Wahlprüfsteine DIE LINKE. NRW

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1 Wahlprüfsteine DIE LINKE. NRW Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt Schoelerpark Berlin Tierschutz-Wahlprüfsteinen zur Landtagswahl NRW Antwort der Partei DIE LINKE 1. Verbandsklagerecht Obwohl Tier- und Umweltschutz nach Art. 20a GG denselben Verfassungsrang haben, werden die beiden Staatsziele ungleich behandelt, wenn es um das Verbandsklagerecht geht. Erfahrungen im Bremen, wo es die Tierschutzverbandsklage inzwischen gibt, zeigen zudem, dass die von den Gegnern der Verbandsklage befürchtete Klageflut ausgeblieben ist. Da auf Bundesebene keine Lösung in Sicht ist, ist die Einführung auf Landesebene geboten. Wird sich Ihre Partei für die Einführung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzorganisationen in NRW einsetzen? Ja, DIE LINKE setzt sich seit Jahren für das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine ein. Nur so kann das Interesse der Tiere auf die Freiheit von Leiden und Schmerzen durch engagierte Tierschützerinnen und Tierschützer geschützt werden. 2. Tierschutz in der Schule In den Lehrplänen der Schulen spielt das Thema Tierschutz kaum eine Rolle. Dabei erscheint es besonders wichtig, gerade Kinder und Jugendliche an einen fairen und verantwortungsbewussten Umgang mit Tieren heranzuführen. Ein wichtiger Nebeneffekt dieser Arbeit besteht in der Verbesserung sozialer Kompetenzen, wodurch ein Beitrag zur Gewaltprävention an Schulen geleistet wird. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass der Tierschutz in den Lehrplänen einen höheren Stellenwert erhält? Falls ja: Durch welche konkreten Maßnahmen? Tierschutz sollte sowohl im Biologie-, als auch im Ethik- bzw. Religionsunterricht thematisiert werden. Nutztierhaltung, Tierschutzstandards und Fleischkonsum werfen sowohl ethische, als auch wissenschaftliche Fragen auf, welche zumindest in diesen Fächern angesprochen werden sollten. 3. Tierversuche Welche Position nimmt ihre Partei zu der Forderung ein, die im Genehmigungsverfahren für Tierversuche zu beteiligenden Ethikkommissionen künftig paritätisch mit Vertretern der Wissenschaft und des Tierschutzes zu besetzen? DIE LINKE setzt sich für einen Paradigmenwechsel bei Tierversuchen ein. Diese sollen nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Stattdessen sind Alternativen zu Tierversuchen auf EU- Ebene zu fördern. Um diese Alternativen einsatzfähig zu machen, ist es notwendig, die langen Genehmigungszeiträume stark zu verkürzen. Bei Zeiträumen von 5 bis 10 Jahren

2 können Fortschritte in der alternativen Forschung weder zeitnah eingesetzt werden, noch lässt sich so die Zahl der in Versuchen verwendeten Tiere reduzieren. Generell sind Tierversuche nach ihrer ethischen Vertretbarkeit zu beurteilen. Dabei geht es nicht nur immer um die Beurteilung des Versuchs an sich. Auch die Haltung und z.t. notwendige Konditionierung von Versuchstieren muss in die Beurteilung nach ethischen Gesichtspunkten einbezogen werden. Das impliziert auch die Forderung der Linken, die Haltungsbedingungen von Versuchstieren wesentlich zu verbessern. Dabei müssen grundlegende artspezifische Bedürfnisse berücksichtigt werden. Bei sämtlichen Genehmigungsverfahren für Tierversuche müssen Tierversuchsbeauftragte und Gremien die fachliche und ethische Beurteilung unabhängig vom Projektbetreiber durchführen. Dabei müssen stets mögliche tierversuchslose Alternativen, die Versuchstierhaltung, die Mehrfachverwendung der Tiere und der Verlauf geprüft werden. Damit verbunden muss nachgewiesen werden, dass der durchzuführende Versuch mit der entsprechenden Zielstellung nicht bereits an anderen Orten und von anderen Projektbetreibern durchgeführt wurde. Um solche umfangreichen Prüfmaßnahmen möglich machen zu können, sind zentrale Tierversuchsregister nötig, in denen detailliert die Projekte, die Zahl und die Art der Versuchstiere, die Zielstellung und schließlich die Ergebnisse sowohl die positiven als auch die negativen erfasst werden. Letztlich ist es auch nötig, die Herkunft der Versuchstiere genau zu überprüfen, um beispielsweise Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen oder generell die Verwendung von Wildfängen, wie es bei Affen weit verbreitet ist, zu verhindern. 4. Akkordlöhne in Schlachthöfen In einem Beitrag der Tagesthemen vom sowie in einem Beitrag von Frontal21 vom ist berichtet worden, dass es in Schlachthöfen bei Rindern häufig zu Fehlbetäubungen aufgrund von Fehlschüssen kommt, und dass es bei Schweinen nicht selten vorkommt, dass diese noch lebend ins sog. Brühbad gelangen, weil der Entblutungsschnitt nicht korrekt ausgeführt worden ist. Beides führt zu erheblichen Qualen und ist eine Folge des Zeitdrucks, unter dem die Arbeiter aufgrund ihrer Akkordlohnmodelle stehen. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Akkordlöhne für Arbeiten am lebenden Tier verboten werden, um solche Zustände in Zukunft zu verhindern? DIE LINKE fordert umfassende Verbesserungen des Tierschutzes auf Schlachthöfen. Dazu gehört die genaue Prüfung der Schlachtung mit CO2, um in Zukunft zu verhindern, dass Tiere unzureichend oder gar nicht betäubt geschlachtet werden. In diesem Zusammenhang setzt sich DIE LINKE dafür ein, dass generell die Betäubung der Tiere streng kontrolliert und gegebenenfalls nachbetäubt wird. Jede Form der Weiterverarbeitung des Tieres am Schlachtband ohne ausreichende Betäubung bzw. vor Eintritt des Todes müssen durch strenge Kontrollmaßnahmen unterbunden werden. Um dies möglich zu machen, stellt DIE LINKE das Prinzip der Akkordschlachtungen in Frage. Sie sind mit dem geltenden Tierschutz nicht vereinbar. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Schlachthöfen, die Umgang mit lebenden Tieren haben, Tiere betäuben oder schlachten, müssen eine entsprechende Ausbildung vorweisen. Hilfs- und Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeiter ohne entsprechende Kenntnisse dürfen in diesen sensiblen Bereichen nicht arbeiten. Neben dem Tierschutzaspekt hat dies auch arbeits- und sozialrechtliche Gründe. Schwarzarbeit führte in der Vergangenheit an Schlachthöfen immer wieder zu menschenunwürdigen Arbeitsverhältnissen, die wir kategorisch ablehnen. Darüber hinaus setzt sich DIE LINKE für verbindliche Tarifverträge und strengere Arbeitsschutzmaßnahmen für Arbeitnehmerinnen und -nehmer an Schachthöfen ein. 5. ELER-Programm Wird sich Ihre Partei für die Umsetzung des Bundesprogramms zur Förderung umwelt- und tiergerechter Haltungsverfahren in NRW einsetzen, demzufolge beispielsweise Milchbauern, die

3 ihren Kühen Laufställe, Auslauf und Weidegang gewähren, dafür einen Verlust- und Mehrkostenausgleich in Form von laufenden Zahlungen aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds erhalten können? Programme zur Förderung der artgerechten Tierhaltung, darunter auch die der Laufstallhaltung bei Milchvieh, werden im Rahmen der ELER Verordnung bereits in verschiedenen Bundesländern angeboten. Für die zukünftige Ausrichtung der europäischen Agrarpolitik setzt sich DIE LINKE weiter für eine auf diese Ziele ausgerichtete Förderpolitik ein. Hinzu kommt, dass bereits heute Verstöße gegen Tierschutzgesetze durch eine teilweise oder sogar komplette Streichung der betrieblichen Direktzahlungen im Rahmen der so genannten Cross Compliance Regelungen geahndet werden. Auch mit einer Neuregelung der Agrarförderung im Rahmen der Agrarpolitik nach 2013 darf aus Sicht der LINKEN dieser Standard nicht unterschritten werden. Für nahezu alle landwirtschaftlichen Nutztierarten findet europaweit ein Strukturwandel in Richtung intensiver und spezialisierter Nutztierhaltung bis hin zu industriellen Tierhaltungsverfahren statt. Vorreiter in dieser Entwicklung war die Legehennenhaltung, für die inzwischen Haltungsvorschriften erarbeitet worden sind, die zwar nur einen ersten Schritt in die richtige Richtung gehen, aber dennoch die Situation verbessert haben, auch wenn sie nicht ausreichen. Analog muss dieses auch für andere Tierarten umgesetzt werden. Dabei ist aus Sicht der LINKEN möglichst für harmonisierte Vorschriften in Europa zu sorgen, damit sich die Tierhaltung nicht aus rein ökonomischen Gründen in Regionen mit den geringsten Tierschutzstandards zurückziehen kann und dort konzentriert. 6. Wildtiere im Zirkus Fast sieben Jahre nachdem der Bundesrat das BMELV aufgefordert hat, eine Verordnung zu entwerfen, die das Halten bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus verbietet, hat sich zu diesem Thema praktisch nichts bewegt. Würde sich Ihre Partei im Bundesrat dafür stark machen, das BMELV erneut aufzufordern, eine solche Verordnung zeitnah vorzulegen? DIE LINKE sieht die Haltung von Wildtieren in Zirkussen grundsätzlich kritisch, weil tierschutzgerechte Haltungsbedingungen nicht gesichert sind. Dabei gibt es Tierarten mit speziellen Haltungsanforderungen. Affen, Großbären und Elefanten gehören dazu. Insbesondere Wanderzirkusse und die Haltung von nicht in Menschenobhut geborenen Tieren sind besonders kritisch zu sehen. Lediglich domestizierte Tiere dürfen, sofern ihre Unterbringung und Pflege art- und tiergerecht und nach Maßgabe der überarbeiteten Zirkusleitlinien und eines überarbeiteten Säugetiergutachtens stattfindet, in Zirkussen gehalten und mitgeführt werden. 7. Delfinarien Wie stehen Sie zur Forderung der Abschaffung der beiden Delfinarien in NRW? In Deutschland werden mehr als Kleinwale, überwiegend also Delfine, in Gefangenschaft gehalten oder zur Schau gestellt. Ihr Leben sieht deutlich anders aus: Zumeist in unstrukturierten, zu flachen und zu kleinen Betonbecken müssen sie Zuschauerinnen und Zuschauer mit ihren Kunststückchen begeistern. Als Belohnung gibt es toten Fisch. Allein oder in Kleinstgruppen ziehe sie ansonsten stupide im Kreis. Mit artgerechter Haltung hat dies nichts zu tun. Eine Haltung dieser Tiere kann außerhalb ihres natürlichen Lebensraumes weder tier- noch artgerecht durchgeführt werden. DIE LINKE macht sich stark für den Erhalt dieser Tiere in Freiheit und verurteilt deren Missbrauch als Belustigungsobjekt oder angebliches Therapiewunder. Delfine aus kommerziellen oder angeblich therapeutischen Zwecken in Gefangenschaft zu halten, lehnt DIE LINKE als Tierquälerei ab. Delfinarien sollten der Vergangenheit angehören.

4 8. Veterinärbehörden Amtsveterinäre beklagen wiederholt, dass sie wegen Überlastung viel zu wenige Tierhalter kontrollieren können und dass die Kontrollen häufig unter Zeitdruck stattfinden müssen, wodurch viele Missstände unerkannt bleiben. Außerdem ist immer wieder von Fällen zu hören, in denen engagierte Amtsveterinäre von ihren Vorgesetzten daran gehindert werden, - den Vollzug einzuleiten. Ein drittes Problemfeld ist das oft fehlende Fachwissen zu bestimmten Tierarten. a. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Amtsveterinäre mehr und gründlichere Tierschutz- Kontrollen durchführen können? b. Befürwortet Ihre Partei, dass Tierschutzorganisationen ehrenamtliche Tierschutzinspektoren bereitstellen, die ohne hoheitliche Befugnisse Tierhaltungen besuchen und Missstände an die zuständige Veterinärbehörde melden, woraufhin diese tätig wird? c. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Tierschutzinspektoren von anerkannten Organisationen mit denjenigen hoheitlichen Befugnissen beliehen werden, die sie benötigen, um tierschutzrechtliche Missstände aufzudecken und entsprechende Beweise sichern zu können? Der Personalbestand in den Veterinärämtern hat sich in den letzten zehn Jahren reduziert, in einzelnen Fällen sogar bis um die Hälfte. In anderen Fällen wurden Planstellen umgewandelt in kurzfristig besetzte und an spezielle Aufgaben gebundene Mittelstellen. Veterinär- und Untersuchungsämter sind Sparzwängen in den meisten Landkreisen und Bundesländern unterworfen. Dabei geht die Schere zwischen wachsenden Ansprüchen von Politik und Gesellschaft auf der einen Seite und dem, was dort noch leistbar ist, auf der anderen immer weiter auseinander. Dass die Ämter dennoch ein hohes öffentliches Vertrauen genießen, ist nur dem großen Engagement der Beschäftigten zu danken, die entstehende Lücken immer wieder schließen. 9. Fleischkonsum / Schulobst Laut Deutscher Gesellschaft für Ernährung (DGE) essen die Deutschen drei Mal mehr Fleisch als gesund für sie wäre. Volkskrankheiten wie Fettleibigkeit und Herzerkrankungen sind die Folgen. Außerdem ist die Erzeugung von Fleisch laut Welternährungsorganisation (FAO) sehr viel umweltbelastender als die Erzeugung pflanzlicher Produkte. Einen Grund für die schlechte Ernährung sehen wir darin, dass schon im Kindesalter falsche Essgewohnheiten entstehen. Wird sich Ihre Partei vor diesem Hintergrund dafür einsetzen, dass das Schulobstprogramm in NRW flächendeckend eingeführt wird? Ja, die LINKE wird sich für eine möglichst umgehende Einführung des Schulobstprogramms einsetzen, obwohl die Ausgestaltung in Deutschland unter den vorhandenen Möglichkeiten bleibt. Zudem muss abgesichert sein, dass alle Schulkinder am Programm beteiligt werden, ohne dass ihre Eltern zusätzlich finanziell belastet werden. Zudem sollte gesichert werden, dass einheimische regionale Produkte Zugang zu diesem Programm erhalten. Für DIE LINKE bilden Informationen zu gesunder Ernährung einen verbraucherpolitischen Schwerpunkt. 10. Jagd Das Jagdrecht in NRW erlaubt Praktiken, die nach unserer Auffassung nicht mit dem Tierschutzgesetz und mit den Grundfreiheiten vereinbar sind. a. Wie steht Ihre Partei zu dem Vorschlag, das Töten von Haushunden und Hauskatzen durch Jäger zu verbieten? Haushunde- und Hauskatzen sind im Siedlungsbereich wichtige Partner für ihre Halterinnen und Halter. Gleichzeitig bringen sie jedoch bereits dort ein Ungleichgewicht in wildlebend vorkommende Tierarten. In Wäldern und Forsten kann sich dieser Effekt verstärken, daher spricht sich die LINKE nicht für ein solches Verbot aus.

5 b. Treib- und Drückjagden erhöhen die Gefahr von Fehlschüssen, von Verletzung und Tötung nicht bejagter Tiere sowie von ökologischen Begleitschäden. Wie steht Ihre Partei zum Verbot dieser Jagdformen? Treib- und Drückjagden können eine wichtige Ergänzung zur anderen jagdlichen Formen sein. Die LINKE lehnt sie nicht ab. c. Die Fallenjagd führt häufig dazu, dass Tiere länger andauernde Qualen erleiden und nicht selten auf tierschutzwidrige Weise getötet werden. Wie steht Ihre Partei zur Abschaffung dieser Jagdform? DIE LINKE spricht sich für ein Verbot von Fallenjagden aus. Sie sind weder tierschutzgerecht noch selektiv genug, um eine angemessene Jagdpraxis darzustellen. d. Wie steht Ihre Partei zur Forderung, dass Grundstückseigentümer das Recht haben müssen, die Ausübung der Jagd auf ihrem Grundstück zu verbieten? Das Jagdrecht soll in Deutschland an Grund und Boden gebunden bleiben. DIE LINKE setzt sich dabei besonders für die Rechte der Kleineigentümerinnen und -eigentümer ein. Grundsätzlich sollten in Deutschland durch die EigentümerInnen mit der Verpachtung der Fläche auch die Jagdrechte an die LandbewirtschafterInnen übertragen werden können. So können eine regional verankerte Jagd zukünftig ermöglicht und Nutzungskonflikte (z.b. Wildschäden) verringert werden.

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