Die HOAI in der Praxis
|
|
- Leonard Gerhardt
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die HOAI in der Praxis Mit vielen Mustern prüffähiger Honorarabrechnungen von Rechtsanwalt Alfred Morlock, Stuttgart, Geschäftsführer der Architektenkammer Baden-Württemberg und Rechtsanwalt Karsten Meurer, Stuttgart, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 9., neu bearbeitete und erweiterte Auflage WernerVerlag 2014
2 Vorwort Literaturverzeichnis A. Allgemeine Grundsätze zum Architekten- und Ingenieurvertrag (Morlock) I. Rechtsnatur Zustandekommen des Vertrages Hinweise für mündlichen Vertragsabschluss 4 IV. AuftragsbestätigungNorvertrag 5 V. Sondervorschriften von Gemeinden und Kirchen 6 VI. Konkludentes Verhalten 7 VII. Abgrenzung zwischen Akquisition und honorarpflichtiger Tätigkeit Vergütungsfreie Tätigkeit Vermutung der entgeltlichen Tätigkeit der Architekten Vergütungspflicht unter einer Bedingung Der unverbindliche Auftrag Höhe des Vergütungsanspruchs Aufklärungspflicht über das Honorar Empfehlung 15 VIII. Umfang des Architekten- und Ingenieurvertrages 16 IX. Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeines Aushandeln von Klauseln Anwendung auf Kaufleute und öffentliche Auftraggeber Einzelfälle 21 X. Mängel des Architektenwerkes Sachmängel Rechtsmängel Rechte des Auftraggebers bei Mängeln Verjährung Gesamtschuldnerische Haftung Vorvertragliche Haftung Abnahme Teilabnahme 41 XI. Die Haftung des Architekten bei Bausummenüberschreitung Die Bedeutung der Kostenfrage für Architekt und Bauherr 41. IV xv VII
3 2. Haftung im vorvertraglichen Bereich Haftung wegen Baukostenüberschreitung Vorgabe eines bestimmten Baukostenbetrages Überschreitung eines vereinbarten Kostenlimits (Kostenobergrenzel Honoraranspruch bei Bausummenüberschreitung Bausummengarantie 50 XII. Die vorzeitige Vertragsbeendigung Allgemeines zur Kündigung Jederzeitiges Kündigungsrecht des Bauherrn Sonderfall: Teilkündigung des Architekten- und Ingenieurvertrages Reguläres Kündigungsrecht des Architekten Das außerordentliche Kündigungsrecht der Vertragsparteien Abnahme nach Kündigung Gewährleistung nach Kündigung Verjährung der Honorarforderung nach Kündigung Einvernehmliche Vertragsaufhebung 78 XIII. Sicherheitsleistung gemäß 648,648 a BGB Die Sicherungshypothek gemäß 648 BGB Die Sicherheitsleistung gemäß 648 a BGB 81 XIV. Die Urheberrechte des Architekten Urheberrechtlich geschützte Zeichnungen und Bauwerke Urheber Rechte des Urhebers nach dem Urhebergesetz Übertragbarkeit des Urheberrechts Übertragbarkeit von Nutzungsrechten Die Folgen von Urheberrechtsverletzungen Beweislast und Verjährung Sonderfall: Der angestellte Architekt als Urheber Rechtsschutz nicht urheberrechtlich geschützter Zeichnungen und Bauwerke 97 B. Grundlagen für die Anwendung der HOAI (Morlock) 99 VIII I. Artikelgesetz Vergütungsanspruch Sachlicher Anwendungsbereich 101 IV. Beratungsleistungen 103 V. Ungerechtfertigte Bereicherung 104
4 VI. Geschäftsführung ohne Auftrag 105 VII. Räumlicher Anwendungsbereich 105 C. Gegenstand der leistungen (Morlock) 107 I. Leistungsbild Gebäude und Innenräume nach 34 HOAI Flächenplanung Ingenieurbauwerke Verkehrsanlagen Tragwerksplanung Technische Ausrüstung Grundleistungen und Besondere Leistungen Grundleistungen Besondere Leistungen Überschneidungen von Grundleistungen und Besonderen Leistungen »Ersetzende«Besondere Leistungen Zusätzliche Leistungen 148 D. Honorarvereinbarungen (Morlock) 149 I. Abweichung von der herkömmlichen Abrechnungsweise/Pauschalhonorar Schriftformerfordernis Bei Auftragserteilung 153 IV. Mindestsatzunterschreitung 156 V. Bindung an die Mindestsatzunterschreitung 159 VI. Höchstsatzüberschreitung 161 VII. Aufklärungspflicht 162 VIII. Nachträgliche Honorarvereinbarung 163 IX. Baukostenvereinbarung gemäß 6 Abs. 3 HOAI 163 X. Bonus-/Malusreglung gemäß 7 Abs. 6 HOAI Bonusregelung Malusregelung 166 XI. Das Stundenhonorar 167 E. Die prüffähige Honorarermittlung (Meurer) 169 I. Honorarermittlungsarten der HOAI Kostenermittlungen und Honorarberechnung gemäß 4,6, 33ft. HOAI 173 IX
5 x 2. Die Berücksichtigung der vorhandenen Bausubstanz bei den anrechenbaren Kosten gem. 4 Abs. 3 i.v.m. 2 Abs. 7 HOAI Die Vergütung von Änderungsleistungen Die Abrechnung von Planungsleistungen am Gebäude, 33 bis 37 i.v.m. 4, 6 HOAI Die Ermittlung der llanrechenbaren Kosten«gemäß 33 HOAI Leistungen für Gebäude und Innenräume gemäß 34 HOAI Honorarzone bei Gebäuden und Innenräumen, 35 Abs.2 und 5 Abs. 3 HOAI Honorartafel gemäß 35 HOAI Erhöhte Honorare und Zuschläge Honorarermittlung bei Freianlagen gemäß 4, 6, 38 ff. HOAI Stets anrechenbare Kosten gemäß 38 Abs. 1 HOAI Unter Umständen anrechenbare Kosten Leistungsbild 39 HOAI Honorarzone gemäß 40 Abs. 2 HOAI i.v.m. 5 HOAI Honorartafel 40 HOAr für Freianlagenplanung Honorarerhöhungen und Zuschläge bei Freianlagen gemäß 9, 40 Abs. 6, 36 und 12 HOAI 292 IV. Teil 2 Abschnitt 1: Honorarberechnung bei Bauleitplänen, d. h. Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen, gemäß 17 abis 21 HOAI Flächennutzungsplan Bebauungspläne Sonderfall: Das Honorar für sonstige städtebauliche Leistungen gem. 17 Abs. 2 HOAI 298 V. Teil3 Abschnitt 3 und 4: Honorarberechnung für Leistungen bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen Ingenieurbauwerke gemäß 42 HOAI Vorschriften über das Leistungsbild gemäß 43 HOAI Vorschriften über die Honorarzone gemäß 44 Abs. 2, 3 und 4 HOAI Anlage Abschnitt 4: Honorar für Verkehrsanlagen, 45 bis 48 HOAI 318 VI. Honorarberechnung für Leistungen der Tragwerksplanung gemäß 49 ff. HOAI Kostenermittlung und Honorarberechnung Ermittlung der anrechenbaren Kosten 323
6 In haitsverzeichnis 3. Leistungsbild gemäß 51 HOAI Honorarzone gemäß 52 Abs. 2 bis 4 HOAI Honorartafel gemäß 52 Abs. 1 HOAI Erhöhte Honorare und Zuschläge Besondere Abrechnungsformen 329 VII. Die Honorarberechnung von Leistungen der technischen Ausrüstung gemäß 53 ff. HOAI Anlagen der technischen Ausrüstung gemäß 53 HOAI Ermittlung der anrechenbaren Kosten Leistungsbild gemäß 55 HOAI Honorarzone gemäß 56 Abs. 2 bis 3 HOAI i.v.m. 5 Anlage 15.2 HOAI Honorartafel gemäß 55 Abs. 1 HOAI Erhöhte Honorare und Zuschläge Besondere Abrechnungsformen Beispiel einer Honorarrechnung 340 F. Fälligkeit der Honorarforderung als Abrechnungsvoraussetzung gemäß 15 HOAI (Meurer) 341 I. Fälligkeit von Abschlagsrechnungen gemäß 15 Abs. 2 HOAI Grundsätzliches Vertraglich vereinbarte Zeitpunkte Rechtliche Bedeutung der Abschlagsrechnung Abschlagsrechnungen und Vertragsbeendigung Fälligkeit des Honorars als Schlussrechnungsvoraussetzung gemäß 15 Abs. 1 HOAI Abrechnungsvoraussetzungen gemäß 15 Abs. 1 HOAI Nebenkostenabrechnung gemäß 14 HOAI Prüffähige Honorarschlussrechnung nach Einführung des Euro Mehrwertsteuerberechnung gemäß 16 HOAI Verzicht und Erlass von Honorarforderungen nach Abschluss der Leistungserbringung Übergangsregelungen Abrechnung und Fälligkeit bei Pauschalhonorarvereinbarung 370 IV. Die Verjährung der Honorarforderung 371 V. Fälligkeit und Verjährung der Honorarforderung bei Kündigung oder Aufhebung des Vertrages. 375 VI. Die Bindung an die Honorarschlussrechnung 376 XI
7 VII. Die Rückforderung von Honorarüberzahlungen durch den Auftraggeber G. Aktuelle Probleme des Architekten-/lngenieur- und Honorarrechts (Meurer) 382 I. Wettbewerbswidriges Verhalten nach UWG bei Unterschreitung der Mindestsätze Wettbewerbswidriges Verhalten nach UWG von Auftraggebern Wettbewerbswidriges Verhalten von Auftragnehmern Pflichten des Architekten aus dem Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Betätigung im Baugewerbe/Bauabzugssteuergesetz Pflichten der Architekten nach dem Gesetz über Sicherung von Bauforderungen BauFordSiG 388 IV. Pflichten des Planers nach der BaustelienVO 388 V. Pflichten des Planers nach EnEV VI. Neues Rechtsdienstleistungsgesetz 393 VII. Vertragsgestaltung Gegenstand des Vertrages Definition des Leistungsbildes und die Leistungsbilder der HOAI 2013, Auswirkungen und Haftung Getrennte Beauftragung der Leistungsphase 9 des 34 HOAI und Anlage 10 HOAI Stufenweise Beauftragung Pflichten des Auftraggebers Pflichten des Auftragnehmers Grundlage der Honorarermittlung, Vergütung des Auftragnehmers Fälligkeit der Vergütung Die Vergütung von Änderungs- und Mehrleistungen Verlängerung der Planungs- und Bauzeit Abnahme der Architektenleistung Kündigung des Vertrages und Rücktritt Aufbewahrungspflichten Schlichtungsverfahren oder Schiedsverfahren Urheberrechtsklauseln Aufrechnungsverbote gegen die Honorarforderung 411 XII
8 Anhang I 412 I. Muster einer prüffähigen Honorarschlussrechnung für Gebäude Muster einer prüffähigen Honorarschlussrechnung für Leistungen der technischen Ausrüstung gemäß 53 HOAI und Anlage Muster einer prüffähigen Honorarschlussrechnung für Leistungen der Tragwerksplanung gemäß 49ff. HOAI bei Gebäuden 426 IV. Muster einer prüffähigen Honorarschlussrechnung für Leistungen der Tragwerksplanung bei Ingenieurbauwerken gemäß 50 Abs. 3 HOAI 431 V. Muster einer prüffähigen Honorarschlussrechnung für Gebäude bei Kündigung des Architektenvertrages während der Leistungsphase VI. Muster einer prüffähigen Honorarschlussrechnung für Ingenieurbauwerke 445 Anhang 11 DIN Fassung Dezember Anhang 11I Entwurf eines Architektenvertrages für den AN 476 Anhang IV Bewertungstabelle Grundleistungen Leistungsbild Gebäude Anlage Anhang V Objektbezogene Bewertung von Grundleistung für Innenräume der Leistungsphasen gem. 35 HOAI 505 Anhang VI Tabelle für die Ermittlung der vorhandenen Bausubstanz gem. 2 Abs. 7 i.v.m. 4Abs. 3 HOAI 512 Anhang VII RitT-Tabelle der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg 527 Stichwortverzeichnis 533 XIII
Inhaltsverzeichnis VII
Vorwort... III Literaturverzeichnis... XIII A. Allgemeine Grundsätze zum Architekten- und Ingenieurvertrag (Morlock)... 1 I. Rechtsnatur... 1 II. Zustandekommen des Vertrages... 3 III. Hinweise für mündlichen
MehrInhaltsverzeichnis VII
A. Allgemeine Grundsätze zum Architekten- und Ingenieurvertrag (Morlock) 1 I. Rechtsnatur 1 II. Zustandekommen des Vertrages 3 III. Hinweise für mündlichen Vertragsabschluss 4 IV. Auftragsbestätigung/Vorvertrag
MehrDie HOAI in der Praxis
Die HOAI in der Praxis Mit vielen Mustern prüffähiger Honorarabrechnungen Herausgegeben von Rechtsanwalt Alfred Morlock, Stuttgart Geschäftsführer der Architektenkammer Baden-Württemberg und Karsten Meurer,
MehrDie Abrechnung der Architekten- und Ingenieurleistungen
Schliemann (Hrsg.) Die Abrechnung der Architekten- und Ingenieurleistungen Bearbeitet von Christian Schliemann, LL.M./D.E.A. Rechtsanwalt in Hamburg Dr. Ralf Averhaus Rechtsanwalt in Berlin Dr. Birgit
MehrHOAI2013. Praxisleitfaden für Ingenieure und Architekten. Heinz Simmendinger. -rnst&sohn A Wiley Brand. erordnungstext
HOAI2013 Praxisleitfaden für Ingenieure und Architekten Heinz Simmendinger erordnungstext -rnst&sohn A Wiley Brand Inhaltsverzeichnis Vorwort. V Synopse zur HOAI 2009 - HOAI 2013...............................................
MehrVergleich HOAI 2002 zu HOAI 2009
Vergleich HOAI 2002 zu HOAI 2009 Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist am 18. August 2009 in Kraft getreten. Hier nun eine Übersicht über die Paragrafen der alten HOAI im Vergleich
MehrInhalt. Vorwort... 5 Hinweis zu digitalen Arbeitsweisen... 6
7 Inhalt Vorwort................................................ 5 Hinweis zu digitalen Arbeitsweisen...................... 6 1 Projektakquisition............................................ 13 1.1 Einsatzformen
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 13
Vorwort 13 1 Die neue HOAI im Überblick 15 1.1 Entstehung der HOAI 2013 15 1.2 Überblick über die Neuerungen 16 1.2.1 Grundleistungen statt Leistungen 16 1.2.2 Baufachliche Überarbeitung der Leistungsbilder
MehrArchitektenvertrag. Sichere Projektabwicklung nach HOAI 2009, mit Mustervertrag und Briefvorlagen. mit 5 Abbildungen und 1 Tabelle
Architektenvertrag Sichere Projektabwicklung nach HOAI 2009, mit Mustervertrag und Briefvorlagen mit 5 Abbildungen und 1 Tabelle Ralf Kemper Rechtsanwalt Dr. Alexander Wronna Rechtsanwalt Prof. Dirk R.
MehrMartina Lorenz I Joachim Lorenz. HOAI für Ingenieure. Sichere Honorarberechnung mit BeispieLen. Fraun hafer IRB Verlag
Martina Lorenz I Joachim Lorenz HOAI für Ingenieure Sichere Honorarberechnung mit BeispieLen Fraun hafer IRB Verlag In ha ltsverzeich nis InhaLt Abkürzungen EinLeitung 11 13 1 Regelungsgegenstand 13 2
MehrDie HOAI in der Praxis
Hu-t Die HOAI in der Praxis Mit vielen Mustern priiffahiger Honorarabrechnungen Herausgegeben von Rechtsanwalt Alfred Morlock, Stuttgart Geschaftsfuhrer der Architektenkammer Baden-Wurttemberg und Karsten
MehrDas Honorarrecht der Architekten u. Ingenieure, TU Dresden Das Honorarrecht der Architekten und Ingenieure
Das Honorarrecht der Architekten und Ingenieure 1/77 Grundlagen der Vergütung ob: geregelt im BGB wie viel: zum Teil verbindlich geregelt in der HOAI zum Teil frei vereinbar 2/77 Das Ob der Vergütung 632
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort zur 2. Auflage. Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis
Vorwort zur 3. Auflage Vorwort zur 2. Auflage Autoren Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V VI VII XV XVII Kapitel 1 Honorarrecht bei Architekten- und Ingenieurverträgen 1 0 Vorbemerkungen zum neuen
MehrInhaltsverzeichnis. Übersicht über die neue HOAI HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften Anwendungsbereich... 8
IX Inhaltsverzeichnis Übersicht über die neue HOAI... 1 HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften... 8 1 Anwendungsbereich... 8 Sachlicher Anwendungsbereich der HOAI... 8 Anwendung der HOAI bei anteiligen Leistungen
MehrAusblick auf die neue HOAI. Rechtsanwalt Alfred Morlock Architektenkammer Baden-Württemberg
Ausblick auf die neue HOAI Worauf müssen sich die Architekten und Ingenieure einstellen? Rechtsanwalt Alfred Morlock Architektenkammer Baden-Württemberg 1 Architektenkammer Baden-Württemberg HOAI 2009
MehrInhaltsverzeichnis. Übersicht über die neue HOAI. HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften 8. 1 Anwendungsbereich 8. 2 Begriffsbestimmungen 14
VII Übersicht über die neue HOAI Inhaltsübersicht 1 Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen 3 i HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften 8 1 Anwendungsbereich 8 Sachlicher Anwendungsbereich der HOAI
MehrDie HOAI , 57,58 grundsätzliche Änderungen im Vergleich zur HOAI Brandenburgische Ingenieurkammer 10. Februar 2014
Die HOAI 2013 1 16, 57,58 grundsätzliche Änderungen im Vergleich zur HOAI 2009 Brandenburgische Ingenieurkammer 10. Februar 2014 Struktur der HOAI 2013 Teil 1: Allgemeine Vorschriften Teil 2: Flächenplanung
MehrGrundzüge der HOAI 2009
Grundzüge der HOAI 2009 Walter Oertel Rechtsanwalt Busse & Miessen Rechtsanwälte Leipzig Grundlagen Gesetz zur Begrenzung des Mietanstiegs und zur Regelung von Architekten- und Ingenieurleistungen 04.11.1971
MehrBauverträge gestalten
Bauverträge gestalten Architekten-, Bauwerk-, Subunternehmerund Projektsteuerungsverträge Von Thomas Eisner Rechtsanwalt in Köln 2., neu bearbeitete und erweiterte Auflage Carl Heymanns Verlag KG Köln
MehrA: Einführung in die HOAI B: HOAI
5 Inhaltsübersicht A: Einführung in die HOAI 2013... 11 1 Vorgänger der HOAI... 11 2 HOAI... 12 3 Rechtscharakter... 13 4 Anwendungsbereich der HOAI... 14 4.1 Persönlicher Anwendungsbereich... 14 4.2 Sachlicher
MehrWirtschaftlichkeits- u. Rechtsfragen im Planungsbüro, TU Dresden Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen
Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen 1/22 Prüfbarkeit einer Abrechnung ist Voraussetzung für die Fälligkeit des Honorars vgl. 15 Abs. 1 HOAI: Das Honorar wird fällig, soweit nichts
MehrAnhang - Honorartafeln
Anhang - Honorartafeln Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) - Fassung 2002-16 Abs. 1 Honorartafel für Grundleistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten Anrechenbare I 25.565 1.984
MehrA Einführung in die HOAI
Inhaltsübersicht A Einführung in die HOAI 2009 11 1 Vorgänger der HOAI 11 2 HOAI 12 3 Rechtscharakter 13 4 Wesentliche Neuerungen der HOAI 2009 im Überblick 13 4.1 Begrenzung des Anwendungsbereichs der
MehrHonorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Band 59 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (IngAlG) Begründer des Werkes: Hermann Korbion Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
MehrHonorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI Textausgabe mit Einführung und Anmerkungen zu den wichtigsten Neuerungen bearbeitet von Dr. Johann Peter Hebel Rechtsanwalt in Berlin 2., aktualisierte
MehrDie Abnahme im Architektenrecht
Die Abnahme im Architektenrecht Dr. Britta Weber Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Die Bedeutung der Abnahme für den Architektenvertrag Fälligkeit der Honorarrechnung ( 15 HOAI
MehrBedeutung der HOAI und Darstellung aktueller Entwicklungstendenzen (Diskurs um Erhalt der HOAI im europäischen Kontext)
Technik Nico Schröter Bedeutung der HOAI und Darstellung aktueller Entwicklungstendenzen (Diskurs um Erhalt der HOAI im europäischen Kontext) Studienarbeit Thema: Bedeutung der HOAI für Auftraggeber und
Mehr5 3 Leistungen und Leistungsbilder Begriffsbestimmungen... I4. Ubersicht über die neue HOAI. HOAI Teil 1 : Allgemeine Vorschriften...
Inhaltsverzeichnis.. Ubersicht über die neue HOAI... Inhaltsübersicht... 1 Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen... 3 I HOAI Teil 1 : Allgemeine Vorschriften... 8 1 Anwendungsbereich... 8 Sachlicher
MehrWie setze ich meine Honoraransprüche erfolgreich durch? Das Verhältnis der HOAI zum Bürgerlichen Gesetzbuch
Wie setze ich meine Honoraransprüche erfolgreich durch? Das Verhältnis der HOAI zum Bürgerlichen Gesetzbuch Rechtsanwalt Olaf Köppe Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Wer ist K3S-Rechtsanwälte? drei
MehrFKT-Regionaltagung Hessen vom 11. Dezember 2014. Die neue HOAI 2013. Änderungen und Auswirkungen
FKT-Regionaltagung Hessen vom 11. Dezember 2014 Die neue HOAI 2013 Änderungen und Auswirkungen Referent: Matthias Hilka Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau-und Architektenrecht in Frankfurt am Main 1 Gliederung
MehrHOAI Die neue HOAI. Überblick über die wesentlichen Änderungen. 1 Architektenkammer Baden-Württemberg
HOAI 2009 Die neue HOAI Überblick über die wesentlichen Änderungen 1 Architektenkammer Baden-Württemberg Architektenkammer Baden-Württemberg Danneckerstraße 54 70182 Stuttgart Rechtsanwalt Alfred Morlock
MehrHonorar und Vertrag beim Bauen im Bestand
Honorar und Vertrag beim Bauen im Bestand Ein rechtlicher Leitfaden für Innenarchitekten Bearbeitet von Prof. Dr. Peter Fischer, Andreas T.C. Krüger 3., aktualisierte Auflage 2014. Buch. 336 S. Kartoniert
MehrRA Prof. Dr. M. Preussner Mail to:
RA Prof. Dr. M. Preussner Mail to: Preussner@kues-partner.de Verwalten, das heißt vorausschauen Emile de Girardin (1806-1881), Die HOAI auf der Zielgeraden: Der Zeitplan: Versand des Referentenentwurfs
MehrAusblick auf die HOAI 2013
Ausblick auf die HOAI 2013 Worauf sich Architekten einstellen müssen RA Alfred Morlock Architektenkammer Baden-Württemberg AKBW 2013 1 Ausblick auf die HOAI 2013 Worauf sich Architekten einstellen müssen
MehrErgebnis TV Fischbek gegen HSG Pinnau am
35 : 34??? Ergebnis TV Fischbek gegen HSG Pinnau am 25.01.2013 Mit einer Zeit von 35:34 Minuten knackte Stabsbootsmann Armin Klein sogar beinahe den bestehenden Rekord, der bei 34:08 Minuten liegt. Die
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort zur 5. Auflage Eine wahre Geschichte... 13
Vorwort zur 5. Auflage.................................................................... 5 Eine wahre Geschichte................................................................... 13 A Überblick............................................................................
MehrVorwort zur 5. Auflage...5. Eine wahre Geschichte... 13
Vorwort zur 5. Auflage...5 Eine wahre Geschichte... 13 A Überblick... 15 I. VOB und BGB... 15 1. Teil A... 15 2. Teil B... 15 3. Teil C... 16 II. Einbeziehung der VOB/B in den Vertrag... 17 III. Verhältnis
MehrHOAI Eichsfeldstr Stolberg (Rheinland) Themen. Anrechenbare Kosten nach HOAI 2013 und aktueller Rechtsprechung
HOAI 2013 Architekt Dipl.-Ing. Frank Hempel Sachverständiger DGSV für Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure Ausschreibung und Abrechnung nach VOB Eichsfeldstr. 92 52223 Stolberg (Rheinland)
MehrHandbuch des Bauvertragsrechts
Dr. Anke Leineweber Handbuch des Bauvertragsrechts Eine systematische Darstellung des Rechts der Bauverträge Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Abkürzungsverzeichnis Teil 1 Vertragsabschluß und ordnungsgemäße
MehrINGENIEURVERTRAG FÜR TECHNISCHE AUSRÜSTUNG
INGENIEURVERTRAG FÜR TECHNISCHE AUSRÜSTUNG Zwischen dem Auftraggeber: Stadt Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg ggf. vertreten durch: den Bürgermeister, Herrn Rehbaum - nachfolgend Auftraggeber genannt
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 13
Inhaltsverzeichnis Vorwort 13 1 Die neue HOAI im Überblick 15 1.1 Entstehung der HOAI 2013 15 1.2 Überblick über die Neuerungen 16 1.2.1 Grundleistungen statt Leistungen 16 1.2.2 Baufachliche Überarbeitung
MehrARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN
ARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN Zwischen dem Bauherrn: Stadt Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg ggf. vertreten durch: den Bürgermeister, Herrn Rehbaum - nachfolgend Bauherr genannt - und dem Landschaftsarchitekten,
MehrVertrag -Tragwerksplanung-
Vertrag -Tragwerksplanung- Anhang 12 Bund (RifT-Muster B213) - BMVBW 2003 - «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAPBez2» «SAPBez3» «SAPBez4» «SAPBez5» «SAP1» «SAP2» «SAP3» «SAP4»
MehrMandantenrundschreiben 2/2013
Mandantenrundschreiben 2/2013 Änderungen durch neue HOAI 2013 und die aktuelle BGH-Rechtsprechung zum Architektenrecht Am 17.07.2013 ist die novellierte Verordnung über die Honorare für Architekten- und
MehrDIE BAULEITER SCHULE. VDE VERLAG GMBH Berlin Offenbach ANDREAS STAMMKÖTTER. Rechtliche Grundlagen mit Musterschreiben (Stand: VOB 2012)
ANDREAS STAMMKÖTTER DIE BAULEITER SCHULE Rechtliche Grundlagen mit Musterschreiben (Stand: VOB 2012) 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage VDE VERLAG GMBH Berlin Offenbach Vorwort 5 Vorwort zur ersten
MehrMarkner-Seminare Dipl.-Ing. Sabine Markner Bildungsurlaub Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, HOAI 2009/13, - Grundlagen Zielgruppe:
Markner-Seminare Dipl.-Ing. Sabine Markner Fritz-Höger-Ring 24, 25368 Kiebitzreihe Tel.: 04121-2623497, Fax: 04121-231366 E-Mail: markner@markner-seminare.de, Internet: www.markner-seminare.de und www.vergaberechtsseminare.com,
MehrDEUTSCHES INGENIEURBLATT DIB März Überschrift: Der BGH zu Stufenverträgen! 2. Überschrift: Nicht automatisch höheres Honorar!
1 von 5 DEUTSCHES INGENIEURBLATT DIB März 2015 1. Überschrift: Der BGH zu Stufenverträgen! 2. Überschrift: Nicht automatisch höheres Honorar! Der BGH hat mit Urteil vom 18.12.2014 wie folgt entschieden:
MehrDie Abrechnung des TGA-Planervertrags. Abrechnungssystematik Mindestsatzrisiko Nachtragsrisiko BBA Akademie der Immobilienwirtschaft e.v.
Die Abrechnung des TGA-Planervertrags Abrechnungssystematik Mindestsatzrisiko Nachtragsrisiko BBA Akademie der Immobilienwirtschaft e.v. Berlin, 19.01.2016 Rechtsanwalt Dr. Gerald Süchting, Berlin Fachanwalt
MehrHONORARE FÜR PLANUNGSLEISTUNGEN
HONORARE FÜR PLANUNGSLEISTUNGEN Die Preisvereinbarung mit Architekten und Ingenieuren weisen beispielsweise gegenüber den Bauverträgen mit den ausführenden Unternehmern Besonderheiten auf. Können hier
MehrInhaltsverzeichnis. 1. Teil: Die Grundlagen
Vorwort... V Inhaltsübersicht... VII Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXI Materialienverzeichnis... XXVII Einleitung... 1 1. Teil: Die Grundlagen Kapitel 1: Die Wahrnehmung der Planer
MehrDas Honorarrecht der Architekten u. Ingenieure, TU Dresden Das Honorarrecht der Architekten und Ingenieure
Das Honorarrecht der Architekten und Ingenieure 1/80 Grundlagen der Vergütung ob: geregelt im BGB wie viel: zum Teil verbindlich geregelt in der HOAI zum Teil frei vereinbar 2/80 Das Ob der Vergütung 632
MehrDer Bezugserlass wird durch die folgenden Hinweise für die Vorgehensweise bei der Überprüfung geltend gemachter Honorarmehrforderungen angepasst.
Seite 4 Anwendung der Übergangsvorschriften 55 HOAI 2009 und 57 HOAI 2013 bei Stufenverträgen nach den RBBau- Vertragsmustern für Planungsleistungen Bezug: Erlass BMUB vom 24.02.2015 - B I 1-81011.4/0
MehrMuster einer prüffähigen Honorarschlussrechnung für Gebäude RAe A. Morlock / K. Meurer
Merkblatt Nr. 42 Muster einer prüffähigen Honorarschlussrechnung für Gebäude RAe A. Morlock / K. Meurer Auszug aus Die HOAI in der Praxis, Werner Verlag Körperschaft des Öffentlichen Rechts Danneckerstraße
MehrKommunales Vertragsmuster. Ingenieurvertrag - Tragwerksplanung -
Bezeichnung/ProjektNr.: Vertragsgegenstand: AnneFrankGymnasiuam Erding Erweiterung Schulgebäude 3fachTurnhalle Kommunales Vertragsmuster Ingenieurvertrag Tragwerksplanung Inhaltsverzeichnis: Ingenieurvertrag
MehrHOAI 2013 Was hat sich honorarrechtlich geändert? Dr. Hans-Egon Pause Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
HOAI 2013 Was hat sich honorarrechtlich geändert? Dr. Hans-Egon Pause Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht I. Vorbemerkung 1. HOAI 2009 Neue Struktur der HOAI Liberalisierung der Vergütung
MehrNeue HOAI neue Fallstricke? Chancen und Risiken bei Honorarabrechnung und Vertragsgestaltung anhand ausgewählter Beispiele
Neue HOAI neue Fallstricke? Chancen und Risiken bei Honorarabrechnung und Vertragsgestaltung anhand ausgewählter Beispiele Gliederung I. Einleitung II. Honorarabrechnung 1. Planen im Bestand a) ak samt
MehrDie Abnahme von Bauleistungen
Die Abnahme von Bauleistungen Vorbereitung, Durchführung und Rechtsfolgen bei Bauverträgen nach BGB und VOB/B Von Dr,Thomas Hildebrandt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Hamburg
MehrFachplanervertrag für elektrotechnische Anlagen. - Technische Ausrüstung -
Fachplanervertrag für elektrotechnische Anlagen Zwischen dem Auftraggeber (AG) - Technische Ausrüstung - und dem Auftragnehmer (AN) G P C GmbH, Kleiststraße 1, D 67258 Hessheim wird auf der Grundlage der
MehrVorwort zur zweiten Auflage Vorwort zur ersten Auflage Literaturverzeichnis
sübersicht Vorwort zur zweiten Auflage Vorwort zur ersten Auflage Literaturverzeichnis V VII XV Teil I Die Abnahme von Bauleistungen 1 Kapitel 1 Einleitung 3 Kapitel 2 Gesetzliche Grundlagen 4 Kapitel
MehrBauvertragsrecht nach VOB
Bauvertragsrecht nach VOB Grundwissen Prof. Dr. jur. Klaus Vygen Vors. Richter am OLG Düsseldorf a. D. Honorarprofessor an der TU Darmstadt 5., überarbeitete und erweiterte Auflage 2007 v, s J Werner Verlag
MehrVerordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI)
Inhaltsübersicht HOAI Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI) vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2732) Auf Grund der 1 und
Mehr1. Deutscher Baugerichtstag Arbeitskreis IV Architekten- und Ingenieurrecht. Empfehlungen Thesen
Arbeitskreis IV Architekten- und Ingenieurrecht Empfehlungen Thesen Arbeitskreis IV - Architekten- und Ingenieurrecht - 2 Empfehlungen des 1. Deutschen Baugerichtstag zum Architekten- und Ingenieurrecht
Mehr56G- Mehrteilige Honorarrechnung
Programmvertriebsgesellschaft mbh Lange Wender 1 34246 Vellmar BTS STATIK-Beschreibung - Bauteil: 56G Honorarermittlung, mehrteilig Seite 1 56G- Mehrteilige Honorarrechnung (Stand: 17.02.2010) Das Programm
MehrDie neue HOAI Strukturwandel. Hierzu gibt 3 Abs. 1 HOAI das Programm vor:
Die neue HOAI 2009 Die seit langem diskutierte Neuordnung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist jetzt Realität geworden. Die Verordnung der Bundesregierung hat den Bundesrat passiert. Ziel
MehrGegenstand des Vertrages ist gemäß 2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) * Instandsetzung/Instandhaltung
ARCHITEKTENVERTRAG FÜR GEBÄUDE Zwischen dem Bauherrn: Name, Anschrift Stadt Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg ggf. vertreten durch: Name, Anschrift den Bürgermeister, Herrn Rehbaum - nachfolgend
MehrEIN WERKZEUG ZUM NACHWEIS DER ARCHITEKTEN- UND INGENIEURLEISTUNGEN ORDNUNGSGEMÄßEN ERBRINGUNG VON
Schriftenreihe des Instituts für Bauwirtschaft und Baubetrieb, Heft 58 EIN WERKZEUG ZUM NACHWEIS DER ORDNUNGSGEMÄßEN ERBRINGUNG VON ARCHITEKTEN- UND INGENIEURLEISTUNGEN von Dr.-Ing. Mario Hanusrichter
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrPAUSCHALHONORARE. Rechtliche Anforderungen und Risiken
PAUSCHALHONORARE Rechtliche Anforderungen und Risiken Im gesamten Geschäftsleben ist ein Trend zu pauschalen Vergütungsvereinbarungen festzustellen egal, ob es um den Pauschalurlaub, die Handyflatrate,
MehrGesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architektenverträgen mit Verbrauchern
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architektenverträgen mit Verbrauchern 1 Hinweise für Architekten zum Abschluss von Verträgen mit Verbrauchern
MehrHonorarempfehlungen für die Honorartafeln HOAI 2013 und prozentuale Änderung gegenüber den Honorartafeln HOAI 2009 für die Leistungsbilder
Honorarempfehlungen für die Honorartafeln HOAI 2013 und prozentuale Änderung gegenüber den Honorartafeln HOAI 2009 für die Leistungsbilder Vorgeschlagene Leistungsbilder der Gutachter: nutzungsplan Bebauungsplan
MehrNeue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen 2009
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen 2009
MehrMängelansprüche nach VOB und BGB
Thomas Ax Daniel Heiduk Mängelansprüche nach VOB und BGB # Erkennen und erfolgreich durchsetzen vieweg VII Inhaltsverzeichnis Teil I Einführung und Rechtsgrundlagen 1 1 Die Schuldrechtsreform 2002 1 2
Mehr1/1 HOAI 2013 Änderungen im Überlick
Aktuelle Hinweise Seite 1 HOAI 2013 Änderungen im Überblick 1/1 1/1 HOAI 2013 Änderungen im Überlick Alle Teile der HOAI wurden überarbeitet. Die Beratungsleistungen sind hingegen nach wie vor unverbindlich
MehrNeue HOAI Gebäude und raumbildende Ausbauten
Praxishinweis Neue HOAI Gebäude und raumbildende Ausbauten 1. Inkrafttreten und Übergangsvorschrift Die Novelle der HOAI ist am 18.08.2009 in Kraft getreten. Für Verträge, die noch bis zum Inkrafttreten
MehrHOAI 2013 Praxisleitfaden für Ingenieure und Architekten. Heinz Simmendinger
HOAI 2013 Praxisleitfaden für Ingenieure und Architekten Heinz Simmendinger B f B Baurecht für Bauingenieure HOAI 2013 Praxisleitfaden für Ingenieure und Architekten Heinz Simmendinger inkl. Verordnungstext
MehrDie neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen
Die neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen Bearbeitet von Manfred von Bentheim 1. Auflage 0. CD-ROM. Mit Handbuch. Kunststoffordner ISBN 978 3 86586 213 6 Format (B x L): 20,3 x 22,8
MehrTabellen zur Bewertung von Grundleistungen des 15 nach 5 Abs. 2/3 HOAI
Merkblatt Nr. 54 Tabellen zur Bewertung von Grundleistungen des 15 nach 5 Abs. 2/3 HOAI Körperschaft des Öffentlichen Rechts Danneckerstraße 54 70182 Stuttgart Telefon (07 11) 21 96-0 Telefax (07 11) 21
MehrKnackpunkte der HOAI 2009 Schwerpunkte der neuen HOAI mit besonderer Berücksichtigung der Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Tragwerksplanung
Knackpunkte der HOAI 2009 Schwerpunkte der neuen HOAI mit besonderer Berücksichtigung der Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Tragwerksplanung Dipl.-Ing. Bernd Hölzgen Technischer Geschäftsführer Landesbetrieb
MehrWerkvertrag. als Auftragnehmer
Werkvertrag Werkvertrag Zwischen [Name Auftraggeber] [Straße Auftraggeber] [PLZ, Ort Auftraggeber] und [Name Auftragnehmer] [Straße Auftragnehmer] [PLZ, Ort Auftragnehmer] als Auftraggeber als Auftragnehmer
MehrARCHITEKTENVERTRAG FÜR GEBÄUDE
ARCHITEKTENVERTRAG FÜR GEBÄUDE Zwischen dem Bauherrn: Name, Anschrift ggf. vertreten durch: Name, Anschrift - nachfolgend Bauherr genannt - und dem / der / den Architekten(in): Name, Anschrift - nachfolgend
MehrArchitektenvertrag. Zwischen. - Auftraggeber (AG) - und Auftragnehmer (AN) - wird nachfolgender Architektenvertrag geschlossen:
Architektenvertrag Zwischen - Auftraggeber (AG) - und... - Auftragnehmer (AN) - wird nachfolgender Architektenvertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages sind die Rechte und
MehrHonorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Band 59 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (IngAlG) begründet von Hermann Korbion Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
MehrVOB/B Basiswissen für Baufachleute
Dieser Text ist entnommen aus dem Fachbuch: Katrin Rohr-Suchalla VOB/B Basiswissen für Baufachleute 2., überarbeitete Aufl. 2012, 164 S., 32 Abb., Tab., Gebunden ISBN 978-3-8167-8675-7 ISBN 978-3-8167-8774-7
MehrAnhang 12 / 1 - BMVBW
Anhang 12 / 1 - BMVBW 2003 - Vertragsmuster - Prüfung der Tragwerksplanung Zwischen der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch vertreten durch (Fachaufsicht führende Ebene) (Straße) (Ort) diese vertreten
MehrHOAI-Praxis: Anrechenbare Kosten fiir Architekten und Tragwerksplaner
HOAI-Praxis: Anrechenbare Kosten fiir Architekten und Tragwerksplaner Wer darf was abrechnen? Was ist fiir wen anrechenbar? Mit einem ABC der anrechenbaren Kosten von Dipl.-Ing. Dieter Enseleit Beratender
MehrHOAI 2009 Bundesratsdrucksache HOAI Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1 - Anwendungsbereich. Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1 - Anwendungsbereich
1 Synopse HOAI 2009 -> HOAI 2013 HOAI 2009 Bundesratsdrucksache HOAI 2013 Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1 - Anwendungsbereich Diese Verordnung regelt die Berechnung der Entgelte für die Leistungen der
MehrDrucksache 334/ Honorare für Grundleistungen bei Flächennutzungsplänen 21 Honorare für Grundleistungen bei Bebauungsplänen A b s c h n i t t 2
Drucksache 334/13 Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI) Vom... Auf Grund der 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur-
MehrI. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen 1 Anwendungsbereich
S a t z u n g des Landkreises Trier-Saarburg über die Erhebung von Gebühren und den Auslagenersatz für die Inanspruchnahme der Bauabteilung der Kreisverwaltung Trier- Saarburg für technische Leistungen
MehrDie HOAI 2013 Änderungen bei der Planung von Ingenieurbauwerken
H F K R E C H T S A N W Ä L T E LLP WWW. H F K. DE Die HOAI 2013 Änderungen bei der Planung von Ingenieurbauwerken Rechtsanwältin Sigrid Roskosny Hamburg, 04.03.2014 Übersicht Einleitung Leistungsbilder
MehrDas Honorarrecht der Architekten u. Ingenieure, TU Dresden Das Honorarrecht der Architekten und Ingenieure
Das Honorarrecht der Architekten und Ingenieure 1/102 Grundlagen der Vergütung ob: geregelt im BGB wie viel: zum Teil verbindlich geregelt in der HOAI zur Zeit frei vereinbar 2/102 Das Ob der Vergütung
MehrRECHTSPRECHUNG IN LEITSÄTZEN II. Das Honorarrecht
RECHTSPRECHUNG IN LEITSÄTZEN II Das Honorarrecht - 2 - INHALTSVERZEICHNIS Seite Geltungsbereich der HOAI 3 Honorarvereinbarung / Honorarbemessung 4 Kürzung des Honorars 11 Prüffähige Schlussrechnung /
MehrHOAI. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Ausgabe RechtsCentrum.de BaurechtsCentrum.de
HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Ausgabe 2013 RechtsCentrum.de BaurechtsCentrum.de www.die-online-bibliothek.de RechtsCentrum.de GmbH Ginsterweg 13 30890 Barsinghausen info@rechtscentrum.de
MehrGRUNDSÄTZE ZUR ABRECHNUNG NACH DER HOAI 2009
GRUNDSÄTZE ZUR ABRECHNUNG NACH DER HOAI 2009 Das Thema der prüffähigen Architektenrechnung bildete bereits nach der alten HOAI für viele Architekten ein Mysterium. Mit der HOAI 2009 sollte die Abrechnung
MehrVerordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI)
Bundesrat 1 zu Drucksache 334/13 03.06.13 Berichtigung Wi - Fz - Wo Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) Das Bundeskanzleramt
MehrI. Der Vertrag des Innenarchitekten
I. Der Vertrag des Innenarchitekten 1. Der Innenarchitektenvertrag.............................. 2 2. Besondere Vertragsformen............................... 17 3. Muster und Erläuterung des Innenarchitektenvertrags........
MehrPrivates Baurecht. Lehrstuhl für Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung Univ.-Prof. Dr.-Ing. Josef Zimmermann
Lehrstuhl für Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung Univ.-Prof. Dr.-Ing. Josef Zimmermann Privates Baurecht Inhaltsverzeichnis Privates Baurecht Inhaltsverzeichnis I I 1 Der Bauvertrag 1-1 1.1
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung Allgemeine Grundlagen und Struktur Architekten /Ingenieurvertrag Prof. Stefan Leupertz Schiedsrichter,
MehrDer Architektenvertrag
Der Architektenvertrag von Rechtsanwalt Andreas Karsten / Dr. iur. Stefanie Jehle Karsten+Schubert Rechtsanwälte Stand: Februar 2010 Der Architektenvertrag 1. Benutzungshinweise... 2 2. Was ist ein Architektenvertrag?...
Mehrzwischen Gemeinde Tarp Amt Südangeln Tornschauer Straße Tarp vertreten durch Herrn Bürgermeister Hopfstock und
S e i t e 1 von 14 Projekt-Nr.: 8-160-15 Ingenieur vertrag zwischen Gemeinde Tarp Amt Südangeln Tornschauer Straße 3-5 24963 Tarp vertreten durch Herrn Bürgermeister Hopfstock - nachstehend Arbeitgeber
MehrWas verdient ein Berufsanfänger nach dem Studium?
BROWN LINE: WO IST WAS WIE GEREGELT? V4.4 HOAI 2.TEIL Was verdient ein Berufsanfänger nach dem Studium? HOAI WIRTSCHAFTLICHE SITUATION VON ARCHITEKTEN V4.4 HOAI 2.TEIL GHHH+++++++++++++++++++++++++++++++I:HHH++++++++++++++++++++++++++++++J:HHH+++++++++++++++++++++++++++++K:HHH+!"#$%&'()%*+,"'-%'%*.'*%'/()%*+
Mehr