Stell Dir vor, Dein Baby kommt und keiner ist da

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1 Stell Dir vor, Dein Baby kommt und keiner ist da Für die Hebammen ist es 5 vor 12 deshalb gehen wir am 8. März 2014 zu genau dieser Uhrzeit (11.55 Uhr) in Hannover am Kröpcke auf die Straße! Am selben Tag finden an mehreren Orten in Deutschland ErMahnwachen und Veranstaltungen unter dem Motto: Wir stehen für unsere Wahlfreiheit. Familien fordern Hebammen statt. Mit roten Bändern, die wir aus Solidarität mit Hebammen und Familien tragen, möchten wir auch in Hannover auf die prekäre Situation von Hebammen aufmerksam machen und das Weiterbestehen einer Hebammenbetreuung für Familien anmahnen. Dekoriert eure Kinderwagen und Tragetücher, malt Transparente und Plakate. Bringt Krachmacher mit: Löffel, Trommeln, Spielgitarren, Pfeifen und was Euch sonst noch so einfällt! Wir wollen zeigen, dass wir uns unsere Hebammen nicht nehmen lassen! Kommt alle! Mit Kindern, Tanten, Onkels, Omas, Opas, Freunden! Macht euch stark für die Hebammen, denn schon jetzt ist eine flächendeckende Versorgung bei Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett nicht mehr gegeben. Die Wahlfreiheit des Geburtsortes ist in vielen Regionen durch das Wegfallen der freiberuflichen geburtshilflichen Versorgung und die Zentralisierung der Geburtshilfe in wenigen Kliniken nicht mehr vorhanden. Nach derzeitigem Stand werden ab dem 01. Juli 2015 die freiberuflichen Hebammen in Deutschland nicht mehr haftpflichtversichert sein. Doch ohne Haftpflicht dürfen Hebammen nicht arbeiten. Dennoch muss zu jeder Geburt eine Hebamme anwesend sein. Versteht Ihr nicht? Wir auch nicht! Im Klartext heißt das: Keine Vor- und Nachsorge, keine Beleghebammen, keine außerklinischen Geburten mehr. Die von der jungen Mutter Bianca Kasting initiierte Petition Macht Euch stark für Eure Hebammen. Lasst uns gemeinsam für die Wahlfreiheit der Geburt einstehen und konkrete Maßnahmen fordern haben seit Beginn im Dezember 2013 bereits mehr als Menschen unterzeichnet. Wir fordern daher Hr. Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU) auf, jetzt zu handeln! Stärken Sie die Hebammen in Deutschland! Wir suchen übrigens noch fleißige Helfer für konkrete Aufgaben meldet euch, wenn ihr im Vorfeld oder bei der Mahnwache selbst mithelfen wollt

2 Was du sonst noch tun kannst: - Mache Dich stark und unterzeichne die Petition Rettet die Hebammen von Bianca Kasting, die bei change.org eingestellt ist! - Trage Dich in den Elternproteste-Newsletter des fidibus Verlags ein und vernetze Dich für weitere Aktionen! - Unterstütze uns durch Spenden an Hebammen für Deutschland e.v., die eine Kampfkasse eingerichtet haben! - Arbeite in den Teams der Elternproteste bei facebook Hebammenunterstützung mit oder in Regionalgruppen! - Teile diese Veranstaltung mit allen deinen Freunden, informiere Verwandte und Bekannte, hänge Flyer auf im Kindergarten, beim Kinderarzt und in deinem Lieblingscafé. Eine gemeinsame Aktion der folgenden Initiativen im Eltern- und Hebammenprotest: Human Rights in Childbirth Foundation Deutschland Happy Birthday Gemeinsam für eine selbstbestimmte Geburtskultur e.v. Fidibus Verlag Greenbirth e.v. Rabeneltern Wir räumen auf mit Ammenmärchen Community Netzwerk der Geburtshäuser Change.org mit der Petition von Bianca Kasting Rettet die Hebammen Facebook Gruppe Hebammenunterstützung.de Rettet unsere Hebammen-Aktion Wir sehen uns am 8. März 2014 um Uhr in Hannover am Kröpcke!

3 Hintergrundinformationen Quelle: Hebammen für Deutschland e.v. Hebammenvergütung: Die Vergütungssätze der Hebammen wurden bis 2007 vom Gesundheitsministerium festgesetzt, welches in 20 Jahren lediglich drei Erhöhungen für die Hebammen verhandelte. Seit 2007 sind die Hebammenverbände durch eine Gesetzesänderung (Neueinführung des 134 a SGB V) selbstständig für die Verhandlung ihrer Gebühren mit den Krankenkassen verantwortlich. Vor dieser Veränderung war den Hebammen eine zweistufige Erhöhung der Vergütung von der damaligen Regierung zugesagt worden, um auf einem realistischen Niveau ihre Verhandlungen starten zu können. Die erste Stufe mit einer Erhöhung um 6,5% wurde umgesetzt. Die zweite Stufe mit einer Erhöhung um 12,5% steht weiterhin aus. Die angespannte finanzielle Situation der Krankenkassen wird seitdem als Begründung angeführt, die Hebammenvergütung um nur ca. 2% gestiegen. Schon vor der Haftpflichterhöhung lag der Stundenlohn einer Hebamme im Jahr 2007/2008 bei durchschnittlich 7,50 Euro. Der Hebammenberuf ist weiblich: Im Gesundheitssektor und im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen liegen die prozentualen Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen bei 33% und damit noch über dem durchschnittlich aktuellen Entgeltunterschied von 23 % (Quelle). Viele Hebammen müssen als Mutter Beruf und Familie vereinbaren und können nur eine begrenzte Anzahl an Geburtsbegleitungen pro Jahr annehmen. Daher arbeiten viele Hebammen in so genannter Teilzeit. Die unbezahlte Rufbereitschaft beträgt trotzdem 24 Stunden an jedem Tag des Jahres. Die steigenden Haftpflichtprämien belasten diese Gruppe finanziell besonders stark. Seit Beginn 2010 haben 15-20% der geburtshilflich arbeitenden Hebammen ihre Tätigkeit eingestellt. Laut IGES- Studie hat sich dieser Trend fortgesetzt, boten 2010 noch 25%der freiberuflichen Hebammen Geburtshilfe an, sind es in 2012 nur noch 21%! Haftpflichtversicherung: Hebammen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Berufstätigkeit durch eine Berufshaftpflichtversicherung abzusichern. Trotz leicht rückläufiger Schadensfälle in der Geburtshilfe steigen die Kosten pro einzelnen Schadensfall drastisch an. Dazu zählen sowohl die Aufwendungen für die medizinische, pflegerische als auch die soziale Versorgung und lebenslange Einkommenssicherung der Geschädigten. Hohe Prozess- und Anwaltskosten kommen hinzu. Der Anstieg dieser Kosten lässt die Haftpflichtprämien für alle in der Geburtshilfe Tätigen (Hebammen und Ärzte) in die Höhe schnellen. Daher kam es im Jahr 2010, ohne eine angepasste Steigerung der Hebammenvergütung, zu einem Anstieg der Haftpflichtprämien von 55.6%. Die Entwicklung der Haftpflichtprämien: ,68 Euro

4 ,95 Euro ,56 Euro ,48 Euro Euro oder 4611,25 Euro (ohne bzw. mit Vorschaden) ab Juli ,45 Euro bzw. 5302,64 Euro (ohne bzw. mit Vorschaden) Unter "Wissenswertes" finden Sie eine Beitragstabelle der Haftpflichtbeiträge. Entwicklung der Haftpflichtprämien Regressansprüche der Krankenkassen: Die Kranken- und Rentenkassen der Geschädigten (Mutter oder Kind) suchen bei teuren Behandlungsfällen Verursacher (Hebammen oder Ärzte), denen die Kosten für Behandlung und Einkommenssicherung in Rechnung gestellt werden können. Bei einem Prozess gilt die Beweislastumkehr, d.h. die Beschuldigten müssen nachweisen, dass ein Schaden NICHT durch sie verursacht wurde. Für Frauen führt dies bereits in der Schwangerenvorsorge zu deutlich vermehrten Untersuchungen und medizinischen Interventionen [mehr erfahren...]. Die juristische Sicherheit für die Hebamme/den Geburtshelfer ist dabei nicht gleichbedeutend mit dem sichersten Weg für Mutter und Kind. Zentralisierung des Gesundheitssystems: Das Gesundheitssystem unterliegt wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Kleinere geburtshilfliche (Beleg-)Abteilungen können nicht mehr kostendeckend arbeiten und müssen schließen. In der Geburtshilfe führt das zu einer immer schlechter werdenden Personalsituation in den Kliniken, die sich durch weniger Zeit für die individuelle Betreuung von Mutter und Kind direkt auswirkt. Die Geburtshilfe wird in große, medizinische Zentren verlegt und orientiert sich an Risikogeburten. Von Frauen mit Geburtswehen müssen Anfahrtswege bis zu 100 km zur nächsten Geburtsklinik in Kauf genommen werden. [mehr erfahren...]

5 Auch die individuelle Betreuung durch Hebammen zuhause und im Geburtshaus ist nicht mehr flächendeckend gewährleistet. Politik: Die Hebammenverbände fordern seit Jahren die Aufnahme des Anspruchs auf umfassende Hebammenhilfe sowie die gesetzliche Verankerung von Geburtshäusern ins fünfte Sozialgesetzbuch. Als Grundlage für den Anspruch auf Hebammenhilfe gilt noch immer ein Gesetz aus dem Jahr 1911, die Reichsversicherungsordnung (RVO). Bei der Formulierung des neuen Gesetzestextes wurden neben diesem alten Gesetz auch die Richtlinien der Europäischen Union (EU) herangezogen, die verbindlich die Kompetenzbereiche für Hebammen vorgeben. Noch immer ist der Anspruch der Versicherten auf Gesundheitsförderung und Prävention durch Hebammenhilfe im Sozialgesetzbuch nicht geregelt. Lösungsansätze: 1. Übernahme des Hebammengesetzes aus der RVO ins SGB V (hier gibt es seit Mai 2012 einen Antrag von CDU/CSU und FDP zum Entwurf eines Pflege- Neuausrichtungs-Gesetzes. Dieser beinhaltet die Übernahme aus der RVO ins SGB V. Lesen Sie hierzu auch die Stellungsnahme des BfHD. 2. Anhebung der Vergütung von Hebammenleistungen entsprechend ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit: durch Aussetzung des Beitragsstabilitätsgesetzes durch Vergütung der präventiven Leistungen von Hebammen durch Vergütung der geleisteten Rufbereitschaft (Hinweis: Im Juni 2012 wurde die Betriebskostenpauschale der hebammengeleiteten Einrichtungen (HgE) zum von 550 auf 700 pro Geburt angehoben. Dies ist ein erster Schritt, der aber bei weitem noch nicht ausreichend ist. Warum lesen Sie hier. Neustrukturierung des Haftungsproblems: durch Gleichstellung kranker oder behinderter Menschen mit und ohne Schadensverursacher durch Gesetzesänderung zur Regressthematik durch steuerfinanzierte Bezuschussung der Haftpflichtversicherung durch staatliche Unterstützung zur Schaffung eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VvaG) als Alternative zum marktwirtschaftlichen Versicherungssystems (Bezuschussung des Grundstocks) durch Begrenzung der Schadenssummen Finanzierung von: Bedarfsanalyse der Bevölkerungsversorgung mit Hebammenhilfe Datenerhebung zur aktuellen Einkommenssituation von Hebammen als Grundlage für Verhandlungen mit der GKV

6 Untersuchung der Auswirkungen von zentralisierter Geburtshilfe auf gesunde Mütter und Neugeborene (Risikoeinstufungen der Schwangeren, Interventionsraten, Kaiserschnittraten) Aufnahme der auf dem Weg in die Klinik geborenen Kinder in die klinische Perinatalerhebung Zusammenführung von Perinataldaten mit Neonataldaten Fördermaßnahmen zur flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Hebammenhilfe: Verbesserung der Einkommenssituation von Hebammen finanzielle Anreize zur Niederlassung von Hebammen in infrastrukturschwachen Gebieten schaffen Aufhebung der Vergütungsunterschiede in neuen und alten Bundesländern Quellen: Umfangreiche Textauszüge aus der Resolution des Dt. Hebammenverbandes vom Graphik zur Entwicklung der Haftpflichtprämien, Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands Wir bedanken uns herzlich bei beiden Verbänden Rechtliche Grundlagen des Elternprotests: Deutsches Recht, Grundgesetz, Art.1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. 134 a SGB V: Besonders: 1) (...) Die Vertragspartner (prinzipiell Krankenkassen und Hebammen) haben dabei den Bedarf der Versicherten an Hebammenhilfe und deren Qualität, den Grundsatz der Beitragsstabilität sowie der berechtigten wirtschaftlichen Interessen der freiberuflich tätigen Hebammen zu berücksichtigen. Patientenrechte, Stichwort Mündiger Patient, s. ndiger-patient.html Besonders: Das Gesundheitssystem braucht den und die aufgeklärten, eigenverantwortlichen und mündigen Patienten und Patientinnen. Deshalb ist die Stärkung ihrer Rechte und Einflussmöglichkeiten ein zentrales Anliegen der Gesundheitspolitik. Das Patientenrechtegesetz stellt Transparenz und Rechtssicherheit hinsichtlich der bereits heute bestehenden umfangreichen Rechte der Patientinnen und Patienten her. Das Gesetz ist einen Tag nach dem Erscheinen im Bundesgesetzblatt am 26. Februar 2013 in Kraft getreten Das Ziel der Gesundheitspolitik ist es, den Menschen umfassende Informationen zur Verfügung zu stellen, um eigenverantwortliche Entscheidungen zu ermöglichen. Der Patient und die Patientin müssen in die Lage versetzt werden, Behandlung und Therapie konstruktiv zu begleiten und eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen, sei

7 es, um mit dem entsprechenden Wissen kritische Nachfragen zu stellen, die Auswahl eines geeigneten Krankenhauses für eine langfristig planbare Operation zu treffen oder die Handlungsmöglichkeiten beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler zu kennen. Patientenrechtegesetz vom 20. Februar 2013: Bundesanzeiger_ BGBl %2F%2F*%5B%40attr_id%3D'bgbl113s0277.pdf'%5D Europäisches Recht Europäische Konvention für Menschenrechte: (bes. Artikel 8 und 14) Europäische Charter für Patientenrechte (bes. Artikel 2) Recht auf freie Wahl des Geburtsortes und Pflicht der europäischen Staaten, diese freie Wahl zu gewährleisten: Ternovzky gegen Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Dezember "],"itemid":[" "]} Besonders: c). 25. In the present case, the Court observes that child delivery is regulated not only as a matter of public health but also as one falling within the ambit of social security. According to the Constitution, public health and social security is provided by institutional services (see paragraph 7 above). For the Court, a constitutional obligation of this kind warrants regulation which should take into proper consideration the right of choice of the mother. Aus der Presse Gesundheitswesen Viele Kliniken finden keine Haftpflichtversicherung Deutschen Kliniken fällt es zunehmend schwer, eine Haftpflichtversicherung zu finden, die im Falle eines Behandlungsfehlers die Schadensregulierung übernimmt. Das trifft in erster Linie die 453 Kliniken, die eine Geburtshilfestation haben. Das könnte dazu führen, dass Gebärende sich auf weite Wege einstellen müssen. 350 Millionen Euro mussten die deutschen Krankenhäuser zuletzt pro Jahr aufwenden, um sich gegen eventuelle Schadenersatzansprüche in Fällen ärztlicher Kunstfehler zu versichern. Damit aber kamen die Assekuranzen zuletzt nicht mehr über die Runden. Mit der Westfälischen Provinzial und der Zürich, dem bis dahin

8 größten Krankenhausversicherer, haben zwei große Versicherer alle rund 200 Verträge mit Krankenhäusern zum Jahreswechsel gekündigt. Zuvor hatte die Sparkassenversicherung Württemberg das Geschäft mit den Krankenhäusern aufgegeben. Nun gibt es nur noch vier wichtige Anbieter. Diese erhöhten ihre Beiträge stark. 200 Millionen Euro mehr verlangen die Versicherungen in diesem Jahr ein Zuwachs von durchschnittlich fast 60 Prozent. Für einige Krankenhäuser kam es noch dicker. "Zum Teil wurden die Beiträge um weit mehr als 100 Prozent angehoben", sagt Franz-Michael Petry, Geschäftsführer der Ecclesia GmbH, Deutschlands größtem Versicherungsmakler im Krankenhausbereich. Mehrbelastungen in zum Teil sechsstelliger Höhe Werbung Seit einigen Monaten machen die Träger der 2400 Krankenhäuser in Deutschland die Erfahrungen, die vor ihnen bereits die freiberuflichen Hebammen gemacht hatten. Weil im Gesundheitssektor die Schadenssummen seit einigen Jahren hochschnellen, folgen mit Verzögerung nun die Beiträge für die Versicherung. Die Krankenhäuser bleiben auf den Mehrbelastungen in zum Teil sechsstelliger Höhe sitzen. Hinter der Entwicklung steht keineswegs eine wachsende Zahl medizinischer Kunstfehler. Verantwortlich ist der Anstieg der Schadenssummen, die bezahlt werden. Sie sind im Zeitraum 2000 bis 2003 um sechs Prozent pro Jahr gestiegen. Der betrachtete Zeitraum liegt deshalb so weit zurück, weil die Schadensfälle erst mit durchschnittlich sieben Jahren Verzögerung fällig werden. Das bedeutet, dass in dem System möglicherweise beträchtliche Risiken schlummern, die erst in den kommenden Jahren fällig werden. Das hat vor allem die Zürich-Versicherung zum Ausstieg bewogen. Das Problem trifft auch viele Hebammen Das finanziell größte Risiko steckt in Schadensfällen bei Geburt. Wegen des medizinischen Fortschritts überleben heute mehr Kinder selbst schwierigste Geburten, aber das Risiko einer Schädigung ist erhöht. Zudem haben Kinder, die aufgrund von Komplikation bei der Geburt mit einer Schädigung oder Behinderung zur Welt kommen, heute eine Lebenserwartung, die der von gesunden Kindern nahe kommt. Aber: "Bei einer häuslichen Pflege fallen schon einmal Euro im Monat an", erklärt Petry. "Geht man von einer Zahlungsdauer von 60 Jahren aus, dann werden daraus mehr als 14 Millionen Euro." "Krankenhausversicherung ist ein hochkompliziertes Geschäft, das muss man können." Sylvia Knittel Aufgrund des scharfen Wettbewerbs sind die Versicherungen dazu übergegangen, dass sich ihre Geschäftsbereiche selbst tragen müssen und es keine Quersubventionierung mehr gibt. Entsprechend wurden die Kriterien für die Risikobewertung der einzelnen Segmente verschärft. Die Sparkassenversicherung Württemberg zum Beispiel stand nach eigenen Angaben vor der Alternative, aufgrund der Neubewertung die Prämien stark anzuheben oder das Geschäft aufzugeben. "Die Krankenhausversicherung ist ein hochkompliziertes Geschäft, das muss man können", sagt Sylvia Knittel von der Sparkassenversicherung Württemberg. "Wenn man den Aufwand bei der Risikoanalyse nicht betreiben kann, dann sollte man es lassen." Die Sparkassenversicherung lässt es.

9 In der Konsequenz heißt dies, dass ein Krankenhaus mit Geburtshilfe ein höheres Risiko hat und deshalb deutlich höhere Beiträge als Krankenhäuser ohne Geburtshilfe zahlt. Dies ist einer der Gründe, weshalb die Zahl der Krankenhäuser mit Geburtshilfeabteilung sinkt. Seit 1991 hat sie sich nahezu halbiert. Es ist eine Frage der Zeit, bis weitere Geburtshilfestationen schließen. Risikoanalysen kosten bis zu Euro Damit Krankenhäuser überhaupt noch einen Versicherer finden, müssen sie ihre Risikostruktur offenlegen und darlegen, wie ihr Sicherheitsmanagement aussieht. Vereinzelt haben Versicherer entsprechende Gutachten verlangt, ehe sie neue Verträge abgeschlossen haben. Solche Risikoanalysen kosten bis zu Euro. Immerhin in einem Punkt ist Petry zufrieden: "Wir haben für all diese Häuser eine Versicherung gefunden." Was nicht heißt, dass alle Kliniken Versicherungsschutz genießen. Lothar Kratz räumt ein, dass es in Nordrhein-Westfalen inzwischen "einige wenige Häuser" gibt, die keine Versicherung mehr im Rücken haben. Das dürfte in anderen Bundesländern nicht anders sein. Annette Baumer von der Krankenhausgesellschaft Baden-Württemberg sind bislang für den Südwesten keine solchen Fälle bekannt. Für Patienten stellt sich die Frage, was die neuen, erweiterten Patientenrechte, die in wenigen Wochen in Kraft treten sollen, wert sind, wenn eventuelle Ansprüche nicht mehr garantiert gedeckt sind. Nach Ansicht Petrys müssten Häuser, die keinen Versicherungsschutz haben, dies ihren Patienten mitteilen zumal, wenn es sich um eine GmbH handelt und damit keine unbegrenzte Haftung gewährleistet ist. Eine Versicherungspflicht gibt es nicht, die Deutsche Krankenhausgesellschaft empfiehlt nur den Abschluss einer Police. Die Universitätskliniken etwa hatten über Jahrzehnte keine Haftpflichtversicherung, weil für sie das Land bürgte. Nach wie vor sind die beiden Universitätskliniken in München (Rechts der Isar) und Frankfurt ohne Versicherung. Weitere Kostensteigerung durch Ausweitung der Patientenrechte? Mit der Ausweitung der Patientenrechte erwarten Kliniken und Versicherungen mehr Klagen gegen die Ärzte und damit eine weitere Kostensteigerung. "Man hat die Rechte der Geschädigten verbessert, ohne zu erklären, wer das bezahlen soll", sagt Franz-Michael Petry. Nun sind verschiedene Modelle im Gespräch, zum Beispiel die Deckelung der Entschädigungsleistungen was die Absicht des beschlossenen Patientenrechts konterkariert. In der Diskussion ist auch das Modell Schweden. In dem skandinavischen Land sind die gesetzlichen Sozialversicherungen generell von der Haftpflicht befreit. Angedacht ist auch ein spezieller Fonds zur Absicherung der Geburtsrisiken. Würde der Staat 200 Euro pro geborenem Kind einzahlen, wären die Risiken abgedeckt und die Kliniken befreit. Auch die Krankenkassen sind gefordert. Schließlich sind oft sie es, die die Erstattung von Behandlungs- und Pflegekosten bei den Versicherungen einfordern. Die Versicherungen holen sich das Geld von den Krankenhäusern zurück, was die Behandlungskosten treibt und zu höheren Krankenkassenbeiträgen führt. Die jetzige Situation, mahnt nicht nur Franz-Michael Petry, ist für alle

10 unbefriedigend. Weil die Mehrkosten für die höheren Versicherungsbeiträge kurzfristig nicht abgerechnet werden können, bleibt nur der Weg, zu sparen. Und zwar beim Personal. Das erhöht das Fehlerrisiko.

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