E-Government macht Schule

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1 E-Government macht Schule Herausgeber: Kurt Mayer, Wien (2011) - kurt.mayer@ce2.at Im Auftrag von peter.parycek@bka.gv.at thomas.menzel@bmukk.gv.at

2 Vorwort AutorInnen: Hartwig Hitz, Jörg Hopfgartner, Thomas Jekel, Anna-Maria Osterbauer, Elisabeth Schauppenlehner-Kloyber, Ulrike Sulan, Birgit Wagner Unter Mitwirkung von Eva Maria Wagner Herausgeber: Kurt Mayer, Ce2 GmbH, Textredaktion und Lektorat: Elisabeth Schauppenlehner-Kloyber, Thomas Jekel, Heinz Kloyber Erscheinungsort: Wien Jede Art der Vervielfältigung oder Veröffentlichung für Bildungszwecke in Österreich ist ausdrücklich erwünscht. Abänderungen des Inhalts nur nach Zustimmung durch die Auftraggeber Bundeskanzleramt und Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Anregungen und Fragen zum vorliegenden Text an oder 2. Auflage März 2012 Mit Unterstützung von Bundesministerium für Finanzen Hauptverband der Sozialversicherungsträger 3

3 13 E-Democracy - Einstieg 13.1 Lehrendeninformation Allgemeines Die bislang vorgestellten E-Government-Angebote bezogen sich im Wesentlichen auf Angebote der Verwaltung, die z.b. Behördengänge der BürgerInnen entbehrlich machen. E-Government hat darüber hinaus allerdings noch eine wesentliche weitere Perspektive, nämlich die direkte Teilnahme an demokratischen Prozessen auf unterschiedlichen Ebenen von der lokalen Gemeinde über die Landes- bis auf die Ebene des Bundes. E-Democracy erlaubt Bürgern und Bürgerinnen, sich direkt einzubringen, Stellung zu eingebrachten Vorschlägen zu beziehen sowie selbst eigene Vorstellungen im demokratischen Prozess zu platzieren. Dabei wird in diesem Einführungsmodul zunächst der grundsätzliche föderalistische Staatsaufbau behandelt und danach der allgemeine Ablauf von Gesetzgebungsverfahren in den Vordergrund gestellt. Gesetze auf Bundesebene beruhen in der Regel auf Entwürfen der Ministerien. Ministeriumsentwürfe werden meist schon zu Beginn in eine Begutachtung geschickt, in die jedenfalls die betroffenen Institutionen eingebunden werden, das sind z.b. Sozialpartner, weitere Interessenvertretungen sowie Experten für die jeweilige Gesetzesmaterie. Dieser Teil der Gesetzgebung ist das vorparlamentarische Verfahren. Die Regierungsvorlagen werden dann dem Parlament übermittelt, das diese ausführlich und in mehreren Stufen (Ausschüsse, Plenum) diskutiert und beschließt. Dies ist das eigentliche parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Möglichkeiten der Partizipation bestehen dabei auf mehreren Ebenen: 1. Grundsätzlich besteht über Petitionen und Bürgerinitiativen die Möglichkeit, Vorschläge zu Gesetzesmaterien zu unterbreiten, die im Gesetzgebungsbereich der jeweiligen Körperschaft liegen (in diesem Fall: des Bundes). 2. Bei bereits eingebrachten Gesetzesinitiativen kann im Rahmen des Begutachtungsverfahrens Stellung bezogen werden. 3. Letztlich kann über direkten Kontakt mit den Abgeordneten der jeweiligen gesetzgebenden Körperschaft (Parlament, Landtag, Gemeinderat) auf die Entscheidung Einfluss genommen werden. Dazu ist ein Zugang zu den jeweils anstehenden Gesetzesmaterien sowie zu den Abgeordneten notwendig. 128

4 In der Folge wird thematisiert, an welchen Stellen BürgerInnen in das Gesetzgebungsverfahren eingreifen können. Die Übungen beziehen sich dabei im Wesentlichen auf eine Übersicht der Internetangebote des Bundesparlaments sowie auf die Suche nach den persönlichen (lokalen/regionalen) Vertreterinnen in den Institutionen der repräsentativen Demokratie, um hier die direkten AnsprechpartnerInnen herausfinden zu können. Die Recherche zu den Aktivitäten des Parlaments darf für eine bestimmte Gesetzesmaterie entlang durchaus eine längere Unterrichtssequenz bestimmen. Hierzu eignen sich im Wesentlichen die Protokolle des Parlaments, die es z.b. erlauben, im Gegensatz zu stark verkürzenden Medienberichten Aussagen von PolitikerInnen in den Kontext der gesamten Rede (und Vorrede) zu setzen, die Komplexität parlamentarischer Demokratie aufzuzeigen, die Arbeit des/der eigenen Abgeordneten nachvollziehbar zu machen. Wesentlich erscheint hierbei der Bezug auf ein aktuelles, kontrovers diskutiertes Thema oder eine Materie mit explizitem Jugendbezug (z.b. Schulrecht). Bezugnehmend auf das Kompetenzmodell politischer Bildung werden in diesem Modul im Wesentlichen Sachkompetenz und Urteilskompetenz gefördert. Lehrplanbezug HAK Politische Bildung und Recht, Übungsfirmen-Konnex! 4.Jg.; HAS Zeitgeschichte, politische Bildung und Recht 3.Jg.; HLA Politische Bildung und Recht; HTL Wirtschaft und Recht 5.Jg.; AHS Geschichte & Politische Bildung 7.8.Jg.; BAKIP Seminar Organisation, Management und Recht, 5. Jg.; Lernziele Gewinnen einer Übersicht über die Internetangebote der demokratischen Institutionen Kontaktdaten der aktuellen eigenen VertreterInnen auffinden 129

5 Anleitung Nr Aktivität Sozialform Medien Zeit/Min 1 Einstieg mit Ankerstory: Markus Tschipp sucht nach Betrachtung des amerikanischen Wahlkampfes nach direkten Beteiligungsmöglichkeiten in Österreich 2 Wiederholung/Einführung: Föderaler Staat, Gesetzgebungsprozess, Informationsangebot der Parlamente L Ankerstory 5 L, KL Foliensatz Modul13_PP Recherchearbeit gem. Arbeitsblatt GR WWW Regionalabgeordnete - Aktuelle Gesetzgebungsverfahren - Landtag - Sitzungsprotokolle 4 Ergebnissicherung Zusammenfassung L 10 Eingangsvoraussetzungen Begriffsdefinition & Verständnis E-Government Wünschenswert: Aufbau Gesetzgebung - Verwaltung Vorschläge zur Leistungsfeststellung Im Rahmen einer Leistungsfeststellung dieses Moduls wird auf den grundsätzlichen Ablauf der Gesetzgebung sowie auf die Beteiligungsmöglichkeiten eingegangen. Mögliche Arbeitsaufträge: SchülerInnen kennen den Ablauf der Gesetzgebung auf bundesstaatlicher Ebene und wissen um ihre Möglichkeiten der Partizipation am Gesetzgebungsprozess Bescheid. SchülerInnen können in den Angeboten der regionalen Parlamente bzw. des Bundesparlamentes ihre VertreterInnen finden. Web Hungry Minds Zentrale Informationsseite des Parlaments Plattform Digitales Österreich Koordinations- und Strategiegremium für E-Government der österreichischen Bundesregierung E-Voting an der Uni 130

6 13.2 Ankerstory Markus Tschipp hat den amerikanischen Wahlkampf verfolgt. Was ihn besonders faszinierte, war das im Vergleich zu seinen KlassenkameradInnen viel stärkeres politisches Interesse und Engagement der Jugendlichen in den USA. In seiner Klasse wurde bisher eher in Stammtischmanier über die Politik und die da oben geschimpft, wobei Markus bisweilen den Eindruck hatte, dass viele seiner Kollegen und Kolleginnen einfach die Meinung ihrer Eltern wiedergaben. Markus informierte sich ein wenig über die Gründe der Begeisterung seiner Alterskollegen und -kolleginnen in den USA. Immer wieder stieß er auf die Worte participation, communities und internet generation. Offensichtlich war es in den USA zumindest im Wahlkampf möglich, Menschen über das Internet, stärker als ihm bisher bekannt war, in politische Prozesse einzubinden. Das heißt, die Jugendlichen konnten offensichtlich nicht nur Informationen über das Internet herunterladen, sondern selbst an der Gestaltung der Wahlkampf-Kampagnen mitwirken. Schlussendlich hat auch jener Kandidat gewonnen, für den sich die überwiegende Mehrheit der jugendlichen WählerInnen eingesetzt hat, weil sie der Überzeugung waren, dass ihre Anliegen vom Team gehört würden. Nun, dachte sich Markus in Amerika ist das vielleicht möglich, aber in good old Europe? Markus macht sich auf die Suche nach seinen Chancen zur direkten Einflussnahme in Österreich und findet eine Reihe von Möglichkeiten, sich selbst zu beteiligen und sich Gehör zu verschaffen. 131

7 13.3 Arbeitsblatt Arbeitsaufgabe 1. Sie wollen sich für eine Gesetzesänderung im Bereich des Schulrechts engagieren. Dazu ist eine Kontaktaufnahme mit den Abgeordneten notwendig. Suchen Sie dazu die Abgeordneten ihres Regionalwahlkreises unter 2. Suchen Sie auf Gesetzesvorhaben, die aktuell in Begutachtung sind. Beschreiben Sie die Struktur der Begutachtungsseite und versuchen Sie, Begründungen für die unterschiedliche Intensität der Begutachtung zu finden. 3. Gehen Sie auf die Internetseite des Landtags ihres jeweiligen Bundeslandes und suchen Sie nach den Sitzungsprotokollen. Wählen Sie sich eine Thematik aus, die für Sie von Interesse scheint und beschreiben Sie die Standpunkte der einzelnen RednerInnen! 132

8 13.4 Lösungen zum Arbeitsblatt 1. Gehen Sie zu -> Wer ist Wer -> Nationalrat -> nach Wahlkreisen eigenen Wahlkreis suchen -> Abgeordnete/r. Anmerkung: Zusätzlich kann natürlich auch die Suche nach den BereichssprecherInnen der Parteien sinnvoll sein. 2. Gehen sie zu -> parlamentarisches Geschehen -> Begutachtungsverfahren und Stellungnahmen. Ein großer Teil der Gesetzesvorlagen im Nationalrat wird einstimmig beschlossen. An die Medien gelangen oft kontroverse Materien. Mögliche Begründungen für die unterschiedliche Intensität sind unter anderem: die unterschiedliche Brisanz, die einzelne Parteien den Themen zumessen, die Möglichkeit, sich in der Debatte zu profilieren, die zur Begutachtung vorgesehene Frist. 3. Keine spezifische Lösung möglich, da regional und von den Abgeordneten abhängig. Wesentlich erscheint die gemeinsame Herausarbeitung ideologischer Standpunkte, rhetorischer Figuren. 133

9 13.5 Leistungsfeststellung Arbeitsaufgabe 1. Welche drei Ebenen sind in der föderalen Struktur des österreichischen Bundesstaates verankert? 2. Beschreiben Sie den groben Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens auf Bundesebene. 3. Mit welchen Mitteln können Sie sich an der Gesetzgebung direkt beteiligen? 4. Mittels welcher Mail-Adresse können Sie zu einem Gesetzesvorhaben Stellung beziehen? 134

10 13.6 Lösungen zur Leistungsfeststellung 1. Bund, Länder, Gemeinden (Bezirke sind Organisationseinheiten der Länder) 2. Ministerialentwurf Begutachtung - Ministerratsbeschluss ( Regierungsvorlage ) Parlament Beschluss Inkrafttreten 3. Grundsätzlich besteht über Petitionen und Bürgerinitiativen die Möglichkeit, Vorschläge zu Gesetzesmaterien zu unterbreiten, die im Gesetzgebungsbereich der jeweiligen Körperschaft liegen (in diesem Fall: des Bundes). Im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens kann Stellung bezogen werden. Letztlich kann über direkten Kontakt mit den Abgeordneten der jeweiligen gesetzgebenden Körperschaft (Parlament, Landtag, Gemeinderat) auf die Entscheidung Einfluss genommen werden. 4. begutachtung@parlament.gv.at 135

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