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1 resse el Rev e Pres ivista a Stam Pressespiegel Revue de Presse Rassegna Stampa Wochen Semaines Settimane 16-23/2017

2 2 Aktuell Actualités... 4 «Niemand soll sich im Bikini auf Facebook entdecken». 20 Minuten, Moneyhouse werden Grenzen gesetzt. Neue Zürcher Zeitung, Datenschutz: Europa veranlasst Kantone zu strengeren Richtlinien. inside-it.ch, Die Datenkrake fliegt mit. SonntagsBlick, International... 8 Protection des données et de la sphère privée: les défis qui attendent les entreprises suisses. L Agefi, Öffentlichkeitsgesetz Loi sur la transparence... 9 Keinen reinen Wein eingeschenkt. Saldo, Wirtschaft und Finanzen Économie et finances Schummeln beim Self-Scanning: Coop teilt Kunden in Vertrauens-Klassen ein. watson.ch, Was Inkassobüros tun dürfen und was nicht. Berner Zeitung, Keine Infos - Kunde nicht kreditwürdig. K-Geld, Sunrise schickt Kundendaten in die Türkei. Tages Woche, Die neue digitale Identität: Was heisst das für meine Daten? Der Bund, SBB drängen ihre Kunden weg von den Schaltern. K-Tipp, IT und Technologien Informatique et Téchnologies Google hat grosse Pläne. Südkurier, Wer darf was über mich wissen? Beobachter, Onlinedienste Services en ligne Facebook und der digitale Nachlass. Südkurier, Google permet aux annonceurs de pister leurs clients dans les magasins. Le Temps, Internet of Things (IoT) Objets connectés Intelligent, aber ganz schön neugierig. Südostschweiz,

3 3 Datenbanken und -sicherheit Base de données et sécurité des données Cyber-Security ist kein IT-Problem. Neue Zürcher Zeitung, Wirtschaft gegen Sicherheitsgesetz. Zentralschweiz am Sonntag, Digitaler Bandwurm befällt die Welt. Neue Zürcher Zeitung, Justiz, Polizei und Sicherheit Justice, Police et Défense Le Tribunal fédéral limite de nouveau les pouvoirs de la Finma. Le Temps, Gesundheit Santé Die Vermessung der Kranken. Süddeutsche Zeitung, Zurückhaltung verlangt - Vertrauensarzt untersteht dem Berufsgeheimnis. Neue Zürcher Zeitung, Unser Gesundheitswesen ist eine Dunkelkammer. Neue Zürcher Zeitung, Versicherungen Assurances In diesen Fällen lohnt sich eine Cyber-Versicherung. SonntagsBlick, Bildung und Wissenschaft Education et science Die Google-Invasion in den amerikanischen Schulen. Der Bund,

4 4 Aktuell Actualités «Niemand soll sich im Bikini auf Facebook entdecken». 20 Minuten,

5 Moneyhouse werden Grenzen gesetzt. Neue Zürcher Zeitung,

6 6 Datenschutz: Europa veranlasst Kantone zu strengeren Richtlinien. inside-it.ch, Rund 50 Punkte der kantonalen Informations- und Datenschutzgesetze (IDG), gültig für kantonale und kommunale Organe, bedürfen einer Prüfung oder sogar einer Anpassung. Dies wird notwendig aufgrund rechtlicher Veränderungen auf europäischer Ebene. Im Februar 2017 hat die Konferenz der Kantonsregierungen einen entsprechenden Leitfaden für den Anpassungsbedarf bei den kantonalen IDG ( PDF ) veröffentlicht. Wir haben einige wichtige Themen herausgegriffen, die angepasst werden müssen. Strengere Richtlinien bei der Datenverarbeitung Besonders schützenswerte Personendaten, also Daten die ein grosses Stigmatisierungs- und Diskriminierungspotential besitzen, müssen qualifiziert geschützt werden, heisst es im Leitfaden. Die Bearbeitung oder ein Profiling dürfe nur vorgenommen werden, wenn ein Gesetz es ausdrücklich vorsieht oder wenn es für eine in einem Gesetz umschriebene Aufgabe unentbehrlich ist. Dies gilt auch für die Bekanntgabe solcher Daten, es sei denn eine Person stimmt der Veröffentlichung ohne Androhung von Nachteilen zu. Damit öffentliche Organe die Bearbeitung von Personendaten an Dritte übertragen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese werden in den neuen Richtlinien klarer definiert und umfassen unter anderem Vertraulichkeitsbestimmungen, die Rechten von Betroffenen sowie die Vernichtung oder Rückgabe von Daten nach ihrer Bearbeitung. Ausdehnung der Informationspflicht Nach den neuen EU-Richtlinien wird die Informationspflicht ausgedehnt. Die Behörde soll bei jeder Beschaffung von Daten die betroffene Person informieren müssen. Dies umfasst neben Angabe von Daten, Rechtsgrundlage und Zweck auch die rechtlichen Möglichkeiten der Betroffenen. Allerdings werden die Informationspflichten wieder eingeschränkt falls die betroffene Person bereits Informationen hat, die Bearbeitung gesetzlich ausdrücklich vorgesehen ist oder die Information einen unverhältnismässigen Aufwand erfordert. Angepasst werden ebenfalls das Recht auf Forderung nach Löschung sowie die Beschwerdemöglichkeiten bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden, und nicht zuletzt die Meldepflicht an den Datenschutzbeauftragten bei Verletzungen des Datenschutzes. Neu sollen die öffentlichen Organe bei jedem Vorhaben eine Datenschutz-Folgeabschätzung durchführen. Das heisst, sie müssen eine Bewertung vornehmen, wie sich die geplante Verarbeitung der Daten in Bezug auf die Grundrechte der betroffenen Personen auswirken können, sowie welche Massnahmen, Garantien und Vorkehrungen zum Schutz sichergestellt werden müssen. Verbindliche Vorgaben aus Europa Die kantonale Gesetzgebung müsse wegen der Erneuerung der Konvention 108 des Europarates sowie der Schengen-relevanten Teile der neuen EU-Richtlinien notwendig angepasst werden, schreibt der Zürcher Datenschutz in einer Mitteilung. Die Konvention 108 ist ein «Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten». Die Schweiz ist Mitglied des Europarats und die Konvention ein völkerrechtlich bindendes Dokument. Die EU-Richtlinien zum Schutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bezüglich Verfolgung von Straftaten und Strafvollstreckung sind Teil des Schengen-Abkommens. Deshalb müssen auch diese in Schweizer Recht umgesetzt werden. Die ebenfalls revidierte Verordnung zum Datenaustausch hingegen ist für die Schweiz nicht verbindlich, aber für den Datenaustausch mit der EU muss das entsprechende Datenschutzniveau gewährleistet sein.

7 Die Datenkrake fliegt mit. SonntagsBlick,

8 8 International Protection des données et de la sphère privée: les défis qui attendent les entreprises suisses. L Agefi,

9 9 Öffentlichkeitsgesetz Loi sur la transparence Keinen reinen Wein eingeschenkt. Saldo,

10 10 Wirtschaft und Finanzen Économie et finances Schummeln beim Self-Scanning: Coop teilt Kunden in Vertrauens-Klassen ein. watson.ch, Coop hat die Regeln zur Nutzung der Supercard aufgefrischt. Die neuen AGB halten fest, wie das Einkaufsverhalten von Kunden analysiert wird und was mit Falsch-Scannern passiert. Der Konsumentenschutz äussert sich kritisch. Beim Punktesammeln mit der Coop-Supercard gelten künftig neue Regeln. In einem Brief macht der Detailhandels-Riese seine Kunden auf die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen (AGB) aufmerksam, die im Juli in Kraft treten. Folgende Passagen stechen hervor: Warenkorb wird durchleuchtet auch online Coop erstellt über jeden Supercard-Nutzer ein Kundenprofil. Dabei werden nicht nur die Einkäufe im Laden analysiert. Auch die Daten, die auf den digitalen Kanälen von Coop erhoben werden, dürfen für Werbezwecke genutzt werden, wie es in den aktualisierten AGB heisst. Konkret wird also erfasst, wann und von welcher IP-Adresse ein Kunde auf die Website oder die Apps von Coop zugreift, welche Produkte er dabei anklickt und von welchen Vergünstigungen er profitiert. In den AGB verankert wird auch die Möglichkeit, den Kunden digitale Bons auszustellen, «welche auf sein Kundenprofil abgestimmt sein können». Die Warenkorb-Analyse werde zusammen mit weiteren Kundendaten für «kundenrelevante Ansprache, Angebote und Serviceleistungen wie Kundenrückrufe» genutzt, schreibt Coop dazu. In den Apotheken von Coop Vitality wird auf Warenkorb-Analysen verzichtet. Vertrauens-Abzug für Falsch-Scanner Neu werden auch Kundenprogramme wie der Hello Family Club, der Weinclub Mondovino oder das Selfscanning-System Passabene ins Supercard-Programm integriert und fallen entsprechend unter die AGB. Im Absatz zu Passabene sind unter anderem die Stichproben geregelt, mit denen überprüft wird, ob die Kunden beim Einscannen der Produkte nicht schummeln. Die Kontrollen erfolgen «nach dem Zufallsprinzip kombiniert mit den Resultaten vergangener Stichproben», heisst es in den Geschäftsbestimmungen. Und weiter: «Jeder Teilnehmer erhält eine Vertrauensstufe.» Fällt eine Stichprobe negativ aus wurden also Produkte aus dem Einkaufskorb nicht eingescannt, kann das «Einfluss auf die Vertrauensstufe haben». Eine Herabsetzung in eine niedrigere Vertrauensstufe kann laut AGB dazu führen, dass der Teilnehmer vom Passabene-Programm ausgeschlossen wird. Wer ab dem 3. Juli die Supercard benutzt, stimmt den neuen AGB automatisch zu. Wer dies nicht will, kann sich beicoop melden kann in der Folge aber nicht mehr alle Funktionen der Supercard nutzen. «Ein unabsichtlicher Fehler ist rasch passiert» Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz,beurteilt die Anpassungen kritisch. «Vor allem die Aufnahme der Einteilung von Kunden in Vertrauensstufen ist ausunserer Sicht heikel», sagt sie zu watson. Natürlich müsse Coop im Bereich der Diebstahl-Prävention wachsamsein. «Ein unabsichtlicher Fehler beim Einscannen ist aber rasch passiert.» Man müsse sich bewusst sein, dass die Coop-Gruppe in zahlreichen Geschäftsfeldern aktiv sei von Apotheken über Fitnesszentren und Reisebüros bis hin zur Unterhaltungselektronik. Stalder befürchtet, dass mit der Verknüpfung der Supercard eine schlechte Vertrauensbewertung den Kunden auch Nachteile in anderen Lebensbereichen einbringen könnte: «Stellen Sie sich vor, Sie gehen ins Fitness und beim Personal blinkt die Warnung auf: Achtung: Diebstahl-Gefahr.» Auch, dass Coop seine Warenkorb-Analysen im digitalen Bereich weiter ausdehnt, sei kritisch zu beurteilen. «Es ist klar, dass die Kunden bereits jetzt haarklein durchleuchtet werden. Mit den online erhobenen Daten geht der Trend aber noch stärker in Richtung von personalisierten Angeboten.» Sie rate den Detailhändlern dringend davon ab, auf individuelle Rabatte oder Preise zu setzen, so Stalder. «Es zeigte sich mehrfach, dass die Akzeptanz dafür in der Bevölkerung nicht vorhanden ist.» Coop: «Wir gehen davon aus, dass Kunden ehrlich sind» Bei Coop heisst es, seit der letzten Anpassung der AGB seien fünf Jahre vergangen. Weil seither zahlreiche neue Services wie digitale Bons eingeführt worden seien, hätten die Bestimmungen aktualisiert werden müssen und nicht umgekehrt. So ist laut Sprecher Ramón Gander weder die Warenkorb-Analyse noch die Kunden-Einteilung nach Vertrauensstufen etwas Neues. Die Vertrauensklassen existierten bereits seit der Einführung von Passabene. «Wir gehen immer davon aus, dass unsere Kundinnen und Kunden ehrlich sind. Fehler können passieren», so Gander. Wenn allerdings ein klarer Missbrauch vorliege, dann könne ein Kunde für das Passabene-System gesperrt werden. Die Vertrauensstufen seien nicht Teil des Kundenprofils und würden auch keinen anderen Unternehmen der Coop-Gruppe zugänglich gemacht, so der Sprecher weiter. Weiter betont Gander, mit den aktualisierten AGB würden Empfehlungen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten umgesetzt. Dessen Sprecher, Francis Meier, bestätigt, Coop habe bereits letztes Jahr zahlreiche Anregungen aufgenommen und umgesetzt. Die neuen AGB habe man aber noch nicht geprüft. Was die Einteilung von Kunden in Vertrauensstufe betrifft, wäre laut Meier «mehr Transparenz sicher wünschenswert».

11 Was Inkassobüros tun dürfen und was nicht. Berner Zeitung,

12 Keine Infos - Kunde nicht kreditwürdig. K-Geld,

13 13

14 Sunrise schickt Kundendaten in die Türkei. Tages Woche,

15 Die neue digitale Identität: Was heisst das für meine Daten? Der Bund,

16 SBB drängen ihre Kunden weg von den Schaltern. K-Tipp,

17 17 IT und Technologien Informatique et Téchnologies Google hat grosse Pläne. Südkurier,

18 Wer darf was über mich wissen? Beobachter,

19 19

20 20 Onlinedienste Services en ligne Facebook und der digitale Nachlass. Südkurier,

21 Google permet aux annonceurs de pister leurs clients dans les magasins. Le Temps,

22 22 Internet of Things (IoT) Objets connectés Intelligent, aber ganz schön neugierig. Südostschweiz,

23 23

24 24 Datenbanken und -sicherheit Base de données et sécurité des données Cyber-Security ist kein IT-Problem. Neue Zürcher Zeitung,

25 Wirtschaft gegen Sicherheitsgesetz. Zentralschweiz am Sonntag,

26 Digitaler Bandwurm befällt die Welt. Neue Zürcher Zeitung,

27 27

28 28 Justiz, Polizei und Sicherheit Justice, Police et Défense Le Tribunal fédéral limite de nouveau les pouvoirs de la Finma. Le Temps,

29 29 Gesundheit Santé Die Vermessung der Kranken. Süddeutsche Zeitung,

30 30 Zurückhaltung verlangt - Vertrauensarzt untersteht dem Berufsgeheimnis. Neue Zürcher Zeitung, Unser Gesundheitswesen ist eine Dunkelkammer. Neue Zürcher Zeitung,

31 31

32 32 Versicherungen Assurances In diesen Fällen lohnt sich eine Cyber-Versicherung. SonntagsBlick,

33 33 Bildung und Wissenschaft Education et science Die Google-Invasion in den amerikanischen Schulen. Der Bund,

34 34

35 35 Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Incaricato federale della protezione dei dati e della trasparenza (IFPDT) Feldeggweg 1 CH-3003 Bern Tel Fax

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