INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF HERZLICH WILLKOMMEN
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1 INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF HERZLICH WILLKOMMEN Frauennewsletter ist über unsere Homepage zu abonnieren:
2 INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF Mag. a Bernadette Pöcheim Leiterin der Abteilung für Frauen und Gleichstellung Arbeiterkammer Steiermark Mag. a Biljana Milanovic Referentin der Abteilung für Frauen und Gleichstellung Arbeiterkammer Steiermark Graz, am 25. Jänner 2017
3 Kinderbetreuungsgeld Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen Bezug der Familienbeihilfe Lebensmittelpunkt von antragstellendem Elternteil und Kind in Österreich Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind in Österreich (Hauptwohnsitz) Durchführung + Nachweis der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen (neu: bis 18.Lm, sonst Reduktion KBG) Der getrennt lebende Elternteil muss Obsorge berechtigt sein und die Familienbeihilfe selbst beziehen Einhaltung der Zuverdienstgrenze pro Kalenderjahr
4 Versicherungsschutz Während des Bezuges krankenversichert Die ersten 4 Jahre nach Geburt eines Kindes gelten in der Pensionsversicherung als Kindererziehungszeiten (monatlich mit 1.776,70 Euro bewertet). Bei einem weiteren Kind beginnen die PV-Zeiten neu zu laufen. Kostenlose Mitversicherung Ehemann (Lebensgefährte) 10 Monate gemeinsamer Hauptwohnsitz
5 Kinderbetreuungsgeld 2 Systeme Pauschalsystem Einkommensersatz- -> wird für Geburten ab system (ea KBG) zu KBG Konto zusammengefasst 30+6 Lebensmonate 12+2 Lebensmonate 20+4 Lebensmonate 15+3 Lebensmonate 12+2 Lebensmonate
6 Die Wahl der Variante ist bei erstmaliger Antragstellung zu treffen und bindet auch den zweiten Elternteil! Für Geburten ab : Spätere Änderung (Konto oder ea KBG) nur innerhalb von 14 Tagen ab Erstantrag möglich!
7 Kinderbetreuungsgeld Varianten im Überblick Variante [1] Bezug bis zum jeweiligen Lebensmonat des Kindes Tagsatz Monatl. Bezug Gesamtbetrag bei Inanspruchnah me durch einen Elternteil Gesamtbetrag bei Inanspruchnahm e durch den 2. Elternteil Maximale Gesamtsumme ,53 436, , , , ,80 624, , , , ,60 800, , , , , , , , , einkommensabhängig 80 % des Netto- Einkommens 33,--² 1.000, , , ,-- 66, , , , ,-- [1] Exklusive des achtwöchigen Wochengeldbezuges ² Errechneter Tagsatz unter 33,--, Antrag auf Umstieg auf pauschales KBG
8 Kinderbetreuungsgeld für Geburten ab
9 KBG-KONTO für Geburten ab Inanspruchnahme 1 Elternteil Gesamtbetrag ca ,20 (flexibel vom 12.Lm bis 28.Lm) KBG 1 ET mtl. ca. 508,20 2.Geb. 18. Lm. KBG 1 ET mtl. ca. 687,00 KBG 1 ET mtl. ca ,40 1.Geb. Spätere Änderung der Anspruchsdauer einmal pro Kind auf Antrag bis spätestens 91 Tage vor Ablauf.
10 KBG-KONTO für Geburten ab Inanspruchnahme beide Elternteile Gesamtbetrag ca ,28 (flexibel bis 35. Lm) - davon 3.083,08 Euro unübertragbar für 2. ET 19. Lm 2.Geb. KBG mtl. ca. 643,80 KBG mtl. ca. 813, Lm 15.Lm Andere ET 4 Monate, mind. 2 Monate 15. Lm Andere ET 5 Monate Mind. 2 Monate 19. Lm KBG mtl. ca ,40 Andere ET 3 Mo, mind. 2 Mo
11 mind. 2 Monate (61 Tage) Allgemeine Bestimmungen ein zweimaliger Wechsel ist möglich Während Wochengeldbezug ruht das KBG Bezug endet automatisch mit MSch bzw. Geburt eines weiteren Kindes Bezugsüberschneidungen sind derzeit nicht möglich (Für Geburten ab gleichzeitiger Bezug von bis zu 31 Tagen möglich!)
12 Zuverdienstmöglichkeiten zum pauschalen KBG Euro bt./monat (=1.049 Euro LStBmG mtl. bzw Euro im Kalenderjahr) oder 60 % der Einkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt, in dem kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde (max. drittvorletztes Jahr) Rückforderungsbescheid GKK - Überstiegsbetrag zurückzubezahlen (ab ).
13 Beihilfe zum pauschalen KBG Einkommensgrenzen Höhe: 6,06 Euro täglich bzw. ca. 180 Euro monatlich Zuverdienst AntragstellerIn Euro/Kalenderjahr (max. 425,70 Euro/Monat) EhegattIn/LebensgefährtIn nicht mehr als Euro pro Kalenderjahr/mtl Euro brutto Dauer: längstens für 12 Monate ab erstmaliger Antragstellung (alle Varianten)
14 Einkommensabhängiges KBG Voraussetzungen 6 Monate bzw. (für Geburten ab Tage) vor Wochengeldbezug durchgehende (Geburten ab krankenund pensionsversicherte) Erwerbstätigkeit (Kein Anspruch: Sonderurlaub, Bildungskarenz, freiwillige Karenz) Bei Geburt muss Dienstverhältnis aufrecht sein. sowie keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung Weiteres Kind: Vergleichsrechnung mit Beschränkung auf das letzte Jahr!
15 Einkommensabhängige Variante 12+2 Ersatz des Erwerbseinkommens: 80 % des letzten Nettoeinkommens (Vergleichsrechnung) ZUVERDIENST: Euro (max. 425,70 bt/monat) Vorsicht: KEIN Anspruch auf Mehrlingszuschlag! KEIN Anspruch auf Beihilfe zum KBG!
16 PARTNERSCHAFTSBONUS für Geburten ab Bei Kontomodell und ea KBG Bei Teilung im Verhältnis 50:50 bis 40:60 (1 ET mind. 124 Tage) 500,-- pro Elternteil auf Antrag
17 Familienzeitbonusgesetz ( bezahlter Papamonat ) für Geburten ab Erwerbstätigkeit 6 Monate vor Bezugsbeginn 28 bis 31 Tage Unterbrechung der Erwerbstätigkeit Gemeinsamer Haushalt Innerhalb von 91 Tagen ab Geburt Antrag bei Krankenversicherung Nicht zusätzlich zum KBG Kranken- und pensionsversichert 22,60 tgl Kein Rechtsanspruch! Kein Kündigungsschutz (ev GlBG)!
18 Karenzurlaub und Elternteilzeit
19 Arbeitsrechtliche Karenz Einseitiger Rechtsanspruch der Eltern Meldung binnen 8 Wochen nach der Geburt Bei späterem Antritt: mind. 3 Monate vorher Kündigungs- und Entlassungsschutz bis 4 Wochen nach dem Ende der Karenz
20 Dauer eines Karenzurlaubes längstens bis zum 2. Geburtstag des Kindes 2-maliger Wechsel zwischen den Eltern (zb. Mutter-Vater-Mutter) beim ersten Wechsel 1 Monat gleichzeitige Karenz von Mutter und Vater möglich, Karenz verkürzt sich dann aber um 1 Monat! Mindestdauer 2 Monate
21 Beschäftigung während der Karenz bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2017: 425,70 Euro monatlich) Vereinbarungen zur Nebenbeschäftigung im Dienstvertrag beachten! maximal 13 Wochen pro Jahr über der Geringfügigkeitsgrenze (bei anderem AG nur mit Zustimmung), u.u. Aliquotierung! Achtung: Zuverdienstgrenze zum KBG beachten!
22 Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Abfertigung (alt) Beendigung durch Austritt Es besteht der Anspruch auf die halbe Abfertigung (maximal in Höhe von 3 ME) wenn das Arbeitsverhältnis bereits 5 Jahre gedauert hat und wenn der Austritt spätestens 3 Monate vor dem Ende der Karenz (max. 2. Geburtstag) erklärt wird
23 Beendigung und Abfertigung (neu) Beendigung durch Austritt auch während der Karenz werden 1,53% der fiktiven Bemessungsgrundlage in Höhe des KBG in die MV- Kassa einbezahlt (6,7 Euro) Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung nach dem Austritt, wenn DV schon mindestens 3 Jahre gedauert hat
24 Elternteilzeit/Lageveränderung der Arbeitszeit Anspruch, wenn: mehr als 20 AN und 3 Jahre Beschäftigung sowie Arbeitszeit mind. 20 % reduziert und mind. 12 h = ETZ max. bis zum 7. Geburtstag des Kindes Vereinbarung bei: Kleinbetrieben mit bis zu 20 AN oder AV kürzer als 3 Jahre gedauert und Arbeitszeit mind. 20 % reduziert sowie mind. 12 h = ETZ max. bis zum 4. Geburtstag des Kindes
25 Elternteilzeit Reduktion der wöchentl. AZ zu vereinbaren: Geburten ab : 20% reduzieren u. mind. 12 h 3 Monate vor Antritt schriftlich melden mind. 2 Monate nicht gleichzeitig mit einer Karenz Kündigungs- und Entlassungsschutz bis 4 Wo. nach dem Ende der ETZ, max. bis 4 Wo. nach dem 4. Geburtstag des Kindes
26 Kündigung und Abfertigung alt Es besteht bei DN-Kündigung Anspruch auf die halbe Abfertigung (maximal in Höhe von 3 ME) wenn das Arbeitsverhältnis bereits 5 Jahre gedauert hat und wenn das Arbeitsverhältnis während der ETZ (bzw. Lageveränderung) endet durchschnittliche Normalarbeitszeit der letzten 5 Jahre Bei AG-Kündigung und einvernehmlicher Auflösung besteht Anspruch auf die ganze Abfertigung und muss von der Normalarbeitszeit vor der ETZ berechnet werden.
27 Kündigung und Abfertigung neu Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung nach der Kündigung, wenn DV schon mindestens 3 Jahre gedauert hat und während der ETZ endet.
28 Beispiel einer Karenzteilung zwischen Mutter und Vater anhand der einkommensabhängigen KBG-Variante mit Überlappungsmonat Geburt KBG M 1. Geb. 13. LM 14. LM Arbeitsverhätltnis lebt wieder auf 23. LM 2. Geb. Karenz M Karenz M 8 Wo 8 Wo Karenz V KBG V
29 Vielen Dank! Frauennewsletter ist über unsere Homepage zu abonnieren: 1) 2) Newsletter 3) Newsletter auswählen (Frauennetzwerk) 4) Daten ausfüllen 5) Anmelden
30 Der erfolgreiche Wiedereinstieg Daniela Zewell Wiedereinsteigerinnen-Beraterin AMS Graz-Ost
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33 Öffnungszeiten Regionale Geschäftsstelle Montag Donnerstag 07:30 bis 15:30 Uhr Freitag 07:30 bis 12:30 Uhr Erreichbarkeit Serviceline Montag Donnerstag 07:30 bis 16:00 Uhr Freitag 07:30 bis 13:00 Uhr Bitte halten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer und Ihre persönliche Identifikationsnummer bereit
34 Wann kann ich mich beim AMS melden? Arbeitslos, wenn Sie ab sofort halbtags arbeiten können. Arbeitssuchend, wenn Sie in spätestens 3 Monaten eine solche Tätigkeit ausüben können. Beratung ist zu jeder Zeit der Karenzierung möglich
35 Welche Ziele hat das AMS? Rasche Arbeitsaufnahme Bessere Existenzsicherung von Frauen Bessere Berufschancen schaffen Orientierung Qualifizierung Jobsuche durch Förderung bei
36 Wie gelingt ein Wiedereinstieg? Rechtzeitig planen! Kinderbetreuung gut regeln! Entscheidungen treffen! Informationen im Internet einholen Informationsveranstaltung (z.b. Wiedereinsteigerinneninformation im AMS) Information und Beratung in der regionalen Geschäftsstelle des AMS
37 Frauen am regionalen Arbeitsmarkt Ø 365 Wiedereinsteigerinnen in Graz-Ost beim AMS gemeldet. Davon ca. 54% nur mit Pflichtschulabschluss! Ca. 52% mit Migrationshintergrund Ø offene Stellen in Vollzeit Ca in Teilzeit gemeldet (Zahlen von 2016) Tätigkeitsbereiche v.a. : Handel, Büro, Dienstleistungsberufe (Reinigung, Gastgewerbe etc.) Bessere Ausbildung = besseres Gehalt = seltener und kürzer arbeitslos = besser existenzgesichert
38 Spezielle Angebote für Wiedereinsteigerinnen Regelmäßige Informationsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit der Kinderdrehscheibe und ZAM Frauenservice (Zentrum für Ausbildungsmanagement) Informationsmappe und Broschüren für Wiedereinsteigerinnen Beratung bei ZAM-Frauenservice / Orientierung Spezielle Workshops zur Berufsorientierung für Frauen mit Betreuungspflichten bei ZAM-Frauenservice AMS Internet Seite
39 Qualifizierung Stiftungs-und Modellausbildungen bei ZAM AMS-Kursprogramm Fallweise Kostenübernahme von Kursen am freien Markt (z.b. Wifi oder bfi) Bewerbungsmanagement nach Rücksprache mit Ihrer Beraterin / Ihrem Berater Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung des AMS!
40 Orientierung Berufsinfozentrum (BIZ) mit Beratung, Broschüren, DVDs und Interessenstest (Graz-Ost) mit über 2000 Berufsbeschreibungen
41 Ihre aktive Arbeitsuche lohnt sich Nicht alle freien Arbeitsplätze werden dem AMS gemeldet. Unbedingt Zeitungsinserate, Initiativbewerbungen, Persönliche Kontakte, Internet für die Jobsuche nutzen.
42 Kinderbetreuung wie lange? Ausreichende Kinderbetreuung, so dass eine Arbeit von mindestens 20 Std./Woche (MO FR, 7.00 bis Uhr) möglich ist. Arbeit für 16 Std./Woche, wenn es nachweislich keine darüber hinaus gehenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten gibt.
43 Jobsuche Online Bewerbungstipps, E - Jobroom und Jobroboter auf Interaktives Bewerberportal ( AMS-Job-APP aufs Handy laden KundInnen-PCs mit Drucker Samsomaten
44 Haben Sie Fragen??? Persönliche Anliegen bitte im Anschluss ich stehe Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung Viel Erfolg und alles Gute!!!
45 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Arbeitsmarktservice Graz Ost
46 Kinderdrehscheibe Regina Pretterhofer Leiterin der Kinderdrehscheibe Mit finanzieller Unterstützung des
47 KINDERDREHSCHEIBE Ihre Partnerin in Kinderbetreuungsfragen Brandhofgasse 13, 8010 Graz 0316/ oder zum Ortstarif 0810/ Mo 13:00-17:00 Mi und Fr 8:30-13:00 oder nach Terminvereinbarung Mit finanzieller Unterstützung des
48 Das Team der Kinderdrehscheibe informiert: über Kinderbetreuungsmöglichkeiten in der gesamten Steiermark. über alle möglichen Kriterien der Betreuungsplatzsuche. Mit finanzieller Unterstützung des
49 Beratung Die Daten aller steirischen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen Online auf In der Broschüre Platz? Da! Mit finanzieller Unterstützung des
50 Betreuungsangebot Kinderkrippen Kindergärten Alterserweiterte Gruppen Kinderhäuser Tagesmütter/-väter Betriebstagesmütter/-väter Horte Betreuung für Schulkinder am Nachmittag- Schulische Tagesbetreuung Spielgruppen Flexible Kurzzeitbetreuung/ Babysitting Mit finanzieller Unterstützung des
51 Informationen zu Fördermöglichkeiten Kinderbetreuungsbeihilfe des Landes Steiermark Gemeinde Firmen Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten Mit finanzieller Unterstützung des
52 Unterstützung im Krankheitsfall Mit finanzieller Unterstützung des
53 Mit finanzieller Unterstützung des Andere Institutionen
54 Babysitting 10-10,20 zu zahlen (Unfallversichert!) Mit finanzieller Unterstützung des
55 Mit finanzieller Unterstützung des Ferienbetreuung
56 Mit finanzieller Unterstützung des
57 Mit finanzieller Unterstützung des Wir sind für Sie da!
INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF
INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF HERZLICH WILLKOMMEN Frauennewsletter ist über unsere Homepage zu abonnieren: www.akstmk.at Abteilung für Frauen und Gleichstellung INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF Mag. a Bernadette
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