Konzeption der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ebersberg e.v.

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1 Konzeption der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Ebersberg e.v. (1) LEITBILD DES AWO KREISVERBANDES EBERSBERG Wir nehmen die Lebenssituationen anderer Menschen ernst und helfen ihnen und unterstützen sie ohne Bewertung. Wir achten andere Denk- und Verhaltensweisen, solange sie niemanden in seinen Rechten verletzen. Unser Handeln orientiert sich an der Verschiedenheit der Menschen und Situationen. Wir achten jeden Menschen in seiner Eigenheit und Eigenständigkeit, mit seinen Talenten und Fähigkeiten. Diese greifen wir auf und verstärken sie. (2) LEITZIELE DES AWO KREISVERBANDES EBERSBERG - Wir bieten soziale Dienstleistung mit Qualität, die sich an der Menschenwürde orientiert. - Wir sind im Rahmen unserer Arbeit Anwalt und Vermittler für Menschen. - Wir zeigen uns als Verband so, dass wir in der Öffentlichkeit anerkannt und geschätzt sind. - Wir setzen unsere Mittel verantwortungsbewusst ein, verhalten uns gegenüber unseren Partnern fair und schaffen uns damit Perspektive für die Zukunft. (3) UNSER SELBSTVERSTÄNDNIS ALS TRÄGER - Grundlage unserer Arbeit ist die Wahrnehmung der Familien und Einzelpersonen in ihrer jeweiligen Lebenssituation. - Wir bieten eine hohe Fachlichkeit, die sich in unserer Arbeit wiederspiegelt und laufend verbessert wird. - Wir antworten flexibel auf die Veränderung der gesellschaftlichen und individuellen Lebensformen. - Wir bieten vielfältige Angebote zu einer Alltagsbewältigung an, die einen überkonfessionellen Anspruch hat. - Wir gehen nur abschätzbare und kalkulierbare Risiken ein. - Wir bieten unseren Mitarbeitern strukturelle, rechtliche und finanzielle Sicherheit und schaffen Ausbildungsplätze. (4) WER IST DER AWO KREISVERBAND EBERSBERG E.V.? Wir sind ein Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege und sind dadurch anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Die Rechtsform ist eingetragener Verein (e.v.). Die AWO ist damit ein Verband aus Mitgliedern, die einen Vereinsvorstand wählen. Der AWO Kreisverband Ebersberg ist ein rechtlich eigenständiges Mitglied des AWO Bezirksverbandes und wird durch die AWO Ortsvereine des Landkreis Ebersberg gebildet. Wir sind ein ehrenamtlich geführter und gemeinnütziger Verein. Das bedeutet, dass die Erzielung von Gewinn nicht unser Ziel ist. Innerhalb des Vereins gibt es eine hauptamtliche Struktur mit einer Geschäftsführung an der Spitze. Merkmale des Ehrenamtes unentgeltlich Satzung als rechtliche Grundlage Voraussetzung ist die AWO Mitgliedschaft Merkmale des Hauptamtes entgeltlich Arbeitsvertrag als rechtliche Grundlage Voraussetzung ist eine berufliche Ausbildung und die persönliche Eignung Stand: Juni 2006

2 Der Kreisverband hat momentan vier rechtlich eigenständige Vereine als korporative Mitglieder. Wir beraten, unterstützen und informieren diese und bieten ihnen unsere verbandliche Interessenvertretung. (5) GESETZLICHE REGELUNGEN UND VERTRAGLICHE VORGABEN In unserer Arbeit sind wir an gesetzliche Regelungen und Richtlinien sowie vertragliche Vorgaben gebunden. Diese betreffen die fachliche Ausrichtung, arbeitsrechtliche und sicherheitstechnische Aspekte, finanzielle Grundlagen und vieles mehr. Arbeitsbeziehungen mit Geschäftspartnern beruhen auf Verträgen. (6) VERNETZUNG, KOOPERATION UND KOORDINATION Verbandsintern besteht die Vernetzung zu allen bundesweiten AWO Gliederungen (zu anderen Kreisverbänden, Bezirksverbänden, Landesverband, Bundesverband); Nach außen pflegen wir Kontakte zu anderen Wohlfahrtsverbänden, beratenden und unterstützenden Stellen, Behörden, Einrichtungen der gleichen Ebene oder des selben örtlichen Umfelds, zu Forschungsinstituten, u.v.m.. (7) DIE ORGANISATIONSEINHEITEN DES AWO KREISVERBANDES EBERSBERG - informelle Verbindung besteht zwischen allen Einheiten - Linien kennzeichnen den fachlichen Austausch und die kollegiale Beratung. - Linien kennzeichnen die Dienstaufsicht und die Weisungsbefugnis.

3 (8) ORGANE UND GREMIEN DES AWO KREISVERBANDES E.V. (a) Organe des Kreisverbandes Der Vorstand gibt als gewähltes Organ den Rahmen für den Kreisverband und seine Organisationseinheiten vor. Der Vorsitzende (bei Verhinderung dessen Stellvertreter) hat Außenvertretung, ist zeichnungsberechtigt im Rahmen der Satzung und Geschäftsordnung sowie weisungsbefugt gegenüber den hauptamtlichen Mitarbeitern. Der Vorstand delegiert Aufgaben an die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung hat gegenüber dem Vorstand eine Informationspflicht und beratende Funktion in Vorstandssitzungen. Es besteht Fürsorgepflicht des Vorstandes gegenüber den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitern. Der Vorstand hält Kontakt zu den Ortsvereinen. Er hat gegenüber den Ortsvereinen das Recht der Aufsicht und Prüfung gemäß der Satzung. Der Betriebsrat ist ein gewähltes Organ laut Betriebsverfassungsgesetz. (b) Gremien des Kreisverbandes Der Kreisverband hat intern unterschiedliche Arbeitsgremien. Unter einem Gremium verstehen wir eine Arbeitsgemeinschaft (AG) mit einer formellen Leitung. Jede AG praktiziert kollegiale Beratung und fachlichen Austausch und hat eine definierte Zielsetzung. (9) MITARBEITERENTWICKLUNG Mitarbeiterentwicklung ist für uns eine Investition, die wir tätigen, um Qualität und Leistung zu sichern und zu steigern. Damit halten wir die Fluktuationsrate von Mitarbeitern gering und tragen zur Stabilität im Unternehmen bei. Wir schaffen einen finanziellen und zeitlichen Rahmen und setzen die Bereitschaft und Offenheit von jedem Mitarbeiter voraus, sich aktiv an der Gestaltung seiner Qualifizierung und des Betriebsklimas zu beteiligen. Bei Mitarbeitern, die Leitungsfunktion haben, ist die Mitarbeiterführung ein weiteres Element der Mitarbeiterentwicklung; auch die Kontrolle gehört zur Mitarbeiterführung. Bei allen Mitarbeitern setzen wir das grundlegende Interesse und die Bereitschaft sich fachlich weiterzuentwickeln voraus. Ausgangspunkt für die Mitarbeiterentwicklung ist das für die Stelle notwendige Fachwissen des Mitarbeiters. Ein weiterer wichtiger Baustein ist die von uns in Eckpunkten festgelegte Stellenbeschreibung, die individuell und kontinuierlich gemeinsam mit dem Mitarbeiter entwickelt wird. Wir bieten Fortbildungen in Form von Arbeitskreisen, internen und externen Veranstaltungen, Supervision an und stellen Fachliteratur bereit. Zur individuellen Mitarbeiterentwicklung gehört das jährlich stattfindende Mitarbeiter-Gespräch, in dem die vergangene Arbeit reflektiert, der Ist-Stand analysiert und die Ziele für die Zukunft vereinbart werden. Wir erwarten in den einzelnen Teams Mitarbeiterentwicklung über kollegiale Beratung und Transparenz der eigenen Arbeit. Wir wollen ein vertrauensvolles Miteinander schaffen, indem der einzelne Mitarbeiter seine Stärken zum Wohle der Einrichtung nutzt, an seinen Defiziten arbeitet und am Leben der Einrichtung selbstverantwortlich mitwirkt. Da in einem aktiven Miteinander auch Fehler passieren können, erwarten wir, dass der Einzelne dafür einsteht, den Fehler behebt, in Zukunft vermeidet und zur persönlichen Weiterentwicklung nutzt. Wir geben Beschwerden einen Raum, hinterfragen den Hintergrund und reagieren verantwortungsvoll der jeweiligen Situation entsprechend. Um Mitarbeiterentwicklung zu leben, sind wir auf einen fachlichen Informationsfluss zwischen allen Ebenen angewiesen. Dazu gehört für uns, dass sich der einzelne Mitarbeiter die Information aktiv holt und auch an geeigneter Stelle weitergibt. Die Mitarbeiterentwicklung ist entscheidend für die Motivation und Identifikation. (10) KUNDENBEGRIFF Für uns gibt es keine Kunden, sondern es sind Menschen die unsere Dienstleistung nutzen und Geschäftspartner, mit denen wir die Art unserer Dienstleistung vertraglich abstimmen.

4 Impressum AWO Kreisverband Ebersberg e.v. Herzog-Ludwig Markt Schwaben Tel: 08121/ Fax: 08121/ Internet:

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