Gesetzentwurf der Bundesregierung: Von Fracking-Verbot keine Spur!
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- Oswalda Steinmann
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1 Gesetzentwurf der Bundesregierung: Von Fracking-Verbot keine Spur! In letzter Zeit häufen sich die widersprüchlichen Aussagen zu den Absichten der Bundes- und Landesregierung bezüglich der Frage, ob Fracking in Deutschland erlaubt wird oder nicht. Ich möchte in diesem Artikel versuchen, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen. Um es vorweg schon ganz deutlich zu machen: von einem echten Fracking-Verbot gibt es keine Spur! Der jetzt bekannt gewordene Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Fracking soll noch vor Weihnachten in den Bundestag eingebracht werden. Er fällt deutlich hinter die im Juli von Bundesumweltministerin Hendricks und Bundeswirtschaftsminister Gabriel vorgelegten, ohnehin schon unzureichenden Eckpunkte zurück. Von einem Fracking-Verbot kann keine Rede sein! Die vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen laufen in Wirklichkeit auf ein Fracking-Erlaubnisgesetz hinaus. Ganz offensichtlich hat sich die Fracking-Lobby durchgesetzt. 1 / 5
2 Angesichts der unvorhersehbaren Risiken für Mensch und Umwelt ist für uns LINKE klar: Fracking muss ohne jegliche Ausnahmen per Gesetz verboten werden. Statt Fracking-Verbot Kniefall vor den Konzernen Noch im Juli 2014 hatten Bundeswirtschaftsminister Gabriel und Bundesumweltministerin Hendricks (beide SPD) die strengsten Regeln, die es in diesem Bereich jemals gab, angekündigt. Ferner wurde in Aussicht gestellt, dass es Fracking zur Förderung von Schieferund Kohleflözgas [ ] zu wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit in Deutschland nicht geben werde. Davon kann aber im Gesetzentwurf der Bundesregierung keine Rede sein. Ursprünglich sollte Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein bis 2021 zu kommerziellen Zwecken komplett verboten und nur für Forschungsprojekte erlaubt werden. Nun ist den Gaskonzernen eine kommerzielle Ausbeutung von Fracking-Gasvorkommen ab 2019 in Aussicht gestellt. 2 / 5
3 Zwar sollen Fracking-Vorhaben in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3000 Metern untersagt werden. Aber Unternehmen können Probebohrungen zur Erforschung beantragen. Würden diese von den Landesbehörden genehmigt, gilt hierfür die 3000-Meter-Grenze nicht mehr. Tausende Testbohrungen könnten so auch in NRW durch die Hintertür genehmigt werden. In Anbetracht des ohnehin schon durch den Bergbau mit Tunneln durchzogenen Erdreichs ein waghalsiges Unterfangen. Doch die Konzerne haben nach wie vor großes Interesse an der Gewinnung des Erdgases: In Tiefen von bis weit über Meter werden große Schiefergaspotenziale vermutet, nämlich mehr als 6 Billionen Kubikmeter. Ein erheblicher Teil dieser tiefliegenden Gesteinsschichten befindet sich in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Große Mengen Schiefergas wären also von den geplanten Gesetzesänderungen ausgenommen. Das Vorgehen von Gabriel und Hendricks kommt daher einem Kniefall vor den Konzernen gleich! Anstatt klare gesetzliche Regelungen vorzulegen, will die Regierung die Entscheidungen jetzt auf eine Kommission, die Zulassungen für einzelne Fracking-Bohrungen prüfen soll, und die Landesbehörden verlagern. Die Lobbyarbeit des Bundesverbandes der Deutschen Industrie hat sich also gelohnt. Die Große Koalition ist bereit, unvorhersehbare Risiken für Mensch und Umwelt in Kauf zu nehmen, um die kurzfristigen Profitinteressen der Energiekonzerne zu stillen, die einen neuen Wettlauf ums Fracking-Gas ausgerufen und bereits ganze Regionen unter sich aufgeteilt haben. Protest organisieren statt auf Regierungspolitik zu vertrauen Inzwischen regt sich sogar aus Branchen Protest gegen Fracking, wo es zunächst nicht vermutet worden wäre: Bierkonzerne sehen durch die möglichen Verunreinigungen des Trinkwassers das weltweit angesehene Reinheitsgebot des Deutschen Bieres in Gefahr. Denn: Das Gefahrenpotenzial von Fracking ist unterhalb von 3000 Metern nicht geringer als oberhalb. Wasserführende Schichten werden in jedem Fall bei den Bohrungen durchquert, und es gibt keinerlei Garantien, dass Methan, Frack-Flüssigkeit sowie sogenanntes natürlich vorhandenes Lagerstättenwasser, das oft Schadstoffe wie radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol enthält, durch Unfälle an den Bohrleitungen oder durch aufgebrochene Gesteinsschichten in 3 / 5
4 das Grund- und Trinkwasser gelangen. Es ist bemerkenswert, dass sich NRW- Umweltminister Remmel klar gegen den Entwurf der Bundesregierung ausgesprochen hat, und auch Hannelore Kraft hat noch mal wiederholt, dass es in NRW kein Fracking geben werde, solange sie Ministerpräsidentin sei. Wir werden sie beim Wort nehmen, auch vor dem Hintergrund, dass in NRW schon viele Fracking-Aufsuchungserlaubnisse erteilt worden sind. Die Bundesregierung hätte sich klar für ein Fracking-Verbot aussprechen können, doch wir sehen wieder einmal, wie stark der Einfluss der Konzerne auf die Politik ist. Wir LINKE werden uns im Bundestag weiterhin als Oppositionspartei für ein Verbot einsetzen, das seinen Namen verdient hat, doch ich hege wenig Hoffnung in die Einsicht der Regierungsparteien. Ich kann nur empfehlen, nicht auf eine solche Einsicht zu vertrauen und stattdessen vor Ort selbst aktiv gegen Fracking zu werden. Ein Volksentscheid gegen Fracking hätte sicher große Aussicht auf Erfolg. Hubertus Zdebel, MdB DIE LINKE 4 / 5
5 Bild: Demo gegen Klimawandel in Bielefeld 5 / 5
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