Seminar Nr Der Ingenieur als Honorarsachverständiger 6-tägige Seminarreihe, jeweils Freitags und Samstags. Sachverständigenwesen

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1 Inhalte: Das Ziel des Seminars ist es, Sachverständige für den Sektor Honorierung und Bewertung von Ingenieurleistungen auszubilden und sie auf die Prüfung vorzubereiten. Dazu werden die rechtlichen Grundlagen gelehrt und die fachlichen Kenntnisse in der Anwendung der HOAI vertieft bzw. erweitert. Es werden die Grundlagen der HOAI in den Fassungen von 1996 und 2009 vermittelt, da sich die in naher Zukunft anstehenden Gerichtsverfahren mit diesen beiden Fassungen beschäftigen werden. Nach Absolvierung des Seminars entscheiden die Teilnehmer für welches fachliche Spektrum sie sich prüfen und bestellen lassen wollen. Die Prüfung findet bei der Ingenieurkammer Hessen, die Bestellung dann bei der zugehörigen Ingenieur- bzw. Architektenkammer oder der zugehörigen Industrie- und Handelskammer statt. Zielgruppe sind IngenieurInnen und ArchitektInnen, die zum Zeitpunkt der Bestellung die Bestellungsvoraussetzungen der Mustersachverständigenordnung erfüllen. Getränke während der Seminarzeiten sowie Mittagessen sind im Seminarpreis enthalten. Übernachtung in unmittelbarer Nähe zum Seminarort kann gerne vermittelt werden und ist nicht im Seminarpreis enthalten. Termin: Ort: Referenten: , Uhr, Wiesbaden , Uhr, Wiesbaden , Uhr, Wiesbaden , Uhr, Wiesbaden , Uhr, Wiesbaden , Uhr, Wiesbaden Exina Seminarraum Exina Existenzgründung- und Innovationsförderungs-Agentur Wiesbaden e.v. Klingholzstraße 16 / HBFWestseite Wiesbaden Dipl.-Ing. Lutz Lange Rainer Laudi Dipl.-Ing. Dieter Maus RA Heike Rath

2 Dipl.-Ing. Matthias Voigt Fortbildung: 48 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten für Bauvorlageberechtigte Kosten: Mitglieder 2.082,50 (1.750,00 + MwSt.) Nichtmitglieder 2.320,50 (1.950,00 + MwSt.) Anmeldeschluss:

3 Tagesprogramm am Allgemeine Grundlagen der HOAI 1996 und 2009 Referentin Rechtsanwältin Heike Rath Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht 09:30-10:00 Anmeldung und Organisatorisches Einführung in das Seminar Dipl.-Ing. Lutz Lange Beratender Ingenieur und Sachverständiger Geltungsbereich der HOAI Grundlagen der Ermittlung von Honoraren nach der HOAI, eingeschränkter Leistungsumfang, weitere und andere Leistungen, HOAI 1996 und :00-14:00 Mittagessen Der Objektbegriff der HOAI, zentraler Punkt für die Honorarberechnung Abgrenzungen zu anderen Fachgebieten der HOAI: Freianlagen und Verkehrsanlagen, Gebäude und Ingenieurbauwerke, TA-Planungen und Gebäude in Freianlagen Objekt- und Fachplanungen Bauen im Bestand, HOAI 1996 und 2009 Leistungsbewertung des Sachverständigen, Ermittlung von Honoraren bei Kündigung des Ingenieurvertrages Übliche Vergütung, Nebenkosten Ende der Veranstaltung gegen 17:00 Uhr

4 Tagesprogramm am Anwendung der HOAI 1996 und 2009: Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen Referent: Dipl.-Ing. Lutz Lange, Beratender Ingenieur und Sachverständiger 08:45-09:00 Anmeldung und Organisatorisches Besonderheiten dieses Fachbereichs Objektbegriff 12:30-13:30 Anrechenbare Kosten 11 HOAI :30-13:30 Mittagessen Honorarzonenermittlung Koordinationspflichten des Objektplaners Bauen im Bestand Beispielberechnungen der Teilnehmer Diskussion der Ergebnisse Ende der Veranstaltung gegen 16:00 Uhr

5 Tagesprogramm am Anwendung der HOAI 1996 und 2009: Tragwerksplanung Referent: Dipl.-Ing. Mathias Voigt, Beratender Ingenieur und Sachverständiger 09:45-10:00 Anmeldung und Organisatorisches Besonderheiten dieses Fachbereichs Objektbegriff Anrechenbare Kosten 11 HOAI :00-14:00 Mittagessen Honorarzonenermittlung Bauen im Bestand Koordinationspflichten des Fachplaners Ausführungsplanung - Montageplanung Beispielberechnungen der Teilnehmer Diskussion der Ergebnisse Ende der Veranstaltung gegen 17:00 Uhr

6 Tagesprogramm am In der HOAI 2009 preislich nicht festgelegte Ingenieurleistungen Referent: Dipl.-Ing. Matthias Voigt, Beratender Ingenieur und SV 08:45-09:00 Anmeldung und Organisatorisches Brandschutz Schallschutz und Raumakustik Thermische Bauphysik 12:30-13:30 Bodenmechanik und Grundbau SiGeKo-Leisungen Vermessung Übliche Vergütung: wie ermitteln? 12:30-13:30 Mittagessen Ablauf einer Prüfung, Ablauf einer Vereidigung Referent: Dipl.-Ing. Lutz Lange, Beratender Ingenieur und SV Praxis der Gutachtenerstellung Referent: Dipl.-Ing. Lutz Lange, Beratender Ingenieur und SV Ende der Veranstaltung gegen 16:30 Uhr

7 Tagesprogramm am Anwendung der HOAI 1996 und 2009: Technische Ausrüstung Referent: Dipl.-Ing. Dieter Maus, Sachverständiger 09:45-10:00 Anmeldung und Organisatorisches Besonderheiten dieses Fachbereichs Objektbegriff Anrechenbare Kosten Anlagengruppen HOAI 1996 und HOAI :00-14:00 Mittagessen Honorarzonenermittlung Koordinationspflichten des Objektplaners Ausführungsplanung - Montageplanung Bauen im Bestand Beispielberechnungen der Teilnehmer Diskussion der Ergebnisse Ende der Veranstaltung gegen 17:00 Uhr

8 Tagesprogramm am Verfahrensrechtliche Grundlagen, Sachverständigenrecht Referent: Richter am Landgericht Laudi, Mitglied der Baukammer des Landgerichts Frankfurt am Main 09:45-10:00 Anmeldung und Organisatorisches Leistungspflichten des Sachverständigen, Rechtsverhältnis, Beweisführung durch Gutachten Voraussetzung für eine Öffentliche Bestellung zu einem Sachverständigen Der Sachverständige in der Zivilprozessordnung Der Beweisbeschluss und die sich daraus ergebenden Aufgaben des Sachverständigen im Gutachten Beweisbeschluss, was tun bei Unklarheiten? Abgrenzung zwischen Sachfragen und Rechtsfragen Streitverkündung 13:00-14:00 Mittagspause Auswahl des richtigen Sachverständigen Kommunikation Richter und Sachverständiger Die am Prozess Beteiligten, insbesondere: wann sind Streitverkündete, Streithel-fer und Nebenintervenienten zu beteiligen? Ortsbesichtigung, formale Anforderungen Gutachtenerstellung: grundsätzlicher Aufbau, Anlagen Gutachten abgeben und Gerichtsakten an Gericht zurück Einblick in das JVEG

9 Anforderungen an eine Honorarrechnung des Sachverständigen Beispiele für Entscheidungen von Gerichten Eigene Verträge des Sachverständigen beim Privatauftrag Vergütung Privatgutachten Privatgutachten versus Gutachten für Gerichte Die Haftung des Sachverständigen, Haftpflichtversicherung des SV Ende der Veranstaltung gegen 16:00 Uhr

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