Die Finanzkrise und ihre Auswirkungen auf Sozialstaaten und Arbeitsbeziehungen

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1 Die Finanzkrise und ihre Auswirkungen auf Sozialstaaten und Arbeitsbeziehungen 1. Einleitung Beschäftigung im öffentlichen Dienst Löhne Arbeitszeit Arbeitnehmerrechte 40 Christoph Hermann Wissenschaftlicher Mitarbeiter Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt FORBA, Wien 6. Kollektivvertragssysteme Umbau der Pensionssysteme EU-Wirtschaftsregierung und Autoritarismus Folgen 46 Auszug aus WISO 1/2013 Institut für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften Volksgartenstraße 40 A-4020 Linz, Austria Tel.: +43 (0) , Fax: +43 (0) Internet: 33

2 1. Einleitung Die gegenwärtige Krise nahm 2007 ihren Ausgang auf dem amerikanischen Immobilienmarkt. Nach einer langen Phase steigender Immobilienpreise hatte sich der Markt überhitzt und die Preise begannen zu fallen. In diesem Moment wurde klar, dass viele Familien, die sich ein Haus auf Kredit gekauft hatten, die Kredite nicht zurückbezahlen würden können. Die amerikanischen Banken und Investmenthäuser hatten diese Hypotheken mit geringer Bonität zusammen mit anderen Kreditobligationen gebündelt und verkauften sie als Schuldverschreibungen rund um die Welt, vor allem aber in Europa. 1 Als klar wurde, dass viele dieser Wertpapiere wenig bis gar nichts wert waren, kamen nicht nur amerikanische, sondern auch einige europäische Banken in Bedrängnis. In Teilen Europas kamen dazu noch hausgemachte Immobilienkrisen, die eine Reihe von nationalen oder regionalen Banken an den Rand des Ruins brachten. Die Folge waren umfangreiche Bankenrettungspakete, die mit öffentlichem Geld bezahlt werden mussten. Zusätzlich wurden die öffentlichen Budgets durch Maßnahmen zur Ankurbelung der Konjunktur und durch steigende Ausgaben für Arbeitslosigkeit belastet. Auf der anderen Seite ielen durch den Wirtschaftseinbruch Steuereinnahmen aus. Besonders dramatisch war die Situation in Griechenland, weil hier das öffentliche Haushaltsdeizit schon vor der Krise hoch war. 2 Als Folge schwenkten die meisten Länder in Europa ab 2010 auf eine Sparpolitik um. 3 In jenen Ländern, die Hilfe aus dem Euro-Rettungsschirm annahmen oder ein Kreditabkommen mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und der EU abschlossen, waren die Kredite mit weit reichenden Auflagen verbunden. Die Krise wurde genützt, um die nationalen Sozial- und Beschäftigungssysteme nachhaltig umzubauen. Während Teile der so genannten Strukturmaßnahmen dazu dienten, Staatsausgaben zu kürzen, hatten andere keine budgetpolitische Wirkung, sondern verfolgten hauptsächlich den Zweck, Sozial- und Arbeitsrechte einzuschränken. Gemeinsam ist den Maßnahmen, dass sie fast ausschließlich zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. Dieser Beitrag fasst wesentliche Konsequenzen der Strukturmaßnahmen für die Sozialstaaten und Arbeitsbeziehungen in Europa zusammen. Er basiert auf 34 WISO 36. Jg. (2013), Nr. 1

3 einer Studie, die die Arbeiterkammer in Auftrag gegeben hat und die von der Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt in Wien und vom Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen durchgeführt wurde. 4 Der Fokus der Studie liegt dabei auf den Folgen für öffentliche Beschäftigung, Löhne, Arbeitszeit, Arbeitnehmerrechte, Kollektivvertragssysteme und Pensionen. Der geograische Fokus der Studie umfasst neben den südeuropäischen Ländern Griechenland, Portugal, Spanien und Italien auch Rumänien, Ungarn, die baltischen Staaten sowie Irland und Großbritannien. Für den Bereich der Pensionen wurden die baltischen Staaten auf Lettland eingeschränkt. Gemeinsam ist diesen Ländern, dass sie von der Krise stark betroffen waren und auf die Krise mit umfangreichen Austeritätspaketen reagierten. Der Bericht beginnt mit dem Schwerpunkt öffentliche Beschäftigung, gefolgt von den Kapiteln zu Veränderungen bei den Löhnen, der Arbeitszeit und Arbeitnehmerrechten. Der nächste Abschnitt beschäftigt sich mit der Transformation der Kollektivvertragssysteme und den Folgen für die Gewerkschaften. Das darauf folgende Kapitel analysiert die Neugestaltung der Pensionssysteme. Die hier präsentierten Strukturmaßnahmen könnten nicht nur eine Krisenerscheinung sein: Wie im folgenden Abschnitt beschrieben, wurde mit der EU-Wirtschaftsregierung und dem Verfahren zur Bewältigung makroökonomischer Ungleichgewichte ein Instrument geschaffen, das es der Europäischen Kommission erlaubt, in Zukunft ähnliche Maßnahmen schon präventiv zu erzwingen. Zum Schluss erfolgt dann noch eine Einschätzung der Folgen dieser Maßnahmen. 2. Beschäftigung im öffentlichen Dienst Von elf Ländern, die hier untersucht wurden, haben acht Beschäftigung im öffentlichen Bereich gekürzt. In Griechenland sollen bis Arbeitsplätze gestrichen werden. Das ist nahezu ein Drittel der gesamten öffentlichen Beschäftigung. Die Ersten, die ihre Beschäftigung verloren, waren die Beschäftigten mit befristeten Verträgen. Bei unbefristeter Beschäftigung ist der Abbau deutlich schwieriger. Hier versucht die griechische Regierung Beschäftigung vor allem dadurch zu reduzieren, dass in Griechenland sollen bis Arbeitsplätze gestrichen werden WISO 36. Jg. (2013), Nr. 1 35

4 Personen, die den öffentlichen Dienst und öffentliche Unternehmen verlassen, nicht ersetzt werden. Für 2010 wurde ein totaler Aufnahmestopp ausgerufen, ab 2011 soll nur noch jeder zehnte Abgänger ersetzt werden. Stellenabbau betrifft vor allem Bildungsbereich und Gesundheitsdienst Griechenland ist kein Einzelfall. In Spanien soll in den nächsten Jahren auch nur einer von zehn Jobs im öffentlichen Dienst ersetzt werden, in Rumänien einer von sieben und in Italien einer von fünf. In Großbritannien sollen bis 2014 fast eine halbe Million Jobs im öffentlichen Sektor abgebaut werden. Der Stellenabbau betrifft vor allem den Bildungsbereich und den Gesundheitsdienst. In Irland wurden die meisten Jobs ebenfalls in der Bildung und in der Gesundheit eingespart. In Italien sollen im Bildungsbereich langfristig Jobs eingespart werden. Im Zusammenhang mit massiven Einsparungen im Gesundheitsbereich werden auch Lettland und Litauen in den nächsten Jahren in der Gesundheitsversorgung massiv Personal einsparen müssen. Griechenland Tabelle 1: Arbeitsplatzverluste im öffentlichen Dienst Jobs bis 2014; nur jeder 10. Beschäftigte, der in Ruhestand geht, soll ersetzt werden. Großbritannien Jobs bis 2014 Irland oder - 8,8% von Italien Lettland Litauen Rumänien Spanien Jobs; nur jeder 5. Beschäftigte, der in Ruhestand geht, soll ersetzt werden. Jobverluste im Gesundheitssektor Jobverluste im Gesundheitssektor Jobs; nur jeder 7. Beschäftigte, der in Ruhestand geht, wird ersetzt. Nur jeder 10. Beschäftigte, der in Ruhestand geht, soll ersetzt werden. Ungarn Jobs Anfang 2012 Quelle: Labour Research Department, The wrong target. Second updated version (2012); Glassner, V., The public sector in crisis. ETUI Working Paper (2010 und update 2012); eigene Ergänzungen 36 WISO 36. Jg. (2013), Nr. 1

5 3. Löhne Im öffentlichen Bereich kam es nicht nur zu einem umfangreichen Beschäftigungsabbau; viele, die ihren Arbeitsplatz behielten, mussten eine Kürzung der Löhne in Kauf nehmen. Ohne die Ankündigungen im letzten Sparpaket werden in Griechenland die Löhne im öffentlichen Dienst bis 2013 nominell um 33% fallen. Massive Lohneinbußen gibt es auch in Portugal, Rumänien und Lettland. Von den nominellen Lohnkürzungen weitgehend verschont blieb nur Großbritannien. Unter Berücksichtigung des Einfrierens der Löhne im öffentlichen Dienst ergibt sich auch in Großbritannien ein realer Lohnverlust von mehr als 8%. Angesichts der Inlation liegt der Reallohnverlust in den meisten anderen Ländern ebenfalls deutlich über dem nominellen Verlust. in Griechenland fallen Löhne im öffentlichen Dienst bis 2013 nominell um 33%. Massive Lohneinbußen auch in Portugal, Rumänien und Lettland In der Privatwirtschaft waren nominelle Lohnkürzungen eher die Ausnahme. Zu diesen Ausnahmen zählen Griechenland und Irland, wo die Mindestlöhne um 22 beziehungsweise um 12% gesenkt wurden (für Jugendliche in Griechenland um 31%). 5 Die Maßnahme war in beiden Ländern höchst unpopulär und in Irland trug sie zu einem Regierungswechsel bei. Die Opposition hatte angekündigt, den Mindestlohn wieder auf das ursprüngliche Niveau anzuheben, wenn sie die Wahlen gewinnt. Das hat sie dann auch getan. Verbreiteter als direkte Kürzungen war das Aussetzen der Inlationsanpassung bei den Mindestlöhnen. In Litauen war der Mindestlohn 2011 real um mehr als 20% weniger wert als in 2008, in Estland um fast 15%. In Großbritannien betrug der reale Verlust im selben Zeitraum immerhin fast 4%. Auch in Spanien und Ungarn haben die Mindestlöhne real an Wert verloren. WISO 36. Jg. (2013), Nr. 1 37

6 Tabelle 2: Lohnreduktion im öffentlichen Sektor in % Nominell Real Estland* Zentrale Verwaltung + 1,7-6 Lokale Verwaltung - 7,7-15 Griechenland** Großbritannien* *** - 8,1*** Irland* ,2-3,8 Italien Unter pro Jahr 0-7,8* und mehr pro Jahr , und mehr pro Jahr ,8 Lettland* ,8-17,2 Litauen* ,9-17,6 Portugal** bis 22-15,5 bis 31,5 Rumänien* Verwaltung - 14,6-31,2 Spanien** ,4 Ungarn* * basiert auf Statistiken ** basiert auf Schätzungen *** Einkommen über Pfund pro Jahr Quelle: Labour Research Department, The wrong target. Second updated version (2012); Glassner, V., The public sector in crisis. ETUI Working Paper (2010 und update 2012); eigene Ergänzungen. Die Einkommen leiden auch darunter, dass in mehreren Ländern Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten das Recht eingeräumt wurde, die Löhne vorübergehend zu reduzieren. In Spanien können Unternehmen, die in zwei aufeinander folgenden Quartalen rückläuige Umsätze verbuchen, ohne die Zustimmung der Gewerkschaften die Löhne senken. Negativ wirkt sich auf die Einkommen auch die Halbierung der Überstundenzuschläge in Portugal aus. Insgesamt führen die Maßnahmen dazu, dass in einer Reihe von Ländern die Reallöhne während der Krise 38 WISO 36. Jg. (2013), Nr. 1

7 gesunken sind. Unangefochten ist dabei Griechenland. Dort sind die Reallöhne 2012 um mehr als 20% niedriger als Griechenland wird gefolgt von Portugal, wo die Reallöhne im selben Zeitraum um mehr als 10% gesunken sind. In Irland und Ungarn beläuft sich die Reduktion auf 7%. Tabelle 3: Veränderung von Löhnen in GR sind die Reallöhne 2012 um mehr als 20% niedriger als 2010, gefolgt von PT, IR und HU Reduktion von Löhnen im öffentlichen Dienst Reduktion von Mindestlöhnen in der Privatwirtschaft Einfrieren von Mindestlöhnen Kürzung von Überstundenzulagen Vorübergehende betriebsbedingte Kürzungen ET, GR, IR, IT, LV, LT, PT, RO, ES, HU GR, IR ET, GR, LV, LT, PT, GR ES, ET, RO, GR ET=Estland, GR=Griechenland, IR=Irland, IT=Italien, LV=Lettland, PT=Portugal, RO=Rumänien, ES=Spanien, HU=Ungarn, LT=Litauen 4. Arbeitszeit Bei der Arbeitszeit war ebenfalls der öffentliche Bereich besonders betroffen: In Griechenland stieg die Arbeitszeit von 37,5 auf 40 und in Spanien von 35 auf 37,5 Wochenstunden. In Portugal wird eine allgemeine Verlängerung der Arbeitswoche von 40 auf 42,5 Stunden diskutiert. Davon wären auch die Beschäftigten in der Privatwirtschaft betroffen. Gleichzeitig wurde in Portugal der bezahlte Urlaub um drei bis sieben Tage verkürzt und der obligatorische 15-minütige Zeitausgleich für jede gearbeitete Überstunde abgeschafft. Während eine allgemeine Verlängerung der Arbeitszeit eine Ausnahme darstellt, haben mehrere Länder die Arbeitszeit lexibilisiert. Dazu gehören insbesondere die Einführung und Ausdehnung von Durchrechnungszeiträumen, in denen Arbeitszeit variiert werden kann, ohne dass der Arbeitgeber dafür Überstundenzuschläge bezahlen muss. In Ungarn wurde der Durchrechnungszeitraum auf 33 Monate ausgeweitet. In einzelnen Ländern kam es auch zur Einführung und Ausweitung von Arbeitszeitkonten und zur Ausweitung des Überstundenlimits. In Ungarn wurde das Überstundenlimit in der Krise von 200 auf 250 Stunden pro Jahr hinaufgesetzt (300 Stunden auf Basis einer Einigung der Kollektivvertragspartner), während in Portugal 150 Stunden pro Jahr auf Arbeitszeitkonten angespart werden können (bis zu 200 im Falle einer Sozialpartnereinigung). während eine allgemeine Verlängerung der Arbeitszeit eine Ausnahme darstellt, haben mehrere Länder die Arbeitszeit lexibilisiert WISO 36. Jg. (2013), Nr. 1 39

8 Tabelle 4: Veränderung von Arbeitszeitregelungen Verlängerung der Wochenarbeitszeit von öffentlichen Bediensteten Verkürzung des Urlaubes (für alle Arbeitnehmer/innen) Einführung und Verlängerung von Durchrechnungszeiträumen Ausweitung von Überstundenlimits Einführung und Ausweitung von Arbeitszeitkonten GR, ES PT ES, GR, HU, LT, RO LT, HU PT, RO GR=Griechenland, ES=Spanien, PT=Portugal, HU=Ungarn, LT=Litauen, RO=Rumänien 5. Arbeitnehmerrechte Ausbau von atypischen Beschäftigungsformen Eine weitere wesentliche Folge der Krise ist der Abbau von Arbeitnehmerrechten. Der Abbau erfolgt auf vielfältige Weise. Dazu zählt der Ausbau von atypischen Beschäftigungsformen. In vier der hier untersuchten Länder wurden befristete Beschäftigung und Zeitarbeit ausgebaut, in Spanien, nachdem die Regierung zu Beginn der Krise noch eine Maßnahme zu Überführung befristeter in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse getroffen hatte. Griechenland und Spanien haben sogar eine neue Art von Arbeitsverträgen eingeführt, die weniger Bezahlung und Arbeitsplatzsicherheit bieten. In Griechenland gilt der neue Vertrag für Beschäftigte unter 25 Jahren. Er kann auf zwei Jahre abgeschlossen werden. Während dieser Zeit erhalten die Betroffenen nur 80% des Mindestlohnes; sie können jederzeit gekündigt werden und haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Arbeitgeber profitieren nicht nur von den niedrigeren Löhnen, sondern auch von einer Senkung der Sozialversicherungsbeiträge. In Spanien zielt der Vertrag auf junge Beschäftigte (bis 30 Jahre) ab, die über keine offiziell anerkannte Ausbildung verfügen. Dieser Vertrag ist ebenfalls auf zwei Jahre beschränkt, kann in Ausnahmefällen aber noch ein Jahr verlängert werden. Die Idee ist, dass die Beschäftigten einen Teil der Arbeitszeit dazu verwenden, sich berufliche Fertigkeiten anzueignen. Im Gegenzug erhalten sie dafür nur 75% des Mindestlohnes. Auch in Spanien profitieren die Arbeitgeber nicht nur von geringeren Löhnen, sondern auch von einem Erlass der Sozialversicherungsbeiträge. 40 WISO 36. Jg. (2013), Nr. 1

9 Die Probezeit ist zwar keine atypische Beschäftigungsform, die mit der Probezeit verbundene Unsicherheit während der Probezeit können Mitarbeiter jederzeit und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, rechtfertigt aber den Vergleich mit atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Sie könnte auch als Maßnahme zur Reduktion des Kündigungsschutzes gesehen werden. In Griechenland wurde die Probezeit von zwei auf zwölf Monate verlängert 6. Ein anderes Maßnahmenbündel läuft auf die Aufweichung des Kündigungsschutzes hinaus. Zu diesen Maßnahmen gehören die Abschaffung des Kündigungsschutzes für öffentlich Bedienstete (wie in Griechenland), die Aufhebung des Kündigungsschutzes für bestimmte Beschäftigtengruppen (wie schwangere Frauen in Estland), die Verkürzung von Kündigungsfristen (in Spanien von 30 auf 15 Tage), die Erleichterung von Massenentlassungen (u.a. wurde in Griechenland die Mindestanzahl von Betroffenen erhöht), die Verringerung von Abfertigungen (wie in Portugal) sowie die Veränderung der Definition von gerechtfertigten und ungerechtfertigten Kündigungen (wie in Spanien). Im Falle von ungerechtfertigten Kündigungen kommen dazu die Reduktion von Strafen und die Abschaffung beziehungsweise Aufweichung des Rechtes auf Wiedereinstellung (Letzteres wird vor allem in Italien diskutiert). Aufweichung des Kündigungsschutzes WISO 36. Jg. (2013), Nr. 1 41

10 Tabelle 5: Abbau von Arbeitnehmerrechten Förderung von atypischer Beschäftigung und Verlängerung von Probezeiten Ausbau von befristeter Beschäftigung und Zeitarbeit Einführung neuer Arbeitsverträge mit niedrigeren Beschäftigungsstandards Verlängerung von Probezeiten ET, LT, GR, RO, PT GR, ES ET, GR, RO Erleichterung von Kündigungen Aufweichung des Kündigungsschutzes für öffentliche Beschäftigte Aufweichung des Kündigungsschutzes für bestimmte Gruppen von Beschäftigten Verkürzung der Kündigungsfristen Erleichterung von Massenentlassungen Ausweitung der Deinition von gerechtfertigten Kündigungen/Einschränkung von ungerechtfertigten Kündigungen Verringerung von Abfertigungen Erschwerter Zugang zu Gerichtsverfahren und Reduzierung von Strafen bei ungerechtfertigten Kündigungen Aufweichung und Abschaffung des Wiedereinstellungsrechtes GR ET, HU, RO ES, GR ET, ES, GR, RO ES, GB, IT ES, ET, GR, PT GB, HU ES, IT, RO ET=Estland, LT=Litauen, GR=Griechenland, RO=Rumänien, PT=Portugal, ES=Spanien, PT=Portugal, HU=Ungarn, ET=Estland, GB=Großbritannien, IT=Italien 6. Kollektivvertragssysteme Besonders dramatisch sind die Veränderungen der Kollektivvertragssysteme. Hier gibt es eine ganze Reihe von Entwicklungen, die auf eine Aushöhlung der Kollektivvertragssysteme hinauslaufen. In Ländern mit nationalen-, branchen- und berufsspeziischen Kollektivverträgen gingen die Veränderungen in Richtung einer Dezentralisierung der Verhandlungssysteme. Neben den südeuropäischen Ländern waren von dieser Entwicklung auch Irland und Rumänien besonders betroffen. Die Dezentralisierung erfolgte durch die Abschaffung oder Aussetzung nationaler Kollektivverträge (wie in Rumänien und Irland) und die Abschaffung des Günstigkeitsprin- 42 WISO 36. Jg. (2013), Nr. 1

11 zips (wie in Griechenland und Spanien). 7 In anderen Ländern (wie Italien) kam es zur Zulassung von Ausnahmen und Abweichungen und zu einer Stärkung von alternativen Vertretungsorganen und des Betriebsrates auf Kosten der Gewerkschaften. Neben der Dezentralisierung kam es auch zu einer Schwächung des Kollektivvertragssystems. Dies erfolgte vor allem durch die Aussetzung und Reduzierung von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen und der Limitierung der Nachwirkung von Kollektivverträgen. In manchen Ländern kam es auch zu einer Schwächung der Gewerkschaften, die Kollektivverträge abschliessen können in Rumänien etwa durch eine Verschärfung der Repräsentationskriterien. durch Dezentralisierung kam es auch zu Schwächung des Kollektivvertragssystems In Griechenland kamen gleich mehrere Maßnahmen zur Anwendung: Die griechische Regierung hat nicht nur das Günstigkeitsprinzip aufgehoben und damit unternehmensbezogenen Verträgen Vorrang über branchenweiten und berufsspeziischen Verträgen eingeräumt; gleichzeitig hat sie auf betrieblicher Ebene auch alternative, nichtgewerkschaftliche Vertretungsorgane zugelassen. Ersten Untersuchungen zu Folge sind die Löhne damit im Durchschnitt um 22 Prozent gefallen. Darüber hinaus hat die griechische Regierung einen gültigen Kollektivvertrag zur Anhebung der Mindestlöhne kurzerhand außer Kraft gesetzt, die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen ausgesetzt und die Nachwirkung von Kollektivverträgen gekürzt. WISO 36. Jg. (2013), Nr. 1 43

12 Dezentralisierung des KV-Systems Tabelle 6: Aushöhlung des Kollektivvertragssystems Schwächung des KV-Systems Abschaffung oder Aussetzung von nationalen Kollektivverträgen Abschaffung des Günstigkeitsprinzips Zulassung von Ausnahmen und Abweichungen Stärkung von alternativen Vertretungen und von Betriebsräten auf Kosten der Gewerkschaften Aussetzung und Reduzierung von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen Limitierung der Nachwirkung von Kollektivverträgen Einschränkung von Schlichtungsverfahren IR, RO GR, ES, IT GR, HU, PT GR, HU, PT, RO ET, ES, GR GR Eingriffe in das KV-System Aussetzung von geltenden Kollektivverträgen Limitierung der Dauer von Kollektivverträgen GR GR, RO Schwächung der Gewerkschaften Strengere Repräsentationskriterien Zulassung alternativer Repräsentationsorgane RO GR IR=Irland, RO=Rumänien, ET=Estland, GR=Griechenland, GR=Griechenland, ES=Spanien, IT=Italien, HU=Ungarn, PT=Portugal. 7. Umbau der Pensionssysteme Die Krise hat in allen hier untersuchten Ländern zu Veränderungen in den Pensionssystemen geführt. Im Gegensatz zu den zum Teil ungewöhnlichen Eingriffen in die Arbeitnehmerrechte und in die Kollektivvertragssysteme handelt es sich bei den Pensionsreformen in der Regel um eine Beschleunigung beziehungsweise Verstärkung von seit Jahren bestehenden Tendenzen. Viele der Maßnahmen dienen dazu, die öffentlichen Pensionssysteme an den erwarteten demograischen Wandel und an die beschränkten staatlichen Einnahmen anzupassen. Trotzdem muss auch hier festgehalten werden, dass die Maßnahmen mit wenigen Ausnahmen auf eine Einschränkung der Pensionsleistungen hinauslaufen. Mit der Ausnahme von Portugal wurde in allen 44 WISO 36. Jg. (2013), Nr. 1

13 Ländern das Pensionsalter hinaufgesetzt. Besonders betroffen waren hiervon die Frauen. In Griechenland, Portugal und Ungarn kam es zum Teil zu massiven Pensionskürzungen im Falle von Griechenland wurden zwei der jährlich 14 Zahlungen gestrichen und in manchen Fällen durch einen kleineren Bonus ersetzt. In fünf Ländern wurden die Pensionen vorübergehend eingefroren. Daraus ergaben sich ebenfalls reale Pensionsverluste. Maßnahmen laufen mit wenigen Ausnahmen auf eine Einschränkung der Pensionsleistungen hinaus In mehreren Ländern kommen dazu eine Verlängerung der Beitragszeiträume und der Berechnungszeiträume und eine Erschwerung des Zuganges zu Früh- und Invalidenpensionen. In Irland wurden zudem die Beitragssätze für Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhöht. Tabelle 7: Umbau der Pensionssysteme Erhöhung des Pensionsalters Kürzung der Pensionen Vorübergehende Aussetzung von Inlationsanpassung Verlängerung der Beitragszeiten Verlängerung der Berechnungszeiträume Erhöhung der Beitragssätze im öffentlichen Dienst Erschwerter Zugang zu Früh- und Invaliditätspensionen Umbau des Mehrsäulensystems Einführung von Mindestpensionen GR, IT, ES, IR, GB, HU, RO, LV GR, PT, HU GR, IT, PT, IR, LV IT, ES, RO, LV GR, ES IR IT, PT, HU HU GR, RO GR=Griechenland, IT=Italien, ES=Spanien, IR=Irland, GB=Großbritannien, HU=Ungarn, RO=Rumänien, LV=Lettland, PT=Portugal 8. EU-Wirtschaftsregierung und Autoritarismus Die Troika die Europäische Kommission, die Europäische Zentralbank und der Internationale Währungsfonds spielten bei der Durchsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen eine zentrale Rolle. In jenen Ländern, die sich nicht unter dem Euro- Rettungsschirm beinden, übten der IWF, die EZB und amerikanische Ratingagenturen Druck aus. In vielen Ländern wurden die Strukturmaßnahmen gegen den Willen der Bevölkerung durchgesetzt. Manche Regierungen, darunter jene von Estland WISO 36. Jg. (2013), Nr. 1 45

14 und Ungarn, griffen zu Notverordnungen, um die Maßnahmen umzusetzen. die Strukturreform ist nur der Anfang eines umfassenden sozialen Umbaus in Europa Die im Zuge der Krise und der Sparpolitik verabschiedete Strukturreform könnte nur der Anfang eines umfassenden sozialen Umbaus in Europa sein. Die in der Krise beschlossene Reform des EU-Wachstums- und Stabilitätspaktes enthält mit dem Verfahren zur Vermeidung von übermäßigen wirtschaftlichen Ungleichgewichten einen Mechanismus, mit dem die Europäische Kommission in Zukunft einen direkten Einluss auf die nationalen Sozial- und Beschäftigungssysteme nehmen kann. Ziel ist es, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Deizitländern zu erhöhen, um damit die Ungleichgewichte abzubauen. 8 Der Mechanismus ist an das Verfahren zur Vermeidung übermäßiger Haushaltsdeizite angelehnt. Auch hier gibt es einen bestimmten Spielraum, in dem sich die Mitgliedsländer bewegen dürfen. Dieser Spielraum wird durch ein Scoreboard mit verschiedenen wirtschaftspolitischen Indikatoren festgelegt. Weicht ein Land von den darin festgelegten Grenzwerten ab, kann die Europäische Kommission ein Verfahren eröffnen. Dann muss das betreffende Land einen detaillierten Plan ausarbeiten, wie die Ungleichgewichte korrigiert werden können. Der Plan muss dann vom Rat bewilligt werden. Die Kommission überprüft danach die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen und erstellt jährliche Fortschrittsberichte. Verabsäumt es ein Mitgliedsland der Eurozone, einen Plan vorzulegen, oder werden die Maßnahmen nicht wie vereinbart umgesetzt, kann das betreffende Land mit einer Strafzahlung im Ausmaß bis zu 0,1 Prozent des BIP belegt werden. Im Prinzip könnte auch gegen Überschussländer ein Verfahren eröffnet werden. Eine Reihe von Autoren sehen ja das Problem bei den Überschussländern wie Deutschland und Österreich, in denen die Reallohnerhöhungen jahrelang hinter der Produktivitätsentwicklung zurückgeblieben sind. 9 Die Kommission sieht das Problem exklusiv bei den Deizitländern: In jenen Ländern, die hohe Verluste bei der Wettbewerbsfähigkeit und in der Leistungsbilanz akkumuliert haben, werden große Preis- und Kostenanpassungen notwendig sein Das ruft nach politischen Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Arbeitsproduktivität 46 WISO 36. Jg. (2013), Nr. 1

15 und die Lohnlexibilität zu steigern Politiker können Lohnindungsprozesse in verschiedener Weise beeinlussen, darunter die Veränderung der Regeln für Lohnindexierung und der Löhne im öffentlichen Sektor, die eine Signalwirkung besitzen. Dazu sollten Arbeitsmarktreformen auch dazu beitragen, dass Lohnindungsprozesse efizienter werden. 10 Im Klartext bedeutet das Lohnkürzungen, Dezentralisierung von Kollektivvertragssystemen und Flexibilisierung von Arbeitsmärkten. Nicht zufällig ähneln diese Maßnahmen den oben beschriebenen Reformen, die in den Krisenländern umgesetzt wurden. Lohnkürzungen, Dezentralisierung von Kollektivvertragssystemen und Flexibilisierung von Arbeitsmärkten 9. Folgen Die als Strukturmaßnahmen im Zuge der Austeritätspakete beschlossenen Maßnahmen beinhalten den Abbau von öffentlicher Beschäftigung, die Kürzung von Löhnen, die Flexibilisierung und Verlängerung von Arbeitszeit, den Abbau von Arbeitnehmerrechten und den Ausbau von prekären Beschäftigungsverhältnissen, die Erosion der Kollektivvertragssysteme und die Schwächung von Gewerkschaften sowie den Umbau der Pensionssysteme. Die wohl folgenschwerste Konsequenz dieser Maßnahmen ist die Zunahme von Arbeitslosigkeit. In allen elf in dieser Untersuchung berücksichtigten Ländern ist die Arbeitslosigkeit 2012 höher als In einigen Ländern hat sich die Arbeitsmarktsituation im Laufe der Krise dramatisch verschärft. In Griechenland hat sich die Arbeitslosigkeit fast verdreifacht, in Spanien und Portugal hat sie sich nahezu verdoppelt. In Spanien ist die Arbeitslosigkeit Mitte 2012 auf einen Rekordwert von 25% gestiegen, Griechenland liegt mit 23% nur wenig zurück. In Portugal und Lettland macht die Arbeitslosigkeit 16% aus und in Irland 15% (Tabelle 8). Noch besorgniserregender ist die Entwicklung bei der Jugendarbeitslosigkeit: In Griechenland und Spanien ist jeder zweite Bürger unter 25 arbeitslos, in Portugal, Italien, Irland, Lettland und Ungarn fast jeder dritte (ebenda). WISO 36. Jg. (2013), Nr. 1 47

16 Tabelle 8: Arbeitslosenraten in % * Unter 25* Estland 5,5 13,8 16,9 12,5 10,1 22,8 Griechenland 7,7 9,5 12,6 17,7 23,1 53,8 Großbritannien 5,6 7,6 7,8 8,0 8,0 21,7 Irland 6,3 11,9 13,7 14,4 14,9 30,7 Italien 6,7 7,8 8,4 8,4 10,7 35,3 Lettland 8,8 18,2 19,8 16,2 15,9 29,4 Litauen 5,8 13,7 17,8 15,4 13,0 25,6 Portugal 8,5 10,6 12,0 12,9 15,7 36,4 Rumänien 5,8 6,9 7,3 8,2 7,0 23,7 Spanien 11,3 18,0 20,1 21,7 25,1 52,9 Ungarn 7,8 10,0 11,2 10,9 10,8 28,6 * Mitte 2012 Quelle: Eurostat. Hauptursache für die steigende Arbeitslosigkeit ist die schwache oder schrumpfende Wirtschaftsleistung, aber die im Zuge der Sparpakete beschlossenen Strukturmaßnahmen haben sicher auch ihren Teil dazu beigetragen, dass die Zahl der arbeitslosen Menschen kontinuierlich ansteigt. In früheren Krisen reagierten Regierungen auf Wachstumseinbrüche damit, dass öffentliche Beschäftigung ausgebaut wurde (bspw. durch öffentliche Arbeitsprogramme in der Großen Depression in den USA), dass Arbeitszeit verkürzt wurde (wie in den 1970er-Jahren in Deutschland) und dass das Pensionsalter gesenkt wurde (wie in den 1980er-Jahren in Frankreich). In der gegenwärtigen Krise wurde öffentliche Beschäftigung abgebaut, Arbeitszeit verlängert, wurden Überstunden verbilligt, wurde das Pensionsalter hinaufgesetzt und der Zugang zu Frühpensionen weiter eingeschränkt. Die Erleichterung von Kündigungen und der Abbau von anderen Arbeitnehmerrechten zusammen mit direkten und indirekten Lohnkürzungen (Letzteres u.a. als Folge der Dezentralisierung der Kollektivvertragssysteme) haben bisher auch nicht zu einem signiikanten Anstieg der Beschäftigung geführt. Im Gegenteil: Der damit verbundene Ausfall von Einkommen und Nachfrage hat die Krise eher noch verstärkt. 48 WISO 36. Jg. (2013), Nr. 1

17 Unabhängig vom Ausgang der Krise werden die hier beschriebenen Maßnahmen zu einem nachhaltigen Umbau der nationalen Beschäftigungs- und Sozialmodelle führen. Die Stoßrichtung dieses Umbaues ist ein Abbau von Arbeitnehmerrechten und der Ausbau von prekärer Beschäftigung, die Aushöhlung von Kollektivvertragssystemen und die Schwächung von Gewerkschaften, die Verlängerung des Arbeitslebens und die Verringerung staatlicher Pensionsleistungen. Insgesamt laufen die Maßnahmen auf eine Verschlechterung der Position der Arbeitnehmer und eine Verbesserung der Position der Unternehmen hinaus. 11 Mit der Europäischen Wirtschaftsregierung und dem Verfahren zur Vermeidung makroökonomischer Ungleichgewichte könnten in Zukunft ähnliche Maßnahmen schon vor dem Ausbruch einer Krise durchgesetzt werden. Nicht zufällig hat der neue Präsident der Europäischen Zentralbank, Mario Draghi, angekündigt, dass mit der Krise die Idee eines Europäischen Sozialmodells begraben werden müsse. 12 Anmerkungen 1. Evans, T., Die gegenwärtige Finanzkrise und die Grenzen der US-amerikanischen Geldpolitik, in: Prokla 38/4 (2012), Busch, K., Scheitert der Euro? Strukturprobleme und Politikversagen bringen Europa an den Abgrund. Friedrich Ebert Stiftung, Berlin, fes.de/pdf-iles/id/ipa/08871.pdf 3. Feigl, G., Austeritätspolitiken in Europa Konsolidierungspakete im Überblick, in: Kurswechsel Heft 1/2012, Hermann, C./K. Hinrichs, Die Finanzkrise und ihre Auswirkungen auf Sozialstaaten und Arbeitsbeziehungen ein europäischer Rundblick, Wien Griechenland wurde mittlerweile vom Europarat gerügt, weil der neue Mindestlohn für Jugendliche unter dem Existenzminimum liegt. 6. Griechenland wurde dafür vom Europarat kritisiert. 7. Das Günstigkeitsprinzip besagt, dass bei mehreren Vereinbarungen jene Regelung gilt, die für die Arbeitnehmer die günstigsten Bedingungen beinhaltet. Betriebsvereinbarungen machen deshalb nur dann Sinn, wenn sie bessere Bedingungen als überbetriebliche Verträge beinhalten. 8. Klatzer, E./C. Schlager, Europäische Wirtschaftsregierung: Eine stille neoliberale Revolution, in: Kurswechsel 1/2011, Lehndorff, S., Deutschland: Vom kranken Mann zur schwäbischen Hausfrau; Hermann, C./J. Flecker: Die Luft wird dünner. Das österreichische Modell in der Finanz- und Wirtschaftskrise; beides in: Lehndorff, Steffen (Hg.), Ein Triumph gescheiterter Ideen. Warum Europa tief in der Krise steckt. Zehn Länder-Fallstudien, Hamburg, European Commission, Surveillance of Intra-European-Area competitiveness and imbalances. European Economy 1/2010. Brüssel. 11. Busch, K./C. Hermann/K. Hinrichs/T. Schulten, Eurokrise, Austeritätspolitik und das Europäische Sozialmodell. Friedrich-Ebert-Stiftung Berlin library.fes.de/pdf-iles/id/ipa/09444.pdf 12. Interview im Wall Street Journal, 24. Februar WISO 36. Jg. (2013), Nr. 1 49

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