Ein neuer Analysedatensatz des FDZ-RV

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1 Versorgungsausgleichsstatistik Ein neuer Analysedatensatz des FDZ-RV Wolfgang Keck und Tatjana Mika unter Mitwirkung von Daniel Brüggmann und Hilal Sezgin Bereich: FDZ-RV Jahrestagung des FDZ der Rentenversicherung Erkner, 22. bis 23. September 2016 in Berlin 1

2 Gliederung Grundlagen des Versorgungsausgleichs Bedeutung des Versorgungsausgleichs Die Versorgungsausgleichsstatistik Geplantes Datenangebot Analysepotenziale Zeitplan 2

3 Grundlagen Meilensteine des Versorgungsausgleich Versorgungsausgleich in der früheren BRD eingeführt am 1. Juli 1977 Zerrüttungsprinzip ersetzt Schuldprinzip. Gleichmäßige Aufteilung der in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte (Halbteilungsgrundsatz) Gesamtausgleich aller Vorsorgerechte (meist in der grv) Ab dem 1. Januar 1992 gilt das Recht zum Versorgungsausgleich auch in den neuen Bundesländern. Seit 2005 gibt es den Versorgungsausgleich auch bei Aufhebung von eingetragenen Lebenspartnerschaften. Grundsätzliche Reform des Versorgungsausgleichs zum 1. September 2009 Versorgungsanrechte werden i.d.r. je für sich geteilt (interne Teilung) Keine Versorgungsausgleich bei kurzen Ehezeiten und/oder kleinen Ausgleichsdifferenzen Der Ausschluss des Versorgungsausgleich durch eine Vereinbarung der Ehegatten wurde erleichtert. 3

4 Grundlagen Ziele des Versorgungsausgleich Grundsatz: Versorgungsanrechte sind Ergebnis partnerschaftlicher Lebensleistung. Aufbau einer eigenständigen Alterssicherung des wirtschaftlich schwächeren Ehe-/Lebenspartners. Aufteilung der Versorgungsanrechte mit der Scheidung. 4

5 Bedeutung des Versorgungsausgleichs Scheidungsstatistik % % % % % % % % % % % Innerhalb von 5 Jahren Geschieden Innerhalb von 10 Jahren geschieden Innerhalb von 15 Jahren Eheschließungen Scheidungsrate nach 5 Jahren Scheidungsrate nach 10 Jahren Scheidungsrate nach 15 Jahren 0% Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 1.4 5

6 Bedeutung des Versorgungsausgleichs Scheidungsstatistik Durchschnittliche Ehedauer bis zur Scheidung Jahre Scheidungsjahr Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 1.4 6

7 Bedeutung des Versorgungsausgleichs Versorgungsausgleichstatistik Anzahl der Fälle Zuschlag Abschlag Insgesamt

8 Bedeutung des Versorgungsausgleichs Versorgungsausgleichstatistik Zahl der Fälle Durchschnittliche Entgeltpunkte Männer Frauen 0 Zahl der Fälle mit Zuschlag Zahl der Fälle mit Abschlag Höhe des Zuschlags in Entgeltpunkten Höhe des Abschlags in Entgeltpunkten 8

9 Bedeutung des Versorgungsausgleichs Rentenzugang % Anteil des Versorgungsausgleichs am Rentenzugang (Westbiographien) 25% 20% 15% 10% 5% 0% Anteil Zuschläge aus VA am Rentenzugang Frauen Anteil Abschläge aus VA am Rentenzugang Männer Anteil Zuschläge aus VA am Rentenzugang Männer Anteil Versorgungsausgeleiche am Rentenzugang Insgesamt Anteil Abschläge aus VA am Rentenzugang Frauen 9

10 Bedeutung des Versorgungsausgleichs Rentenzugang % Anteil des Versorgungsausgleichs am Rentenbetrag 35.00% 30.00% 25.00% 20.00% 15.00% 10.00% 5.00% 0.00% Anteil Bonusbetrag am Rentenbetrag Frauen West Anteil Bonusbetrag am Rentenbetrag Männer West Anteil Bonusbetrag am Rentenbetrag Frauen Ost Anteil Bonusbetrag am Rentenbetrag Männer Ost 10

11 Versorgungsausgleichstatistik Rechtliche Grundlagen und Inhalte Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Statistik in der Rentenversicherung (RSVwV) 2 - Versorgungsausgleichsstatistik Die Versicherungsträger erfassen für jedes Kalenderjahr die im Kalenderjahr rechtskräftig abgeschlossenen Versorgungsausgleichsverfahren für Versicherte und Rentner. Inhalte Geschlecht Alter der Beteiligten Art und Höhe des Versorgungsausgleichs, Dauer (Beginn und Ende) der Ehezeit oder der eingetragenen Lebenspartnerschaft Beitragszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich 11

12 Versorgungsausgleichstatistik Datenstruktur Grundgesamtheit Alle noch lebenden Personen (Versicherte und Rentenempfänger) Inhalte Geschlecht Alter der Beteiligten Art und Höhe des Versorgungsausgleichs, Dauer (Beginn und Ende) der Ehezeit oder der eingetragenen Lebenspartnerschaft Beitragszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich Jährliche Vollerhebung aller jemals registrierten Fälle von Versorgungsausgleich Circa 6 Millionen Fälle 12

13 Versorgungsausgleichstatistik Geplantes Datenangebot Versorgungsausgleichsstatistik Spezialstatistik mit wenigen erklärenden Merkmalen Übernahme einzelner Inhalte in andere Daten des FDZ-RV über eine Datenverknüpfung durch Pseudonym Rentenzugang / Rentenbestand Versicherungskontenstichprobe (VSKT) Vollendete Versichertenleben (VVL) Die Verknüpfung setzt ein Pseudonym voraus, dass in der Statistik seit 2011 vergeben wird. Ergänzende Merkmale aus der Versorgungsausgleichstatistik (geplant) Dauer (Beginn und Ende) der Ehezeit oder der eingetragenen Lebenspartnerschaft für die ersten beiden Scheidungen Höhe des Bonus oder Malus für die beiden ersten Scheidungen Summarische Merkmale für die weiteren Scheidungen. 13

14 Versorgungsausgleichstatistik Neue Analyseoptionen Beginn und Ende der Ehe im Fall der Scheidung Diese Daten können mit Querschnitts- und Längsschnittdaten verknüpft werden durch das Pseudonym, z. B. mit der VSKT 2014 Hierdurch können Beschäftigungseffekte von Heirat und Scheidung untersucht werden, z. B. für im Jahr 2000 Geschiedene Beispielsweise erhöhen Frauen im Jahr nach der Scheidung Dauer (in Tagen) der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung um etwa 20 Tage und reduzieren die Dauer in geringfügiger Beschäftigung um etwa 14 Tage im Vergleich zu ähnlichen weiblichen Versicherten, die noch länger verheiratet sind. Das Einkommen steigt im Jahr nach der Scheidung bei westdeutschen Frauen an, bei Männern und ostdeutschen Frauen sinkt es tendenziell. Dauer der Ehe und Höhe des Versorgungsausgleichs Durch die Dauer der Ehe kann der Versorgungsausgleich besser bewertet werden, denn es kann der Bonus oder Malus pro Ehejahr errechnet werden. Dies ermöglicht Vergleiche z.b. mit der Hinterbliebenenversorgung bei sehr langjährigen Ehen. 14

15 Einschränkungen Scheidung ist nur im Fall des bei der Rentenversicherung durchgeführten Versorgungsausgleichs bekannt Also nicht, wenn der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wurde. Also nicht, wenn sich der Versorgungausgleich nicht gelohnt hätte. Also nicht, wenn der Ausgleich außerhalb der Rentenversicherung durchgeführt wurde (Ausgleich durch Immobilien oder anderes Kapitalvermögen). Keine Trennungen, die keine Scheidungen nach sich ziehen Nicht alle Verheirateten, die sich trennen, lassen sich auch scheiden. Die katholische Kirche kennt zum Beispiel die Trennung von Tisch und Bett. Der Trennungseffekt auf die Erwerbstätigkeit bliebe dann unentdeckt. Viele Paare heiraten nicht mehr. Vor allem in Ostdeutschland ist die Ehe weniger verbreitet. 15

16 Versorgungsausgleichstatistik Vorläufiger Zeitplan Der Datenveröffentlichung Bis Ende 2016 Datenprüfung und Qualitätssicherung Ausarbeitung eines Anonymisierungskonzepts Frühjahr 2017 Versicherungskontenstichprobe 2015 Versorgungsausgleichsstatistik 2015 Sommer 2017 Rentenzugang / Rentenbestand 2016 Vollendete Versichertenleben

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