Trianel Kraftwerk Krefeld Projektgesellschaft mbh & Co. KG

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1 Trianel Kraftwerk Krefeld Projektgesellschaft mbh & Co. KG Vorschläge zum Prozess für den Anschluss von Gaskraftwerken an die Gasfernleitungsinfrastruktur und zum Netzausbau im Zusammenhang mit 38/39 GasNZV, Realisierungsfahrplan und langfristiger Kapazitätsbuchung aus Sicht eines Gaskraftwerksbetreibers Dialog der Gaskraftwerksbetreiber bei der BNetzA am Köln, den

2 Agenda 1. Rechtslage 2. Problemstellungen für neue Kraftwerksprojekte 3. Lösungsansätze 2

3 1. Rechtslage Reservierungsanspruch gem. 38 GasNZV Vorrangige Reservierungsmöglichkeit für Kraftwerksbetreiber im Rahmen der technischen Kapazitäten der FNB Reservierung verfällt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Zugang der Reservierungserklärung beim FNB gebucht wurde Reservierungsgebühr wird nur bei Buchung angerechnet sonst gehen Erlöse aus Reservierungsgebühren auf Regulierungskonto Wenn keine ausreichenden technischen Kapazitäten vorhanden dann.. 3

4 1. Rechtslage Ausbauanspruch gem. 39 GasNZV Wenn Reservierung wg. fehlender Kapazität von FNB abgelehnt wird, ergibt sich ein Ausbauanspruch für den Kraftwerksbetreiber Erforderlichkeit beurteilt sich nach 17 GasNZV (Ermittlung des langfristig benötigten Kapazitätsbedarfs) Ausnahme: Kapazitätsausbau ist für den FNB unzumutbar Aber: Vermutung einer wirtschaftlichen Zumutbarkeit, wenn Kapazität spätestens 18 Monate vor dem im Realisierungsfahrplan vorgesehenen Fertigstellungszeitpunkt verbindlich langfristig (!) gebucht wird Problemstellung: Rechtswirkung des NEP zurzeit noch unklar sind die Aussagen NEP = Maßstab für 17 GasNZV? 4

5 Agenda 1. Rechtslage 2. Problemstellungen für neue Kraftwerksprojekte 3. Lösungsansätze 5

6 2. Problemstellungen für neue Kraftwerksprojekte Verbindlichkeit NEP auch im Hinblick auf Ausbauanspruch nach 39 GasNZV NEP berücksichtigt Kraftwerksprojekte nicht aufgrund der Realisierungswahrscheinlichkeit, sondern ausschließlich Vorhaben, die bis zu einem bestimmten Stichtag eine Reservierungsanfrage getätigt haben Problemstellung: Wenn NEP verbindlich für Ausbauanspruch nach 39 GasNZV sein soll, ergibt sich daraus ein Abschreckungseffekt für neue Kraftwerksprojekte, die erst nach dem Stichtag Realisierungssicherheit erlangen würden Für den Betreiber ergibt sich ein Risiko aus der mangelnden Planungssicherheit 6

7 2. Problemstellungen für neue Kraftwerksprojekte Windhundprinzip bei mehreren Anschlussmöglichkeiten mangelnde Eindeutigkeit der Zuständigkeit bei Kapazitätsanfragen Wenn mehrere Anschlussnetze in Betracht kommen, ist derzeit unklar, wo zuerst angefragt werden soll Problemstellung: Windhundrennen um Kapazitäten? Müssen so viele Reservierungsanfragen wie möglich erklärt werden, um erforderliche Planungssicherheit zu erhalten? Werden Reservierungsanfragen auf Vorrat getätigt um Ausbauansprüche zu blockieren? Folge wäre, dass FNB Kapazitäten ggfs. ablehnen müssen, weil Anfragen in Summe technische Kapazität des Netzes übersteigen, diese Kapazitäten tatsächlich aber dann doch nicht reserviert/gebucht werden 7

8 2. Problemstellungen für neue Kraftwerksprojekte Prozess der Reservierung für Gas und Strom ist nicht synchronisiert Strom: Einmalige Reservierungsgebühr (1.000,-- /MW el) Reservierungsdauer gem. vereinbarten Realisierungsfahrplan Realisierungsfahrplan kann in der Projektentwicklung angepasst werden Keine explizite Buchung des Anschlusses notwendig Gas: Jährliche Reservierungsgebühr (500,-- /MW th) Reservierungsdauer max. 3 Jahre danach feste Buchung Problemstellung: Erschwert die Projektplanung für den Betreiber Tendenziell erhalten die FNB daurch eher verzögert die Reservierung, die einer Netzausbauplanung zugrunde gelegt werden kann 8

9 2. Problemstellungen für neue Kraftwerksprojekte Risiken bei der Vertragsgestaltung Bei neuem Kraftwerk ist in der Projektentwicklung bis Abschluss EPC-Vertrag (in der Regel kurz vor Baubeschluss) unklar, in welcher Höhe letztendlich Kapazität tatsächlich benötigt wird. Auch kann durch Weiterentwicklungen der Gasturbinen während der Errichtung oder dem Betrieb eine Leistungssteigerung erfolgen. Problemstellung: Betreiber muss sich frühzeitig langfristig binden (und zahlen), ohne sicher prognostizieren zu können, daher enormes Kostenrisiko Wenn erst kurz vor Baubeschluss reserviert wird oder aber Reservierungen aufgrund Verzögerungen im Projekt verlängert werden müssen, besteht Gefahr, dass Kapazitäten dann nicht mehr zur Verfügung stehen Auch problematisch, wenn sich bis IBN oder auch im Betrieb herausstellt, dass mehr Kapazitäten für das Kraftwerk benötigt werden. An sich kein neues Kraftwerksprojekt mehr (auch keine Änderung/Erweiterung) 38 GasNZV daher an sich nicht mehr einschlägig 9

10 Agenda 1. Rechtslage 2. Problemstellungen für neue Kraftwerksprojekte 3. Lösungsansätze 10

11 3. Lösungsansätze Verbindlichkeit NEP auch im Hinblick auf Ausbauanspruch nach 39 GasNZV Soweit NEP für Ermittlung langfristigen Kapazitätsbedarfs (und damit grdsl. auch für Ausbauanspruch nach 39 GasNZV) maßgeblich: Aufstellung eines aussagekräftigen (!) Kriterienkatalogs, der festlegt, wann Kraftwerk im NEP berücksichtigt wird; keine bloße Stichtagsregelung! Einzelvorhaben, für die sich innerhalb der nächsten 3 Jahre ein Ausbauanspruch ergeben kann, müssen erfasst sein alternativ: Klarstellung das Ausbauanspruch nach 39 GasNZV von Aussagen NEP unberührt bleibt (Vorrangregelung) Im Übrigen, wenn NEP verbindlich sein soll : Ausbaumaßnahmen (vorbereitend und endgültig) müssen genau bezeichnet sein (nebst Ablaufplan ) Wenn Beschränkungen in Produktgestaltung vorgenommen werden, muss Gleichbehandlung von Bestandskraftwerken und neuen Projekten sicher gestellt werden Sicherstellung, dass spätestens mit Baubeschluss langfristig erforderliche Kapazitäten für neue Kraftwerke verfügbar sind 11

12 3. Lösungsansätze Windhundprinzip bei mehreren Anschlussmöglichkeiten mangelnde Eindeutigkeit der Zuständigkeit bei Kapazitätsanfragen Vor Anfrage Reservierung bei FNB, Anfrage an BNetzA, wo reserviert werden soll, wenn mehrere Anschlussnetze in Betracht kommen BNetzA kann anhand der NEP-Daten Strom und Gas, eine sachgerechte Aufteilung aus volkswirtschaftlicher Sicht vornehmen 12

13 3. Lösungsansätze Prozess der Reservierung für Gas und Strom ist nicht synchronisiert Prozess der Reservierung für Gasanschluss an Prozess für Reservierung Stromanschluss angleichen und zeitlich gleichschalten Reservierungsgebühr Gas an Reservierungsgebühr Strom anpassen Reservierung mit weniger Risiko frühzeitig möglich 13

14 3. Lösungsansätze Risiken bei der Vertragsgestaltung Ideal: 1. Langfristige Reservierung mit Möglichkeit zu kurzfristiger verbindlicher Buchung oder 2. Langfristige Buchung mit kurzfristiger Kündigungsmöglichkeit ohne Kostenfolge für Kraftwerksbetreiber Erneute Reservierungsmöglichkeit, wenn sich herausstellt, dass für Kraftwerksbetrieb mehr Kapazitäten benötigt werden als bei Planung/Errichtung angenommen Status neues Kraftwerk sollte daher über einen gewissen Karenzzeitraum erhalten bleiben 14

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