Knackpunkte der HOAI 2009 Schwerpunkte der neuen HOAI mit besonderer Berücksichtigung der Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Tragwerksplanung
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- Liane Sauer
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1 Knackpunkte der HOAI 2009 Schwerpunkte der neuen HOAI mit besonderer Berücksichtigung der Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Tragwerksplanung Dipl.-Ing. Bernd Hölzgen Technischer Geschäftsführer Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
2 INHALT 1. HOAI Schwerpunkte der neuen Verordnung 3. Beispiele und Vergleich zur HOAI a.f.
3 HOAI Novelle der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen veröffentlicht am 17. August 2009 im BGBl, Teil I Nr. 53 Seite 2732 ff. in Kraft getreten am 18. August 2009 Zitate: (frei wiedergegeben): Positiv an der neuen HOAI ist, dass es sie noch gibt?! Ich schaffe Vertragsfreiheit in diesem Land, indem ich die HOAI abschaffe!
4 HOAI 2009 Ziele der neuen HOAI 2009 Mit der Reform der HOAI soll der Wettbewerb gefördert und der Bürokratieabbau vorangebracht werden; deshalb Aufteilung in verbindlichen und unverbindlichen Teil. Auftraggebern und Auftragnehmern soll mehr Freiraum zur Vertragsgestaltung gelassen werden. Büros sollen konsequenter als bisher zur betriebswirtschaftlichen Kalkulation angehalten werden, um dadurch auch zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und zu einer verstärkten Auslandsorientierung gerade von mittelständischen Büros beizutragen.
5 HOAI Anwendungsbereich Anwendungsbedingungen gelten kumulativ: Sitz im Inland und Leistungserbringung vom Inland aus Inländer HOAI Ausländische Büros unterliegen somit nicht den Fesseln des Preisrechts. Dies beruht auf Art. 16 der europäischen DLR, wonach staatliches Preisrecht die Dienstleistungsfreiheit grundsätzlich beschränkt. Bestätigt durch EuGH: da Inlandssachverhalt ohne gemeinschaftsrechtlichen Bezug BVerwG: Benachteiligung von Inländern ist per se nicht unzulässig Amtliche Begründung, Verbände: Keine signifikante Änderung der Wettbewerbssituation zu erwarten. HOAI gilt Leistungsbezogen (a.f. mit Hinweis: für Architekten und Ingenieure )
6 HOAI 2009 Wesentliche Neuerungen der HOAI 2009 Unterscheidung zwischen Planungs- und Beratungsleistungen Wegfall der Stundensätze Abkoppelung der Honorare von der tatsächlichen Bausumme Honorarerhöhungen um 10 % Keine Regelungen mehr für Projektsteuerung, Örtliche Bauüberwachung, Verkehrsplanerische Leistungen Neue Struktur Bonus-Malus-Regelung als Anreiz zum Kosten sparenden und qualitätsbewussten Planen
7 HOAI 2009 Neue Gliederung der Verordnung Aufbau in 5 Teilen Verbindliche Teile Teil 1 Allgemeine Vorschriften (für alle Planungsleistungen) Teil 2 Flächenplanung Teil 3 Objektplanung (Gebäude und raumbildende Ausbauten, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen) Teil 4 Fachplanung (Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung) Teil 5 Überleitungs- und Schlussvorschriften
8 HOAI 2009 Neue Gliederung der Verordnung Anlage 1 der HOAI - Beratungsleistungen Unverbindliche Teile Umweltverträglichkeitsstudie Thermische Bauphysik Schallschutz und Raumakustik Bodenmechanik, Erd- und Grundbau (Baugrundbeurteilung, Gründungsberatung) Vermessungstechnische Leistungen (Entwurfsvermessung, Bauvermessung)
9 HOAI 2009 Neue Gliederung der Verordnung Anlagen 2 bis 14 2 Besondere Leistungen zu den einzelnen Leistungsbildern 3 Objektlisten mit Honorarzonengliederung (I bis V) 4-14 Zusammenstellung der (Planungs-) Leistungen der einzelnen Leistungsphasen in den jeweiligen Leistungsbildern, u. a. 9 Leistungen im Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan 10 Leistungen im Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan 12 Leistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke und im Leistungsbild Verkehrsanlagen 13 Leistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung 14 Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung
10 INHALT 1. HOAI Schwerpunkte der neuen Verordnung 3. Beispiele und Vergleich zur HOAI a.f.
11 SCHWERPUNKTE DER NEUEN HOAI Leistungen und Leistungsbilder entspricht Regelungen 2, 5 und 15 HOAI a.f Leistungen: die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrages im Allgemeinen erforderlich sind Leistungsbilder Teil 2 bis 4 andere Leistungen: durch Änderung des Leistungsziels, -umfang, -ablauf oder andere Anordnungen des AG erforderlich werden keine Leistungsbilder; sind gesondert frei zu vereinbaren und zu vergüten Besondere Leistungen: Siehe Anlage 2, Honorar frei vereinbar
12 SCHWERPUNKTE DER NEUEN HOAI 2009 Honorarvereinbarung verbindlich = Planungsleistungen, Teile 2 bis 4 für Honorierung gelten staatliche Preisvorgaben wie bisher unverbindlich = Beratungsleistungen, Anlage 1 Wegfall der Preisregulierung, Beratungsleistungen (Honorartabellen in der Anlage 1 sind lediglich Orientierungswerte) Besondere Leistungen (bei Planungs- und Beratungsleistungen) Stundensätze Sonstige Leistungen Politischer Wille : Diese Leistungen sollen bewusst dem Wettbewerb unterstellt werden. Daraus folgt: Verhandlungen mit mindestens 3 Bewerbern. Gleichlautender Leistungsinhalt muss gewährleistet sein, damit vergleichbare Angebote eingereicht werden können.
13 SCHWERPUNKTE DER NEUEN HOAI 2009 Voraussetzungen für Verhandlungen mit nur einem Bewerber 1. Die geforderten Leistungen müssen im verbindlichen Teil der HOAI enthalten sein (Planungsleistungen). 2. Es dürfen keine wesentlichen zusätzlichen Leistungen (Beratungsleistungen, sonstige Leistungen) erforderlich werden. 3. Nur ausschließlich verbindlich fest vorgegebene Zu- oder Abschläge (z.b. bei mehrstreifigen Straßen - 45 HOAI-) sind zu berücksichtigen. 4. Es fallen keine oder nur unwesentliche Nebenkosten an. 5. Die Mindestsätze der zutreffenden Honorarzone bzw. Schwierigkeitsstufe werden nicht überschritten.
14 SCHWERPUNKTE DER NEUEN HOAI 2009 (Vorherige) Honorarvereinbarung Ziel: Abkoppelung von tatsächlichen Baukosten 1. Alternative: Zugrundelegung der Kostenberechnung (Lph.3) 2. Alternative: Schriftliche Baukostenvereinbarung (spätestens bei Vertragsschluss). Kostenschätzung anhand vergleichbarer Referenzobjekte und/oder AKS. Sowohl die nach der 1. als auch die nach der 2. Alternative festgelegten anrechenbaren Kosten gelten für a l l e Leistungsphasen
15 SCHWERPUNKTE DER NEUEN HOAI 2009 Umbauzuschlag für Leistungen im Bestand ( 35 Abs. 1) - Umbauten und Modernisierungen - Begriffsbestimmungen: 2 Nrn. 6 und 7 Umbauten sind Umgestaltungen eines vorhandenen Objekts mit Eingriffen in Konstruktion oder Bestand. Modernisierungen sind bauliche Maßnahmen zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes eines Objekts (Instandsetzungen und Instandhaltungen zählen nicht hierzu!). Bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten keine Berücksichtigung der Bausubstanz, aber Zuschlag bis zu 80 % Wenn keine schriftliche Vereinbarung: Zuschlag 20 %
16 SCHWERPUNKTE DER NEUEN HOAI 2009 Leistungen bei Instandhaltungen und Instandsetzungen ( 36 Abs. 2) - kein Umbauzuschlag! Für Leistungen bei Instandhaltungen und Instandsetzungen ist kein Zuschlag zu berücksichtigen. Definitionen: 2 Nr. 9: Instandsetzungen sind Maßnahmen zur Wiederherstellung des zum bestimmungsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes (Soll-Zustandes) eines Objekts. 2 Nr. 10: Instandhaltungen sind Maßnahmen zur Erhaltung des Soll- Zustandes eines Objekts.
17 SCHWERPUNKTE DER NEUEN HOAI 2009 Orientierungswerte; Angemessenheit des Honorars; Wertungsgrundsätze Leistungen, die in der HOAI nicht verbindlich geregelt sind, müssen in einem leistungsbezogenen Wettbewerb (mindestens 3 Bewerber) vergeben werden. Werden die in der Anlage 1 enthaltenen Orientierungswerte (für Beratungsleistungen) um mehr als 20 v.h. unterschritten, ist - vom Bieter eine schriftliche Aufklärung über die Ermittlung des Honorars zu verlangen und - anhand der vom Bieter vorgelegten Unterlagen zu prüfen, ob das Angebot eine einwandfreie Leistungserbringung erwarten lässt. Bei den übrigen frei zu vereinbarenden Honoraren (keine Orientierungswerte) ist eine Aufklärung durchzuführen, wenn das Honorar des Mindestbietenden das nächst höhere Honorarangebot um mehr als 20 v.h. unterschreitet.
18 INHALT 1. HOAI Schwerpunkte der neuen Verordnung 3. Beispiele und Vergleich zur HOAI a.f.
19 ANGENOMMENE BEISPIELE - 1 Neubau Straße - 5 Mio. anrechenbare Kosten Annahme: Beratungsleistungen neue HOAI Tafelwerte -10% Art der Leistung HOAI alt HOAI neu % Objektplanung (LP 1-9) Entwurfsvermessung (LP 1-9) UVS (LP 1-5) Landespflegerischer Begleitplan (LP 1-5) gesamt
20 ANGENOMMENE BEISPIELE - 2 Neubau Bauwerke - 2 Mio. anrechenbare Kosten Annahme: Beratungsleistungen neue HOAI Tafelwerte -10% Art der Leistung HOAI alt HOAI neu % Objektplanung (LP 1-9) Tragwerksplanung (LP 2,3 und 6) Bauvermessung (LP 4) Baugrundbeurteilung & Gründungsgutachten Ing.bauwerke (LP 1-3) gesamt
21 ANGENOMMENE BEISPIELE - 3 Straße: Erneuerung / Kosten Verbreiterung vorh. Straße Umbauzuschlag HOAI alt kein Umbauzuschlag (Umbauzuschlag 20 % nicht praktiziert) aber Berücksichtigung vorhandene Bausubstanz höhere anrechenbare Kosten HOAI neu Annahme: Umbauzuschlag 20 % (bis 80 % möglich) Beispiel: anrechenbare Kosten Gesamt: Art der Leistung Objektplanung (LP 1-9) (vorh. Bausubstanz) Entwurfsvermessung (LP 1-6) (neue HOAI Tafelwert 10 %) (AK: ) Landespflegerischer Begleitplan (LP 1-5) gesamt HOAI alt HOAI neu %
22 ANGENOMMENE BEISPIELE - 4 Ingenieurbau: Erneuerung / Umbau Erweiterung Bauwerk Umbauzuschlag HOAI alt kein Umbauzuschlag aber Berücksichtigung vorhandene Bausubstanz höhere anrechenbare Kosten HOAI neu Annahme: Umbauzuschlag 20 % (bis 80 % möglich) Beispiel: anrechenbare Kosten Gesamt: Art der Leistung Objektplanung (LP 1-9) Tragwerksplanung (LP 2, 3 und 6) Bauvermessung (LP 4) (neue HOAI Tafelwert 10 %) (vorh. Bausubstanz) Baugrundbeurteilung & Gründungsgutachten Ing.BW (LP 1-3) (neue HOAI Tafelwert 10 %) gesamt HOAI alt HOAI neu %
23 ANGENOMMENE BEISPIELE - 5 Bauen im Bestand Bauwerk Länge: 245 m Breite: 12,00 m Neubau: Überbau und Beibehaltung der Unterbauten Anrechenbare Kosten: Überbau: mitverarbeitete Bausubstanz: 1275,51 /m² 680,27 /m² HOAI alte Fassung , , ,00 HOAI neu Fassung , , % Mindestsatz, HZ III: , , , ,50 LP 1 bis LP 9 (8%) = 100 % , ,50 LP 2, 3 und 6 = 25 % , ,13 Umbauzuschlag 20%: Umbauzuschlag 20%: , , ,95
24 ANGENOMMENE BEISPIELE - 6 Bauen im Bestand Freie Strecke Vollausbau (Planung) Länge: 1 km freie Strecke Breite: 5,50 m Umbau von RQ 7,5 auf RQ 9,5 Vollausbau 100 Anrechenbare Kosten: Verbreiterung: m x 6,5 m x 100 /m² = HOAI alte Fassung ,00 HOAI neu Fassung , % Mindest-satz, HZ III: , ,20 LP 1 bis LP , ,72
25 ANGENOMMENE BEISPIELE - 7 Bauen im Bestand Freie Strecke Hocheinbau Länge: 1 km freie Strecke Breite: 5,50 m Umbau von RQ 7,5 auf RQ 9,5 und Hocheinbau Verbreiterung um 1 m einschließlich Bankettanpassung HOAI HOAI alte Fassung neu Fassung Anrechenbare Kosten: Verbreiterung: m x 1 m x 75 /m² = , ,00 Hocheinbau: m x 5,5 m x 35 /m² = , ,00 mitverarbeitete Bausubstanz: m x 5,5 m x 40 /m² = , , , % Mindest-satz, HZ III: , ,80 LP 1 bis LP 5 (8%) = 60 % , ,68 Umbauzuschlag 20%: Umbauzuschlag 20%: 3.102, , ,02
26 ÖRTLICHE BAUÜBERWACHUNG Örtliche Bauüberwachung HOAI alt 2,1 % bis 3,2 % der anrechenbaren Kosten oder Wochen-/Monatssätze HOAI neu freie Vereinbarung
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