Pressedienst für die Organe der Sportorganisationen

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1 Pressedienst für die Organe der Sportorganisationen Themen im Monat Januar Schadenfall des Monats: Reha Manager hilft bei schweren Unfällen individuell - Fragen und Antworten zur Sportversicherung: Teil 10 - Sportversicherung: Gilt auch für Zuschauer: Weitreichender Schutz der Sportversicherung - Info: FIS-Regeln Herausgeber: ARAG Allgemeine Versicherungs-AG Sportversicherung ARAG Platz Düsseldorf Telefon: (0211) Fax: (0211) Duesseldorf@ARAG-Sport.de In Zusammenarbeit mit Erwin Himmelseher Sportversicherungen weltweit ARAG Die Sportversicherung Nummer 1 Die Information ist honorarfrei. Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.

2 ARAG Sportversicherung informiert Schadenfall des Monats Reha Manager hilft bei schweren Unfällen individuell Seit dem bietet die ARAG Sportversicherung allen im Rahmen der Sportversicherung der Landessportbünde oder -verbände versicherten Personen einen völlig neuen und äußerst hilfreichen Service an: Den Reha- Manager. Dieser von der ARAG Sportversicherung bezahlte Helfer kümmert sich professionell um alle Anliegen von Schwerstverletzten. Wie im Falle von Michael M.: Der selbstständige Handwerkermeister und begeisterter Eishockeyspieler war bei einem Spiel seiner Ice-Tigers nach einem Zweikampf mit dem Kopf in die Bande gestürzt. Als er aus der Bewusstlosigkeit erwachte, konnte er seine Arme und Beine nicht mehr bewegen. Michael M. wurde in eine Spezialklinik gebracht, wo die Ärzte leider eine komplette sensomotorische Querschnittslähmung mit Wirbelbogen- und Rippenfrakturen feststellten. Der 37-jährige Patient verbrachte zunächst mehrere Tage auf der Intensivstation und begann anschließend mit krankengymnastischen, ergotherapeutischen und physikalischen Übungen. Bereits kurz nach dem schweren Sportunfall hatte die ARAG Sportversicherung nach Absprache mit Michael M. eine Reha-Managerin der Spezialfirma Rehadienst GmbH eingeschaltet, die sofort im Krankenhaus erste Gespräche mit dem Verletzten führte und sich dabei auch ein Bild über die medizinische Versorgung in der Spezialklinik machte. Den ersten Wochenendbesuch des Patienten zu Hause nutzte sie dann, um sich vor Ort über die persönlichen und beruflichen Verhältnisse des Mannes zu informieren, mit dem sie dabei auch über notwendige Maßnahmen für sein zukünftiges Leben sprach. Nach Sicherstellung der Finanzierung organisierte die Reha Managerin den Umbau des Privathauses und der Geschäftsräume des Geschädigten mit einem auf behindertengerechte Umbauten spezialisierten Architektur- Planungsbüro. Zudem musste auch das Privat- und Firmenauto von Michael M. seiner Behinderung angepasst werden. Nachdem dies umgesetzt war, konnte der Firmenchef gut acht Monate nach seinem Sportunfall wieder selbst die Leitung seines Betriebs übernehmen. Für seine weitere körperliche Rehabilitation empfahl die Reha-Managerin Michael M. ein spezielles Therapiegerät aus der Schweiz, das er dort zunächst testete und anschließend für sechs Monate mietete. Die ARAG Sportversicherung unterstützte dies durch die Zahlung eines Vorschusses auf die zu erwartende Invaliditätsleistung. Parallel dazu führte die Mitarbeiterin der Rehadienst GmbH auch immer wieder persönliche Gespräche mit dem Verunfallten, um dessen psychische und emotionale Situation zu stabilisieren.

3 Die Kosten für die Reha-Managerin und für das Architektur-Planungsbüro wurden von der ARAG Sportversicherung übernommen. Nach dem Ablauf der Feststellungsfrist wird Michael M. zudem voraussichtlich auch die Höchstsumme für 100% Invalidität aus der Sportversicherung erhalten. ARAG Sportversicherung informiert Fragen und Antworten zur Sportversicherung (Teil 10) In den letzten und in den nächsten Ausgaben finden Sie Antworten auf insgesamt 85 Fragen zur Sportversicherung. Wir werden Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Sportversicherung aus den Themenbereichen Haftpflicht- und Unfallversicherung, Reise- sowie Kfz-Zusatzversicherung, Vertrauensschaden-Versicherung und Allgemeines geben. 1. Ich bin über meinen Verein als Tischtennisspieler erfasst. Bin ich auch versichert, wenn ich an anderen Sportangeboten meines Vereins teilnehme? 2. Was leistet das Reha- Management? 3. Was ist medizinisches Reha- Management? 4. Welche Schäden deckt eine Vermögensschaden Zusatzversicherung? Selbstverständlich sind Sie bei allen versicherten Veranstaltungen, Unternehmungen und Tätigkeiten Ihres Vereins auch selbst versichert. Eine Fokussierung auf eine bestimmte Sportart findet in der Sportversicherung nicht statt. Die Reha-Manager betreut den Verunfallten vor Ort in Fällen medizinischen, sozialen und beruflichen Reha- Management sowie in Fällen des Pflege-Managements. In Absprache mit dem Verletzten, der Familie, den Ärzten sowie Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wird ein medizinischer Gesamt-Rehabilitationsplan erstellt. Der Reha-Manager empfiehlt besondere Heilverfahren und bestmögliche Therapien. Das Reha- Management kümmert sich auch um die Vermittlung von Spezialkliniken und ambulanten Therapien bis hin zur Terminvereinbarung für stationäre Aufenthalte und steht bei Anschlusstherapien dem Verletzten unterstützend zur Seite. Bei Kinderunfällen wird darüber hinaus vor allem die notwendige Förderung der geistigen und körperlichen Entwicklung unterstützt. Wenn bei einem Verband bzw. Verein ein Vermögensschaden eintritt, werden immer häufiger Vorstände, Manager oder gesetzliche Vertreter von dem jeweiligen Verband bzw. Verein bei Fehlentscheidungen zu Schadenersatz herangezogen. Dabei werden sie zunehmend nicht nur von Dritten, sondern auch vom eigenen Verband / Verein in Anspruch genommen. Der neue Vermögensschaden-Haftpflichtschutz deckt nicht nur - Drittschäden, dessen Grundschutz erhöht wird, sondern auch - Eigenschäden, wenn also der Verein selbst geschädigt wird. Ihr Versicherungsbüro steht Ihnen für weitergehende Auskünfte zu diesem wichtigen. erläuterungsbedürftigen Deckungsschutz gern zur Verfügung

4 5. Kann eine Invaliditätsentschädigung auch als lebenslängliche Rente ausgezahlt werden? Die Sportversicherung sieht in aller Regel Kapitalzahlung vor. Wenn anstelle des Kapitals eine Rente gewünscht wird, sollte das Kapital in eine Rentenversicherung (Lebensversicherung) eingezahlt und so verrentet werden. Das Versicherungsbüro berät Sie gerne. ARAG Sportversicherung informiert Sportversicherung Gilt auch für Zuschauer: Weitreichender Schutz der Sportversicherung Alle Vereinsmitglieder sind über Ihren Landessportbund (LSB) oder Landessportverband (LSV) mit dem weitgehenden Schutz der "Sportversicherung" versichert. Entgegen der häufig vorherrschenden Meinung umfasst sie weitaus mehr als "nur" eine Sportunfallversicherung für die aktiven Sportler. Es sind vielmehr alle Vereinsmitglieder bei satzungsgemäßen Veranstaltungen und Tätigkeiten versichert, und zwar nicht nur bei der reinen, aktiven Sportausübung. Und der Deckungsschutz erstreckt sich zudem auch auf weitere Versicherungsbereiche. Die Sportversicherung versichert den gesamten Verbands- und Vereinsbetrieb; die ehrenamtlich und hauptamtlich tätigen Personen, Trainer, Schieds- und Kampfrichter, Helfer bei Veranstaltungen und natürlich alle aktiven und passiven Mitglieder. Die Unfallversicherung ist das Kernstück einer jeden Sportversicherung. Nicht minder wichtig sind aber auch die Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung, der Krankenversicherungsschutz, die Vertrauensschadenversicherung und die Reisegepäckversicherung für Auslandsreisen. Die Vereinsmitglieder sind auch als Zuschauer versichert. Das Besondere: Der Versicherungsschutz gilt innerhalb ihres LSB/LSV für alle versicherten Veranstaltung der Vereine die Mitglied im LSB/LSV sind. Besucht das Mitglied ein Heim- oder Auswärtsspiel seines Vereins, hat es nicht nur im Stadion bzw. auf der Sportstätte Versicherungsschutz, sondern auch auf dem Hin- und Rückweg, wenn der eigene Verein eine Mannschaft, eine Riege oder Einzelsportler zur Veranstaltung gemeldet hat. Und das gilt auch bei Veranstaltungen außerhalb Ihres LSB/LSV. Fans, die als Vereinsmitglieder zu den Spielen ihres Bundesligaclubs fahren, sind also ebenfalls versichert. Beachten sollte man aber, dass auch eine noch so umfassende Sportversicherung nicht alle Gefahren pauschal und obligatorisch absichern kann. Für die Versicherung zusätzlicher, individueller Risiken, beispielsweise die Kfz-Zusatzversicherung, die Vermögensschaden- Zusatzversicherung oder die Gebäudeversicherungen muss der einzelne Verein selbst sorgen. Für alle Fragen rund um die Sportversicherung und mögliche Zusatzversicherungen setzen Sie sich bitte mit dem Versicherungsbüro in Ihrem LSB/LSV in Verbindung. In Zweifelsfällen, bei Schäden oder für alle Versicherungsfragen stehen dort kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung.

5 ARAG Sportversicherung informiert Info FIS-Regeln Die Skisaison hat schon längst wieder begonnen und viele fahren in den Skiurlaub. Das es da mitunter auf den Pisten manchmal sehr voll wird, kennen die Meisten. Doch kennen Sie auch die Verhaltensregeln auf der Piste? Die FIS- Verhaltensregeln sind in Zusammenarbeit von Stiftung Sicherheit im Skisport und DSV aktiv-club der Freunde des Skisports im Deutschen Skiverband herausgegeben. Wir stellen Ihnen die FIS-Regeln für Skifahrer und Snowboarder vor. Die "FIS- Verhaltensregeln und DSV-Tipps" gibt es als Broschüre, die Sie beim DSV ( anfordern können. 1. Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. 2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. 3. Wahl der Fahrspur Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet. 4. Überholen Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

6 5. Einfahren und Anfahren und hangaufwärts Fahren Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. 6. Anhalten Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen. 7.Aufstieg und Abstieg Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen. 8. Beachten der Zeichen Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten. 9. Hilfeleistung Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet. 10. Ausweispflicht Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben. Copyright: Illustrationen Stiftung Sicherheit im Skisport

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