Frauen helfen Frauen e.v. Rheingaustr Dieburg

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1 Jahresbericht 2013 Frauen helfen Frauen e.v. Rheingaustr Dieburg Fon: / Fax: / geschaeftsstelle@frauenhelfenfrauen-da-di.de Web:

2 Inhalt Vorwort... 3 Die Geschäftsstelle... 4 Personalausstattung... 4 Arbeitsschwerpunkte in Die finanzielle Situation des Vereins... 5 Die Beratungsstelle/Interventionsstelle... 8 Personelle Ausstattung... 8 Zentrale Aufgabe der Beratungsstelle: Intervention bei häuslicher Gewalt... 8 Niederschwellige Zugänglichkeit der Beratungsstelle... 9 Schwerpunkte der Arbeit... 9 Grundsätze und Ziele... 9 Unsere Zielgruppen... 9 Unsere Angebote Die Beratungsstelle als Interventionsstelle Weitere Aufgabenbereiche der Beratungsstelle Das Schutzhaus für Frauen Personelle und räumliche Ausstattung Ehrenamt im Frauenhaus Die Wohnbereiche in den Schutzhäusern Erreichbarkeit Aufgaben im Frauenhaus Pädagogische Arbeit mit Frauen Belegung des Frauenhauses Finanzielle Existenzsicherung Migrantinnen im Frauenhaus Aufenthaltsdauer der Frauen und ihrer Kinder Sparkasse Dieburg / BIC: HELADEF1DIE / IBAN: DE Seite 1 von 30

3 Durchschnittliches Alter der Frauen im Frauenhaus Einzugsgebiet Mädchen und Jungen im Frauenhaus Kooperation mit der Beratungsstelle Kooperation und Vernetzung / Öffentlichkeitsarbeit Sparkasse Dieburg / BIC: HELADEF1DIE / IBAN: DE Seite 2 von 30

4 Vorwort Der Verein Frauen helfen Frauen e.v. im Landkreis Darmstadt-Dieburg bietet Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen. Der Verein besteht seit 28 Jahren. Ein Jahr nach seiner Gründung wurde ein Grundstück gekauft, auf dem zwei Häuser stehen und in dem seit 2004 gleichzeitig 20 Plätze für Frauen mit ihren Kindern Schutz und psychosoziale Begleitung finden. Die Beratungsstelle besteht annähernd gleich lang. Die Mehrheit der Frauen, die in unseren Häusern Schutz erhalten, ist nicht-deutscher Herkunft. Auch in der Beratungsstelle steigt der Anteil der Frauen mit Migrationshintergrund, obgleich dieser in Relation zu dem Gesamtaufkommen eher gering ist. Durch die gute Zusammenarbeit mit dem Sprach- und Integrationsmittlerdienst des Deutschen Roten Kreuzes war es uns möglich, hier unser Angebot zu erweitern. Die Frauen und Kinder, die unsere Angebote nutzen, kommen in der Regel aufgrund einer Krise in unser Schutzhaus oder in die Beratung. Sie haben das Haus heimlich verlassen, sind aus einer gewalttätigen Situation geflüchtet oder von der Polizei gebracht worden. Sie lassen viel hinter sich und sehen noch nicht, wie ihre Zukunft aussieht, wie sie diese gestalten können. Deshalb ist es uns wichtig, dass sie sich in unserem Schutzhaus wohl fühlen und auf ihrem Weg in eine selbstbestimmte Zukunft gut begleitet werden. Deshalb haben wir viel Geld in die Renovierung und künstlerische Gestaltung des Vorderhauses investiert und für die Kinder eigene Räume geschaffen. In 2013 lag ein besonderes Augenmerk auf der Präventionsarbeit, wobei wir in unserem Jahresprogramm vor allem niederschwellige Angebote für Frauen jeden Alters und Nationalität bereitgestellt haben. Schließlich haben wir einen Kredit ablösen können, so dass sich unser Vereinsvermögen reduziert hat. Mit dem Anspruch, ein sozialer Dienstleister zu sein, geht zwingend die Forderung einer institutionalisierten Förderung einher. Das Land Hessen und der Bund haben sich hier weitgehendst aus der Verantwortung herausgezogen. Wir halten das für politisch unverantwortlich, da Gewaltprävention und Intervention gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind. Wir danken dem Landkreis Darmstadt-Dieburg für sein herausragendes Engagement und die finanzielle Absicherung unserer Arbeit. Der Vorstand Angelika Dahms, Ulla Kurz, Karin Löffler Dieburg, im Februar 2014 Sparkasse Dieburg / BIC: HELADEF1DIE / IBAN: DE Seite 3 von 30

5 Die Geschäftsstelle Personalausstattung In 2013 wurde mit dem Umzug der Beratungsstelle in die Rheingaustraße in Dieburg auch eine Geschäftsstelle eingerichtet. Die Geschäftsführerin ist mit 25 Stunden pro Woche, die Verwaltungskraft mit 15 Stunden pro Woche angestellt. Die Geschäftsstelle ist montags bis mittwochs von 10h bis 17h und donnerstags von 10h bis 14h erreichbar. Der Geschäftsstelle ist auch die Stelle der Hauswirtschafterin zugeordnet, da diese in allen drei Bereichen des Vereins tätig ist. Die Hauswirtschafterin ist mit wöchentlich 15 Stunden beschäftigt. Insgesamt beschäftigt der Verein 8 Teilzeitkräfte und 1-2 Minijobber/innen. Arbeitsschwerpunkte in 2013 In diesem Jahr lagen die Arbeitsschwerpunkte in der Öffentlichkeitsarbeit. Wir haben ein Jahresprogramm organisiert, in dem zahlreiche niederschwellige Angebote für Frauen durchgeführt worden waren, zum Beispiel regelmäßige Filmabende, Gruppen für alleinerziehende Mütter oder Internationale Frühstücke. Ebenso gab es in 2013 eine Bilderausstellung. Für die Öffentlichkeitsarbeit wurden ca EUR verwendet. Ein weiterer Schwerpunkt lag in der Durchführung von Projekten außerhalb des regulären Betriebs, d.h. der Hofgestaltung und der Renovierung und künstlerischen Gestaltung der Wohnräume im vorderen Schutzhaus. Gerade die Renovierungsarbeiten erwiesen sich als sehr zeitintensiv und auch prozesshaft, so dass die Mitarbeiterinnen hier sehr stark gefordert waren. Der Etat für diese Sonderprojekte speiste sich aus dem Jahresüberschuss des Vorjahres. Da die Arbeiten noch nicht beendet sind, sind die Etats noch nicht vollständig erschöpft. Auch wurde in 2013 der QM-Prozess fortgeführt. Hier konnte die Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsbereichen Frauenhaus und Beratungsstelle deutlich optimiert werden, so dass jetzt ein reibungsloser Übergang der Klientinnen von entweder dem Schutzhaus in die Beratung oder umgekehrt gewährleistet ist. Schließlich wurde ein Werkzeug für die Einschätzung der Gefährdung der Klientin und der sie betreuenden Einrichtung (also entweder das Frauenhaus oder die Beratungsstelle) sowie für die Räume und Personen der Geschäftsstelle entwickelt. Das Tool befindet sich noch in der Testphase, wird jedoch verpflichtend für jede neue Klientin angewandt. Allerdings ist geplant, das Tool im kommenden Jahr in die Datenbank bzw. Dokumentation einzuarbeiten, so dass wir ein Flaggen- System haben, in dem alle Beteiligten über Fälle mit einem hohen Risiko sofort informiert werden. Sparkasse Dieburg / BIC: HELADEF1DIE / IBAN: DE Seite 4 von 30

6 Die finanzielle Situation des Vereins In 2013 wurden vom Verein insgesamt EUR eingenommen. Diesen stehen betriebliche Ausgaben in Höhe von EUR entgegen. Zusätzlich wurden Darlehen in Höhe von EUR getilgt, so dass letztlich ein Fehlbetrag von ,93 EUR vorliegt. Der Fehlbetrag ist durch das Vereinsvermögen gedeckt. Entwicklung der Einnahmen Die Ausgaben in 2013 betrugen ohne Darlehenstilgungen EUR Die Förderung durch den Landkreis betrug EUR , das entspricht einem Anteil von 73% der jährlichen Ausgaben. Die verbleibenden Kosten zuzüglich der Darlehenstilgung müssen durch Spenden, Bußgelder, Mitgliedsbeiträge und weitere öffentliche Mittel erwirtschaftet werden. Im ideellen Bereich des Vereins wurden EUR EUR und im Tätigkeitsbereich Schutz von Frauen und Familie wurden EUR eingenommen. Die Zinseinnahmen betrugen EUR 415, so dass sich die Eigeneinnahmen des Vereins auf EUR EUR belaufen. Seit Einführung einer Geschäftsführung in 2011 konnte der Eigenanteil der Einnahmen um 39 Prozent gesteigert werden. Vor allem die Einnahmen über das Schutzhaus (Zuschuss zur Betreuung und dem Aufenthalt) konnten deutlich gesteigert werden. Im Vergleich zum Vorjahr ist hier ein Zuwachs von 11 Prozent zu verzeichnen, von EUR ca in 2012 auf EUR. Schaut man sich Entwicklung seit 2011 an, ist hier ein stetes Wachstum von insgesamt 37 Prozent zu verzeichnen, bei den Bußgeldern eine Zunahme um mehr als 400 Prozent und bei den Spenden um 28 Prozent. Die unten angeführte Grafik verdeutlicht dennoch eindrücklich, dass unsere Arbeit ohne öffentliche Fördermittel nicht zu leisten ist. Abb. 1: Anteilige Einnahmen 2013 Fortbildungen 1% Mitgliedsbeiträg e 1% Zuschuss zum Aufenthalt 21% Einnahmen 2013 Bußgelder 3% Spenden 3% Komm. Landesmittel 3% Landkreis 69% Sparkasse Dieburg / BIC: HELADEF1DIE / IBAN: DE Seite 5 von 30

7 Die Einnahmen über das Schutzhaus werden vor allem über den Zuschuss für die Betreuung der Frauen im Schutzhaus durch die Kreisagentur erwirtschaftet. Einige Frauen wurden durch das Amt für Migration und Integration finanziell unterstützt, einige waren jedoch auch Selbstzahlerinnen. Der Anteil der Selbstzahlerinnen ist im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. In absoluten Zahlen sind die Einnahmen durch Selbstzahlerinnen konstant geblieben. Der Anteil ausstehender Einnahmen beträgt ca. 2%. Hier handelt es sich in der Regel um Frauen, die den Zuschuss nicht zahlen können, nur kurzzeitig im Haus waren oder deren finanzielle Lage bis zum Jahresende ungeklärt war. Abb. 2: Struktur Zuschuss Bewohnerinnen Selbstzahlerinn en 3% Zuschuss Bewohnerinnen Ausstehend 2% Amt für Migration 5% ALG II 90% Entwicklung der Kosten Die Kosten für die betriebliche Aufrechterhaltung des Schutzhauses zeigen so manche sorgenvolle Entwicklung. Gerade die Grundkosten wie Gas und Strom sowie Wasser sind im vergangenen Jahr signifikant gestiegen. Teilweise ist das verbrauchsbedingt, so beim Wasser, aber ansonsten liegt das an den Kostensteigerungen der Anbieter. Das bedeutet, dass alleine für die Aufrechterhaltung des Betriebs des Schutzhauses deutlich mehr Geld verwendet werden muss als in den Vorjahren. Abb. 3: Entwicklung Stromkosten Entwicklung Stromkosten 5.000, , , , ,00 0, FH-Strom BS/GS-Strom Sparkasse Dieburg / BIC: HELADEF1DIE / IBAN: DE Seite 6 von 30

8 Im Vergleich zum Vorjahr sind die Stromkosten um ca. 30% gestiegen. Die rasante Entwicklung der Stromkosten hat uns veranlasst, den örtlichen Anbieter zu wechseln, um hier Kosten zu sparen. Dabei mussten wir zwar auch die Erfahrung machen, dass nicht jeder preisgünstige Anbieter von Vorteil ist, aber grundsätzlich können die hohen Stromkosten nur durch ein jährliches Anbieter-Hopping abgemildert werden. Die Wasserkosten sind verbrauchsabhängig ebenfalls gestiegen, d.h. im Vergleich zum Vorjahr wurden 109m 3 mehr Wasser verbraucht, bei einem konstanten Grundpreis und Preis pro m 3. Hier müssen noch einmal wassersparende Maßnahmen geprüft werden. Abb.4: Entwicklung Wasserkosten 6.000,00 Entwicklung Wasserkosten 4.000, ,00 0, Sparkasse Dieburg / BIC: HELADEF1DIE / IBAN: DE Seite 7 von 30

9 Die Beratungsstelle/Interventionsstelle Die Fachberatungsstelle ist eine Anlaufstelle für von Gewalt betroffene Frauen. Sie ist offen für alle Frauen, unabhängig von deren Herkunft, Religion, sozialer Schicht, körperlichen Beeinträchtigung oder ihrer sexuellen Orientierung. Die Beratungsstelle hat in 2013 folgende Sprechzeiten angeboten: Telefonische Sprechzeiten: Montags von 10.00h bis 12.00h, dienstags von 10.00h bis 12.00h und donnerstags von 14.00h bis 16.00h an. Drop in: Donnerstags ist von 16.00h bis 20.00h eine offene Sprechzeit, in der Frauen persönlich beraten werden können. Persönliche Beratungstermine werden außerhalb dieser Zeiten vereinbart. Personelle Ausstattung In der Beratungsstelle sind zwei Fachkräfte in Teilzeit beschäftigt, die durchschnittliche Wochenarbeitszeit beträgt 52 Stunden. Die Mitarbeiterinnen sind ausgebildete Dipl.- Sozialarbeiterinnen bzw. -pädagoginnen und verfügen über mehrere Zusatzausbildungen wie klientenzentrierte Gesprächsführung, Gestaltberatung, Gestalttherapie, Körperpsychotherapie und Traumatherapie, Aggressions- und Konfliktberatung, Psychodrama: Führen und Leiten von Gruppen und Teams. Zentrale Aufgabe der Beratungsstelle: Intervention bei häuslicher Gewalt Die Standards für hessische Interventionsstellen, die auf den Empfehlungen des Fachbeirats der Landeskoordinierungsstelle erarbeitet wurden, betonen den proaktiven Ansatz, d.h. dass eine polizeiliche Datenübermittlung im Einverständnis der betroffenen Frau erfolgt und eine zeitnahe telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme zu dem Opfer geschieht. Die Polizei wiederum wird über die Herstellung bzw. Nichtherstellung des Kontakts informiert. Weitere wesentliche Aspekte sind die Erstellung eines persönlichen Sicherheitsplans, rechtliche Information nach dem Gewaltschutzgesetz, die persönliche psychosoziale Beratung und eine Weitervermittlung. Neben dem proaktiven Ansatz wird die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung betont. Die Standards bedingen eine intensive Netzwerkarbeit und Kooperation mit weiteren fachbezogenen Einrichtungen wie Polizei, Justiz, Jugendamt usw. Für die Ausrichtung der Beratungsstelle als Interventionsstelle hat der Verein Frauen helfen Frauen e.v. des Landkreises Darmstadt/Dieburg kommunalisierte Landesmittel in Höhe von EUR erhalten. Die finanziellen Mittel wurden für die Gewaltprävention verwendet. Mit Unterstützung der Honorarkraft konnten wir als anerkannte Interventionsstelle den pro-aktiven Bereich ausbauen und eine kontinuierliche Vernetzungs- und Kooperationsarbeit gewährleisten. Sparkasse Dieburg / BIC: HELADEF1DIE / IBAN: DE Seite 8 von 30

10 Niederschwellige Zugänglichkeit der Beratungsstelle Die Fachberatungsstelle liegt zentral im Ortskern von Dieburg am Marktplatz und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Dies ist für unser Einzugsgebiet (Landkreis Darmstadt/Dieburg) wesentlich, da sich der Standort Dieburg im östlichen Bereich des Landkreises befindet. Die Beratungsstelle ist täglich von 9.00h bis 16.00h geöffnet und donnerstags zusätzlich bis 20.00h. In 2013 haben wir ein Jahresprogramm veröffentlicht und verschiedene Veranstaltungen organisiert wie zum Beispiel einen Informationsabend über das autonome Frauenhaus in Istanbul, Filmabende, einen Treff für Alleinerziehende, ein Internationales Frauenfrühstück und Entspannungskurse. Seit Mitte 2013 besteht im Eingangsbereich der Beratungsstelle ein Wasserschaden, der bis Ende des Jahres noch nicht beseitigt werden konnte. Deshalb konnten keine weiteren Ausstellungen organisiert werden. Im Eingangsbereich gibt es eine Informationswand, in der Informationsflyer zu verschiedenen Themen wie Stalking, Kinder und häusliche Gewalt, Was ist Gewalt?, vorhanden sind. Wichtige Informationen sind den Besucherinnen so leicht zugänglich. Neben den regulären Öffnungszeiten können Termine für die persönliche Beratung vereinbart werden. Die Räume der Beratungsstelle sind allerdings nicht für Rollstuhlfahrerinnen zugänglich. Die Beratungsstelle ist jedoch für Frauen mit einer Gehbehinderung zugänglich. Für Frauen mit Sehbehinderungen wurden entsprechende Markierungen angebracht. Schwerpunkte der Arbeit Psychosoziale Beratung in Fällen von häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen Prävention Intervention Nachgehende Beratung nach dem Aufenthalt im Frauenhaus Kooperation und Vernetzung Angebote für MultiplikatorInnen, Lehrveranstaltungen, Seminare und Fortbildungen Grundsätze und Ziele Vorrangige Ziele in unseren psychosozialen Beratungen sind, die von Gewalt betroffenen Frauen zu stabilisieren sowie sie bei der Verbesserung ihrer Lebensumstände und in ihrem persönlichen Wachstum zu unterstützen (Empowerment). Unsere Zielgruppen Frauen, die von körperlicher, seelischer und/oder sexualisierter Gewalt bedroht oder betroffen sind oder waren. Unterstützende Personen wie Familienangehörige, Freunde und Freundinnen, oder soziale Fachkräfte Sparkasse Dieburg / BIC: HELADEF1DIE / IBAN: DE Seite 9 von 30

11 Multiplikatoren und MultiplikatorInnen wie Aus- und Fortbildungsklassen für ErzieherInnen, SozialpädagogInnen, Krankenhausfachkräfte, NotfallseelsorgerInnen. Kooperationspartner (Behörden und andere Beratungsstellen, Polizei, Justiz). Allgemeine Öffentlichkeit. Unsere Angebote Stabilisierung und Aufarbeitung der Gewalterfahrungen sowie Unterstützung bei der Neuorientierung Stabilisierung von traumatisierten Frauen sowie Aufarbeitung der traumatischen Erlebnisse Beratung und Begleitung im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG und HSOG) Pro-aktive Beratung Krisenintervention Beratung und Begleitung bei Anzeigen und Prozessen Stalking Beratung Nachgehende Beratung nach dem Aufenthalt im Frauenhaus Trennungs- und Scheidungsberatung Gruppenangebote Information, Weitervermittlung und Kooperation mit anderen Einrichtungen Fallbesprechungen für soziale Fachkräfte Lehrveranstaltungen / Fortbildungen Informationsveranstaltungen und Vorträge Der Zeitrahmen für ein persönliches Beratungsgespräch liegt bei 60 Minuten. Je nach Thema und Unterstützungsbedarf reicht das Angebot von einem einmaligen Beratungs-/Informationsgespräch über begrenzte Orientierungsgespräche bis zu 10 Terminen. Die Beratungsstelle als Interventionsstelle Durch das 2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz hat sich die ambulante Beratung für Frauen in aktuellen Gewaltbeziehungen verändert. Insgesamt ist festzustellen, dass die durch das neue Gesetz möglichen Schutzmaßnahmen für Gewaltopfer sowie das damit verbundene Polizeirecht erst dann wirksam werden, wenn flankierende Maßnahmen in Form einer kompetenten psychosozialen Beratung sowie praktische Unterstützung angeboten werden. Grundsätzlich gilt, dass jede Frau das Recht hat, diejenige Schutzmöglichkeit zu wählen, anhand derer sie sich am sichersten fühlt. Für die erfolgreiche Umsetzung des GewSchG ist eine enge Kooperation aller im Hilfesystem beteiligten Einrichtungen und Behörden unerlässlich (Polizei, Amtsgericht, Jugendämter, Fachberatungsstellen und Frauenhäuser). Um das auf den Weg zu bringen, sind die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle in entsprechenden Gremien und Arbeitskreisen vertreten, mit dem Ziel, Kooperationsvereinbarungen zu erarbeiten und umzusetzen. Sparkasse Dieburg / BIC: HELADEF1DIE / IBAN: DE Seite 10 von 30

12 Die Proaktive Beratung ist das Kernstück der Interventionsstellenarbeit. Mit dem Einverständnis der betroffenen Frau kann die Polizei nach einem Einsatz oder nach Anzeigenerstattung bei häuslicher Gewalt unsere Fachberatungsstelle informieren und damit direkt das Hilfesystem in Gang setzen. Die Beraterin nimmt zeitnah Kontakt mit der Frau auf und bietet ihre Hilfe an (pro-aktive Kontaktaufnahme). Die Pro-aktive Beratung erreicht unter anderem Frauen, die aus eigenem Antrieb zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Beratungsstelle aufgesucht hätten. Sie ermöglicht so eine Unterbrechung der Gewaltdynamik und gewährleistet eine zeitnahe Beratung bzw. Begleitung der von Gewalt betroffenen Frauen. Voraussetzung hierfür ist ein tragfähiges Kooperationsbündnis zwischen Polizei und Frauenberatungsstelle. Als Fachberatungsstellen für Frauen bei Häuslicher Gewalt sind wir Bestandteil der Interventionskette. Wir verstehen uns als Bindeglied zwischen schnell greifenden und kurzfristig wirkenden polizeilichen Eingreifbefugnissen wie z.b. der polizeilichen Wegweisung und den mittelfristig wirkenden zivilrechtlichen Schutzmöglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz. Im Jahr 2013 wurden der Beratungsstelle 44 von Gewalt betroffene Frauen im Rahmen des proaktiven Ansatzes von der Polizei vermittelt. Im Jahr zuvor waren es nur 31 Frauen, so dass hier eine Zunahme von 41 Prozent zu verzeichnen ist. In 2013 konnten von den 44 Frauen insgesamt 28 Frauen in das Hilfesystem aufgenommen werden, das entspricht einem Anteil von 64 Prozent. 2 der von der Polizei vermittelten Frauen konnten nicht erreicht werden und 14 weitere Frauen sahen keinen Beratungsbedarf. Ungeachtet dessen konnten wir mit der Leistung der kommunalisierten Landesmittel auch in diesem Jahr die Ausrichtung der Beratungsstelle als Interventionsstelle vorantreiben und so dem Zusatzvertrag mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg, sowie den Zielvereinbarungen mit dem Land Hessen gerecht werden. Weitere Aufgabenbereiche der Beratungsstelle Krisenintervention Das Aufsuchen der Beratungsstelle in einer aktuellen Krisen- bzw. Gewaltsituation stellt besondere Anforderungen an die Mitarbeiterinnen. Der aktuellen Krise gehen oftmals Misshandlungen voraus und sie kann eine vorliegende Traumatisierung aktivieren. Hier gilt es, sich unmittelbar der Frau anzunehmen und ihr durch empathisches Verstehen, Beruhigen und Strukturieren das Gefühl zu geben, dass akut alles für ihre Sicherheit getan wird und sie direkte Unterstützung erfährt. Stabilisierung und Schutz sind erste Interventionsmaßnahmen. Im Jahr 2013 erfolgten 88 Kriseninterventionen, die einen sofortigen Beratungsbedarf erforderten. Das entspricht einer deutlichen Zunahme um 50 Fälle im Vergleich zum Vorjahr. Beratung zu Stalking Im November 2006 wurde das Anti-Stalking-Gesetz verabschiedet, das speziell die Strafverfolgung bei Nachstellungen verbessert. Auch wird mit der Neuregelung die Möglichkeit eröffnet, dass besonders Sparkasse Dieburg / BIC: HELADEF1DIE / IBAN: DE Seite 11 von 30

13 gefährliche Täter in Deeskalationshaft genommen werden können. In den meisten Fällen sind Stalker keine anonymen Täter, sondern ehemalige Partner/innen. Das Leben der verfolgten Frauen wird auch nach der Trennung beeinträchtigt oder gar gefährdet. Häufig wird das gesamte soziale Umfeld der betroffenen Frau wie Arbeitsplatz, Schule, Kindergarten oder Freunde vom Täter einbezogen. In Fällen von Stalking liegt unserer Erfahrung nach ein erhöhtes Risiko vor, dass der Stalker sich auch in den Räumen der Beratungsstelle Zugang zu dem Opfer verschaffen möchte. Deshalb gilt für diese Zeit ein gesondertes Sicherheitskonzept für die Beratungsstelle. Die Beratungsstelle wurde in 2013 von 12 Frauen direkt zum Thema Stalking aufgesucht, aber auch in zahlreichen Präventivberatungen werden Ängste vor Verfolgung und Psychoterror für die Zeit nach der Trennung formuliert. Die Anzahl der zu Stalking beratenen Frauen ist im Vergleich zum Vorjahr um 5 Frauen konstant geblieben. Trennungs- und Konfliktberatung Die Trennungs- und Scheidungsberatung ist ein zentraler Kern der Arbeit der Fachberatungsstelle für Frauen. Auch Frauen, die nicht unmittelbar von Gewalt betroffen sind, können oftmals ihre belastende Ehe- oder Partnersituation nicht beenden, weil sie für sich keine Perspektive sehen. Einmalige Informationsgespräche zur Existenzsicherung, Umgangsrecht und Unterhaltspflicht sowie mehrfache psychosoziale Beratungsgespräche zur Entscheidungsfindung und Motivation sind Angebote, die Frauen ermutigen und unterstützen. Mobile Trennungs- und Scheidungsberatung Die mobile Beratung für Frauen zu Fragen bezüglich Trennung und Scheidung ist ein Projekt des Frauenbüros des Landkreises Darmstadt-Dieburg und den kommunalen Frauenbeauftragten des Landkreises. Seit 2002 wird die Beratung in Kooperation mit dem Verein `Frauen für Frauen, Groß- Umstadt, in mehreren Gemeinden des Landkreises angeboten wurde von den Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle in den Gemeinden Alsbach-Hähnlein, Seeheim-Jugenheim und Weiterstadt an 8 Terminen insgesamt 11 Frauen beraten. Mitbetroffene Kinder im Beratungsprozess Bei unseren Beratungen waren im Jahr 2013 insgesamt 166 Kinder von Gewalterlebnissen und/oder Trennungssituationen betroffen (im Vergleich zum Vorjahr minus 22 Kinder). Um deren Bedürfnisse gerecht zu werden oder die mit einer Trennung der Eltern einhergehenden Rechte geltend zu machen, wurde in mehreren Fällen eine Zusammenarbeit mit Jugendamt, Erziehungsberatung oder Kinderschutzbund erforderlich. Einzelberatung In 2013 fanden insgesamt 436 Beratungen für 205 Frauen statt. Während die Anzahl der Beratungen annähernd gleich geblieben ist, wurden die Beratungsangebote zugleich von mehr Frauen genutzt, d.h. im Vergleich zum Vorjahr ist hier ein Anstieg um 27 Prozent zu verzeichnen (2012: 161 Frauen). Dieser Umstand lässt die Vermutung zu, dass mehr Frauen eine einmalige Beratung in Anspruch genommen haben. Sparkasse Dieburg / BIC: HELADEF1DIE / IBAN: DE Seite 12 von 30

14 Nach wie vor war fand die Mehrheit der Beratungen in einem persönlichen Gespräch statt, gefolgt von den telefonischen Beratungen. Im Vergleich zum Vorjahr war die online Beratung rückläufig, sie macht nur 1 Prozent der Beratungsarten aus. Im Vergleich zum Vorjahr hat die telefonische Beratung leicht zugenommen, von 39% auf 46%, die persönliche Beratung hat dem gegenüber leicht abgenommen, sie ist von 58% auf 53% gesunken. Abb. 5: Art der Beratungen per Mail 1% Beratungsgespräche persönlich 53% telefonisch 46% Der Schwerpunkt der Beratungsarbeit liegt auf häuslicher Gewalt und den damit einhergehenden Themenfeldern wie das Sorge- und Umgangsrecht, Fragen der Existenzsicherung in der Phase der Trennung usw. In der Grafik nicht angeführt sind ein Beratung zu Asyl und zwei weitere Beratungen zu Sucht. Sparkasse Dieburg / BIC: HELADEF1DIE / IBAN: DE Seite 13 von 30

15 Abb. 6: Themenfelder Begleitung Anwalt, Gericht 2% Krisenintervention 18% Trennung/Scheidu ng 15% Themenfelder Körperlich/seelisch /sexualisierte Gewalt 16% Beratung nach dem GewSchG 12% Stabilisierung nach Gewalterfahrung 17% Sorge und Umgangsrecht 9% Stalking 2% Existenzsicherung 9% Die Frauen stammen überwiegend aus dem Landkreis Darmstadt/Dieburg (83%). Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einem Rückgang von 5 Prozent. Ein Großteil der Frauen hat Kinder, so dass 166 Kinder mitbetroffen waren. Abb. 7: Regionale Verteilung Odenwaldkreis 2% Anderes Darmstadt 2% Regionale Verteilung Bundesland 1% Landkreis Hanau 9% Wetteraukreis 1% Kreis Offenbach 1% Groß-Gerau 1% Darmstadt- Dieburg 83% Sparkasse Dieburg / BIC: HELADEF1DIE / IBAN: DE Seite 14 von 30

16 Abb. 8: Alter der Frauen Alter der Klientinnen N= Oben angeführte Tabelle zeigt, dass die Mehrheit der Klientinnen zwischen 30 und 49 Jahre alt ist. Alleine diese Altersgruppen machen 43 Prozent des Gesamtvolumens aus. Bemerkenswert ist, dass 12 Frauen über 60 Jahre alt waren, das entspricht einem Anteil von 5 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr ist hier zwar ein leichter Rückgang zu verzeichnen, aber die Entwicklung der vergangenen Jahre verdeutlicht, dass auch bei älteren Frauen ein Handlungsbedarf besteht und hier Angebote bereitgestellt werden müssen. Abb. 9: Staatsangehörigkeit der Frauen Herkunft der Klientinnen 70% 64% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 13% 10% 12% 0% Deutsch Deutsch mit Migr. Migrantinnen Ohne Angabe Die Angebote der Frauenberatungsstelle werden vorrangig von Frauen deutscher Staatsangehörigkeit wahrgenommen (77%). Im Vergleich zum Vorjahr (68%) ist hier ein deutlicher Sparkasse Dieburg / BIC: HELADEF1DIE / IBAN: DE Seite 15 von 30

17 Anstieg zu vermerken. Der Anteil von Migrantinnen, die in der Beratungsstelle psychosoziale Unterstützung suchen, liegt in 2013 bei 10 Prozent. Da wissenschaftliche Untersuchungen allerdings zeigen, dass einige Migrantinnen signifikant häufiger von häuslicher Gewalt betroffen sind als deutsche Frauen, gibt der geringe Anteil an Migrantinnen zu denken. Hier müssen Konzepte erarbeitet und umgesetzt werden, diese Zielgruppe besser zu erreichen. Abb. 10: Wirtschaftliche Lage der Frauen kein Einkommen 5% Sozialhilfe 1% Erwerbslos 1% Elterngeld 1% Einkommensarten Selbstständig 2% ohne Angaben 11% ALG1 2% ALG2 15% Unterhalt 1% Minijob 7% Erwerbstätigkeit 22% Sonstiges Einkommen 2% Partner/Innen Einkommen 25% Rente 5% Jede vierte Frau ist vom Einkommen des Partners abhängig. 18 Prozent der Frauen erhalten Transferleistungen des Staates, aber immerhin 5 Prozent können kein Einkommen nachweisen. Aber 22% der Frauen sind erwerbstätig, rechnet man die Minijobberinnen dazu, sind es immerhin 29%. Viele Frauen arbeiten in Teilzeit, so dass in der Regel nicht von stabilen finanziellen Verhältnissen ausgegangen werden kann. Diese Grafik verdeutlicht, warum eine Trennung von dem Gewalttäter nicht immer einfach ist: Es ist eine finanzielle Rutschbahn nach unten. Die betroffenen Frauen verlieren mit der Trennung ihren sozialen Status, ihren Lebensstandard und wissen nicht, wie sie sich finanzieren können. Diese existenziellen Ängste erschweren eine Trennung deutlich. Weiter Aktivitäten der Beratungs- und Interventionsstelle In 2013 wurde zudem 10mal ein Gesprächskreis mit Frühstück in der Beratungsstelle angeboten. An diesem nehmen durchschnittlich 5 bis 8 Frauen teil. Weiterhin wurden in 2013 gemeinsam mit den Kolleginnen aus dem Frauenhaus insgesamt 8Frühstücke im Frauenhaus organsiert. Dieses Angebot richtete sich an die Bewohnerinnen des Frauenhauses. Die Frühstücke waren themenzentriert, wobei die Bewohnerinnen die Möglichkeit hatten, sich in durch die Fachkräfte angeleiteten Gesprächen über ihre Lebenserfahrungen, Befürchtungen, aber auch praktischen Notwendigkeiten auszutauschen. Sparkasse Dieburg / BIC: HELADEF1DIE / IBAN: DE Seite 16 von 30

18 Weiterhin wurden 2 Fortbildungen durchgeführt: Fit für die Prävention Aufklärung und Schutz gewähren Erzieher/innen im professionellen Umgang mit Gewalt in Kooperation mit Wildwasser und Pro-Familia. An 2 Tagen a 5 Stunden in der Landrat-Gruber-Schule. Evangelische Fachhochschule, Soziale Arbeit: Gewaltprävention und intervention: Häusliche Gewalt und die Arbeit des Vereins Frauen helfen Frauen e.v. Die Beratungsstelle hat Kooperationsgespräche mit der Dieburger Polizei, der Fachabteilung für häusliche Gewalt, geführt, an verschiedenen Runden Tischen teilgenommen und sich im Netzwerk Gewaltschutz engagiert. Sparkasse Dieburg / BIC: HELADEF1DIE / IBAN: DE Seite 17 von 30

19 Das Schutzhaus für Frauen Das Schutzhaus ist eine Facheinrichtung im Hilfesystem gegen Gewalt an Frauen und ihren Kindern. Es bietet Unterkunft und Schutz sowie Hilfe und Beratung für Frauen und ihre Kinder, die von physischer, psychischer und / oder sexualisierter Gewalt im sozialen Nahraum bedroht und betroffen sind. Neben den individuellen Hilfen für die Betroffenen gehören zu den Aufgaben des Frauenhauses auch Multiplikatoren- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Kooperation mit anderen beteiligten Institutionen und Personen im Hilfesystem. Personelle und räumliche Ausstattung In 2013 waren 4 sozialpädagogische Fachkräfte mit jeweils 25 Wochenstunden, eine Hauswirtschafterin mit 6,5 Wochenstunden sowie für fünf Monate ein Hausmeister mit 15 Wochenstunden beschäftigt. Zwei der pädagogischen Mitarbeiterinnen waren für die Betreuung der erwachsenen Frauen zuständig, eine Mitarbeiterin für die Betreuung der Mädchen und Jungen, einschließlich Erziehungsberatung für die Mütter. Der Aufgabenbereich der vierten Mitarbeiterin ist gesplittet, sie arbeitet 20 Stunden in der Woche im Frauenbereich und 5 Stunden im Kinderbereich mit. So stehen letztlich wöchentlich 70 Arbeitsstunden für die sozialpädagogische Arbeit mit den Frauen und 30 Stunden für die Arbeit mit den Kindern zur Verfügung. Eine sozialpädagogische Honorarkraft unterstützte die Mitarbeiterinnen bei der Gestaltung der 14- tägig stattfindenden Hausversammlung, an der alle Bewohnerinnen verpflichtend teilnehmen. Die pädagogischen Mitarbeiterinnen verfügen über verschiedene Zusatzqualifikationen in klientenzentrierter Gesprächsführung, Systemischer Beratung, Kunsttherapie, Verfahrensbeistandschaft und Marte Meo. Sie sind in den Bereichen Trauma-Therapie, NLP, Systemischen Methoden der Beratung, sowie Gestalt-, Aggressions- und Konfliktberatung fortgebildet. Ehrenamt im Frauenhaus Bereits im siebten Jahr konnten Bewohnerinnen eine TouchLife -Massage wahrnehmen. Durch das ehrenamtliche Engagement einer geprüften TouchLife -Masseurin wurde die Massage wieder einmal monatlich angeboten und von vielen Frauen mit großer Begeisterung angenommen. Ebenfalls in 2013 ist einmal im Monat eine Friseurin ins Schutzhaus gekommen, die die Bewohnerinnen kostenlos frisiert. Sparkasse Dieburg / BIC: HELADEF1DIE / IBAN: DE Seite 18 von 30

20 Die Wohnbereiche in den Schutzhäusern Die beiden Gebäude des Frauenhauses befinden sich im Besitz des Vereins. Seit 2004 bieten wir Platz für maximal 20 Personen, d.h. für Frauen und ihre Kinder. Die Einrichtung verfügt über 12 unterschiedlich große, möblierte Zimmer sowie über Gemeinschafts-, Gruppen- und Spielräume. Für jede Frau und ihre Kinder ist ein Raum vorgesehen. Im Keller befindet sich das Atelier, das Materialien für gestalterisches Arbeiten für Bewohnerinnen und Kinder bereithält. Sparkasse Dieburg / BIC: HELADEF1DIE / IBAN: DE Seite 19 von 30

21 Erreichbarkeit Die Mitarbeiterinnen sind üblicherweise persönlich und telefonisch montags bis freitags von 9-17 h erreichbar. Falls dies z.b. wegen der Wahrnehmung von Außenterminen oder Beratungsgesprächen nicht der Fall ist, kann eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden. Ein Rückruf erfolgt schnellstmöglich. Abends, nachts und an den Wochenenden ist das Büro nicht besetzt. In diesen Zeiten können sich Hilfe suchende Frauen an die örtlichen Polizeidienststellen wenden, die sie gegebenenfalls zum Frauenhaus bringen. Falls das Frauenhaus belegt ist, wird auf Wunsch in ein anderes Frauenhaus vermittelt. Notbetten stehen jederzeit zur Verfügung. Am Wochenende ist eine Rufbereitschaft vorhanden, die von 16.00h bis 22.00h besetzt ist. Die Polizei kann sich so mit einer Mitarbeiterin des Vereins in Verbindung setzen und eine Aufnahme einer betroffenen Frau in die Wege leiten. Die Mitarbeiterin kommt zum Schutzhaus und nimmt vor Ort auf. Aufgaben im Frauenhaus Unterkunft und Schutz gewährleisten / Geheimhaltung des Aufenthaltsortes Krisenintervention praktische Anleitung zur Alltagsbewältigung Hilfen bei der Existenzsicherung Begleitung zu Ämtern, Anwälten, Gerichten, Ärzte Psychosoziale Einzelberatung Vermittlung von Kontakten zu anderen Institutionen und Fachkräften Gruppenarbeit sowie Freizeitangebote Telefonische Beratung Kooperation mit anderen Institutionen und Berufsgruppen Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit Ausbildung von Praktikantinnen Pädagogische Arbeit mit Frauen Frauen, die aus einer gewalttätigen häuslichen Situation flüchten, sind häufig stark traumatisiert. Sie haben schwerwiegende Grenzüberschreitungen durch den Täter erlebt. In der Folge leiden sie oft unter Angstzuständen, Depressionen und Schlafstörungen. Sie und ihre Kinder müssen ihre vertraute soziale Umgebung verlassen, oder sogar den Arbeitsplatz aufgeben. Aus Angst vor Entdeckung werden Kontakte zu Familie und Freunden vermieden oder sind aus größerer Distanz nicht möglich. Das bedeutet, dass diese Frauen außerhalb des Frauenhauses oft ohne Unterstützung auskommen müssen. Sie sind sozial isoliert. Die meisten Frauen haben bei der Ankunft im Frauenhaus nur das Notwendigste für sich und ihre Kinder dabei. Vieles was sie in ihrer Beziehung oder Ehe oft gemeinsam erwirtschaftet haben lassen Sparkasse Dieburg / BIC: HELADEF1DIE / IBAN: DE Seite 20 von 30

22 sie zurück. Sie müssen sich in einer neuen Umgebung mit anderen Frauen aus unterschiedlichen Nationen zurechtfinden. Psychosoziale Beratung und Betreuung In der Gewaltsituation wurden viele Frauen misshandelt, kontrolliert, gedemütigt und in Abhängigkeit gehalten. Das Frauenhaus ist daher mehr als nur eine Notunterkunft. Nach der Ankunft benötigen die Bewohnerinnen vor allem Sicherheit, Orientierung und Struktur. In der Einzelberatung werden u.a. folgende Themen bearbeitet: Stabilisierung und Aufarbeitung der Gewalterfahrungen Förderung von Eigenständigkeit und Selbstbewusstsein Hilfen bei der Alltagsbewältigung Unterstützung bei Zukunftsplanung, Wohnungs- und Arbeitssuche. Hausversammlung Alle 2 Wochen findet für die Bewohnerinnen eine Hausversammlung statt. Hierfür ist bewusst ein Abendtermin gewählt, damit die Bewohnerinnen sich in Ruhe ohne ihre Kinder austauschen können. Die Teilnahme ist für die Frauen verpflichtend. Der Abend wird von einer Mitarbeiterin aus dem Frauenbereich und einer sozialpädagogische Honorarkraft gestaltet. Die Hausversammlung beginnt meistens mit einem kleinem Spiel oder einer Runde, in der jede Frau mitteilen kann, wie es ihr im Augenblick geht und was sie an wichtigen Themen beschäftigt. Danach werden regelmäßig wiederkehrende Themen besprochen wie: Sauberkeit im Haus Reparaturen Konflikte untereinander anstehende Termine oder Veranstaltungen Begrüßung oder Verabschiedungen einzelner Frauen Je nach Atmosphäre und Zeit werden dann allgemeine Themen aufgegriffen oder kleine Wahrnehmungsübungen und andere Gruppenarbeiten zum Beispiel tanzen, basteln, singen angeboten. Sparkasse Dieburg / BIC: HELADEF1DIE / IBAN: DE Seite 21 von 30

23 Belegung des Frauenhauses In 2013 waren 45 Frauen und 47 Kinder im Frauenhaus. Obgleich die Anzahl der Frauen im Vergleich zum Vorjahr gleich geblieben ist, wurden 5 Kinder mehr aufgenommen. Abb. 11: Auslastung des Frauenhauses Auslastung 12 Frauen 8 Kinder Gesamt max. Auslastung/Tage In % 114% 86% Während der Anteil der Kinder im vergangenen Jahr noch bei 101% lag, ist er in diesem Jahr auf 114% gestiegen. Letztlich hat hier eine Überbelegung stattgefunden, die aber durch die geringere Auslastung bei den erwachsenen Frauen kompensiert werden konnte. Abb. 12: Auslastung des Frauenhauses seit % 92% 85% 83% 75% 64% 80,5% 86% Die Auslastung des Frauenhauses ist in 2013 gegenüber den vorhergehenden Jahren gestiegen, hat jedoch sein Maximum von 2007 noch nicht wieder erreicht. Finanzielle Existenzsicherung 56% der Frauen, die 2013 im Frauenhaus waren, lebten von staatlichen Transferleistungen, und zwar alleine von Leistungen nach dem SGB II. Hier ist eine deutliche Veränderung zu sehen, denn keine einzige Bewohnerin hatte Anspruch auf ALG I, im Vergleich zum Vorjahr, wo es immerhin noch 2% waren. Weitere 5% haben Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, hier ist ebenfalls ein leichter Rückgang zu vermerken. Während der Anteil der Selbstzahlerinnen im vergangenen Jahr noch bei 4 Prozent lag, ist er in 2013 deutlich auf 29% gestiegen. Während im vergangenen Jahr noch in 22% der Fälle eine Finanzierung ungeklärt, bzw. unmöglich war, ist dieser Anteil auf insgesamt 4% gesunken. In absoluten Zahlen handelt es sich hier um 2 Personen. Diese Entwicklung ist sehr erfreulich. Erstmals ist in 2013 in einem Fall der Landkreis, aus dem die Bewohnerin stammte, finanziell für die Betroffene eingetreten. Es liegt die Vermutung nahe, dass Selbstzahlerinnen vor allem mit kurzen Aufenthaltsdauern zusammenhängen. Ein Blick in die Daten zeigt jedoch, dass einige von ihnen bis etwas über 3 Monate Sparkasse Dieburg / BIC: HELADEF1DIE / IBAN: DE Seite 22 von 30

24 im Schutzhaus geblieben sind. Andere wiederum sind nur 2 bis 5 Tage geblieben, hier zeigt sich also kein einheitliches Bild. Abb. 13: Wirtschaftliche Lage der im Frauenhaus lebenden Frauen Finanzierung Ungeklärte Finanzierung N=45 2% Keine Finanzierung Selbstzahlerin 2% 29% Mischfinanzierun g 4% Anderer Landkreis 2% Amt für Flüchtlinge 5% Kreisagentur für Beschäftigung 56% Zu Beginn des Aufenthalts im Schutzhaus steht neben der psychischen Stabilisierung der betroffenen Frauen die Existenzsicherung im Vordergrund. Mit der Kreisagentur für Beschäftigung des Landkreises Darmstadt-Dieburg finden daher regelmäßig Kooperationsgespräche statt, um einen raschen und möglichst reibungslosen Ablauf der Antragstellung zu gewährleisten. In der Phase, in der der Antrag noch nicht bewilligt ist, sind die betroffene Person ohne eigenes Einkommen und könnte weder den Mietzins bezahlen, noch sich selbst versorgen. Die gute Zusammenarbeit mit dem kommunalen Job Center ermöglicht es uns jedoch, die Bearbeitungsfristen zu verkürzen und die finanzielle Existenz der Frauen rasch abzusichern. Auch kommt in dieser Phase die gute Zusammenarbeit mit der Dieburger Tafel zu tragen. Die Bewohnerinnen haben einmal in der Woche die Möglichkeit, Lebensmittel über die Tafel zu bekommen und so ihre Grundversorgung herzustellen. Sparkasse Dieburg / BIC: HELADEF1DIE / IBAN: DE Seite 23 von 30

25 Migrantinnen im Frauenhaus Im Frauenhaus gibt es keine Aufnahmebeschränkungen in Bezug auf Nationalität, Aufenthaltsstatus, Sprachkenntnissen oder Religionszugehörigkeit. Abb. 14: Staatsangehörigkeiten der im Frauenhaus wohnenden Frauen Mittelafrika 2% Nordafrika 5% Russland 5% Türkei 13% Südeuropa 5% Nationalität/Herkunft der Bewohnerinnen Osteuropa 11% Afghanisch 4% N=45 Asien 4% Deutsch 29% Deutsch mit Mig. 22% In 2013 befanden sich Frauen aus 13 Nationen im Frauenhaus. Der Anteil der Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit lag bei 51 %. Dieser Anteil setzt sich zusammen aus deutschstämmigen Frauen (29%) und deutschen Frauen mit Migrationshintergrund (22%). Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil von allochthonen deutschen Frauen von 36% auf 29% gesunken, während der Anteil deutscher Frauen mit einer Migrationsbiografie von 8% auf 22% gestiegen ist. Die oben angeführte Grafik zeigt, dass 71% der im Schutzhaus lebenden Frauen eine Migrationsbiografie aufweisen. Der Bevölkerungsanteil vom Migranten und Migrantinnen liegt durchschnittlich bei 20%, so dass hier ein signifikant höherer Anteil von Gewalt betroffenen Frauen, die ein Schutzhaus aufsuchen, zu vermerken ist. Die Belegungszahlen spiegeln demzufolge die Ergebnisse der repräsentativen Studie zu Gewalterfahrungen von Frauen wieder, in der festgestellt wird, dass osteuropäische und türkische Frauen deutlich öfters von Gewalt betroffen sind als der Durchschnitt der weiblichen Bevölkerung Deutschlands. Nach den Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit bilden Osteuropäerinnen und Türkinnen die beiden größten Gruppen im Schutzhaus. Sparkasse Dieburg / BIC: HELADEF1DIE / IBAN: DE Seite 24 von 30

26 Aufenthaltsdauer der Frauen und ihrer Kinder Von den 45 Frauen waren immerhin 9 Personen bereits seit 2012 im Schutzhaus, eine sogar schon seit Oktober Das heißt, letztendlich war eine Person 649 Tage im Schutzhaus, eine weitere Person lebte 487 Tage und eine Bewohnerin 233 Tage im Schutzhaus. Das Problem bestand meist darin, dass die Bewohnerinnen sehr lange brauchten, um eine Wohnung zu bekommen. Betrachtet man sich alleine die durchschnittliche Aufenthaltsdauer im Jahr 2013, zeigt sich, dass die erwachsenen Frauen durchschnittlich 65 Tage, also etwas mehr als zwei Monate, im Schutzhaus waren. Die kürzeste Aufenthaltsdauer betrug einen Tag, die längste auf 2013 gerechnet 362 Tage. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer pro Kind betrug 71 Tage. Faktisch ist es aber so, dass die Kinder im Regelfall die gleiche Aufenthaltsdauer wie ihre Mütter haben, nur in zwei Fällen weicht sie ab wegen Inobhutnahme bzw. weil die Kinder zum Vater zurückgekehrt sind. Die Abweichung ergibt sich aus der Anzahl der Kinder (47) und deren Aufenthaltsdauer, wodurch der Durchschnittswert steigt. Die längste Aufenthaltsdauer betrug 362 Tage, die kürzeste einen Tag. Abb. 15: Aufenthaltsdauer der Bewohnerinnen Aufenthaltsdauer > 100 Tage 22% 1-10 Tage 27% Tage 7% Tage 2% Tage 4% Tage 7% Tage 18% Tage 4% Tage 9% Durchschnittliches Alter der Frauen im Frauenhaus In 2013 betrug das Durchschnittsalter der Frauen 34 Jahre, wobei die jüngste Bewohnerin 20 Jahre und die älteste Bewohnerin 75 Jahre alt waren. Die unten angeführte Tabelle zeigt, dass 80 Prozent der Bewohnerinnen zwischen 21 und 39 Jahre alt sind, d.h. recht jung sind. Im Vergleich zum Vorjahr ist hier eine signifikante Veränderung der Altersstruktur zu verzeichnen. Während im vergangenen Jahr noch 36 Prozent der Bewohnerinne über 40 Jahre alt waren, sind es in 2013 nur noch 18 Prozent. Sparkasse Dieburg / BIC: HELADEF1DIE / IBAN: DE Seite 25 von 30

27 Abb. 16: Alter der Bewohnerinnen Alter der Bewohnerinnen N=45 50% 40% 30% 20% 10% 0% 36% 44% 7% 7% 4% 2% keine Angabe Einzugsgebiet In 2013 kamen 82% der Frauen aus Hessen, wobei 44% direkt aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg stammten. Eine Person ist aus dem Ausland in das Frauenhaus in Deutschland geflüchtet. Frauen und ihre Kinder, die aus der unmittelbaren Umgebung kamen, mussten aus Sicherheitsgründen häufig in entfernter gelegene Frauenhäuser weitervermittelt werden und selbstverständlich haben wir auch Frauen aus anderen Bundesländern aufgenommen. Abb. 17: Einzugsgebiet Bundesweit 16% Einzugsgebiet N= 45 LK Da-Di 44% Hessen 38% Ausland 2% Sparkasse Dieburg / BIC: HELADEF1DIE / IBAN: DE Seite 26 von 30

28 bis 1 Jahr Mädchen und Jungen im Frauenhaus Im Jahr 2013 fanden 47 Mädchen und Jungen Schutz im Frauenhaus. Im Vergleich zum Vorjahr waren also 5 Kinder mehr im Haus untergebracht (2012:42). Der Vergleich mit den vorangegangenen Jahren zeigt, dass diese Schwankungen normal sind. Insgesamt lebten 24 Mädchen und 23 Jungen im Frauenhaus. Die Altersbegrenzung für Jungen liegt bei 14 Jahren, wobei allerdings im Einzelfall entschieden wird, d.h. in begründeten Ausnahmefällen wird auch ein älterer Junge aufgenommen. Abb. 18: Alter und Geschlecht der Kinder im Frauenhaus Alter und Geschlecht der Kinder 2 1 Mädchen Jungen 0 In 2013 sind drei Kinder zu ihrem Vater und dem mutmaßlichen Gewalttäter zurückgekehrt, ein Kind wurde in Obhut gegeben. Die Kinder sind oftmals traumatisiert und müssen sich nach dem Verlust von ihrer vertrauten Umgebung und wichtigen Freundschaften in einer neuen Umgebung zu Recht finden. Im Frauenhaus werden sie daher speziell sozialpädagogisch betreut. Die Kinder lernen dabei durch ein anders gestaltetes Beziehungsangebot eine neue Orientierung kennen. Das Ziel ist, die Kinder zu stabilisieren, mit Ihnen gemeinsam einen gewaltfreien Umgang einzuüben und Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, ihre gewaltvollen Erfahrungen aufzuarbeiten. Zudem gibt es Angebote zur Freizeitgestaltung und auch ein Beratungsangebot bei Erziehungsfragen für die Mütter. Aufgaben und Ziele im Mädchen-Jungen-Bereich Orientierung im Frauenhaus und in der näheren Umgebung Unterstützung bei inneren Konflikten in Bezug auf den Vater, besonders bei der Umsetzung des Umgangsrechtes Aufarbeitung der Gewalterfahrungen Hilfestellung, aus gelernten, geschlechtsspezifischen Rollen auszubrechen Sparkasse Dieburg / BIC: HELADEF1DIE / IBAN: DE Seite 27 von 30

29 alternative Verhaltensweisen und Lebenssituationen aufzeigen Konfliktlösungsstrategien entwickeln und erproben Entwicklungsrückstände abbauen Angst- und Einsamkeitsgefühle vermindern Selbstbewusstsein und neue Lebensperspektiven entwickeln Kooperation und Austausch mit anderen Institutionen wie z. B. Kindergärten, Schulen, Jugendzentren, Beratungsstellen, Jugendämter Kooperation mit der Beratungsstelle Die Gang zur Beratungsstelle ist für viele Frauen der erste Schritt, sich aus einer gewalttätigen Beziehung zu lösen. Hier erfahren sie auch von der Möglichkeit, in einem Schutzhaus unterkommen zu können oder werden teilweise direkt hier gebracht. Das Frauenhaus hält eine Wohneinheit für die Notaufnahme aus der Beratungsstelle vor, so dass dort ratsuchende Frauen sofort untergebracht werden können. Auch in 2013 hat einmal im Monat ein mit der Beratungsstelle gemeinsam organisiertes Frauenfrühstück für die Bewohnerinnen des Schutzhauses stattgefunden. So erhalten die Bewohnerinnen Einblick in die Arbeit der Beratungsstelle und deren Angebote und haben hier die Möglichkeit, unterschiedliche Themen in der Gruppe und gegenüber der Mitarbeiterin der Beratungsstelle anzusprechen. Mit dem gemeinsamen Frühstück von Beratungsstelle und Frauenhaus soll zudem die Schwelle gesenkt werden, auch nach dem Aufenthalt im Frauenhaus die Angebote der Beratungsstelle zu nutzen. Kooperation und Vernetzung / Öffentlichkeitsarbeit Die Zugangswege der Frauen zum Frauenhaus zeigen, dass eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit sowie die Kooperation mit öffentlichen und privaten Institutionen zwingend notwendig sind, um den Frauen den Weg in das Schutzhaus zu ebnen. Auf regionaler und überregionaler Ebene ist das Frauenhaus mit folgenden Institutionen und Gremien vernetzt: Landesarbeitsgemeinschaft der autonomen Frauenhäuser in Hessen mit den Unter- Arbeitsgruppen Mädchen-Jungen AG und Frauen AG Frauenhauskoordinierung e.v. (bundesweiter Zusammenschluss) Kreisagentur für Beschäftigung Frauenbüros des Landkreises und der Stadt Darmstadt Frauenhaus Darmstadt und andere umliegende Frauenhäuser SGB II-Kommission des Landkreises Netzwerk Prävention und Schutz für Kinder, Jugendliche und Frauen bei sexualisierter und häuslicher Gewalt für Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg Evangelische Fachhochschule Darmstadt, Praktikumsbörse Sparkasse Dieburg / BIC: HELADEF1DIE / IBAN: DE Seite 28 von 30

30 Einzelfallbezogene Zusammenarbeit fand statt mit: Polizeistation Dieburg Behörden des Landkreises Darmstadt-Dieburg: Kreisagentur für Beschäftigung, Jugendamt, Ausländerbehörde und Abteilung Integration Haus Notwaende (Horizont e.v.), Dieburg Kindertagesstätte: Haus der Kinder Anne Frank Schule, John F. Kennedy Schule, Schule auf der Aue Volkshochschule Dieburg Wohnungsämter Münster und Darmstadt Neue Wohnraumhilfe e.v., Darmstadt Heilpädagogische Initiativen e.v., Dieburg Gemeindepsychiatrisches Zentrum (Caritasverband Darmstadt e.v.), Dieburg Institutsambulanz in Heppenheim sowie Institutsambulanz für Kinder und Jugendliche, Höchst Fachambulanz für Suchtkranke (Caritasverband Darmstadt e.v.), Dieburg Diverse Ärzte, Krankenhäuser Haus für obdachlose Frauen Darmstadt Sparkasse Dieburg / BIC: HELADEF1DIE / IBAN: DE Seite 29 von 30

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