? 3. Rechtliche Grundlagen 4. Rechte und Pflichten 6. Chancen 7. Kurzes Fazit 1. Begriffsklärung Der Begriff Heimaufsicht wird
MehrVereinbarung der Arbeitsgemeinschaft für die Ökumenische Hospizhilfe Pfalz/Saarpfalz vom 9. November 2005 (ABl S.
Vereinbarung der Arbeitsgemeinschaft für die Ökumenische Hospizhilfe Pfalz/Saarpfalz 42.00 Vereinbarung der Arbeitsgemeinschaft für die Ökumenische Hospizhilfe Pfalz/Saarpfalz im Bereich der Diözese Speyer
MehrStadt Bern Direktion für Bildung Soziales und Sport. Sozialamt. Leitbild
Stadt Bern Direktion für Bildung Soziales und Sport Sozialamt Leitbild Ein Wegweiser Sozialdienst, Kompetenzzentrum Arbeit und Support Dieses Leitbild enthält die wichtigsten gemeinsamen Werte und die
MehrHelfen Sie einem. anderen Kind, obenauf zu sein bewerben Sie sich für eine. Erziehungsstelle!
Helfen Sie einem anderen Kind, obenauf zu sein bewerben Sie sich für eine Erziehungsstelle! Warum manche Kinder NEUE PERSPEKTIVEN brauchen Es gibt Kinder und Jugendliche, die aus den unterschiedlichsten
MehrGeschäftsordnung ProEbersbach e.v.
Geschäftsordnung ProEbersbach e.v. 1 Allgemeines 1.1 Die Mitglieder des erweiterten Vorstands führen die Geschäfte des ProEbersbach e.v. nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung.
MehrUnser Leitbild. Caritasverband Rhein-Wied-Sieg e.v. Geschäftsstelle Neuwied
Geschäftsstelle Neuwied Vorwort ist in einem intensiven Prozess erarbeitet worden, an dem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitwirken konnten. bestimmt unser Handeln im Heute und im Morgen. Es will
MehrSelbsteinschätzung im Vergleich
Verglichen werden: Selbsteinschätzung vs. Lehrkräfte Empfänger des Vergleichs: Demoschule Dargestellte Ergebnisse: (ohne Sonderformen) verglichen mit Fragebogen zum Instrument: Schuljahr: 2016/2017 gar...
MehrLEITBILD. des Jobcenters EN. Gemeinsam. Für Ausbildung, Arbeit und Teilhabe.
LEITBILD des Jobcenters EN Gemeinsam. Für Ausbildung, Arbeit und Teilhabe. UNSERE ORGANISATION Der Fachbereich Jobcenter EN ist auf unser Engagement angewiesen. Wir bringen unsere Ideen über die Gremien
Mehr1. Teil des Mitarbeitergesprächs
Vorgesetzte/r: 1. Teil des Mitarbeitergesprächs Mitarbeiter/in: Termin: Rückschau auf die eigenen Aufgaben und Ergebnisse des vergangenen Jahres Für welche Tätigkeitsbereiche haben Sie im vergangenen Jahr
MehrLeitbild Ehrenamt. Workshop, 15. April 2016
Leitbild Ehrenamt Workshop, 15. April 2016 Herzlich willkommen Robin Spaetling Christine Haida Projekt Kiez hilft Kiez Ansprache von potentiellen Ehrenamtlern passgenaue Vermittlung Begleitung und Fortbildung
MehrGeschäfts- und Zuständigkeitsordnung Im DRK Kreisverband Dortmund e. V.
Geschäfts- und Zuständigkeitsordnung Im DRK Kreisverband Präambel: Diese Geschäftsordnung ergänzt die gültige Satzung des DRK-Kreisverbandes Dortmund und schafft verbindliche Regelungen für die Zuständigkeiten
MehrFür viele ist das Rote Kreuz halt das Rote Kreuz. Es ist auch überall Rotes Kreuz drin,
Für viele ist das Rote Kreuz halt das Rote Kreuz. Es ist auch überall Rotes Kreuz drin, wo Rote s Kreuz draufsteht. Organisatorisch ist das Rote Kreuz jedoch in vielfältige Einheiten mit unterschiedlichen
MehrEhrenamtliches Engagement fördern
Inhalt: Ehrenamtliches Engagement fördern 1. Grundsätzliches zum Ehrenamt in der Kirche 2. Leitlinien des Dekanates zum Ehrenamt 3. Angebote des Dekanats 4. Erfolgssteuerung (Controlling) Vorbemerkung
MehrKirchengesetz über die Ordnung der diakonischen Arbeit in der Evangelischen Kirche von Westfalen (Diakoniegesetz DiakonieG) 1
Diakoniegesetz DiakonieG 300 Kirchengesetz über die Ordnung der diakonischen Arbeit in der Evangelischen Kirche von Westfalen (Diakoniegesetz DiakonieG) 1 Vom 19. November 2015 (KABl. 2016 S. 55) Inhaltsübersicht
MehrBundesverband Gedächtnistraining e.v. Unser Leitbild
Bundesverband Gedächtnistraining e.v. Unser Leitbild Identität und Auftrag: Wer sind wir? Wir sind der größte gemeinnützige Verband im Bereich Gedächtnis- und Gehirntraining im deutschsprachigen Raum.
MehrLeitbild der Arbeiterwohlfahrt
Leitbild der Arbeiterwohlfahrt (verabschiedet durch die Bundeskonferenz der Arbeiterwohlfahrt 1998 in Düsseldorf) Die Leitsätze sind die Kernthesen des Leitbildes. Leitsätze und Leitbild sind Grundlage
MehrBetriebliche Suchtprävention & Gesundheitsförderung
Betriebliche Suchtprävention & Gesundheitsförderung an Hochschulen und Universitätskliniken - 12. bundesweite Fachtagung HochschulNetzwerk SuchtGesundheit - 14.-16. September 2011 Workshop 2.2 Die Rolle
MehrDie Arbeit in Mutter-Kind-Einrichtungen: Eine fachliche und persönliche Herausforderung
Die Arbeit in Mutter-Kind-Einrichtungen: Eine fachliche und persönliche Herausforderung In Mutter-Kind-Einrichtungen leben heute Frauen, die vielfach belastet sind. Es gibt keinen typischen Personenkreis,
MehrFRAGEBOGEN: TÄTIGKEITSPROFILE FÜR EHRENAMTLICHE
FRAGEBOGEN: TÄTIGKEITSPROFILE FÜR EHRENAMTLICHE Um für Sie die gewünschten und passenden ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden, möchten wie Sie bitten, uns folgende Angaben zu machen.
MehrOrdnung der Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz. Präambel
Ordnung der Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz Präambel Zur Stärkung der gemeinsamen Stimme von Diakonie und Kirche im Land Rheinland- Pfalz wird eine gemeinsame Übereinkunft
MehrLeitsätze und Leitbild
Leitsätze und Leitbild der Arbeiterwohlfahrt Unsere Leitsätze Die Arbeiterwohlfahrt kämpft mit ehrenamtlichem Engagement und professionellen Dienstleistungen für eine sozial gerechte Gesellschaft. Wir
MehrInklusion ein Kreisverband macht sich auf den Weg
AWO INKLUSIV Praxisbeispiele für eine inklusivere Gesellschaft Inklusion ein Kreisverband macht sich auf den Weg Das Beispiel des AWO Kreisverband Ebersberg Inklusion als Leitziel etablieren Als wertegundenen
MehrSterbebegleitung in der stationären Altenhilfe
Sterbebegleitung in der stationären Altenhilfe Ein Angebot für Angehörige, Freiwillige und Mitarbeiter/innen gefördert aus Mitteln der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW Die Arbeiterwohlfahrt Ostwestfalen-Lippe
MehrFRAGEBOGEN: TÄTIGKEITSPROFILE FÜR EHRENAMTLICHE
FRAGEBOGEN: TÄTIGKEITSPROFILE FÜR EHRENAMTLICHE Um für Sie die gewünschten und passenden ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden, möchten wie Sie bitten, uns folgende Angaben zu machen.
MehrLeitbild der Gemeinnützigen Werkstätten Oldenburg e.v.
GEMEINSAM VIELFÄLTIG STARK! Leitbild der Gemeinnützigen Werkstätten Oldenburg e.v. 1. Es gibt uns, damit Menschen mit Behinderung wohnen, arbeiten und ihre Fähigkeiten erweitern können. Die Gemeinnützigen
MehrSaFvbHP Archiv. Vom 28. August (KABl S. 33) Inhaltsübersicht 2
Satzung Fachverband Hospiz- und Palliativdienste SaFvbHP 310.7 Archiv Satzung des Evangelischen Fachverbandes der Hospizund Palliativdienste in den Diakonischen Werken der Evangelischen Kirche im Rheinland,
MehrEhrenamtskoordination
1 Ehrenamtskoordination oder: ein Plädoyer für strategische Planung Prof. Dr. Doris Rosenkranz Basis 1. Ehrenamt ist kein Ersatz für Hauptamt 2. Ehrenamt ist kein Sparmodell 3. Ehrenamt hat eigene Qualität
MehrLeitbild des Deutschen Kinderschutzbundes
Leitbild des Deutschen Kinderschutzbundes Wichtig für Sie, wichtig für uns! Unser Leitbild ist die verbindliche Grundlage für die tägliche Kinderschutzarbeit. Es formuliert, wofür der Deutsche Kinderschutzbund
MehrLeitbild. Landesinstitut Sozialforschungsstelle Dortmund. Grundsätze Leistungen Kompetenzen Organisation Personal Kooperation Führung
Leitbild Landesinstitut Sozialforschungsstelle Dortmund Grundsätze Leistungen Kompetenzen Organisation Personal Kooperation Führung Grundsätze Wir sind ein interdisziplinär arbeitendes, sozialwissenschaftliches
MehrVom 9. September 2011 (ABl S. 78) Übersicht:
Kreisreferentenverordnung KRefV 436 Verordnung über den Dienst der Kreisreferenten für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien in den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche
MehrLeitbild der Ehninger Kindergärten
Leitbild der Ehninger Kindergärten Die Träger definieren mit diesem Leitbild die Arbeit der Ehninger Kindergärten. 1.Unsere Werte und unser pädagogisches Grundverständnis: Wir fördern und unterstützen
MehrWir gehen neue Wege und setzen neue Maßstäbe. Leitbild. Sana Krankenhaus Radevormwald
Wir gehen neue Wege und setzen neue Maßstäbe Leitbild Sana Krankenhaus Radevormwald Unsere Mission Qualität Nähe Das Sana Krankenhaus Radevormwald ist ein Haus der Grund- und Regelversorgung, wo jeder
MehrSatzung des Evangelischen Fachverbandes für Altenarbeit in den Diakonischen Werken der Ev. Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche
Satzung Fachverband Altenarbeit SaFvbALT 313 Archiv Satzung des Evangelischen Fachverbandes für Altenarbeit in den Diakonischen Werken der Ev. Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche Vom 30.
MehrLeitbild für flexible Erziehungshilfen
1 Leitbild für flexible Erziehungshilfen Gliederung: 1. Gesetzlicher Auftrag 2. Ziele 3. Standards 4. Ressourcen Amt für Jugend und Soziales Frankfurt (Oder) Arbeitsgemeinschaft "Flexible Erziehungshilfen"
MehrRichtlinien des Deutschen Franchise-Verbandes e.v. Beiräte in Franchise-Systemen
Richtlinien des Deutschen Franchise-Verbandes e.v. Beiräte in Franchise-Systemen Zielsetzung Die Bereitschaft des Franchise-Gebers zur Wahrung der Interessen und Belange der Franchise-Partner durch ihre
MehrSATZUNG. 1) Der Verband führt den Namen Lebenshilfe Landesverband Hessen e.v. und ist Mitglied der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v.
SATZUNG 1 Name und Sitz 1) Der Verband führt den Namen Lebenshilfe Landesverband Hessen e.v. und ist Mitglied der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. 2) Er hat seinen Sitz in 35043 Marburg und ist in das
MehrMarkensatzung für die Gestattung der Nutzung der regionalen Dachmarke Spreewald (Kollektivmarke)
Markensatzung für die Gestattung der Nutzung der regionalen Dachmarke Spreewald (Kollektivmarke) 1 Trägerschaft Der Verein, der zur Gestattung der Nutzung der regionalen Dachmarke Spreewald als Markeninhaber
MehrWinfried Pletzer. Bayerischer Jugendring Referat Kommunale Jugendarbeit und Jugendarbeit in Gemeinden. Fon: 089/
1 Empfehlungen: (Aufgaben) (Rahmenbedingungen) und (Standards) der Kommunalen Jugendarbeit in Bayern Herzog-Heinrich-Str. 7 80336 München www.bjr.de 2 Empfehlungen: (Aufgaben) (Rahmenbedingungen) und (Standards)
MehrGuten Tag! Fakten und Daten zum Verband
Guten Tag! Paritätischer Wohlfahrtsverband Berlin Dach- und Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege Im Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin sind über 700 eigenständige, gemeinnützige Organisationen
MehrEhrenamtsförderung mit System
Ehrenamtsförderung mit System Dr. Daniel Illmer, Führungs-Akademie des DOSB Führungs-Akademie des DOSB /// Willy-Brandt-Platz 2 /// 50679 Köln /// Tel 0221/221 220 13 /// Fax 0221/221 220 14 /// info@fuehrungs-akademie.de
MehrIDR Prüfungsleitlinie 10 "Leitbild der Rechnungsprüfung" IDR Prüfungsleitlinie L 10 "Leitbild der Rechnungsprüfung"
IDR Prüfungsleitlinie L 10 Stand 07.02.2018 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen... 3 2. Leitbild der kommunalen Rechnungsprüfung... 3 2 1. Vorbemerkungen (1) Das Institut der Rechnungsprüfer (IDR) legt
MehrMan muss mit den richtigen Leuten zusammen arbeiten, sie achten und motivieren. Dauerhafter Erfolg ist nur im Team möglich. (Klaus Steilmann) Leitbild
Man muss mit den richtigen Leuten zusammen arbeiten, sie achten und motivieren. Dauerhafter Erfolg ist nur im Team möglich. (Klaus Steilmann) Leitbild Präambel Die Worte unseres Namensgebers Klaus Steilmann
MehrGeschäftsordnung. Arbeitsgemeinschaft für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AG ELF)
Geschäftsordnung Arbeitsgemeinschaft für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AG ELF) Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Herausgeber: Redaktion: Verantwortlich:
MehrOrdnung für die Ehe-, Familien- und Lebensberatung (EFL) im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden
Ordnung für EFL-Beratung EFL 330.320 Ordnung für die Ehe-, Familien- und Lebensberatung (EFL) im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden Vom 16. Juli 2002 (GVBl. S. 178) Der Evangelische Oberkirchenrat
MehrQualitätskriterien verbandlicher Jugendarbeit
Qualitätskriterien verbandlicher Jugendarbeit Das bundesdeutsche Kinder- und Jugendhilferecht beschreibt, dass Jugendarbeit von verschiedenen Trägern angeboten wird ( 11 II SGB VIII): Jugendarbeit wird
MehrOrdnung für die Evangelische Jugendarbeit in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
Jugendarbeit OrdnJArb 5.222 Ordnung für die Evangelische Jugendarbeit in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg Vom 18. Mai 1990 (GVBl. 22. Band, S. 29) A Evangelische Jugendarbeit: Zielsetzung, Zugehörigkeit
MehrSozialarbeit in Schule (SiS)
Sozialarbeit in Schule (SiS) Die intensivste Form der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule: Chancen und Risiken Anke Kordelle Fuldatal, 17.06.2011 Gliederung 1. Ein erster Eindruck: Das Leitbild
Mehr» Engagement macht Schule«
» Engagement macht Schule«AWO-Projekt zur Stärkung des Ehrenamtes www.awo-bayern.de Liebe Freundinnen und Freunde, gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen bestimmt seit jeher das Handeln der Arbeiterwohlfahrt.
MehrSatzung. des Bereiches Hochschule und Forschung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Sachsen
Satzung des Bereiches Hochschule und Forschung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Sachsen beschlossen von der Bereichsvertreterversammlung am 1.10.1998, geändert durch die Bereichsvertreterversammlung
MehrÜbergangsmanagement Nürnberg UNSER LEITBILD
Übergangsmanagement Nürnberg UNSER LEITBILD 1 Mit unserem Leitbild richten wir unseren Arbeitsauftrag an der Zukunft aus und entwickeln Perspektiven. Das Leitbild informiert über die zugrunde liegenden
Mehr» Wir fördern das Gemeinwohl und setzen uns für alle Menschen ein, die unsere Unterstützung brauchen.
www.paritaet-lsa.de » Wir fördern das Gemeinwohl und setzen uns für alle Menschen ein, die unsere Unterstützung brauchen.» Wir beeinflussen politische Entscheidungen für eine sozial gerechte und zukunftsfähige
MehrJugendordnung. DLRG Ortsgruppe Sinsheim e.v.
Jugendordnung DLRG Ortsgruppe Sinsheim e.v. Diese Jugendordnung ist zur besseren Übersichtlichkeit in der männlichen Schriftform gehalten. Sie richtet sich dennoch an alle Mädchen, Jungen, Frauen und Männer.
MehrZwei sind mehr... Gelingende Bildungspartnerschaft in der Kooperation von Jugendarbeit und Schule Waldshut
Zwei sind mehr... Gelingende Bildungspartnerschaft in der Kooperation von Jugendarbeit und Schule Waldshut 23.10.2012 c/o Akademie der Jugendarbeit Baden-Württemberg e.v., Simone Liedtke Kooperation als
MehrKirchengesetz über die Ordnung der diakonischen Arbeit in der Evangelischen Kirche von Westfalen (Diakoniegesetz DiakonieG) 1
Diakoniegesetz DiakonieG 300 Archiv-1 Kirchengesetz über die Ordnung der diakonischen Arbeit in der Evangelischen Kirche von Westfalen (Diakoniegesetz DiakonieG) 1 Vom 13. November 2003 (KABl. 2003 S.
MehrWir übernehmen Verantwortung. Der AWO-Kreisverband stellt sich und seine Angebote vor
Wir übernehmen Verantwortung Der AWO-Kreisverband stellt sich und seine Angebote vor Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit, die Werte, auf deren Grundlage Marie Juchaz im Jahr 1919
MehrJohannes-Diakonie Mosbach
B Johannes-Diakonie Mosbach Leitbild Unser Auftrag und Selbstverständnis 1880 wurde die Johannes-Diakonie Mosbach im Zusammenwirken staatlicher und evangelisch-kirchlicher Kreise und Personen als Einrichtung
Mehr1. Zielsetzung und Aufgaben von Arbeitsgemeinschaften. 78 SGB VIII formuliert die Zielsetzung für Arbeitsgemeinschaften:
1 von 5 Grundsatzpapier Arbeitsgemeinschaften nach 78 SGB VIII sowie Darstellung weiterer übergreifend arbeitender Arbeitskreise, Steuerungsgruppen etc. gem. Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 30.8.2016
MehrEvangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg. Ordnung für das Evangelische Kinder- und Jugendwerk Mecklenburg (EKJM) vom 12.
Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg Ordnung für das Evangelische Kinder- und Jugendwerk Mecklenburg (EKJM) vom 12. Dezember 2014 Die Kirchenkreissynode hat mit Beschluss vom 15. November
MehrWerte schaffen - Werte erhalten. Unser Leitbild
Werte schaffen - Werte erhalten. Unser Leitbild Wer sind wir? Wir sind ein moderner Dienstleister für Wirtschaftsprüfung und Beratung in steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Wir
MehrClaudia Tritschler Dipl.-Soziologin, Dipl.-Psycho-Gerontologin. Fachstelle für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern
Claudia Tritschler Dipl.-Soziologin, Dipl.-Psycho-Gerontologin Fachstelle Gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Projektträger: aufschwungalt, München
Mehr1 Tätigkeitsbereich, Name und Sitz
Satzung des SPD-Kreisverbandes Landkreis Rostock 1 Tätigkeitsbereich, Name und Sitz 2 Gliederung 3 Organe des Kreisverbands 4 Kreisparteitag 5 Aufgaben des Kreisparteitags 6 Außerordentlicher Kreisparteitag
MehrKonzept Schulsozialarbeit für die Grund- Gemeinschaftsschule Stecknitz
Konzept Schulsozialarbeit für die Grund- Gemeinschaftsschule Stecknitz Der Lübecker Verein Sprungtuch e.v., gegründet im Jahr 1989, ist ein gemeinnütziger Verein für sozialpädagogische Projekte, anerkannter
MehrSatzung des Evangelischen Fachverbandes Sucht Rheinland Westfalen Lippe
Satzung Fachverband Sucht Rheinland Westfalen Lippe SaFvbSu 310.11 Satzung des Evangelischen Fachverbandes Sucht Rheinland Westfalen Lippe Vom 17. November 2009 (KABl. 2010 S. 81) Inhaltsübersicht 1 1
MehrOrdnung für die Arbeit der Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung (Gemeindeberatungsordnung GBO)
Gemeindeberatungsordnung GBO 368 Ordnung für die Arbeit der Gemeindeberatung und Organisationsentwicklung (Gemeindeberatungsordnung GBO) Vom 18. September 2014 (KABl. 2014 S. 167) Inhaltsübersicht 1 Angebot
MehrHerzlich Willkommen im Team der
Unsere Stärke: Solidarität und Qualität! Seite -1- Herzlich Willkommen im Team der Unsere Stärke: Solidarität und Qualität! Seite -2- Wir sind einer der größten Arbeitgeber im Saarland ein moderner sozialer
MehrUnser Leitbild. Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.v. Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.v.
Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.v. Caritasverband Rhein-Mosel-Ahr e.v. www.caritas-rhein-mosel-ahr.de Bischof-Bernhard-Stein-Haus Mehrgenerationenhaus St. Matthias Bahnhofstr. 5 Ludwig-Hillesheim-Str.
MehrUnser Leitbild. Der Mensch zählt. Caritas RheinBerg. Der Mensch zählt
Caritas RheinBerg Der Mensch zählt Unser Leitbild Der Mensch zählt Deus caritas est Gott ist Liebe Der Caritasverband für den Rheinisch-Bergischen Kreis e.v. ist seit fast 50 Jahren ein bedeutender Pfeiler
MehrGeschäftsordnung. Siemensstr Stuttgart Tel
Geschäftsordnung 0. Vorbemerkung Das Netzwerk Teilzeitausbildung Baden-Württemberg wird von der Landesarbeitsgemeinschaft Mädchenpolitik Baden-Württemberg im Rahmen des Modellversuchs Qualifizierungsprojekt
MehrForum 3: Thesen zur Kooperation zwischen Schulen und Praxisstätten
Forum 3: Thesen zur Kooperation zwischen Schulen und Praxisstätten Qualifizierung frühpädagogischer Fachkräfte an Fachschulen und Hochschulen. Fachtagung am 8. Dezember 2010 in Berlin. Überblick über die
MehrLeitbild der Heilpädagogischen Hilfe Osnabrück. Leitbild
Leitbild der Heilpädagogischen Hilfe Osnabrück Leitbild 2 Was ist ein Leitbild? Ein Leitbild ist ein Text, in dem beschrieben wird, wie gehandelt werden soll. In einem sozialen Dienstleistungs-Unternehmen
MehrWir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung
Universität Siegen SoSe 2010 Dipl.-Soz.päd. Hans Günther Mischke Wir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung - Verbände - Verbände Freie Wohlfahrtspflege (FW) Vereinigungen, die sich zur Aufgabe gemacht haben,
Mehr2007Juni 2013) NEU Formulierungsvorschlag. Formulierungsvorschlag
Vereinbarungen nach 8a Abs. 2. SGB VIII (Stand Februar 2007) Formulierungsvorschlag Vereinbarungen nach 8a Abs. 4 SGB VIII (Stand Februar 2007Juni 2013) NEU Formulierungsvorschlag Vereinbarung zum Schutzauftrag
MehrLEITBILD. Main-Kinzig-Kliniken Einfach ausgezeichnet.
LEITBILD Main-Kinzig-Kliniken Einfach ausgezeichnet. Main-Kinzig-Kliniken Zu uns gehören die Krankenhäuser in Gelnhausen und Schlüchtern. Beide Kliniken dienen der Akutversorgung und bilden gleichzeitig
MehrVorwort: DRK Standards Ehrenamt (4 Mrz 2016) Seite 1 von 5 Gedruckt: :26
Mindeststandards für hauptberufliche Unterstützungsstrukturen für die ehrenamtliche Tätigkeit im DRK und Mindeststandards für die Arbeit mit Ehrenamtlichen im DRK Beschlossen durch das DRK-Präsidium am
MehrGrundsatzprogramm der DLRG-Jugend Niedersachsen
Grundsatzprogramm der DLRG-Jugend Niedersachsen Präambel Die Jugend der DEUTSCHE LEBENS-RETTUNGS-GESELLSCHAFT Landesverband Niedersachsen e. V., im folgenden DLRG-Jugend genannt, hat sich zur Aufgabe gesetzt,
MehrSatzung der Schüler Union Deutschlands. In der Fassung vom 19. Juni 1994
Satzung der Schüler Union Deutschlands S In der Fassung vom 19. Juni 1994 atzung Diese Satzung wurde in dieser Form durch den BKA am 28. Januar 1990 in Bonn verabschiedet und vom Bundesvorstand der Jungen
MehrLeitbild der Elbe-Werkstätten GmbH und der PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich
Leitbild der Elbe-Werkstätten GmbH und der PIER Service & Consulting GmbH Mit Menschen erfolgreich Stand: April 2013 Leitbild der Elbe-Werkstätten GmbH Wir gestalten Rehabilitation durch produktive Arbeit,
MehrZusammenarbeitsvereinbarung der Waldorfkindergärten und der Vereinigung der Waldorfkindergärten ev in der Region NRW 1
Zusammenarbeitsvereinbarung der Waldorfkindergärten und der Vereinigung der Waldorfkindergärten ev in der Region NRW 1 Region NRW Präambel In der Vereinigung der Waldorfkindergärten und der ( ) Vereinigung
MehrGeschäftsordnung für den Vorstand und die Beiräte des Vereins Bürger und Kommunen gegen die Westumgehung Würzburg (B26n) e.v.
Geschäftsordnung für den Vorstand und die Beiräte des Vereins Bürger und Kommunen gegen die Westumgehung Würzburg (B26n) e.v. 1 Allgemeines Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins Bürger und Kommunen
MehrArbeitsgemeinschaft für Nichtseßhaftenhilfe Wien
Seite 1 Zusatz zur Betriebsvereinbarung Gestaltung der Arbeitsbeziehungen in der ARGE für Nichtseßhaftenhilfe Wien 1. Geltungsbereich Die Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung gelten für alle ArbeitnehmerInnen
MehrKirchengesetz über die Diakonie in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Diakoniegesetz)
Diakoniegesetz DiakG 200 Kirchengesetz über die Diakonie in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Diakoniegesetz) Vom 29. April 2001 1 (ABl. 2001 S. 213), geändert am 23. November 2012 (ABl. 2013
Mehr