HOAI-Praxis: Anrechenbare Kosten fiir Architekten und Tragwerksplaner
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- Lilli Brodbeck
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1 HOAI-Praxis: Anrechenbare Kosten fiir Architekten und Tragwerksplaner Wer darf was abrechnen? Was ist fiir wen anrechenbar? Mit einem ABC der anrechenbaren Kosten von Dipl.-Ing. Dieter Enseleit Beratender Ingenieur Offentlich bestellter vereidigter Sachverstandiger fiir Ingenieure Wolf Osenbruck Rechtsanwalt unter Mitarbeit von Dr.-Ing. Jorg Enseleit Beratender Ingenieur Dipl.-Ing. Jiirgen Marschner Beratender Ingenieur Dr. jur. Reinhard Voppel Rechtsanwalt 4., uberarbeitete Auflage vieweg
2 VII Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkiirzungsverzeichnis V XIII 1 Allgemeiner vertrags- und honorarrechtlicher Teil 1 1 Planervertrag als BGB-Werkvertrag Rechtsfolgen im Hinblick auf die geschuldete Leistung Erfullungsanspruch Unvollstandige Leistungserbringung Zuriickbehaltungsrecht Vergtitung Abgrenzung zur kostenlosen Vorleistung Ubliche Vergutung Vergutung fiir Teilleistungen Abschlagszahlungen Kiindigung und Vertragsaufhebung Ordentliche Kundigung Kundigung aus wichtigem Grund Vertragsaufhebung Mangelhaftung Anspriichebei Mangeln Schadensumfang Haftung der Hohe nach Beweislast fiir das Verschulden Verjahrung der Mangelanspriiche Abgrenzung von Haftungsspharen und Mitverschulden Die Haftung von Planer und Bauunternehmer Das Verhaltnis zwischen Architekt und Sonderfachleuten Abrechnung Priifbarkeit von Rechnungen als Falligkeitsvoraussetzung Beginn und Dauer der Verjahrungsfrist des Vergutungsanspruchs Bindungswirkung dererteilten Honorarschlussrechnung 41 2 Einzelne HOAI-Probleme Rechtscharakter und Anwendungsbereich der HOAI Schriftformerfordernis Ausschreibung von Planungsleistungen Abweichungen von Mindest- und Hochstsatzen Unterschreitung der Mindestsatze Oberschreitung der Hochstsatze Rechtsfolgen von PreisrechtsverstoBen Zivilrechtliche Folgen Wettbewerbsrechtliche Folgen Sonstige Folgen Definition und Bedeutung von Grundleistungen. Besonderen Leistungen und Zusatzlichen Leistungen 59
3 VIII Inhaltsverzeichnis 2.6 Zeitliche Trennung der Ausfuhrung Bedeutung der,,kann-vereinbaren"-bestimmungen Gestaltungsmoglichkeiten bei der Honorarvereinbarung, Pauschalierung Erfolgshonorar Unabanderlichkeit der Honorarabrede Uberleitungsregeln 71 II Kommentar zu den anrechenbaren Kosten 73 1 Allgemeines Vorbemerkung Zeithonorare statt Tafelhonorare nach anrechenbaren Kosten Mehrere Gebaude nach 22 HOAI Unterscheidung zwischen einem Gebaude oder mehreren Gebauden Unterscheidung nach Auftraggebern Wiederholungen bei Gebauden nach 22 Abs Wiederholungen bei mehreren Auftraggebern nach 22 Abs Wiederholungen bei mehreren Auftragen des gleichen Auftraggebers nach 22 Abs Einfluss der haustechnischen Anlagen Verhaltnis von 21 zu Mehrere Tragwerke nach 66 HOAI Unterscheidung nach ein oder mehreren Tragwerken Unterscheidung nach Auftraggebern Konstruktiv verschiedene Tragwerke nach 66 Abs Konstruktiv weitgehend vergleichbare Tragwerke derselben Honorarzone nach 66 Abs Konstruktiv gleiche Tragwerke nach 66 Abs. 3 HOAI Konstruktiv gleiche Tragwerke nach 66 Abs. 4 HOAI90-95 bzw. 66 Abs. 3 HOAI Vergleich der Wiederholungstatbestande bei Gebauden und bei der Tragwerksplanung Umbauzuschlage Umbau- und Modernisierungszuschlage nach Umbau nach Veranderte Leistungsbewertung der Tragwerksplanung Tragwerksausfuhrungszeichnungen nach 64 Abs Leistungserbringung durch verschiedene Planer Anrechenbare Kosten bei Besonderen Leistungen Besondere Leistungen, die zu den Grundleistungen hinzutreten Besondere Leistungen, die ganz oder teilweise an die Stelle von Grundleistungen treten Zusammenfassung 108 Anrechenbare Kosten fiir Leistungen bei Gebauden und Freianlagen nach 10 HOAI Grundlagen des Honorars Kostenermittlung Kostenermittlungsverfahren nach DIN Vertragssumme selten Kostenschatzungssumme 112
4 Inhaltsverzeichnis IX_ Aufstellung der Kostenermittlung Kostenvorgaben Kostenermittlung als Hauptleistungspflicht Haftung fiir fehlerhafte Kostenermittlung und Toleranzgrenzen Mangelhafte Leistung Insbesondere Toleranzrahmen Nacherfullung Verschulden Schaden und Ursachlichkeit Versicherungsschutz Auswirkung auf das Honorar Abweichungen von 10 Abs Abweichende Honorarermittlung gemab 4a HOAI Erfolgshonorar gemab 5 Abs. 4 a HOAI Auswirkungen von Vergiinstigungen Wenn der Auftraggeber selbst Lieferungen oder Leistungen ubernimmt Wenn der Auftraggeber von bauausfuhrenden Unternehmen oder von Lieferern sonst nicht iibliche Vergiinstigungen erhalt Wenn der Auftraggeber Lieferungen oder Leistungen in Gegenrechnung ausfuhrt Vorhandene oder vorbeschaffte Baustoffe oder Bauteile/ Vorhandene Bausubstanz Zeitpunkt der schriftlichen Vereinbarung Baumassen vorhandener Bausubstanz Preise vorhandener Bausubstanz Wert vorhandener Bausubstanz Angemessene anrechenbare Kosten vorhandener Bausubstanz Beispiel 1 aus der Objektplanung Gebaude Angemessene anrechenbare Kosten vorhandener Bausubstanz, sofern die Leistung nicht in alien Leistungsphasen erbracht wird Beispiel 2 aus der Objektplanung Gebaude Beispiel 3 aus der Objektplanung Gebaude Beispiel 4 aus der Tragwerksplanung Beispiel 5 aus der Objektplanung Gebaude Beispiel 6 aus der Objektplanung Gebaude Beispiel 7 aus der Tragwerksplanung Beispiel 8 Leistungen bei der Objektplanung Anrechenbarkeit von Kosten fur Installationen, betriebstechnische Anlagen und betriebliche Einbauten Objektplanung ist nicht Fachplanung Auftrage iiber Objektplanung und Fachplanung an einen Auftragnehmer.. 15^ Planen und Uberwachen ohne Fachplaner 15S Planen und Uberwachen mit Fachplaner Unterschiedliche Anwendung von 10 Abs. 4 bei einzelnen Leistungsphasen Anrechenbare Kosten der Freianlagen nach $ 10. Abs. 4 a Die nicht anrechenbaren Kosten bei Gebauden und raumbildenden Ausbauton Fiir Grundleistungen sind nicht anrechenbar. soweit der Auftragnehmer weder plant noch die Ausfuhrung iiberwacht; Fiir Grundleistungen sind auficrdem nicht anrechenbar: 166
5 Inhaltsverzeichnis AuBenanlagen und deren Anrechenbarkeit bei der Objektplanung Gebaude Anrechenbarkeit von Geraten und Wirtschaftsgegenstanden Zusatzliche MaBnahmen und deren Anrechenbarkeit Einrichtungsgegenstande (Mobel) und integrierte Werbeanlagen gemab 26 HOAI Die anrechenbaren und nicht anrechenbaren Kosten der Freianlagen Auftrag iiber Gebaude und Freianlagen an einen Planer Planung der Freianlagen durch verschiedene Planer Anrechenbare und nicht anrechenbare Kostengruppen Honorartafel 175 Anrechenbare Kosten fiir Leistungen bei der Tragwerksplanung Grundlagen des Honorars Unterscheidung der Objekte Ermittlungsverfahren der anrechenbaren Kosten Prozentuale Ermittlung der anrechenbaren Kosten Ermittlung der anrechenbaren Kosten nach Fachlosen Auswirkungen von Vergiinstigungen Wenn der Auftraggeber selbst Lieferungen oder Leistungen ubernimmt Wenn der Auftraggeber von bauausfuhrenden Unternehmen oder von Lieferern sonst nicht ubliche Vergiinstigungen erhalt Wenn der Auftraggeber Lieferungen oder Leistungen in Gegenrechnung ausfuhrt Vorhandene oder vorbeschaffte Baustoffe oder Bauteile/Vorhandene Bausubstanz Anrechenbare Kosten nach Kostengruppen Abweichende Ermittlung der anrechenbaren Kosten Anrechenbare Kosten nach Fachlosen Grundsatzliche Anmerkungen Erdarbeiten Mauerarbeiten Beton- und Stahlbetonarbeiten Naturwerksteinarbeiten Betonwerksteinarbeiten Zimmer- und Holzbauarbeiten Stahlbauarbeiten Tragwerke und Tragwerksteile aus Stoffen, die anstelle der in den vorgenannten Fachlosen enthaltenen Stoffe verwendet werden Abdichtungsarbeiten Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten Klempnerarbeiten Metallbau- und Schlosserarbeiten fur tragende Konstruktionen Bohrarbeiten, auber Bohrungen zur Baugrunderkundung Verbauarbeiten fur Baugruben Rammarbeiten Wasserhaltungsarbeiten Kosten der Baustelleneinrichtung Zusatzliche anrechenbare Kosten bei Ingenieurbauwerken nach Fachlosen 205
6 Inhaltsverzeichnis XI 3.7 Nicht anrechenbare Kosten nach Fachlosen Herrichten des Baugrundstucks Oberbodenauftrag Mehrkosten fiir aubergewohnliche Ausschachtungsarbeiten Rohrgraben ohne statischen Nachweis Mauerwerk< 11,5 cm / Nichttragendes Mauerwerk < 11,5 cm Bodenplatten ohne statischen Nachweis Mehrkosten fur Sonderausfuhrungen, zum Beispiel von Dachern, Sichtbeton oder Fassadenverkleidungen Winterbauschutzvorkehrungen und sonstige zusatzliche MaBnahmen fiir den Winterbau Naturwerkstein-, Betonwerkstein-, Zimmer- und Holzbauarbeiten, Stahlbau- und Klempnerarbeiten, die in Verbindung mit dem Ausbau eines Gebaudes oder Ingenieurbauwerks ausgefuhrt werden Baunebenkosten Anrechenbare Kosten aufgrund besonderer vertraglicher Vereinbarungen Verbauarbeiten/BaugrubenumschlieBungen Rammarbeiten Bohrarbeiten Wasserhaltungsarbeiten Einpressarbeiten Sichtbeton Fassadenverkleidungen Sonderfalle bei zeitlicher Trennung der Ausfuhrung und bei Winterbau Zeitliche Trennung der Ausfuhrung Winterbau Honorartafeln fur Grundleistungen bei der Objektplanung Gebaude und bei der Tragwerksplanung Interpolation der Tafelwerte Honorare auberhalb der Honorartafeln Kleinstobjekte GroBobjekte Tragwerksplanungen bei Ingenieurbauwerken in Verbindung mit 4 Abs Tragwerke bei Umbauten Tragwerksplanungen fiir Traggeriiste bei Ingenieurbauwerken Anwendungsbereich Anrechenbare Kosten bei Traggeriisten Hinweise auf andere Paragraphen Anrechenbarkeit beim Ingenieurbauwerk Baugruben als Objekte Abgrenzung der vcrordneten und nicht verordnetcn Planungsleistungcn fur Baugruben Nichtverordnete Tragwerksplanung: Baugruben als Baubchelfe Verordnete Tragwerksplanung; Baugruben als Ingcnieurbauwerke 242
7 XII Inhaltsverzeichnis 4 ABC der anrechenbaren Kosten Tabellen und Schaubilder Allgemeine Abgrenzungen Ermittlung der anrechenbaren Kosten 308 Literaturverzeichnis 319 Paragrafenverzeichnis 323 Sachworrverzeichnis 325
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