Weiterführung der Projektorganisation zur Umsetzung der Beschleunigungsmassnahmen

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1 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bern, 26. Februar 2013 Folgemandat des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und - direktoren (SODK) Weiterführung der Projektorganisation zur Umsetzung der Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich 1. Ausgangslage Mit Mandat vom 27. Januar 2012 haben die Vorsteherin des EJPD und die Präsidenten der KKJPD und der SODK (Lenkungsausschuss) eine Projektorganisation festgelegt. Die eingesetzte Arbeitsgruppe Bund / Kantone (Projektausschuss) hatte den Auftrag, die im Bericht des EJPD vom März 2011 vorgeschlagenen Beschleunigungsmassnahmen und die durch das BFM ausgearbeiteten Umsetzungsvarianten unter organisatorischen, rechtlichen und politischen Aspekten zu überprüfen und zu bewerten. Dazu waren alle beteiligten Akteure einzubeziehen. Mit dem Schlussbericht und den Eckwerten vom 21. November 2012 hat die Arbeitsgruppe Bund / Kantone diesen Auftrag erfüllt. Der Lenkungsausschuss hat diese Unterlagen gutgeheissen. 2. Resultate der Asylkonferenz vom 21. Januar 2013 Die Asylkonferenz vom 21. Januar 2013 hat den Schlussbericht und die Eckwerte der Arbeitsgruppe Bund / Kantone diskutiert und dazu folgende gemeinsame Erklärung verabschiedet: 1. Dem Schlussbericht der Arbeitsgruppe Bund / Kantone sowie den Eckwerten des Konzepts Neustrukturierung des Asylbereichs vom 21. November 2012 wird unter Berücksichtigung der nachstehenden Punkte zugestimmt. 2. Bund und Kantone einigen sich unter Einbezug der Dachverbände der Städte und Gemeinden bis Ende 2013 auf eine Gesamtplanung der Neustrukturierung im Asylbereich (insbesondere betreffend Standorte der Verfahrenszentren, der Aufenthalts- und Ausreisezentren sowie der Zentren für renitente Asylsuchende und Administrativhaftplätze). 3. Im Hinblick auf Struktur, Funktion und Betrieb der Zentren des Bundes ist die Variante B Dezentralisierung in 5 Regionen mit einer Unterkunftskapazität von Plätzen weiterzuverfolgen und die Standorte festzulegen (vgl. Ziffer 3 der Eckwerte). Zur Vereinfachung des baurechtlichen Bewilligungsverfahrens ist die Einrichtung eines Plangenehmigungsverfahrens beim Bund zu prüfen. 4. Bund und Kantone verpflichten sich, die für ihre Aufgaben im Asylbereich erforderlichen Ressourcen insbesondere in den Bereichen der Unterbringung, des Personals und der Finanzierung sicher zu stellen und sie den möglichen Schwankungen anzupassen. Die entsprechenden Planungsarbeiten sind bei Vorliegen der Gesamtplanung nach Ziffer 2 unverzüglich aufzunehmen.

2 5. Die Kantone verpflichten sich, den Bund bei der Suche nach geeigneten zivilen oder militärischen Anlagen für die Inbetriebnahme der nötigen Zentren zu unterstützen. Die betroffenen Städte und Gemeinden werden rechtzeitig informiert. 6. Bund und Kantone sorgen dafür, dass die Kantone und Gemeinden mit besonderen Aufgaben im Bereich der Unterbringung und des Vollzuges eine Kompensation finanzieller oder anderer Art erhalten. Die Aufgaben der Kantone können im Rahmen von Vereinbarungen und/oder Konkordaten erfüllt werden. 7. Die Kantone verpflichten sich, rechtzeitig die notwendigen Administrativhaftplätze für die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht zu schaffen. Sie nehmen die notwendige Planung unverzüglich an die Hand. Der Bund entschädigt die Kantone für den Bau und die Einrichtung der Haftplätze sowie für die Betriebskosten gemäss den Bestimmungen des Ausländergesetzes. Die Kantone schaffen 500 bis 700 zusätzliche Administrativhaftplätze. Ihr Standort ist auf die Neustrukturierung auszurichten. 8. Der Bund führt eine Testphase für die Neustrukturierung im Asylbereich durch. Die Kantone unterstützen gemeinsam mit den Städten und Gemeinden den Bund bei der Schaffung von optimalen Voraussetzungen für eine rasche und reibungslose Durchführung dieser Testphase. 9. Die Projektorganisation Bund/Kantone für die Neustrukturierung im Asylbereich wird beibehalten (Arbeitsgruppe Bund/Kantone und Lenkungsausschuss) und durch eine Vertretung der Dachverbände von Städten und Gemeinden ergänzt. Sie begleitet die Umsetzungsarbeiten und wird bei Bedarf für die Klärung von Grundsatzfragen beigezogen. 10. Im Migrationsbereich betroffene nicht-staatlichen Organisationen werden in die Umsetzungsarbeiten zur Neustrukturierung des Asylbereichs angemessen einbezogen. 11. Das EJPD sorgt dafür, dass die notwendigen Gesetzesanpassungen für die Neustrukturierung des Asylbereichs so rasch als möglich erfolgen. Die Vernehmlassung dazu soll im April 2013 eröffnet werden. 3. Neuer Auftrag der Arbeitsgruppe Neustrukturierung Gemäss Punkt 9 der gemeinsamen Erklärung der Asylkonferenz vom 21. Januar 2012 (Erklärung) wird die bestehende Projektorganisation für die Umsetzung der Neustrukturierung weitergeführt und mit einer Vertretung des SGV und des SSV ergänzt. Die Arbeitsgruppe Neustrukturierung ersetzt die bisherige Arbeitsgruppe Bund/Kantone. Der Auftrag der Arbeitsgruppe Neustrukturierung ist es, bis Ende 2013 die Gesamtplanung der Neustrukturierung im Asylbereich auszuarbeiten und ein entsprechendes Umsetzungskonzept vorzuschlagen (Punkt 2 der Erklärung). Dazu gehören insbesondere: - Die Festlegung der Regionen mit den möglichen Standorten der Zentren des Bundes (Verfahrens-, Aufenthalts- und Ausreisezentren) und der Zentren für renitente Asylsuchende (Art. 26 Abs. 1bis AsylG). Die Unterkunftskapazität soll insgesamt Plätze betragen (Punkt 3 der Erklärung). Dabei ist die Planung der Administrativhaftplätze durch die Kantone zu berücksichtigen (Punkt 7 der Erklärung) - Die Ausarbeitung eines neuen Modells mit Varianten für die Aufgabenteilung im Asylbereich zwischen den Kantonen. Dazu gehören namentlich auch die Vollzugsaufgaben (Unterbringung, Betreuung, Rückkehrberatung, Wegweisungsvollzug) und ein Kompensationsmodell für die Kantone und Gemeinden mit besonderen Aufgaben (Punkt 6 der Erklärung). Es ist ein auf die Neustrukturierung angepasstes System der Verteilung Asylsuchender auf die Kantone (Art. 27 AsylG) und des damit verbundenen Abgeltungssystem auszuarbeiten (Art.88ff. AsylG.) - Die Ausgestaltung des erweiterten Asylverfahrens (Ablauf und Zuständigkeiten unter Einbezug des Beschwerdeverfahrens beim BVGer; Ausgestaltung der Rechtsvertretung). 2/5

3 Die Arbeitsgruppe begleitet die Gesetzgebung zur Umsetzung der Beschleunigungsmassnahmen (Punkt 8 und 11 der Erklärung). Dazu gehören insbesondere die Testphasenverordnung und die Revision des Asylgesetzes zur Umsetzung der Beschleunigungsmassnahmen. Die Arbeitsgruppe begleitet zudem die geplante Testphase zu den Beschleunigungsmassnahmen (Ziffer 8 der Erklärung). Ziel der Folgearbeiten ist ein breiter Konsens zwischen den Behörden des Bundes, der Kantone, der Gemeinden und der Städte sowie der NGO s zur Gesamtplanung und zum Umsetzungskonzept der Neustrukturierung. Die Ergebnisse der Arbeiten sind bis Ende 2013 in einem Folgebericht darzulegen. 4. Projektorganisation 4.1. Lenkungsausschuss Der Lenkungsausschuss für dieses Projekt sind die Vorsteherin des EJPD, der Präsident der KKJPD sowie der Präsident der SODK. Sie erteilen Aufträge an die Leitung der Arbeitsgruppe Neustrukturierung, genehmigen deren Anträge und nehmen den Folgebericht der Arbeitsgruppe Neustrukturierung zur Kenntnis. Der Lenkungsausschuss bestimmt den Zeitpunkt einer allfälligen Asylkonferenz, welche zur Genehmigung der Gesamtplanung vorzusehen ist Leitung der Arbeitsgruppe Der Direktor des BFM sowie der Präsident der KKJPD leiten die Arbeitsgruppe Neustrukturierung. Sie sind für die fristgerechte Ausarbeitung der Gesamtplanung sowie des Umsetzungskonzeptes gemäss Ziffer 3 und die Berichterstattung gegenüber dem Lenkungsausschuss verantwortlich Arbeitsgruppe Neustrukturierung Die bisherige Arbeitsgruppe Bund / Kantone wird durch die Dachverbände von Städten und Gemeinden ergänzt (Ziffer 9 der Erklärung). Sie besteht aus folgenden Mitgliedern: 1. 3 Mitglieder und der Generalsekretärin der SODK 2. 1 Vertretung der kantonalen Asylkoordinatorinnen und - koordinatoren 3. 3 Mitglieder und dem Generalsekretär der KKJPD 4. 2 Mitglieder der Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörden (VKM) 5. 1 Vertretung des Schweizerischen Städteverbands 6. 1 Vertretung des Schweizerischen Gemeindeverbands 7. 1 VorsteherIn kantonales Sozialamt 8. 3 Vertreterinnen oder Vertreter des BFM 9. 1 Sekretariat BFM 4.4. Mitwirkung der Kantone Die Kantone werden in die laufenden Arbeiten einbezogen, dies insbesondere auch bei der Erarbeitung der Gesamtplanung. SODK und die KKJPD behandeln das Thema Neustrukturierung regelmässig im Rahmen ihrer Gremien Sounding Board Die Arbeitsgruppe Neustrukturierung hört die Organisationen der Zivilgesellschaft, die von der Neustrukturierung des Asylbereiches betroffen und von nationaler Bedeutung sind, vor wichtigen Zwischenentscheiden an. Die Zusammenarbeit mit den betreffenden Organisationen wird in einem Statut festgelegt, welches unter anderem auch den vertraulichen Charakter der Informationen sicherstellt. 3/5

4 4.6. Organisation Die Projektorganisation wird ab sofort bis zum Abschluss der Arbeiten eingesetzt. Die Arbeitsgruppe Neustrukturierung hört das Bundesverwaltungsgericht insbesondere bezüglich des Ablaufs der Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens an. Sie kann zu ihren Sitzungen ad hoc weitere Vertreter des Bundes, der Kantone, interessierter Organisationen und Verbände oder Sachverständige beiziehen, Anhörungen durchführen und schriftliche Stellungnahmen einholen. Die im Asylbereich tätigen NGO s und das UNHCR sind in die Arbeiten angemessen einzubeziehen. Die Leitung der Arbeitsgruppe Neustrukturierung kann Expertisen bei externen Sachverständigen in Auftrag geben. Sie legt in Absprache mit der Arbeitsgruppe Neustrukturierung die allfälligen Fragestellungen fest und bestimmt die Termine. Der ordentliche Tagungsort der Arbeitsgruppe Neustrukturierung ist Bern. Der Sitzungsturnus wird durch deren Leitung festgelegt. Bei Bedarf können Sitzungen oder Klausurtagungen ausserhalb des ordentlichen Tagungsortes durchgeführt werden. Die Kosten für die Projektorganisation trägt unter Vorbehalt von Ziffer 5 der Bund. Das BFM führt das Sekretariat. Die Ämter und Dienste des EJPD sind gegenüber der Projektorganisation zu Auskünften verpflichtet, soweit diese zu deren Aufgabenerfüllung notwendig sind. 5. Finanzielles Für die Entschädigung der Mitglieder der Arbeitsgruppe Neustrukturierung und des Projektteams BFM kommen die einschlägigen personalrechtlichen Bestimmungen und Weisungen der delegierenden Behörden von Bund und Kantonen zur Anwendung. Entschädigungs- und Spesenansprüche der kantonalen Vertretungen, der Vertretungen der Städte und Gemeinden sowie der Teilnehmenden am Sounding Board (Ziffer 4.5) an den Bund sind ausgeschlossen. 6. Vertraulichkeit und Information Die Beratungen der Arbeitsgruppe Neustrukturierung sowie des Sounding Boards (Ziffer 4.5.) sind grundsätzlich vertraulich. Den Mitgliedern steht jedoch das Recht zu, sich mit ihren Organisationen und beteiligten Dritten über Sachfragen auszutauschen und sich bei Bedarf von Sachverständigen beraten zu lassen. Der Lenkungsausschuss bestimmt, in welcher Form die Öffentlichkeit über den vorliegenden Auftrag und den Folgebericht informiert wird. 7. Weiteres Vorgehen Die Arbeitsgruppe Neustrukturierung berichtet dem Lenkungsausschuss über den Stand der Gesamtplanung und die Arbeiten an einem Umsetzungskonzept bis Ende Der Lenkungsausschuss bestimmt den Zeitpunkt einer allfälligen Asylkonferenz, welche zur Genehmigung der Gesamtplanung vorzusehen ist. 4/5

5 8. Inkrafttreten Dieses Mandat tritt nach der Unterzeichnung durch die KKJPD, die SODK und das EJPD mit sofortiger Wirkung in Kraft. Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement sig. Simonetta Sommaruga Bern, Für die Konferenz der Kantonalen Justizund Polizeidirektorinnen und -direktoren Für die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren sig. Hans-Jürg Käser Bern, sig. Peter Gomm Bern, /5

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