Verschmelzung des Investmentfonds MultiManager Fonds 5 auf den Investmentfonds ComfortInvest Chance

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1 Ampega Investment GmbH Postfach Köln An alle Anteilinhaber des MultiManager Fonds 5 und ComfortInvest Chance Ihr Gesprächspartner: Ampega Investment GmbH Service-Team Telefon: fonds@ampega.de Köln, Verschmelzung des Investmentfonds MultiManager Fonds 5 auf den Investmentfonds ComfortInvest Chance Die Ampega Investment GmbH informiert darüber, dass zum Stichtag gemäß 181 ff. Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der Investmentfonds MultiManager Fonds 5 ISIN: DE (nachfolgend übertragende Investmentfonds) übertragen werden. auf das Investmentvermögen ComfortInvest Chance ISIN: DE (nachfolgend übernehmendes Investmentfonds) Die Anleger des übertragenden Investmentfonds MultiManager Fonds 5 erhalten dabei im Gegenwert der bisherigen Anlagesumme Anteile des übernehmenden Investmentfonds ComfortInvest Chance. Für Anleger im übernehmenden ComfortInvest Chance ergibt sich keine Änderung der Stückzahl der gehaltenen Anteile. Die Anlageausrichtung des ComfortInvest Chance bleibt unverändert. Durch die Verschmelzung wird das Ziel verfolgt, die bewährte Anlagestrategie der Investmentfonds zu bündeln und hierdurch das Fondsvolumen insgesamt zu erhöhen, was eine effizientere Verwaltung ermöglicht, die sich positiv auf die Gesamtkostenquote der Fonds auswirkt. Bei dieser Verschmelzung fallen für die Anleger keine zusätzlichen Kosten an. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Verschmelzung gehen zu Lasten der Ampega Investment GmbH. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dieser Verschmelzung mit Bescheid vom zugestimmt. Als Anleger müssen Sie hierzu nichts Weiteres veranlassen. Ampega Investment GmbH Charles-de-Gaulle-Platz Köln Tel Fax Vorsitzender des Aufsichtsrats: Harry Ploemacher Geschäftsführung: Dr. Thomas Mann (Sprecher), Jörg Burger, Manfred Köberlein, Ralf Pohl HR Köln B 3495, Sitz Köln USt-ID-Nr. DE

2 Seite 2 Sollten Sie mit der Verschmelzung nicht einverstanden sein, haben Sie bis einschließlich auch die Möglichkeit, Ihre Anteile kostenfrei in den Investmentfonds ComfortInvest Perspektive (ISIN DE ) umzutauschen. Möchten Sie von diesem alternativen Umtauschangebot Gebrauch machen, wenden Sie sich bitte an Ihre depotführende Bank. Weitere Informationen zu der Verschmelzung entnehmen Sie bitte den wesentlichen Anlegerinformationen der genannten Investmentfonds. Diese finden Sie auch auf unserer Internetseite Ein Hinweis auf die Verschmelzung wurde ebenfalls im Bundesanzeiger veröffentlicht. Für Ihre Fragen zur Verschmelzung stehen wir Ihnen telefonisch unter +49 (221) oder per unter fonds@ampega.de zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ampega Investment GmbH Die Geschäftsführung Anlage - wesentliche Anlegerinformationen der Sondervermögen - Verschmelzungsinformationen

3 Verschmelzungsinformationen gemäß 186 KAGB für die Verschmelzung der Investmentvermögen MultiManager Fonds 5 und ComfortInvest Chance Die Ampega Investment GmbH hat beschlossen, gemäß 181 ff. KAGB die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des Investmentvermögens MultiManager Fonds 5 ISIN: DE (nachfolgend übertragendes Investmentvermögen) auf das Investmentvermögen ComfortInvest Chance ISIN: DE (nachfolgend übernehmendes Investmentvermögen) zu übertragen. I. Art der Verschmelzung Alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des Investmentvermögens MultiManager Fonds 5 sollen auf das Investmentvermögen ComfortInvest Chance übertragen werden. Die Verschmelzung erfolgt gemäß 1 Abs. 19 Nr. 37 lit. a KAGB durch Übertragung sämtlicher Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten eines übertragenden Investmentvermögens auf ein anderes bestehendes übernehmendes Investmentvermögen gegen Gewährung von Anteilen des übernehmenden Investmentvermögens an die Anleger des übertragenden Investmentvermögens. Die Anleger des übertragenden Investmentvermögens MultiManager Fonds 5 erhalten Anteile des übernehmenden Investmentvermögens ComfortInvest Chance. II. Hintergrund und Beweggründe Das übertragende Investmentvermögen wurde am aufgelegt. Die Entwicklung des Kapitalmarktes und das aktuell niedrige Fondsvolumen des MultiManager

4 Fonds 5 haben die Ampega Investment GmbH dazu bewogen, eine Verschmelzung auf das Investmentvermögen ComfortInvest Chance vorzunehmen. Die Anlagestrategie des Investmentfonds wird gebündelt und hierdurch das Fondsvolumen insgesamt erhöht, was eine effiziente Verwaltung ermöglicht, die sich positiv auf die Gesamtkostenquote der Fonds auswirkt. III. Potentielle Auswirkungen auf die Anleger gem. 186 Abs. 3 Nr. 2 KAGB Die potentiellen Auswirkungen auf den Anleger können vielfältiger Natur sein und hängen auch immer von den persönlichen Anlagezielen und der individuellen Risikoneigung des Anlegers ab. Nachfolgend dargestellte Auswirkungen sind daher nicht abschließend. 1. Rechtsstellung der Anleger und Ablauf der Verschmelzung Die Verschmelzung des übertragenden Investmentvermögens führt dazu, dass der Anteilinhaber seine Anteile an dem übertragenden Investmentvermögen verliert, da das übertragende Investmentvermögen nach der Verschmelzung nicht mehr existiert. Ausgegebene Anteilsscheine des übertragenden Investmentvermögens werden zum Übertragungsstichtag durch die Clearstream Banking AG Frankfurt (Wertpapiersammelbank) bei den depotführenden Stellen eingezogen und mit Ablauf des Übertragungsstichtages kraftlos. Gleichzeitig werden unter Berücksichtigung des Umtauschverhältnisses neue Anteile des übernehmenden Investmentvermögens an die bisherigen Anteilscheininhaber des übertragenden Investmentvermögens übertragen. Der Anleger ist nach der Verschmelzung im entsprechenden Verhältnis des Wertes seiner Anteile wie zuvor an dem übernehmenden Investmentvermögen beteiligt. Nach der Verschmelzung erhält der Anleger des übertragenden Investmentvermögens Anteile an dem Investmentvermögen ComfortInvest Chance. Die neuen Anteile des übernehmenden Investmentvermögens gelten mit Beginn des Tages, der dem Übertragungsstichtag folgt, als an die Anleger des übertragenden Investmentvermögens ausgegeben. Grundsätzlich behält der Anleger seine Stellung als Anteilinhaber. Da es sich im vorliegenden Fall sowohl bei dem übertragenden als auch bei dem übernehmenden Investmentvermögen um OGAW nach dem KAGB handelt, ändern sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Anleger des übertragenden Investmentvermögens auch nach der Verschmelzung nicht wesentlich. Lediglich die fondsspezifischen Regelungen, die sich in den Besonderen Anlagebedingungen (nachfolgend BAB) der Investmentvermögen finden, sind unterschiedlich. Der Anteilinhaber an dem übernehmenden Investmentvermögen wird durch die Verschmelzung in seiner Rechtsstellung nicht tangiert. Er behält seine Anteile an dem übernehmenden Investmentvermögen wie bisher.

5 2. Hinweise zu Kosten und Gebühren Das übertragende und das übernehmende Investmentvermögen weisen unterschiedliche Kosten- und Gebührenstrukturen auf. In der nachfolgenden Tabelle findet sich eine Übersicht über die tatsächlich zum Zeitpunkt der Verschmelzung anfallenden Kosten und Gebühren: Kosten und Gebühren MultiManager Fonds 5 ComfortInvest Chance (übertragendes Investmenvermögenmentvermögen) (übernehmendes Invest- Ausgabeaufschlag 5,00 % 5,00 % Verwaltungsvergütung Vergütung der Verwahrstelle Gebühren für gerichtliche oder außergerichtliche Anspruchsdurchsetzung bis zu 1,45 % p.a. schließt eine Vergütung für Vertrieb und Portfolioverwaltung in Höhe von 0,94 % p.a. ein bis zu 0,10 % p.a. Derzeit wird die Vergütung für die Verwahrstelle gestaffelt entnommen, bei einem Fondsvermögen von 0 bis 50 Mio. Euro in Höhe von 0,05 % p. a. und ab 50 Mio. in Höhe 0,04 % p. a. bis zu 10,00 % der vereinnahmten Beträge nach Abzug und Ausgleich der entstandenen Kosten bis zu 1,50 % p.a., derzeit wird die Vergütung in Höhe von 1,00 % p.a. entnommen bis zu 0,10 % p.a. Derzeit wird die Vergütung für die Verwahrstelle gestaffelt entnommen, bei einem Fondsvermögen von 0 bis 50 Mio. Euro in Höhe von 0,05 % p. a. und ab 50 Mio. in Höhe 0,04 % p. a. bis zu 10,00 % der vereinnahmten Beträge nach Abzug und Ausgleich der entstandenen Kosten Gebühren für Durchführung von Wertpapierpensionsgeschäften Aufwendungen bis zu 20,00 % der Rein- Erträge für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapier- Darlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften.. Die Aufwendungen, welche den Investmentvermögen entnommen werden können, sind identisch und finden sich in 6 Nr. 4 BAB. bis zu 20,00 % der Rein- Erträge für die Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Wertpapier- Darlehensgeschäften und Wertpapierpensionsgeschäften. Die Aufwendungen, welche dem Investmentvermögen entnommen werden können, sind identisch und finden sich in 7 Nr. 3 BAB. Vergü- Erfolgsabhängige tung bis zu 15,00 % des Betrages, um den der Anteilwert am Ende einer Abrechnungsperiode den am Anfang der Abrechnungsperibis zu 15,00 % des Betrages, um den der Anteilwert am Ende einer Abrechnungsperiode den Anteilwert am Anfang der Ab-

6 ode festgestellten Anteilwert um 5,00 % übersteigt (absolut positive Anteilwertentwicklung), höchstens bis zu 1,00 % des Durchschnittswerts des OGAW- Sondervermögens rechnungsperiode um 6,00 % übersteigt (absolut positive Anteilwertentwicklung), höchstens bis zu 1,00 % des Durchschnittswerts des OGAW-Sondervermögens Transaktionskosten dürfen belastet werden dürfen belastet werden Laufende Kosten 3,06 % 2,12 % Geschäftsjahr Durch die gleichen Geschäftsjahre der Investmentvermögen ändern sich für die Anteilinhaber des übertragenden Investmentvermögens die Stichtage zu den die Jahres- und Halbjahresberichte zur Verfügung gestellt werden nicht. Die Gebühren des übernehmenden Investmentvermögen und die Gebühren des übertragenden Investmentvermögen sind unterschiedlich. Die laufenden Kosten, die dem Investmentvermögen im Laufe des Jahres abgezogen werden, sind bei dem übernehmenden Investmentvermögen niedriger als bei dem übertragenden Investmentvermögen. Wie aus der oben dargestellten Tabelle entnommen werden kann, erhebt das übertragende Investmentvermögen eine an die Wertentwicklung gebundene Gebühr. Diese Gebühr wird bis zum Zeitpunkt der Verschmelzung weiterhin nach dem in 6 Nr. 2b BAB und im Verkaufsprospekt auf S. 33 des übertragenden Investmentvermögens dargestellten Grundsätzen erhoben. Das übernehmende Investmentvermögen erhebt auch eine solche an die Wertentwicklung gebundene Gebühr. Die Gebühr des übernehmenden Investmentvermögens unterscheidet sich aber von der Gebühr, die das übertragende Investmentvermögen erhebt. Der Anteilwert muss ab Ende der Abrechnungsperiode eine höhe positive Wertentwicklung übersteigen. Nach der Verschmelzung werden alle Anleger des übernehmenden Investmentvermögens hinsichtlich der Fee-Berechnung gleich behandelt. Für den Anteilinhaber an dem übernehmenden Investmentvermögen ändert sich die Kostenstruktur aufgrund der Verschmelzung nicht. Durch die Verschmelzung fallen für die Anleger des übertragenden und übernehmenden Investmentvermögens keine zusätzlichen Kosten an. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Verschmelzung gehen zu Lasten der Kapitalverwaltungsgesellschaft. 3. Angaben zum Umgang mit den aufgelaufenen Erträgen des betreffenden Investmentvermögens Die Erträge des letzten Geschäftsjahres des übertragenden Investmentvermögens gelten den Anlegern dieses Investmentvermögens mit Ablauf des Übertragungsstichtags

7 als zugeflossen. Gemäß 7 Abs. 5 BAB des übertragenden Investmentvermögens sind die Erträge zum Übertragungsstichtag vollständig zur Wiederanlage (Thesaurierung) bestimmt. Eine Ausschüttung findet in diesem Fall nicht statt. Diese Vorgehensweise weicht von der bisherigen Ertragsverwendung nicht ab. Das übernehmende Investmentvermögen thesauriert seine Erträge auch, d.h. die Erträge des übernehmenden Investmentvermögens werden gemäß den Anlagebedingungen wieder in dem Investmentvermögen angelegt. Das übernehmende Investmentvermögen tritt in die steuerliche Rechtsstellung des übertragenden Investmentvermögens ein. Es kommt im Rahmen der Verschmelzung nicht zur Aufdeckung stiller Reserven. Bei der Thesaurierung des übernehmenden Investmentvermögens werden keine Unterschiede zwischen den Altanlegern und den durch Verschmelzung neu hinzukommenden Anlegern vorgenommen. 4. Hinweise zum erwarteten Ergebnis und zur Wertentwicklung Zu Beginn des dem Übertragungsstichtag folgenden Tages hat das übernehmende Investmentvermögen die übernommenen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit den fortgeführten Anschaffungskosten anzusetzen. Es entsteht kein Übertragungsgewinn oder verlust bei dem übertragenden Investmentvermögen. Die zukünftige Wertentwicklung des übernehmenden Investmentvermögen ist von den Entscheidungen des zuständigen Portfoliomanagers abhängig. In Abstimmung mit der Verwahrstelle wird vereinbart, dass zum letztmalig Anteilscheingeschäfte im übertragenden Investmentvermögen erfolgen können. Im übernehmenden Investmentvermögen gibt es keine Aussetzung des Anteilscheinhandels. Nach der Übertragung der Vermögensgegenstände können die Anteilscheininhaber des übertragenden Investmentvermögens Ihre Anteile an dem übernehmenden Investmentvermögen jederzeit zurückgeben. 5. Hinweise zur Anlagepolitik und -Strategie a. Darstellung der Anlagegrenzen der Investmentvermögen In der nachfolgenden Tabelle werden die unterschiedlichen Anlagegrenzen aus den BAB der Investmentvermögen gegenübergestellt: Anlagegrenzen MultiManager Fonds 5 (übertragendes Investmentvermögen) Wertpapiere./. Geldmarktinstrumente./. ComfortInvest Chance (übernehmendes Investmentvermögen) bis zu 49 % gem. 2 Nr. 1 BAB bis zu 49 % gem. 2 Nr.2 BAB

8 Bankguthaben Investmentanteile davon Aktienfonds als Zielfonds davon Geldmarktfonds als Zielfonds davon Rentenfonds als Zielfonds davon Mischfonds als Zielfonds Sonstige Anlageinstrumente bis zu 49 % gem. 2 Nr. 4 BAB mind. 51 % gem. 2 Nr. 1 BAB, Details zu den Spezifizierungen der Zielfonds finden sich ebenfalls in 2 Nr. 1 BAB Mind. 51 % gem. 2 Nr. 1 BAB./. bis zu 49 % gem. 2 Nr. 1 BAB./. Bis zu 20 & gem. 2 Nr. 1 BAB./. bis zu 10% gem. 2 Nr. 1 BAB./. bis zu 10% gem. 2 Nr. 6 BAB bis zu 49 % gem. 2 Nr. 3 BAB mind. 51 % gem. 2 Nr. 4 BAB dürfen erworben werden Derviate dürfen eingesetzt werden dürfen eingesetzt werden Die Anlagegrenzen des übertragenden und übernehmenden Investmentvermögens sind nicht identisch, sondern weichen voneinander ab. b. Die Anlagepolitik des übertragenden Investmentvermögens sieht wie folgt aus: Das übertragende Investmentvermögen ist ein Dachfonds, der vorwiegend in in- und ausländischen Investmentvermögen investiert. Das Ziel des übertragenden Investmentvermögens besteht darin, Kapitalwertzuwachs durch die Anlage eines Großteils seiner Vermögensgegenstände in Aktienfonds zu erreichen. Es bestehen keine Beschränkungen im Hinblick auf den Sitz der Emittenten der Aktien oder im Hinblick auf bestimmte Branchen. Für das Investmentvermögen können die nach dem KAGB und 1 und 2 BAB zulässigen Vermögensgegenstände wie in der obigen Tabelle dargestellt erworben werden. Weitere Informationen sind im Verkaufsprospekt ab S. 20 und in den BAB des übertragenden Investmentvermögens im Verkaufsprospekt ab S. 53 dargestellt. c. Die Anlagepolitik des übernehmenden Investmentvermögens stellt sich wie folgt dar: Das übernehmende Investmentvermögen ist ein Mischfonds, der sein Vermögen überwiegend in andere Investmentvermögen investiert. Die Auswahl der Zielfonds ist dabei nicht weiter eingeschränkt. Zusätzlich kann das übernehmende Investmentvermögen in Bankguthaben, Geldmarktinstrumente, verzinsliche Anlagen, Aktien, Zertifikate oder in andere Kapitalanlagen investieren, die dem Anlageziel einer langfristig möglichst hohen Wertentwicklung gerecht wird.

9 Für das Investmentvermögen können die nach dem KAGB und 1 und 2 BAB zulässigen Vermögensgegenstände wie in der obigen Tabelle dargestellt erworben werden. Weitere Informationen sind im Verkaufsprospekt und den BAB des übernehmenden Investmentvermögens dargestellt. d. Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Anlagepolitik und strategie Die Anlagestrategie des übertragenden und übernehmenden Investmentvermögen unterscheidet sich nur geringfügig. Beide Investmentvermögen investieren ihr Vermögen überwiegend in andere Investmentvermögen als Zielfonds. Dabei ist die Auswahl der Zielfonds bei dem übertragenden Investmentvermögen eingeschränkt und die prozentuale Gewichtung der verschiedenen Fondsarten genau festgelegt. Der überwiegende Anteil der Zielfonds soll dabei aus Aktienfonds bestehen. Das übernehmende Investmentvermögen ist in der Auswahl seiner Zielfonds frei. Weitere Einschränkungen bestehen hier nicht. e. Vergleich der unterschiedlichen Risiko- und Ertragsindikatoren in den wesentlichen Anlegerinformationen In den wesentlichen Anlegerinformationen der betroffenen Investmentvermögen ist das Rendite/Risiko-Profil eines Investmentvermögens mit Hilfe eines zahlenbasierten synthetischen Risiko-Rendite-Indikators (SRRI) dargestellt worden. Die Einzelheiten zur Berechnung des SRRI werden in den CESR-Leitlinien vom Juli 2010 (CESR/10 673) festgelegt und durch Empfehlungen des Bundesverbands Investment und Asset Management e.v. (BVI) konkretisiert. Die Eingruppierung eines Investmentvermögens in eine der sieben SRRI-Kategorien der Risiko- und Ertragsindikatoren ist abhängig von der Volatilität der Performance des Investmentvermögens in den vergangenen 5 Jahren. Sollte ein Investmentvermögen jünger als 5 Jahre sein, wird der fehlende Zeitraum mit der Volatilität der Performance des Risikovergleichsvermögens aufgefüllt. Die ermittelte Zahl wird analysiert. Das so ermittelte Ergebnis soll als rudimentärer Indikator für das Risiko dienen, das ein Anleger aus der historischen Betrachtung heraus eingeht, wenn er in dieses Investmentvermögen investiert. Die wesentlichen Informationen für den Anleger des übertragenden Investmentvermögens und des übernehmenden Investmentvermögens weisen vorliegend synthetische Risiko- und Ertragsindikatoren in der gleichen Kategorien auf. Das übertragende Investmentvermögen ist in die Kategorie 5 eingeordnet und unterliegt damit einem typischerweise höheren Risiko. Die Einstufung erfolgt, weil sein Anteilpreis verhältnismäßig stärker schwankt und deshalb die Gewinnchance aber auch das Verlustrisiko höher sind. Das übernehmende Investmentvermögen ist in die Kategorie 5 eingeordnet und unterliegt damit einem typischerweise höheren Risiko. Die Einstufung erfolgt, weil sein

10 Anteilpreis verhältnismäßig stärker schwankt und deshalb die Gewinnchance aber auch das Verlustrisiko höher sind. Folglich wechseln die Anleger der übertragenden Investmentvermögen nach der Verschmelzung in ein Investmentvermögen, welches aufgrund der historischen Fondsperformance dasselbe Volatilitätsrisiko aufweist wie das übertragende Investmentvermögen. Die synthetischen Risiko- und Ertragsindikatoren beruhen auf historischen Daten; eine Vorhersage künftiger Entwicklungen ist damit nicht möglich. Die Einstufung des Investmentvermögens kann sich zukünftig ändern und stellt keine Garantie dar. Auch ein Investmentvermögen, der in Kategorie 1 eingestuft wird, stellt, keine risikolose Anlage dar. f. Änderungen an der Anlagepolitik oder strategie Die Kapitalverwaltungsgesellschaft beabsichtigt nicht, vor Wirksamwerden der Verschmelzung eine Neuordnung des Portfolios des übertragenden Investmentvermögens vorzunehmen. Die Vorbereitung der Verschmelzung wird ausschließlich in den Anlagegrenzen und Grundsätzen des übertragenden Investmentvermögens durchgeführt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, dass die Kapitalverwaltungsgesellschaft von der Möglichkeit des 211 Abs. 3 KAGB Gebrauch machen muss. Danach dürfen die in den 206 bis 209 KAGB bestimmten Anlagegrenzen in den ersten sechs Monaten nach vollzogener Verschmelzung durch das übernehmende Investmentvermögen unter Beachtung der Grundsätze der Risikomischung überschritten werden. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft geht zurzeit nicht davon aus, dass die Verschmelzung, abgesehen von den zuvor beschrieben kurzfristigen Beeinflussungen, Auswirkungen auf das übernehmende Investmentvermögen haben wird. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft beabsichtigt, das übernehmende Investmentvermögen nach der Verschmelzung nach den gleichen Anlagegrundsätzen und strategien zu verwalten, wie das vor der Verschmelzung der Fall ist. Auch aufgrund des relativ geringen Volumens des übertragenden Investmentvermögens rechnet die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht mit größeren Einflussnahmen auf das übernehmende Investmentvermögen oder dessen Anleger. 6. Hinweise zur steuerlichen Behandlung Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter Ziffer III.3. Wir weisen zudem ausdrücklich darauf hin, dass die steuerliche Behandlung im Zuge der Verschmelzung Änderungen unterworfen sein kann. Für steuerliche Hinweise verweisen wir im Übrigen auf den Verkaufsprospekt der betroffenen Investmentvermögen.

11 IV. Darstellung der spezifischen Anlegerrechte Hinsichtlich der Verschmelzung von Investmentvermögen stehen den Anlegern des übernehmenden und übertragenden Investmentvermögens verschiedene Rechte zu. Die Anleger können die Rechte gemäß 187 KAGB geltend machen. Die Anleger haben hiernach das Recht, von der Gesellschaft, entweder die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen, mit Ausnahme der Kosten, die zur Deckung der Auflösungskosten einbehalten werden; soweit möglich, den Umtausch ihrer Anteile ohne weitere Kosten in Anteile eines anderen Investmentvermögens oder EU-Investmentvermögens zu verlangen, das mit den bisherigen Anlagegrundsätzen vereinbar ist und von derselben Kapitalverwaltungsgesellschaft oder von einem Unternehmen, das demselben Konzern im Sinne des 290 des Handelsgesetzbuchs angehört, verwaltet wird. Die Anleger der übertragenden und des übernehmenden Investmentvermögens haben das Recht, ihre Anteile ohne weitere Kosten in Anteile des Sondervermögens ComfortInvest Perspektive (ISIN: DE ) umzutauschen. Dieser Fonds hat vergleichbare Anlagegrundsätze wie das übertragende Investmentvermögen und wird ebenfalls von der Ampega Investment GmbH verwaltet. Bei der Ampega Investment GmbH hat der Anleger zudem das Recht, kostenfrei in jedes andere Investmentvermögen der Produktpalette der Ampega Investment GmbH zu wechseln. Die oben dargestellten Rechte bestehen ab dem Zeitpunkt, in dem die Anleger sowohl des übertragenden Investmentvermögens als auch des übernehmenden Investmentvermögens über die geplante Verschmelzung unterrichtet wurden. Sie erlöschen fünf Arbeitstage vor dem Zeitpunkt der Berechnung des Umtauschverhältnisses, hier am Rückgabeerklärungen, die ein Anleger vor der Verschmelzung bezüglich der von ihm gehaltenen Anteile abgibt, gelten nach der Verschmelzung weiter und beziehen sich dann auf Anteile des Anlegers an dem übernehmenden Investmentvermögen mit entsprechendem Wert. Ab dem , 0.00h können die Anteilscheininhaber des übertragenden Investmentvermögens ihre Rechte als Anteilinhaber des übernehmenden Investmentvermögens ausüben. Ein Anspruch auf eine Barzahlung in Höhe von bis zu 10 % des Wertes der Anteile am übertragenden Investmentvermögen gemäß 190 Abs. 1 Nr. 2 KAGB ist im Verschmelzungsplan nicht vorgesehen und besteht daher nicht. Unterschiede hinsichtlich der Rechte von Anteilinhabern des übertragenden Investmentvermögens vor und nach Wirksamwerden der Verschmelzung bestehen nicht. Die Anteilinhaber sind sowohl vor als auch nach der Verschmelzung Anteilinhaber eines OGAW- Investmentvermögens nach dem KAGB. Die rechtlichen Rahmenbedingungen des KAGB

12 sind aufgrund der gleichen Art des übertragenden und übernehmenden Investmentvermögens identisch. V. Informationsmöglichkeiten der Anleger Auf besondere Anforderung wird die Gesellschaft dem Anleger kostenlos eine Kopie der Erklärung des Prüfers gemäß 185 Abs. 2 KAGB zur Verfügung stellen. Zusätzliche Informationen zu den einzelnen Investmentvermögen stellt die Gesellschaft auf Anforderung dem Anleger kostenlos zur Verfügung. Weitere Informationen finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter Die aktuellen Verkaufsprospekte, Jahres- und Halbjahresberichte können ebenfalls auf der Internetseite heruntergeladen werden. Druckstücke des Verkaufsprospektes, der Jahres- und Halbjahresberichte für die betroffenen Investmentvermögen können bei der Gesellschaft auch jederzeit postalisch kostenfrei angefordert werden. Die wesentlichen Anlegerinformationen des übernehmenden Investmentvermögens finden Sie in der aktuellen Fassung in der Anlage zu dieser Verschmelzungsinformation. Wir empfehlen, die wesentlichen Anlegerinformationen und den Verkaufsprospekt des übernehmenden Investmentvermögens ausführlich zur Kenntnis zu nehmen. VI. Maßgebliche Verfahrensaspekte und Übertragungsstichtag Übertragungsstichtag ist der , 24.00h. Zu diesem Zeitpunkt wird die Verschmelzung wirksam. Das übertragende Investmentvermögen erlischt mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Verschmelzung im Vorfeld unter Kenntnisnahme dieser Verschmelzungsinformation genehmigt. Eine Genehmigung der geplanten Verschmelzung durch die Anteilinhaber ist nicht erforderlich. Informationen zur Verschmelzung wurden zeitgleich im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft unter veröffentlicht. Zeitgleich werden diese Verschmelzungsinformationen den Anlegern über ihre depotführenden Stellen in Form eines Dauerhaften Datenträgers übermittelt werden. Sobald der Vollzug der Verschmelzung erfolgt ist, wird dies den Anteilscheininhabern ebenfalls im Bundesanzeiger und auf der Homepage der Gesellschaft unter bekannt gegeben. Köln, im April 2015 Ampega Investment GmbH - Geschäftsführung

13 Wesentliche Anlegerinformationen Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können. MultiManager Fonds 5 WKN / ISIN: / DE Dieser Fonds wird verwaltet von der Ampega Investment GmbH und ist ein in Deutschland aufgelegtes OGAW-Sondervermögen. Die Ampega Investment GmbH gehört zur Talanx Asset Management GmbH. Ziele und Anlagepolitik Der Fonds ist ein Dachfonds, der vorwiegend in in- und ausländischen Investmentvermögen investiert. Der Teil des Fonds, der in Investmentanteilen angelegt ist, darf 51 Prozent des Wertes des Fonds nicht unterschreiten. Das Ziel des Fonds besteht darin, Kapitalwertzuwachs durch die Anlage eines Großteils seiner Vermögensgegenstände in Aktienfonds zu erreichen. Derivate werden zum Zwecke der Absicherung, der effizienten Portfoliosteuerung und der Erzielung von Zusatzerträgen eingesetzt. Die Gesellschaft kann die Anlagepolitik des Fonds innerhalb des gesetzlich und vertraglich zulässigen Anlagespektrums und damit ohne Änderung der Anlagebedingungen und deren Genehmigung durch die BaFin ändern. Die Erträge verbleiben im Fonds und erhöhen den Wert der Anteile. Die Anleger können von der Kapitalverwaltungsgesellschaft grundsätzlich börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann jedoch die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen. Empfehlung: Dieser Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen. Risiko- und Ertragsprofil ç Typischerweise geringere Rendite Typischerweise höhere Rendite è ç Geringeres Risiko Höheres Risiko è Dieser Risikoindikator beruht auf historischen Daten; eine Vorhersage künftiger Entwicklungen ist damit nicht möglich. Die Einstufung des Fonds kann sich künftig ändern und stellt keine Garantie dar. Auch ein Fonds, der in Kategorie 1 eingestuft wird, stellt keine völlig risikolose Anlage dar. Der MultiManager Fonds 5 ist in Kategorie 5 eingestuft, weil sein Anteilpreis typischerweise eher stark schwankt und deshalb sowohl Verlustrisiken als auch Gewinnchancen entsprechend eher hoch sein können. Folgende Risiken können für den Fonds von Bedeutung sein: Zielfonds-Risiken: Durch Erwerb von Zielfonds nimmt der Fonds an den Markt-, Adressenausfall- und anderen Risiken der Zielfonds teil. Durch gleiche oder entgegengesetzte Anlagestrategien in unterschiedlichen Zielfonds können sich Risiken kumulieren oder Chancen gegeneinander aufheben. Die Anlageentscheidungen in den Zielfonds müssen nicht zwingend mit den Annahmen oder Erwartungen der Gesellschaft übereinstimmen. Kreditrisiken: Der Fonds legt einen wesentlichen Teil seines Vermögens in Anleihen an. Deren Aussteller können insolvent werden, wodurch die Anleihen ihren Wert ganz oder zum Großteil verlieren. Risiken aus Derivateeinsatz: Der Fonds setzt Derivategeschäfte ein, um höhere Wertzuwächse zu erzielen oder um auf steigende oder fallende Kurse zu spekulieren. Die erhöhten Chancen gehen mit erhöhten Verlustrisiken einher. Operationelle Risiken und Verwahrrisiken: Der Fonds kann Opfer von Betrug oder anderen kriminellen Handlungen werden. Er kann auch Verluste durch Missverständnisse oder Fehler von Mitarbeitern der Kapitalanlagegesellschaft oder einer Verwahrstelle oder externer Dritter erleiden. Schließlich kann seine Verwaltung oder die Verwahrung seiner Vermögensgegenstände durch äußere Ereignisse wie Brände, Naturkatastrophen u.ä. negativ beeinflusst werden. Eine ausführliche Darstellung der möglichen Risiken enthält der OGAW-Prospekt im Abschnitt Risikohinweise. Seite 1 von 2 Ein Unternehmen der Talanx

14 Wesentliche Anlegerinformationen Kosten Einmalige Kosten vor und nach der Anlage: Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge 5,00 % (aktuell 5,00 %) 0,00 % Dabei handelt es sich um den Höchstbetrag, der von Ihrer Anlage vor der Anlage abgezogen werden darf. Kosten, die dem Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden: Laufende Kosten 3,40 % Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat: An die Wertentwicklung des Fonds gebundene Gebühren 15 % pro Jahr des Betrages, um den der Anteilwert am Ende der Abrechnungsperiode den Anteilwert am Anfang der Abrechnungsperiode um 5 % übersteigt, jedoch insgesamt höchstens bis zu 1 % des Durchschnittswerts des Fonds in der Abrechnungsperiode. Im letzten Geschäftsjahr waren dies 0,00 %. Näheres siehe Abschnitt "Kosten" des OGAW-Prospektes. Aus den Gebühren und sonstigen Kosten wird die laufende Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens sowie der Vertrieb der Fondsanteile finanziert. Anfallende Kosten verringern die Ertragschancen des Anlegers. Der hier angegebene Ausgabeaufschlag ist ein Höchstbetrag. Im Einzelfall kann er geringer ausfallen. Den tatsächlich für Sie geltenden Betrag können Sie beim Vertreiber der Fondsanteile erfragen. Weitere Informationen zu den Kosten können Sie dem Abschnitt "Kosten" des OGAW-Prospekt entnehmen. Die hier angegebenen laufenden Kosten fielen im letzten Geschäftsjahr des Fonds an, das im März 2014 endete. Sie können von Jahr zu Jahr schwanken. Transaktionskosten innerhalb des Fonds bleiben unberücksichtigt. Frühere Wertentwicklung 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% -10% -20% -30% -40% -50% -60% 44,0% 28,0% 24,7% 4,7% 14,2% 13,4% 0,7% 9,2% -13,1% -45,0% Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für die künftige Entwicklung. Bei der Berechnung wurden sämtliche Kosten und Gebühren mit Ausnahme des Ausgabeaufschlags abgezogen. Der MultiManager Fonds 5 wurde 2001 aufgelegt und 2014 von der Kapitalverwaltungsgesellschaft übernommen. Die historische Wertentwicklung wurde in EUR berechnet. Jährliche Wertentwicklung Praktische Informationen Verwahrstelle des Fonds ist die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA mit Sitz in Frankfurt am Main, Kaiserstr. 24. Den OGAW-Prospekt und die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte, die aktuellen Anteilpreise sowie weitere Informationen zu dem MultiManager Fonds 5 finden Sie kostenlos in deutscher Sprache auf unserer Homepage unter Der Fonds unterliegt dem deutschen Investmentsteuergesetz. Dies kann Auswirkungen darauf haben, wie Sie bzgl. Ihrer Einkünfte aus dem Fonds besteuert werden. Die Ampega Investment GmbH kann lediglich auf Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des OGAW-Prospekts vereinbar ist. Dieser Fonds ist in Deutschland zugelassen und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert. Die Ampega Investment GmbH ist in Deutschland zugelassen und wird durch die BaFin reguliert. Diese wesentlichen Informationen für den Anleger sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom Ampega Investment GmbH, Charles-de-Gaulle-Platz 1, Köln, Deutschland, Fon , Fax , fonds@ampega.de Seite 2 von 2 Ein Unternehmen der Talanx

15 Wesentliche Anlegerinformationen Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können. ComfortInvest Chance WKN / ISIN: / DE Dieser Fonds wird verwaltet von der Ampega Investment GmbH und ist ein in Deutschland aufgelegtes OGAW-Sondervermögen. Die Ampega Investment GmbH gehört zur Talanx Asset Management GmbH. Ziele und Anlagepolitik Der Fonds ist ein Mischfonds, der in Bankguthaben, Geldmarktinstrumente, verzinsliche Anlagen, Aktien, Aktienfonds, Zertifikate oder in andere Kapitalanlagen investiert, die dem Anlageziel einer längerfristig möglichst hohen Wertentwicklung nach Einschätzung des Portfoliomanagements zum Erwerbszeitpunkt eines Vermögensgegenstandes gerecht werden. Derivate werden zum Zwecke der Absicherung, der effizienten Portfoliosteuerung und der Erzielung von Zusatzerträgen eingesetzt. Die Gesellschaft kann die Anlagepolitik des Fonds innerhalb des gesetzlich und vertraglich zulässigen Anlagespektrums und damit ohne Änderung der Anlagebedingungen und deren Genehmigung durch die BaFin ändern. Die Erträge des Fonds werden ausgeschüttet. Die Anleger können von der Kapitalverwaltungsgesellschaft grundsätzlich börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann jedoch die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen. Empfehlung: Dieser Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen. Risiko- und Ertragsprofil ç Typischerweise geringere Rendite Typischerweise höhere Rendite è ç Geringeres Risiko Höheres Risiko è Dieser Risikoindikator beruht auf historischen Daten; eine Vorhersage künftiger Entwicklungen ist damit nicht möglich. Die Einstufung des Fonds kann sich künftig ändern und stellt keine Garantie dar. Auch ein Fonds, der in Kategorie 1 eingestuft wird, stellt keine völlig risikolose Anlage dar. Der ComfortInvest Chance ist in Kategorie 5 eingestuft, weil sein Anteilpreis typischerweise eher stark schwankt und deshalb sowohl Verlustrisiken als auch Gewinnchancen entsprechend eher hoch sein können. Folgende Risiken können für den Fonds von Bedeutung sein: Kreditrisiken: Der Fonds legt einen wesentlichen Teil seines Vermögens in Anleihen an. Deren Aussteller können insolvent werden, wodurch die Anleihen ihren Wert ganz oder zum Großteil verlieren. Risiken aus Derivateeinsatz: Der Fonds setzt Derivategeschäfte ein, um höhere Wertzuwächse zu erzielen oder um auf steigende oder fallende Kurse zu spekulieren. Die erhöhten Chancen gehen mit erhöhten Verlustrisiken einher. Operationelle Risiken und Verwahrrisiken: Der Fonds kann Opfer von Betrug oder anderen kriminellen Handlungen werden. Er kann auch Verluste durch Missverständnisse oder Fehler von Mitarbeitern der Kapitalanlagegesellschaft oder einer Verwahrstelle oder externer Dritter erleiden. Schließlich kann seine Verwaltung oder die Verwahrung seiner Vermögensgegenstände durch äußere Ereignisse wie Brände, Naturkatastrophen u.ä. negativ beeinflusst werden. Eine ausführliche Darstellung der möglichen Risiken enthält der OGAW-Prospekt im Abschnitt Risikohinweise. Seite 1 von 2 Ein Unternehmen der Talanx

16 Wesentliche Anlegerinformationen Kosten Einmalige Kosten vor und nach der Anlage: Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge 5,00 % (aktuell 5,00 %) 0,00 % Dabei handelt es sich um den Höchstbetrag, der von Ihrer Anlage vor der Anlage abgezogen werden darf. Kosten, die dem Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden: Laufende Kosten 2,55 % Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat: An die Wertentwicklung des Fonds gebundene Gebühren 15 % pro Jahr des Betrages, um den der Anteilwert am Ende der Abrechnungsperiode den Anteilwert am Anfang der Abrechnungsperiode um 6 % übersteigt, jedoch insgesamt höchstens bis zu 1 % des Durchschnittswerts des Fonds in der Abrechnungsperiode. Im letzten Geschäftsjahr waren dies 0,00 %. Näheres siehe Abschnitt "Kosten" des OGAW-Prospektes. Aus den Gebühren und sonstigen Kosten wird die laufende Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens sowie der Vertrieb der Fondsanteile finanziert. Anfallende Kosten verringern die Ertragschancen des Anlegers. Der hier angegebene Ausgabeaufschlag ist ein Höchstbetrag. Im Einzelfall kann er geringer ausfallen. Den tatsächlich für Sie geltenden Betrag können Sie beim Vertreiber der Fondsanteile erfragen. Weitere Informationen zu den Kosten können Sie dem Abschnitt "Kosten" des OGAW-Prospekt entnehmen. Die hier angegebenen laufenden Kosten fielen im letzten Geschäftsjahr des Fonds an, das im März 2014 endete. Sie können von Jahr zu Jahr schwanken. Transaktionskosten innerhalb des Fonds bleiben unberücksichtigt. Frühere Wertentwicklung 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% -10% -20% -30% -40% -50% -60% 44,5% 19,3% 13,1% 15,0% 10,1% -10,3% -49,1% Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für die künftige Entwicklung. Bei der Berechnung wurden sämtliche Kosten und Gebühren mit Ausnahme des Ausgabeaufschlags abgezogen. Der ComfortInvest Chance wurde 2007 aufgelegt und 2014 von der Kapitalverwaltungsgesellschaft übernommen. Die historische Wertentwicklung wurde in EUR berechnet. Jährliche Wertentwicklung Praktische Informationen Verwahrstelle des Fonds ist die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA mit Sitz in Frankfurt am Main, Kaiserstr. 24. Den OGAW-Prospekt und die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte, die aktuellen Anteilpreise sowie weitere Informationen zu dem ComfortInvest Chance finden Sie kostenlos in deutscher Sprache auf unserer Homepage unter Der Fonds unterliegt dem deutschen Investmentsteuergesetz. Dies kann Auswirkungen darauf haben, wie Sie bzgl. Ihrer Einkünfte aus dem Fonds besteuert werden. Die Ampega Investment GmbH kann lediglich auf Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des OGAW-Prospekts vereinbar ist. Dieser Fonds ist in Deutschland zugelassen und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert. Die Ampega Investment GmbH ist in Deutschland zugelassen und wird durch die BaFin reguliert. Diese wesentlichen Informationen für den Anleger sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom Ampega Investment GmbH, Charles-de-Gaulle-Platz 1, Köln, Deutschland, Fon , Fax , fonds@ampega.de Seite 2 von 2 Ein Unternehmen der Talanx

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