Verzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der IHK zu Schwerin
|
|
- Catharina Frank
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Öffentlich bestellte Sachverständige Unabhängig und unparteiisch Verzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der IHK zu Schwerin Wichtige Informationen für Unternehmer, Gerichte, Behörden und Privatpersonen Februar 2017 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Ludwig-Bölkow-Haus, Graf-Schack-Allee 12, Schwerin Ansprechpartnerin: Dr. iur. Katrin Kummer Telefon Telefax IHK zu Schwerin 2017
2 Hinweise Bei den nachstehend aufgeführten Personen handelt es sich um die von der Industrie- und Handelskammern zu Schwerin nach 36 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Sofern eine Bestellung durch eine andere Behörde erfolgt, ist diese angegeben worden. Gemäß 36 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz GewO sind Sachverständige für ein bestimmtes Sachgebiet öffentlich zu bestellen, wenn sie ihre besondere Sachkunde grundsätzlich in einem mündlichen und schriftlichen Überprüfungsverfahren zweifelsfrei nachgewiesen haben und keine Bedenken gegen ihre Eignung bestehen. Die Bestellung wird in Mecklenburg- Vorpommern befristet ausgesprochen. Die Sachverständigen haben vor dem Präsidenten der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin den Eid abgelegt, dass sie die Aufgaben eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und ihre Gutachten entsprechend erstatten werden. Gemäß 404 Abs. 2 Zivilprozessordnung und 73 Abs. 2 Strafprozessordnung sind im Rahmen des Sachverständigenbeweises grundsätzlich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige heranzuziehen, sofern nicht besondere Umstände die Wahl einer anderen Person erfordern. Um sich im Rechts- und Geschäftsverkehr legitimieren zu können, wurde den Sachverständigen ein Ausweis ausgehändigt, der die zuständige Industrie- und Handelskammer sowie das entsprechende Sachgebiet bezeichnet. Die Verwendung des Ausweises sowie des Rundstempels ist den Sachverständigen nur für das entsprechende Sachgebiet gestattet. Die Industrie- und Handelskammern Mecklenburg-Vorpommern sind für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaus und des Umweltschutzes in der Landwirtschaft seit dem , rückwirkend zum , zuständig. Die Industrie- und Handelskammern Mecklenburg-Vorpommern sind für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen für Faserförmige Schadstoffe/Asbest seit dem zuständig. Sofern Sachverständige vor diesem Termin bereits durch das Ministerium für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern (SoMi MV) bestellt sind, bleibt diese Bestellung bestehen. Ansprechpartnerin: Grit Roßmann, Werderstraße 124, Schwerin, Telefon:
3 Inhaltsverzeichnis I. Sachgebietsverzeichnis 3 Beton- und Stahlbetonbau 5 Betontechnologie 5 Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen 5 Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken siehe Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken Einbauküchen und industriell gefertigte Kastenmöbel 5 Gartenbau Baumsanierung und Bewertung der Verkehrssicherheit von Bäumen 6 Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung 6 Wertermittlung von Freianlagen (Gärten, Grünanlagen, Gehölze) 7 Wertermittlung von Gehölzen 7 Gehölze, Schutz- und Gestaltungsgrün 7 Vermarktung gartenbaulicher Erzeugnisse 8 Genehmigungsverfahren im Umweltbereich 8 Holzschäden und konstruktiver Holzschutz 8 Holzschutz 9 Honorare für Architektenleistungen 9 Kraftfahrzeugschäden und bewertung 10 Landwirtschaft Bewertung und Entschädigungsfragen in ökologisch wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betrieben Bewertung von Aufwuchs und Aufwuchsschäden 11 Bewertung von Einzelgrundstücken (bebaut und/oder unbebaut) / Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Bewertung von lebendem und totem Inventar 13 Bewertungs- und Entschädigungsfragen in landwirtschaftlichen Betrieben 15 Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse 15 Lärmimmissionen und Prognosen für Luftimmissionen 16 Lüftungs- und Klimatechnik 16 Probenehmer/Probenehmerin 16 Schäden an Gebäuden 16 Schallschutz und Raumakustik, Bauakustik 17 Schienenfahrzeuge und Maschinentechnik der Eisenbahn
4 Schimmelpilze und andere Innenraumschadstoffe 18 Straßenverkehrsunfälle 18 Umweltschutz Gewässerschutz 19 Naturschutz und Landschaftspflege 19 Wärmeschutz 19 Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken 20 II. Wissenswertes in 10 Tipps
5 Sachgebiet: Beton- und Stahlbetonbau Mario Binder, Dr.-Ing. c/o Ingenieurbüro Dr. Binder & Otte GmbH & Co. KG Dr.-Ing. Mario Binder Eckdrift Schwerin Telefon: Telefax: Sachgebiet: Betontechnologie Thomas Gauerke, Dipl.-Ing. Störblick 15 b Raben Steinfeld Telefon: Mobiltelefon: Telefax: isbg@gmx.de Sachgebiet: Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen Hermann Stabenow c/o Rechtsanwalt Uwe Jahn Neumühler Straße Schwerin Telefon: Telefax: stabenow@batzlaff.de Zweigniederlassung; öffentlich bestellt und vereidigt durch die IHK Kiel Sachgebiet: Einbauküchen und industriell gefertigte Kastenmöbel Christoph Lechtermann, Dipl.-Ing. c/o A. Schulze Lobedanzgang Schwerin Mobiltelefon: sv@lechtermann.de Internet: Zweigniederlassung; öffentlich bestellt und vereidigt durch die Oldenburgische IHK - 5 -
6 Gartenbau Untergebiete: Baumsanierung und Bewertung der Verkehrssicherheit von Bäumen Thomas Franiel, Gärtnermeister, ETT Am Güterbahnhof Crivitz Telefon: Mobiltelefon: Telefax: info@sv-franiel.de Internet: (auch: Gehölze, Schutz- und Gestaltungsgrün) Corinna Koch, Dipl.-Ökonom Am Radebach Blankenberg Telefon: Mobiltelefon: Telefax: info@fbb-baumgutachter.de Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung Gabriele Bunge, Gartenbauingenieur Bahnhofstraße Hagenow Telefon: Mobiltelefon: g.bunge@t-online.de (auch: Gehölze, Schutz- und Gestaltungsgrün) Karsten Kriedemann, Dipl.-Ing. c/o Ingenieurbüro für Umweltplanung Röntgenstraße Schwerin Telefon: Telefax: kriedemann@kriedemann-umwelt.de Internet: (auch: Gewässerschutz Naturschutz und Landschaftspflege, Wertermittlung von Freianlagen (Gärten, Grünanlagen, Gehölze) Steffen Behl, Dipl.-Forstingenieur (FH) An der Chaussee Arpshagen Telefon: steffen_behl@hotmail.com (auch: Wertermittlung von Gehölzen) - 6 -
7 Gartenbau Untergebiet: Wertermittlung von Freianlagen (Gärten, Grünanlagen, Gehölze) Karsten Kriedemann, Dipl.-Ing. c/o Ingenieurbüro für Umweltplanung Röntgenstraße Schwerin Telefon: Telefax: kriedemann@kriedemann-umwelt.de Internet: (auch: Gewässerschutz Naturschutz und Landschaftspflege, Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen, Baumwertermittlung) Gartenbau Untergebiet: Wertermittlung von Gehölzen Steffen Behl, Dipl.-Forstingenieur (FH) An der Chaussee Arpshagen Telefon: steffen_behl@hotmail.com (auch: Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen, Baumwertermittlung) Gartenbau Untergebiet: Gehölze, Schutz- und Gestaltungsgrün Gabriele Bunge, Gartenbauingenieur Bahnhofstraße Hagenow Telefon: Mobiltelefon: g.bunge@t-online.de (auch: Baumsanierung und Bewertung der Verkehrssicherheit von Bäumen) Thomas Franiel, Gärtnermeister, ETT Am Güterbahnhof Crivitz Telefon: Mobiltelefon: Telefax: info@sv-franiel.de Internet: (auch: Baumsanierung und Bewertung der Verkehrssicherheit von Bäumen) - 7 -
8 Gartenbau Untergebiet: Vermarktung gartenbaulicher Erzeugnisse Karl-Heinold Buchholz, Dipl.-Ing. Thurower Straße 1a Groß Molzahn Telefon: Mobiltelefon: Telefax.: (auch: Bewertungs- und Entschädigungsfragen in landwirtschaftlichen Betrieben, Bewertung von Einzelgrundstücken (bebaut und unbebaut), Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse) Sachgebiet: Genehmigungsverfahren im Umweltbereich Hannes Kremp, Dr.-Ing. c/o EC-Umweltgutachter und Sachverständigen GmbH Teerofen Haus Plau OT Karow Telefon: Mobiltelefon: Telefax: info@ec-umweltgutachter.de (Bereich Tierhaltung, Steine und Erden, Abfälle ohne thermische Behandlung) Sachgebiet: Holzschäden und konstruktiver Holzschutz Lutz Goethel, Dipl.-Ing. Gärtnereistraße 6 a Wittenförden Telefon: Mobiltelefon: Telefax: l.goethel@t-online.de Internet: www. BaumitArchitekt.de - 8 -
9 Sachgebiet: Holzschutz Gesa Haroske, Dr.-Ing. Birkenweg Gägelow Telefon: Mobiltelefon: Telefax: Dr.G.Haroske@web.de Uwe Schümann, Dr.-Ing. Brüsewitzer Straße Schwerin Telefon: Mobiltelefon: Telefax: info@dr-schuemann.de Internet: oder Zum Ausspann 3 A Hamburg Telefon: Telefax: Sachgebiet: Honorare für Architektenleistungen Gunter Hankammer, Dipl.-Ing. Hankammer GmbH Johannes-R.-Becher-Straße Schwerin Telefon: Telefax: info@hankammer.de Internet: (auch für Schäden an Gebäuden; Schimmelpilze und andere Innenraumschadstoffe) (Zweigniederlassung; öffentlich bestellt und vereidigt durch die Architektenkammer Hamburg) - 9 -
10 Sachgebiet: Kraftfahrzeugschäden und bewertung Marcel Fehlandt, Dipl.-Ing. (FH) c/o: DEKRA Automobil GmbH Niederlassung Schwerin Otto-Hahn-Str Schwerin Telefon: Mobiltelefon: Telefax: marcel.fehlandt@dekra.com bestellt von der Handelskammer Hamburg zuständig: IHK SN Hans-Jürgen Galda, Dipl.-Ing. c/o: IP Ingenieurbüro Pitkowski Güstrower Straße Schwerin Telefon/Telefax: Mobiltelefon: galda@unfallanalyse-schwerin.de Internet: Ralph Mohr, Dipl.-Ing. Mecklenburger Ring Goldberg Telefon: Mobiltelefon: Telefax: ralphmohr@t-online.de Falko Schmidt, Dipl.-Ing. (FH) Klußer Damm Wismar Telefon: Mobiltelefon: Telefax: info@sv-falkoschmidt.de Internet: Landwirtschaft Untergebiet: Bewertung und Entschädigungsfragen in ökologisch wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betrieben Wiebke Petersen, Dr. Dipl.-Agraringenieur Kronskamper Weg Neustadt-Glewe Telefon: (priv.); (dienstl.) Mobiltelefon: drw.petersen@freenet.de (auch: Landwirtschaft Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Bewertung von Aufwuchs und Aufwuchsschäden, Bewertung von lebendem und totem Inventar)
11 Landwirtschaft Untergebiet: Bewertung von Aufwuchs und Aufwuchsschäden Karl-Heinold Buchholz, Dipl.-Ing. Thurower Straße 1a Groß Molzahn Telefon: Mobiltelefon: Telefax.: (auch: Bewertungs- und Entschädigungsfragen in landwirtschaftlichen Betrieben, Bewertung von Einzelgrundstücken (bebaut und unbebaut), Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Vermarktung gartenbaulicher Erzeugnisse) Eckhard Harder, Dipl.-Ingenieur Landbau (FH) Kastanienallee 8a Barnin Telefon: Mobiltelefon: Telefax: Manfred Hopp, Dipl.-Agraringenieur Dorfstraße 12b Kobrow Telefon: oder Landgesellschaft M-V mbh (dienstl.) Lindenallee 2a Leezen Telefon: Mobiltelefon: Telefax: (auch: Bewertung von Einzelgrundstücken (bebaut und unbebaut), Bewertung von lebendem und totem Inventar) Holger Kersten, Dr. Dipl.-Agraringenieur Am Mattenstieg 13 a Dabel Telefon: Mobiltelefon: Telefax: harder-barnin@t-online.de
12 Ralf R. Peschel, Dipl.-Agr.-Ing. An der Pferdekoppel Wismar Telefon: Telefon/Telefax: Mobiltelefon: (auch: Bewertung von Einzelgrundstücken (bebaut und/oder unbebaut); Bewertung von lebendem und totem Inventar; Bewertung und Entschädigungsfragen in landwirtschaftlichen Betrieben; Bewertung von Aufwuchs und Aufwuchsschäden) Wiebke Petersen, Dr. Dipl.-Agraringenieur Kronskamper Weg Neustadt-Glewe Telefon: (priv.); (dienstl.) Mobiltelefon: (auch: Landwirtschaft Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Bewertung von lebendem und totem Inventar, Bewertung und Entschädigungsfragen in ökologisch wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betrieben), Bewertung von Aufwuchs und Aufwuchsschäden) Detlef Stolpmann, Dipl.-Agraringenieur Dat Äuwer Pinnow Telefon/Telefax: (priv.) Mobiltelefon: Telefon: (dienstl.) (auch: Bewertung von lebendem und totem Inventar) Landwirtschaft Untergebiet: Bewertung von Einzelgrundstücken (bebaut und/oder unbebaut) / Landwirtschaft - Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Karl-Heinold Buchholz, Dipl.-Ing. Thurower Straße 1a Groß Molzahn Telefon: Mobiltelefon: Telefax.: buchholz@isb-buchholz.de (auch: Bewertungs- und Entschädigungsfragen in landwirtschaftlichen Betrieben, Bewertung von Aufwuchs und Aufwuchsschäden, Bewertung von lebendem und totem Inventar, Vermarktung landwirtschaftlicher
13 Erzeugnisse, Vermarktung gartenbaulicher Erzeugnisse) Manfred Hopp, Dipl.-Agraringenieur Dorfstraße 12b Kobrow Telefon: oder Landgesellschaft M-V mbh (dienstl.) Lindenallee 2a Leezen Telefon: Mobiltelefon: Telefax: (auch: Bewertung von Aufwuchs und Aufwuchsschäden, Bewertung von lebendem und totem Inventar) Ralf R. Peschel, Dipl.-Agr.-Ing. An der Pferdekoppel Wismar Telefon: Telefon/Telefax: Mobiltelefon: (auch: Bewertung und Entschädigungsfragen in landwirtschaftlichen Betrieben; Bewertung von lebendem und totem Inventar; Bewertung von Aufwuchs und Aufwuchsschäden) Wiebke Petersen, Dr. Dipl.-Agraringenieur Kronskamper Weg Neustadt-Glewe Telefon: (priv.), (dienstl.) Mobiltelefon: Telefon: (auch: Bewertung von Aufwuchs und Aufwuchsschäden, Bewertung von lebendem und totem Inventar, Bewertung und Entschädigungsfragen in ökologisch wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betrieben) Landwirtschaft Untergebiet: Bewertung von lebendem und totem Inventar Karl-Heinold Buchholz, Dipl.-Ing. Thurower Straße 1a Groß Molzahn Telefon: Mobiltelefon: Telefax.: (auch Bewertungs- und Entschädigungsfragen in landwirtschaftlichen Betrieben, Bewertung von Einzelgrundstücken (bebaut und unbebaut), Bewertung
14 von Aufwuchs und Aufwuchsschäden, Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Vermarktung gartenbaulicher Erzeugnisse) Manfred Hopp, Dipl.-Agraringenieur Dorfstraße 12b Kobrow Telefon: oder Landgesellschaft M-V mbh (dienstl.) Lindenallee 2a Leezen Telefon: Mobiltelefon: Telefax: (auch: Bewertung von Einzelgrundstücken (bebaut und unbebaut), Bewertung von Aufwuchs und Aufwuchsschäden) Ralf R. Peschel, Dipl.-Agr.-Ing. An der Pferdekoppel Wismar Telefon: Telefon/Telefax: Mobiltelefon: (auch: Bewertung von Einzelgrundstücken (bebaut und/oder unbebaut); Bewertung und Entschädigungsfragen in landwirtschaftlichen Betrieben; Bewertung von Aufwuchs und Aufwuchsschäden) Wiebke Petersen, Dr. Dipl.-Agraringenieur Kronskamper Weg Neustadt-Glewe Telefon: (priv.); (dienstl.) Mobiltelefon: (auch: Landwirtschaft -. Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Bewertung von Aufwuchs und Aufwuchsschäden, Bewertung und Entschädigungsfragen in ökologisch wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betrieben) Detlef Stolpmann, Dipl.-Agraringenieur Dat Äuwer Pinnow Telefon/Telefax: (priv.) Mobiltelefon: Telefon: (dienstl.) (auch: Bewertung von Aufwuchs und Aufwuchsschäden)
15 Landwirtschaft Untergebiet: Bewertungs- und Entschädigungsfragen in landwirtschaftlichen Betrieben Karl-Heinold Buchholz, Dipl.-Ing. Thurower Straße 1a Groß Molzahn Telefon: Mobiltelefon: Telefax.: (auch: Bewertung von Einzelgrundstücken (bebaut und unbebaut), Bewertung von Aufwuchs und Aufwuchsschäden, Bewertung von lebendem und totem Inventar, Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Vermarktung gartenbaulicher Erzeugnisse) Ralf R. Peschel, Dipl.-Agr.-Ing. An der Pferdekoppel Wismar Telefon: Mobiltelefon: Telefon/Telefax: (auch: Bewertung von Einzelgrundstücken (bebaut und/oder unbebaut); Bewertung von lebendem und totem Inventar; Bewertung von Aufwuchs und Aufwuchsschäden) Landwirtschaft Untergebiet: Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Karl-Heinold Buchholz, Dipl.-Ing. Thurower Straße 1a Groß Molzahn Telefon: Mobiltelefon: Telefax: (auch: Bewertungs- und Entschädigungsfragen in landwirtschaftlichen Betrieben, Bewertung von Einzelgrundstücken (bebaut und unbebaut), Bewertung von Aufwuchs und Aufwuchsschäden, Bewertung von lebendem und totem Inventar, Vermarktung gartenbaulicher Erzeugnisse)
16 Sachgebiet: Lärmimmissionen und Prognosen für Luftimmissionen Knut Rasch, Dipl.-Ing. ALN Akustik Labor Nord GmbH Büro Schwerin Klein Medewege Schwerin Telefon: Internet: Zweigniederlassung; öffentlich bestellt und vereidigt durch die IHK Lübeck Sachgebiet: Lüftungs- und Klimatechnik Helmut Feustel, Prof. Dr.-Ing. August-Horch-Straße Schwerin oder Berliner Straße 28A Altlandsberg Mobiltelefon: Telefon: Telefax: hefeustel@tga-feustel.de oder Telemannstr. 56a Hamburg Konktaktdaten: wie vor Probenehmer/Probenehmerin Horst Powierski, Dipl.-Agrar-Ing. Agro-Baltic-Controll Pernieker Straße Neukloster Telefon: Mobiltelefon: Telefax: h.powierski@web.de Sachgebiet: Düngemittel, Getreide, Ölsaaten, Futtermittel Sachgebiet: Schäden an Gebäuden Peter Düring, Dipl.-Ing. Am Knick Ludwigslust/Techentin Telefon: Mobiltelefon: Telefax: sv-buero-duering@gmx.de (auch Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken)
17 Wilfried Haker, Prof. Dr.-Ing. Bürgermeister-Haupt-Straße Wismar Telefon: Mobiltelefon: Telefax: (auch Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken) Gunter Hankammer, Dipl.-Ing. Hankammer GmbH Johannes-R.-Becher-Straße Schwerin Telefon: Telefax: Internet: (auch für Honorare für Architektenleistungen; Schimmelpilze und andere Innenraumschadstoffe) Zweigniederlassung; öffentlich bestellt und vereidigt durch die Handelskammer Hamburg Curt Rackow, Dipl.-Ing. c/o PRO-TEC GmbH Pampower Straße Schwerin Telefon: Mobiltelefon: Telefax: Angelika Rösner, Dipl.-Ing. Birkenstraße Wittenförden Telefon: Telefax: oder Ingenieur- und Sachverständigenbüro Rösner Lloydstraße Bremen Telefon: Telefax: Angelika.Roesner@t-online.de Sachgebiet: Schallschutz und Raumakustik, Bauakustik Wolf-Dietrich Kreie, Dr.-Ing. Bleicherufer Schwerin Telefon: Mobiltelefon: Telefax: info@bauphysik-kreie.de (auch für Wärmeschutz) Zweigniederlassung, öffentlich bestellt und vereidigt durch die Baukammer Berlin
18 Sachgebiet: Schienenfahrzeuge und Maschinentechnik der Eisenbahn Bernd Förster, Dipl.-Ing. (FH) Bahnhofstraße Lüdersdorf Telefon: Mobiltelefon: Telefax: bernd.foerster-luedersdorf@t-online.de Sachgebiet: Schimmelpilze und andere Innenraumschadstoffe Gunter Hankammer, Dipl.-Ing. Hankammer GmbH Johannes-R.-Becher-Straße Schwerin Telefon: Telefax: info@hankammer.de Internet: (auch: Honorare für Architektenleistungen; Schäden an Gebäuden) Zweigniederlassung; öffentlich bestellt und vereidigt durch die Handelskammer Hamburg Sachgebiet: Straßenverkehrsunfälle Hendrik Fischer, Dipl.-Ing. Schimmelpfennig + Becke Lübeck-Schwerin GmbH August-Bebel-Straße Schwerin Telefon: Telefax: fischer@nordreko.de Stefan Meyer, Dipl.-Ing. Schimmelpfennig + Becke Lübeck-Schwerin GmbH August-Bebel-Straße Schwerin Telefon: Telefax: meyer@nordreko.de Stephan Schal, Dipl.-Ing. Schimmelpfennig + Becke Lübeck-Schwerin GmbH August-Bebel-Straße Schwerin Telefon: Telefax: schal@nordreko.de Zweigniederlassung; öffentlich bestellt und vereidigt durch die IHK zu Lübeck Zweigniederlassung; öffentlich bestellt und vereidigt durch die IHK zu Lübeck Zweigniederlassung; öffentlich bestellt und vereidigt durch die IHK zu Lübeck
19 Umweltschutz Untergebiet: Gewässerschutz Karsten Kriedemann, Dipl.-Ing. c/o Ingenieurbüro für Umweltplanung Röntgenstraße Schwerin Telefon: Telefax: kriedemann@kriedemann-umwelt.de Internet: (auch: Naturschutz und Landschaftspflege, Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung, Wertermittlung von Freianlagen (Gärten, Grünanlagen, Gehölze) Umweltschutz Untergebiet: Naturschutz und Landschaftspflege Karsten Kriedemann, Dipl.-Ing. c/o Ingenieurbüro für Umweltplanung Röntgenstraße Schwerin Telefon: Telefax: kriedemann@kriedemann-umwelt.de Internet: (auch: Gewässerschutz, Baumpflege, Verkehrssicherheit von Bäumen und Baumwertermittlung, Wertermittlung von Freianlagen (Gärten, Grünanlagen, Gehölze) Sachgebiet: Wärmeschutz Wolf-Dietrich Kreie, Dr.-Ing. Bleicherufer Schwerin Telefon: Mobiltelefon: Telefax: info@bauphysik-kreie.de Zweigniederlassung, öffentlich bestellt und vereidigt durch die Baukammer Berlin
20 Sachgebiet: Wertermittlung/Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken Heinz-Dieter Diehn, Bau-Ing. Grabower Chaussee Zierzow/Grabow Telefon: Telefax: Peter Düring, Dipl.-Ing. Am Knick Ludwigslust/Techentin Telefon: Mobiltelefon: Telefax: (auch: Schäden an Gebäuden) Wilfried Haker, Prof. Dr.-Ing. Bürgermeister-Haupt-Straße Wismar Telefon: Mobiltelefon: Telefax: (auch: Schäden an Gebäuden) Judith Harcks, Dipl.-Ing. Straße der Freundschaft Neukloster Telefon: Mobiltelefon: Telefax: sachv.j.harcks@t-online.de Wieland Kirchner, Dr. Schweriner Straße Wismar Telefon: Mobiltelefon: Telefax: bauberatung-dr.kirchner@t-online.de Martin Knispel, Dr.-Ing. Büro-Haus Zarnekow Telefon: Mobiltelefon: Telefax: dr.knispel@t-online.de Internet: ingbuero-knispel.de
21 Ulrich Schäfer Goethestraße Schwerin Telefon: Mobiltelefon: Telefax: svb-schaefer@ .de Internet: oder Töpferstraße Plau am See Telefon: Telefax: Walter Schäfer, Prof. Dr. Dankwartstraße Wismar Telefon: Telefax: kontakt@svb-schaefer.de Internet: svb-schaefer.de oder: Goethestraße Schwerin Telefon: Telefax: oder: c/o: Sachverständigenbüro Prof. Dr. W. Schäfer und Partner (im Technikzentrum Lübeck) Breite Straße Lübeck Telefon: Telefax: André Sietan Bahnhofstraße Hagenow Telefon: Telefax: Info@Sietan.de Internet: Rudolf Strate, Dr.-Ing. Lübstorfer Straße 11 b Alt Meteln Telefon: , Telefax: Dr.R.Strate@ngi.de Grit Zentsch, Dipl.-Wiss.-Org. Gutachterbüro Grit Zentsch Fritz-Reuter-Str Schwerin Telefon: Mobiltelefon: Telefax: grit.zentsch@t-online.de
22 Wissenswertes in 10 Tipps Gerichte, Behörden, Unternehmen und der sogenannte Endverbraucher kommen in unserem technisierten und arbeitsteiligen Geschäftsalltag ohne Sachverständige nicht aus. Sei es bei Verkehrsunfällen, Bauschäden, Mietstreitigkeiten, fehlerhafter Handwerksarbeit, bei Vermögensauseinandersetzungen, Ehescheidungen oder einfach, wenn eine gekaufte Sache Mängel aufweist, oft hilft nur ein Sachverständigengutachten weiter. Die folgenden Tipps geben Ihnen kurzgefasste, praxisnahe Informationen, wenn Sie einen Sachverständigen brauchen. 1. Wer ist öffentlich bestellter Sachverständiger? Nur wer durch eine öffentlich-rechtliche Institution auf gesetzlicher Grundlage bestellt und vereidigt wurde. Das bedeutet, dass er besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen hat. Fehlt nur eine dieser Anforderungen, wird der Sachverständige nicht bestellt. Die Bezeichnung Sachverständiger allein bietet keine Gewähr für Qualität, denn sie ist gesetzlich nicht geschützt. Deshalb müssen Qualifikation und persönliche Integrität gesondert geprüft werden, wenn Sachverständige ohne öffentliche Bestellung als sog. selbsternannte Sachverständige ihre Dienste anbieten. Auch die Anerkennung durch private Sachverständigenvereinigungen kann die öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht ersetzen. Nur die öffentliche Bestellung ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Auszeichnung besonders qualifizierter Sachverständiger. Tipp 1 Wenn Sie einen Sachverständigen auswählen, achten Sie darauf, ob er öffentlich bestellt und vereidigt ist. 2. Was zeichnet einen öffentlich bestellten Sachverständigen aus? Besondere Sachkunde Der öffentlich bestellte Sachverständige muss im offiziellen Bestellungsverfahren einen anspruchsvollen Nachweis über seine besondere Sachkunde führen. Darunter versteht man überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen. Vertrauenswürdigkeit Die Zuverlässigkeit und Integrität wird vor der öffentlichen Bestellung überprüft. Objektivität Er wird darauf vereidigt, seine Aufgabe gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich zu erfüllen sowie seine Gutachten unparteiisch zu erstatten. Pflicht zur Gutachtenerstattung Er darf Aufträge nur aus wichtigem Grund ablehnen (z.b. Verwandtschaft mit einer der Parteien). Schweigepflicht Er muss die ihm bei Ausübung seiner Tätigkeit anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse wahren. Bei unbefugter Verletzung der Schweigepflicht kann er streng bestraft werden. Überwachung Der Sachverständige wird durch die Stelle, die ihn öffentlich bestellt hat, beaufsichtigt. Sie kann ihm die Bestellung entziehen, wenn er seine Sachverständigenpflicht verletzt
23 Tipp 2 Vertrauen Sie auf die öffentliche Bestellung. Sie erleichtert Ihnen die Auswahl geeigneter Sachverständiger und bietet Gewähr für geprüfte Sachkunde und Vertrauenswürdigkeit. 3. Wie erkennt man einen öffentlich bestellten Sachverständigen? An der Bezeichnung Er muss die Bezeichnung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger führen. Am Stempel Nur er darf einen Kammer-Stempel führen. Am Ausweis Öffentlich bestellte Sachverständige haben einen offiziellen Ausweis, den sie auf Verlangen vorzeigen müssen und in dem Personalien, Bestellungsbehörde und Sachgebiet angegeben sind. Tipp 3 Gehen Sie auf Nummer sicher: Sehen sie sich Bezeichnung, Stempel und Ausweis genau an. 4. Wann kann ein öffentlich bestellte Sachverständiger helfen? Immer, wenn eine unabhängige fachliche Information oder Beratung benötigt wird, ein Schaden beurteilt, eine Sache bewertet, ein fachlicher Streit außergerichtlich geklärt oder der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes zu Beweiszwecken festgestellt werden soll. Rechtsfragen darf der öffentlich bestellte Sachverständige allerdings nicht beantworten. Das Gutachten eines öffentlich bestellten Sacheständigen genießt erhöhte Glaubwürdigkeit. Deshalb bietet es oft die Grundlage für eine gütliche außergerichtliche Einigung. Als Schiedsgutachter im Auftrag der Parteien kann der Sachverständige Streitfragen außergerichtlich schnell und verbindlich entscheiden. In Gerichtsverfahren sollen nach den Prozessordnungen grundsätzlich nur öffentlich bestellte Sachverständige beauftragt werden. Tipp 4 Prüfen Sie sorgfältig, ob und wann es zweckmäßig ist, einen öffentlich bestellten Sachverständigen hinzuzuziehen. 5. Wie geht man mit einem öffentlich bestellten Sachverständigen um? Ein öffentlich bestellter Sachverständiger darf keine fachlichen Weisungen befolgen und Beeinflussungsversuchen nachgeben, die die Objektivität des Gutachtens beeinträchtigen würden. Auch Dritte, denen das Gutachten bestimmungsgemäß vorgelegt wird (z. B. Banken, Versicherungen) müssen sich auf seine Objektivität und Richtigkeit verlassen können. Die zu beantwortenden Beweisfragen werden jedoch vom Gericht oder von sonstigen Auftraggebern vorgegeben. Der Sachverständige muss das Gutachten und dessen tragende Grundlage (z. B. Untersuchungen, Besichtungen, Prüfung von Unterlagen) persönlich erarbeiten
24 Ständige Geschäftsbeziehungen, gute Bekanntschaft oder Verwandtschaft und dergleichen stellen die Unbefangenheit des Sachverständigen und die Verwertbarkeit des Gutachtens regelmäßig in Frage. Tipp 5 Ein objektives Gutachten dient Ihnen letztlich am besten. Stellen Sie deshalb sicher, dass der Sachverständige seine Unabhängigkeit wahren kann. 6. Wie muss der Auftraggeber den Sachverständigen unterstützen? Ist ein Gutachten in Auftrag gegeben, besteht für den Auftraggeber eines Gutachtens nach Werkvertragsrecht meist eine vertragliche Mitwirkungspflicht. Sie bedeutet, dass er alles einschlägige Material zur Verfügung stellt, alle Informationen weitergibt, die von Bedeutung sind bzw. sein können, jede erforderliche Besichtigung ermöglicht, alle notwendigen Untersuchungen durchführen lässt, alles unterlässt, um den Sachverständigen einseitig zu beeinflussen. Kann oder will der Auftraggeber nicht im erforderlichen Umfang mitwirken, weil z.b. bestimmte Tatsachen nicht bekannt werden sollen, ist der Zweck des Auftrags insgesamt in Frage gestellt. Der Sachverständige kann sich in diesem Fall weigern, den Auftrag durchzuführen, weil er zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Gutachtens verpflichtet werden kann. Der Sachverständige unterliegt zwar einer Schweigepflicht, hat aber im Prozess kein besonderes Aussageverweigerungsrecht. Tipp 6 Prüfen Sie vor Erteilung des Gutachtenauftrags, ob Sie der Mitwirkungspflicht nachkommen können oder wollen. 7. Was kostet ein Gutachter? Für die Sachverständigentätigkeit gibt es bis auf wenige Fachbereiche (z. B. die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und die Tätigkeit vor Gericht keine Gebührenordnung. Deshalb sollte das Honorar vor Auftragsübernahme mit dem Sachverständigen ausgehandelt werden. Wird kein Honorar vereinbart, gilt die sogenannte übliche Vergütung, deren Feststellung im Einzelfall erhebliche Schwierigkeiten bereiten kann. Der Stundensatz hängt vom Sachgebiet, der Schwierigkeit des Gutachtens, den besonderen Umständen des Falles und der Beschäftigungslage des Sachverständigen ab. Nebenkosten und Mehrwertsteuer werden in der Regel gesondert berechnet. Wird der Sachverständige im Auftrag eines Gerichts tätig, beträgt der Stundensatz 65 bis 125 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Höhe richtet sich nach der jeweiligen Honorargruppe (z. B. Bewertung von Immobilien 90 Euro; Kfz-Schäden/-Bewertung 100 Euro; Mieten und Pachten 110 Euro. Zusätzlich werden dem Sachverständigen die notwendigen Auslagen wie die Kosten für Hilfskräfte, Fotokopien, Fotografien, Reisen und Übernachtung ersetzt. Die Kosten des Sachverständigen sind Teil der Prozesskosten und von der unterliegenden Partei je nach Prozessausgang ganz oder anteilig zu tragen
25 Tipp 7 Vereinbaren Sie vor der Erteilung eines privaten Auftrags das Honorar. Wie haftet der öffentlich bestellte Sachverständige? Auch ein öffentlich bestellter Sachverständiger ist nicht unfehlbar. Aber er muss für Fehler in seinem Gutachten einstehen, bei privatem Auftrag ein fehlerhaftes Gutachten nachbessern oder einer Honorarkürzung zustimmen. Hat er einen Mangel am Gutachten schuldhaft verursacht, haftet er auch für alle Folgeschäden, die aus der Verwendung des Gutachtens entstehen. Schuldhaft bedeutet, dass der Sachverständige nicht mit der notwendigen Sorgfalt gearbeitet hat. Die Haftung ist auch vom Inhalt des Gutachtenauftrags abhängig. Daher sollte der Auftrag schriftlich formuliert und genau abgegrenzt werden. Durch Vereinbarung mit dem Auftraggeber kann der Sachverständige seine Haftung individuell regeln; die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit darf jedoch nicht ausgeschlossen werden. Die Kammern empfehlen den Sachverständigen nachdrücklich den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Schäden aus der Sachverständigentätigkeit. Wird der Sachverständige im Gerichtsauftrag tätig, gelten andere Haftungsregeln, die gesetzlich festgelegt sind und nicht abbedungen werden können. Die Haftung ist hier bedeutend schwächer als bei Privataufträgen. Tipp 8 Klären Sie den Umfang der Haftung mit dem Sachverständigen, bevor Sie den Auftrag erteilen. 8. Was geschieht bei Beschwerden? Besteht Grund zur Beschwerde über die Tätigkeit des Sachverständigen, sollte in jedem Fall die Stelle informiert werden, die den Sachverständigen öffentlich bestellt hat. Dort wird die Angelegenheit sorgfältig überprüft, um sicherzustellen, dass nur geeignete Sachverständige öffentlich bestellt bleiben. Die Überprüfung erfolgt deshalb ausschließlich im Interesse der Öffentlichkeit. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Pflichtverstößen muss der Sachverständige mit dem Widerruf seiner öffentlichen Bestellung rechnen. Ist dem Beschwerdeführer ein Schaden entstanden, kann er privatrechtlich gegen den Sachverständigen vorgehen (siehe Tipp 8). Die Aufsicht führende Stelle kann nicht in seinem Interesse tätig werden und etwaige Nachbesserungswünsche oder Schadenersatzansprüche beim Sachverständigen durchsetzen. Bei Beschwerden über die gerichtliche Tätigkeit eines Sachverständigen muss die Aufsichtsbehörde abwarten, bis das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Tipp 9 Setzen Sie sich mit der Aufsichtsbehörde in Verbindung, wenn Sie meinen, dass ein Sachverständiger gegen seine Pflichten verstoßen hat. 9. Wo bekommen Sie Rat und Hilfe? Auskunft über öffentlich bestellte Sachverständige und Antworten auf Fragen zum Sachverständigenwesen erteilen die bestellenden Stellen. Das sind im wesentlichen Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern, in
26 einigen Bundesländern auch Architekten-, Ingenieur- oder Landwirtschaftskammern oder staatliche Stellen für Ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Diese Bestellungskörperschaften geben regionale und überregionale Verzeichnisse über öffentliche bestellte Sachverständige heraus. Sie benennen auf Anfrage kostenlos geeignete Sachverständige. Vor allem auf den Homepages der jeweiligen Kammern oder in verschiedenen Internetverzeichnissen können bundesweite Recherchen vorgenommen werden. Je konkreter der zu beurteilende Sachverhalt geschildert wird, desto gezielter kann der richtige Sachverständige gefunden werden. Tipp 10 Wenden Sie sich an die zuständige Kammer oder Behörde, wenn Sie einen öffentlich bestellten Sachverständigen brauchen oder Probleme mit Sachverständigen haben
1 von 5 02.11.2016 08:51 Selektionsbedingungen: Stichworte: immobilien Ort: Schwerin Umkreis: 0-50 km Ausgabewunsch: Sortierung nach Name 1 Buchholz, Karl-Heinold Bewertung von bebauten und unbebauten
MehrDer öffentlich bestellte Sachverständige
Der öffentlich bestellte Sachverständige Wissenswertes in 10 Tipps Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis finden Sie im auch im Internet unter http://svv.ihk.de 1. Wer ist öffentlich bestellter Sachverständiger?
MehrFrank Oesterle. Kfz.-Sachverständiger Dipl.Ing.(FH)
Von der Industrie- und Handelskammer Ulm öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeug-Schäden und Bewertung. Von der IfS GmbH zertifizierter Sachverständiger für Kraftfahrzeug-Schäden
MehrVerzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der IHK zu Schwerin
Öffentlich bestellte Sachverständige Unabhängig und unparteiisch Verzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der IHK zu Schwerin Wichtige Informationen für Unternehmer, Gerichte,
MehrDie häufigsten Fragen zum Sachverständigenwesen
MERKBLATT Recht und Steuern Die häufigsten Fragen zum Sachverständigenwesen 1. Was ist ein Sachverständiger oder Gutachter? Ein Sachverständiger ist eine unabhängige, unparteiische sowie integere Person,
MehrHäufig gestellte Fragen zum Sachverständigenwesen (FAQ s)
Ein Merkblatt Ihrer IHK Häufig gestellte Fragen zum Sachverständigenwesen (FAQ s) Allgemeiner Hinweis Grundsätzlich ist die Bezeichnung Sachverständiger in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Um gezielt
MehrVerzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Mecklenburg-Vorpommern
Öffentlich bestellte Sachverständige Unabhängig und unparteiisch Verzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten in Mecklenburg-Vorpommern Wichtige Informationen für Unternehmer, Gerichte, Behörden
MehrVerzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Mecklenburg-Vorpommern
Öffentlich bestellte Sachverständige Unabhängig und unparteiisch Verzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten in Mecklenburg-Vorpommern Wichtige Informationen für Unternehmer, Gerichte, Behörden
MehrDie häufigsten Fragen zum Sachverständigenwesen
Die häufigsten Fragen zum Sachverständigenwesen Was ist ein Sachverständiger oder Gutachter? Ein Sachverständiger ist eine unabhängige, unparteiische sowie integere Person, die auf einem oder mehreren
MehrÖffentlich bestellte Sachverständige. Grundsätze für die Anforderungen, das Verfahren, die Pflichten und die Qualitätssicherung
Öffentlich bestellte Sachverständige Grundsätze für die Anforderungen, das Verfahren, die Pflichten und die Qualitätssicherung Stand: März 2004 Präambel Die Bedeutung der öffentlichen Bestellung und Vereidigung
MehrVerwaltungsvereinbarung über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen für das Bauwesen
Verwaltungsvereinbarung über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen für das Bauwesen Auf Grundlage von 13 Abs. 2 Sächsisches Architektengesetz und 2 Abs. 3 Sächsisches Ingenieurkammergesetz
MehrIndustrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg Ringstraße Emden Antrag
Eingangsstempel / Eingangsvermerk Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg Ringstraße 4 26721 Emden Antrag zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständige/r auf dem Gebiet
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten 1) Geltung Die Rechtsbeziehungen des Sachverständigen zum Auftraggeber bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen. Davon abweichende
MehrWie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?
Wie werde ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger? Bockenheimer Landstraße 21 60325 Frankfurt Telefon: 069 97172-0 Telefax: 069 97172-199 Internet: www.hwk-rhein-main.de E-Mail: info@hwk-rhein-main.de
MehrDie öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen - Merkblatt -
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen - Merkblatt - A. Bestellungsgrundlage Die Industrie- und Handelskammer bestellt gemäß 36 Gewerbeordnung auf Antrag Sachverständige für bestimmte
MehrSeminar Nr Der Ingenieur als Honorarsachverständiger 6-tägige Seminarreihe, jeweils Freitags und Samstags. Sachverständigenwesen
Inhalte: Das Ziel des Seminars ist es, Sachverständige für den Sektor Honorierung und Bewertung von Ingenieurleistungen auszubilden und sie auf die Prüfung vorzubereiten. Dazu werden die rechtlichen Grundlagen
MehrListe der Sachverständigen in Berlin (Stand: August 2014)
Liste der Sachverständigen in Berlin (Stand: August 2014) Bewertung landwirtschaftlicher/gartenbaulicher bebauten und unbebauten Grundstücken, Bewertungs- und Entschädigungsfragen in Gartenbaubetrieben,
MehrÖffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 48066 Öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen Inhalt: 1. Bedeutung der öffentlichen Bestellung...2 2. Voraussetzungen...2
MehrIhr kostenloser Eintrag im Sprengnetter-Sachverständigenverzeichnis
Ihr kostenloser Eintrag im Sprengnetter-Sachverständigenverzeichnis Wollen auch Sie im Internet vertreten sein? Dann füllen Sie noch heute das beiliegende Antragsformular aus und schicken dieses an die
MehrÖffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg Stand: 07.05.2015 Sachgebiete: Altautoverwertung Altlasten Altlasten und Bodenschutz Bau- und Raumakustik,
MehrRecht & Fair Play. Informations- und Merkblatt für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger durch die IHK
Recht & Fair Play Informations- und Merkblatt für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger durch die IHK Stand: Juli 2011 Bedeutung der öffentlichen Bestellung Durch die öffentliche
MehrSachverständigenordnung
Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer Trier I. Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung 1 Bestellungsgrundlage Die Industrie- und Handelskammer Trier bestellt gemäß
MehrSachverständigenordnung (SVO) der Brandenburgischen Ingenieurkammer für die öffentliche Bestellung und Vereidigung
Sachverständigenordnung (SVO) der Brandenburgischen Ingenieurkammer für die öffentliche Bestellung und Vereidigung Vom 6.Juli 1995 Die Vertreterversammlung der Brandenburgischen Ingenieurkammer hat in
MehrÖffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen Ihr Ansprechpartner: Dr. Frank Rieger, LL.M.oec. Telefon: 02 03-28 21-279 Telefax: 02 03-285349-279 Informationen für Interessenten und Antragsteller
MehrAllgemeine Bedingungen für die Erstattung von Gutachten. 1 Geltung
Allgemeine Bedingungen für die Erstattung von Gutachten 1 Geltung 1. Die Rechtsbeziehung des Sachverständigen zu seinem Auftraggeber bestimmt sich nach den folgenden Vertragsbedingungen. 2. Davon abweichende
MehrAlexander Herrmann. Gutachtenauftrag Datum: Für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten.
Alexander Herrmann Diplom-Bauingenieur (FH) Für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten. Im Jäckle 19 72108 Rottenburg a. N. Telefon 07472/9364901 Fax 07472/9364904 Internet:
MehrVERTRAG ZUR ERSTATTUNG EINES PRIVATGUTACHTENS
VERTRAG ZUR ERSTATTUNG EINES PRIVATGUTACHTENS 1. Vertragsparteien Auftraggeber Tel.:.. Auftragnehmer Dipl. Ing. Katja Thiele Immobilienbewertung Thiele Schloßberg 2 06493 Harzgerode Tel.: 039484/73961
MehrMuster - Sachverständigenordnung des DIHK
Muster - Sachverständigenordnung des DIHK neugefasst aufgrund des Beschlusses des Arbeitskreises Sachverständigenwesen vom 30.11.2009, in der Fassung vom 26.03.2012 (Stand: 28.03.2012) ---------------------------------------------------------------
Mehr(2) Der Antrag ist auf einem Antragsformular der Landwirtschaftskammer Nordrhein- Westfalen zu stellen.
Verwaltungsvorschriften für die öffentliche Bestellung und Vereidigung landwirtschaftlicher Sachverständiger der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen 1 Antragstellung (1) Die öffentliche Bestellung
MehrSachverständigenordnung
Sachverständigenordnung Vorschriften der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich
MehrWer ist Sachverständiger? Wie werde ich Sachverständiger? Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Zertifizierte Sachverständige
Wer ist Sachverständiger? Wie werde ich Sachverständiger? Die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland nicht geschützt. Jeder darf sich Sachverständiger nennen, sofern er nicht gegen die Regeln
MehrSachverständigenordnung. der. Industrie- und Handelskammer Limburg
Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer Limburg 1/9 Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer Limburg Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Limburg (IHK)
Mehr1 (1) Die Architektenkammer kann für folgende Sachgebiete Sachverständige bestellen und vereidigen:
Ordnung der rheinland-pfälzischen Architektenkammer über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen vom 24. Mai 1991 zuletzt geändert durch Ordnung vom 25. November 2013 (StAnz. S.
MehrSachverständigenordnung der IHK Kassel-Marburg
Sachverständigenordnung der IHK Kassel-Marburg S a c h v e r s t ä n d i g e n o r d n u n g Vorschriften der Industrie- und Handelskammer Kassel- Marburg über die öffentliche Bestellung und Vereidigung
Mehrder Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
Satzung der Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen (Sachverständigenordnung) - 2 - Die Vollversammlung der
MehrMünster, Bewertung einer landwirtschaftlichen Hofstelle im Außenbereich
Vortragsveranstaltung des Fachbereichs Immobilienbewertung des BVS NRW Münster, 04.05.2017 Bewertung einer landwirtschaftlichen Hofstelle im Außenbereich Abgrenzungs- und Methodikfragen im Überlappungsbereich
MehrMuster - Sachverständigenordnung des DIHK
Muster - Sachverständigenordnung des DIHK neugefasst aufgrund des Beschlusses des Arbeitskreises Sachverständigenwesen vom 30.11.2009 (Stand 15.02.2010) ---------------------------------------------------------------
MehrVerfahrensordnung der IT-Schlichtungsstelle der IHK Bonn/Rhein-Sieg
Verfahrensordnung der IT-Schlichtungsstelle der IHK Bonn/Rhein-Sieg Die Vollversammlung der IHK Bonn/ Rhein-Sieg hat in der Sitzung vom 08.03.2005 gemäß 4 Satz 2 Ziff.1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung
MehrVerzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in Mecklenburg-Vorpommern
Öffentlich bestellte Sachverständige Unabhängig und unparteiisch Verzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten in Mecklenburg-Vorpommern Wichtige Informationen für Unternehmer, Gerichte, Behörden
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Unternehmensberater. Ausgabe 2004
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Unternehmensberater Ausgabe 2004 Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie Wiedner Hauptstraße 63 A-1045 Wien T: +43-(0)-590900-3760 F: +43-(0)-590900-285
MehrStandards BVSV 0001 Sachverständiger (Entwurf bis 15 Juni 2016)
Standards BVSV 0001 Sachverständiger (Entwurf bis 15 Juni 2016) Inhaltsangabe 1. Anwendung der Standards... 2 2. Aufgaben des Sachverständigen... 2 3. Persönliche Voraussetzungen des Sachverständigen...
MehrSachverständigenordnung der Ingenieurkammer Sachsen
Sachverständigenordnung der Ingenieurkammer Sachsen I. Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung 1 Bestellungsgrundlage Die Ingenieurkammer Sachsen ist gemäß 2 Abs. 1 Nr. 6 des Sächsischen
MehrBeratervertrag. IUP GmbH. Zwischen. vertreten durch. im folgenden Auftraggeber" genannt, und. Dielmannstraße 65 D Offenbach am Main
Zwischen vertreten durch im folgenden Auftraggeber" genannt, und Dielmannstraße 65 D 63069 Offenbach am Main Amtsgericht Offenbach am Main vertreten durch im folgenden Berater genannt, wird folgender Beratervertrag
MehrLiteraturzusammenstellung allgemeines Sachverständigenwesen
Literaturzusammenstellung allgemeines Sachverständigenwesen Stand: Januar 2009 Institut für Sachverständigenwesen e. V. Hohenzollernring 85-87 50672 Köln Telefon 02 21/91 27 71 12 Fax 02 21/91 27 71 99
MehrLEISTUNGEN. Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung. Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH)
Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung LEISTUNGEN Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH) Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung Nordbayern Wittelsbacherstraße
MehrSachverständigenvertrag für Wertgutachten
Sachverständigenvertrag für Wertgutachten zwischen dem Auftraggeber (AG): handelnd als alleiniger Eigentümer Miteigentümer und oder als dem Auftragnehmer (AN) Carsten Drewitz (Sachverständiger) - Freier
MehrDie Literaturzusammenstellung enthält eine nach Autoren alphabetisch geordnete Auswahl aus einer Vielzahl von Veröffentlichungen.
Die Literaturzusammenstellung enthält eine nach Autoren alphabetisch geordnete Auswahl aus einer Vielzahl von Veröffentlichungen. Eine qualitative Bewertung erfolgt durch die Auswahl nicht. Stand: 10.02.2012
MehrInstitut für Unfallanalysen
Institut für Unfallanalysen 3D-Simulation auf Basis eines Laserscans Institut für Unfallanalysen Diplom-Physiker und Ingenieure Weber PartG Mit Wirkung vom 1. Mai 2016 wurde das Einzel unternehmen in eine
MehrSachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera hat in ihrer Sitzung vom 8. März 2016 gemäß 4 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem designbüro ORANGE, Daniela Hoffmann und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen
MehrINTERNET-IMPRESSUM. Welchen Pflichten unterliegen Finanzanlagenvermittler?
Ein Merkblatt Ihrer IHK INTERNET-IMPRESSUM INTERNET-IMPRESSUM Welchen Pflichten unterliegen Finanzanlagenvermittler? Zusätzliche Angaben für Finanzanlagenvermittler erforderlich: Finanzanlagenvermittler
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Immobilien Expertise GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Immobilien Expertise GmbH 1 Geltung Die Rechtsbeziehungen der Immobilien Expertise GmbH zu ihrem Auftraggeber bestimmen sich nach den folgenden Vereinbarungen: Davon
MehrNicht amtliche Fassung. 1 Voraussetzung der Bestellung
1 Verordnung über die öffentliche Bestellung von landwirtschaftlichen Sachverständigen (LwSV VO) vom 14.10.1997 (GVBl. LSA S. 886) in der Fassung der Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über
Mehr1. Welches Wahlrecht steht dem gebundenen Versicherungsvermittler bei der Registrierung zur Verfügung?
Die IHK informiert: Wahlrecht für gebundene Versicherungsvermittler WAHLRECHT FÜR GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERMITTLER (Ausschließlichkeitsvertreter) 1. Welches Wahlrecht steht dem gebundenen Versicherungsvermittler
MehrSachverständigenordnung (SVO) der Handwerkskammer zu Köln
Sachverständigenordnung (SVO) der Handwerkskammer zu Köln 2 Präambel: Die Vollversammlung der Handwerkskammer zu Köln hat am 6. Dezember 2005 gem. 106 Abs. 1 Nr. 12 der Handwerksordnung in der Fassung
MehrListe der Sachverständigen in Berlin (Stand: Oktober 2015)
Liste der Sachverständigen in Berlin (Stand: Oktober 2015) Bewertung landwirtschaftlicher/gartenbaulicher bebauten und unbebauten Grundstücken, Bewertungs- und Entschädigungsfragen in Gartenbaubetrieben,
MehrF R A G E B O G E N. Anlage zum Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger durch die Handelskammer Bremen
F R A G E B O G E N Anlage zum Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger durch die Handelskammer Bremen Name, Vorname: Beantragtes Sachgebiet: 1. Sind Sie schon einmal von
MehrVermittlung eines Sachverständigen
Vermittlung eines Sachverständigen Bitte reichen Sie den folgenden Antrag vollständig ausgefüllt bei der Handwerkskammer ein. Wir werden Ihren Antrag sodann an einen geeigneten Sachverständigen weiterleiten.
MehrIndustrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Grundsatz Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis, 34 b Abs. 1 Gewerbeordnung.
MehrAls Nachweis zur Richtigkeit der Verbindungspreisberechnung nach 5 TKV ist der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Vfg.6/2001, Amtsbl.1/01 Mitteilung zur Erbringung des Nachweises gemäß 5 Telekommunikations- Kundenschutzverordnung (TKV) TKV 5 richtet sich an Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit
MehrMieten für Grundstücke und Gebäude
Mieten für Grundstücke und Gebäude - Fachliche Bestellungsvoraussetzungen - Erläuterungen zu den fachlichen Bestellungsvoraussetzungen Stand: Februar 1992 - 2 - Fachliche Bestellungsvoraussetzungen auf
Mehrhalten, die eine besondere Befähigung aufweisen, mit der sie den Standard ihrer auch als Sachverständige tätigen Mitbewerber deutlich überragen.
1 Klärung der Begriffe halten, die eine besondere Befähigung aufweisen, mit der sie den Standard ihrer auch als Sachverständige tätigen Mitbewerber deutlich überragen. 1.6 Zertifizierte Sachverständige
MehrLiteratur zur Haftung des Sachverständigen Stand:
1 Rechtsanwalt Dr. Peter Bleutge Literatur zur Haftung des Sachverständigen Stand: 24. 02. 2017 Bücher, Broschüren, Kommentare Bayerlein, Walter/ / Möller, Daniel/ Roeßner, Wolfgang Praxishandbuch Sachverständigenrecht
MehrHIV-Was ING 1.1. HWS Boizenburg / Hafendeich Boizenburg. Land Mecklenburg-Vorpommern
HIV-Was ING 1.1 Projektbezeichnung HWS Boizenburg / Hafendeich Boizenburg Zwischen Land Mecklenburg-Vorpommern endvertreten durch den Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Paulshöher
Mehrß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen 1. Geltungsbereich (1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige 1 Geltung 1. Die Rechtsbeziehungen des öffentlich bestellten Sachverständigen
MehrLiteraturzusammenstellung allgemeines Sachverständigenwesen
Literaturzusammenstellung allgemeines Sachverständigenwesen Stand: Januar 2011 Institut für Sachverständigenwesen e. V. Hohenzollernring 85-87 50672 Köln Telefon 02 21/91 27 71 12 Fax 02 21/91 27 71 99
MehrNeu gewählte Mitglieder der 6. Vertreterversammlung der Ingenieurkammer Sachsen - Liste Freiwillige Mitglieder. Borowski, Dipl.-Ing.
Neu gewählte Mitglieder der 6. Vertreterversammlung der Ingenieurkammer Sachsen - Liste Freiwillige Mitglieder Borowski, Dipl.-Ing. Anne-Kathrin Hänel, Dipl.-Ing. Ronny Knoll, Dr.-Ing. Klaus Müller, Dr.-Ing.
MehrLandwirtschaftskammer für das Saarland Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Juni 2012
Landwirtschaft 1 Landwirtschaft 1.1 Betrieb / Unternehmen 1.1.1 Bewertungs- und Entschädigungsfragen in landwirtschaftlichen Betrieben (FH) 1.1.2 Bewertung von Einzelgrundstücken agr. (FH) (FH) Dr. Steinrücken,
MehrSachverständigenordnung der Handwerkskammer für Mittelfranken
Sachverständigenordnung der Handwerkskammer für Mittelfranken Die Vollversammlung der Handwerkskammer für Mittelfranken hat am 07.12.2010 gem. 106 Abs. 1 Nr. 12 der Handwerksordnung (HwO) die nachstehenden
MehrAntrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger
Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger Ich beantrage, von der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg als Sachverständiger für das...- Handwerk/handwerksähnliche
MehrÖffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen Stand: 27. Juni 2014
Merkblatt Öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen Stand: 27. Juni 2014 Inhalt: 1. Bedeutung der öffentlichen Bestellung... 2 2. Voraussetzungen... 2 2.1 Das öffentliche Bedürfnis"...
MehrSACHVERSTÄNDIGENORDNUNG DER ARCHITEKTENKAMMER NORDRHEIN-WESTFALEN
SACHVERSTÄNDIGENORDNUNG DER ARCHITEKTENKAMMER NORDRHEIN-WESTFALEN Die Vertreterversammlung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat am 12.11.2011 auf der Grundlage des 14 Absatz 1 Nr. 8 BauKaG NRW
MehrInhalt A B. Zweck der Befragung Der Fragebogen
Inhalt A B C D Vorwort Zweck der Befragung Der Fragebogen 1. Grundlagen der Tätigkeit der öffentlich bestellten IHK-Sachverständigen II. Honorierung der öffentlich bestellten IHK-Sachverständigen im außergerichtlichen
MehrSachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken (veröffentlicht im IHK Magazin WiM - Wirtschaft in Mittelfranken 02/2013, S.78ff.) Die Vollversammlung der Industrie-
MehrLiteraturzusammenstellung Allgemeines Sachverständigenwesen
Literaturzusammenstellung Allgemeines Sachverständigenwesen Die Literaturzusammenstellung enthält eine nach Autor alphabetisch geordnete Auswahl aus einer Vielzahl von Veröffentlichungen. Eine qualitative
MehrDer Sachverständige in der Praxis
Der Sachverständige in der Praxis Begründet von Rechtsanwalt Carl R. Wellmann t Herausgegeben von Jutta Weidhaas, Köln Günter Hüttemann, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D., Köln Bernd Walterscheidt,
MehrI. Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung
Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg vom 24.11.2015 Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg hat am 24.11.2015 gemäß 1 und 4 des Gesetzes
MehrLandwirtschaft Forstwirtschaft Gartenbau Weinbau Fischerei Umweltschutz. Fachliche Bestellungsvoraussetzungen
5110 Forstwirtschaft Gartenbau Weinbau Fischerei Umweltschutz Fachliche Bestellungsvoraussetzungen Stand: Oktober 2011 Revisionsnummer: 0 Erste Fassung: Oktober 2011 Hrsg. Verband der skammern e. V. I.
MehrIhr Recht auf gute Verwaltung
Ihr Recht auf gute Verwaltung 1 bürgernah Die Volksanwaltschaft ist für alle Bürgerinnen und Bürger da. kostenlos Die Beratung bei der Volksanwaltschaft kostet nichts. unabhängig Die Volksanwaltschaft
MehrVorwort zur 3. Auflage
Vorwort zur 3. Auflage Eine Vielzahl neuer oder geänderter Gesetze und Verordnungen sowie eine fortschreitende Rechtsprechung und eine dynamische Entwicklung der Anforderungen an den Sachverständigen und
MehrD I E S A C H K U N D E
Stand: 29. Juni 2012 D I E S A C H K U N D E Inhalt 1. Wer benötigt den Sachkundenachweis?...1 2. Wann ist kein Sachkundenachweis zu erbringen?...2 3. Welche Berufsqualifikationen werden als Sachkundenachweis
MehrSachverständigenordnung (SVO)
Sachverständigenordnung (SVO) der Handwerkskammer Karlsruhe vom 9. November 2010 Seite 1 von 9 Inhaltsübersicht Deckblatt S. 1 Inhaltsübersicht S. 2 I. Grundlagen und Voraussetzungen für die öffentliche
MehrVertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - SiGeKo-Vertrag -
SiGeKo-Vertrag RifT-Muster L220 Land Fassung: April 2004 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»
MehrSACHVERSTÄNDIGE Sachverständigenordnung der Handelskammer Hamburg vom 2. August 2012
SACHVERSTÄNDIGE Sachverständigenordnung der Handelskammer Hamburg vom 2. August 2012 Das Plenum der Handelskammer Hamburg hat in seiner Sitzung am 2. August 2012 gemäß 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung
MehrUnterrichtungsnachweis und Sachkundeprüfung
MERKBLATT Bewachungsgewerbe Unterrichtungsnachweis und Sachkundeprüfung Stand: 03/2015 Ansprechpartner: Nora Mehlhorn Tel.: +49 371 6900-1350 Fax: +49 371 6900-1333 E-Mail: nora.mehlhorn@chemnitz.ihk.de
MehrChristian Fuchs. Christian Fuchs. Für Ihre Sicherheit. Immobilienbewertung
Christian Fuchs Von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Christian Fuchs Von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
MehrSachverständigenordnung
Sachverständigenordnung Die Vollversammlung der Handwerkskammer Flensburg hat am 11. Mai 2011 gem. 106 Abs. 1 Nr. 12 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl-
Mehrdes Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.v. (BVS)
Leitbild des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.v. (BVS) Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger
MehrMerkblatt zur Auftragserfüllung
durch Sachverständige als Unternehmensleiter, Partner, Gesellschafter oder Angestellte Institut für Sachverständigenwesen e. V. Hohenzollernring 85-87 50672 Köln www.ifsforum.de info@ifsforum.de Seite
MehrAuftragserteilung. Auftraggeber (Firmen-/Versicherungsname, Name, Vorname, Straße, Nr., PLZ, Ort):
Auftragserteilung ( ) Gutachten über Brandursache ( ) Gutachten über Explosionsursache ( ) Stellungnahme ( ) Schiedsgutachten / Mediation (Bitte ankreuzen) Schadensort (Straße, Nr., PLZ, Ort): Schadenstag
MehrSachverständigenordnung
Die Vertreterversammlung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen hat auf Grund 36 Abs. 4 der Gewerbeordnung und 9 Abs. 2 Nr. 2 HASG vom 23.05.2002 (GVBl. I 2002, S. 182 ff.), zuletzt geändert durch
MehrHans R. Czapka. Architekt Dipl.-Ing.(FH)
öbuv Sachverständiger Wir vereidigten Sachverständigen arbeiten - kompetent - vertrauenswürdig - objektiv Überregionales Netzwerk Dipl.-Ing. Conrad Thoerig, München Baustatik; Beton- und Stahlbetonbau
MehrEin Merkblatt Ihrer IHK
Ein Merkblatt Ihrer IHK Liste der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Sachgebiet sowie Bewertung und Schäden von Innenräumen Anmerkung: Diese Liste enthält Sachverständige mit
Mehr> Handwerk Bildung Beratung. Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Reutlingen
> Handwerk Bildung Beratung Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Reutlingen 2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis I. Grundlagen und Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung
MehrSatzung über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen (Sachverständigenordnung) 36 GewO
Satzung über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen (Sachverständigenordnung) 36 GewO Herausgeber: Industrie- und Handelskammer zu Kiel Bergstraße 2, Haus der Wirtschaft, 24103
MehrSachverständigenbüro für Baubiologie und Umweltmesstechnik Jörg Vongehr. Im Folgenden: Sachverständigen.
1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Sachverständigenbüro für Baubiologie und Umweltmesstechnik Jörg Vongehr. Im Folgenden: Sachverständigen. Vertragsgegenstand 1. Gegenstand des Vertrags ist die in
MehrAltersgrenze. Für alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. 23. März 2012 Franz Auer, öbuv SV
Fachbereich Grundstückswertermittlung Altersgrenze Für alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Datum: 23.03.2012 1. Fachbereichsgespräch im IHK-Bildungszentrum Bamberg 23. März 2012
MehrI. Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung
SVO.doc Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill (IHK) hat am 17.03.2010 gemäß 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung
MehrDas Gutachten des Bausachverständigen
Röhrich Das Gutachten des Bausachverständigen Grundlagen, Aufbau und Inhalt mit Mustern und Beispielen von Lothar Röhrich, ö.b.u.v. Sachverständiger für Honorare und Immobilienbewertung, Unna 2., erweiterte
Mehr