Beteiligungsbericht 2016 der Stadt Bad Vilbel nach 123a HGO

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Beteiligungsbericht 2016 der Stadt Bad Vilbel nach 123a HGO"

Transkript

1 Beteiligungsbericht 2016 der Stadt Bad Vilbel nach 123a HGO Aufgestellt: Der Magistrat der Stadt Bad Vilbel - Fachbereich Finanzverwaltung - Am Sonnenplatz Bad Vilbel

2 Beteiligungsbericht der Stadt Bad Vilbel für das Jahr 2016 Vorwort zum Beteiligungsbericht Nachfolgend legt die Stadt Bad Vilbel ihren Beteiligungsbericht für das Jahr 2016 vor. Gegenüber dem Beteiligungsbericht 2015 hat sich die Anzahl der Beteiligungen verändert. Auch bei den jeweiligen Beteiligungsanteilen sind Änderungen eingetreten. 1. Grundsätzliches zum Beteiligungsbericht Nach 123 a Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) hat die Gemeinde zur Information von Gemeindevertretung und Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen. Diese Berichtspflicht besteht seit der Novelle der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), die im Jahr 2005 in Kraft getreten ist. Im Beteiligungsbericht sind alle Unternehmen aufzuführen, an denen die Gemeinde mit mindestens 20 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Zu den Einzelheiten über die Form und den Inhalt des Beteiligungsberichts wird auf Punkt 5 (Beteiligungsbericht und Offenlegung) verwiesen; die Punkte 2 bis 4 dienen der Information. 2. Allgemeines zur wirtschaftlichen Betätigung Der Begriff der wirtschaftlichen Betätigung einer Gemeinde ist gesetzlich nicht geregelt. Allerdings werden durch die Hessische Gemeindeordnung (HGO) hohe Hürden festgeschrieben, unter welchen Voraussetzungen die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden überhaupt stattfinden darf. Durch diese gesetzlichen Bestimmungen sollen die Gemeinden bei der wirtschaftlichen Betätigung einerseits vor wirtschaftlichen Risiken bewahrt und anderseits die Privatwirtschaft vor einer Beeinträchtigung ihrer wirtschaftlichen Interessen geschützt werden. So darf sich die Gemeinde nach 121 Abs. 1 HGO nur dann wirtschaftlich betätigen, wenn - Seite 2 -

3 Beteiligungsbericht der Stadt Bad Vilbel für das Jahr der öffentliche Zweck die Betätigung rechtfertigt, 2. die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht und 3. der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann. Anmerkung: Soweit Tätigkeiten vor dem 1. April 2004 ausgeübt wurden, sind sie ohne die in Nr. 3 genannten Einschränkungen zulässig. Ausnahmen werden durch 121 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 zugelassen. Danach liegt eine wirtschaftliche Betätigung nicht vor, wenn es sich um Tätigkeiten handelt, zu denen die Gemeinde gesetzlich verpflichtet ist. Ausnahmen gelten auch auf den Gebieten des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens, der Kultur, des Sports, der Erholung, der Abfall- und Abwasserbeseitigung und der Breitbandversorgung. Auch zur Deckung des Eigenbedarfs darf die Gemeinde wirtschaftlich tätig werden. 3. Rechtsformen der wirtschaftlichen Betätigung Als Rechtsform für wirtschaftliche Unternehmen kommen beispielsweise in Betracht: 3.1 Öffentlich-rechtliche Formen Eigenbetriebe Eigenbetriebe sind wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinde. Es handelt sich um einen verselbständigten Betrieb mit eigener Betriebssatzung und eigenem Rechungswesen, jedoch ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Der Eigenbetrieb ist wirtschaftlich aus dem Vermögen der Gemeinde ausgegliedert und gilt als Sondervermögen Zweckverbände Zweckverbände sind rechtlich selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts, die von kommunalen Gebietskörperschaften getragen werden. Sie dienen der kommunalen Zusammenarbeit bei regionalen Aufgaben. Für ihre Wirtschaftsführung gilt das Eigenbetriebsrecht entsprechend. - Seite 3 -

4 Beteiligungsbericht der Stadt Bad Vilbel für das Jahr Privatrechtsformen Kapitalgesellschaften Wesentliches Merkmal der Kapitalgesellschaften ist die Ausgestaltung als selbstständige Einheit. Dazu gehören die körperschaftliche Organisation und die rechtliche Verselbständigung. Kapitalgesellschaften sind selbstständige juristische Personen mit eigenen Rechten und Pflichten. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die von Kommunen am häufigsten für ihre wirtschaftliche Betätigung gewählte Rechtsform. Sie ist eine mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete Gesellschaft, an der sich die Gesellschafter mit Einlagen auf das Stammkapital beteiligen. Die Haftung des jeweiligen Gesellschafters ist auf dessen Stammkapitalanteil begrenzt. Die GmbH kann zu jedem vom Gesetz zugelassenen Zweck errichtet werden ( 1 GmbH-G) Genossenschaften Eingetragene Genossenschaften (eg) sind Körperschaften mit offener Mitgliederzahl. Zweck der Genossenschaften ist die Förderung der Wirtschaft oder des Erwerbs ihrer Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Ziel der Genossenschaften ist daher nicht die eigene Gewinnerzielung, sondern die Unterstützung ihrer Genossen bei der Wirtschaftstätigkeit. Im Statut (Satzung) der Genossenschaft ist festgelegt, ob und welche Nachschusspflicht seitens der Genossen im Falle eines Konkurses besteht. Die Eintragung der Genossenschaft erfolgt im Genossenschaftsregister des zuständigen Amtsgerichts. 4. Beteiligung der Gemeinde an Gesellschaften Bei Beteiligungen erwirbt die Gemeinde Anteile an einem rechtlich selbstständigen Unternehmen mit der Absicht, einen dauerhaften Einfluss auf die Betriebsführung eines Unternehmens zur gemeindlichen Aufgabenerfüllung auszuüben. Durch eine Beteiligung erwirbt die Gemeinde Miteigentum und Mitbestimmungsrechte bei einem Unternehmen. - Seite 4 -

5 Beteiligungsbericht der Stadt Bad Vilbel für das Jahr 2016 Die Voraussetzungen für die Gründung oder Beteiligung an einer Gesellschaft sind in 122 HGO geregelt. Danach darf eine Gemeinde eine Gesellschaft, die auf den Betrieb eines wirtschaftlichen Unternehmens gerichtet ist, nur gründen oder sich daran beteiligen, wenn 1. die Voraussetzungen des 121 Abs. 1 vorliegen (vgl. hierzu Punkt 2 des Beteiligungsberichtes), 2. die Haftung und die Einzahlungsverpflichtung der Gemeinde auf einen ihrer Leistungsfähigkeit angemessenen Betrag begrenzt ist, 3. die Gemeinde einen angemessenen Einfluss, insbesondere im Aufsichtsrat oder in einem entsprechenden Überwachungsorgan, erhält, 4. gewährleistet ist, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht, soweit nicht weitergehende gesetzliche Vorschriften gelten oder andere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt und geprüft werden. 5. Beteiligungsbericht und Offenlegung Wie bereits unter Punkt 1 (Grundsätzliches zum Beteiligungsbericht) dargelegt wurde, ist der Gemeinde durch die Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung vom März 2005 u.a. die Pflicht auferlegt worden, jährlich einen Beteiligungsbericht aufzustellen. In dem Beteiligungsbericht sind alle Beteiligungen aufzuführen, bei denen die Gemeinde mit mindestens 20 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. In 123 a HGO wird hierzu ausgeführt: 1. Die Gemeinde hat zur Information der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, an denen sie mit mindestens 20 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. 2. Der Beteiligungsbericht soll mindestens Angaben enthalten über 1. den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung der Organe und die Beteiligungen des Unternehmens, 2. den Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks durch das Unternehmen, 3. die Grundzüge des Geschäftsverlaufs, die Ertragslage des Unternehmens, die Kapitalzuführungen und -entnahmen - Seite 5 -

6 Beteiligungsbericht der Stadt Bad Vilbel für das Jahr 2016 durch die Gemeinde und die Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft, die Kreditaufnahmen, die von der Gemeinde gewährten Sicherheiten, 4. das Vorliegen der Voraussetzungen des 121 Abs. 1 für das Unternehmen. Gehören einer Gemeinde Anteile an einem Unternehmen in dem in 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes bezeichneten Umfang (Hinweis: entweder die Mehrheit der Anteile oder mindestens der vierte Teil der Anteile und zusammen mit anderen Gebietskörperschaften die Mehrheit der Anteile), hat sie darauf hinzuwirken, dass die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats oder einer ähnlichen Einrichtung jährlich der Gemeinde die ihnen jeweils im Geschäftsjahr gewährten Bezüge mitteilen und ihrer Veröffentlichung zustimmen. Die Angaben sind in den Beteiligungsbericht aufzunehmen. Soweit die genannten Personen ihr Einverständnis mit der Veröffentlichung ihrer Bezüge nicht erklären, sind die Gesamtbezüge so zu veröffentlichen, wie sie von der Gesellschaft nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs in den Anhang zum Jahresabschluss aufgenommen werden. Der Beteiligungsbericht ist in der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu erörtern. Die Gemeinde hat die Einwohner über das Vorliegen des Beteiligungsberichtes in geeigneter Form zu unterrichten. Die Einwohner sind berechtigt, den Beteiligungsbericht einzusehen ( 123 a Abs. 3 HGO). Nach diesen Vorschriften sind im Beteiligungsbericht der Stadt Bad Vilbel folgende Beteiligungen aufzunehmen: 1. Eigenbetrieb Stadtwerke Bad Vilbel (Anlage 1) (Stand = letzter geprüfter Jahresabschluss) 2. Stadtwerke Bad Vilbel GmbH (Anlage 2) (Stand = letzter geprüfter Jahresabschluss) 3. Genossenschaft für Bauen & Wohnen eg (Anlage 3) (Stand = letzter geprüfter Jahresabschluss) - Seite 6 -

7

8

9 Stand: Anlage 1 zum Beteiligungsbericht Eigenbetrieb Stadtwerke Bad Vilbel Anschrift Eigenbetrieb Stadtwerke Bad Vilbel Theodor-Heuss-Str Bad Vilbel Rechtsform Eigenbetrieb Stadtwerke Bad Vilbel Gründungsjahr vor 1948 Betriebssatzung Eigenbetriebssatzung in der Fassung vom Gegenstand des Unternehmens Zweck des Eigenbetriebs sind der Kauf, der Bau und die Veräußerung von Immobilien, der Abschluss von Mietoder vergleichbaren Verträgen über solche Immobilien sowie der Betrieb von Bädern/Kurbädern sowie verwandter Betriebszweigen oder Nebenbetrieben hierzu, soweit diese Geschäfte im wirtschaftlichen Interesse des Eigenbetriebs geboten sind und der Stadtentwicklung der Stadt Bad Vilbel dienen. Handelsregister Amtsgericht Frankfurt am Main HRA Stammkapital Das Stammkapital des Eigenbetriebs beträgt zum Bilanzstichtag ,00 EUR. Organe Organe des Eigenbetriebs sind die Betriebsleitung und die Betriebskommission. Betriebsleitung Der Magistrat beruft zur Leitung des Eigenbetriebes drei Betriebsleiter: Herrn Klaus Minkel, Erster Betriebsleiter Herrn Rüdiger Milke, Kfm. Betriebsleiter Herrn Klaus Rotter, Techn. Betriebsleiter Aufgaben der Betriebsleitung Der Eigenbetrieb wird von der Betriebsleitung selbstständig geleitet, soweit das Eigenbetriebsgesetz oder die jeweils gültige Eigenbetriebssatzung nichts anderes bestimmen. Ihr obliegt insbesondere die laufende Betriebsführung.

10 Stand: Seite 2 - Eigenbetrieb Stadtwerke Bad Vilbel Vertretung des Eigenbetriebes Die Betriebsleitung vertritt den Eigenbetrieb in allen Angelegenheiten, die nach den Bestimmungen der jeweils gültigen Eigenbetriebssatzung nicht der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung obliegen. Betriebskommission Die Betriebskommission besteht aus 22 Mitgliedern: 3 Mitglieder des Magistrats der Stadt Bad Vilbel Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr (Vorsitzender), Erster Stadtrat Jörg Frank, Stadtrat Rüdiger Wiechers, 17 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung Stv. Rolf Bender, Stv. Kurt Liebermeister, Stv. Edwin Lotz, Stv. Sebastian Wysocki, Stv. Dominik Schäfer, Stv. Andreas Cleve, Stv. Herbert Anders, Stv. Manfred Lanz, Stv. Christian Kolb, Stv. Rainer Fich, Stv. Ursula Bergmann, Stv. Christian Kühl, Stv. Klaus Arabin, Stv. Jens Matthias, Stv. Katrin Anders, Stv. Martin Gecks, Stv. Karola Götz, 2 Mitglieder des Personalrates Herr Roman Pätzel, Frau Christina Best Letzter geprüfter Jahresabschluss Jahresabschluss zum Abschlussprüfer Schüllermann und Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dreieich

11

12

13

14

15

16

17

18

19

20

21

22

23

24

25

26

27

28

29

30

31

32

33

34

35

36

37

38

39

40

41

42

43 Stand: Anlage 2 zum Beteiligungsbericht Stadtwerke Bad Vilbel GmbH Anschrift Stadtwerke Bad Vilbel GmbH Theodor-Heuss-Str Bad Vilbel Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom , zuletzt geändert durch Änderung vom Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung der Bevölkerung der Stadt Bad Vilbel mit Strom, Gas, Wasser, Wärme und Energie; die Beförderung von Personen im öffentlichen Nahverkehr und der Betrieb von Tiefgaragen und Parkhäusern; der Betrieb von Bädern, des Kurmittelhauses und des Kurhauses; der Erwerb von Immobilien, die Bebauung von Grundstücken sowie der Abschluss von Miet- oder vergleichbaren Verträgen über solche Immobilien, soweit diese Geschäfte im wirtschaftlichen Interesse der Gesellschaft geboten sind und der Stadtentwicklung der Stadt Bad Vilbel dienen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die den Gesellschaftszweck fördern. Sie kann sich hierbei anderer Unternehmen bedienen, Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben bzw. sich an ihnen beteiligen, pachten oder verpachten sowie Unternehmens- und Interessengemeinschaftsverträge schließen. Handelsregister Frankfurt am Main HRB Stammkapital Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt ,-- EUR. Gesellschafter Stadt Bad Vilbel (Alleingesellschafterin) Organe Organe der Gesellschaft sind gemäß Gesellschaftsvertrag: Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat, Geschäftsführung.

44 Stand: Seite 2 - Stadtwerke Bad Vilbel GmbH Gesellschafterversammlung Gemäß 4 Gesellschaftsvertrag ist der Bürgermeister der Stadt Bad Vilbel der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung. Die Stadt wird durch den Magistrat in der Gesellschafterversammlung vertreten. Geschäftsführung Die Gesellschaft hat gemäß 6 Gesellschaftsvertrag einen oder zwei Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Geschäftsführer sind Herr Dr.-Ing. Ralph Franke und Herr Klaus Minkel. Aufsichtsrat Letzter geprüfter Jahresabschluss Abschlussprüfer Der Aufsichtsrat besteht gemäß 5 Gesellschaftsvertrag aus dem Bürgermeister oder aus einem vom Bürgermeister benannten Mitglied des Magistrats sowie vier von der Gesellschaftsversammlung bestellten Vertretern und einem von den Arbeitnehmern vorgeschlagenen Arbeitnehmervertreter. Dem Aufsichtsrat gehörten an: Dr. Thomas Stöhr (Vorsitzender), Jörg Löffler (stellv. Vorsitzender, Arbeitnehmervertreter), Irene Utter, Karl-Peter Schäfer, Kai König, Walter Lochmann. Jahresabschluss zum RGT Treuhand Revisionsgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Friedberg Unmittelbare Beteiligungen der Gesellschaft < 20%: - Zweckverband für die Wasserversorgung des unteren Niddatals, Karben - KNK Kraftwerksbeteiligung GmbH & Co. KG, Frankfurt a.m. - KNK Wind GmbH, Frankfurt am Main - KNK Vineta GmbH, Frankfurt am Main > 20%: - VBV Wind GmbH, Bad Vilbel - vivi-power GmbH, Viernheim - Windpark Geisberg GmbH & Co. KG, Viernheim - Windpark Kirrweiler GmbH & Co. KG, Viernheim - Windpark Greiner Eck GmbH & Co. KG, Viernheim - Windpark Wolfersheck GmbH & Co. KG, Viernheim - BBV Versorgungs GmbH, Langen (Hessen) - WV Energie AG, Frankfurt am M. Weitere Mitteilungen gemäß 123a HGO Die Aufwendungen für die Mitglieder des Aufsichtsrates betrugen TEUR 18.

45

46

47

48

49

50

51

52

53

54

55

56

57

58

59

60

61

62

63

64

65

66

67

68

69

70

71

72

73

74

75

76

77 Stand: Anlage 3 zum Beteiligungsbericht Genossenschaft für Bauen & Wohnen eg Anschrift Rechtsform Genossenschaft für Bauen & Wohnen eg Am Hainwinkel Bad Vilbel Eingetragene Genossenschaft Gründungsjahr 1908 Satzung vom 29. Juni 2009 Gegenstand des Unternehmens Die Genossenschaft für Bauen & Wohnen eg, Bad Vilbel, ehemals Gemeinnützige Baugenossenschaft eg, ist eine freiwillige Vereinigung von Bürgern mit der Zielsetzung, die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine sichere und sozial verantwortbare Wohnraumversorgung auf der Grundlage des Genossenschaftsgesetzes sicherzustellen. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Arbeiten übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Genossenschaftsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, GnR Nr Anzahl der Mitglieder (Stand ) Mitglieder mit Geschäftsanteilen Stammkapital (Stand ) EUR Anteil der Stadt Bad Vilbel EUR (26,68 %)

78 Stand: Seite 2 Genossenschaft für Bauen & Wohnen eg Organe Mitgliederversammlung, Aufsichtsrat, Vorstand Vorstand Thomas Scherzinger (Vorsitzender bis ), Hans-Günther Spitz, ehrenamtlich, Manfred Cleve, ehrenamtlich, (komm. Geschäftsführer ab ) Aufsichtsrat Dr. Thomas Stöhr (Vorsitzender). Edwin Lotz (stellv. Vorsitzender), Ingrid Wagner, Otto Dietz, Dieter Pflug Vertretung der Genossenschaft Gemäß Genossenschaftsregister wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Letzter geprüfter Jahresabschluss Geschäftsjahr 2015 Prüfungsverband Genossenschaftsverband e.v. Wilhelm-Haas-Platz Neu-Isenburg Zustimmung der Mitglieder des Vorstandes/Aufsichtsrates zur Veröffentlichung ihrer Bezüge gemäß 123a Abs. 2 HGO ja / nein Die Genossenschaft macht außerdem von Ihrem Recht Gebrauch, im Anhang zum Jahresabschluss gemäß 338 Abs. 3 HGB bzw. 286 Abs. 4 HGB keine Angaben zu den Bezügen des Vorstandes/Aufsichtsrates im Sinne des 285 Satz 1 Nr. 9 HGB machen zu müssen.

79

80

81

82

83

84

85

86

87

88

89

90

91

92

93

94

95

96

97

98

99

100

101

102

103

104

105

106

107

108

109

110

111

112

113

114

115

116

117

118

119

120

121 Übersicht - Beteiligungen der Stadt Bad Vilbel Beteiligungen Zweck Prozent Stammkapital Anteil Stadt Eigenbetrieb Stadtwerke Bad Vilbel Immobilien 100,00% ,00 EUR ,00 EUR Stadtwerke Bad Vilbel GmbH Gas, Wasser, Strom, ÖPNV 100,00% ,00 EUR ,00 EUR Genossenschaft für Bauen und Wohnen eg Wohnungsbau 26,68% ,00 EUR ,00 EUR Frankfurt Ticket RheinMain GmbH Ticketverkauf 5,00% ,00 EUR 1.300,00 EUR Frankfurter Volksbank eg Genossenschaftsbank 0, % ,70 EUR 600,00 EUR Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungs GmbH Wohnungsbau 0, % ,22 EUR 5.112,92 EUR - Anlage 4 - zum Beteiligungsbericht Kulturregion Frankfurt Rhein-Maingemeinnützige GmbH Förderung der Kultur 1,012% ,00 EUR 300,00 EUR

122

123 Übersicht - Mitgliedschaften der Stadt Bad Vilbel (jährlicher Aufwand über 500,00 EUR) Budget Institution Betrag Hess. Städte- u. Gemeindebund (HSGB) ,05 EUR Freiherr-vom-Stein-Institut Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) Stadtmarketing Bad Vilbel e.v ,76 EUR 1.691,30 EUR 2.000,00 EUR Wirtschaftsförderung Region Frankfurt RheinMain e.v ,04 EUR Kommunaler Arbeitgeberverband Hessen (KAV Hessen) Hess. Verwaltungsschulverband 3.120,64 EUR 6.110,57 EUR Hess. Heilbäderverband 3.534,00 EUR Wasserverband Nidda Wasserverband Nidder-Seemenbach NaturschutzfondsWetterau e.v ,71 EUR 5.802,50 EUR 3.258,00 EUR Tierheim Wetterau e.v. Ordnungsbehördenbezirk Gefahrgut Büdingen ,61 EUR ,29 EUR Kreisfeuerwehrverband Wetterau 2.594,08 EUR - Anlage 5 - zum Beteiligungsbericht Deutscher Bühnenverein e.v ,00 EUR KulturRegion FrankfurtRheinMain egmbh 3.202,00 EUR Behindertenhilfe Wetteraukreis e.v ,79 EUR Zweckverband Regionalpark Niddaroute ,00 EUR Zweckverband Bioabfallentsorgung Maintal - Bad Vilbel ,44 EUR Regionalverband FrankfurtRheinMain ,88 EUR ,66 EUR

Beteiligungsbericht 2014 der Stadt Bad Vilbel nach 123a HGO

Beteiligungsbericht 2014 der Stadt Bad Vilbel nach 123a HGO Beteiligungsbericht 2014 der Stadt Bad Vilbel nach 123a HGO Aufgestellt: Der Magistrat der Stadt Bad Vilbel - Fachbereich Finanzverwaltung - Parkstraße 15 61118 Bad Vilbel Beteiligungsbericht der Stadt

Mehr

Beteiligungsbericht 2013

Beteiligungsbericht 2013 DER MAGISTRAT DER SCHÖFFERSTADT GERNSHEIM Beteiligungsbericht 2013 Herausgeber: Magistrat der Schöfferstadt Gernsheim Stadthausplatz 1 64579 Gernsheim Telefon Telefax E-Mail Homepage 06258/108-0 06258/3027

Mehr

Beteiligungsbericht der Jahre 2012 bis 2014 der Stadt Nidda

Beteiligungsbericht der Jahre 2012 bis 2014 der Stadt Nidda DER MAGISTRAT DER STADT NIDDA 63667 Nidda, Wilhelm-Eckhardt-Platz, 06043/80060 Beteiligungsbericht der Jahre 2012 bis 2014 der Stadt Nidda Herausgeber: Magistrat der Stadt Nidda Wilhelm-Eckhardt-Platz

Mehr

Beteiligungsbericht des Jahres 2015/2016 der Stadt Nidda

Beteiligungsbericht des Jahres 2015/2016 der Stadt Nidda DER MAGISTRAT DER STADT NIDDA 63667 Nidda, Wilhelm-Eckhardt-Platz, 06043/8006-0 Beteiligungsbericht des Jahres 2015/2016 der Stadt Nidda Herausgeber: Magistrat der Stadt Nidda Wilhelm-Eckhardt-Platz 63667

Mehr

Richtlinie für die Beteiligungen der Gemeinde Bischofsheim. Beteiligungsrichtlinie

Richtlinie für die Beteiligungen der Gemeinde Bischofsheim. Beteiligungsrichtlinie Richtlinie für die Beteiligungen der Gemeinde Bischofsheim Beteiligungsrichtlinie Inhaltsverzeichnis Präambel... 3 1. Rechtliche Grundlagen... 3 2. Geltungsbereich der Richtlinie... 3 3. Abgrenzung von

Mehr

Stadt Mühlheim am Main

Stadt Mühlheim am Main Stadt Mühlheim am Main der Stadt Mühlheim am Main 1. Allgemeines zum Beteiligungsbericht 1.1 Ziele des Beteiligungsberichts Die Hessische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005

Mehr

Gesellschaftsvertrag der. Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten Verwaltungs-GmbH

Gesellschaftsvertrag der. Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten Verwaltungs-GmbH Gesellschaftsvertrag der Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten Verwaltungs-GmbH 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft hat die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Firma der Gesellschaft

Mehr

Betriebssatzung. des Betriebshofes der Stadt Frankenberg (Eder)

Betriebssatzung. des Betriebshofes der Stadt Frankenberg (Eder) Betriebssatzung des Betriebshofes der Stadt Frankenberg (Eder) Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. I 1992 S. 534) geändert durch Gesetz vom 21.12.1994

Mehr

Stadt Mühlheim am Main

Stadt Mühlheim am Main Stadt Mühlheim am Main der Stadt Mühlheim am Main 1. Allgemeines zum Beteiligungsbericht 1.1 Ziele des Beteiligungsberichts Die Hessische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005

Mehr

S a t z u n g für die Stadtwerke Königstein im Taunus. Betriebssatzung. in der Fassung der Änderung vom

S a t z u n g für die Stadtwerke Königstein im Taunus. Betriebssatzung. in der Fassung der Änderung vom S a t z u n g für die Stadtwerke Königstein im Taunus Betriebssatzung in der Fassung der Änderung vom 01.01.2015 1 Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes (1) Die Einrichtungen zur Wasserversorgung und

Mehr

Kommunen, Energiewende und Hessische Gemeindeordnung Was ist erlaubt? 22. März 2012 Dr. David Rauber

Kommunen, Energiewende und Hessische Gemeindeordnung Was ist erlaubt? 22. März 2012 Dr. David Rauber Kommunen, Energiewende und Hessische Gemeindeordnung Was ist erlaubt? 22. März 2012 Dr. David Rauber Wirtschaftliche Betätigungen der Gemeinden Eine wirtschaftliche Betätigung liegt in dem Inverkehrbringen

Mehr

Dezentrale Energieversorgung Kommunale Beteiligung Margit Nitsche

Dezentrale Energieversorgung Kommunale Beteiligung Margit Nitsche Seite 1 Kommunale Beteiligung Seite 2 Rechtsform der Genossenschaft 1. Rechtsform: - selbständige juristische Person, einer HG nach dem HGB gleichgestellt - freie und wechselnde Mitgliederzahl - Beteiligung

Mehr

Gesellschaftsvertrag

Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsvertrag der Stadtentwicklungsgesellschaft Abensberg mit beschränkter Haftung in Abensberg 1 Firma und Sitz 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: Stadtentwicklungsgesellschaft Abensberg GmbH

Mehr

BETRIEBSSATZUNG. für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Wetzlar. (Stand: 1. Änderungssatzung vom )

BETRIEBSSATZUNG. für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Wetzlar. (Stand: 1. Änderungssatzung vom ) BETRIEBSSATZUNG für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Wetzlar (Stand: 1. Änderungssatzung vom 20.06.2017) Aufgrund der 5, 19 und 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH

Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma "Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH". (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Lübbecke. 2

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG. der Firma. VGW Facility Management GmbH. Sitz Schwäbisch Gmünd. Stand 2017

GESELLSCHAFTSVERTRAG. der Firma. VGW Facility Management GmbH. Sitz Schwäbisch Gmünd. Stand 2017 GESELLSCHAFTSVERTRAG der Firma VGW Facility Management GmbH Sitz Schwäbisch Gmünd Stand 2017 Seite 1 von 6 I. Firma und Sitz der Gesellschaft 1 (1) Die Gesellschaft führt die Firma VGW Facility Management

Mehr

Satzung des Eigenbetriebs Umwelttechnik in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 12. Mai 2014

Satzung des Eigenbetriebs Umwelttechnik in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 12. Mai 2014 Satzung des Eigenbetriebs Umwelttechnik in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 12. Mai 2014 Aufgrund von 3 Abs. 2 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden in Baden-Württemberg (Eigenbetriebsgesetz)

Mehr

Kommunale Beteiligungen und Besonderheiten aus dem anhängigen Privatrecht in der Praxis

Kommunale Beteiligungen und Besonderheiten aus dem anhängigen Privatrecht in der Praxis Kommunale Beteiligungen und Besonderheiten aus dem anhängigen Privatrecht in der Praxis 9. Kommunal-Börse, 29.04.2014 Prof. Dr. Holger Kröninger Fachanwalt für Verwaltungsrecht Agenda I. Einführung II.

Mehr

Eigenbetriebssatzung der Stadt Pohlheim, Landkreis Gießen

Eigenbetriebssatzung der Stadt Pohlheim, Landkreis Gießen Eigenbetriebssatzung der Stadt Pohlheim, Landkreis Gießen Aufgrund der 5, 51, 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I, S. 142), zuletzt geändert

Mehr

2

2 1 2 3 Nachteile 4 6 Termine: Wir nehmen die Energiewende in die Hand! 13. Dezember 2011 1. Informationsveranstaltung Bürgerbeteiligung 30. März 2012 Vorbereitungsversammlung Genossenschaft 20. Juli 2012

Mehr

B E T R I E B S A T Z U N G für den Eigenbetrieb Grundstücke

B E T R I E B S A T Z U N G für den Eigenbetrieb Grundstücke Stadt Bad Saulgau B E T R I E B S A T Z U N G für den Eigenbetrieb Grundstücke (Neufassung unter der Einbeziehung der 1. Änderungssatzung vom 02. 10.2003) Auf Grund von 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes

Mehr

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Breitband Bispingen der Gemeinde Bispingen

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Breitband Bispingen der Gemeinde Bispingen Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Breitband Bispingen der Gemeinde Bispingen Aufgrund der 10 und 140 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i. d. F. vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.

Mehr

Kurzvorstellung der EGMB. Praxisforum Energie- und Ressourceneffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen"

Kurzvorstellung der EGMB. Praxisforum Energie- und Ressourceneffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen Kurzvorstellung der EGMB 2 Inhalt Gegenstand des Unternehmens Struktur der Genossenschaft Ziele Projekte Mögliche Beteiligungs- bzw. Finanzierungsformen 3 Gegenstand des Unternehmens die Planung, Finanzierung,

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG

GESELLSCHAFTSVERTRAG GESELLSCHAFTSVERTRAG der Firma VfL Bochum 1848 Geschäftsführungsgesellschaft mbh 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr VfL Bochum 1848 Geschäftsführungsgesellschaft mbh. 2.

Mehr

Betriebssatzung. für den Eigenbetrieb Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Brohltal. vom 18. November 2015 in der Fassung der Änderung vom

Betriebssatzung. für den Eigenbetrieb Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Brohltal. vom 18. November 2015 in der Fassung der Änderung vom F 4 827-01 Internet Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Brohltal vom 18. November 2015 in der Fassung der Änderung vom 16.12.2016. Der Verbandsgemeinderat Brohltal hat

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG

GESELLSCHAFTSVERTRAG GESELLSCHAFTSVERTRAG PRÄAMBEL: Auf Basis des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26. September 2016 und nach erfolgter Eintragung in das österreichische Firmenbuch wurde die ehemalige Nexxchange AG durch

Mehr

Eigenbetriebssatzung der Stadt Kelsterbach

Eigenbetriebssatzung der Stadt Kelsterbach Eigenbetriebssatzung der Stadt Kelsterbach Aufgrund der 5, 51 und 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952 (GVBl. S. 11) in der Fassung vom 01.04.1981 (GVBl. I S. 66) und der 1 und 5 des

Mehr

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode G e s e t z Nr. 1 8 9 5 zur Schaffung von Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Saarland Vom 15. Juni 2016 Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen:

Mehr

Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter

Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter vom 27.10.2005 Verzeichnis der Änderungen Satzung vom Geänderte Regelungen 16.04.2014 3 Absatz 2 Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Hersfelder Eisenbahn GmbH, Schenklengsfeld

Gesellschaftsvertrag der Hersfelder Eisenbahn GmbH, Schenklengsfeld III/33 Gesellschaftsvertrag der Hersfelder Eisenbahn GmbH, Schenklengsfeld 1 Firma, Sitz, Dauer (1) Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma HERSFELDER EISENBAHN

Mehr

Energieeffizienzagentur Rhein-Neckar ggmbh in Liquidation. Gegründet. Gegenstand des Unternehmens

Energieeffizienzagentur Rhein-Neckar ggmbh in Liquidation. Gegründet. Gegenstand des Unternehmens Energieeffizienzagentur Rhein-Neckar ggmbh in Liquidation E-Mail: lothar.meinzer@e2a.de Internet: www.e2a.de Die Webseite wird nicht mehr gepflegt. Sie steht vom 1.1. bis 31.12.2016 für Archivzwecke zur

Mehr

Stadt Wetter (Hessen) Satzungsrecht Az Eigenbetriebssatzung der Stadt Wetter (Hessen)

Stadt Wetter (Hessen) Satzungsrecht Az Eigenbetriebssatzung der Stadt Wetter (Hessen) Stadt Wetter (Hessen) Satzungsrecht Az. 020-00-811 Eigenbetriebssatzung der Stadt Wetter (Hessen) I. und II. Nachtrag eingearbeitet Stand: 12.02.2014 Eigenbetriebssatzung der Stadt Wetter (Hessen) Seite

Mehr

Betriebssatzung mattiaqua Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Wiesbaden für Quellen Bäder Freizeit

Betriebssatzung mattiaqua Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Wiesbaden für Quellen Bäder Freizeit Aufgrund der 5, 19 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBI. I, S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618), und

Mehr

Eigenbetriebssatzung. der Stadt Niddatal. 1 Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes

Eigenbetriebssatzung. der Stadt Niddatal. 1 Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes Eigenbetriebssatzung der Stadt Niddatal vom 28.11.2005, zuletzt geändert am 16.11.2006 1 Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebes (1) Die öffentliche Wasserversorgung sowie die Abwasserbeseitigung der Stadt

Mehr

ANLAGE S A T Z U N G. I. Firma und Sitz. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Oberelsbach. II. Gegenstand des Unternehmens

ANLAGE S A T Z U N G. I. Firma und Sitz. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Oberelsbach. II. Gegenstand des Unternehmens ANLAGE S A T Z U N G I. Firma und Sitz 1. Die Gesellschaft führt die Firma Dachmarke-Rhön GmbH 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Oberelsbach. II. Gegenstand des Unternehmens 1. Gegenstand des Unternehmens

Mehr

redcellsnet eg Die Genossenschaft Der unternehmerischen Kompetenzen

redcellsnet eg Die Genossenschaft Der unternehmerischen Kompetenzen redcellsnet Die Genossenschaft Der unternehmerischen Kompetenzen Genossenschaft () und Gesellschaft mit beschränkter Haftung () 2 Mitglieder natürliche und juristische Personen natürliche und juristische

Mehr

Betriebssatzung für die Stadtwerke Fehmarn der Stadt Fehmarn

Betriebssatzung für die Stadtwerke Fehmarn der Stadt Fehmarn Betriebssatzung für die Stadtwerke Fehmarn der Stadt Fehmarn Aufgrund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung GO ) in der Fassung vom 28. Februar 2003 in Verbindung mit

Mehr

Die Genossenschaft. Rechtliche Betrachtung. Rechtsanwalt Michael Weimer

Die Genossenschaft. Rechtliche Betrachtung. Rechtsanwalt Michael Weimer Die Genossenschaft Rechtliche Betrachtung Rechtsanwalt Michael Weimer Zweck Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder oder deren sozialen oder kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen

Mehr

OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist.

OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist. OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist. Gründung: Es muss ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Eine notarielle

Mehr

Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) 128 Jahresabschluss, konsolidierter Gesamtabschluss (1) 1 Die Kommune hat für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger

Mehr

Interkommunale Zusammenarbeit in der Oberpfalz

Interkommunale Zusammenarbeit in der Oberpfalz Integrierte Ländliche Entwicklung in der Oberpfalz Interkommunale Zusammenarbeit in der Oberpfalz Steinwald-Allianz Bürgermeister Hans Donko ILE-Manager Martin Schmid Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz

Mehr

Beteiligungsbericht 2015 der Stadt Bad Vilbel nach 123a HGO

Beteiligungsbericht 2015 der Stadt Bad Vilbel nach 123a HGO Beteiligungsbericht 2015 der Stadt Bad Vilbel nach 123a HGO Aufgestellt: Der Magistrat der Stadt Bad Vilbel - Fachbereich Finanzverwaltung - Parkstraße 15 61118 Bad Vilbel Beteiligungsbericht der Stadt

Mehr

Genossenschaft. Einer alleine zieht und zieht vergebens zusammen entdecken wir in der Erde die Rübe und in uns selber die Kraft.

Genossenschaft. Einer alleine zieht und zieht vergebens zusammen entdecken wir in der Erde die Rübe und in uns selber die Kraft. Genossenschaft Einer alleine zieht und zieht vergebens zusammen entdecken wir in der Erde die Rübe und in uns selber die Kraft. Hartmut Vöhringer Eine Genossenschaft ist: Rechtsform für Vielzahl von Personen

Mehr

EIGENBETRIEBSSATZUNG DER GEMEINDE HÜNSTETTEN FÜR EINE EINRICHTUNG ZUR ENTWICKLUNG UND ERSCHLIESSUNG KOMMUNALER FLÄCHEN

EIGENBETRIEBSSATZUNG DER GEMEINDE HÜNSTETTEN FÜR EINE EINRICHTUNG ZUR ENTWICKLUNG UND ERSCHLIESSUNG KOMMUNALER FLÄCHEN EIGENBETRIEBSSATZUNG DER GEMEINDE HÜNSTETTEN FÜR EINE EINRICHTUNG ZUR ENTWICKLUNG UND ERSCHLIESSUNG KOMMUNALER FLÄCHEN in der Fassung der 2. Änderung, beschlossen durch die Gemeindevertretung am 27.11.2014,

Mehr

Rechtsformvergleich 2

Rechtsformvergleich 2 Rechtsformvergleich 2 (UG ) Zweck Förderung des Bedarf ihrer Mitglieder und/oder deren wirtschaftliche und/oder deren sozialen Tätigkeiten Kapitalgesellschaft zur Erreichung jedes gesetzlich zulässigen

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft

Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft (Nachfolgender Text entspricht der beglaubigten Abschrift Urkunde Nr. B-599/2004 vom 23.04.2004, Notar Helmut Barth, FT) Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH 1 Firma und Sitz der

Mehr

Gemeinde Ahorn. Beteiligungsbericht der Gemeinde Ahorn gemäß 105 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Geschäftsjahr 2011

Gemeinde Ahorn. Beteiligungsbericht der Gemeinde Ahorn gemäß 105 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Geschäftsjahr 2011 Gemeinde Ahorn M a i n - T a u b e r - K r e i s Beteiligungsbericht der Gemeinde Ahorn gemäß 105 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Geschäftsjahr 2011 1. Vorbemerkungen 1.1 Allgemeines Die Gemeinde Ahorn

Mehr

Genossenschaften. Organisation, Praxis und Gründung von Genossenschaften. Bernhard Brauner 4. Juli 2017

Genossenschaften. Organisation, Praxis und Gründung von Genossenschaften. Bernhard Brauner 4. Juli 2017 Genossenschaften Organisation, Praxis und Gründung von Genossenschaften Bernhard Brauner 4. Juli 2017 Vorstellung Dipl.-Betriebswirt (FH) Bernhard Brauner Abteilungsleiter Beratung und Betreuung Ware/Agrar

Mehr

Entwurf ÄNDERUNGSVEREINBARUNG ZUM ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG VOM 6. JUNI Deutsche Wohnen AG,

Entwurf ÄNDERUNGSVEREINBARUNG ZUM ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG VOM 6. JUNI Deutsche Wohnen AG, Entwurf ÄNDERUNGSVEREINBARUNG ZUM ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG VOM 6. JUNI 2008 zwischen der Deutsche Wohnen AG, einer im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 42388 eingetragenen Aktiengesellschaft

Mehr

S A T Z U N G. der. Bürger-Energie-Genossenschaft Neubulach eg. mit dem Sitz in. Neubulach

S A T Z U N G. der. Bürger-Energie-Genossenschaft Neubulach eg. mit dem Sitz in. Neubulach 1 S A T Z U N G der Bürger-Energie-Genossenschaft Neubulach eg mit dem Sitz in Neubulach 2 1 Firma Die Firma der Genossenschaft lautet Bürger-Energie-Genossenschaft Neubulach eg 2 Sitz Der Sitz der Genossenschaft

Mehr

Aktuelle Lesefassung. Satzung der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz für den Eigenbetrieb Kurverwaltung Ostseebad Zinnowitz

Aktuelle Lesefassung. Satzung der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz für den Eigenbetrieb Kurverwaltung Ostseebad Zinnowitz Aktuelle Lesefassung Satzung der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz für den Eigenbetrieb Kurverwaltung Ostseebad Zinnowitz Auf Grund des 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV

Mehr

Beteiligungsbericht 2015 des Landkreises Havelland, Geschäftsjahr Havelland Kliniken GmbH

Beteiligungsbericht 2015 des Landkreises Havelland, Geschäftsjahr Havelland Kliniken GmbH Beteiligungsbericht 2015 des Landkreises Havelland, Geschäftsjahr 2014 17 Havelland Kliniken GmbH 18 Beteiligungsbericht 2015 des Landkreises Havelland, Geschäftsjahr 2014 Havelland Kliniken GmbH Havelland

Mehr

2012 Internationales Jahr der Genossenschaften

2012 Internationales Jahr der Genossenschaften Umwandlung in eine eingetragene Genossenschaft Mathias Fiedler 2012 Internationales Jahr der Genossenschaften Co-operative Enterprises build a better world Warum Umwandlung? Weil die bisherige Rechtsform

Mehr

2. Energieforum der Gemeinde Werther: Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft

2. Energieforum der Gemeinde Werther: Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft : Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft 14.02.2013 1 Inhaltsübersicht 1. Rechtsgrundlagen 2. Was ist eine Genossenschaft 3. Genossenschaftliche Grundsätze 4. Arten von Genossenschaften 5. Wie

Mehr

Betriebssatzung. für den Eigenbetrieb. Abwasserbeseitigung Stutensee

Betriebssatzung. für den Eigenbetrieb. Abwasserbeseitigung Stutensee Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Stutensee vom 17.12.1999 rechtskräftig seit 01.01.2000 geändert am 19.11.2001 rechtskräftig ab 01.01.2002 geändert am 22.11.2004 rechtskräftig ab

Mehr

GPA-Mitteilung 4/2002

GPA-Mitteilung 4/2002 GPA-Mitteilung 4/2002 Az. 800.04 01.07.2002 Beteiligungsbericht In 105 Abs. 2 GemO i.d.f. des GWR-ÄndG 1999 wird erstmals von der Gemeinde die jährliche Erstellung eines Beteiligungsberichts gefordert,

Mehr

Satzung für den Eigenbetrieb "Fernwärmeversorgung der Stadt Lößnitz"

Satzung für den Eigenbetrieb Fernwärmeversorgung der Stadt Lößnitz Satzung für den Eigenbetrieb "Fernwärmeversorgung der Stadt Lößnitz" Aufgrund von 4 und 95a Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen(SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März

Mehr

Beteiligungsbericht 2013 des Landkreises Havelland, Geschäftsjahr Kulturzentrum Rathenow GmbH

Beteiligungsbericht 2013 des Landkreises Havelland, Geschäftsjahr Kulturzentrum Rathenow GmbH Beteiligungsbericht 2013 des Landkreises Havelland, Geschäftsjahr 2012 93 Kulturzentrum Rathenow GmbH 94 Beteiligungsbericht 2013 des Landkreises Havelland, Geschäftsjahr 2012 Kulturzentrum Rathenow GmbH

Mehr

B E T R I E B S S A T Z U N G des Baubetriebshofes der Stadt Witzenhausen

B E T R I E B S S A T Z U N G des Baubetriebshofes der Stadt Witzenhausen 8. 6 B E T R I E B S S A T Z U N G des Baubetriebshofes der Stadt Witzenhausen Inhalt: 1 Rechtsform, Name und Sitz des Betriebes 2 2 Zweck und Gegenstand des Eigenbetriebes...... 2 3 Leitung des Betriebes

Mehr

4. EINHEIT: ORGANISATIONSFORMEN

4. EINHEIT: ORGANISATIONSFORMEN 4. EINHEIT: ORGANISATIONSFORMEN SYSTEMATISIERUNG(1) Unternehmensträgerschaft: Welcher (öffentliche) Rechtsträger übt beherrschenden Einfluss aus? Bund (zb ÖBIB: http://www.oebib.gv.at/beteiligungen/) Länder

Mehr

Satzung für den Eigenbetrieb der Stadt Halberstadt Stadt- und Landschaftspflegebetrieb Halberstadt

Satzung für den Eigenbetrieb der Stadt Halberstadt Stadt- und Landschaftspflegebetrieb Halberstadt Satzung für den Eigenbetrieb der Stadt Halberstadt Stadt- und Landschaftspflegebetrieb Halberstadt Auf Grund der 5, 8, 45 Abs. 2 Ziff. 9 sowie 128 i.v.m. 121 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

Mehr

VL Gebietskörperschaften als Unternehmer. 3. Einheit: Organisationsformen

VL Gebietskörperschaften als Unternehmer. 3. Einheit: Organisationsformen VL Gebietskörperschaften als Unternehmer 3. Einheit: Organisationsformen 1 Systematisierung: Unternehmensträgerschaft Welcher (öffentliche) Rechtsträger übt beherrschenden Einfluss aus? Bund Länder Gemeinden

Mehr

Sozialgenossenschaften in Bayern Der Ratgeber zur erfolgreichen Gründung

Sozialgenossenschaften in Bayern Der Ratgeber zur erfolgreichen Gründung Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Sozialgenossenschaften in Bayern Der Ratgeber zur erfolgreichen Gründung Inhalt Vorwort 4 I. Was sind Sozialgenossenschaften?

Mehr

230 Beteiligungsbericht 2013 des Landkreises Havelland, Geschäftsjahr Havelländische Eisenbahn AG

230 Beteiligungsbericht 2013 des Landkreises Havelland, Geschäftsjahr Havelländische Eisenbahn AG 230 Beteiligungsbericht 2013 des Landkreises Havelland, Geschäftsjahr 2012 Havelländische Eisenbahn AG Beteiligungsbericht 2013 des Landkreises Havelland, Geschäftsjahr 2012 231 Havelländische Eisenbahn

Mehr

Vorstellung Internationales Jahr der Genossenschaften. Genossenschaften und Fair Trade - Erfahrungen und Möglichkeiten

Vorstellung Internationales Jahr der Genossenschaften. Genossenschaften und Fair Trade - Erfahrungen und Möglichkeiten Genossenschaften und Fair Trade - Erfahrungen und Möglichkeiten Mathias Fiedler Vorstellung Zentralverband: 280 Genossenschaften Traditionelle und moderne Konsumgenossenschaften Mathias Fiedler: Rechtsanwalt

Mehr

Regionale Konzepte für erneuerbare Energien

Regionale Konzepte für erneuerbare Energien Regionale Konzepte für erneuerbare Energien Die Genossenschaft als geeignetes Betreibermodell zur Produktion und Vermarktung alternativer Energien Genossenschaftsverband e.v. Seite 1 Übersicht 1. Ausgangslage

Mehr

7.3 Seite Dürener Service Betrieb

7.3 Seite Dürener Service Betrieb 7.3 Seite - 1 - Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "" vom 7.3.1993, in Kraft getreten am 1.4.1993, unter Berücksichtigung der Änderungen vom 15.10.1994, 1.7.1994, 12.1.1995, 9.8.2001,

Mehr

Rechtsformvergleich 1

Rechtsformvergleich 1 Rechtsformvergleich 1 Eingetragene Zweck Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder oder deren sozialen oder kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs jeder, aber grundsätzlich

Mehr

Eingetragene Genossenschaft Rechtsform mit Zukunft

Eingetragene Genossenschaft Rechtsform mit Zukunft Eingetragene Genossenschaft Rechtsform mit Zukunft Regionale Wirtschaftsförderung durch regionale Energieversorgung Neumarkt, 26. Februar 2011 Max Riedl Genossenschaftsverband Bayern e.v. Max Riedl Genossenschaftsverband

Mehr

Satzung. der Stadtwerke Dreieich GmbH, Dreieich. 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft, Gesellschafter

Satzung. der Stadtwerke Dreieich GmbH, Dreieich. 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft, Gesellschafter Satzung der Stadtwerke Dreieich GmbH, Dreieich 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften 1 Firma und Sitz der Gesellschaft, Gesellschafter 1. Die Gesellschaft führt die Firma Stadtwerke Dreieich GmbH. 2. Der

Mehr

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kommunale Servicebetriebe Tübingen (KST) 1 Gegenstand des Eigenbetriebs 2. 2 Stammkapital 2

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kommunale Servicebetriebe Tübingen (KST) 1 Gegenstand des Eigenbetriebs 2. 2 Stammkapital 2 Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kommunale Servicebetriebe Tübingen (KST) vom 17. Februar 2014 Inhaltsübersicht Seite 1 Gegenstand des Eigenbetriebs 2 2 Stammkapital 2 3 Organe des Eigenbetriebs 2

Mehr

Gesellschaftsvertrag. der. Dorfladen Hofstädten UG (haftungsbeschränkt)

Gesellschaftsvertrag. der. Dorfladen Hofstädten UG (haftungsbeschränkt) Gesellschaftsvertrag der Dorfladen Hofstädten UG (haftungsbeschränkt) Gesellschaftsvertrag der Dorfladen Hofstädten UG (haftungsbeschränkt)... 1 1 Firma, Zweck und Sitz der Gesellschaft, Geschäftsjahr...

Mehr

des Kreistages des Landkreises Leipzig

des Kreistages des Landkreises Leipzig Landkreis Leipzig _BESCHLUSS 2012/056 des Kreistages des Landkreises Leipzig Beschlussdatum: Grundlage (Vorlage): Beschluss Nr.: Öffentlicher Beschluss: 16.05.2012 BV-2012/056 Ja Änderung(en) am: Grundlage

Mehr

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Stadthalle Leonberg"

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadthalle Leonberg Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Stadthalle Leonberg" vom 19. Juli 2005 1 Rechtsform und Name des Eigenbetriebs (1) Die Stadthalle der Stadt Leonberg wird als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz

Mehr

Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen. Vorlage des Beteiligungsberichtes für das Jahr 2012 nach 61KomHKV des Landes Brandenburg

Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen. Vorlage des Beteiligungsberichtes für das Jahr 2012 nach 61KomHKV des Landes Brandenburg Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen Vorlage des Beteiligungsberichtes für das Jahr 2012 nach 61KomHKV des Landes Brandenburg Gem. Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember

Mehr

B E T R I E B S S A T Z U N G

B E T R I E B S S A T Z U N G STADT SULZ AM NECKAR Landkreis Rottweil B E T R I E B S S A T Z U N G für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Aufgrund von 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg

Mehr

Kommanditgesellschaft

Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personenhandelsgesellschaft. Ihr Gesellschaftszweck muss auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher

Mehr

Verfassung 1. 1 Name, Rechtsform, Sitz. 2 Stiftungszweck

Verfassung 1. 1 Name, Rechtsform, Sitz. 2 Stiftungszweck Verfassung 1 1 Name, Rechtsform, Sitz (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung der Frankfurter Sparkasse. 2 (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. (3) Sie hat ihren Sitz in Frankfurt

Mehr

Satzung der Genossenschaft Rehfelde-EigenEnergie

Satzung der Genossenschaft Rehfelde-EigenEnergie Satzung der Genossenschaft Rehfelde-EigenEnergie Wie entstand die Satzung? Mustersatzungen: Genossenschaftsverband RA SES Eulitz & Schrader + Beispielsatzungen: Bioenergiedorf Jühnde hndeeg eg Bürger rger-energiegenossenschaft

Mehr

FAP Verwaltungsgesellschaft mbh, Hamburg. ANHANG für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015

FAP Verwaltungsgesellschaft mbh, Hamburg. ANHANG für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015 FAP Verwaltungsgesellschaft mbh, Hamburg ANHANG für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015 I. Allgemeine Angaben Die FAP Verwaltungsgesellschaft mbh ist eine 100%-ige Tochter der Projektierungsgesellschaft

Mehr

Beteiligungsbericht 2014 des Landkreises Havelland, Geschäftsjahr Arbeitsförderungsgesellschaft Premnitz mbh

Beteiligungsbericht 2014 des Landkreises Havelland, Geschäftsjahr Arbeitsförderungsgesellschaft Premnitz mbh Beteiligungsbericht 2014 des Landkreises Havelland, Geschäftsjahr 2013 107 Arbeitsförderungsgesellschaft Premnitz mbh 108 Beteiligungsbericht 2014 des Landkreises Havelland, Geschäftsjahr 2013 Arbeitsförderungsgesellschaft

Mehr

Satzung. DFL Deutsche Fußball Liga GmbH

Satzung. DFL Deutsche Fußball Liga GmbH Satzung DFL Deutsche Fußball Liga GmbH Präambel Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH führt das operative Geschäft des Die Liga - Fußballverband e.v., des Zusammenschlusses der lizenzierten Vereine und Kapitalgesellschaften

Mehr

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung GESELLSCHAFTSVERTRAG

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung GESELLSCHAFTSVERTRAG 8.5 1 - Ortsrechtsammlung - 8.5 GESELLSCHAFTSVERTRAG der Interkommunalen Grundstücks- und Projektgesellschaft perfekter Standort mit beschränkter Haftung 29.06.2009 8.5 2 Stand 18.11.99 Gesellschaftsvertrag

Mehr

Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. zwischen. und. Organträgerin und Organgesellschaft nachstehend zusammen Vertragsparteien.

Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. zwischen. und. Organträgerin und Organgesellschaft nachstehend zusammen Vertragsparteien. Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, vertreten durch [ ] und [ ] nachstehend Organträgerin und Fraport Casa GmbH, vertreten durch Frau

Mehr

Stadt Eschborn. Beteiligungsbericht. für die Jahre 2009-2011

Stadt Eschborn. Beteiligungsbericht. für die Jahre 2009-2011 Stadt Eschborn Beteiligungsbericht für die Jahre 2009-2011 Stand: 13.02.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 3 1.1 Vorbemerkungen 3 1.2 Ziele des Beteiligungsberichts 3 1.3 Inhalte des Beteiligungsberichts

Mehr

J A H R E S A B S C H L U S S

J A H R E S A B S C H L U S S J A H R E S A B S C H L U S S ZUM 31. DEZEMBER 2013 DER FIRMA VERSA DISTANZHANDEL GMBH A. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS 1. GESELLSCHAFTSRECHTLICHE GRUNDLAGEN Handelsregister und Gesellschaftsvertrag Die

Mehr

Inhaltsverzeichnis. I. Firma und Sitz der Genossenschaft. 1 Firma und Sitz. II. Gegenstand der Genossenschaft

Inhaltsverzeichnis. I. Firma und Sitz der Genossenschaft. 1 Firma und Sitz. II. Gegenstand der Genossenschaft Satzung 2014_Layout 1 09.07.14 13:52 Seite 1 Inhaltsverzeichnis I. Firma und Sitz der Genossenschaft 1 Firma und Sitz II. Gegenstand der Genossenschaft 2 Zweck und Gegenstand der Genossenschaft III. Mitgliedschaft

Mehr

Betriebssatzung der Stadt Güstrow für den Städtischen Abwasserbetrieb Güstrow

Betriebssatzung der Stadt Güstrow für den Städtischen Abwasserbetrieb Güstrow 7.4 Betriebssatzung der Stadt Güstrow für den Städtischen Abwasserbetrieb Güstrow Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und der Verordnung über die Eigenbetriebe der

Mehr

Regionale Konzepte für erneuerbaren Energien

Regionale Konzepte für erneuerbaren Energien Regionale Konzepte für erneuerbaren Energien Organisation, Praxis und Gründung von Energiegenossenschaften Bernhard Brauner Genossenschaftsverband e.v. Seite 1 Übersicht 1. Genossenschaftsgesetz - Genossenschaftsverband

Mehr

172 Beteiligungsbericht 2014 des Landkreises Havelland, Geschäftsjahr Havelbus Verkehrsgesellschaft mbh

172 Beteiligungsbericht 2014 des Landkreises Havelland, Geschäftsjahr Havelbus Verkehrsgesellschaft mbh 172 Beteiligungsbericht 2014 des Landkreises Havelland, Geschäftsjahr 2013 Havelbus Verkehrsgesellschaft mbh Beteiligungsbericht 2014 des Landkreises Havelland, Geschäftsjahr 2013 173 Havelbus Verkehrsgesellschaft

Mehr

Unternehmensform Genossenschaft: Die eingetragene Genossenschaft und die europäische Genossenschaft

Unternehmensform Genossenschaft: Die eingetragene Genossenschaft und die europäische Genossenschaft Ein Merkblatt Ihrer IHK Unternehmensform Genossenschaft: Die eingetragene Genossenschaft und die europäische Genossenschaft 1. Die eingetragene Genossenschaft Überblick Die Genossenschaft ist eine Gesellschaft

Mehr

Projekt. BürgerWindpark Tannenberg Lindenhardt 2

Projekt. BürgerWindpark Tannenberg Lindenhardt 2 1 Projekt BürgerWindpark Tannenberg Lindenhardt 2 III. ORGANE DER GENOSSENSCHAFT 13 Organe der Genossenschaft Die Organe der Genossenschaft sind: A. der Vorstand 3 Personen B. der Aufsichtsrat 10 Personen

Mehr

Gesellschaftsvertrag. Gemeinnützige ZuBaKa GmbH

Gesellschaftsvertrag. Gemeinnützige ZuBaKa GmbH Gesellschaftsvertrag Gemeinnützige ZuBaKa GmbH 1 Firma, Sitz 1. Der Name der Gesellschaft lautet: ZuBaKa gemeinnützige GmbH. 2. Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main. 2 Zweck der Gesellschaft, Gegenstand

Mehr

Fragen zur Ausgestaltung der Satzung

Fragen zur Ausgestaltung der Satzung Fragen zur Ausgestaltung der Satzung Bitte beantworten Sie die Fragen zur Satzung und bringen Sie bitte diese Unterlagen zu dem Beratungsgespräch im Genossenschaftsverband Verband der Regionen e.v. mit.

Mehr

Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre

Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre / Script 8 ) Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre S c r i p t ( Teil 8 ) [ Dr. Lenk ] 2 11. Rechtsformen... 3 11.1 Privatrechtliche Formen...5 11.1.1 Einzelunternehmen...

Mehr

S A T Z U N G. der. SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg. Firma, Sitz. SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg. Gegenstand des Unternehmens

S A T Z U N G. der. SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg. Firma, Sitz. SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg. Gegenstand des Unternehmens S A T Z U N G der SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg Firma, Sitz 1 Die Gesellschaft führt die Firma SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg. Ihr Sitz ist Hamburg. Gegenstand des Unternehmens 2

Mehr

Die kommunale Beteiligung an Windenergieprojekten: Voraussetzungen und Gestaltungsoptionen

Die kommunale Beteiligung an Windenergieprojekten: Voraussetzungen und Gestaltungsoptionen 21. Windenergietage Die kommunale Beteiligung an Windenergieprojekten: Voraussetzungen und Gestaltungsoptionen Bad Saarow, 14. November 2012 Kanzlei Müller-Wrede & Partner Leibnizstraße 53, 10629 Berlin

Mehr

Stadt Erwitte Beteiligungsbericht 2010

Stadt Erwitte Beteiligungsbericht 2010 V. Bau- und Wohnungsgenossenschaft Lippstadt e. G. A. Gründung Das Unternehmen wurde am 26. August 1900 gegründet. Zeitgleich fand die Eintragung in das Genossenschaftsregister beim Amtsgericht in Lippstadt

Mehr

Konzern Stadt Herten Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die Stadtverwaltung und die städtischen Gesellschaften und Eigenbetriebe (Quelle:öffentliche Daten der Stadt Herten) BETEILIGUNGEN

Mehr

I. Sachverhalt für Y, dem derzeitigen Alleingesellschafter der Dicht Plus GmbH

I. Sachverhalt für Y, dem derzeitigen Alleingesellschafter der Dicht Plus GmbH Fall Alles wie immer I. Sachverhalt für Y, dem derzeitigen Alleingesellschafter der Dicht Plus GmbH Die Dicht Plus GmbH hat derzeit den als Anlage beigefügten einfachen Gesellschaftsvertrag. Y, der derzeitige

Mehr